Toni Brunner: Mein Neujahrswunsch: Endlich Sicherheit schaffen!

Liebe SVP-Sympathisanten - Ich wünsche Ihnen alles Gute zum neuen Jahr. Mein Wunsch für 2016 ist eine sichere Schweiz in Freiheit.

Mein Vorsatz ist der volle Einsatz für mehr Sicherheit und damit am 28. Februar 2016 für ein JA zur »Durchsetzungs-Initiative« zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Es ist nun einmal Tatsache: Die meisten Gewaltverbrechen in unserem Land werden von Ausländern verübt. 73 % aller Gefängnisinsassen sind ausländischer Herkunft. Damit solche Kriminelle und Gewalttäter endlich rasch und ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden können, hat die SVP die »Durchsetzungs-Initiative«  lanciert. Diese setzt den Volkswillen endlich um und sorgt für mehr Sicherheit in der Schweiz, denn sie ist nach ihrer Annahme sofort und direkt anwendbar und ist damit eine konsequente Lösung mit Augenmass: 

-  Bei schweren Delikten  - wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw. -  sind die Täter sofort auszuschaffen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.

-  Bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen  - wie z.B. Körperverletzung, Bedrohung von Behörden, usw. -  werden die Täter erst im Wiederholungsfall ausgeschafft. 

Wie können Sie die »Durchsetzungs-Initiative« unterstützen? 
Bestellen Sie ab sofort Flyer zum Verteilen und Plakate in verschiedenen Grössen auf www.svp.ch  

Über die Website  www.flyer-ueberall.ch  können Sie mit eine paar wenigen Klicks und einer entsprechenden Online-Spende den Flyer auf einen Wunschtermin hin direkt in einer Gemeinde nach Ihrem Wunsch verschicken lassen. 

Schreiben Sie Leserbriefe

Überzeugen Sie Ihre Nachbarn, Verwandten, Freunde und Kollegen für ein JA am 28. Februar 2016.

Setzen wir uns gemeinsam für eine sichere Schweiz in Freiheit ein. 
Ich danke Ihnen - Ihr Toni Brunner 

Postadresse: Schweizerische Volkspartei SVP, Generalsekretariat, Postfach 8252, 3001 Bern
Tel. 031 300 58 58  E-Mail: info@svp.ch    http://www.svp.ch/kontakt/



Die Opfer besser schützen - Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen - Von Nationalrat Adrian Amstutz, Sigriswil (BE)  

Die aktuelle Diskussion über die Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer findet abgehoben in den intellektuellen Wolken statt. Es wird darüber philosophiert, ob nun wirklich ein Ausländer ist, wer keinen Schweizer Pass hat, oder ob man mit den Betroffenennicht doch zu hart umgeht. Mit den letzteren sind nicht etwa vergewaltigte Frauen und Mädchen, Angehörige von Ermordeten, zusammengeschlagene Jugendliche oder ausgeraubte Hausbesitzer gemeint, sondern deren Peiniger, Mörder, Schläger und Serieneinbrecher. Handelt es sich dabei um Ausländer, sollen sie nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz verlassen müssen und in ihre Heimat zurückkehren. Genau darum geht es bei der Durchsetzungs-Initiative, um nichts anderes.

Bei einem Ausländeranteil von über 24 % in der Schweiz gehen 57,7 % der Tötungsdelikte, 61,3 % der Vergewaltigungen und nicht weniger als 73 % der Einbruchdiebstähle auf das Konto von ausländischen Kriminellen. Als Folge davon liegt der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen bei 73 %, was für die Steuerzahler Kosten von über 730 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hat. Von  dem Leid und der Angst bei den Opfern und deren Angehörigen ganz zu schweigen. Darüber wollen die Gegner der Durchsetzungs-Initiative aber auf keinen Fall sprechen. Es ist unglaublich, wie die Classe politique die kriminellen Ausländer, also die Täter, erneut in Schutz nimmt. Selbst Teile der Wirtschaft argumentieren, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auch die Kriminellen vor einer Ausweisung schützen soll. Ist es denn so schlimm, in der EU zu leben?

Diese Wolkenschieber in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft haben jede Bodenhaftung verloren. Für die Opfer bedeutet dies Hohn und Spott. Es wird ununterbrochen von Menschenrechten gefaselt. Wessen Menschenrecht ist denn höher zu gewichten, dasjenige des Vergewaltigers oder gar Mörders oder dasjenige des Opfers und dessen Angehörigen? Oder ist gar das Recht des in der Schweiz belassenen Wiederholungstäters höher zu gewichten als das zweite oder gar dritte Opfer? 

Unsägliche Secondo-Debatte
Die Durchsetzungs-Initiative ist klar: Ausländer, die wegen eindeutig definierter schwerer Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung usw. verurteilt werden, sind
auszuweisen. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern als Folge von Straftaten wie einfache Körperverletzung, Einbruch mit Sachbeschädigung und weiteren Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen. Auch Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, haben sich an die Gesetze zu halten. Das tut der überwiegende Teil auch in vorbildlicher Weise. Wer als Ausländer in der Schweiz kriminell wird, hat hier jedoch nichts zu suchen und soll in sein Heimatland zurückkehren. Wir haben mit kriminellen Schweizern, die wir nirgendwohin ausweisen können und um die wir uns selber zu kümmern haben, bereits mehr als genug am Hals. Schon gemäss geltendem Recht können Personen, die in der Schweiz geboren sind, aber nicht über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen, sogenannte Secondos, ihre Niederlassungsbewilligung verlieren, wenn sie schwere Straftaten begehen. Die Secondo-Debatte wurde bereits im Abstimmungskampf zur Ausschaffungs-Initiative 2010 ausgiebig geführt. Volk und Stände haben im vollen Wissen darum der Initiative zugestimmt. Nun führen wir diese Debatte halt noch einmal. Es geht hier nicht um unbescholtene Secondos, die sich übrigens problemlos einbürgern lassen können, wenn sie das wollen. Es geht hier um ausländische Verbrecher, um Kriminelle, mit denen Secondos in der Regel nichts am Hut haben wollen.

Keine Bagatellen
Die Durchsetzungs-Initiative wirkt genau richtig. Kein Ausländer wird wegen eines Bagatelldelikts in seine Heimat ausgewiesen. Diese Lügen, vor denen die Gegner im vollen Wissen darum nicht zurückschrecken, sind dieselben wie in 2010, und es gilt dies zu entlarven. Entweder geht es um schwerste Verbrechen, die als Folge einer Verurteilung bei Ausländern zu einer direkten Ausweisung nach Verbüssung der Strafe führen, oder es geht um schwerwiegende Wiederholungstaten, welche allesamt keine Bagatellen darstellen. Es gilt den Deliktkatalog zu lesen. Auch eine Verurteilung wegen Sozialmissbrauchs setzt betrügerische Absichten und Arglist voraus. Es ist richtig, dass wer wissentlich unsere Sozialwerke prellt und damit echten Bedürftigen Mittel entzieht, die Schweiz verlassen soll. Weder Zufälligkeiten noch Versehen und schon gar nicht Notlagen werden je zu einer Ausschaffung führen.

Zusätzlich muss festgehalten werden, dass heute die Arbeit vieler Strafrichter darin besteht, Wiederholungstäter wieder und wieder zu verurteilen. Die exorbitanten Kosten für den gesamten Justizapparat, aber auch für die Gefängnisse und sog. Therapien, sind damit noch gar nicht erwähnt.

Wem also der Opferschutz wichtiger als der Täterschutz ist, wer mehr Sicherheit und weniger Kosten will, der stimmt mit Überzeugung JA zur Volksinitiative zur
Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer.