Parole der SVP zur Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« - Volkssouveränität statt Behördenpropaganda 11.01.2014 22:14
Im Oktober 2013 betrug die Wanderungsbilanz +11.791 Personen,
was im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Zunahme von 27 % bedeutet. Diese Zahlen hat das Bundesamt für Migration (BFM) erst auf Druck der Recherchen des »Sonntagsblicks« veröffentlicht. So muss für das Jahr 2013 mit einer Nettozuwanderung von über 85.000 Personen gerechnet werden, d.h. einer Zunahme im Vergleich zum Vorjahr von + 14 %. Trotz der Zunahme der Arbeitslosigkeit in der Schweiz [über 10 % Jugenderwerbslosigkeit] und dem nahenden Winter kamen im Oktober und November 2013 über 30.000 neue Zuwanderer in unser Land. Damit beläuft sich die Zuwanderung der ersten elf Monate 2013 auf rund 146.000 Personen. Auch die Wanderungsbilanz [Einwanderung minus Auswanderung] hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr markant erhöht. Kamen in den ersten elf Monaten 2012 netto 73.334 Personen in die Schweiz, so waren es bis Ende November 2013 bereits 78.487. Hochgerechnet
auf 12 Monate entspricht dies einer Nettozuwanderung von 85.622 [mehr als die
Einwohnerzahl der Stadt Luzern] und einer Steigerung von 14 % gegenüber dem
letzten Jahr. Dies zeigt, wie wichtig die Annahme der Volksinitiative ›Gegen Masseneinwanderung‹ ist; nur so erhält die Schweiz wieder
die Möglichkeit, die Zuwanderung auf ein gesundes Mass zu begrenzen. [1]
Der
Schweizerische Arbeitgeberverband, hält Ulrich Schlüer fest, hat mit der
Januar-Ausgabe seiner Arbeitgeber-Zeitschrift die heisse Phase des Abstimmungskampfes
gegen die SVP-Initiative zur Begrenzung der Masseneinwanderung eingeläutet. Er
spezialisiert sich auf Schnapsideen. Es geht tatsächlich um Schnaps. Denn
präsentiert wird in dieser Zeitschrift eine renommierte Schweizer Distillerie
mit Sitz im Kanton Zug. Sie könne – insinuiert der Arbeitgeberverband allen
Ernstes – ihre offensichtlich weltweit geschätzten Schnäpse nicht mehr ins
benachbarte Ausland exportieren, wenn die Schweiz die Masseneinwanderung nicht
weiter über sich ergehen lasse. Um nichts zu verfälschen: Der interviewte
Geschäftsinhaber der Distillerie Etter behauptet solches allerdings nicht. Es
waren die Funktionäre des Arbeitgeberverbandes, welche aus dem Interview die
Behauptung konstruieren, dass weitere Exporterfolge für die Firma nur nach
Verwerfung der Initiative gegen die Masseneinwanderung noch denkbar seien. Eine
wahrhaftige Schnapsidee! Aber diese liefert den Auftakt zu weiteren
Behauptungen gegen die SVP-Initiative, die vermuten lassen, die Autoren hätten
angesichts der ihnen angebotenen Degustation etwas allzu tief in die Gläser
geschaut.
Zu Wort
kommt zunächst ein Professor aus Basel, George Sheldon. Seine Kernbehauptung
wörtlich: »Das
Personenfreizügigkeits-Abkommen hat keine Masseneinwanderung ausgelöst«. Und
weiter: Seit 2002 »nehmen die Zuwanderungen trendmässig ab«. Dass
die Schweiz seit 2007 Jahr für Jahr Einwanderungsüberschüsse erlebt, welche der
Einwohnerzahl von Luzern oder von St. Gallen entsprechen, daraus konstruiert
der renommierte Professor aus Basel doch tatsächlich einen Rückgang der
Einwanderung. Als stünden in der Schweiz Zehntausende von Wohnungen leer. Als
könnten wir uns täglich in leeren Zügen und auf leeren Strassen tummeln.
Die wirklichen Zahlen – offizielle Angaben des
Statistischen Amtes, belegen: 1990 betrug der Ausländeranteil in der Schweiz
16,4 %. Für Ende 2012 aber wurde ein Anteil von 23,3 % ausgewiesen. Eine
Zunahme also um nahezu 50 %! Dass gleichzeitig – insbesondere seit der
Jahrtausendwende – mehrere zehntausend Ausländer jährlich eingebürgert worden
sind, das lässt der Herr Professor einfach unerwähnt beiseite. Sein
professoraler Trick ist leicht zu durchschauen: Er kommentiert die Wirkungen
der Personenfreizügigkeit ausdrücklich für den Zeitraum zwischen 2002 und 2007.
Tatsache dabei ist: 2002 fiel zwar tatsächlich der Beschluss, dass sich die
Schweiz der EU-Personenfreizügigkeit unterzieht. Voll in Kraft getreten ist die
Personenfreizügigkeit mit den ›alten‹ – also den westeuropäischen – EU-Ländern
indessen erst im Jahr 2007. Und seit 2007 ist auch die Masseneinwanderung
Realität. Dass es der Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt gut ging, trifft zu: Weil
sie in den Jahren, als die EU-Länder in ihrem Schuldensumpf zu versinken
begannen, eben nicht EU-Mitglied war: Ergebnis des EWR-Neins von 1992, das der
Arbeitgeberverband damals, realitätsblind wie heute, gleichsam mit dem
Weltuntergang gleichzusetzen beliebte.
Weitere
Schlüsselzahlen Die Zahl
der gebürtigen Schweizer nimmt seit 1980 von Jahr zu Jahr tendenziell leicht ab.
›Dank‹ zunehmender, zumindest ab dem Jahr 2000 ungezügelter Einbürgerung,
kann ein geringfügiges Plus von ›Bevölkerung
mit Schweizer Pass‹ für den Zeitraum
1980 bis 2012 ausgewiesen werden. Die tatsächliche, markante
Bevölkerungszunahme in der Schweiz seit 1980 beruht indessen allein auf der
Zuwanderung von Ausländern. Seit 2007, seit die uneingeschränkte
Personenfreizügigkeit mit den ›alten‹ EU-Ländern gilt, erfolgt die Zunahme
sprunghaft. Mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Ostmitglieder
beschleunigte sich die Einwanderung erneut. Mit Rumänien und Bulgarien ist die
Personenfreizügigkeit im Moment noch nicht voll in Kraft. Dass daraus erneut eine
weitere Zunahme resultieren wird, ist indessen absehbar. Man fragt sich nachgerade,
ob der Beschönigungs-Professor aus Basel auch des Lesens mächtig ist. Im
Abstimmungsbüchlein für die Personenfreizügigkeits-Abstimmung von 2002 würde er
nämlich eine Prognose des Bundesrats finden: Auf Grund der
Personenfreizügigkeit sei eine Zunahme der Einwanderung auf allerhöchstens
zehntausend Personen pro Jahr zu erwarten. So steht es im Abstimmungsbüchlein
schwarz auf weiss.
In Tat und
Wahrheit betrug der Einwanderungsüberschuss in den letzten Jahren um die 80 000
Personen pro Jahr, also das Achtfache der bundesrätlich prognostizierten Zahl.
Für 2013, das musste der Bund schon per Ende November einräumen, könnte ein
neuer Einwanderungsrekord zu verzeichnen sein, also einen Einwanderungsüberschuss
von nahezu 100 000 Personen, dies in einem einzigen Jahr! Doch der Herr
Professor schwadroniert von einer Abnahme der Zuwanderung. Ins Gewicht falle
lediglich, dass die Zuwanderer länger als erwartet in der Schweiz verbleiben.
Dass diese Langbleiber eine massive Zunahme der Einbürgerungen bewirkt haben, lässt
der Kronzeuge der Arbeitgeberfunktionäre dabei unerwähnt unter den Tisch
fallen.
Die Mär
von der Facharbeiter-Einwanderung Der
Präsident des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, meint indessen, den Basler
Professor sekundieren zu können: Ohne Personenfreizügigkeit, behauptet er kühn,
würde die Schweiz keine Facharbeiter mehr rekrutieren können. Ziehen wir auch
zu dieser Behauptung die statistisch nachgewiesenen Zahlen heran: An der
Spitze der Einwanderer stehen 2012 mit 23.779 Personen (22,8 % aller
Einwanderer) Menschen des Familiennachzugs, keine Spezialisten! An zweiter
Stelle folgen 9.748 (9,3 %) Personen mit ›nicht
bestimmbarer Berufstätigkeit‹. An
dritter Stelle stehen 7.039 (6,7 %) Einwanderer, die zur Aus- und Weiterbildung
in die Schweiz gekommen sind. Dann folgen die kaufmännischen Angestellten mit
5.268 Personen (5,0 %) – immerhin Arbeitskräfte, indessen vor allem in den
staatsnahen Bürokratien beschäftigt. Es folgen im 5. Rang Leute ohne
Erwerbstätigkeit: 5.230 Personen (5,0 %).
Die Ingenieure,
deren Mangel der Herr Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt so wortreich beklagt,
folgen auf Platz 145 der Statistik: Genau 42 Maschinen- und
Verfahrensingenieure sind 2012 im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die
Schweiz eingewandert. Will der Arbeitgeberpräsident tatsächlich behaupten, man
müsse 104.300 Menschen aus der EU einwandern lassen, damit er 42 benötigte
Spezialisten rekrutieren könne? Wenn Herr Vogt einen Spezialisten für seinen
Betrieb benötigt, stellt er dann aufs Geratewohl hundert Leute an, auf dass
davon wenigstens einer profit-erzeugend beschäftigt werden kann? Natürlich
nicht! Die wahre Rechnung lautet daher auch anders: Valentin Vogt verlangt nach
Masseneinwanderung, auf dass er unter den Zehntausenden, die vom Honigtopf
Schweiz angelockt werden, ein paar wenige in seinem Betrieb profitbringend
einsetzen kann. Den ganzen Rest, Zehntausende jährlich, überlässt er grosszügig den
Steuerzahlern. Er selber nimmt den Profit; alles andere, das die
grossen Kosten verursacht, überlässt er dem Volk. Abzockerei von besonders
übler Art!
Segen für den Fiskus? Seinen
Professor aus Basel lässt der Arbeitgeberpräsident schliesslich auch noch
verkünden, die Masseneinwanderung nütze unserem Fiskus. Wer kommt denn für die
derzeit in fast allen Gemeinden der Schweiz explodierenden Kosten der
Sozialhilfe auf, die, statistisch ausgewiesen, von den Einwanderern
überdurchschnittlich belastet wird? Etwa die Einwanderer?
Anmerk. politonline: Laut Ständerat Thomas
Minder machen die Ausländer ein Viertel der Wohnbevölkerung aus. Bei den
Personen, die Arbeitslosenversicherung beziehen, ist jedoch jeder zweite Ausländer.
»Ich frage mich«, so Minder, »weshalb denn die angeblich so
hochqualifizierten unentbehrlichen ausländischen Arbeitnehmer in die
Arbeitslosigkeit fallen. Besorgniserregend ist auch, dass bereits dreimal so viele
Ausländer wie Einheimische auf Kosten der Sozialhilfe leben. Und das
alles in der Hochkonjunktur unter dem Begriff ›Erfolgsmodell Personenfreizügigkeit‹. Die dramatische Auswirkungen auf unserer Sozialwerke,
insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die AHV, werden erst untersucht.
Man weiss in Bern nicht, was der Schweiz und ihrer Bevölkerung noch bevorsteht!
Einmal
mehr hört man vom Bundesrat nur Drohungen. Ich hoffe daher, dass das
Volk - wie schon bei der
Abzocker-Initiative - nun das richtige
Zeichen setzt.« In diesem Zusammenhang sei auch Nationalrat Luzi Stamm zitiert:
»Die Gegner der Initiative machen geltend, diese sei gegen die bilateralen
Verträge mit der EU oder ›gegen den
bilateralen Weg‹ gerichtet.
Das ist überhaupt nicht der Fall. Die vorliegende Initiative schafft vielmehr
die besten Voraussetzungen dazu, die bilateralen Wege mit der EU so unverändert
wie möglich beizuzbehalten und gleichzeitig die Einwanderungsproblematik zu
lösen. Sie schafft, auch für die Verhandlungen mit der EU, äusserst flexible
Möglichkeiten. Auch die Wirtschaft wäre gut beraten, diese Initiative
anzunehmen. Denn andernfalls wird die Bevölkerung rigoroseren Varianten
zustimmen: sei dies z.B. die anstehende Ecopop-Initiative oder eine völlige
Abschaffung der Personenfreizügigkeit. Bei der vorliegenden Initiative geht es
lediglich um die Frage, ob man die Einwanderung sinnvoll regulieren
kann. Wenn die Gegner ständig darauf hinweisen, dass die Zuwanderung
für die Schweiz positive Auswirkungen habe, so geht das völlig am Thema vorbei.
Die Frage ist ausschliesslich die, ob unser Land die Qualität und die Quantität
der Einwanderung künftig wieder steuern kann.«
In der
letzten Volksabstimmung, so Schlüer ferner, verlangte unsere Verkehrsministerin mit dem
zum Glück verweigerten Vignettenaufschlag
massiv mehr Geld für den Ausbau notorisch verstopfter Strassen. Diese sind,
genauso wie die Mietzins-Explosion in den Agglomerationen, zur Hauptsache auf
die Masseneinwanderung zurückzuführen. Bei den Strassen spielen zusätzlich auch
noch die Grenzgänger eine ins Gewicht fallende Rolle. Wenn die Einwanderer, wie
in der Arbeitgeber-Zeitung nachzulesen, dem Fiskus derart viel Geld zuführen,
woraus resultieren dann die Begehren nach höheren Strassengebühren? Hat
Verkehrsministerin Doris Leuthard etwa übersehen, dass ihre Kassen für den
Infrastrukturausbau von den Einwanderern randvoll gefüllt sind?
Abstimmungskämpfe
sind wertvoll. In Abstimmungskämpfen müssen die Argumente der um ihre Anliegen
kämpfenden Verbände und Parteien bestehen. Der Arbeitgeberverband knüpft seine
Argumente an den Schnaps-Export. Mehr als Schnapsideen vermag er damit
allerdings nicht zu bieten. [2]
Die SVP lehnt die
gefährliche politische Anbindung an die EU ab Die SVP
lehnt das vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine
institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die
Schweiz über diesen Weg in die EU führen. Mit einer dynamischen und zwingenden
Übernahme von EU-Recht und einer Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit
sollen die Weichen für eine Integration in die EU gestellt werden. So hat der
Bundesrat kürzlich in einer Antwort auf eine Interpellation der SVP zugegeben,
dass es eigentlich keine nennenswerten Probleme bei der Auslegung und Anwendung
der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU gibt. Hingegen steht er offen
dazu, dass es ihm im Grunde um die ›Homogenität‹ des Rechts geht. Es geht ihm um die
Angleichung an die Strukturen, Prinzipien und Normen der EU. Die
letzten Beitrittshürden sollen schleichend beseitigt werden und der nächste
Schritt ist der EU-Beitritt. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen den Abschluss
eines solchen Vertrags kämpfen. Die Schweiz ist nicht auf eine institutionelle
Anbindung an die EU angewiesen. Hingegen zeigt das Verhalten gewisser
EU-Funktionäre im Umgang mit der bevorstehenden Abstimmung über die
Masseneinwanderungsinitiative, dass die EU nicht gewillt ist, die politischen
Traditionen und Grundsätze der Schweiz wie die direkte Demokratie zu
respektieren. Man versucht auf ungebührliche Weise, mit Drohungen und
Einschüchterungen, auf die innenpolitische Entscheidungsfindung der Schweiz
Einfluss zu nehmen. Eine derartige Einflussnahme soll nun mit dem vorliegenden
Verhandlungsmandat noch institutionalisiert werden.
Beschlüsse der APK
berücksichtigen Die
aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats hatte im Rahmen der
Konsultation durch den Bundesrat im Oktober 2013 verschiedene Beschlüsse
bezüglich des Verhandlungsmandats zu den institutionellen EU-Fragen gefasst. So
hat der Bundesrat gemäss den Beschlüssen der APK der EU vor den Verhandlungen
unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz der EU weder direkt noch
indirekt beitreten will und auch nicht die Absicht hege, Mitglied des
europäischen Binnenmarktes zu werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat
der EU auch mitzuteilen, dass die Schweiz das EU-Beitrittsgesuch von 1992 als
gegenstandslos betrachtet. Ebenso darf die Schweiz keine Verträge abschliessen,
die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich nicht dazu verpflichten,
EU-Recht automatisch zu übernehmen und darf sich weder der EU- noch der
EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.
Da die
Beschlüsse der APK für den Bundesrat nur unverbindliche Empfehlungen zu sein
scheinen, hat die SVP mit einer in der Herbstsession eingereichten Motion nachgedoppelt
und den Bundesrat dazu aufgefordert, die strategisch bedeutenden Beschlüsse des
Parlaments in diesen Fragen ernst zu nehmen, zu verinnerlichen und der EU aktiv
mitzuteilen. Mit den jetzt eingeleiteten Verhandlungen mit der EU sollen auch
fremde Richter über unser Land gestellt werden. Ein entsprechendes Abkommen
hätte die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die Regelung
von Streitigkeiten sowie die Überwachung und Auslegung der Verträge durch ferne
Gerichte und Institutionen - die von der
Schweiz nicht demokratisch legitimiert sind -
zur Folge, im Klartext: die zwingende Übernahme von EU Recht. Dies
widerspricht dem obersten Verfassungsauftrag zur Wahrung der Unabhängigkeit und
Souveränität unseres Landes. [3]
Siehe
hierzu auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2196 1. 12. 13 Fremde
Richter?
Was die
Vorhaben der EU hinsichtlich der Aufnahme weiterer Staaten angeht, so scheint
diesen trotz der Tatsache, dass die EU infolge der Finanzkrise, die ihre
strukturellen Unzulänglichkeiten schonungslos zu Tage treten liess und die Union
mit einem Scherbenhaufen konfrontiert, kein Einhalten geboten. »Doch als gäbe es keine Krise«, schreibt Patrick Freudiger,
Stadtrat in Langenthal, unter anderem, »strebt die EU nach wie vor nach Erweiterung.
Wachstum statt Konsolidierung heisst die Devise der Eurokraten. So ist Kroatien
diesen Sommer als 28. Mitgliedstaat aufgenommen worden. Mit Kroatien nimmt die
EU ein Land auf, das sich in einer wenig beneidenswerten Lage befindet. Seit
2009 ist das BIP Kroatiens preisbereinigt
um über 10 % geschrumpft. Die Arbeitslosenquote beträgt über 17 % und ist damit
eindeutig höher als im EU-Durchschnitt. Die Auslandsverschuldung liegt bei 100
% des BIP. Angesichts der knappen Finanzen wurde die Kreditwürdigkeit Kroatiens
diesen September durch die Ratingagentur Fitch auf die Stufe ›BB+‹ [Ramsch-Niveau] gesenkt. Bereits jetzt droht dem Land ein
Defizitverfahren der EU-Kommission. Damit werden Kroatiens Probleme zu Problemen
der EU. Doch selbst mit der Integration Kroatiens ist der Hunger Brüssels nach
einer Ausdehnung der EU-Aussengrenze nicht gestillt. So beschlossen die
EU-Aussenminister kürzlich, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu
intensivieren und mit den Beratungen über den Themenbereich Regionalpolitik zu
beginnen. Damit laufen dann für 14 der insgesamt 35 Themenbereiche
Verhandlungen zwischen Brüssel und Ankara. ›Wir
denken, es ist das richtige Signal, jetzt die Beitrittsverhandlungen zu
dynamisieren‹, meinte etwa der FDP-Politiker
Michael Link, der bis 17. 12. amtierende deutsche Aussenstaatsminister war.
Das richtige Signal?!
Dass die
türkische Polizei noch vor ein paar Monaten auf brutale Weise harmlose Demonstrationen
im Gezi-Park niederschlug, ist offenbar schon wieder vergessen. Ebenso scheint man
im Brüsseler Elfenbeinturm zu ignorieren, dass die aktuelle Regierung unter
Recep Erdogan anstrebt, das Land konsequent zu islamisieren. Die vor
rund 100 Jahren zugunsten westlicher Erfolgswerte wie Laizismus erfolgten
Reformen Mustafa Kemal Atatürks - in
dieser Hinsicht hat die Türkei gerade als islamisches Land einzigartige Erfolge
zu verzeichnen - werden zusehends
relativiert Zu den immensen wirtschaftlichen Unterschieden zwischen der EU und
der Türkei treten die kulturelle Unterschiede: Diejenigen Staaten, welche heute
ein Teil der EU sind, haben eine christlich geprägte Kultur; die Türkei
hingegen bleibt ein islamisches Land, wenn auch mit westlichen Elementen. Tritt
die Türkei der EU bei, gilt der freie Personenverkehr auch für die rund 75
Millionen Türken, inklusive der strenggläubigen Muslime aus den ärmeren Regionen
von Anatolien. Machen diese vom freien Personenverkehr Gebrauch, sind
Integrationsprobleme vorprogrammiert, zumal die türkische Regierung
Anpassungsprozesse ihrer Bürger im Ausland sabotiert. Unlängst hatte Erdogan in
Deutschland vor 16.000 überwiegend türkischstämmigen Zuhörern die Assimilation gar
als ›Verbrechen gegen die Menschlichkeit‹ bezeichnet. Dass die EU mit ihrer
überstürzten Erweiterungspolitik und ihren strukturellen Unzulänglichkeiten für
die Schweiz keine Alternative sein kann, steht für eine überwältigende Mehrheit
der Schweizer Stimmbürger längst fest und bestätigt sich mit jedem Aufflammen
der Eurokrise erneut.
Somit ist
es an der Zeit, sich grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die
Personenfreizügigkeit noch im Interesse unseres Landes liegt.«
[1] Behördenpropaganda: BFM wollte steigende
Zuwanderungszahlen verschleiern http://europolitic.wordpress.com/2013/12/28/behordenpropaganda-bfm-wollte-steigende-zuwanderungszahlen-verschleiern/ [2] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Schnapsideen-1516 3. 1. 13 Vom Schnaps-Export zur Personenfreizügigkeit - Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor
«Schweizerzeit» - auszugsweise - [3] Communiqué vom
18. 12. 2013
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