Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai - Abnicken von EU-Richtlinien durch das Stimmvolk? - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Abstimmungsvorlage zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie

gibt uns Gelegenheit, ganz konkret zur Kenntnis zu nehmen, was uns mit einem institutionellen Rahmenabkommen blühen würde: Gehorsames Nicken zur Übernahme von Erlassen aller Art nach dem Gusto der Brüsseler Bürokratie ? oder ab und zu eine Rückweisung an den Absender durch eine Referendumsabstimmung, mit Konsequenzen ebenfalls nach Lust und Laune der EU-Spitzen. Noch können wir nein sagen!

Auf eine glasklare Abstimmungsfrage ……

»Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?«

.…… gehört eine glasklare Antwort

Wir sind doch keine Befehlsempfänger! Wenn unser Stimmrecht auf solcherlei Vorlagen reduziert werden soll, könnten wir die direkte Demokratie gleich ganz abschaffen. Wem dagegen die Erhaltung des direktdemokratischen und selbstbestimmten Schweizer Modells ein unverzichtbarer Wert ist, muss jetzt entschiedenen Widerstand leisten. Gegen die EU-Waffenrichtlinie und gegen das institutionelle Rahmenabkommen. Dementsprechend schrill sind die Töne der Schweizer Mainstream-Medien gegen den sogenannten Mythos des wehrhaften Eidgenossen. Ihr einziges Ziel: Die Schweiz EU- und NATO-kompatibel zurechtzustutzen. 


»Schweizer Modell versus EU-Bürokratie«

Die EU-Waffenrichtlinie steht im Widerspruch zur Freiheit des Bürgers. Unter diesem Titel finden Sie in Zeit-Fragen Nr.2 vom 16. Januar 2018 einige Hinweise zum Inhalt der Waffenrichtlinie. Das Wichtigste: Zur freiheitlichen Auffassung des Schweizer Waffenbesitzes als Grundrecht und -pflicht des Bürgers seit alters her steht die EU-Bürokratie völlig quer. Und der Aufhänger der ganzen Übung, die Bekämpfung des Terrorismus, ist absurd: Wer Terroranschläge verhindern will, soll sich für die sofortige Beendigung der NATO-Kriege einsetzen. Mit zentralen Datensammlungen über unbescholtene Bürger verschafft sich Brüssel zwar die totale Kontrolle und Steuerung der europäischen Bevölkerung  - Schweizer inklusive -  gegen bewaffnete Verbrecher ist damit nichts getan.

Übrigens haben die Schweizer Stimmbürger schon am 13. Februar 2011 die Volksinitiative Für den Schutz vor Waffengewalt und damit die Entwaffnung des Bürgers deutlich abgelehnt, mit 56,3 % Nein-Stimmen und 20 von 26 Kantonen. Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates wird dieses Nein des Souveräns nur auf der Seite des Referendumskomitees erwähnt.

Ausschluss der Schweiz aus Schengen/Dublin
Ob es im Interesse Brüssels läge, nach einem Nein des Volkes am 19. Mai auf die Zusammenarbeit mit der Schweiz im grenzpolizeilichen und im Asylbereich zu verzichten, und ganz besonders auf ihre personellen und finanziellen Beiträge für den Schutz der EU-Aussengrenzen, sei dahingestellt. Falls die Schweiz wider Erwarten doch ausgeschlossen würde, könnte der Bundesrat, wie er bereits mehrfach bewiesen hat, einen passenden Plan B bereitstellen. Schengen/Dublin funktioniert ohnehin nur in Schönwetter-Perioden: Spätestens seit der Einladung der ganzen Welt nach Deutschland durch Angela Merkel im Jahre 2015 kontrollieren etliche EU-Staaten ihre Landesgrenzen wieder selbst. So verlängerten vor kurzem Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark, entgegen den fruchtlosen Mahnungen der EU-Kommission, ihre Grenzkontrollen um ein weiteres halbes Jahr bis zum Herbst 2019.  [1]
 

EU-Waffenrichtlinie: Kein Gesetz gegen Terroristen aber gegen Schützen

schreibt Nationalrat Jean-François Rime. Die liberale Waffentradition in der Schweiz würde von der EU zerstört, denn mit der EU-Entwaffnungsrichtlinie würden unsere Ordonanzwaffen, die  Sturmgewehre 90 und 57, der Kategorie der verbotenen Waffen zugeteilt. Dies hätte zur Folge, dass für den Erwerb eines Sturmgewehrs 90 oder 57 eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragt sowie ein Bedürfnisnachweis erbracht werden müsste. Zudem müsste der Besitzer einer solchen Waffe diese innerhalb von 3 Jahren durch eine Nachmeldung nachregistrieren lassen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, wird die Waffe beschlagnahmt. Und: Wird die Ausnahmebewilligung durch einen Kanton aus irgendeinem Grund verweigert, erfolgt ein Eintrag ins Schengen-Informationssystem. Konkret bringt die Vorlage Mehrkosten, mehr Bürokratie und kriminalisiert oder enteignet die legalen Waffenbesitzer.

Gegen die Vorlage wehren sich auch die kantonalen Polizeikommandanten und ein Teil der Kantone. Nicht, weil sie gegen die Terrorbekämpfung wären, sondern weil sie merken, dass es sich bei dieser Vorlage um einen EU-Bürokratenwahnsinn handelt. Die Polizisten werden in Zukunft noch mehr Formulare prüfen und ausfüllen müssen, statt draussen für die Sicherheit unserer Bevölkerung zu sorgen. Daraus folgt, dass wir weniger, nicht mehr Sicherheit haben würden. Kommt hinzu, dass Terroranschläge, sofern sie denn überhaupt mit Schusswaffen begangen wurden, kaum je mit registrierten Waffen ausgeführt wurden.

Das neue Gesetz interessiert keinen Terroristen, aber es trifft die gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürger. Verbrechen mit illegalen Waffen sollen durch Verbote von legalen Waffen verhindert werden. Das ist Blödsinn. Gerade wegen der offenen Schengen-Grenzen können Terroristen mit illegalen Waffen quer durch Europa reisen, ohne einmal angehalten zu werden. Das ist ein Faktum, worüber die EU einmal nachdenken sollte.

Mit einem NEIN gegen die Waffenrichtlinie kann das Schweizervolk eine starke Botschaft an Brüssel senden: Wir verhandeln gerne über sinnvolle Massnahmen, aber wir lassen uns unsere Freiheit nicht durch unsinnigen Bürokratismus nehmen! Respektiert endlich unsere Souveränität und unsere Jahrhunderte alte Waffentradition. Daher NEIN zur EU-Waffenrichtlinie.  [2]

 

Waffengesetz - Auf dem Spiel steht das Fundament unserer freien Gesellschaft

legt Nationalrat Werner Salzmann dar. Dass die EU-Waffenrichtlinie Ausnahmebewilligungen zulässt, ist Augenwischerei. Wahr ist: Ein Ja zu dieser scheinheiligen Vorlage führt dazu, dass der Staat bald alle Sturmgewehre, Pistolen und anderen Waffen einzieht. Drei Schutzmechanismen haben sich in der Geschichte als wirkungsvoll zur Verhinderung von staatlicher Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen:   

-   Die Gewaltentrennung

-   Das Recht auf freie Meinungsäusserung

-   Das Recht auf privaten Waffenbesitz 

Diese Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht verstärkt.

Die Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht durch eine Hate Speech-Zensur  - wie etwa in Deutschland -  oder Ähnliches eingeschränkt. Und alle gesetzestreuen, psychisch nicht akut auffälligen Bürgerinnen und Bürger konnten in der Schweiz immer alle handelsüblichen Waffen und das Munition dazu kaufen. Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würden Erwerb und Besitz von Waffen nun aber grundsätzlich eingeschränkt

Leere Versprechen des Bundes

Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz ihrer Waffen nachweisen können, verspricht der Bund Ausnahmebewilligungen. Aber Achtung:

Die Ausnahmebewilligung ändert nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlören. Die Ausnahmebewilligungen würde es auch für Schützen bald nicht mehr geben. Denn Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt.

Schon bei der Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.

Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lächerlich. Die islamistischen Terroranschläge, die die EU zur Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen.

Ein NEIN zur EU-Waffenrichtlinie ist ein NEIN zur sukzessiven Entwaffnung der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.  [3]  

 

Bringt ein NEIN zur EU-Waffenrichtlinie den Schweizer Tourismus tatsächlich in Gefahr?

So die Frage von Nationalrat Heinz Brand. Glaubt man den Befürwortern der EU-Waffenrichtlinie, dann wäre ein Nein zur Vorlage quasi das Ende für den Schweizer Tourismus. Diese Behauptung ist absurd: Gäste von ausserhalb des Schengen-Raumes könnten nach wie vor problemlos Ferien in der Schweiz machen.   

In einer breiten und noch nie dagewesenen Allianz von Verbänden aus der Tourismusbranche kämpft ein Komitee mit zweifelhaften Argumenten für ein JA zum neuen Waffenrecht. Dieses Komitee macht geltend, eine Ablehnung der neuen EU-Waffenrichtlinie durch das Schweizer Stimmvolk habe höchst wahrscheinlich den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Vertragswerk zur Folge. Die Folge dieses Ausschlusses sei, dass die Tourismusdestination Schweiz nicht mehr von den vielfältigen Vorzügen des Schengen-Visums profitiere und grossen Schaden nehme. In letzter Konsequenz bedeute es, dass die Schweiz mit einem starken Besucherrückgang von Gästen ausserhalb des Schengen-Raumes rechnen müsse, was für die Tourismusbranche in gewissen Regionen fatale Folgen hätte.

Völlig überrissen ist in diesem Zusammenhang die unterschwellige Behauptung von Komiteevertretern, 30 % aller Hotellogiernächte würden im Falle eines Ausschlusses aus dem Schengen-Raum wegbrechen. Diese Behauptung ist insofern absurd, als viele Gäste von ausserhalb des Schengen-Raumes überhaupt nicht der Visumspflicht unterliegen und daher frei in die Schweiz einreisen können.  [4]

 

Waffengesetz evolutives Recht?

Die Befürworter der Reform des Waffengesetzes, schreibt Félicien Monnier, Doktorand der Rechte und Hauptmann in der Schweizer Armee, argumentieren, dass der Status des Schweizer Soldaten unberührt bleibt, dass die Sportschützen kaum Einschränkungen erfahren und dass die Übernahme der EU-Richtlinie in Wirklichkeit nichts an unserem Recht ändern wird.

Zunächst muss diese immer häufiger vorkommende Argumentation, die behauptet, dass eine von internationalem Recht vorgeschriebene Reform an unserem eigenen Recht nichts ändert, angeprangert werden. Diejenigen, die diese  Argumentation verwenden, zielen auf den Teil des Volkes, der der Politik gegenüber hinreichend gleichgültig ist, um die Texte nicht zu lesen. In Wirklichkeit verändert eine aus neuen Texten und neuen Begriffen bestehende Gesetzesreform immer etwas.

Die Argumentation ist irreführend, da die EU-Waffenrichtlinie selbst ihre eigene Entwicklung vorsieht: Bis zum 14. September 2020, und anschliessend alle fünf Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, der auch eine Eignungsprüfung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie enthält, und macht gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge …… (Art.17 neu der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen).

Mit anderen Worten, in anderthalb Jahren werden wir bereits wissen, welche Änderungen die Schweiz an ihrer Gesetzgebung vornehmen muss.

Hören wir doch auf, mit den angeblich erreichten Zugeständnissen unserer Verhandlungsführer zu prahlen. Sie sind nur vorübergehend, nicht nur wegen des Mechanismus zur Übernahme des Schengen-Besitzstands, sondern vor allem wegen der mentalen Kluft zwischen den Zielen der EU und der Realität der Schiessgewohnheiten in der Schweiz.  [5] 

Wie viele National- und Ständeräte haben das Monumentalkonstrukt wohl gelesen, fragt Zeit-Fragen ….. Der Artikel von Félicien Monnier war nun diesen April in der Tagespresse; dass die Gegner der EU-Waffenrichtlinie darauf gestossen sind, ärgert die EU-Turbos natürlich: Denn jetzt liegt es auf dem Tisch, dass die Brüsseler Überwachungszentrale unser Waffenrecht regelmässig kontrollieren und nach ihrem Gusto weitere Verschärfungen befehlen wird – falls wir nicht am 19. Mai NEIN sagen. Dazu die Mediensprecherin des Bundesamtes für Polizei [Fedpol] im St.Galler Tagblatt vom 17. April: »Niemand kann heute sagen, ob tatsächlich Anpassungen kommen und in welcher Form«. Eben!  

 

Die Delegierten der SVP
haben an der Delegiertenversammlung vom 30. März 2019 mit 275 Stimmen und ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung die
Nein-Parole beschlossen.

Die EU hat ihre Waffenrichtlinie revidiert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten soll diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie in Schweizer Waffenrecht umsetzen. 2005 hatte der Bundesrat noch versprochen, der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechts führen. Dieses Versprechen wird mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung gebrochen.

 

Besonders stossend ist, dass das beschlossene Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsieht, die an der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 bereits abgelehnt wurden.  [6]

 

Anmerkung politonline d.a. 

In diesem Zusammenhang sind die 2011 auf  
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1673

veröffentlichten Schweizer Leserbriefe durchaus noch einmal lesenswert.


Desgleichen treffen die 2011 auf     

http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1682

in dem Artikel
»Nochmals: Entwaffnungsinitiative Nein!« aufgeführten Argumente unverändert zu, so dass wir angelegentlich darum bitten, auch diesen Aufsatz nochmals sehr genau durchzugehen.  

 

Nun hatte der US-Autor A. Ralph Epperson bereits 1985 in seinem Buch The Unseen Hand  [Die  unsichtbare Hand - Der Einfluss geheimer Mächte auf die Weltpolitik] aufgezeigt, wie früh gefasste Strategien immer umgesetzt werden, gleich, wieviel Zeit dies erforderlich macht, und, falls noch nicht implementiert, dennoch als umzusetzen bestehen bleiben. Wie er schreibt, hatte der Nationale Kirchenrat der USA, der Federal Council of Churches FCC, von John D. Rockefeller zwischen 1926 und 1929 über 137 000.- $ erhalten. Der Kongressabgeordnete Arthur M. Free bezichtigte den FCC bereits 1927, eine kommunistische Organisation zu sein, mit dem Ziel, eine Staatskirche einzurichten. Fakt ist, dass sich der Kirchenrat 1942 für eine Weltregierung, die internationale Kontrolle aller Armeen, ein universales Finanzsystem und eine demokratisch kontrollierte internationale Bank aussprach. Dadurch geriet er ziemlich unter Druck, so dass er seinen Namen änderte: Am 29. 11. 1950 wurde aus dem FCCder National Council of the Churches of Christ NCC, der Nationale Rat der Kirchen Christi. Die Ziele, so Epperson, sind indessen dieselben geblieben. Zu diesen gehören unter anderem 

-   die Entnationalisierung der Staaten und ihre Umformung in Regionen, was bereits angestrebt wird, sowie  

-   die Abschaffung des Patriotismus resp. des Nationalismus, wozu man sich in der Europäischen Union längst offen bekannt hat.  [7]


Im übrigen ist der Einfluss der Rockefeller-Stiftung, das sollte inzwischen Allgemeingut sein, auf einer Vielzahl von Gebieten nachzuweisen, auch hier in Europa, insbesondere was Genderizing und Bildung betrifft.

Setzen sich die genannten Ziele durch, ist davon auszugehen, dass im Rahmen dieses Systems eine Eine-Welt-Militärmacht geschaffen wird, die die Anwendung der Einheitsgesetze in einer dann grenzenlosen Welt erzwingen wird. Das Verbot von Waffen im Privatbesitz, was es der Bevölkerung verunmöglicht, sich zur Wehr zu setzen, dürfte unweigerlich einer der Bausteine hierzu sein.    

So hiess es auch auf der Bilderberger-Konferenz des Jahres 2004 in Stresa,   dass versucht würde, den Antiterrorkrieg dafür zu nutzen, um ein altes Ziel voranzubringen, das schon Prinz Bernhard der Niederlande propagierte, nämlich die NATO formell als die stehende Armee der UNO zu etablieren; weitere Punkte waren die Möglichkeit, der Welt eine UNO-Steuer aufzuerlegen, und die globale Kontrolle des privaten Waffenbesitzes zu erreichen.

Siehe  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=10
18. 6. 2004  50. Bilderberger-Treffen vom 3. bis 6. Juni 2004 in Stresa (Lago Maggiore) - Ein Bericht von Doris Auerbach



Man erinnere sich hierzu auch an einen in der Basler Zeitung vom 30. 3. 2007 erschienen Artikel zu Nepal, der die skrupellos Einmischung von James Moriarty, Washingtons Botschafter in Kathmandu, vermerkt. Wie dieser erklärte, »müsse   erst der Prozess des Waffenmanagements unter dem Schirm der UNO komplett sein, ehe die Maoisten mitregieren dürften«; letztere wurden von den USA als terroristische Organisation geführt. Im Rahmen »dieses Waffenmanagements wurden 3.500 Waffen der ehemaligen Rebellen unter Verschluß gebracht und 30.000 frühere Volkskrieger registriert und in Lagern kaserniert«. Massnahmen dieser Art könnten durchaus auch der in den Staaten längst als US-Kolonie figurierenden EU drohen, bräche hier einmal ein offener Widerstand gegen US-verfügte Strategien aus. 

Das Ziel der Schaffung einer internationalen Heeresmacht unter Aufhebung aller nationalen Armeen, also einer Weltarmee, nennt auch Conrad C. Stein, ebenso die schrittweise Einschränkung nationaler Oberhoheiten zugunsten einer einzigen Weltregierung. Gemäss einer von Colonel Edward M. House bereits 1917 vorgetragenen Forderung »werden nationale Armeen durch die UNO-Streitmacht oder durch die NATO unter Führung der USA Inc ersetzt werden«.    [8]

Eine der UNO unterstehende Weltarmee setzt im Prinzip voraus, dass allein schon in der EU eine Europaarmee entstünde, wobei eine solche EU-Armee‹   insbesondere ein Projekt des französischen Staatspräsidenten Emmanuel ist.

Diesbezüglich war dem Präsidenten des EU-Parlaments, Antonio Tajani, im April letzten Jahres eine mit NEIN zur EU-Armee – Souveränität der Nationen verteidigen! betitelte Petition, die einem derartigen Vorhaben klar entgegentritt, überreicht worden. Als Begründung dienten die folgenden Argumente: »Das eigene Militär ist immer das letzte Faustpfand einer Nation, um, wenn es hart auf hart kommt, das Recht, die Freiheit und die Unabhängigkeit des eigenen Volkes zu verteidigen und durchzusetzen. Diese grundlegende Hoheitsaufgabe jedes souveränen Staates ist jedoch denjenigen ein Dorn im Auge, die die europäischen Nationalstaaten beseitigen und einen EU-Superstaat errichten wollen. Die globalistischen EU-Eliten planen deshalb, die nationalen Streitkräfte durch eine EU-Armee zu ersetzen, um alle Waffengewalt bei sich zu konzentrieren und der Kontrolle der dann völlig schutz- und wehrlosen Völker zu entziehen«.  [9]


Zu dem Projekt einer EU-Armee hatte sich Macron Anfang November 2018 wie folgt geäussert:
»Ohne eine wahre europäische Armee könnten sich die Europäer nicht verteidigen«. Mit Blick auf »Rußland, das an unseren Grenzen steht und das zur Bedrohung werden könnte«, dürften sich die Europäer »nicht allein auf die USA verlassen«. Frankreichs Staatschef begründete seine Forderung mit der Warnung vor »autoritären Mächten, die an den Grenzen Europas aufsteigen und  die sich wieder bewaffnen«. Europa müsse sich verteidigen »mit Blick auf China, auf Rußland und sogar auf die USA«, so Macron. Nun ist hier vor allem klarzustellen, dass es in Wahrheit die NATO ist, die an den Grenzen zu Russland steht, und nicht etwa umgekehrt, und dass, wenn sich hier jemand massiv bewaffnet, es wiederum die NATO im Verbund mit der EU ist - gegen Russland. Insofern sehe ich gegenwärtig auch keine autoritären Mächte, die die EU konfrontierten. Dem anlässlich der Gedenkfeiern zum Endes des Ersten Weltkriegs in Paris weilenden US-Präsidenten Trump konnten Vorstellungen dieser Art natürlich nicht gefallen, was er auch prompt zum Ausdruck brachte, indem er die Gründung einer eigenen europäischen Armee scharf verurteilte; sie sei »sehr beleidigend«, fand er.  [10]

Am 13. November hatte sich dann die Bundeskanzlerin bei ihrer Rede vor dem Europaparlament für eine europäische Armee ausgesprochen, womit sie den Vorstoss des französischen Präsidenten unterstützte: »Wir sollten an der Vision arbeiten, eines Tages auch eine echte europäische Armee zu schaffen«, sagte Merkel in Strassburg. »Eine gemeinsame europäische Armee würde der Welt zeigen, dass es zwischen den europäischen Ländern nie wieder Krieg gibt«, um hinzuzufügen, dass »die Zeiten, in denen wir uns vorbehaltlos auf andere verlassen konnten, vorbei sind«.  [11]  

Fast zu erwarten war das Statement von Wolfgang Schäuble, kennt man seine  Einstellung zur Nationalität. So titelte die Junge Freiheit denn am 4.3 19: Schäuble - Europäische Armee gegen Nationalisten und Demagogen. Der Präsident des Deutschen Bundestages will eine europäische Armee »schneller voranbringen«. Er könne die Ungeduld der Bevölkerung in dieser Frage verstehen. Er habe den Eindruck, »daß die Bevölkerung in nahezu allen EU-Staaten mehrheitlich für eine europäische Armee ist«. Einen solche Eindruck hat allerdings nur Schäuble, eine solche Erwartung ist mitnichten nachzuweisen, für meine Begriffe ist diese glatt erfunden. Mit einzelnen, gemeinsamen Brigaden, so Schäuble ferner, sei es nicht getan: »Wir müssen überzeugend erklären, daß es in der  [gemeinsamen]  Verteidigungspolitik besser geht«, um dann schonungslos aufzudecken, um was es ihm in Wirklichkeit geht, indem er wörtlich sagt: Dadurch blieben »Nationalisten und Demagogen nicht viel Raum«.  [12]

Letztere sind wir, die jeden Tag aufs neue die Steuergelder erarbeiten, die einen Mann wie Schäuble ernähren. 

Natürlich wäre einer Armee unter dem Oberbefehl der EU jegliche Kontrolle durch die nationalen Parlamente entzogen.     


In der Stellungnahme des Europaparlaments zu der eingereichten Petition wird klärt, dass konkrete Pläne der Europäischen Union zur Ersetzung der nationalen Streitkräfte durch eine länderübergreifende EU-Armee ihrem Referat   Bürgeranfragen nicht bekannt seien. »Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass sich der Präsident des Europäischen Parlaments mehrfach in allgemeiner Form für die Einrichtung europäischer Streitkräfte ausgesprochen hat. Das EP hat sich zuletzt in seiner Entschließung vom 12. Dezember 2018 wie folgt geäussert: Das Europäische Parlament ..… betont, dass bei einem künftigen Konvent bzw. einer künftigen zwischenstaatlichen Konferenz, bei der eine Überarbeitung der EU-Verträge vorbereitet wird, die Einrichtung europäischer Streitkräfte geprüft werden sollte, die über die erforderlichen wirksamen Verteidigungskapazitäten verfügen, um sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 des Vertrags über die EU beschriebenen Aufgaben an der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit beteiligen«.  [8]

Salbungsvolle Worte, die augenscheinlich verdecken, was im Endeffekt angestrebt wird. Man kann jedenfalls davon ausgehen, dass von Seiten Brüssels nach Konstituierung einer EU-Armee auch die Schweiz angegangen werden wird, sich in eine solche einzuglieden. Insofern bedarf dieses Thema durchaus der anhaltenden Beobachtung.

Hingegen hat der Pentagon-Sprecher Eric Pahon diesen Januar erklärt, dass die Vereinigten Staaten die Gründung einer EU-Armee zwar unterstützen, jedoch verlangen, dass diese der NATO zur Verfügung steht. Die NATO und die EU müssen sich, so Pahon, bei der Unterstützung von Partnern im Osten und im Süden gegenseitig ergänzen. Wir begrüssen die vom NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten des Europäischen Rats und der EU-Kommission unterzeichnete gemeinsame Erklärung, in der die Fortschritte bei der Zusammenarbeit der NATO und der EU dargelegt werden.  [13]

 

Dem an der Université Aix-Marseille lehrenden IT-Professor Pascal Bernardin   zufolge »erfordern die vom Club of Rome genannten globalen Reformen die Struktur einer Weltregierung, insbesondere auf dem Gebiet der Waffenkontrolle, die der UNO zu übereignen sei.« Im übrigen »stellt die Demokratie für den Club of Rome keineswegs ein universales Heilmittel dar«. Wie Bernardin des weiteren aufzeigt, ist in dem bereits 1995 von der UNO  aufgelegten Werk Our Global Neighborhood von der Etablierung einer internationalen Armee die Rede, die im Endeffekt nichts anderes als eine Weltarmee darstellen kann. Ferner heisst es, dass  

-  das Militär kein legitimes politisches Instrument darstellt, ausser im Fall des Angegriffenwerdens oder unter der Schirmherrschaft der UNO 

-   die Anschaffung militärischer Mittel, die das zur nationalen Verteidigung und zur Stützung von UNO-Aufgaben erforderliche Mass überschreitet, eine potentielle Bedrohung für den Menschen darstellt

-   Massenvernichtungswaffen zur nationalen Verteidigung nicht zulässig sind

-   Produktion und Verkauf von Waffen durch die internationale Gemeinschaft kontrolliert werden müssten.


Unter die in dieser UNO-Schrift geforderten Entwaffnung fallen sowohl Artillerie wie Handfeuerwaffen. Wie Bernardin folgert, wird man unter Einhämmerung einer Doktrin der Kultur der Abschwörung von Gewalt erreichen, dass danach ein Aufstand verunmöglicht wird und die Diktatur fest errichtet werden kann. Das Gespenst des Nationalismus, d.h. einer Revolution der Bevölkerung gegen die internationalistische Diktatur, wird dann für immer abgewendet sein.  [14]   

 

Man täusche sich nicht: Die Masse an Nichtregierungsorganisationen, hauptsächlich die von George Soros finanzierten, die zur Verbreitung ihrer Thesen bereits heute in allen Sektoren grünes Licht haben  - was allein schon an Hand der Asylindustrie ohne Schwierigkeit zu belegen ist -  werden zur Stelle sein, um als Umsetzer künftiger Weisungen von UNO und Stiftungen ihren Beitrag zu leisten. 

 

d.auerbach@gmx.ch


 

[1]  https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-10-23-april-2019/abnicken-von-eu-richtlinien-durch-das-stimmvolk.html
Zeit-Fragen Nr. 10 vom 23. April 2019

[2]  https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2019-2/svp-klartext-april-2019/eu-waffenrichtlinie-kein-gesetz-gegen-terroristen-aber-gegen-schuetzen/     11. 4. 19

[3]  Siehe auch  eu-diktat-nein.ch

[4]  Medienmitteilung der SVP vom 25. 4. 19

[5]  La Nation n° 2120 vom 12. 4. 201

[6]  https://www.svp.ch/kampagnen/uebersicht/umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer-waffenrecht/    

[7]  A. Ralph Epperson Die  unsichtbare Hand - Der Einfluss geheimer Mächte auf die WeltpolitikKopp-Verlag 2006  ISBN: 3930219727 

[8]  Conrad C. Stein  Die Geheime Weltmacht. Die schleichende Revolution gegen die Völker Hohenrain Verlag Tübingen  ISBN 3-89180-063-0; Seite 239

[9]  https://www.patriotpetition.org/2019/03/28/nein-zur-eu-armee-souveraenitaet-der-nationen-verteidigen/  25. 4. 18

[10]  https://www.n-tv.de/politik/Trump-findet-EU-Armee-sehr-beleidigend-article20714648.html   9. 1. 18

[11]  https://de.sputniknews.com/politik/20181113322948973-merkel-europaeische-armee/  13. 11. 18

[12]  https://jungefreiheit.de/allgemein/2019/schaeuble-europaeische-armee-gegen-nationalisten-und-demagogen/   4. 3. 19

[13]  INTER INFO Folge 481 vom Januar 2019

[14]  Pascal Bernardin L’Empire écologique ou la subversion de l’écologie par le mondialismeEditions Notre-Dame des Grâces 1998; ISBN-Nr. 2-9509570-1-3;
Seite 313 resp. 315 sowie Our Global Neighborhood - Notre voisinage global
The report of the Commission on Global Governance, Oxford University Press 1995