Gerard Menuhin - Die Gefahr einer Diktatur - Ein Schweizer Eigentor

Es wirkt in hohem Maße ironisch, daß die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten vermeintlich im Namen der »Menschenrechte« und des »Rechtsstaates« am 1. Juni die Initiative »Für demokratische Einbürgerungen« der Schweizer Volkspartei (SVP) abgelehnt hat. Denn das Volk hat hiermit sein Recht auf eine kohäsive Gesellschaft ausgehöhlt. Sein Recht auf eine Gesellschaft, die nach dem eidgenössischen Motto »Einer für alle, alle für einen!« funktioniert.

36,3 % der Stimmberechtigten haben bei einer Abstimmungsbeteiligung von 44,8 % für die Initiative gestimmt, aber 63,7 % dagegen. In den Wochen vor der Abstimmung hatten die Medien alle Register gezogen, um das Volk gegen die Initiative einzunehmen. Die SVP stand allein gegen das Gutmenschentum von links, die auf Billigarbeit fixierten Wirtschaftsinteressen von rechts und die von der EU eingeschüchterte Regierung. Ausnahmsweise hat sich das Stimmvolk wohl irreführen lassen. Nach der Wahl zeigten dieselben Medien ein Übermaß an Schadenfreude. Das Volk habe der SVP einen Lehrblätz, eine Lektion erteilt, schreibt der NZZ-Kommentator. »Nicht daß sie verloren hat, sondern wie, müßte der Partei zu denken geben, die sonst für sich in Anspruch nimmt, ihr Ohr ganz nah bei Volkes Stimme zu haben.« Die SVP habe mit ihrer Kriminalisierungs-Kampagne gegen Einbürgerungen das nüchterne Urteilsvermögen vieler Schweizer unterschätzt. Was für eine Heuchelei!  
 
Von einem Debakel für Volkstribun Blocher sprach Spiegel Online, fröhlich wie sämtliche gleichgeschalteten Medien. »Eine Woche vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat das Schweizer Volk sich selbst die Peinlichkeit erspart, vor den Augen der Welt als Nation engstirniger Fremdenfeinde dazustehen«, posaunte Der Standard. »Das überraschend klare Nein zum Einbürgerungs-Volksbegehren, das der Willkür Tür und Tor geöffnet hätte, ist einerseits ein Bekenntnis der Schweizer zum demokratischen Rechtsstaat, zu Anstand und Respekt; und es ist andererseits eine schwere Niederlage für die rechtskonservative Volkspartei SVP“, so die Wiener Zeitung weiter. Das meistmißbrauchte Wort Toleranz vermisse ich hier. Wohl vom Redakteur vergessen.
 
Pro Jahr werden über 50.000 Ausländer in der Schweiz eingebürgert. Der SVP ging es darum, daß die Gemeinden autonom entscheiden können, ob das Bürgerrecht an der Urne oder auf anderem Wege erteilt wird und ein erfolgter Einbürgerungsentscheid nicht mehr angefochten werden kann. Früher war das so. Eine Begründung oder Rechtfertigung des demokratischen Entscheids über die Einbürgerung einer Person war nicht nötig. Aber 2003 sprach das Bundesgericht ein Verbot von Urnenabstimungen über Einbürgerungsanträge aus. Die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs müsse nicht nur begründet werden, sondern der Abgelehnte habe auch das Recht auf Rekurs. So wurde eine politische Entscheidung zur Verwaltungsrechtssache. Seitdem kann ein abgelehntes Einbürgerungsgesuch bei vermuteten Grundrechtsverletzungen (Diskriminierung) bis zum Bundesgericht weiterverfolgt werden. Weil ein solches Verfahren eine kleine Gemeinde viel Geld und Zeit kosten könnte, sehen sich die meisten Gemeinden gezwungen, Einbürgerungsgesuche einfach durchzuwinken.  
 
In der Schweiz befanden sich laut Darstellung des Parlaments und der Sozialdemokraten am 1. Juni Rechtsstaat und Demokratie - also die Volksherrschaft - angeblich auf Kollisionskurs. Wenn die Gemeinden das Recht hätten, auch an der Urne über Einbürgerungen zu entscheiden, sei dies aus juristischer Sicht Willkür. Man fürchte den Gang vor den  Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. Wie kann das aber sein? Naturgemäß verstehen wir die Demokratie als beste Form der Politik. Vox populi, vox dei. Anderswo werden von Regierungen gerade im Namen der Demokratie und der Toleranz die Bürgerrechte immer mehr eingeschränkt. Aber ist nicht die über eine Bevölkerung ausgeübte Willkür einer von einer kleinen Gruppe unterstützten Person das Wesensmerkmal der Diktatur? Wenn sich der Volkswille durchsetzt, darf das also durchaus Willkür heißen. Aber wenn eine Regierung sich gegen das Volk stellt, wie es in Europa laufend geschieht, dann ist das angeblich die wahre Demokratie. Ich nenne das eine böswillige Verdrehung der Tatsachen.  
 
Chinesischer ›Grundrechte‹standard im Vertrag von Lissabon
Danke, Irland! Ausnahmsweise durfte sich ein Volk äußern. Wir hören oft, daß sich keine Zwei-Geschwindigkeiten-EU entwickeln soll. Damit ist ein unerwünschter Unterschied gemeint zwischen Brüssel-konformen Mitgliedsländern, deren Parlamente den Vertrag von Lissabon abnick(t)en, und jenen, die ihn möglicherweise nicht ratifizieren. Der Fall Irlands, des einzigen der EU-Mitgliedsstaaten, in dem das Volk das Recht auf eine Abstimmung hatte, zeigt, daß die angebliche Zwei-Geschwindigkeiten-EU eine ganz andere Bedeutung hat. Das Wort bezeichnet treffend den Unterschied zwischen Regierungen und Völkern, zwischen denen in den gepanzerten Wägen und uns Fußgängern. Die da oben und die hier unten. Wer weiß, wie viele europäische Völker den Vertrag abgelehnt hätten, wenn sie nur wie Irland das demokratische Recht dazu gehabt hätten!
 
Leider können die freien Völker Europas kaum damit rechnen, daß die irische Entscheidung einem Parlament in einem noch mit der Ratifizierung ausstehenden Land Mut macht, auch seinerseits den Vertrag abzulehnen. Die Reaktion der verzweifelten Führer in Berlin, Paris, London und Brüssel ist simpel: Sie möchten trotz des irischen Rückschlags weitermachen, fast, als ob er nicht stattgefunden hätte. Irland, ein kleines Land, könnte ja später überredet oder als Sonderfall behandelt werden. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist zwar peinlich, aber nur ein Stolperstein auf dem Weg zum Ziel: eine unrechtmäßige Diktatur der fabrizierten Zustimmung (Noam Chomsky). Die EU-Kommission und ihre Verbündeten Merkel, Sarkozy, Brown, würden das Volk am liebsten völlig außer Acht lassen. Aber um es als williges Steuer- und Wehrdienstmaterial benützen zu können, müssen sie noch einige Zeit die Illusion der Demokratie aufrechterhalten. Danach, wenn die Gleichschaltung vollzogen ist, wird der EU-Bürger kaum ungestraft das Haupt heben dürfen. Die Deutschen der früheren DDR werden sich an solche Zustände erinnern.  
 
Der Vertrag von Lissabon oder die Europäische Verfassung, wie man es nennen will, ist nicht nur eine Art Gleichschaltung durch ein Ermächtigungsdokument. Er erlaubt sogar die Todesstrafe - und zwar bezeichnenderweise nicht etwa gegen Kindermörder oder andere Schwerverbrecher, sondern gegen das Volk, wenn es einen Aufstand wagen sollte. In Artikel 6 des Vertrags heißt es zwar, die Union erkenne die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind. Eben jener Artikel 6 ordnet aber an, daß die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen auszulegen sind. Und da finden sich - im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 nachzulesen - folgende Negativdefinitionen zum Recht auf Leben:
 
» Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen
 
Besagt das nicht, daß die EU und ihre Hintermänner uns auf hinterhältige Weise die Verhältnisse einer Diktatur heimlich aufzubürden suchen? Was China vorgeworfen wird - die Niederschlagung eines Aufstands auch mit tödlichen Mitteln - soll jetzt europäischer Grundrechtestandard werden! Wie jemand kürzlich sagte: »Wir Europäer haben die beste Politik, die mit Geld erkauft werden kann.« Ich würde hinzufügen: Fragt sich nur, mit wessen Geld?
 
Gerard Menuhin http://www.gerard-menuhin.de/Kolumne/Die_Gefahr_einer_Diktatur.html