Den UNO-Migrationspakt »Global Compact« nicht unterschreiben

d.a. Dieses Abkommen für eine, wie es heisst, »sichere, geordnete und reguläre Migration«

soll am 11. und 12. Dezember 2018 in New York im Sitz der Vereinten Nationen von den Mitgliedern unterzeichnet werden. Ungeheuerlich und geradezu absurd ist bereits die Grundlage für diese Vereinbarung, da es nicht darum geht, die Migration, also die Entwurzelung zahlloser Menschen, zu verhindern resp. zum Erliegen zu bringen, sondern diese unter diversen Prämissen zu unseren Lasten als anzuerkennende Verpflichtung zu verankern.  Wird erreicht, dass die Staats- und Regierungschefs ein Bündnis dieser Art, zu dem sich weder die Parlamente noch die Bevölkerung äussern konnten, effektiv signieren, ist dieser neuerliche Migrationskontrakt darüber hinaus als Blankoscheck für alle weiteren Kriege, vor allem für die illegalen, zu sehen, denn die Flüchtlingsströme werden dann unter dem zusätzlich als legal verordneten Schutz der UNO in ihrer Mehrheit europäischen Boden betreten, da die USA ihre Gefolgschaft bereits verweigert haben, und es kaum anzunehmen ist, dass Staaten wie Kanada und Australien, die die Migration längst mittels eigener Gesetzgebung regeln, unterzeichnen werden. Wenigstens hat sich inzwischen der österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu Wort gemeldet und erklärt, dass er die Einschätzung der USA und Ungarns teile, die bereits aus dem Migrationspakt ausgestiegen sind. 

Was die Schweiz betrifft, so haben der Parteipräsident Albert Rösti und SVP-Nationalrat Andreas Glarner  - letzterer ist für die Asyl- und Migrationspolitik der SVP verantwortlich -   den Bundesrat bereits am 13. September vor den Medien in Bern aufgefordert, den Pakt nicht zu unterzeichnen, da dieser weder mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung, noch mit der Selbstbestimmung der Schweiz vereinbar ist.

Nun ist der Global Compact bereits in meinem offenen, an den Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, gerichteten Schreiben auf

http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2836
ausführlich abgehandelt. Dennoch seien hier nochmals diverse Punkte aufgegriffen.


Die Vorbereitungen zu einer Übereinkunft, zu der wir ein weiteres Mal nicht konsultiert wurden, fanden in einer geradezu auffallenden Heimlichkeit statt. Zu den federführenden Erstellern der auf der vorausgegangenen New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom 19. September 2016 basierenden Übereinkunft zählen die Schweizer und mexikanischen Missionschefs. Wie Andrea Sommer in der Basler Zeitung vom 14. September vermerkt  [1], soll der vormalige Aussenminister Didier Burkhalter das Projekt bei der UNO angestossen haben. Wie sie ferner schreibt, waren der Schweizer UNO-Botschafter Jürg Lauber und sein mexikanischer Amtskollege Juan José Gomez Camacho seit Mai 2017 damit beschäftigt, den Entwurf für einen Migrationspakt im Auftrag des Präsidenten der UNO-Generalversammlung auszuarbeiten. Wie die SVP hierzu vermerkt, ist es fast nicht zu glauben, aber leider Tatsache, »dass ein Schweizer Missionschef an diesem Papier, das für die Schweiz und auch für Europa verheerende Auswirkungen haben wird, federführend mitgewirkt hat. Und dies im Auftrag des Aussenministers? Es stellt sich die Frage, ob die EDA-Zentrale in Bern die absolut weltfremden Forderungen des UNO-Migrationspaktes bewusst unterstützt oder nicht weiss, was ihre Diplomaten in New York im Namen der Schweiz verbrechen«. 

Aber auch Deutschland spielt dabei eine wichtige Rolle, hat es doch seit 2017 gemeinsam mit Marokko den Vorsitz des Globalen Forums für Migration und Entwicklung GFMD inne. [2]  Wie Maria Margarete Gosse, die Beauftragte des Auswärtigen Amts für den Rechts- und Konsularbereich, einschliesslich Migrationsfragen, bereits im Dezember 2017 darlegte, werden die deutschen Prioritäten und Sichtweisen in den Sitzungen und im Austausch mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen eingebracht. Laut Gosse sind wichtige Punkte die Verminderung irregulärer Migration, die Stärkung bestehender legaler Zuwanderungswege, die Wahrung des Rechts auf Asyl, bessere zwischenstaatliche Kooperation, Mechanismen zur Erfolgskontrolle des Paktes und der Status des Dokuments selbst. Der Global Compact soll eine starke politische Willensbekundung aller Staaten sein, um eine ordnungsgemässe, sichere und verantwortungsbewusste Migration und die Mobilität von Menschen durch partnerschaftliche zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu erleichtern.

Hier lässt sich nur entgegnen, dass die Tatsache, dass die Migration in der Regel keineswegs willentlich, sondern lediglich unter dem Zwang der Umstände erfolgt, restlos negiert wird.

»Mit Sicherheit«, schreibt der Österreicher Dr. Norbert van Handel im August zum Global Compact, »darf man annehmen, dass der Generalsekretär der UNO, Antonio Manuel de Oliveira Guterres, und die einschlägigen Verdächtigen um Soros hinter dieser Horrorvision stehen. Man muss dazu wissen, dass Guterres 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und darüber hinaus von November 1999 bis Juni 2005 Präsident der Sozialistischen Internationale war. Er gehört zu jenen Persönlichkeiten der Spitzenpolitik, die einer gnadenlosen Migration Europas das Wort reden. So heisst es in einer im Europaparlament verabschiedeten Entschliessung unter Punkt 5: »Das EU Parlament betont, daß in den grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen die Rechte aller Menschen, einschließlich der Migranten und Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, anerkannt und die Staaten verpflichtet werden, sie zu achten, einschließlich des fundamentalen Grundsatzes der Nichtzurückweisung.« »Der Grundsatz der Nichtzurückweisung, vermerkt hierzu van Handel, »so er denn verwirklicht wird, wäre ein weiterer Schritt zur Multikulturisierung Europas. Die tausendjährige Geschichte Europas und seiner Länder, ihre Kulturen, Traditionen und Religionen sollen verschwinden. Eine Horrorvision, die höchstens jenen zahlreichen politischen Irrläufern, die heute glauben, Europa gestalten zu müssen, gefällt«.  [3] 

Wie die SVP u.a. darlegt, »soll es ermöglicht werden, dass den Migranten der Zugang zu ihrem Wunschland ungeachtet ihrer Qualifikation deutlich erleichtert wird. Neben der Schaffung von legalen Routen soll zwecks einer ausgewogenen Berichterstattung eine Medienzensur eingeführt werden«. Eine solche kann allerdings unter keinem anderen Aspekt gesehen werden als eine vollumfänglich zugunsten der UNO-Auflagen erstellte.

Wie den davon betroffenen Europäern bereits erklärt wurde, soll der Global Compact nicht rechtlich, sondern lediglich politisch verbindlich sein. Wer wollte einer derartigen Feststellung Glauben schenken, ist doch der Einfluss der enormen Anzahl ausschliesslich für die Rechte der Migranten kämpfenden und somit pro-Asyl arbeitenden Gruppierungen  - wozu auch die Stützung durch George Soros gehört – derart stark, dass sich jede Regierung ihren Forderungen weitgehend beugen wird. So führt auch die SVP aus, »dass die NGO-Migrations-Industrie dies zu nutzen wissen wird, um auf Kosten der Steuerzahler neue staatliche Millionen-Förderprogramme zu verlangen und wohl auch in Kompetenz der Justizministerin erhalten werden. Die DEZA hält bereits heute fest, dass der Pakt anwendbare Mechanismen für Staaten enthaltenmüsse, und sie will daher eine entsprechende Verpflichtung der Staaten erreichen. Es wird also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser Pakt zum internationalen Recht gehören und rechtlich gar unserer Bundesverfassung vorgehen wird. Die SVP fordert den Bundesrat daher auf, den Riegel jetzt entsprechend zu schieben«. 

Forderungen der SVP an den Bundesrat

-   Der Bundesrat wird aufgefordert, den Pakt im Dezember auf keinen Fall zu unterzeichnen. Sämtliche Arbeiten sind unverzüglich abzubrechen.

-   Sollte der Bundesrat diesen trotzdem unterzeichnen wollen, fordert die SVP, dass ein Abkommen mit einer solchen Tragweite zwingend dem Parlament unterbreitet und dementsprechend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Nur so kann die Selbstbestimmung der Schweiz und Unabhängigkeit auch künftig erhalten werden. 

Nachfolgend einige Beispiele dieser absolut weltfremden Forderungen des UNO-Migrationspakts, zu denen sich die offizielle Schweiz verpflichten will:

Im Herkunftsland der Migranten sollen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden geschlechterspezifische Informationskampagnen sowie Kurse durchgeführt werden, die unter anderem auch bereits Sprachkurse beinhalten. 

Für Migranten, die ihr Heimatland aufgrund sich abzeichnender Umweltzerstörung und Auswirkungen des Klimawandels verlassen müssen, sollen humanitäre Visa und Umsiedlungsprogramme geschaffen werden. 

Die heute geltenden Voraussetzungen für Familiennachzug sollen vereinfacht werden, namentlich betreffend Einkommen, Sprachkenntnissen, Dauer des Aufenthalts und Sozialhilfebezug. 

Bei Anstellung eines Migranten wären alle Vertragsdokumente und Informationen in einer für den Migranten verständlichen Sprache anzufertigen. 

Arbeitsvermittlungsagenturen soll es verboten werden, von Migranten Vermittlungsgebühren oder -provisionen zu verlangen. 

Das Arbeitsrecht und das Ausländerrecht wären dahingehend zu revidieren, dass es besondere Rücksicht auf die besonderen Eigenschaften weiblicher Migranten nimmt. Darüber hinaus werden geschlechterspezifische Beratungsstellen und Kurse gefordert. Für weibliche Migranten sollen zum Beispiel Kurse angeboten werden, wie die persönliche Buchhaltung geführt und wie ein Bankkonto eröffnet wird. 

Die Legalisierung von illegalen Aufenthaltern, der Sans-Papiers, soll vereinfacht werden. 

Opfer von Menschenschmuggel sollen eng betreut werden und im Land bleiben dürfen. 

Es soll ein landesweites Informationssystem geschaffen sowie Kurse angeboten werden, damit die Bevölkerung Anzeichen von Menschenschmuggel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und ähnliches besser erkennt. 

Die Ausschaffungshaft wird generell in Frage gestellt und die diesbezügliche ausländerrechtliche Rechtsberatung hat in Form von unabhängigen Gratisanwälten zu erfolgen. 

Der Informationsaustausch zwischen Sozialhilfe-Institutionen und dergleichen mit den Migrationsbehörden darf die Privatsphäre der Migranten nicht verletzen. 

Unabhängige, nichtstaatliche Organisationen sollen die staatlichen Dienstleistungen an Migranten regelmässig überprüfen und überwachen. 

Sämtliches medizinisches Personal soll speziell für den Umgang mit Migranten geschult werden. 

Der Staat soll für Mentoring-Programme, das Knüpfen von geschäftlichen Kontakten sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs und dem Austausch von Geschichten zwischen Migranten und der lokalen Bevölkerung Gemeindezentren zur Verfügung stellen. Multikulturelle Aktivitäten wie Sport, Musik, Kunst, kulinarische Festivals und dergleichen sollen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses staatlich unterstützt werden.  

Migration soll im Rahmen des Lehrplans behandelt werden. Schulen mit hohen Migrantenanteilen sollen zusätzliche Fördergelder erhalten, um Integrationsprojekte zu finanzieren.  

Straftaten gegen Migranten sollen besonders verfolgt und der Opferschutz bei Migranten ausgebaut werden. 

Medien, inkl. Internetportale, sollen überwacht und danach beurteilt werden, ob sie über Migrationsthemen ausgewogen berichten. Sofern dies nicht der Fall ist, wäre die staatliche Unterstützung nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus sollen Journalisten im Umgang mit Migrationsthemen speziell geschult werden. 

Mit öffentlichkeitswirksamen Kampagnen soll die Bevölkerung über die positiven Aspekte informiert sowie Intoleranz, Rassismus und dergleichen entgegengewirkt werden. 

Für Migranten sollen vereinfacht Kredite zur Verfügung gestellt werden, um Geschäftsgründungen und dergleichen voranzutreiben. 

Das Überweisen von Geld in die Herkunftsstaaten soll vereinfacht werden, so dass die Kosten für Transaktionen maximal 3 % der überwiesenen Summe betragen. Transaktionskosten von über 5 % wären illegal. Dafür sollen die Staaten innovative technische Lösungen wie Zahlungen über das Mobiltelefon, e-Banking und dergleichen schaffen. Die Gesetzgebung wäre dahingehend anzupassen, dass auch Unternehmen ausserhalb der Bankenregulierung Überweisungen anbieten dürfen. Darüber hinaus wäre vom Staat eine Vergleichswebsite zu betreiben, welche über die Preise für Auslandüberweisungen informiert. 

Für Migranten mit niedrigem Einkommen oder für alleinerziehende Migrantenfrauen sollen spezielle Kategorien von Bankkonten geschaffen werden.

So legt auch Andrea Sommer dar, dass es bei der Lektüre des Entwurfs zum Migrationspakt rasch klar wird, dass dessen Fokus vor allem auf dem Schutz der Migranten liegt. Die negativen Auswirkungen der Migration, wie Konflikte durch das Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen, das Wachstum der Sozialsysteme westlicher Länder, die zunehmende Kriminalität und die schwindende Bereitschaft der bereits ansässigen Bevölkerung, Migranten aufzunehmen, erwähnen die Autoren mit keinem Wort. Auch Passagen zur Beschränkung der Migration oder dazu, dass die Zielländer wählen sollen, wen sie aufnehmen, sucht man im Dokument vergeblich.

Hingegen zementiert der Pakt einen der umstrittensten Punkte in der aktuellen Migrationsdebatte: Die Seenotrettung durch private Hilfswerke. Unter Punkt 8 verpflichten sich die unterzeichnenden UNO-Staaten nicht nur dazu, die Such- und Rettungsaktivitäten auszubauen, sondern auch humanitäre Hilfe für Migranten nicht als ungesetzlich zu qualifizieren. Dies würde es Ländern wie Italien künftig erschweren, gegen NGOs wie Seawatch oder SOS Méditerranée vorzugehen, die Zehntausende von Migranten übers Mittelmeer nach Europa brachten. … In ihrem Zielland angekommen, sollen die Migranten diskriminierungsfreien Zugang zur Grundversorgung, zu den Sozialwerken, zu einer bezahlbaren und unabhängigen Rechtsvertretung, zu Bildung, lebenslangem Lernen und zur Gesundheitsversorgung haben. Kurz, sie sollen der einheimischen Bevölkerung in jeder Hinsicht gleichgestellt werden. Weiter soll ihnen der Familiennachzug erleichtert werden, indem hier Einkommen und Stand der Integration keine Rolle mehr spielen dürfen. Dies wäre ein klarer Widerspruch zu geltendem Schweizer Recht – dem zufolge Migranten ihre Familie nur dann nachziehen können, wenn sie nicht von der Sozialhilfe abhängig sind und über eine genügend grosse Wohnung verfügen.

Anmerkung d.a.: Eine Umsetzung der angeführten Forderungen käme einer Übernahme durch Migranten gleich. In diesem Sinne wäre auch davon auszugehen, dass die Migration als Waffe ihren Zweck in Europa erfüllen würde, hätte doch allein schon der finanzielle Aspekt die Zerrüttung der Nationen unseres Kontinents zur Folge. Insofern ist alles daran zu setzen, dass der Plan, die Souveränität der Nationalstaaten in Migrationsfragen durch den Global Compact auszuhebeln, nicht aufgeht.

 

[1]  https://bazonline.ch/schweiz/standard/pakt-zur-foerderung-der-migration/story/12708365    14. 9. 18  
Pakt zur Förderung der Migration – Von Andrea Sommer

[2]  https://www.deutschland.de/de/topic/politik/global-compact-on-migration-rechte-von-migranten-staerken   4. 12. 17

[3]  Siehe hierzu auch
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2561
24. 7. 16  Festung Europa und der Aufruf des IS - Von Dr. Norbert Freiherr van Handel