Nach der Nicht-Umsetzung der Absage an die Masseneinwanderung 08.01.2017 19:46
Die Retourkutsche kam ohne Verzug: Der Mehrheitsentscheid des Parlaments,
das Verdikt von Volk und Ständen gegen die Masseneinwanderung nicht umzusetzen, hat seinen Urhebern demonstratives Schulterklopfen seitens der EU-Kommission eingetragen. Wer die eigene Verfassung verrät, wer die von Brüssel so abgrundtief gehasste direkte Demokratie mit Füssen tritt, der darf sich wohlwollender Ermunterung aus der Brüsseler Befehlszentrale sicher sein. Doch Brüssel reagierte nicht bloss mit Lobesworten. Es
präsentierte – wenige Stunden nach dem Bundesberner Nicht-Umsetzungsentscheid –
auch eine Rechnung: Eine äusserst gesalzene! Die Schweiz habe künftig für die
Arbeitslosenentschädigung jener EU-Bürger aufzukommen, die als im Ausland
wohnhafte, aber in der Schweiz arbeitende Grenzgänger ihre Stelle verloren
hätten. Wird dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt, dann dürfte die Bundeskasse
Jahr für Jahr um einige hundert Millionen Franken erleichtert werden. Zwei
Sachverhalte interessieren in diesem Zusammenhang:
- Erstens: Wie ist die
Arbeitslosen-Entschädigung in der EU heute geregelt.
- Zweitens: Weshalb gelten bis heute in der EU
für in die Arbeitslosigkeit geratene Grenzgänger andere Regeln als für jene
Arbeitnehmer, die im gleichen Land wohnen, in dem sie vor Eintritt ihrer
Arbeitslosigkeit auch gearbeitet haben?
Regeln für die
Arbeitslosigkeit Innerhalb
der EU gilt, dass Arbeitslosenentschädigung von demjenigen EU-Land zu leisten
ist, in welchem der arbeitslos Gewordene seine letzte Arbeitsstelle vor
Eintreten der Arbeitslosigkeit bekleidet hat. Der Ort, an dem der letzte
Arbeitstag bewältigt wurde, ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit des zur
Arbeitslosen-Entschädigung verpflichteten Landes. Und jeder EU-Mitgliedstaat
hat - so wollen es die Regeln der
Personenfreizügigkeit - die in seinem
Land geltenden Entschädigungsansätze sämtlichen Arbeitslosen in gleicher Höhe
auszurichten, ungeachtet der Nationalität der arbeitslos Gewordenen.
Arbeitslose
Grenzgänger Indessen
galt und gilt für die Grenzgänger bis heute eine andere Regelung. Für
arbeitslose Grenzgänger ist das Land des Wohnorts von arbeitslos gewordenen
Grenzgängern für deren Entschädigung zuständig. Verschiedene Gründe bewirkten
diese Lösung, nicht zuletzt die Missbrauchsgefahr, die entstünde, wenn jenes
Land für die Entschädigungsleistung zuständig wäre, in welchem der arbeitslos
gewordene Grenzgänger seinen letzten Arbeitstag absolviert hätte. Es
könnte - und diese Furcht dominierte
Überlegungen um die Schaffung der vertraglichen Regelung nicht unwesentlich
- schliesslich folgender Fall eintreten:
Man weiss, dass es Missbraucher gibt, die illegalen Einwanderern gegen teils
horrende Summen Biografien verkaufen, die den Käufern den Flüchtlingsstatus als
Asylbewerber sichern. Die gleichen Kriminellen könnten ja auch einen
schwungvollen Handel mit ›Arbeitsbestätigungen‹ an Arbeitslose aufziehen. Mit
Papieren, die dem Käufer eine angeblich während einer kurzen Zeit geleistete
Arbeit attestieren - vor allem in einem
Hochlohnland - dies jedoch ›bedauerlicherweise‹ in einem Einmann-Betrieb, der inzwischen leider vom Erdboden
verschwunden ist. Könnte ein Funktionär der Arbeitslosenversicherung, der sich mit
einem solchen, nur unter grossen Schwierigkeiten und Umtrieben überprüfbaren
Fall konfrontiert sieht, dem vor ihm stehenden mittellosen und Unterstützung
verlangenden Arbeitslosen diese einfach achselzuckend verweigern, womit er ihn
wohl der Verelendung überlassen würde?
Dazu muss
man wissen: Es gibt in EU-Europa kaum ein anderes Land, das in ähnlichem
Ausmass wie die Schweiz Grenzgänger aus EU-Nachbarländern beschäftigt. Im
Klartext: Jede Änderung der heute noch geltenden Regelung zur
Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern verursacht fast nur der Schweiz einen
bedeutenden finanziellen Aderlass. Dies als Folge der Tatsache, dass die
Schweiz als Nicht-Mitgliedland der EU einen weitaus besseren Wirtschaftsgang
verzeichnet als fast alle EU-Länder.
Entscheid mit teuren
Auswirkungen Aber das
Parlament dieser von einem erfreulichen Wirtschaftsgang profitierenden Schweiz
hat am 16. Dezember 2016 einen Beschluss verabschiedet, der die Schweizer von
der Ausgestaltung der Einwanderungspolitik fortan ausschliesst. Eine Mehrheit
der Eidgenössischen Räte hat die Gesetzgebungshoheit zu Einwanderungsfragen an
Brüssel übertragen. Die Schweiz hat – so hat die Parlamentsmehrheit entschieden
– fortan automatisch zu übernehmen, was Brüssel in Sachen Einwanderungsregelung
dekretiert. Und die Arbeitslosenentschädigung ist nun einmal in die für die
Personenfreizügigkeit der EU geltenden Regelungen integriert. Brüssel, die Zentrale
einer Union, die noch aus 27 Staaten mit nahezu überall leeren Kassen besteht,
nutzt also die ihm vom Schweizer Parlament gebotene Chance, die aus Brüsseler
Sicht geradezu sündhaft gut gefüllte Bundeskasse der Schweiz mittels
Neuregelung der Arbeitslosenentschädigung angemessen zu schröpfen.
Den
Brüsseler Habenichtsen kann der mit Personenfreizügigkeitsregelungen begründete
kühne Griff in die noch einigermassen gefüllte Bundeskasse der
Eidgenossenschaft eigentlich nicht verargt werden. Es ist Philipp Müller, Kurt
Fluri und Konsorten zu verdanken, dass die Hoheit über die Einwanderungspolitik
inklusive der Finanzierung der damit verbundenen Sozialversicherungs-Ansprüche
nach Brüssel delegiert worden ist. Niemand darf sich wundern, dass Brüssel die
ihm damit gebotenen Möglichkeiten nutzt. Einige Seco-Funktionäre reagierten –
sich die Kostenfolgen der Brüsseler Ansprüche vergegenwärtigend – ausgesprochen
erschreckt auf Brüssels Zugriffsanspruch auf Millionen in der Bundeskasse. Sie
werden damit in Brüssel höchstens Lacher mobilisieren. Denn es waren Schweizer
Parlamentarier, welche das Schweizervolk bezüglich Einwanderungspolitik
entmachtet haben und Brüssel die gesamte Hoheit über die Regelung der
Einwanderung in die Schweiz übertragen haben.
Die
Konsequenzen dieses Entscheids waren voraussehbar. Jetzt treten sie ein.
Quelle: http://eu-no.ch/?SID=9b0efaad87e2980ddacae9b0b9ab83b63d97280bhttp://eu-no.ch/news/die-retourkutsche-kam-ohne-verzug_143 23. 12. 16
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