Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai - Abnicken von EU-Richtlinien durch das Stimmvolk? - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich 05.05.2019 21:16
Die Abstimmungsvorlage zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie
gibt uns Gelegenheit, ganz konkret zur Kenntnis zu nehmen, was uns mit einem institutionellen Rahmenabkommen blühen würde: Gehorsames Nicken zur Übernahme von Erlassen aller Art nach dem Gusto der Brüsseler Bürokratie ? oder ab und zu eine Rückweisung an den Absender durch eine Referendumsabstimmung, mit Konsequenzen ebenfalls nach Lust und Laune der EU-Spitzen. Noch können wir nein sagen!
Auf eine glasklare
Abstimmungsfrage ……
»Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz
und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung
der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?«
.…… gehört eine glasklare
Antwort
Wir sind doch keine
Befehlsempfänger! Wenn unser Stimmrecht auf solcherlei Vorlagen reduziert
werden soll, könnten wir die direkte Demokratie gleich ganz abschaffen. Wem
dagegen die Erhaltung des direktdemokratischen und selbstbestimmten Schweizer
Modells ein unverzichtbarer Wert ist, muss jetzt entschiedenen Widerstand
leisten. Gegen die EU-Waffenrichtlinie und gegen das institutionelle
Rahmenabkommen. Dementsprechend schrill sind die Töne der Schweizer
Mainstream-Medien gegen den sogenannten Mythos des wehrhaften Eidgenossen. Ihr
einziges Ziel: Die Schweiz EU- und NATO-kompatibel zurechtzustutzen.
»Schweizer Modell versus EU-Bürokratie«
Die EU-Waffenrichtlinie
steht im Widerspruch zur Freiheit des Bürgers. Unter diesem Titel finden Sie in
Zeit-Fragen Nr. 2 vom 16. Januar
2018 einige Hinweise zum Inhalt der Waffenrichtlinie. Das Wichtigste: Zur
freiheitlichen Auffassung des Schweizer Waffenbesitzes als Grundrecht und
-pflicht des Bürgers seit alters her steht die EU-Bürokratie völlig quer. Und
der Aufhänger der ganzen Übung, die Bekämpfung des Terrorismus, ist absurd: Wer
Terroranschläge verhindern will, soll sich für die sofortige Beendigung der
NATO-Kriege einsetzen. Mit zentralen Datensammlungen über unbescholtene Bürger
verschafft sich Brüssel zwar die totale Kontrolle und Steuerung der europäischen
Bevölkerung - Schweizer inklusive - gegen bewaffnete Verbrecher ist damit nichts
getan.
Übrigens haben die
Schweizer Stimmbürger schon am 13. Februar 2011 die Volksinitiative ›Für
den Schutz vor Waffengewalt‹ und damit die Entwaffnung des Bürgers deutlich
abgelehnt, mit 56,3 % Nein-Stimmen und 20 von 26 Kantonen. Im
Abstimmungsbüchlein des Bundesrates wird dieses Nein des Souveräns nur auf der
Seite des Referendumskomitees erwähnt.
Ausschluss der Schweiz aus
Schengen/Dublin? Ob es im Interesse Brüssels läge, nach einem Nein
des Volkes am 19. Mai auf die Zusammenarbeit mit der Schweiz im
grenzpolizeilichen und im Asylbereich zu verzichten, und ganz besonders auf
ihre personellen und finanziellen Beiträge für den Schutz der EU-Aussengrenzen,
sei dahingestellt. Falls die Schweiz wider Erwarten doch ausgeschlossen würde,
könnte der Bundesrat, wie er bereits mehrfach bewiesen hat, einen passenden ›Plan B‹
bereitstellen. Schengen/Dublin funktioniert ohnehin nur in Schönwetter-Perioden: Spätestens
seit der Einladung der ganzen Welt nach Deutschland durch Angela Merkel im
Jahre 2015 kontrollieren etliche EU-Staaten ihre Landesgrenzen wieder selbst.
So verlängerten vor kurzem Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark, entgegen
den fruchtlosen Mahnungen der EU-Kommission, ihre Grenzkontrollen um ein
weiteres halbes Jahr bis zum Herbst 2019.
[1]
EU-Waffenrichtlinie: Kein
Gesetz gegen Terroristen aber gegen Schützen
schreibt Nationalrat Jean-François Rime. Die liberale
Waffentradition in der Schweiz würde von der EU zerstört, denn mit der
EU-Entwaffnungsrichtlinie würden unsere Ordonanzwaffen, die Sturmgewehre 90 und 57, der Kategorie der ›verbotenen
Waffen‹ zugeteilt. Dies hätte zur Folge, dass für den Erwerb
eines Sturmgewehrs 90 oder 57 eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragt
sowie ein Bedürfnisnachweis erbracht werden müsste. Zudem müsste der Besitzer
einer solchen Waffe diese innerhalb von 3 Jahren durch eine Nachmeldung
nachregistrieren lassen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, wird die Waffe
beschlagnahmt. Und: Wird die Ausnahmebewilligung durch einen Kanton aus
irgendeinem Grund verweigert, erfolgt ein Eintrag ins
Schengen-Informationssystem. Konkret bringt die Vorlage Mehrkosten, mehr
Bürokratie und kriminalisiert oder enteignet die legalen Waffenbesitzer.
Gegen die Vorlage wehren
sich auch die kantonalen Polizeikommandanten und ein Teil der Kantone. Nicht,
weil sie gegen die Terrorbekämpfung wären, sondern weil sie merken, dass es
sich bei dieser Vorlage um einen EU-Bürokratenwahnsinn handelt. Die Polizisten
werden in Zukunft noch mehr Formulare prüfen und ausfüllen müssen, statt
draussen für die Sicherheit unserer Bevölkerung zu sorgen. Daraus folgt, dass
wir weniger, nicht mehr Sicherheit haben würden. Kommt hinzu, dass
Terroranschläge, sofern sie denn überhaupt mit Schusswaffen begangen wurden,
kaum je mit registrierten Waffen ausgeführt wurden.
Das neue Gesetz
interessiert keinen Terroristen, aber es trifft die gesetzestreuen Bürgerinnen
und Bürger. Verbrechen mit illegalen Waffen sollen durch Verbote von legalen
Waffen verhindert werden. Das ist Blödsinn. Gerade wegen der offenen
Schengen-Grenzen können Terroristen mit illegalen Waffen quer durch Europa
reisen, ohne einmal angehalten zu werden. Das ist ein Faktum, worüber die EU
einmal nachdenken sollte.
Mit einem ›NEIN‹ gegen die
Waffenrichtlinie kann das Schweizervolk eine starke Botschaft an Brüssel
senden: Wir verhandeln gerne über sinnvolle Massnahmen, aber wir lassen uns
unsere Freiheit nicht durch unsinnigen Bürokratismus nehmen! Respektiert
endlich unsere Souveränität und unsere Jahrhunderte alte Waffentradition. Daher
NEIN zur EU-Waffenrichtlinie. [2]
Waffengesetz - Auf dem Spiel steht das Fundament unserer freien Gesellschaft
legt Nationalrat Werner
Salzmann dar. Dass die EU-Waffenrichtlinie Ausnahmebewilligungen zulässt, ist
Augenwischerei. Wahr ist: Ein Ja zu dieser scheinheiligen Vorlage führt dazu,
dass der Staat bald alle Sturmgewehre, Pistolen und anderen Waffen einzieht. Drei Schutzmechanismen
haben sich in der Geschichte als wirkungsvoll zur Verhinderung von staatlicher
Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen:
- Die Gewaltentrennung
- Das Recht auf freie Meinungsäusserung
- Das Recht auf privaten Waffenbesitz
Diese Schutzmechanismen
waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende
Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und
Initiativrecht verstärkt.
Die
Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht durch eine ›Hate Speech‹-Zensur - wie etwa in Deutschland - oder Ähnliches eingeschränkt. Und alle
gesetzestreuen, psychisch nicht akut auffälligen Bürgerinnen und Bürger konnten
in der Schweiz immer alle handelsüblichen Waffen und das Munition dazu kaufen.
Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würden
Erwerb und Besitz von Waffen nun aber grundsätzlich eingeschränkt
Leere Versprechen des
Bundes
Für Schützen, die dem Staat
ein Bedürfnis für den Besitz ihrer Waffen nachweisen können, verspricht der
Bund Ausnahmebewilligungen. Aber Achtung:
Die Ausnahmebewilligung
ändert nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen prinzipiell auf die Organe
des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz
verlören. Die Ausnahmebewilligungen würde es auch für Schützen bald nicht mehr
geben. Denn Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält einen Kontroll- und
Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen
Verschärfungsmechanismus handelt.
Schon bei der Erarbeitung
der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat ein ausnahmsloses Verbot für
Halbautomaten für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten Verschärfung
wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein ›Ja‹ am 19.
Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen
werden.
Die Behauptung, die Annahme
dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von
Missbrauch, ist lächerlich. Die islamistischen Terroranschläge, die die EU zur
Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden allesamt mit illegal
beschafften Waffen begangen.
Ein ›NEIN‹ zur
EU-Waffenrichtlinie ist ein ›NEIN‹ zur sukzessiven Entwaffnung der Bürgerinnen und
Bürger in der Schweiz. [3]
Bringt ein NEIN zur
EU-Waffenrichtlinie den Schweizer Tourismus tatsächlich in Gefahr?
So die Frage von Nationalrat
Heinz Brand. Glaubt man den Befürwortern der EU-Waffenrichtlinie, dann wäre ein
›Nein‹ zur Vorlage quasi das Ende für den Schweizer
Tourismus. Diese Behauptung ist absurd: Gäste von ausserhalb des
Schengen-Raumes könnten nach wie vor problemlos Ferien in der Schweiz
machen.
In einer breiten und noch
nie dagewesenen Allianz von Verbänden aus der Tourismusbranche kämpft ein
Komitee mit zweifelhaften Argumenten für ein ›JA‹ zum
neuen Waffenrecht. Dieses Komitee macht geltend, eine Ablehnung der neuen
EU-Waffenrichtlinie durch das Schweizer Stimmvolk habe höchst wahrscheinlich
den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Vertragswerk zur Folge. Die
Folge dieses Ausschlusses sei, dass die Tourismusdestination Schweiz nicht mehr
von den vielfältigen Vorzügen des Schengen-Visums profitiere und grossen
Schaden nehme. In letzter Konsequenz bedeute es, dass die Schweiz mit einem
starken Besucherrückgang von Gästen ausserhalb des Schengen-Raumes rechnen
müsse, was für die Tourismusbranche in gewissen Regionen fatale Folgen hätte.
Völlig überrissen ist in
diesem Zusammenhang die unterschwellige Behauptung von Komiteevertretern, 30 % aller
Hotellogiernächte würden im Falle eines Ausschlusses aus dem Schengen-Raum ›wegbrechen‹. Diese
Behauptung ist insofern absurd, als viele Gäste von ausserhalb
des Schengen-Raumes überhaupt nicht der Visumspflicht unterliegen und daher
frei in die Schweiz einreisen können.
[4]
Waffengesetz – evolutives Recht?
Die Befürworter der Reform
des Waffengesetzes, schreibt Félicien Monnier, Doktorand der Rechte und
Hauptmann in der Schweizer Armee, argumentieren, dass der Status des Schweizer
Soldaten unberührt bleibt, dass die Sportschützen kaum Einschränkungen erfahren
und dass die Übernahme der EU-Richtlinie in Wirklichkeit nichts an unserem
Recht ändern wird.
Zunächst muss diese immer
häufiger vorkommende Argumentation, die behauptet, dass eine von
internationalem Recht vorgeschriebene Reform an unserem eigenen Recht ›nichts
ändert‹, angeprangert werden. Diejenigen, die diese Argumentation verwenden, zielen auf den Teil
des Volkes, der der Politik gegenüber hinreichend gleichgültig ist, um die
Texte nicht zu lesen. In Wirklichkeit verändert eine aus neuen Texten und neuen
Begriffen bestehende Gesetzesreform immer etwas.
Die Argumentation ist
irreführend, da die EU-Waffenrichtlinie selbst ihre eigene Entwicklung
vorsieht: ›Bis zum 14. September 2020, und anschliessend alle fünf
Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen
Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, der auch eine Eignungsprüfung der
einzelnen Bestimmungen der Richtlinie enthält, und macht gegebenenfalls
Gesetzgebungsvorschläge …… ‹ (Art. 17 neu
der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des
Besitzes von Waffen).
Mit anderen Worten, in
anderthalb Jahren werden wir bereits wissen, welche Änderungen die Schweiz an
ihrer Gesetzgebung vornehmen muss.
Hören wir doch auf, mit den angeblich erreichten Zugeständnissen unserer
Verhandlungsführer zu prahlen. Sie sind nur vorübergehend, nicht nur wegen des
Mechanismus zur Übernahme des Schengen-Besitzstands, sondern vor allem wegen
der mentalen Kluft zwischen den Zielen der EU und der Realität der
Schiessgewohnheiten in der Schweiz. [5]
Wie viele National- und
Ständeräte haben das Monumentalkonstrukt wohl gelesen, fragt Zeit-Fragen …..
Der Artikel von Félicien Monnier war nun diesen April in der Tagespresse; dass
die Gegner der EU-Waffenrichtlinie darauf gestossen sind, ärgert die EU-Turbos
natürlich: Denn jetzt liegt es auf dem Tisch, dass die Brüsseler
Überwachungszentrale unser Waffenrecht regelmässig kontrollieren und nach ihrem
Gusto weitere Verschärfungen befehlen wird – falls wir nicht am 19. Mai ›NEIN‹ sagen.
Dazu die Mediensprecherin des Bundesamtes für Polizei [Fedpol] im ›St. Galler Tagblatt‹ vom 17. April: »Niemand
kann heute sagen, ob tatsächlich Anpassungen kommen und in welcher Form«.
Eben!
Die Delegierten der SVP haben an der Delegiertenversammlung vom 30. März 2019 mit 275 Stimmen
und ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung die ›Nein‹-Parole
beschlossen.
Die EU hat ihre
Waffenrichtlinie revidiert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen-
und der Dublin-Staaten soll diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie in Schweizer
Waffenrecht umsetzen. 2005 hatte der Bundesrat noch versprochen, der Beitritt
der Schweiz zum Schengen-Abkommen werde zu keinen einschneidenden
Verschärfungen des Schweizer Waffenrechts führen. Dieses Versprechen wird mit
der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung gebrochen.
Besonders stossend ist,
dass das beschlossene Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht
vorsieht, die an der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 bereits
abgelehnt wurden. [6]
Anmerkung politonline d.a.
In diesem Zusammenhang sind
die 2011 auf http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1673
veröffentlichten Schweizer Leserbriefe durchaus noch einmal lesenswert.
Desgleichen treffen die 2011 auf http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1682
in dem Artikel »Nochmals: Entwaffnungsinitiative Nein!« aufgeführten Argumente
unverändert zu, so dass wir angelegentlich darum bitten, auch diesen Aufsatz
nochmals sehr genau durchzugehen.
Nun hatte der US-Autor A. Ralph
Epperson bereits 1985 in seinem Buch ›The
Unseen Hand‹ [›Die unsichtbare Hand - Der Einfluss geheimer
Mächte auf die Weltpolitik‹] aufgezeigt,
wie früh gefasste Strategien immer umgesetzt werden, gleich, wieviel Zeit dies
erforderlich macht, und, falls noch nicht implementiert, dennoch als umzusetzen
bestehen bleiben. Wie er schreibt, hatte der Nationale Kirchenrat der USA, der ›Federal Council of Churches‹ ›FCC‹, von John D. Rockefeller zwischen
1926 und 1929 über 137 000.- $ erhalten. Der Kongressabgeordnete Arthur M. Free
bezichtigte den ›FCC‹ bereits 1927, eine kommunistische
Organisation zu sein, mit dem Ziel, eine Staatskirche einzurichten.
Fakt ist, dass sich der Kirchenrat 1942 für eine Weltregierung, die internationale Kontrolle aller Armeen, ein universales
Finanzsystem und eine demokratisch kontrollierte internationale Bank aussprach.
Dadurch geriet er ziemlich unter Druck, so dass er seinen Namen änderte: Am 29.
11. 1950 wurde aus dem ›FCC‹ der ›National Council of the Churches of Christ‹ ›NCC‹, der ›Nationale Rat
der Kirchen Christi‹. Die Ziele, so
Epperson, sind indessen dieselben geblieben. Zu diesen gehören unter
anderem
- die
Entnationalisierung der Staaten und ihre Umformung in Regionen, was bereits
angestrebt wird, sowie
- die Abschaffung
des Patriotismus resp. des Nationalismus, wozu man sich in der Europäischen
Union längst offen bekannt hat. [7]
Im übrigen ist der Einfluss der Rockefeller-Stiftung,
das sollte inzwischen Allgemeingut sein, auf einer Vielzahl von Gebieten nachzuweisen,
auch hier in Europa, insbesondere was Genderizing und Bildung betrifft.
Setzen sich die genannten
Ziele durch, ist davon auszugehen, dass im Rahmen dieses Systems eine Eine-Welt-Militärmacht
geschaffen wird, die die Anwendung der Einheitsgesetze in einer dann grenzenlosen
Welt erzwingen wird. Das Verbot von Waffen im Privatbesitz, was es der Bevölkerung
verunmöglicht, sich zur Wehr zu setzen, dürfte unweigerlich einer der Bausteine
hierzu sein.
So hiess es auch auf der
Bilderberger-Konferenz des Jahres 2004 in Stresa, dass
versucht würde, den Antiterrorkrieg dafür zu nutzen, um ein altes Ziel voranzubringen, das schon Prinz Bernhard der Niederlande propagierte, nämlich
die NATO formell als die stehende Armee der UNO zu etablieren; weitere Punkte
waren die Möglichkeit, der Welt eine UNO-Steuer aufzuerlegen, und die globale Kontrolle des privaten Waffenbesitzes zu erreichen.
Siehe http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=10 18. 6. 2004 50.
Bilderberger-Treffen vom 3. bis 6. Juni 2004 in Stresa (Lago Maggiore) - Ein
Bericht von Doris Auerbach
Man
erinnere sich hierzu auch an einen in der ›Basler
Zeitung‹ vom 30. 3. 2007 erschienen
Artikel zu Nepal, der die skrupellos Einmischung von James Moriarty, Washingtons
Botschafter in Kathmandu, vermerkt. Wie dieser erklärte, »müsse erst der Prozess des ›Waffenmanagements‹
unter dem Schirm der UNO komplett sein, ehe die Maoisten mitregieren dürften«; letztere wurden von den USA als ›terroristische Organisation‹ geführt. Im Rahmen »dieses Waffenmanagements wurden 3.500
Waffen der ehemaligen Rebellen unter Verschluß gebracht und 30.000 frühere ›Volkskrieger‹ registriert und in Lagern kaserniert«. Massnahmen dieser Art könnten
durchaus auch der in den Staaten längst als US-Kolonie figurierenden EU drohen,
bräche hier einmal ein offener Widerstand gegen US-verfügte Strategien aus.
Das Ziel der Schaffung einer internationalen
Heeresmacht unter Aufhebung aller nationalen Armeen, also einer Weltarmee,
nennt auch Conrad C. Stein, ebenso die schrittweise Einschränkung nationaler
Oberhoheiten zugunsten einer einzigen Weltregierung. Gemäss einer von Colonel
Edward M. House bereits 1917 vorgetragenen Forderung »werden nationale Armeen durch die
UNO-Streitmacht oder durch die NATO unter Führung der ›USA Inc‹ ersetzt werden«.
[8]
Eine der UNO unterstehende Weltarmee setzt im Prinzip
voraus, dass allein schon in der EU eine Europaarmee entstünde, wobei eine
solche ›EU-Armee‹ insbesondere ein Projekt des französischen
Staatspräsidenten Emmanuel ist.
Diesbezüglich war dem Präsidenten des
EU-Parlaments, Antonio Tajani, im April letzten Jahres eine mit ›NEIN zur EU-Armee –
Souveränität der Nationen verteidigen!‹ betitelte Petition, die einem derartigen
Vorhaben klar entgegentritt, überreicht worden. Als Begründung dienten die
folgenden Argumente: »Das
eigene Militär ist immer das letzte Faustpfand einer Nation, um, wenn es hart
auf hart kommt, das Recht, die Freiheit und die Unabhängigkeit des eigenen
Volkes zu verteidigen und durchzusetzen. Diese grundlegende Hoheitsaufgabe
jedes souveränen Staates ist jedoch denjenigen ein Dorn im Auge, die die
europäischen Nationalstaaten beseitigen und einen EU-Superstaat errichten
wollen. Die globalistischen EU-Eliten planen deshalb, die nationalen
Streitkräfte durch eine EU-Armee zu ersetzen, um alle Waffengewalt bei sich zu
konzentrieren und der Kontrolle der dann völlig schutz- und wehrlosen Völker zu
entziehen«. [9]
Zu dem Projekt einer EU-Armee hatte sich Macron Anfang November 2018 wie folgt
geäussert: »Ohne eine ›wahre europäische
Armee‹
könnten sich die Europäer nicht verteidigen«. Mit
Blick auf »Rußland,
das an unseren Grenzen steht und das zur Bedrohung werden könnte«, dürften sich
die Europäer »nicht allein auf die USA verlassen«. Frankreichs Staatschef
begründete seine Forderung mit der Warnung vor »autoritären Mächten, die an den
Grenzen Europas aufsteigen und die sich
wieder bewaffnen«. Europa müsse sich verteidigen »mit Blick auf China, auf Rußland und sogar auf die USA«,
so Macron. Nun ist hier vor allem klarzustellen, dass es in Wahrheit die NATO
ist, die an den Grenzen zu Russland steht, und nicht etwa umgekehrt, und dass,
wenn sich hier jemand massiv bewaffnet, es wiederum die NATO im Verbund mit der
EU ist - gegen Russland. Insofern sehe ich gegenwärtig auch keine autoritären
Mächte, die die EU konfrontierten. Dem anlässlich der Gedenkfeiern
zum Endes des Ersten Weltkriegs in Paris weilenden US-Präsidenten Trump konnten
Vorstellungen dieser Art natürlich nicht gefallen, was er auch prompt zum
Ausdruck brachte, indem er die Gründung einer eigenen europäischen Armee scharf
verurteilte; sie sei »sehr
beleidigend«, fand er.
[10]
Am 13. November hatte sich dann die Bundeskanzlerin
bei ihrer Rede vor dem Europaparlament für eine
europäische Armee ausgesprochen, womit sie den Vorstoss des französischen
Präsidenten unterstützte: »Wir sollten an der Vision arbeiten, eines Tages auch
eine echte europäische Armee zu schaffen«, sagte Merkel in Strassburg. »Eine
gemeinsame europäische Armee würde der Welt zeigen, dass es zwischen den
europäischen Ländern nie wieder Krieg gibt«, um hinzuzufügen, dass »die
Zeiten, in denen wir uns vorbehaltlos auf andere verlassen konnten, vorbei sind«. [11]
Fast zu erwarten war das
Statement von Wolfgang Schäuble, kennt man seine Einstellung zur Nationalität. So titelte die ›Junge
Freiheit‹ denn am 4.3 19: ›Schäuble - Europäische
Armee gegen Nationalisten und Demagogen‹. Der Präsident des
Deutschen Bundestages will eine europäische
Armee »schneller
voranbringen«. Er könne die Ungeduld der Bevölkerung
in dieser Frage verstehen. Er habe den Eindruck, »daß die Bevölkerung in nahezu allen EU-Staaten
mehrheitlich für eine europäische Armee ist«. Einen solche Eindruck hat allerdings nur
Schäuble, eine solche Erwartung ist mitnichten nachzuweisen, für meine Begriffe
ist diese glatt erfunden. Mit einzelnen, gemeinsamen Brigaden, so
Schäuble ferner, sei es nicht getan: »Wir müssen überzeugend erklären, daß es in der [gemeinsamen]
Verteidigungspolitik besser geht«, um dann schonungslos aufzudecken, um was es ihm in Wirklichkeit geht, indem er wörtlich sagt: Dadurch
blieben »Nationalisten
und Demagogen nicht viel Raum«. [12]
Letztere sind wir, die
jeden Tag aufs neue die Steuergelder erarbeiten, die einen Mann wie Schäuble
ernähren.
Natürlich wäre einer Armee unter dem Oberbefehl der EU
jegliche Kontrolle durch die nationalen Parlamente entzogen.
In der Stellungnahme des Europaparlaments zu der
eingereichten Petition wird klärt, dass konkrete Pläne der Europäischen Union
zur Ersetzung der nationalen Streitkräfte durch eine länderübergreifende
EU-Armee ihrem Referat Bürgeranfragen
nicht bekannt seien. »Gleichzeitig
möchten wir Sie darüber informieren, dass sich der Präsident des Europäischen
Parlaments mehrfach in allgemeiner Form für die Einrichtung europäischer
Streitkräfte ausgesprochen hat. Das EP hat sich zuletzt in seiner Entschließung
vom 12. Dezember 2018 wie folgt geäussert: Das Europäische Parlament ..…
betont, dass bei einem künftigen Konvent bzw. einer künftigen
zwischenstaatlichen Konferenz, bei der eine Überarbeitung der EU-Verträge
vorbereitet wird, die Einrichtung europäischer Streitkräfte geprüft werden
sollte, die über die erforderlichen wirksamen Verteidigungskapazitäten
verfügen, um sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der
Vereinten Nationen und im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 des Vertrags
über die EU beschriebenen Aufgaben an der Friedenssicherung, Konfliktverhütung
und Stärkung der internationalen Sicherheit beteiligen«. [8]
Salbungsvolle
Worte, die augenscheinlich verdecken, was im Endeffekt angestrebt wird. Man
kann jedenfalls davon ausgehen, dass von Seiten Brüssels nach Konstituierung
einer EU-Armee auch die Schweiz angegangen werden wird, sich in eine solche
einzuglieden. Insofern bedarf dieses Thema durchaus der anhaltenden
Beobachtung.
Hingegen hat der Pentagon-Sprecher Eric Pahon diesen
Januar erklärt, dass die Vereinigten Staaten die Gründung einer EU-Armee zwar
unterstützen, jedoch verlangen, dass diese der NATO zur Verfügung steht. Die
NATO und die EU müssen sich, so Pahon, bei der Unterstützung von Partnern im
Osten und im Süden gegenseitig ergänzen. Wir begrüssen die vom
NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten des Europäischen Rats und der
EU-Kommission unterzeichnete gemeinsame Erklärung, in der die Fortschritte bei
der Zusammenarbeit der NATO und der EU dargelegt werden. [13]
Dem an der Université Aix-Marseille lehrenden
IT-Professor Pascal Bernardin zufolge »erfordern die vom Club of Rome
genannten globalen Reformen die ›Struktur
einer Weltregierung‹, insbesondere
auf dem Gebiet der Waffenkontrolle, die der UNO zu übereignen
sei.« Im übrigen »stellt die Demokratie für den Club
of Rome keineswegs ein universales Heilmittel dar«. Wie Bernardin des weiteren aufzeigt, ist in dem bereits 1995 von der UNO aufgelegten Werk ›Our Global Neighborhood‹
von der Etablierung einer ›internationalen
Armee‹ die Rede, die im Endeffekt
nichts anderes als eine Weltarmee darstellen kann. Ferner heisst es, dass
- das Militär
kein legitimes politisches Instrument darstellt, ausser im Fall des
Angegriffenwerdens oder unter der Schirmherrschaft der UNO
- die
Anschaffung militärischer Mittel, die das zur nationalen Verteidigung und zur
Stützung von UNO-Aufgaben erforderliche Mass überschreitet, eine potentielle
Bedrohung für den Menschen darstellt
-
Massenvernichtungswaffen zur nationalen Verteidigung nicht zulässig sind
- Produktion
und Verkauf von Waffen durch die internationale Gemeinschaft kontrolliert
werden müssten.
Unter die in dieser UNO-Schrift geforderten Entwaffnung
fallen sowohl Artillerie wie Handfeuerwaffen. Wie Bernardin folgert, wird man
unter Einhämmerung einer Doktrin der ›Kultur
der Abschwörung von Gewalt‹
erreichen, dass danach ein Aufstand verunmöglicht
wird und die Diktatur fest errichtet werden kann. Das Gespenst des
Nationalismus, d.h. einer Revolution der Bevölkerung gegen die
internationalistische Diktatur, wird dann für immer abgewendet sein. [14]
Man täusche sich nicht: Die Masse an
Nichtregierungsorganisationen, hauptsächlich die von George Soros finanzierten,
die zur Verbreitung ihrer Thesen bereits heute in allen Sektoren grünes Licht
haben - was allein schon an Hand der
Asylindustrie ohne Schwierigkeit zu belegen ist - werden zur Stelle sein, um als Umsetzer künftiger Weisungen von UNO und Stiftungen ihren Beitrag zu leisten.
d.auerbach@gmx.ch
[1] https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-10-23-april-2019/abnicken-von-eu-richtlinien-durch-das-stimmvolk.html Zeit-Fragen Nr. 10 vom 23.
April 2019
[2] https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2019-2/svp-klartext-april-2019/eu-waffenrichtlinie-kein-gesetz-gegen-terroristen-aber-gegen-schuetzen/ 11. 4. 19
[3] Siehe auch
eu-diktat-nein.ch
[4] Medienmitteilung der SVP vom 25. 4.
19
[5] La Nation n° 2120 vom 12. 4. 201
[6] https://www.svp.ch/kampagnen/uebersicht/umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer-waffenrecht/
[7] A. Ralph Epperson ›Die unsichtbare Hand - Der
Einfluss geheimer Mächte auf die Weltpolitik‹ Kopp-Verlag 2006 ISBN: 3930219727
[8] Conrad C. Stein ›Die
Geheime Weltmacht. Die schleichende Revolution gegen die Völker‹ Hohenrain Verlag Tübingen ISBN 3-89180-063-0; Seite 239
[9] https://www.patriotpetition.org/2019/03/28/nein-zur-eu-armee-souveraenitaet-der-nationen-verteidigen/ 25. 4. 18
[10]
https://www.n-tv.de/politik/Trump-findet-EU-Armee-sehr-beleidigend-article20714648.html 9. 1. 18
[11] https://de.sputniknews.com/politik/20181113322948973-merkel-europaeische-armee/ 13. 11. 18
[12] https://jungefreiheit.de/allgemein/2019/schaeuble-europaeische-armee-gegen-nationalisten-und-demagogen/ 4. 3. 19
[13] INTER INFO
Folge 481 vom Januar 2019
[14] Pascal Bernardin ›L’Empire écologique ou la subversion
de l’écologie par le mondialisme‹ Editions Notre-Dame des Grâces 1998; ISBN-Nr.
2-9509570-1-3; Seite 313 resp. 315 sowie ›Our Global Neighborhood - Notre voisinage global‹ The report of the Commission on Global Governance,
Oxford University Press 1995
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