Erbschaftssteuer - Gefährlich und ungerecht - Von Patrick Freudiger 03.05.2015 23:54
Am kommenden 14. Juni stimmen wir über die Erbschaftssteuer-Initiative ab.
Das
Begehren verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und
Schenkungssteuer; die Erträge sollen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem
Drittel den Kantonen zukommen. Der Steuersatz beträgt 20 %. Lanciert haben die
Initiative vornehmlich linke Kreise.
Um es
gleich vorwegzunehmen: Das Begehren gehört abgelehnt. Es schwächt die
Wirtschaft. Der Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger rechnet mit einem Verlust von
jährlich 12’000 Arbeitsplätzen. Entgegen
der Neidpropaganda der Befürworter würden nicht nur ›Superreiche‹ besteuert.
Die Initiative will zwar einen einmaligen
Freibetrag von 2 Mio. Fr. gewähren. Namentlich bei der Nachfolgeregelung in
Familienbetrieben, die regelmässig mittels Erbschaft bzw. Schenkung erfolgt,
kann der Freibetrag aber ohne weiteres überschritten werden. Gleiches gilt,
wenn in einer Erbschaft Liegenschaften im Spiel sind, da für die Besteuerung
der Verkehrswert und nicht der tiefere Steuerwert massgeblich wäre. Die
Erbschaftssteuerinitiative schwächt zudem die kantonale Steuerhoheit. Heute
entscheiden die Kantone frei darüber, ob sie eine solche Steuer erheben wollen
und wie hoch diese ist. Die Initiative würde zu einer Gleichschaltung zu
Gunsten des Fiskus führen.
Abgesehen
von diesen wirtschafts- und staatspolitischen Nachteilen erscheint die
Initiative auch rechtsstaatlich zumindest problematisch: Denn das Begehren
würde bei einer Annahme rückwirkend per 1. Januar 2012 gelten. Eine Schenkung,
die beispielsweise Mitte des Jahres 2012 unter Geltung des damals anwendbaren
Rechts und deutlich vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative erfolgte,
könnte bei Annahme des Begehrens nachträglich Steuerfolgen auslösen. Es kann
auch nicht gesagt werden, dass sich die Beteiligten damals über die
bevorstehende Abstimmung im Klaren gewesen wären. Denn formell zustande
gekommen ist die Initiative erst am 12. März 2013. Echte Rückwirkungen
gefährden elementare Grundsätze der Rechtssicherheit. Es erscheint bereits schwierig
genug, auch nur ansatzweise einen Überblick über die Vielzahl geltender Gesetze
zu behalten. Bei echten Rückwirkungen reicht aber nicht einmal ein solcher
Überblick aus; plötzlich kann auch ein künftiges Gesetz schon heute gelten.
Dennoch
gab es hier kaum Rechtsprofessoren, welche das Parlament dazu aufgefordert
hätten, die Erbschaftssteuerinitiative mit Blick auf rechtsstaatliche
Prinzipien für ungültig zu erklären. Offenbar wird die Ungültigerklärung von
Volksinitiativen nur dann zum Thema, wenn kriminelle Ausländer, Minarettbauer
oder Sexual- und Gewaltstraftäter betroffen sind.
NEIN zu neuen Steuern
-
Von Peter Föhn Der
Werkplatz Schweiz ist heute schon hart gefordert, insbesondere
Familienunternehmen, die tragenden Säulen mit einem verlässlichen Wert in der
Schweizer Wirtschaft! Mit einer Bundeserbschaftssteuer würden wir viele
KMU-Betriebe und somit auch Arbeitsplätze gefährden. Das will ich nicht.
Deshalb sage ich klar NEIN zur Erbschaftssteuer-Initiative. Diese neue
Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Steuersatz von sage und schreibe 20
% kommt recht süffig daher. Denn 2/3 des Ertrags fliessen in die AHV und 1/3
verbleibt den Kantonen. Zudem wird ein Freibetrag von 2 Millionen Franken gewährt.
Aber gerade Familien- und KMU-Betriebe werden mit dieser neuen Steuer in arge
Nöte getrieben. Ich sehe das in meinem Betrieb, welchen ich vor 14 Jahren
übernommen habe, um die Arbeitsplätze zu retten.
Schädliche KMU-Steuer Sehr viele
KMU-Betriebe kämpfen heute schon ums Überleben, dies gerade in
arbeitsintensiven Bereichen und dort, wo man mit dem Ausland vergleichbar ist.
Dies gilt vor allem für Produktionsbetriebe. Denn da ist man mit dem
erforderlichen Anlagen und Maschinenpark sehr schnell auf einem relativ grossen
›Vermögen‹. Meine Firma wäre mit einem Versicherungsvolumen von 10 Millionen Franken weit unterversichert!
Neu 20 % Steuern auf den ›Nachlass‹ ist eine untragbare Mehrbelastung bei
der Nachfolgeregelung. Sogar die Initianten erkennen, dass diese horrenden Steuern kaum bezahlbar sind,
ansonsten würden sie nicht die Bewilligung einer Ratenzahlung von 10 Jahren in
die Bundesverfassung aufnehmen.
Eingriff in die
Kantonshoheit Nebst
dieser ungerechten Steuer läuft diese Initiative auf eine reine Bürokratie
hinaus. Denn Schenkungen von jährlich mehr als 20‘000 Franken müssten ein Leben
lang registriert werden. Die Folge ist eine Buchführungs- und Rechenschaftspflicht
für alle. Zudem entmündigt man die Kantone mit der Erbschaftssteuer für direkte
Nachkommen. Nachdem viele Kantone diese abgeschafft haben, würde sie jetzt als
neue Bundessteuer wiederum eingeführt werden.
NEIN - so nicht Mit der
Einführung der Bundeserbschaftssteuer würden laut einer Studie der HSG in der
Schweiz jährlich 12’000 Arbeitsplätze verschwinden. Mit dem Vernichten der
Arbeitsplätze schwächt diese Initiative den Wirtschaftsstandort Schweiz. Dies
würde niemandem – auch nicht der AHV – dienen. Deshalb ein klares NEIN zu
diesen neuen und unnötigen Steuern.
NEIN ZUR SCHÄDLICHEN
KMU-STEUER Die neue
Bundessteuer führt bei vielen KMU zu einer erheblichen finanziellen
Mehrbelastung. Und das in einer Zeit, in der der starke Franken viele Unternehmen
ohnehin schon vor grosse Herausforderungen stellt. Die Initiative macht es den
KMU noch schwerer.
NEIN ZUR
FAMILIENFEINDLICHEN STEUER In den
meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft.
Jetzt soll sie durch Zwängerei wieder eingeführt werden. Erbschaften an die
eigenen Kinder werden dann gleichbesteuert wie jene an entfernte Verwandte oder
Fremde. Das ist ungerecht und widerspricht dem Verfassungsziel der
Familienförderung.
NEIN ZUR ENTMÜNDIGUNG
DER KANTONE Die Einführung
einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene gegen den Willen der Kantone ist ein
Angriff auf den bewährten Föderalismus. Heute kennen die meisten Kantone Erbschaftssteuern und haben
die Spielregeln demokratisch festgelegt. Durch die Zentralisierung verlieren
die Kantone ihre Steuerhoheit und damit ihre Verhandlungsfreiheit; sie dürften
keine eigenen Erbschaftssteuern mehr erheben.
http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/nein-zu-neuen-steuern/14. 5.
15 NEIN zu neuen Steuern - Von
Peter Föhn
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