Personenfreizügigkeit, Rahmenvertrag und Bilaterale

Die Schweiz und die EU - Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative Gegen die Masseneinwanderung angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a eine in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten: 

-   Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert

-   Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,

-    andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt. 

Verfassungsbruch 
Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sogenannten Inländervorrang light verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiterfliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.  

Falsche Behauptungen  
Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden. Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von 500 Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; Abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren. 

All diese Behauptungen sind  f a l s c h.  Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen. 

Die Tatsachen  
Nur 6 von insgesamt über 100 bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen: diejenigen im sogenannten Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser 6 Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.  

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt. Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch die von beiden Seiten unterzeichneten WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.   

Was wird vertuscht
Es geht der Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die Rettung der Bilateralen. Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unserem Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nichtqualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind. 

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern aus allen Ländern Europas auswählen können. 

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also einen zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also für Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate, bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen somit die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, alle würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen 6 Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.  

Die Linke und die haltlose Rettungs-Behauptung‹  
Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sogenannter flankierender Massnahmen. Damit haben sie den   freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also einer immer engeren staatlichen Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen, auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?
Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun. 

Die ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin eine unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr fremde Chefs in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw., usw. Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre  - man denke vor allem an das Transitabkommen -  an einer raschen Lösung interessiert.  

Fazit
Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt würde, systematisch belogen. Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt. 

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht. 

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat. 

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.  [1]
  

Eine Mehrheit im Bundesrat  
schreibt die SVP, hat am 1. Februar die Vernehmlassung über die Gegenentwürfe zur RASA-Initiative eröffnet. Damit bestätigt der Bundesrat zum wiederholten Male, dass er die durch Volk und Stände angenommene Masseneinwanderungs-Initiative nicht umsetzen will. Er schreibt selber, dass das Ausführungsgesetz des Parlaments mit seinem Inländervorrang light die Verfassung nicht umsetzt, weshalb diese nun mit noch nie gesehener Arroganz über einen dieser Gegenentwürfe an den Erlass der Parlamentsmehrheit angepasst werden soll.

Die SVP wird nicht akzeptieren, dass die Bunderatsmehrheit in krasser Missachtung des Volkswillens das fremde Recht der EU für immer über Schweizer Recht stellen will. Genauso entschlossen werden wir auch eine Aufhebung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Artikels 121a BV bekämpfen.

Vor bald drei Jahren hat das Schweizer Volk entschieden, die ausser Kontrolle geratene Masseneinwanderung von netto über 750.000 Menschen in den letzten zehn Jahren zu begrenzen. Die SVP wird sich daher trotz der inakzeptabel kurzen Vernehmlassungsfrist bis Ende Monat detaillierter äussern dazu.  

  

Quelle: 
https://eu-no.ch/news/personenfreizuegigkeit-rahmenvertrag-und-bilaterale_148
2. 2. 17
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