Kriminelle Ausländer

Wie eine Berliner Richterin über diese denkt, geht aus dem nachfolgenden Artikel hervor. Die Jugendkriminalität nimmt in Berlin nicht ab, wie die Statistiken behaupten, sondern zu. Gewalt, Rohheit, Waffengebrauch haben sich drastisch verbreitet. Junge Türken und Araber führen die Gewaltstatistik an.

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig kennt die Kriminalitätsstatistik. Sie hat erklärt, was schief läuft. Den folgenden Beitrag lese man unter dem Aspekt, dass EU-Kommissar Frattini am 13. 9. 2007 in Lissabon erklärt hatte, dass die europäischen Regierungen die Immigration als eine Bereicherung und nicht als Bedrohung sehen sollten [1].
 
Die Jugendrichterin Kirsten Heisig hat sich die Kriminalitätsstatisik genau angesehen
Die Berliner Kriminalitätsstatistik weist eine sinkende Zahl von Straftaten aus. Diese häufig in den Medien veröffentlichte Aussage ist jedoch nur teilweise zutreffend. Der Anteil der Jugendkriminalität am Gesamtvolumen aller Straftaten 2007 beträgt 24,9 %. Insbesondere bei den Rohheits- und Gewaltdelikten, deren Bekämpfung für die Wahrung des sozialen Friedens am wichtigsten ist, steigt die Zahl der Delikte. Im Jahr 2006 war ein Anstieg von 8 % gegenüber 2005 zu verzeichnen, was für sich genommen bereits erheblich ist. Zieht man noch die Tatsache heran, daß die Anzahl der Delikte, bei denen Hieb-, Stich- oder Schusswaffen verwendet wurden, von 2005 zu 2006 um 30 % gestiegen ist, muss von einem besorgniserregenden Zustand gesprochen werden. In der Kriminalstatistik 2007 zeigt sich ein Stagnieren der Zahlen auf hohem Niveau. Die Jugendgruppengewalt ist danach erneut um 1% gestiegen. Das Verwenden von Waffen im Zusammenhang mit Jugendgruppengewalt stieg um 5,3 %. Die an Schulen registrierten Körperverletzungen nahmen von 2006 zu 2007 um erwähnenswerte 18 % zu. Bei Bewertung der angeblich sinkenden Jugendkriminalität bleibt zudem unerwähnt, daß wegen der abnehmenden Geburtenrate und der Verschiebung der Alterspyramide zu den Älteren die Polizeiliche Kriminalstatistik naturgemäß positiv beeinflusst wird.
 
Wer sind die Täter, wer sind die Opfer?
Es ist in Anbetracht all dieser herausgestellten Aspekte nicht nur erlaubt, sondern notwendig, die Statistiken genauer zu analysieren. Bei Delikten der Gewaltkriminalität ist auf der Täterseite die Anzahl junger Männer nichtdeutscher Herkunft - es muss hier vorrangig von türkischstämmigen, aber noch deutlicher von arabischstämmigen Tätern die Rede sein -dreimal höher als bei deutschen Jugendlichen und Heranwachsenden. Hinzu kommt nach meinen langjährigen Erfahrungen als Richterin mit derartigen Verfahren, daß bei Gewalttaten, bei denen die Täter Migranten sind, auf der Opferseite zu etwa einem Dreiviertel Personen ohne den auf der Täterseite erwähnten Migrationshintergrund stehen. Die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin hat in der Landeskommission gegen Gewalteine Studie zu dem Thema Gewalt von Jungen, männlichen Jugendlichen und jungen Männern mit Migrationshintergrunddurch eine Arbeitsgemeinschaft anfertigen lassen. Auch hier wird völlig offen mit der Tatsache umgegangen, daß jugendliche Migranten deutlich mehr Gewaltdelikte begehen als gleichaltrige Deutsche. Sämtliche Untersuchungen sind weit davon entfernt, vom Ansatz her rechtslastig zu sein. Besonders ausgeprägt zeigt sich die aufgeworfene Problematik bei den sogenannten Intensiv- und Vielfachtätern. Ende 2007 wurden 500 Intensivtäter in der Intensivtäter-Datei der Staatsanwaltschaft geführt. Der Wert nähert sich gegenwärtig einer Anzahl von 600 Tätern. Die Berliner Polizei führt laut Statistik 2007 insgesamt 3058 delikts- und schweregradunabhängige Intensivtäter, was einem Anteil an allen ermittelten Tatverdächtigen von nur 2,2 % entspricht. Jedoch entfallen auf diesen Teil 51.764 oder auch 20,7 % der aufgeklärten Fälle.
 
›Scheißdeutscher‹ und ›Scheißchrist‹
Von der Gesamtheit der Intensivtäter haben 80 % einen Migrationshintergund. Davon entfallen 45 % auf arabische Täter, die einen ganz geringen Teil der Berliner Gesamtbevölkerung ausmachen und 34 % auf türkischstämmige Täter. 18 %  deutschstämmige Personen werden als Intensivtäter geführt. Während die Analyse des Zustandes inzwischen einigermaßen konsensfähig ist, gehen die Ergebnisse der Ursachenforschung erheblich auseinander. Die überwiegende Zahl der Analysen kommt zu dem Ergebnis, daß für die Entwicklung der Jugendkriminalität soziale Faktoren hauptursächlich sind. Aus meiner Sicht war dieser Ansatz nur so lange akzeptabel, wie nicht ganz offensichtlich auch eine gewisse Verächtlichkeit gegenüber der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung bei den Tätern zum Ausdruck kam. Hierüber gibt es keine statistischen Werte. Es ist aber in meinem Zuständigkeitsbereich zunehmend festzustellen, daß die Opfer von Straßenraubtaten und massiven Körperverletzungsdelikten jetzt nicht lediglich beraubt und zusammengeschlagen werden, sondern sie zudem mit Scheißdeutscher, Schweinefleischfresser oder Scheißchrist bedacht werden. Im April 2008 wurde in meiner Zuständigkeit ein Fall verhandelt, in welchem mehrere türkischstämmige Jugendliche junge Frauen als deutsche Huren titulierten und äußerten: Deutsche könne man nur vergasen. Auch die Zunahme der registrierten Körperverletzungen an allen Schulen Berlins von 2006 zu 2007 um beachtliche 18 % ist ein Signal, daß Schulen zum wesentlichen Ort steigender Kriminalität geworden sind. Hierfür sind meines Erachtens soziale Ursachen allein nicht als Erklärung ausreichend. Mir drängt sich vielmehr der Eindruck auf, daß sich die hiesige Gesellschaftsordnung und die Werteordnung der Zuwanderer immer stärker auseinanderentwickeln.
 
Die Bevölkerungsstatistik Berlins weist jeden zweiten Berliner zwischen null und zwei Jahren als Person mit Migrationshintergrund aus. Einzelne Stadtteile werden in zehn Jahren voraussichtlich reine Migrantenstadtteile sein. Vor diesem Hintergrund ist der akute Handlungsbedarf nicht zu leugnen, wobei damit nicht die Erwartung besteht, daß der überwiegende Teil der Kinder mit Migrationshintergrund eine kriminelle Karriere vor sich hat. Das Gegenteil ist der Fall. Nur wird der Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft durch nahezu abgeschlossene Migrantenwohngebiete deutlich geringer werden. Hier müssen schon Kindergarten und Schule verstärkt und nachhaltig das hiesige Werte- und Verfassungssystem vermitteln. Es braucht nicht betont zu werden, daß den zumeist sozial schwachen Migrantenfamilien jede staatliche Hilfe und Unterstützung zuteil werden muss, zu denen die hiesigen Regelsysteme in der Lage sind.
 
Vor dem Hintergrund des dargestellten teilweisen Rückzugs aus dem hiesigen Wertesystem kann dabei allerdings nicht verharrt werden. Für alle Beteiligten in der Justiz gilt: Oberste Priorität hat die Beschleunigung. Das bedeutet, daß das Familiengericht beispielsweise umgehend anzurufen ist, wenn die betroffenen Eltern keine Hilfe zur Erziehung annehmen. Dabei ist festzustellen, daß die erforderlichen Instrumentarien bereits vorhanden sind. So bestimmt das Sozialgesetzbuch Art und Umfang der Hilfen zur Erziehung. Hier vor allem der Einsatz von Familienhelfern ratsam. Das Familiengericht kann danach bei Gefährdung des Kindeswohls auf bloße Anregung des Jugendamts oder anderer Behörden hin tätig werden. Sorgerechtliche Maßnahmen stellen ein Verfahren von Amts wegen dar, so daß keine formaljuristisch schwierigen Anträge gestellt werden müssen. Hieran fehlt es gegenwärtig zum Teil. Die Jugendämter stellten bislang verhältnismäßig selten Anträge auf Verhängung repressiver sorgerechtlicher Maßnahmen. Sicherlich ist hier eine Barriere entstanden und möglichst zu beseitigen. Es kann hier im äußersten Fall auch zu einer Herausnahme des Kindes aus der Familie kommen. Eine solche hat nach meinem Wissen ohne Einverständnis der zum Teil völlig beratungsresistenten Familien bislang noch nicht stattgefunden. Es hat aber von Rechts wegen ausschließlich das Kindeswohl im Zentrum aller Bemühungen zu stehen. Dieses ist nach meiner jugendrichterlichen Erfahrung mit einer Vielzahl von deckungsgleichen Lebensläufen zum Teil massiv gefährdet. Besonders dann, wenn der Schulbesuch seitens der bildungsfernen Elternhäuser nicht gefördert, teilweise schlicht nicht ermöglicht wird und das Kind sich bereits im strafunmündigen Alter in eine kriminelle Richtung zu entwickeln droht. Nicht jeder Schulverweigerer nimmt eine derartige Entwicklung, aber nahezu jeder Intensivtäter war auch schuldistanziert.
 
Geschlossene Erziehungseinrichtungen
Wir müssen daher auch verstärkt erwägen, ob geschlossene Erziehungseinrichtungen mit Internatscharakter eingerichtet werden können, in welchen die Kinder im Sinne einer am Grundgesetz ausgerichteten Werteorientierung zu beschulen und zu erziehen sind. Ich bin der Ansicht, daß im Bereich der Strafjustiz gegenüber den jugendlichen Straftätern vermehrt von den vereinfachten Jugendverfahren Gebrauch gemacht werden muss. Diese Verfahren ermöglichen es ohne Einhaltung von Form und Fristen, unmittelbar auf die Straftat zu reagieren. Deshalb wurde von Berliner Jugendrichtern (meinem Kollegen Günther Räcke und mir) ein Modellprojekt für den Bereich Neukölln-Nord initiiert. Wir Jugendrichter haben mit einem Polizeiabschnitt in Neukölln, einem Staatsanwalt und einem Mitarbeiter des Jugendamtes eine kleine schnelle Eingreiftruppe gebildet, die sich zum Ziel gesetzt hat, in geeigneten Fällen der kleinen bis mittleren Kriminalität bei Jugendlichen innerhalb von etwa drei Wochen nach der Tat zu einer richterlichen Maßnahme zu kommen. Meine Erfahrungen mit den ersten durchgeführten beschleunigten, vereinfachten Verfahren sind jedenfalls positiv, konnte doch eine Verfahrensdauer von durchschnittlich drei Wochen realisiert werden. Den Eltern der Jugendlichen müssen die Behörden mehr als bisher deutlich machen, daß das Heraushalten der Kinder aus der hiesigen Gesellschaft, das sich dann zeigt, wenn die Eltern trotz entsprechender Hilfe durch das Jugendamt nicht an der Gewährleistung des  Schulbesuches ihrer Kinder mitwirken, eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht darstellen kann. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand. Den Schulversäumnissen muss künftig durch konsequente Anwendung des Schulgesetzes entgegengewirkt werden. Das Berliner Schulgesetz sieht gegen die Eltern Bußgelder bis zu 2500 €, ersatzweise bis zu sechs Wochen Erzwingungshaft vor. Auch ein ALG-II-Empfänger kann ein Bußgeld von etwa 200 € in Raten leisten und muss bei Nichtzahlung mit Haft belegt werden, die dann bei etwa einer Woche angesiedelt werden könnte. Hier hat sich aber, wie jetzt festgestellt wurde, die Praxis eingeschlichen, bei ALG-II-Empfängern zum Teil gar nicht erst ein Bußgeld zu verhängen. Neben der sicherlich stets vorzuschaltenden Sozialarbeit kann durch beschleunigte Kommunikation und konsequente Durchsetzung der Schulpflicht - auch mittels Bußgeldern oder der Einleitung von Strafverfahren gegen uneinsichtige Eltern - den Kindern das Bildungssystem als Hauptzugangsquelle zur positiven gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden.
 
Keine Verschärfung des Jugendstrafrechts
Der Warnschußarrest ist überlegenswert, da viele Jugendliche bloße Bewährungsstrafen als eine Art Freispruch auffassen. Ein der Bewährung vorgeschalteter Arrest macht einzelne jugendliche Straftäter deutlicher auf die Folgen verwirkter Bewährung aufmerksam. Allerdings müßte auch eine dem Urteil unmittelbar folgende Arrestvollstreckung gewährleistet sein. Dies ist momentan in Berlin nicht der Fall. Die durchschnittliche Dauer vom Urteil bis zur Ladung zum Arrestantritt liegt bei 3 Monaten. Die eigentliche Verbüßung läßt häufig weitere Wochen auf sich warten. Eine Erhöhung der Höchststrafe der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre bringt aus meiner Sicht nichts, wenn wir am Erziehungsgedanken festhalten wollen, was unstreitig ist. Wer innerhalb von zehn Jahren nicht erzogen wurde, bei dem gelingt das in weiteren fünf Jahren auch nicht. Außerdem mag man ins Verhältnis setzen, was zehn Jahre Inhaftierung - gemessen am Lebensalter - für einen 15Jährigen bedeutet. Auch eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre halte ich für wenig hilfreich. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Wir brauchen den Mut zu neuen Wegen, die konsequent von der Politik, Polizei, Justiz, Jugendbehörden und anderen Verwaltungen beschritten werden. Die Maßnahmen müssen evaluiert werden, damit ihre Wirksamkeit bewiesen werden kann. Erfolgreiche Maßnahmen werden flächendeckend eingesetzt. Auf nicht erfolgreiche Maßnahmen wird zugunsten innovativerer Konzepte verzichtet. Die Eltern gewalttätiger Kinder gleich welcher Nation müssen sich bewußt sein, daß sie sich der Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder zu Gewaltfreiheit und für ihre Bildungschancen nicht entziehen können.
 
Der Artikel erschien in der aktuellen Ausgabe des Fachblattes Der Kriminalist vom
Donnerstag, 18. September 2008
[1] http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/6993405.stm BBC  13.9.07; Migrants are good, says Brussels