Kein automatischer Informationsaustausch mit der EU

Für die SVP kommt es nicht in Frage, dass die Schweiz mit der Europäischen Union über einen

automatischen Informationsaustausch verhandelt. Diese Option muss bei den durch den Bundesrat am 9. 10. beschlossenen Verhandlungen über ein revidiertes Zinsbesteuerungs-Abkommen explizit ausgeschlossen werden. Der vom Bundesrat ebenfalls angestrebte Beitritt der Schweiz zur multilateralen Konvention der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz und stellt die Rechtssicherheit weiter in Frage. Die Einführung eines sogenannten spontanen Informationsaustauschs sowie die darin enthaltene Rückwirkung sind für die SVP nicht annehmbar.

Die SVP lehnt einen automatischen Informationsaustausch grundsätzlich ab. Ein solcher widerspricht dem Schutz der Privatsphäre und dem schweizerischen Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat. Das Bankkundengeheimnis muss innerhalb der Schweiz auch in Zukunft gewahrt bleiben. Die SVP verlangt deshalb vom Bundesrat eine verbindliche Erklärung, dass er einen automatischen Informationsaustausch im Inland ausschliesst. Auch eine Diskussion über einen automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland kommt so lange nicht in Frage, solange sich nicht alle OECD- und G-20-Staaten sowie alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen. Deshalb sind auch Verhandlungen mit der EU über einen automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen.  Im Zusammenhang mit dem jetzt durch den Bundesrat verabschiedeten Entwurf zu einem Mandat für Verhandlungen über eine Erneuerung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU verlangt die SVP, dass der Bundesrat einen Marktzugang für schweizerische Finanzdienstleister zwingend einfordert. Die EU ist im Bereich der Zinsbesteuerung Bittstellerin. Die Schweiz überweist der EU im Rahmen der Zinsbesteuerung jährlich gegen 500 Millionen Franken und muss für den Abschluss eines neuen Vertrages adäquate Gegenleistungen erhalten, ansonsten darf es kein solches Abkommen geben.

Die SVP ruft die Bevölkerung dazu auf, die überparteiliche Volksinitiative Ja zum Schutz der Privatsphäre zu unterschreiben und damit den politischen Bestrebungen hin zum gläsernen Bürger und zur Abschaffung der Privatsphäre wenigstens innerhalb der Schweiz Einhalt zu gebieten.  [1]

Lächerliche Staatspropaganda   
Obwohl letztes Jahr fast 150.000 Menschen in die Schweiz eingewandert sind und der Wanderungssaldo von Ausländern, die zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden, erneut hohe 51.200 Personen beträgt [die Grössenordnung der Stadt Biel], schafft es das Bundesamt für Statistik, sein jährliches Communiqué zur Bevölkerungsentwicklung mit dem Titel Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer verlassen die Schweiz zu überschreiben. Dies ist eine lächerliche Staatspropaganda vor dem Hintergrund der im kommenden Februar zur Abstimmung gelangenden Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung. Die Stimmbürger sollen offensichtlich für dumm verkauft werden. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen zudem nicht das gesamte Bild der Zuwanderung, enthalten sie doch nur die Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung - also jener Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten. Die umfassenderen Zahlen des Bundesamtes für Migration zeigen, dass im vergangenen Jahr fast 78.000 Ausländer mehr in unser Land ein- als ausgewandert sind, was rund der Einwohnerzahl der Stadt Luzern entspricht. Damit hat die Schweiz seit dem letzten Jahr erstmals über 8 Millionen Einwohner, so dass ohne Masshalten bei der Einwanderung die 10 Millionen-Grenze in ca. 20 Jahren erreicht ist.  

Die Folgen dieser verhängnisvollen Entwicklung sind täglich spür- und erlebbar: zunehmende Erwerbslosigkeit [Erwerbslosenquote von fast 8 % unter den Ausländern], Lohndruck, überfüllte Züge, verstopfte Strassen, steigende Mieten und Bodenpreise, Verlust von wertvollem Kulturland, Ausländerkriminalität, Asylmissbrauch, Kulturwandel in den Führungsetagen, und belastend hohe  Ausländeranteile in der Fürsorge und in anderen Sozialwerken. Die Volksinitiative Gegen   Masseneinwanderung gibt der Schweiz wieder die dringend notwendigen Instrumente zurück, um die Zuwanderung zu steuern und zu kontrollieren. Die SVP fordert daher die Behörden auf, endlich auf irreführende Propaganda rund um die Einwanderung in unser Land zu verzichten und korrekt zu informieren.  [2]

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Endlich bewegt sich etwas!  
Fast drei Jahre lang musste die Bevölkerung darauf warten, dass das Parlament die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative an die Hand nehmen kann. Nach der Volksabstimmung vom 28. November 2010 verschwand das Dossier für lange Monate in der Schublade von Bundesrätin Sommaruga. Nun endlich geht es vorwärts: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verwirft den untauglichen bundesrätlichen Gesetzesvorschlag und will ihre Arbeit auf der Basis der Durchsetzungsinitiative aufnehmen, was die SVP begrüsst. Die Durchsetzungsinitiative zur Sicherung der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist von der SVP bereits eingereicht worden. Die Mehrheit der Kommission hat offensichtlich erkannt, dass der bundesrätliche Gesetzesvorschlag sich nicht nur als völlig untauglich erweist, sondern auch zentrale Anliegen der Initiative überhaupt nicht aufnimmt. Das Parlament hat die Aufgabe, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen - und nicht den Gegenentwurf, welcher 2010 von sämtlichen Kantonen und einer Volksmehrheit verworfen wurde. Von Bedingungen wie dem Vorliegen einer Mindeststrafe zur Anordnung einer Landesverweisung oder weiteren Relativierungen der Initiative ist abzusehen.

Der Gesetzesentwurf des Bundesrates verstiess nicht nur gegen die Ausschaffungsinitiative, sondern stellte auch den Grundgedanken einer Initiative an sich in Frage: Eine solche ist immer darauf ausgerichtet, das Rechtssystem zu verändern und die Behörden zu zwingen, ihre Praxis der neuen Regelung anzupassen. Eine Initiative so zu verbiegen und in die bisherige Gerichtspraxis einzupassen, dass möglichst nichts geändert werden muss, ist absurd. So verkommt das Initiativrecht zur Farce. Die SVP wird die Beratungen der Kommission genau mitverfolgen. Nun ist rasche und präzise Arbeit gefordert, damit das Parlament schnellstmöglich eine adäquate und konsequente Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beschliessen kann.  [3] 

Was die Verhandlungen mit der EU angeht, so hat Ulrich Schlüer soeben folgendes angemerkt:

Katastrophale Verhandlungsführung Berns  
Als die Sowjetunion noch den Ostblock beherrschte, galt dort die nationale Souveränität als veraltet und reaktionär. Unter sozialistischen Bruderstaaten bekannte man sich lediglich zu einer eingeschränkten Souveränität; freiwillig stimmte freilich auch kein sozialistischer Staat diesem Konzept zu. In den Staaten, die sich damals Moskau gegenüber als eingeschränkt souverän zu verhalten hatten, standen sowjetische Truppen. Keiner der beschränkt souveränen sozialistischen Staaten besass eine Armee, über die er unter eigener Befehlsgewalt eigenständig verfügen konnte. Die Sowjets hatten überall das letzte Wort.  

Damals Zwang – heute freiwillig 
Diese beschränkte Souveränität der unterworfenen Bruderstaaten galt im kommunistischen Imperium seit 1945. Schriftlich fixiert wurde es erst in der Spätzeit der Sowjetunion, in der Regierungszeit von Leonid Breschnew. Die damit verbundene Erniedrigung der Bruderstaaten ging als Breschnew-Doktrin in die Geschichte ein. Sie verschwand allerdings an dem Tag, an dem die  kommunistische Herrschaft zusammenbrach. Zur Zeit aber erfährt sie eine Neuauflage - eine freiwillig eingegangene Neuauflage. Bern bietet Brüssel derzeit ohne jeden äusseren Zwang einen markanten Verzicht auf die eigene Souveränität an. Bundesrat Didier Burkhalter, der für die Aussenpolitik der Schweiz verantwortlich ist, hat die Offerte formuliert. Jedoch ist es weder eine Unterdrückung, noch eine Drohung durch militärische Übermacht, die ihn zu seinem  Angebot antreibt. Eher Souveränitäts-Müdigkeit. Er teilt sie offensichtlich mit einer Mehrheit der Mitglieder unserer Landesregierung.  

Das Angebot  
Ausgangspunkt des derzeit laufenden Verhandlungsprozesses war eine Erklärung Brüssels, dass  die EU mit der Schweiz über die bilateralen Verträge nicht mehr verhandeln wird, solange sich die Schweiz ihrer institutionellen Einbindung in den EU-Apparat widersetzt. Das brachte den Bundesrat auf Trab. Er offeriert jetzt Brüssel einen Rahmenvertrag. in dem die institutionelle Einbindung der Schweiz in die Entscheid-Mechanismen Brüssels festgeschrieben werden soll. Das Angebot besteht aus drei Teilen:

-  Erstens will sich die Schweiz dazu verpflichten, alles, was in Brüssel als sogenanntes Folgerecht zum bilateralen Abkommen beschlossen wird, automatisch zu übernehmen. Dieses Folgerecht entsteht aus einseitigen Beschlüssen Brüssels zu Sachverhalten, die in den bilateralen Verträgen geregelt worden sind. Die Schweiz übernimmt nicht bloss alle dazu von Brüssel bereits getroffenen Beschlüsse als verbindlich: Nein, auch das, was Brüssel erst in Zukunft zu entsprechenden Sachverhalten noch beschliessen wird, erklärt Bundesbern zum Voraus und generell auch als gültig für die Schweiz. Fremdes Recht, zu dessen Entstehung unser Land nichts zu sagen hat, soll damit für die Schweiz verbindlich werden

-  Zweitens akzeptiert der Bundesrat, dass bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bestehender bilateraler Verträge fortan der EU-Gerichtshof das letzte entscheidende Wort sprechen soll. Das fremde Recht soll der Schweiz künftig also von fremden Richtern verordnet werden. Einschneidender kann ein Souveränitätsverzicht und Souveränitätsverlust kaum deklariert werden. Er gleicht beängstigend dem Verhältnis, das seinerzeit zwischen der Sowjetunion und den von ihr unterworfenen sozialistischen Bruderstaaten festgelegt wurde. Mit dem Unterschied, dass das Verhältnis damals durch Macht und Zwang diktiert wurde, während Bundesbern es freiwillig eingehen will.

Burkhalter wird desavouiert  
Was die Bedeutung von Entscheiden von Seiten des höchsten EU-Gerichts betrifft, so sind inzwischen Meinungsverschiedenheiten offenkundig geworden. Bern wertet solche Entscheide als nicht unbedingt zu übernehmende Empfehlungen. Das hat den EU-Gerichtshof zu einer geharnischten Reaktion veranlasst: Der EU-Gerichtshof fälle Urteile; und seine Urteile seien für beide dadurch angesprochenen Parteien bindend. Wer ein Urteil als blosse Empfehlung einstufe, kenne die Rechtslage nicht. Peinlich für Bundesrat Burkhalter. Doch ob stümperhaftes Nicht-Wissen oder bewusste Täuschung der Öffentlichkeit: Das eine wie das andere begründet seine Untauglichkeit als Aussenminister.  

Recht auf Sanktionen  
Der Bundesrat weiss genau, dass er sich mit seiner Interpretation von Entscheiden des EU-Gerichtshofs auf brüchigem Eis bewegt. Anders ist Berns drittes Angebot an Brüssel nicht zu erklären. Denn der Bundesrat offeriert darin der Europäischen Union auch noch ein Recht auf einseitig zu treffende Sanktionen gegen die Schweiz. Dies für den Fall, dass Bern einem Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht nachkomme. Zumindest aus jüngerer Vergangenheit ist kein Beispiel bekannt, wonach ein Staat das Gericht einer Gegenpartei als letzte Entscheidungsinstanz anerkannt hätte und dieser Gegenpartei auch noch freiwillig ein einseitiges Sanktionsrecht offeriert, für den Fall, dass ein Entscheid des Gegenpartei-Gerichts nicht vorbehaltlos übernommen würde. Bundesrat Didier Burkhalter scheint von dem Ehrgeiz besessen, die Breschnew-Doktrin übertreffen zu wollen – zu Lasten der Schweiz.

Die Schweiz wird Erpressungsopfer  
Wem ein einseitiges Sanktionsrecht zuerkannt wird, der besitzt immer auch die Möglichkeit, mit den ihm formell erlaubten Sanktionen zu einem ihm geeignet erscheinenden Zeitpunkt zu drohen. Sanktionsandrohungen haben Erpressungscharakter. Wer einer Gegenpartei einseitige Sanktionen zubilligt, macht sich zum Opfer von Erpressungen. Dieses Los wird der Schweiz beschieden sein, wenn der angestrebte Rahmenvertrag zur institutionellen Einbindung der Schweiz in den EU-Apparat so beschlossen wird, wie der Bundesrat ihn der EU offeriert. Bekanntlich verfügt die Schweiz über Erfahrungen als Erpressungsopfer: Aus Steuerstreiten mit OECD, USA und EU, aus dem US-Feldzug gegen den Schweizer Finanzplatz mit seinem Bankkundengeheimnis, aus dem von der EU ausdrücklich gebilligten Datenklau bei Schweizer Banken. Bundesbern weiss: Die EU, welcher er das einseitige Recht auf Sanktionen gegen die Schweiz anbietet, versteht die Kunst der erfolgsorientierten Erpressung.

Damit wird der Charakter des Berner Verhandlungsangebots an Brüssel deutlich: Bundesbern ist zum Ausverkauf von Souveränität, von Freiheit und Selbstbestimmung der Schweiz, bereit. Eine Mehrheit des Bundesrats hat solchem Unterwerfungs-Angebot gegenüber Brüssel zugestimmt. Ist eine schlechtere, verräterischere Verhandlungslage überhaupt noch denkbar?  [4]

[1]  http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3696/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC   9. 10. 13

[2]  http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3708/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC   11. 10. 13

[3]  http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3712/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC  11. 10. 13

[4]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Burkhalters_BreschnewDoktrin-1378   Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 18. Oktober 2013