Eidgenössische Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 - Unternehmenssteuerreform III - Auf Befehl der OECD ? Wie kann die souveräne Schweiz damit umgehen? - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich 05.02.2017 20:13
Dieses Jahr jährt sich der Ausbruch der europäischen Finanzkrise zum zehnten Mal.
Sie erinnern sich: Die Krise kam nicht aus heiterem Himmel. Sie wurde uns aus den USA übergestülpt, deren Finanzblase, die aus ihren unbezahlbaren Kriegen und den dafür geschaffenen virtuellen Dollar-Billionen entstand, in den Jahren 2007/2008 zu platzen drohte. Wie schon zu Zeiten des Vietnamkriegs schob die US-Regierung ihre Schulden mittels massiver Abwertung des Dollars nach Europa. In der Folge begann der Euro - von Anfang an eine fragwürdige Erfindung - ernsthaft zu kränkeln, und viele Euro-Staaten versanken in Krise,
Arbeitslosigkeit und Verschuldung, womit die EU bis heute belastet bleibt. So
weit nur in Kurzform zur Erinnerung.
Was hat dieser Rückblick mit der Schweiz zu tun?
Nun, als Staat mit einer relativ gut geordneten Finanzpolitik, tiefer
Arbeitslosigkeit und einer gesunden eigenen Währung muss sich die Schweiz seit
diesen zehn Jahren ihrer Haut wehren, um nicht ungebremst als Spielball der
Begehrlichkeiten der EU und der OECD ausgesaugt zu werden. Der Krieg der
Grossmächte USA und EU gegen den Wirtschaftsstandort Schweiz ist in vollem
Gange, in der irrigen Hoffnung, mit dem Absahnen von Schweizer Steuerkassen und
Bankkonten und mit der Schwächung dieses kleinen, aber starken Konkurrenten
kämen sie selbst besser über die Runden. Heute findet rund um den Erdball ein
erbitterter Kampf um die grossen wirtschaftlichen Unternehmen statt. Denn in
der globalisierten Welt sind die Grosskonzerne oft nicht mehr mit ihrem
Herkunftsland verbunden, sondern siedeln ihre Produktionsstätten in den
kostengünstigen Weltregionen an; für ihren Hauptsitz wählen sie einen Staat mit
hoher politischer Stabilität und Rechtssicherheit sowie wenig Bürokratie und
niedrigen Steuern aus.
Föderalistische Struktur und
Steuerprivilegien heute Die Schweiz ist als Standort für ausländische Firmen
einerseits attraktiv, zeichnet sie sich doch besonders in politisch und
wirtschaftlich unsicheren Zeiten durch hohe Stabilität aus. Gerade der starke
Franken gibt Sicherheit, ist aber andererseits mit hohen Lebenshaltungskosten
verknüpft. Damit die Kantone im internationalen Standortwettbewerb mithalten
können, boten sie bisher den etwa 24 000 sogenannten ›Statusgesellschaften‹, welche ihren Umsatz grösstenteils im Ausland
erzielen, eine Steuerpauschale mit wenig bürokratischem Aufwand an.
Darunter sind rund 11 000 Holdings,
die im Land keine Geschäftstätigkeit betreiben, sondern nur Beteiligungen an
anderen Unternehmen besitzen und verwalten. Diese Betriebe stellen in der
Schweiz etwa 150 000 Arbeitsplätze zur
Verfügung. Die steuerlich privilegierten Firmen bezahlen über 5 Milliarden
direkte Bundessteuer und etwa 1,6 Milliarden Franken kantonale Gewinnsteuer.
Die über 300 000 nicht privilegierten grossen, mittleren
und kleinen Unternehmen, die ihre Gewinne voll versteuern müssen,
liefern in den Kantonen etwa 6,3 Milliarden ab [Quelle: ›St. Galler
Tagblatt‹
vom 19.1.2017].
EU und OECD machen seit Jahren
Druck auf die Schweiz Die OECD ist eigentlich nur ein Büro mit rund 2500
Mitarbeitern, das Statistiken produziert und daraus ›Politikempfehlungen‹ ableitet und ›Standards‹ setzt. [1]
Diese ›Empfehlungen‹ und ›Standards‹ der OECD werden in autoritärer Manier an
Kleinstaaten wie die Schweiz übermittelt: Entweder hintenherum (zum Beispiel im
Bildungs- und Gesundheitswesen) oder dann mit Befehlen, Druck und der Drohung
mit schwarzen und grauen Listen. So war im September 2015 in der ›Neuen
Zürcher Zeitung‹ zu
lesen: »Seit dem Ausbruch der Finanz- und Schuldenkrise 2007/08 ist vorab in den grossen
OECD-Ländern der politische Wille zur Verschärfung der globalen Regeln stark
gestiegen. Kleinere Länder wie die Schweiz […] hegen ihre Zweifel über den
Aktivismus der OECD, müssen sich aber den machtpolitischen Realitäten beugen.«
Nach dem ›Bodigen‹ des Bankkundengeheimnisses folgt jetzt dasselbe in
Grün bei den Unternehmenssteuern: Seit langem fordern EU und OECD von der
Schweiz, die Steuerprivilegien abzuschaffen. Dadurch halten sie heute schon
manche Unternehmen davon ab, sich in der Schweiz niederzulassen, weil man nicht
genau weiss, wie die Rechtslage sein wird (Rechtsunsicherheit). Da die
Aufhebung der Privilegien aber in der Kompetenz der Kantone liegt, musste der
Bund über Jahre mit den Kantonsregierungen, den Parteien, den
Wirtschaftsverbänden und anderen Betroffenen zusammen eine Lösung suchen, die
das Damoklesschwert schwarzer Listen von der Schweiz und den einzelnen Kantonen
nehmen und bei den Stimmberechtigten mehrheitsfähig sein könnte. Darüber
entscheidet nun am 12. Februar 2017 der Souverän.
Was mit der Abstimmung geändert
werden soll
– pro und kontra
Wir beschränken uns hier auf die wesentlichen und
für jedermann verständlichen Punkte der Unternehmenssteuerreform (USR III).
Kernelement Der Bund beugt sich den Grossmächten und verbietet
den Kantonen, von den ausländischen Statusgesellschaften weniger Gewinnsteuer
(Einkommenssteuer) zu verlangen als von den einheimischen Firmen. Statt dessen
können alle Unternehmen, inländische und ausländische, grosszügige Steuerabzüge
für Forschung und Entwicklung geltend machen, und der Gewinn aus Patenten wird
tiefer besteuert (siehe Abstimmungsbüechli Seite 32). Diese Entlastungsmassnahmen
für alle Firmen sind gemäss OECD-Standard zulässig.
Die Referendumsgegner bezeichnen die neuen
Vergünstigungen als ›undurchsichtige
Steuertricks‹, ›die nur eine Handvoll Steuerberater und
Wirtschaftsanwälte verstehen‹
(Abstimmungsbüechli S. 35). Wer den
Wortlaut der geplanten Gesetzesänderungen zu lesen oder gar zu verstehen
versucht (Abstimmungsbüechli S. 38–46), muss den Gegnern recht geben: Von
Allgemeinverständlichkeit keine Spur!
Die Befürworter versprechen sich von den neuen
Steuererleichterungen, dass möglichst viele in- und ausländische Firmen in der
Schweiz bleiben und damit Arbeitsplätze erhalten oder gar schaffen werden.
Die Referendumsgegner, dies kommt besonders auch in
vielen Leserbriefen zum Ausdruck, sind der Meinung, auf Google, Apple und Co.
könnten wir problemlos verzichten.
Die Befürworter halten dem entgegen, dass mit dem
Wegzug eines Grossteils der ausländischen Unternehmen das Loch in den Schweizer
Steuerkassen und der Verlust von Arbeitsstellen empfindlich spürbar wäre.
Was die meisten Kantone vermutlich
nach einem Ja ändern werden In der föderalistischen Schweiz liegt die
Steuersouveränität bei den Kantonen. Der Bund kann den Kantonen zwar
vorschreiben, dass sie alle Unternehmen nach demselben Steuertarif besteuern
müssen. Wie sie diese Vorschrift im kantonalen Recht umsetzen, liegt jedoch in
ihrer Hand. Das bedeutet, dass sie in eigener Regie die ordentliche
Gewinnsteuer für in- und ausländische Unternehmen senken können, um sie zum
Bleiben zu motivieren. Davon profitieren
- darüber sind sich die meisten einig -
würde auch das Gros der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU): Ihr
Steuersatz würde ja ebenfalls gesenkt. Über die Änderungen der kantonalen
Steuerordnungen werden die Stimmbürger der einzelnen Kantone an der Urne
entscheiden.
Damit das Loch in den kantonalen Steuerkassen auf
Grund der Steuersenkungen nicht allzu gross wird, will der Bund den Kantonen
unter die Arme greifen: Ihr Anteil an den Einnahmen der direkten Bundessteuer
würde von 17 % auf 21,2 % erhöht (Abstimmungsbüechli S. 34). Insgesamt würde der
Bundeszuschuss gemäss offiziellen Zahlen rund 1,3 Milliarden jährlich betragen.
Debatte zu den Folgen eines Ja oder Nein zur USR III Die Referendumsgegner wenden ein, dass das Loch in
der Bundeskasse aber auch viel grösser sein kann als der Bundesrat heute sagt,
ganz zu schweigen von den massiven Ausfällen in den kantonalen Steuerkassen,
die im voraus niemand genau beziffern könne (Abstimmungsbüechli S. 35). Der Bundesrat bestätigt dies
sogar selbst: Die finanziellen Auswirkungen der Reform seien von vielen
Faktoren abhängig, die heute noch nicht bekannt seien (Abstimmungsbüechli S. 31).
Die Referendumsgegner warnen deshalb vor künftigen
Steuererhöhungen für die Bürger und vor dem Abbau der staatlichen Leistungen
bei einem Ja: Gewinnen würden ein paar wenige Grossunternehmen und deren
Aktionäre, zur Kasse gebeten dagegen die ›normalen‹ Steuerzahler und Bürger [2]. Allerdings
steigen auch die Gegner mit unbelegten Zahlen ein, zum Beispiel mit der
Auflistung von konkret bezifferten Steuererhöhungen (im Falle der Annahme der
Steuerreform) in den einzelnen Gemeinden im Kanton St. Gallen.
Die Befürworter setzen dem entgegen, die
Steuerausfälle bei einem Ja zur Unternehmensreform III seien nur vorübergehend,
weil sich wieder neue Betriebe in der Schweiz ansiedeln würden. Zudem könnten
inländische Firmen, wenn sie weniger Steuern bezahlen müssten, mehr im Inland
investieren und produzieren. Bundesrat Ueli Maurer, der Chef des
Finanzdepartements, warnt: »Im Gegensatz zu den Folgen eines Neins sind
die Ausfälle bei einer Annahme der Reform gering. […] Bei einem Nein verlieren
wir sofort Steuerpotential und Arbeitsplätze, es gibt weniger Investitionen,
und die Neuansiedlungen sinken auf Null.«
Was nun? Abschliessend soll der Versuch einer Zusammenschau
und möglicher Lösungsansätze gewagt werden.
Zusammenschau Dass die Schweiz die bevorzugte Besteuerung der
ausländischen Statusunternehmen laut Diktat der OECD abschaffen muss, darüber
sind sich praktisch alle einig. Der Absicht, in Zukunft alle wirtschaftlichen Unternehmungen
nach demselben Tarif zu besteuern und allen dieselben Steuerabzüge zu gewähren,
steht vom Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit nichts entgegen. Einig ist man
sich auch, dass ein Ja zur Steuerreform mindestens vorübergehend zu weniger
Steuereinnahmen in der Rechnung des Bundes und der Kantone führen wird.
Uneinigkeit besteht hingegen vor allem darin, wie diese Ausfälle und die
geplanten Stützungszahlungen des Bundes berappt werden sollen. Sollen die
Unternehmenssteuern auf dem Buckel der ›normalen‹ Steuerzahler gesenkt werden? Dagegen bäumt sich
jedes Gerechtigkeitsgefühl in uns auf.
Die Referendumsgegner äussern sich aber meist nicht
dazu, wie sie sich denn eine sozialverträglichere Lösung vorstellen, so zum
Beispiel Ständerätin Anita Fetz (SP Basel-Stadt): Unter dem Titel ›Ohne Alternative? Ach was!‹ suchen wir vergeblich nach einem echten
Alternativ-Vorschlag: »In der Politik gibt es zum Glück
die Möglichkeit, das Paket an den Absender zurückzuschicken. Auftrag:
Nachbessern!« Wie denn?
Innerstaatlicher Lösungsansatz Wir Stimmbürger könnten die Chance nutzen, unsere
übermässig gewachsenen Verwaltungsblasen und Staatsquoten in Bund, Kantonen und
Städten zurückzufahren. So sind etwa die Bildungs- und Forschungsausgaben des
Bundes von 2005 bis 2015 von 4,3 Milliarden auf über 7 Milliarden Franken
gestiegen, das sind 62 % mehr! Ein rechter Teil davon fliesst in
EU-Forschungsprojekte, die wir in eigener Regie billiger haben könnten, und
fast 1 Milliarde an den Schweizerischen Nationalfonds - das ist mehr als die
gesamten Bundesbeiträge für die Schweizer Berufsbildung (vgl. Schweizer
Forschungs- und Bildungsplatz und EU-Bürokratie in Zeit-Fragen Nr. 27 vom 22. November 2016)!
Ähnlich läuft es in vielen Kantonen und Städten. In
der Stadt Zürich zum Beispiel stimmt das Volk völlig überrissenen Bauprojekten
fast immer mit grossem Mehr zu; so am 9. Juni 2013 mit 73,4 % Ja für ein Lehrplan-21-kompatibles Primarschulhaus
für 90 Millionen Franken (mit Dreifachturnhalle und Schulzimmern, die ›flexibel nutzbar‹ sind und ›moderne Unterrichtsformen
ermöglichen‹)!
Wir Bürger und die Parlamente sollten die einzelnen
Verwaltungsabteilungen ›duresträhle‹ und nur sparsamen und sinnvollen Sachprojekten
zustimmen; da würde einiges an Staatsgeldern frei.
Was tun als Kleinstaat? Verbündete suchen! »Als
Einzelner können Sie sich nicht wehren. Das würde sich katastrophal auswirken.
Darum müssen wir Partner suchen: Staaten, die gleich denken.« So Bundesrat Ueli Maurer; seinen Aufenthalt am WEF
in Davos nutzte er für Kontakte, um in Europa ›in einer
Art kleinen G-4-Gruppe mit den Niederlanden, Belgien und Schweden zusammen‹ und ausserhalb der EU mit Grossbritannien, Australien
und Singapur zu fungieren. Gemeinsam könnte sich ein solcher sachbezogener
Staatenverbund zum Beispiel gegen neue ›Standards‹ in der OECD zur Wehr setzen.
Die Stärken der Schweiz bewahren: Dass es der
Schweiz heute im Vergleich zu anderen Staaten immer noch gut geht, verdanken
wir nicht Steuerschlupflöchern und multinationalen Grosskonzernen, sondern den
Stärken unserer Staatsstruktur, unserer kleinräumigen Wirtschaft und den vielen
aktiven und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern.
– Föderalismus
und direkte Demokratie: In den kleinen Gemeinden wird am sorgfältigsten und am
sparsamsten gewirtschaftet, weil dort die Bürger viel freiwillige Milizarbeit
leisten und in den Gemeindeversammlungen direkt über den Gemeindehaushalt
entscheiden und die Verwaltung kontrollieren. Diese Kontrolle müssen wir
vermehrt auch in den Städten, Kantonen und im Bund vornehmen oder sie von
unseren Parlamentariern einfordern – dank unseren direktdemokratischen Rechten
ist das möglich.
- Starke
KMU, duales Berufsbildungssystem und gute Volksschulbildung: Die Schweiz hat
mit Abstand die niedrigste Arbeitslosigkeit und vor allem die tiefste
Jugendarbeitslosigkeit in Europa, weil die kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), aber auch viele inländische Grossbetriebe sowie die Staatsbetriebe die
duale Berufsbildung ermöglichen und betreuen. 80 % der Schweizer Jugendlichen
(dazu gehören auch die hier lebenden ausländischen Jugendlichen!) absolvieren
eine Berufslehre und tragen damit zur Erhaltung der gut aufgestellten
staatlichen und wirtschaftlichen Ordnung bei. Alarmierend ist allerdings die
Tatsache, dass wegen der zunehmenden Verschlechterung der Volksschulbildung
immer mehr Schulabgänger schlicht und einfach nicht fähig – und zum Teil auch
nicht willig! – sind, eine Berufslehre anzutreten und erfolgreich
abzuschliessen. Allein schon aus diesem Grund muss der schädliche Lehrplan 21 verhindert werden.
Die Schweiz hat eine einzigartig bürgernahe
Staatsstruktur, eine relativ tiefe Staatsverschuldung und eine verhältnismässig
gesunde Wirtschaft sowie – immer noch! – eine mehrheitlich einsatzfreudige und
leistungsfähige Bevölkerung. Da werden wir wohl auch mit einer
Unternehmenssteuerreform fertig werden, die zu vorübergehenden Einbussen führen
könnte.
EU
droht mit schwarzer Liste für «nicht kooperative Steuergebiete» Ende Januar wird die Schweiz – neben 90 anderen
Staaten – eine Mitteilung der EU erhalten, wonach diese bis Ende 2017
überprüfen will, ob die einzelnen Staaten gemäss EU-Kodex ›schädliche‹
Steuerprivilegien für Unternehmen zulassen (›Neue
Zürcher Zeitung‹ vom 27.
1. 2017). Diese Ankündigung kommt den Befürwortern der Schweizer
Unternehmenssteuerreform III, die am 12.
Februar zur Abstimmung steht, natürlich gelegen. Denn damit sollen die heute in
vielen Kantonen praktizierten Privilegien für ausländische Statusgesellschaften
verboten werden. Die Gegner der Steuerreform kommen damit in eine Zwickmühle,
stammen sie doch mehrheitlich aus Kreisen, die sich regelmässig für eine ›Öffnung‹ der
Schweiz gegenüber der EU aussprechen. Um sich nicht in Gegensatz zur EU zu
stellen, wollen sie nach dem von ihnen gewünschten Nein zur USR III eine
Alternativvorlage einbringen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei den Gegnern
keine Einigkeit über die konkreten Inhalte einer solchen neuen Vorlage besteht,
ist es allerdings sehr unwahrscheinlich, dass diese innert nützlicher Frist auf
dem Tisch liegt, geschweige denn abstimmungsreif sein wird. [3]
[1] Vgl. https://www.oecd.org/berlin/dieoecd/
[2] Vgl. www.usr3-nein.ch
[3] Quelle: http://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2017/nr-34-31-januar-2017/unternehmenssteuerreform-iii-auf-befehl-der-oecd.html 31. 1. 2017 Zeit-Fragen Nr. 3/4 vom 31. 1.
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