Personenfreizügigkeit, Rahmenvertrag und Bilaterale 05.02.2017 20:21
Die Schweiz und die EU - Eine Standortbestimmung
Die Personenfreizügigkeit mit der EU
hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses
beschert. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative ›Gegen die Masseneinwanderung‹ angenommen. Deren Bestimmungen sind
seither in Artikel 121a eine in der Bundesverfassung festgehaltene
Verpflichtung. Sie lauten:
-
Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert
-
Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund einerseits Einwanderungskontingente
mit Höchstzahlen festlegt,
-
andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in
der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.
Verfassungsbruch Statt den Verfassungsartikel 121a
umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament
einen sogenannten ›Inländervorrang light‹ verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt.
Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und
unkontrolliert weiterfliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die
damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des
Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet
werden.
Falsche Behauptungen Economiesuisse, Gewerkschaften und das
Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der
Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das
Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle
bilateralen Abkommen wegfallen würden. Politiker wie Philipp Müller (FDP),
Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe
Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte
Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews
behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt
von 500 Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs
getrieben; Abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.
All diese Behauptungen sind f a l s
c h. Diejenigen, die sie verbreiten,
tun dies wider besseres Wissen.
Die Tatsachen Nur 6 von insgesamt über 100 bilateralen
Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA)
zusammen: diejenigen im sogenannten Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei
einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser 6
Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit
über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt
würde.
Der zollfreie Zugang der Schweizer
Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen
I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972
sichergestellt. Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner
einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage
gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren
ist durch die von beiden Seiten unterzeichneten WTO-Regeln
(Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.
Was wird vertuscht? Es geht der Economiesuisse und dem Parteien-Kartell
keineswegs um die ›Rettung der Bilateralen‹. Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der
Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte
aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem
Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem
Ausland wurden immer in unserem Land zugelassen – schon bevor die
Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nichtqualifizierte
Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte
Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden
sind.
Insbesondere die grossen Konzerne
profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen
Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern aus
allen Ländern Europas auswählen können.
Mit jenen, die sie tatsächlich
auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also einen zusätzlichen
Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht
benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie
aufkommen müssen, also für Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen,
öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive
Kosten der Sozialapparate, bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen somit die
Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst
vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden
Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung,
›alle‹ würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit
profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die
öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.
Die übrigen 6 Abkommen der Bilateralen
I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese
verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das
Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900
Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum
Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.
Die Linke und die haltlose ›Rettungs-Behauptung‹ Die politische Linke, SP und
Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens
konsequent für die Durchsetzung sogenannter ›flankierender Massnahmen‹. Damit haben sie den freiheitlichen
Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts
Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also einer immer
engeren staatlichen Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die
Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen
Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen, auf Kosten von
Steuerzahlern und Wirtschaft.
Kündigung?
Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die
Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag
ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut
vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein
gar nichts zu tun.
Die ungebremste Fortsetzung der
Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie
beschert uns weiterhin eine unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte
Schweiz, immer mehr ›fremde Chefs‹ in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren
Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw.,
usw. Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer
Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise
kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre - man denke vor allem an das Transitabkommen
- an einer raschen Lösung interessiert.
Fazit
Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt,
falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt würde, systematisch
belogen. Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen
Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.
Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a
der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien
Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.
Es geht den Gegnern dieser Umsetzung
vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser
Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des
Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch
ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf
die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.
Da das Parlament den von Volk und
Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt,
muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden. [1]
Eine Mehrheit im
Bundesrat schreibt
die SVP, hat am 1. Februar die Vernehmlassung über die Gegenentwürfe zur
RASA-Initiative eröffnet. Damit bestätigt der Bundesrat zum wiederholten Male,
dass er die durch Volk und Stände angenommene Masseneinwanderungs-Initiative
nicht umsetzen will. Er schreibt selber, dass das Ausführungsgesetz des
Parlaments mit seinem ›Inländervorrang
light‹ die Verfassung nicht umsetzt,
weshalb diese nun mit noch nie gesehener Arroganz über einen dieser
Gegenentwürfe an den Erlass der Parlamentsmehrheit angepasst werden soll.
Die SVP
wird nicht akzeptieren, dass die Bunderatsmehrheit in krasser Missachtung des
Volkswillens das fremde Recht der EU für immer über Schweizer Recht stellen
will. Genauso entschlossen werden wir auch eine Aufhebung der
verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Artikels 121a BV bekämpfen.
Vor bald
drei Jahren hat das Schweizer Volk entschieden, die ausser Kontrolle geratene
Masseneinwanderung von netto über 750.000 Menschen in den letzten zehn Jahren
zu begrenzen. Die SVP wird sich daher trotz der inakzeptabel kurzen
Vernehmlassungsfrist bis Ende Monat detaillierter äussern dazu.
Quelle: https://eu-no.ch/news/personenfreizuegigkeit-rahmenvertrag-und-bilaterale_148 2. 2. 17
Newsletter des Überparteilichen Komitees ›Nein zum schleichenden EU-Beitritt‹
Postfach 54 8416 Flaach
info@eu-no.ch
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