Den UNO-Migrationspakt »Global Compact« nicht unterschreiben 16.09.2018 20:50
d.a. Dieses Abkommen für eine, wie es heisst, »sichere, geordnete und reguläre Migration«
soll am 11. und 12. Dezember 2018 in New York im Sitz der Vereinten Nationen von den Mitgliedern unterzeichnet werden. Ungeheuerlich und geradezu absurd ist bereits die Grundlage für diese Vereinbarung, da es nicht darum geht, die Migration, also die Entwurzelung zahlloser Menschen, zu verhindern resp. zum Erliegen zu bringen, sondern diese unter diversen Prämissen zu unseren Lasten als anzuerkennende Verpflichtung zu verankern. Wird erreicht, dass die Staats- und Regierungschefs
ein Bündnis dieser Art, zu dem sich weder die Parlamente noch die Bevölkerung äussern
konnten, effektiv signieren, ist dieser neuerliche Migrationskontrakt darüber
hinaus als Blankoscheck für alle weiteren Kriege, vor allem für
die illegalen, zu sehen, denn die Flüchtlingsströme werden dann unter dem zusätzlich
als legal verordneten Schutz der UNO in ihrer Mehrheit europäischen Boden
betreten, da die USA ihre Gefolgschaft bereits verweigert haben, und es kaum
anzunehmen ist, dass Staaten wie Kanada und Australien, die die Migration
längst mittels eigener Gesetzgebung regeln, unterzeichnen werden. Wenigstens
hat sich inzwischen der österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu
Wort gemeldet und erklärt, dass er die Einschätzung der USA und Ungarns teile,
die bereits aus dem Migrationspakt ausgestiegen sind.
Was die Schweiz betrifft, so haben der Parteipräsident
Albert Rösti und SVP-Nationalrat Andreas Glarner - letzterer ist für die Asyl- und Migrationspolitik
der SVP verantwortlich - den Bundesrat
bereits am 13. September vor den Medien in Bern aufgefordert, den Pakt nicht
zu unterzeichnen, da dieser weder mit der eigenständigen Steuerung der
Zuwanderung, noch mit der Selbstbestimmung der Schweiz vereinbar ist.
Nun ist der ›Global
Compact‹
bereits in meinem offenen, an den Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Bayern, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, gerichteten Schreiben auf
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2836
ausführlich abgehandelt. Dennoch seien hier nochmals diverse Punkte
aufgegriffen.
Die Vorbereitungen zu einer Übereinkunft, zu der
wir ein weiteres Mal nicht konsultiert wurden, fanden in einer geradezu auffallenden
Heimlichkeit statt. Zu den federführenden Erstellern der auf der
vorausgegangenen ›New
Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten‹ vom
19. September 2016 basierenden Übereinkunft zählen die Schweizer und
mexikanischen Missionschefs. Wie Andrea Sommer in der ›Basler Zeitung‹ vom 14.
September vermerkt [1], soll der
vormalige Aussenminister Didier Burkhalter das Projekt bei der UNO angestossen
haben. Wie sie ferner schreibt, waren der Schweizer UNO-Botschafter Jürg Lauber
und sein mexikanischer Amtskollege Juan José Gomez Camacho seit Mai 2017 damit
beschäftigt, den Entwurf für einen Migrationspakt im Auftrag des Präsidenten
der UNO-Generalversammlung auszuarbeiten. Wie die SVP hierzu vermerkt, ist es
fast nicht zu glauben, aber leider Tatsache, »dass ein Schweizer Missionschef
an diesem Papier, das für die Schweiz und auch für Europa verheerende
Auswirkungen haben wird, federführend mitgewirkt hat. Und dies im Auftrag des
Aussenministers? Es stellt sich die Frage, ob die EDA-Zentrale in Bern die
absolut weltfremden Forderungen des UNO-Migrationspaktes bewusst unterstützt
oder nicht weiss, was ihre Diplomaten in New York im Namen der Schweiz
verbrechen«.
Aber auch Deutschland spielt dabei eine wichtige
Rolle, hat es doch seit 2017 gemeinsam mit Marokko den Vorsitz des ›Globalen Forums für Migration und Entwicklung‹ ›GFMD‹ inne. [2] Wie
Maria Margarete Gosse, die Beauftragte des Auswärtigen Amts für den Rechts- und
Konsularbereich, einschliesslich Migrationsfragen, bereits im Dezember 2017 darlegte,
werden die deutschen Prioritäten und Sichtweisen in den Sitzungen und im
Austausch mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen
eingebracht. Laut Gosse sind wichtige Punkte die Verminderung irregulärer
Migration, die Stärkung bestehender legaler Zuwanderungswege, die Wahrung des
Rechts auf Asyl, bessere zwischenstaatliche Kooperation, Mechanismen zur
Erfolgskontrolle des Paktes und der Status des Dokuments selbst. Der ›Global Compact‹ soll
eine starke politische Willensbekundung aller Staaten sein, um eine ordnungsgemässe,
sichere und verantwortungsbewusste Migration und die Mobilität von Menschen
durch partnerschaftliche zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu erleichtern.
Hier lässt sich nur entgegnen, dass die Tatsache,
dass die Migration in der Regel keineswegs willentlich, sondern lediglich unter
dem Zwang der Umstände erfolgt, restlos negiert wird.
»Mit Sicherheit«, schreibt der Österreicher Dr.
Norbert van Handel im August zum ›Global
Compact‹, »darf man annehmen, dass der
Generalsekretär der UNO, Antonio Manuel de Oliveira Guterres, und die einschlägigen
Verdächtigen um Soros hinter dieser Horrorvision stehen. Man muss dazu wissen,
dass Guterres 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und darüber hinaus von
November 1999 bis Juni 2005 Präsident der Sozialistischen Internationale war. Er gehört zu jenen Persönlichkeiten der
Spitzenpolitik, die einer gnadenlosen Migration Europas das Wort reden. So heisst es in einer im Europaparlament verabschiedeten
Entschliessung unter Punkt 5: »Das
EU Parlament betont, daß in den grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen
die Rechte aller Menschen, einschließlich der Migranten und Flüchtlinge,
unabhängig von ihrem Rechtsstatus, anerkannt und die Staaten verpflichtet
werden, sie zu achten, einschließlich des fundamentalen Grundsatzes der
Nichtzurückweisung.« »Der
Grundsatz der Nichtzurückweisung, vermerkt hierzu van Handel, »so er denn verwirklicht wird, wäre ein weiterer
Schritt zur Multikulturisierung Europas. Die tausendjährige Geschichte Europas und
seiner Länder, ihre Kulturen, Traditionen und Religionen sollen verschwinden. Eine
Horrorvision, die höchstens jenen zahlreichen politischen Irrläufern, die heute
glauben, Europa gestalten zu müssen, gefällt«. [3]
Wie die SVP u.a. darlegt, »soll es ermöglicht werden, dass den Migranten
der Zugang zu ihrem Wunschland ungeachtet ihrer Qualifikation deutlich
erleichtert wird. Neben der Schaffung von legalen Routen soll zwecks einer ausgewogenen Berichterstattung eine Medienzensur
eingeführt werden«. Eine solche kann allerdings unter keinem anderen Aspekt
gesehen werden als eine vollumfänglich zugunsten der UNO-Auflagen erstellte.
Wie den davon betroffenen Europäern bereits erklärt
wurde, soll der ›Global
Compact‹ nicht rechtlich, sondern
lediglich ›politisch‹ verbindlich sein. Wer wollte einer derartigen
Feststellung Glauben schenken, ist doch der Einfluss der enormen Anzahl
ausschliesslich für die Rechte der Migranten kämpfenden und somit pro-Asyl
arbeitenden Gruppierungen - wozu auch
die Stützung durch George Soros gehört – derart stark, dass sich jede Regierung
ihren Forderungen weitgehend beugen wird. So führt auch die SVP aus, »dass die
NGO-Migrations-Industrie dies zu nutzen wissen wird, um auf Kosten der
Steuerzahler neue staatliche Millionen-Förderprogramme zu verlangen und wohl
auch in Kompetenz der Justizministerin erhalten werden. Die DEZA hält bereits
heute fest, dass der Pakt ›anwendbare
Mechanismen für Staaten enthalten‹ müsse, und
sie will daher eine entsprechende Verpflichtung der Staaten erreichen. Es wird
also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser Pakt zum internationalen
Recht gehören und rechtlich gar unserer Bundesverfassung vorgehen wird. Die SVP
fordert den Bundesrat daher auf, den Riegel jetzt entsprechend zu schieben«.
Forderungen der SVP an den Bundesrat
- Der Bundesrat
wird aufgefordert, den Pakt im Dezember auf keinen Fall zu unterzeichnen.
Sämtliche Arbeiten sind unverzüglich abzubrechen.
- Sollte
der Bundesrat diesen trotzdem unterzeichnen wollen, fordert die SVP, dass ein
Abkommen mit einer solchen Tragweite zwingend dem Parlament unterbreitet und dementsprechend
dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Nur so kann die Selbstbestimmung
der Schweiz und Unabhängigkeit auch künftig erhalten werden.
Nachfolgend einige Beispiele dieser absolut
weltfremden Forderungen des UNO-Migrationspakts, zu denen sich die offizielle
Schweiz verpflichten will:
Im Herkunftsland der Migranten sollen in
Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden geschlechterspezifische
Informationskampagnen sowie Kurse durchgeführt werden, die unter anderem auch bereits
Sprachkurse beinhalten.
Für Migranten, die ihr Heimatland aufgrund sich
abzeichnender Umweltzerstörung und Auswirkungen des Klimawandels verlassen
müssen, sollen humanitäre Visa und Umsiedlungsprogramme geschaffen werden.
Die heute geltenden Voraussetzungen für
Familiennachzug sollen vereinfacht werden, namentlich betreffend Einkommen,
Sprachkenntnissen, Dauer des Aufenthalts und Sozialhilfebezug.
Bei Anstellung eines Migranten wären alle
Vertragsdokumente und Informationen in einer für den Migranten verständlichen
Sprache anzufertigen.
Arbeitsvermittlungsagenturen soll es verboten
werden, von Migranten Vermittlungsgebühren oder -provisionen zu verlangen.
Das Arbeitsrecht und das Ausländerrecht wären
dahingehend zu revidieren, dass es besondere Rücksicht auf die besonderen
Eigenschaften weiblicher Migranten nimmt. Darüber hinaus werden
geschlechterspezifische Beratungsstellen und Kurse gefordert. Für weibliche
Migranten sollen zum Beispiel Kurse angeboten werden, wie die persönliche
Buchhaltung geführt und wie ein Bankkonto eröffnet wird.
Die Legalisierung von illegalen Aufenthaltern, der
Sans-Papiers, soll vereinfacht werden.
Opfer von Menschenschmuggel sollen eng betreut
werden und im Land bleiben dürfen.
Es soll ein landesweites Informationssystem
geschaffen sowie Kurse angeboten werden, damit die Bevölkerung Anzeichen von
Menschenschmuggel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und ähnliches besser erkennt.
Die Ausschaffungshaft wird generell in Frage
gestellt und die diesbezügliche ausländerrechtliche Rechtsberatung hat in Form
von unabhängigen Gratisanwälten zu erfolgen.
Der Informationsaustausch zwischen Sozialhilfe-Institutionen
und dergleichen mit den Migrationsbehörden darf die Privatsphäre der Migranten
nicht verletzen.
Unabhängige, nichtstaatliche Organisationen sollen
die staatlichen Dienstleistungen an Migranten regelmässig überprüfen und
überwachen.
Sämtliches medizinisches Personal soll speziell für
den Umgang mit Migranten geschult werden.
Der Staat soll für Mentoring-Programme, das Knüpfen
von geschäftlichen Kontakten sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs
und dem Austausch von Geschichten zwischen Migranten und der lokalen
Bevölkerung Gemeindezentren zur Verfügung stellen. Multikulturelle Aktivitäten
wie Sport, Musik, Kunst, kulinarische Festivals und dergleichen sollen zur
Förderung des gegenseitigen Verständnisses staatlich unterstützt werden.
Migration soll im Rahmen des Lehrplans behandelt
werden. Schulen mit hohen Migrantenanteilen sollen zusätzliche Fördergelder
erhalten, um Integrationsprojekte zu finanzieren.
Straftaten gegen Migranten sollen besonders
verfolgt und der Opferschutz bei Migranten ausgebaut werden.
Medien, inkl. Internetportale, sollen überwacht und
danach beurteilt werden, ob sie über Migrationsthemen ausgewogen berichten.
Sofern dies nicht der Fall ist, wäre die staatliche Unterstützung nicht mehr
erlaubt. Darüber hinaus sollen Journalisten im Umgang mit Migrationsthemen speziell
geschult werden.
Mit öffentlichkeitswirksamen Kampagnen soll die
Bevölkerung über die positiven Aspekte informiert sowie Intoleranz, Rassismus
und dergleichen entgegengewirkt werden.
Für Migranten sollen vereinfacht Kredite zur
Verfügung gestellt werden, um Geschäftsgründungen und dergleichen
voranzutreiben.
Das Überweisen von Geld in die Herkunftsstaaten
soll vereinfacht werden, so dass die Kosten für Transaktionen maximal 3 % der
überwiesenen Summe betragen. Transaktionskosten von über 5 % wären illegal.
Dafür sollen die Staaten innovative technische Lösungen wie Zahlungen über das
Mobiltelefon, e-Banking und dergleichen schaffen. Die Gesetzgebung wäre
dahingehend anzupassen, dass auch Unternehmen ausserhalb der Bankenregulierung
Überweisungen anbieten dürfen. Darüber hinaus wäre vom Staat eine
Vergleichswebsite zu betreiben, welche über die Preise für Auslandüberweisungen
informiert.
Für Migranten mit niedrigem Einkommen oder für
alleinerziehende Migrantenfrauen sollen spezielle Kategorien von Bankkonten geschaffen
werden.
So legt auch Andrea Sommer dar, dass es bei der
Lektüre des Entwurfs zum Migrationspakt rasch klar wird, dass dessen Fokus vor
allem auf dem Schutz der Migranten liegt. Die negativen Auswirkungen der
Migration, wie Konflikte durch das Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen,
das Wachstum der Sozialsysteme westlicher Länder, die zunehmende Kriminalität
und die schwindende Bereitschaft der bereits ansässigen Bevölkerung, Migranten
aufzunehmen, erwähnen die Autoren mit keinem Wort. Auch Passagen zur
Beschränkung der Migration oder dazu, dass die Zielländer wählen sollen, wen
sie aufnehmen, sucht man im Dokument vergeblich.
Hingegen zementiert der Pakt einen der
umstrittensten Punkte in der aktuellen Migrationsdebatte: Die Seenotrettung durch
private Hilfswerke. Unter Punkt 8 verpflichten sich die unterzeichnenden
UNO-Staaten nicht nur dazu, die Such- und Rettungsaktivitäten auszubauen,
sondern auch humanitäre Hilfe für Migranten nicht als ungesetzlich zu
qualifizieren. Dies würde es Ländern wie Italien künftig erschweren, gegen NGOs
wie ›Seawatch‹ oder ›SOS Méditerranée‹
vorzugehen, die Zehntausende von Migranten übers Mittelmeer nach Europa
brachten. … In ihrem Zielland angekommen, sollen die Migranten ›diskriminierungsfreien Zugang‹ zur Grundversorgung, zu den Sozialwerken, zu einer
›bezahlbaren und unabhängigen‹ Rechtsvertretung, zu Bildung, lebenslangem Lernen
und zur Gesundheitsversorgung haben. Kurz, sie sollen der einheimischen
Bevölkerung in jeder Hinsicht gleichgestellt werden. Weiter soll ihnen der
Familiennachzug erleichtert werden, indem hier Einkommen und Stand der
Integration keine Rolle mehr spielen dürfen. Dies wäre ein klarer Widerspruch
zu geltendem Schweizer Recht – dem zufolge Migranten ihre Familie nur dann
nachziehen können, wenn sie nicht von der Sozialhilfe abhängig sind und über
eine genügend grosse Wohnung verfügen.
Anmerkung d.a.: Eine Umsetzung der
angeführten Forderungen käme einer Übernahme durch Migranten gleich. In diesem
Sinne wäre auch davon auszugehen, dass die Migration als Waffe ihren Zweck in
Europa erfüllen würde, hätte doch allein schon der finanzielle Aspekt die
Zerrüttung der Nationen unseres Kontinents zur Folge. Insofern ist alles daran
zu setzen, dass der Plan, die Souveränität der Nationalstaaten in
Migrationsfragen durch den ›Global
Compact‹ auszuhebeln, nicht aufgeht.
[1] https://bazonline.ch/schweiz/standard/pakt-zur-foerderung-der-migration/story/12708365 14. 9. 18
Pakt zur Förderung der Migration – Von Andrea Sommer
[2] https://www.deutschland.de/de/topic/politik/global-compact-on-migration-rechte-von-migranten-staerken 4. 12. 17
[3] Siehe hierzu auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2561 24. 7. 16 Festung Europa und der Aufruf
des IS - Von Dr. Norbert Freiherr van Handel
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