Komitee gegen eine erleichterte Einbürgerung

Unkontrolliert einbürgern? Nein zur erleichterten Einbürgerung.

Am 12. Februar 2017 stimmen wir einmal mehr über die von linker Seite geforderte erleichterte Einbürgerung ab. Die Auswirkungen der masslosen Einwanderung und der darauf folgenden Masseneinbürgerung auf die schweizerische Identität und Kultur sind endlich ernstzunehmen. Die Überfremdung und die massive Zunahme gerade der muslimischen Bevölkerung verändern das Wesen der Schweiz und haben Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre Werte. Deshalb hat das Komitee gegen erleichterte Einbürgerung beschlossen, eine Plakatkampagne gegen unkontrollierte Einbürgerungen zu lancieren. 

Bei der anhaltenden masslosen Einwanderung von netto 75.000 Personen und 40.000 Einbürgerungen jährlich ist die Integrationsfähigkeit vielerorts nicht mehr gegeben. Im Jahr 2014 zählte das Bundesamt für Statistik offiziell 338.000 Muslime in der Schweiz, die älter als 15 Jahre sind. Zählt man die unter 15 Jahre alten dazu, kann man von 450.000 bis 500.000 Muslimen in der Schweiz ausgehen. Bereits rund 35 % von ihnen sind im Besitz eines Schweizer Passes -  Heirat, Einbürgerungen und Konvertiten. 

Diese Entwicklung ist eine Belastung für die Identität unseres Landes und stellt auch den Rechtsstaat vor grosse Herausforderungen. Teilweise ist selbst bei muslimischen Jugendlichen, die hier geboren wurden, eine Radikalisierung festzustellen, welche unser Land vor bisher unbekannte Probleme stellt. Gerade deshalb gilt es, mehr zu kontrollieren, genauer hinzuschauen und keine Erleichterung der Einbürgerung zu gewähren.

Das Komitee gegen erleichterte Einbürgerung will aufrütteln. Die Burkaträgerin auf dem Plakat steht als Symbolbild für

-  muslimische Einwanderer, welche die Scharia über Schweizer Recht stellen
-  Schüler, die der Lehrerin die Hand nicht geben wollen
-  Eltern, die ihre Tochter nicht in den Schwimmunterricht schicken wollen
-  Männer, die auf dem Sozialamt nur mit einem Mann sprechen wollen
-  Männer, die im Spital die Anweisungen der Pflegedienstleiterin nicht befolgen
-  Jugendliche, die Frauen sexuell belästigen, da diese nicht wie in ihrer Kultur üblich zu Hause geblieben sind
-  Unfreiheit und Anonymisierung statt eigene Persönlichkeit, etc.

Wer sich Sorgen um die Identität und Werte der Schweiz macht, sagt Nein zur erleichterten Einbürgerung. Gerade wenn es sich um Personen von uns derart fremden Kulturen handelt, gilt es auf Gemeindeebene genau und vor Ort   hinzuschauen und zu kontrollieren, bevor die Schweizer Staatsbürgerschaft mit allen Privilegien  - dazu gehört das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht -  erteilt wird; nach der Einbürgerung ist auch keine Ausweisung aus unserem Land mehr möglich.

Co-Präsidenten des Komitees gegen eine erleichterte Einbürgerung:

Nationalrat Andreas Glarner      079 416 41 41  
Nationalrat Jean-Luc Addor       078 824 36 64 
Nationalrat Marco Chiesa          079 313 33 23

Auch Barbara Steinemann, Nationalrätin und Mitglied der staatspolitischen Kommission, aus Watt (ZH), erklärt: Nein zu einem weiteren Versuch, die dritte Ausländergeneration erleichtert einzubürgern: Im Februar stimmt der Souverän unter anderem über eine neue Verfassungsbestimmung ab. Diese sieht vor, dass Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden können. Bereits in den Jahren 1983, 1994 und 2004 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Einführung der erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung für in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer ab. Auch in der Revision des Bürgerrechtsgesetzes, welche vom Parlament im Jahr 2014 verabschiedet wurde und die per 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, wurde eine erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration bewusst nicht aufgenommen. 

Trotzdem stimmte das Parlament in der Herbstsession 2016 einer Vorlage zu, welche diese Forderung in die Schweizerische Bundesverfassung aufnehmen und das Bürgerrechtsgesetz entsprechend revidieren will. Diese Verfassungsänderung ist abzulehnen. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind ausreichend. Personen der dritten Generation steht der Weg über die ordentliche Einbürgerung offen.

Eine weitere Zentralisierung 
Derzeit regelt der Bund den Erwerb sowie den Verlust des Bürgerrechts durch Abstammung, Heirat und Adoption. Zudem kann er Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländern durch die Kantone erlassen sowie eine Einbürgerungsbewilligung erteilen. Bei staatenlosen Kindern kann der Bund die Einbürgerung erleichtern. Diese Erleichterung zugunsten staatenloser Kinder soll nun in der Schweizerischen Bundesverfassung auf Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ausgedehnt werden. Der neuen Grundlage zufolge gehört jemand zur dritten Ausländergeneration, wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Letzteres muss der Einbürgerungskandidat nicht etwa beweisen, sondern lediglich glaubhaft machen. Die Mehrheit der Ratsmitglieder gelangte zu der Überzeugung, dass ein Nachweis schwierig sein dürfte, da das zentrale Ausländerregister erst seit 1972 elektronisch geführt wird. Mindestens ein Elternteil muss in der Schweiz geboren worden sein, sich mindestens zehn Jahre lang in der Schweiz aufgehalten und im Minimum fünf Jahre lang die obligatorische Schule besucht haben. Im weiteren muss der Ausländer der dritten Generation ebenfalls in der Schweiz geboren worden sein und darüber hinaus mindestens während fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung darf nur bis zum Alter von 25 Jahren eingereicht werden. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand durch eine spätere Einbürgerung der Militärdienstpflicht zu entziehen vermag. In einer Übergangsfrist von fünf Jahren sollen aber alle unter 35-Jährigen noch ein Gesuch stellen dürfen. 

Erleichterter Zugang zum Pass: Zu wessen Vorteil? 
Rund die Hälfte der hier lebenden 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Diese haben aber offenbar nicht das Bedürfnis, den roten Pass zu erwerben. Wie bereits vor 10 Jahren in einer Studie der Avenir Suisse konstatiert wurde, hätten die in der Schweiz lebenden Bürger aus den mitteleuropäischen Staaten bereits heute geringe Einbürgerungsraten und hochqualifizierte Bürger aus Industriestaaten ausserhalb Mitteleuropas liessen sich ebenfalls nur selten einbürgern.  

Mit den jüngsten Migrationsströmen, mit denen sich Europa seit rund einem Jahr konfrontiert sieht, kommen nun Menschen hierher, die zur Mehrheit ungenügend dokumentiert und damit ungenügend identifizierbar sind. Davon hat sich hier ein bisher unbekannter, aber hoher Prozentsatz durch illegale Einwanderung ein Aufenthaltsrecht verschafft. Deren Nachkommen würden dann dereinst ebenfalls von den erleichterten Kriterien profitieren können. Die Schweiz steht aber heute vor weit wichtigeren migrationspolitischen Problemen, als einmal mehr Erleichterungen für Einbürgerungen zu gewähren.

Tatsächliche Integration als wichtigstes Element 
Ausländer werden heute sehr differenziert wahrgenommen: Eigenleistung, Bildung, Engagement mit Mitmenschen, Arbeiten und Steuern zahlen, darauf legen erfahrungsgemäss viele Bürger bei Mitmenschen mit ausländischem Pass wert. Entscheidend bei der Einbürgerung muss jedoch die tatsächliche Integration sein. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung dürfte diesen Werten jedoch in Zukunft weniger Bedeutung beigemessen werden, nicht zuletzt sind ja derartige Einbürgerungen im privilegierten Verfahren der demokratischen Mitsprache weitgehend entzogen.

Den heutigen einbürgerungswilligen und gut integrierten Ausländern der dritten Generation dürfte der Weg zum Schweizer Pass keinerlei Probleme bereiten. Den Kantonen steht es heute bereits frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der dritten Generation vorzusehen.   Und mit der Doppelzählung der Aufenthaltsdauer zwischen dem 10. und 20. Altersjahr  - bzw. dem 8. und 18. Lebensjahr gemäss revidiertem Bürgerrechtsgesetz -  kommt das Gesetz den jungen Bürgerrechtsanwärtern bereits sehr entgegen.    

Probleme erleichtert einschweizern
Zunehmend lassen sich sowohl bei der zweiten wie auch bei der dritten Ausländergeneration in der Schweiz Segregationstendenzen feststellen. Will man den Weg der konfliktträchtigen multikulturellen Gesellschaft vermeiden, so ist verstärkt auf den tatsächlichen Integrationswillen der Betroffenen und deren Verhalten abzustellen. Mit einer Erleichterung beim Einbürgerungsverfahren hingegen kann der Staat die Massen von Einwanderern unter einer anderen Kategorie verwalten, um anschliessend alle Probleme schönzureden. Und im politischen Kampf können die Stimmen der Neubürger für die rotgrüne Machtmehrung entscheidend sein. Einwanderung und Ausländeranteil der Schweiz sind im internationalen Vergleich in unserem kleinen Land im stetigen Steigen begriffen und eine Umkehr ist nicht abzusehen. Es ist befremdlich, dass eine Mehrheit von FDP bis SP einer Gruppe von Ausländern mit dem roten Pass hinterher rennt.

Stimmen Sie daher aus Überzeugung Neinzur neuen Verfassungsbestimmung und damit Nein zu einer pauschal erleichterten Aufnahme ins Bürgerrecht.