Kein automatischer Informationsaustausch mit der EU 21.10.2013 00:01
Für die SVP kommt es nicht in Frage, dass die Schweiz mit der Europäischen Union über einen
automatischen
Informationsaustausch verhandelt. Diese Option muss bei den durch den Bundesrat
am 9. 10. beschlossenen Verhandlungen über ein revidiertes
Zinsbesteuerungs-Abkommen explizit ausgeschlossen werden. Der vom Bundesrat
ebenfalls angestrebte Beitritt der Schweiz zur multilateralen Konvention der
OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz und stellt die Rechtssicherheit
weiter in Frage. Die Einführung eines sogenannten ›spontanen Informationsaustauschs‹ sowie die darin enthaltene Rückwirkung sind für die SVP nicht
annehmbar.
Die SVP
lehnt einen automatischen Informationsaustausch grundsätzlich ab. Ein solcher
widerspricht dem Schutz der Privatsphäre und dem schweizerischen Verständnis
des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat. Das Bankkundengeheimnis muss innerhalb
der Schweiz auch in Zukunft gewahrt bleiben. Die SVP verlangt deshalb vom
Bundesrat eine verbindliche Erklärung, dass er einen automatischen
Informationsaustausch im Inland ausschliesst. Auch eine Diskussion über einen
automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland kommt so lange nicht in
Frage, solange sich nicht alle OECD- und G-20-Staaten sowie alle wichtigen
Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und
diesen auch umsetzen. Deshalb sind auch Verhandlungen mit der EU über einen
automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen. Im
Zusammenhang mit dem jetzt durch den Bundesrat verabschiedeten Entwurf zu einem
Mandat für Verhandlungen über eine Erneuerung des Zinsbesteuerungsabkommens mit
der EU verlangt die SVP, dass der Bundesrat einen Marktzugang für
schweizerische Finanzdienstleister zwingend einfordert. Die EU ist im Bereich
der Zinsbesteuerung Bittstellerin. Die Schweiz überweist der EU im Rahmen der
Zinsbesteuerung jährlich gegen 500 Millionen Franken und muss für den Abschluss
eines neuen Vertrages adäquate Gegenleistungen erhalten, ansonsten darf es kein
solches Abkommen geben.
Die SVP
ruft die Bevölkerung dazu auf, die überparteiliche Volksinitiative ›Ja zum Schutz der Privatsphäre‹ zu unterschreiben und damit den
politischen Bestrebungen hin zum gläsernen Bürger und zur Abschaffung der
Privatsphäre wenigstens innerhalb der Schweiz Einhalt zu gebieten. [1]
Lächerliche
Staatspropaganda Obwohl
letztes Jahr fast 150.000 Menschen in die Schweiz eingewandert sind und der
Wanderungssaldo von Ausländern, die zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt
werden, erneut hohe 51.200 Personen beträgt [die Grössenordnung der Stadt Biel],
schafft es das Bundesamt für Statistik, sein jährliches Communiqué zur Bevölkerungsentwicklung
mit dem Titel ›Immer mehr
Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer verlassen die
Schweiz‹ zu überschreiben. Dies ist eine
lächerliche Staatspropaganda vor dem Hintergrund der im kommenden Februar zur
Abstimmung gelangenden Volksinitiative ›Gegen
Masseneinwanderung‹. Die Stimmbürger
sollen offensichtlich für dumm verkauft werden. Die Zahlen des Bundesamtes für
Statistik zeigen zudem nicht das gesamte Bild der Zuwanderung, enthalten sie
doch nur die Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung - also jener Personen mit
einer Aufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten. Die umfassenderen Zahlen des
Bundesamtes für Migration zeigen, dass im vergangenen Jahr fast 78.000
Ausländer mehr in unser Land ein- als ausgewandert sind, was rund der Einwohnerzahl
der Stadt Luzern entspricht. Damit hat die Schweiz seit dem letzten Jahr erstmals
über 8 Millionen Einwohner, so dass ohne Masshalten bei der Einwanderung die 10
Millionen-Grenze in ca. 20 Jahren erreicht ist.
Die Folgen
dieser verhängnisvollen Entwicklung sind täglich spür- und erlebbar: zunehmende
Erwerbslosigkeit [Erwerbslosenquote von fast 8 % unter den Ausländern], Lohndruck,
überfüllte Züge, verstopfte Strassen, steigende Mieten und Bodenpreise, Verlust
von wertvollem Kulturland, Ausländerkriminalität, Asylmissbrauch, Kulturwandel
in den Führungsetagen, und belastend hohe Ausländeranteile in der Fürsorge und in
anderen Sozialwerken. Die Volksinitiative ›Gegen
Masseneinwanderung‹ gibt der Schweiz wieder die dringend notwendigen Instrumente
zurück, um die Zuwanderung zu steuern und zu kontrollieren. Die SVP fordert daher
die Behörden auf, endlich auf irreführende Propaganda rund um die Einwanderung
in unser Land zu verzichten und korrekt zu informieren. [2]
Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative: Endlich bewegt sich etwas! Fast drei
Jahre lang musste die Bevölkerung darauf warten, dass das Parlament die
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative an die Hand nehmen kann. Nach der
Volksabstimmung vom 28. November 2010 verschwand das Dossier für lange Monate
in der Schublade von Bundesrätin Sommaruga. Nun endlich geht es vorwärts: Die
Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verwirft den untauglichen
bundesrätlichen Gesetzesvorschlag und will ihre Arbeit auf der Basis der Durchsetzungsinitiative
aufnehmen, was die SVP begrüsst. Die Durchsetzungsinitiative zur Sicherung der
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist von der SVP bereits eingereicht
worden. Die Mehrheit der Kommission hat offensichtlich erkannt, dass der
bundesrätliche Gesetzesvorschlag sich nicht nur als völlig untauglich erweist,
sondern auch zentrale Anliegen der Initiative überhaupt nicht aufnimmt. Das
Parlament hat die Aufgabe, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen - und
nicht den Gegenentwurf, welcher 2010 von sämtlichen Kantonen und einer
Volksmehrheit verworfen wurde. Von Bedingungen wie dem Vorliegen einer
Mindeststrafe zur Anordnung einer Landesverweisung oder weiteren
Relativierungen der Initiative ist abzusehen.
Der
Gesetzesentwurf des Bundesrates verstiess nicht nur gegen die
Ausschaffungsinitiative, sondern stellte auch den Grundgedanken einer
Initiative an sich in Frage: Eine solche ist immer darauf ausgerichtet, das
Rechtssystem zu verändern und die Behörden zu zwingen, ihre Praxis der neuen
Regelung anzupassen. Eine Initiative so zu verbiegen und in die bisherige
Gerichtspraxis einzupassen, dass möglichst nichts geändert werden muss, ist
absurd. So verkommt das Initiativrecht zur Farce. Die SVP wird die Beratungen
der Kommission genau mitverfolgen. Nun ist rasche und präzise Arbeit gefordert,
damit das Parlament schnellstmöglich eine adäquate und konsequente Umsetzung
der Ausschaffungsinitiative beschliessen kann.
[3]
Was die
Verhandlungen mit der EU angeht, so hat Ulrich Schlüer soeben folgendes
angemerkt:
Katastrophale
Verhandlungsführung Berns Als die
Sowjetunion noch den Ostblock beherrschte, galt dort die ›nationale Souveränität‹
als veraltet und reaktionär. Unter sozialistischen Bruderstaaten bekannte man
sich lediglich zu einer eingeschränkten Souveränität; freiwillig stimmte
freilich auch kein sozialistischer Staat diesem Konzept zu. In den Staaten, die
sich damals Moskau gegenüber als eingeschränkt souverän zu verhalten hatten,
standen sowjetische Truppen. Keiner der beschränkt souveränen sozialistischen
Staaten besass eine Armee, über die er unter eigener Befehlsgewalt eigenständig
verfügen konnte. Die Sowjets hatten überall das letzte Wort.
Damals Zwang – heute
freiwillig Diese
beschränkte Souveränität der unterworfenen Bruderstaaten galt im kommunistischen
Imperium seit 1945. Schriftlich fixiert wurde es erst in der Spätzeit der
Sowjetunion, in der Regierungszeit von Leonid Breschnew. Die damit verbundene Erniedrigung
der Bruderstaaten ging als ›Breschnew-Doktrin‹ in die Geschichte ein. Sie verschwand
allerdings an dem Tag, an dem die kommunistische Herrschaft zusammenbrach. Zur
Zeit aber erfährt sie eine Neuauflage - eine freiwillig eingegangene
Neuauflage. Bern bietet Brüssel derzeit ohne jeden äusseren Zwang einen markanten
Verzicht auf die eigene Souveränität an. Bundesrat Didier Burkhalter, der für die
Aussenpolitik der Schweiz verantwortlich ist, hat die Offerte formuliert. Jedoch
ist es weder eine Unterdrückung, noch eine Drohung durch militärische Übermacht,
die ihn zu seinem Angebot antreibt. Eher
Souveränitäts-Müdigkeit. Er teilt sie offensichtlich mit einer Mehrheit der
Mitglieder unserer Landesregierung.
Das Angebot Ausgangspunkt
des derzeit laufenden Verhandlungsprozesses war eine Erklärung Brüssels, dass die EU mit der Schweiz über die bilateralen
Verträge nicht mehr verhandeln wird, solange sich die Schweiz ihrer ›institutionellen Einbindung‹ in den EU-Apparat widersetzt. Das
brachte den Bundesrat auf Trab. Er offeriert jetzt Brüssel einen ›Rahmenvertrag‹. in dem die institutionelle Einbindung der Schweiz in die
Entscheid-Mechanismen Brüssels festgeschrieben werden soll. Das Angebot besteht
aus drei Teilen:
- Erstens will sich die Schweiz dazu verpflichten,
alles, was in Brüssel als sogenanntes ›Folgerecht‹ zum bilateralen Abkommen beschlossen
wird, automatisch zu übernehmen. Dieses Folgerecht entsteht aus einseitigen
Beschlüssen Brüssels zu Sachverhalten, die in den bilateralen Verträgen
geregelt worden sind. Die Schweiz übernimmt nicht bloss alle dazu von Brüssel
bereits getroffenen Beschlüsse als verbindlich: Nein, auch das, was Brüssel
erst in Zukunft zu entsprechenden Sachverhalten noch beschliessen wird, erklärt
Bundesbern zum Voraus und generell auch als gültig für die Schweiz. Fremdes
Recht, zu dessen Entstehung unser Land nichts zu sagen hat, soll damit für die
Schweiz verbindlich werden.
- Zweitens akzeptiert der Bundesrat, dass bei
Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bestehender bilateraler Verträge fortan
der EU-Gerichtshof das letzte entscheidende Wort sprechen soll. Das
fremde Recht soll der Schweiz künftig also von fremden Richtern verordnet
werden. Einschneidender kann ein Souveränitätsverzicht und
Souveränitätsverlust kaum deklariert werden. Er gleicht beängstigend dem
Verhältnis, das seinerzeit zwischen der Sowjetunion und den von ihr
unterworfenen sozialistischen Bruderstaaten festgelegt wurde. Mit dem
Unterschied, dass das Verhältnis damals durch Macht und Zwang diktiert wurde,
während Bundesbern es freiwillig eingehen will.
Burkhalter wird
desavouiert Was die Bedeutung
von Entscheiden von Seiten des höchsten EU-Gerichts betrifft, so sind
inzwischen Meinungsverschiedenheiten offenkundig geworden. Bern wertet solche
Entscheide als ›nicht unbedingt zu
übernehmende Empfehlungen‹. Das hat
den EU-Gerichtshof zu einer geharnischten Reaktion veranlasst: Der EU-Gerichtshof
fälle Urteile; und seine Urteile seien für beide dadurch angesprochenen
Parteien bindend. Wer ein Urteil als blosse ›Empfehlung‹ einstufe,
kenne die Rechtslage nicht. Peinlich für Bundesrat Burkhalter. Doch ob
stümperhaftes Nicht-Wissen oder bewusste Täuschung der Öffentlichkeit: Das eine
wie das andere begründet seine Untauglichkeit als Aussenminister.
Recht auf Sanktionen Der
Bundesrat weiss genau, dass er sich mit seiner Interpretation von Entscheiden
des EU-Gerichtshofs auf brüchigem Eis bewegt. Anders ist Berns drittes Angebot
an Brüssel nicht zu erklären. Denn der Bundesrat offeriert darin der
Europäischen Union auch noch ein Recht auf einseitig zu treffende Sanktionen
gegen die Schweiz. Dies für den Fall, dass Bern einem Entscheid des
EU-Gerichtshofs nicht nachkomme. Zumindest aus jüngerer Vergangenheit ist kein
Beispiel bekannt, wonach ein Staat das Gericht einer Gegenpartei als letzte
Entscheidungsinstanz anerkannt hätte und dieser Gegenpartei auch noch
freiwillig ein einseitiges Sanktionsrecht offeriert, für den Fall, dass ein
Entscheid des Gegenpartei-Gerichts nicht vorbehaltlos übernommen würde. Bundesrat
Didier Burkhalter scheint von dem Ehrgeiz besessen, die ›Breschnew-Doktrin‹
übertreffen zu wollen – zu Lasten der Schweiz. Die Schweiz wird
Erpressungsopfer Wem ein
einseitiges Sanktionsrecht zuerkannt wird, der besitzt immer auch die
Möglichkeit, mit den ihm formell erlaubten Sanktionen zu einem ihm geeignet
erscheinenden Zeitpunkt zu drohen. Sanktionsandrohungen
haben Erpressungscharakter. Wer einer Gegenpartei einseitige Sanktionen
zubilligt, macht sich zum Opfer von Erpressungen. Dieses Los wird der Schweiz
beschieden sein, wenn der angestrebte ›Rahmenvertrag‹ zur ›institutionellen Einbindung‹
der Schweiz in den EU-Apparat so beschlossen wird, wie der Bundesrat ihn der EU
offeriert. Bekanntlich verfügt die Schweiz über Erfahrungen als Erpressungsopfer:
Aus Steuerstreiten mit OECD, USA und EU, aus dem US-Feldzug gegen den Schweizer
Finanzplatz mit seinem Bankkundengeheimnis, aus dem von der EU ausdrücklich
gebilligten Datenklau bei Schweizer Banken. Bundesbern weiss: Die EU, welcher
er das einseitige Recht auf Sanktionen gegen die Schweiz anbietet, versteht die
Kunst der erfolgsorientierten Erpressung.
Damit wird
der Charakter des Berner Verhandlungsangebots an Brüssel deutlich: Bundesbern
ist zum Ausverkauf von Souveränität, von Freiheit und Selbstbestimmung der
Schweiz, bereit. Eine Mehrheit des Bundesrats hat solchem Unterwerfungs-Angebot
gegenüber Brüssel zugestimmt. Ist eine schlechtere, verräterischere
Verhandlungslage überhaupt noch denkbar?
[4]
[1] http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3696/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC 9. 10. 13
[2] http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3708/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC 11. 10. 13
[3] http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3712/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC 11. 10. 13
[4] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Burkhalters_BreschnewDoktrin-1378 Der aktuelle Freitags-Kommentar der
«Schweizerzeit» vom 18. Oktober 2013
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