Bundesrätliche Spiegelfechterei um Asylantenzahlen 02.09.2018 20:58
Die Kostenexplosion geht weiter; einerseits vermelden sämtliche Medien
alle paar Tage den angeblich deutlichen Rückgang
der unter behauptetem Asylrecht in die Schweiz gelangenden Einwanderer. Andererseits
übersteigen die Asylkosten allein des Bundes erstmals die Zweimilliarden-Grenze
– wobei der Bund lediglich einen relativ geringen Anteil an die vom Asylwesen
gesamthaft verursachten Kosten trägt.
Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der sich
fortsetzenden Kostenexplosion einerseits und der angeblichen Abnahme der ins
Land gelangenden Asylanten andererseits? U.a. infolge einer immer umfangreicheren,
immer teureren, immer ineffizienteren Betreuung.
Die Kostenexplosion legt einerseits Zeugnis davon ab, wie der in Bund, Kantonen
und Gemeinden tätige, jeglicher Kontrollmöglichkeit durch Steuerzahler und
Bürger entzogene Betreuungsapparat einem Krebsgeschwür gleich immer weiter
wuchert. Für immer neue angebliche Anliegen werden immer weitere
Betreuungsinstitutionen geschaffen und ausgebaut. Derzeit ist Betreuung in Genderfragen
und für Homosexuelle - der Bund will
Homosexualität offenbar als Asylgrund anerkennen - besonders in Mode. Da der Bundesrat- und die Parlamentsmehrheit
die Initiative gegen die Masseneinwanderung auf verfassungswidrige Weise nicht umsetzen, sehen sich die Betreuungsfunktionäre –
kaum je auf Effizienz überprüft – erst recht im Auftrieb.
Weniger Einwanderung – mehr Asylanten Eine weitere statistische Feststellung erstaunt:
Einerseits scheint die Zahl der unter Asylrecht Einwandernden tatsächlich
zurückzugehen. Gesamthaft aber wird keine Abnahme der Zahl von Asylbegehrenden
ausgewiesen. Wer diesem vordergründigen Widerspruch nachgeht, entdeckt
Interessantes: Die Zahl der Asylanten steigt in der Schweiz deshalb markant,
weil jedes neugeborene Kind einer unter Asylrecht eingewanderten Frau sofort
als eigenständiger ›Asylantenfall‹ registriert wird. Dies mit einschneidenden
rechtlichen Folgen: Klar ist, dass ein Neugeborenes unter
keinen Umständen je aus der Schweiz ausgewiesen werden kann. Ein Neugeborenes
ist demnach juristisch ab erster Stunde seines Lebens ein ›Härtefall‹.
Entscheidend – und verlockend – ist: Automatisch werden nach der Geburt eines ›Härtefall‹-Säuglings
auch dessen Eltern durch die Härtefall-Regelung begünstigt: Man darf
schliesslich kein Neugeborenes von seinen Eltern trennen.
So illustriert die steigende Zahl hier
registrierter Asylbewerber, anerkannter Asylanten und vorläufig Aufgenommener
nicht zuletzt die ausgeprägte Gebärfreudigkeit von unter Asylrecht eingereisten
Frauen bzw. Eltern. Eine Entwicklung, die davon Betroffene allen Konsequenzen
der Initiative gegen die Masseneinwanderung – sollte der Bund je zu deren
Umsetzung gezwungen werden können – systematisch entzieht.
Milliarden und Abermilliarden Im Voranschlag des Bundes für das Jahr 2019
übersteigen die Bundesausgaben für das Asylwesen erstmals die
Zweimilliarden-Grenze.
Dazu muss immer wieder festgehalten werden, dass
der Bund nur einen geringen Teil der vom Asylwesen verursachten Kosten trägt.
Der Bund ist verantwortlich für die Aufnahme, für die Registrierung, für den
Erstaufenthalt in Bundeszentren, für die Abklärung der Asylberechtigung – deren
Ergebnis meistens darin besteht, dass Asylbegehrende ohne
echte Asylgründe zu ›vorläufig
Aufgenommene‹ erklärt
werden. Sozialhilfe an eingewanderte Asylanten bezahlt der Bund nur in der
Anfangsphase.
Die für die Beherbergung echter oder unter Betrug
in die Schweiz gelangter Asylanten anfallenden Kosten haben hauptsächlich die
Gemeinden und die Kantone zu tragen. Den Gemeinden obliegen die kostspielige
Einschulung von Asylantenkindern sowie die langfristigen Kosten der Sozialhilfe
an Asylanten. Diesbezüglich summieren sich exorbitante Kosten. Auch
Krankenkassen-Kosten und Gesundheitsbetreuung, Kosten für Therapien, für
Sprachkurse, für Zahnarztauslagen usw. fallen vor allem bei den Gemeinden an.
Bekanntlich geraten insbesondere Asylbegehrende in
überdurchschnittlichem Ausmass mit der Justiz in Konflikt – je länger, desto
gravierender. Die Kosten für Polizeieinsätze bei sich häufenden gewalttätigen
Ausschreitungen, bei Angriffen auf Polizisten, Feuerwehrmänner und Sanitäter,
vor allem auch auf junge Frauen, tragen die Kantone. Daraus resultierende
Kosten der Justiz - inklusive Gratis-Verteidigung
asylbegehrender Täter - sowie für
Gefängnisaufenthalte, Ausländer belegen bis zu 80 % der Zellen in
Strafvollzugsanstalten – fallen vor allem bei den Kantonen an.
Nach wie vor verweigert der Bundesrat jede
Bereitschaft, endlich einmal eine Vollkostenrechnung zum Asyl(un)wesen
vorzulegen. Sie dürfte pro Jahr die Grenze von 10 Milliarden Franken längst
überschritten haben.
Der Bürger muss sich darüber im klaren sein: Was
uns die Erneuerung von Luftwaffe und Luftabwehr in den nächsten zehn Jahren
kosten wird, verschlingt das Asyl(un)wesen in einem einzigen Jahr.
Willkür Beim Bund fallen allenfalls noch Kosten für
internationale Beratungstätigkeit und Konferenz-Tourismus im Zusammenhang mit
Asylfragen an. Allmählich ist auch durchgesickert, dass die UNO eine
umfangreiche Charta zur Befreiung von Migranten von jeglicher Kontrolle
erarbeitet hat – mit exorbitanten Forderungen, die Steuerzahlern die Zornröte
ins Gesicht treiben müssen. Es handelt
sich hier um den ›Global
Compact for Safe, Orderly and Regular Migration‹ (GCM),
der ›Globale Pakt für eine sichere, geordnete
und reguläre Migration‹ [1].
Dem Recht auf unbeschränkte Migration, das jedem,
der sich selbst als Flüchtling deklariert, Aufenthalt in seinem Wunschland garantiert,
steht das zweifelhafte ›Recht‹ der ansässigen Bevölkerung gegenüber, für alles,
worauf Migranten Appetit bekunden, bezahlen zu müssen. Und vielleicht räumt man
ihnen auch noch das Recht ein, das Land, das von Einwanderern gleichsam ›übernommen‹ wird,
wenigstens noch einigermassen heil verlassen zu dürfen.
Die Schweiz hat aktiv an der Erarbeitung dieser
Charta mitgewirkt. Eine Charta, die in diametralem Widerspruch zu den hier von
Volk und Ständen beschlossenen Grundsätzen zur Einwanderung steht sowie in
Widerspruch zur Ausschaffungsinitiative und im Widerspruch zur Initiative gegen
die Masseneinwanderung, die beide von Volk und Ständen angenommen worden sind.
Das Departement Sommaruga sieht sich offensichtlich von der Verfassungspflicht,
Entscheide des Souveräns überhaupt noch zu respektieren, längst dispensiert.
›Dublin
IV‹ Dank ›Dublin
IV‹ und dem damit einhergehenden Totalumbau
der im Rahmen des EU-Dublin-Vertrags geregelten Asylordnung droht Europa eine
weitere Masseneinwanderung. Ursprünglich sollte der Dublin-Vertrag Europa vor unechten
Asylbegehrenden resp. Asylbetrügern, die in erster Linie in die hiesigen
Sozialwerke einwandern wollen, bewahren. Die EU-Bürokraten, die bestbezahlten
Bürokraten weltweit, erwiesen sich allerdings als grenzenlos unfähig und
grenzenlos unwillig, diesen Vertrag je so zu vollziehen, wie er beschlossen
worden ist.
Jetzt will man mit ›Dublin
IV‹ die ursprüngliche Zielsetzung in ihr
Gegenteil verkehren: Das Recht auf freie Einwanderung für Asylbegehrende soll
Tatsache werden, das Recht auf Wohnsitznahme im Wunschland inklusive. Einzelabklärungen hinsichtlich der Asylberechtigung
haben zu verschwinden und Gruppenaufnahmen sollen zur Regel werden.
Der
Dublin-Vertrag, Zwillingsbruder des Schengen-Vertrags, hätte das Asylwesen in
allen dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Ländern vereinheitlichen sollen. Mit
einfachen, eigentlich jedem gut verständlichen Regeln: Wer an einer Schengen-
bzw. EU-Aussengrenze ankommt und Asyl verlangt, dessen Asylgesuch ist von dem
dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Staat, der als erster um Asyl angegangen wird,
zu behandeln. Die EU versprach hoch und heilig, die EU-Aussengrenze fortan so
sorgfältig und so vollständig abzusichern, dass massenhafte Grenzüberquerungen nie
mehr unkontrolliert zu befürchten seien.
Inzwischen
ist das Projekt ›Dublin IV‹ auch vom EP akzeptiert worden. Die Mitglieder
der Kommission, die ›Dublin IV‹ ausgearbeitet hat, sind
grossmehrheitlich Befürworter einer uneingeschränkten
Einwanderung. Es sind nicht etwa eine Handvoll Spintisierer, die sich dieses
neue Europa, das aus einer systematischen Völkerverschiebung hervorgehen soll,
wünschen, sondern all jene, die Europa grundlegend zu verändern beabsichtigen,
da es in Europa nicht länger verschiedene eigenständige, einen eigenen
Charakter aufweisende Völker geben soll, sondern ein grenzüberschreitendes
Völkergemisch, wie es der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans
unverhohlen ausgedrückt hat, ohne dass dies auch nur einen Hauch von Widerrede
erzeugt hätte:
Im Mai
2016 hatte Timmermans das EP dazu aufgefordert, seine »Anstrengungen zu
verstärken, um monokulturelle Staaten auszuradieren und den Prozeß der
Umsetzung der multikulturellen Diversität bei jeder einzelnen Nation weltweit
zu beschleunigen. Die Zukunft der Menschheit beruhe nicht länger auf einzelnen
Nationen und Kulturen, sondern auf einem Vermischen von Kulturen und
Identitäten. Das sei die Herausforderung und die Zukunft der Menschheit. …..
Kein Land
soll der unvermeidlichen Vermischung entgehen, vielmehr sollen die Zuwanderer
dazu veranlaßt werden, auch ›die entferntesten Plätze des Planeten zu
erreichen, um sicherzustellen, dass nirgends mehr homogene Gesellschaften
bestehen bleiben‹.«
Dimitris
Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte am
21. 2. 17 bei der Konrad-Adenauer-Stiftung: »Wir müssen stets bereit sein,
neuen Migrationsbewegungen zu begegnen.« Am 29. 8. 2017 drängt er die
europäischen Staaten dazu, deutlich mehr Flüchtlinge aus Afrika nach Europa umzusiedeln. Es gelte nun, nicht mehr
nur Flüchtlinge aus der Türkei und dem Nahen Osten umzusiedeln, sondern
zunehmend auch aus Staaten wie etwa Ägypten, Libyen, Niger, Tschad, Sudan. Am
18. 12. 17 erklärt er ganz offen »Es ist an der Zeit, sich der Wahrheit zu stellen:
Wir können die Migration nicht stoppen und werden niemals in der Lage sein, sie
aufzuhalten.« Die Migration ist unsere neue Realität. Europas Migranten sind
hier, um zu bleiben«. Am 25. Februar lässt er uns wissen: »Am Ende des Tages
werden wir alle Migration, Freizügigkeit und Diversität als Normalität sehen
und akzeptieren und unsere Politik dem anpassen müssen.« Nirgendwo eine
vernehmbare Reaktion.
›Dublin IV‹ ist für
Migranten verlockend: Wer als Migrant an der Aussengrenze der EU ankommt und sich
als Flüchtling ausgibt, darf angeben, ob er irgendwo in Europa einen Freund,
einen Bekannten, einen Verwandten kennt, oder ob er mit irgend jemandem in
irgendeiner Beziehung steht. Solche ›Beziehungen‹, so darf man erwarten, dürften in
Bälde bei Schleppern gegen erhebliches Entgelt auch gekauft werden können. Kann
ein Asyl begehrender Ankömmling Beziehungen, Verwandtschaft oder Ähnliches
nennen, wird ihm ein ›Rechtsanspruch‹ eingeräumt, damit sein Asylverfahren
dort eingeleitet wird, wo seine Beziehungsperson wohnt. Eine solche Regelung,
die faktisch auf die freie Wahl des Asyllands hinausläuft, ist sowohl für
legale als auch illegale Einwanderer äusserst attraktiv.
Es werden
Deutschland, Schweden und die Schweiz sein, welche die vorhersehbaren Einwanderungslawinen
gemäss ›Dublin IV‹ aufzunehmen haben. Die Schweiz ist
besonders betroffen: Wir verfügen neuerdings über Gerichte, die behaupten,
internationale Regulierungen gingen schweizerischem Recht generell vor. Also
hätten wir ›Dublin IV‹ ohne Wenn und Aber zu übernehmen.
Die jüngsten Entwicklungen im Asylwesen beweisen,
wie wichtig es ist, dass der Souverän der Schweiz, Volk und Stände, die Hoheit
über die Asyl- und Einwanderungsgesetzgebung wieder vollumfänglich durchsetzen.
Das Mittel dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative.
Bundesrats- und Parlamentsmehrheit bekämpfen diese Initiative mit Nachdruck.
Offensichtlich wollen sie die Direkte Demokratie und die Volkssouveränität –
das letzte Wort von Bürgerinnen und Bürgern in allen wichtigen Angelegenheiten
des Landes – zum Verschwinden bringen.
Am 25.
November dieses Jahres hat die Schweiz die wichtige Entscheidung zu treffen, ob
in der Schweiz das aus unserer Demokratie hervorgegangene Schweizer Recht für
immer gilt oder ob – was Bundesbern unbedingt durchsetzen möchte – von
internationalen Funktionären bestimmte Regelungen künftig dem Schweizer Recht
vorgehen. Sollte der Souverän den Schweizern in dieser Abstimmung das
Selbstbestimmungsrecht absprechen, internationale Funktionäre als übergeordnete
Regulierer anerkennen, dann bleibt die Schweiz gegenüber ›Dublin IV‹ machtlos.
Das Schweizer Volk würde sich selbst entrechten und in der Masseneinwanderung,
die ihm Brüssel mittels ›Dublin IV‹ zu verordnen beabsichtigt,
untergehen.
[1] https://www.iom.int/global-compact-migration
Dieses UNO-Vertragswerk ist in folgendem Schreiben
ausführlich abgehandelt:
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2836
5. 8. 2018 Doris Auerbach – Offenes Schreiben
an den Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - Prof. Dr.
Heinrich Bedford-Strohm - München
Quellen – auszugsweise
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/dublin_wird_auf_den_kopf_gestellt-3451 17. 8.
18 Freitags-Kommentar
von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der ›Schweizerzeit‹
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kostenexplosion_geht_weiter-3464 31. 8. 2018
Freitags-Kommentar von Ulrich Schlüer
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