Staatlich organisierte Kriminalität in der Schweiz - Eingabe 7 an die Bundesversammlung Bern - Das kriminelle Netzwerk: Freimaurer und Konsorten

politonline: Da die Presse das Thema Freimaurer in der Regel eisern meidet und dieses - wenn davon wirklich einmal die Rede ist - auf eine völlig verharmlosende Weise darstellt, besteht unsererseits die Absicht, die Logen und ihre Politik - wenn es die Situation erfordert - aufzugreifen, um die Öffentlichkeit besser damit vertraut zu machen. Insofern bildet die von uns stellenweise gekürzte Wiedergabe der Eingabe von Alex Brunner an die Schweizerische Bundesversammlung in Bern vom 20. 6. 2006 einen ersten Schritt.

Guten Tag
 
In der Eingabe 5 - Die Entstehung der Behördenwillkür im Bund und in der ganzen Schweiz vom 13.12.05 - habe ich den Nachweis erbracht, dass die Politik und die Justiz in den 50er Jahren ein Komplott geschmiedet haben, indem die Politik die Justiz nicht mehr kontrollierte, damit letztere zugunsten eines kriminellen Netzwerks willkürlich urteilen konnte, um dieses so zu bevorteilen. Nachdem die Bundesversammlung und das Bundesgericht sowie auch der Bundesrat sich um die Befangenheit der Gerichte futieren und damit die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vorsätzlich missachten, muss man sich erst recht fragen, welche Kräfte in diesem Land wirksam sind,  vor allem wenn man feststellen muss, dass Strafdelikte von den Behörden nicht verfolgt werden, sondern diese im Gegenteil sogar aktiv delinquieren. Ich musste mir daher darüber Gedanken machen, wer dahinter steckt.
 
1. Das kriminelle Netzwerk
In verschiedenen Gesprächen bin darauf hingewiesen worden, dass dahinter die Freimaurer stecken. Selbstverständlich hatte ich von diesen auch schon gehört, doch nahm ich an, dass diese irgendwelche schrägen Vögel seien, die mit Zirkel und Winkelmass okkulte Messen feiern. Die Sichtung von verschiedenen Büchern aus der Bibliothek hat diese Brüder keineswegs in ein schiefes Licht gestellt. Allerdings sei hier ausdrücklich festgehalten, dass diese Literatur ausschliesslich von den Logenbrüdern selbst verfasst worden ist.
 
Die Situation änderte sich komplett, nachdem ich auf das Buch „Wer regiert die Welt?“ von Des Griffin 1 aufmerksam gemacht worden bin. Die Erstausgabe dieses Buches ist bereits im Jahre 1976 in den USA erschienen, die deutsche Ausgabe erst im Jahre 1992. Inzwischen gibt es noch neuere und sehr interessante Literatur. Griffin vermittelt für den Einstieg in das Thema einen sehr guten Überblick. Ich bin ganz und gar kein Verschwörungstheoretiker, doch in diesem Buch werden Vorgänge und Zusammenhänge dargestellt, die in der offiziellen Geschichte vollständig fehlen. Zudem sind diese glaubwürdig, so dass viele - ohne weitere Akten zu konsultieren - mit reinem Intellekt überprüft werden können. Selbst wenn nur diese Teile richtig wären, so wäre dies bereits mehr als zuviel. Nachdem ich dieses Buch gelesen hatte, fiel es mir wie Schuppen vor den Augen! Plötzlich war ich in der Lage, alle diese grundsätzlichen Zusammenhänge zu vernetzen und zuzuordnen und damit den Wollknäuel zu entwirren, selbst wenn das gesamte Netzwerk höchst komplex ist und viele Teile noch im Verborgenen liegen. Die Sache wird zudem dadurch erschwert, weil sämtliche dieser Verbindungen für Aussenstehende und sogar für niedrigere Ränge geheim sind. Nach dem Studium dieser Thematik wird auch die gesamte Politik aus einer anderen Perspektive betrachtet und viele Vorgänge stehen in einem zur offiziellen Geschichte diametral entgegengesetzten Licht. Viele der beschriebenen Massnahmen sind mir in den letzten rund sechs Jahren meiner Auseinandersetzung mit den Behörden bereits ebenfalls aufgefallen, auch wenn ich nicht alle explizit in meinen Eingaben aufgelistet habe. Es geht nun vorwiegend darum, festzustellen, ob die vor rund 30 Jahren in Griffins Buch und vor über 100 Jahren in den „Protokollen der Weltdiktatur“ niedergeschriebenen Massnahmen eine Verschwörungstheorie bleiben oder ob diese tatsächlich mit der gegenwärtigen Entwicklung korrespondieren und daher ungeachtet ihrer Herkunft ernstzunehmen sind. Sodann möchte ich den Adressaten und der interessierten Leserschaft einen kurzen Abriss über die grundsätzlichen Ziele und Strukturen dieses Netzwerks geben, um den sich anschliessenden Gedanken folgen zu können. Das Studium der Literatur resp. der zahlreichen Internet-Homepages ist jedoch unerlässlich.
 
1.1 Entstehung, Struktur des Netzwerks und Hauptziel
Nach Griffin habe Adam Weishaupt im Auftrag von Mayer Amschel Bauer, der seinen Namen in Rothschild änderte, die Geheimgesellschaft der Illuminaten nach fünfjähriger Planung am 1. Mai 1776 gegründet und deren Aufbau sowie die Weiterentwicklung geleitet. Ziel der Illuminaten ist die totale Weltherrschaft. Andere Quellen behaupten, dass es nicht erwiesen sei, dass Rothschild den Auftrag dazu gegeben habe, doch das Übrige wird bestätigt. Es ist müssig, hier darüber zu philosophieren, wer was gemacht hat, sondern es interessiert primär die Frage, was gemacht wird. Die gesamte hierarchische Pyramide dieses Netzwerks umfasst 13 Stufen. Der Einfachheit halber beschreibe ich nur die wesentlichen Stufen. Die oberen vier sind das (alles sehende) Auge, der Rat der 13, der Rat der 300, sowie B’nai B’rith, eine jüdische Loge. Sie alle werden als Illuminaten, also als die Erleuchteten bezeichnet. Darunter folgen diverse Freimaurerlogen. Als Zubringer zu diesen wirken die Serviceclubs (Rotary, Lions Club, Odd Fellows, Round Table, etc.) und hier wiederum als Rekrutierungsbasis der christliche Verein junger Männer (CVJM, in der Schweiz Cevi genannt). Die unterste Stufe ist der profane Humanismus. Alle diese Organisationen haben keine direkten Verbindungen zu den oberen oder unteren Gremien. Alle kennen nur die Organisationen bis zu ihrer Stufe, jedoch nicht weiter. Wird je einmal etwas publik, so wird alles abgestritten. Ein Nachweis von Vorgängen ist schwierig, da diese Organisationen ihre Tätigkeit streng geheimhalten; nur in Ausnahmen ist bekannt, wer diesen Gremien angehört - dies erst recht, je höher man in der Pyramide steigt. Selbstverständlich ist es mit diesen Organisationen nicht getan, denn es gibt dazu eine ganze Vielzahl weiterer, die mithelfen, das Ziel der Illuminaten zu erreichen, vor allem in der internationalen Politik. So sollen u.a. folgende Organisationen dazu gehören: die UNO mit all ihren Unterorganisationen, das Council on Foreign Relations (CFR) oder der "Rat für auswärtige Beziehungen (RAB)" der USA, die Trilaterale Kommission, der Club of Rome, die Bilderberger, die Weltbank, der IWF, die EU, etc. etc. Sodann braucht man nicht erstaunt zu sein, wenn man erfahren muss, dass inzwischen auch die Scientology-Organisationen in dieses Netzwerk gehören.
 
1.2 Die Strategie und deren Umsetzung anhand einiger Beispiele
Nach der entworfenen Strategie ging es im 18. Jahrhundert zuerst darum, die Königshäuser zu stürzen und dem Volk zur Macht zu verhelfen. Nachdem die Macht dem Volk übertragen war, hatten die Illuminaten Gelegenheit, deren Strukturen zu unterwandern. Dazu bedienten sie sich der Freimaurer, im 20. Jahrhundert sogar der Serviceclubs. War der Staat genügend unterwandert, konnte der Kurs forthin selbst bestimmt werden. Das Volk wurde ausgesperrt, weil es entweder zu dumm war oder sich nicht um seine Angelegenheiten kümmerte; es konnte aber auch den Geheimbünden nicht Paroli bieten, weil sich letztere untereinander absprachen und die Fäden zogen. Gleichzeitig wurde auch auf wirtschaftlichem Gebiet zusammengerafft, was man nur konnte. Wie skrupellos gehandelt wurde, sei an folgenden Beispielen verdeutlicht:
 
Bei der Französischen Revolution waren die Illuminaten die treibenden Elemente und die Freimaurer deren Ausführungsgehilfen. Unter den Jakobinern befanden sich zahlreiche Freimaurer. Sie waren auch an der Gründung des Bundesstaates im Jahre 1848 und an den letzten Kantonsgründungen beteiligt. Als in Europa massgebliche Bank finanzierte Rothschild schon im 18. Jahrhundert kriegführende Fürsten und Staaten. 1815, bei der Schlacht von Waterloo, als Napoleon den Engländern und Preussen unter Wellington unterlag, finanzierte er sogar beide Seiten. Durch seinen eigenen Geheimdienst brachte Rothschild frühzeitig in Erfahrung, dass Napoleon besiegt war. Anstatt diese Botschaft an der Börse von London zu verbreiten, verbreitete er die Falschmeldung, Wellington sei unterlegen, was zur Folge hatte, dass englische Wertpapiere in rauhen Mengen zum Verkauf gelangten und der Kurs ins Bodenlose stürzte. Als der Kurs die Talsohle erreicht hatte, kaufte Rothschild diese Titel für ein Butterbrot zusammen, denn die offizielle Meldung, dass Wellington gesiegt hatte, traf angesichts der damaligen Verbindungsmittel erst später ein. Rothschild gelang es, mit diesem Raid sein Vermögen über Nacht zu verzwanzigfachen und damit massgebliche Teile der englischen Wirtschaft unter seine Kontrolle zu bringen! Es war nicht sein letzter. Unter der Leitung des deutsch-amerikanischen Bankiers Paul Warburg inszenierte eine private Bankiersverschwörung im Jahre 1910 einen gewaltigen Betrug, der 1913 vom Kongress zum Gesetz erhoben wurde. Darin hat der amerikanische Staat die von diesem Geldadel kontrollierte private Notenbank, die Federal Reserve (FED) beauftragt, Dollars zu drucken. Die USA kaufen seither das bedruckte Papier gegen hohe Zinsen zurück, um die laufenden Ausgaben zu bezahlen. John Kennedy unterzeichnete am 4. Juni 1963 ein präsidiales Dokument, mit dem er diesen Beschluss aufhob. Am 22. November des gleichen Jahres wurde er ermordet. Sofort nach Kennedys Tod kehrte Kennedys Vizepräsident Johnson zur Tradition der Zinszahlung zurück und die neuen ‚United States Notes’ wurden zurückgezogen, obwohl die Order formell in Kraft blieb. Dieser Entscheid dürfte nur ein Teil der Gründe für Kennedys Ermordung gewesen sein, die anderen erhobenen Fakten liegen jedoch ebenfalls auf der Linie der Illuminaten und in deren Umfeld. Der Weg zum eigentlichen Ziel sollte nun durch folgende Schritte erreicht werden: Einerseits durch drei Weltkriege, wodurch neue Strukturen geschaffen werden können, andererseits durch die Verschuldung der Staaten, um sie so in die Knechtschaft zu führen, was dem Bankadel enorme Zinssummen eintrug resp. einträgt.
 
Der Erste Weltkrieg wurde lediglich durch das „banale“ Attentat auf das österreichische Thronfolgerpaar vom Zaun gebrochen. Obschon in der offiziellen Geschichte kein Hinweis auf eine Verwicklung von Freimaurern bzw. Illuminaten vorliegt, wurde im Sommer 1912 am Weltfreimaurerkongress in Lausanne das Todesurteil über Franz Ferdinand gesprochen. Nach einem ersten Fehlversuch im Jahre 1913 gelang dies am 28. Juni 1914 endgültig. Nachdem das freimaurerfreie Österreich den Serben das Ultimatum zur eigenen Untersuchung des Attentats gestellt hatte, willigte die serbische Führung ein, doch Stunden später folgte das Dementi. Grund waren die Freimaurer, die befürchteten, dass ihre Organisation auffliegen könnte. So ähnlich verhielt es sich auch noch in anderen Staaten, weshalb der Erste Weltkrieg ausbrach. Es war nicht das erste Mal in der Geschichte, dass die Freimaurer einen Staatsführer zum Tode verurteilten. Dies geschah auch im deutsch-französischen Krieg von 1870. Nachdem die Franzosen unterlagen, stellte die Grossloge Grand Orient von Frankreich Bedingungen, die die Deutschen unter der Führung von Otto von Bismark nicht akzeptierten. Daraufhin verurteilte der Grand Orient den Freimaurer Bismark zum Tod. Bismarck ordnete unverzüglich die völlige Loslösung der deutschen Freimaurerei von jeglicher, auch der entferntesten Verbindung mit der französischen oder einer sonstigen ausländischen Loge an. Die deutsche Freimaurerei wurde zu einer Art Wohltätigkeitseinrichtung.
 
Der Zweite Weltkrieg war wiederum eine Folge des Ersten, weil man den unterlegenen Deutschen exorbitante Reparationszahlungen auferlegt hatte. Selbstverständlich hatten die Illuminaten auch bei diesem Vertrag die Hände im Spiel, denn diesen entging bereits seit Jahren kaum etwas aus dem Innersten der Staaten. Hitler versprach, die Deutschen von dieser Last zu befreien. Es war kein Zufall, dass wiederum der gleiche Bankadel Hitler vorfinanzierte und ihm zur Macht verhalf. Auch beim Zweiten Weltkrieg war nicht alles so geschehen, wie es die offizielle Geschichte wiedergibt. Der Zweite Weltkrieg hätte um bis zu zwei Jahren früher beendet werden können, doch war das weder die Absicht der Amerikaner noch der Engländer, weshalb alle diesbezüglichen konkreten Vorschläge unterminiert wurden. Selbst ein Laie kann feststellen, dass die damaligen Bombardierungen in Deutschland nicht nach strategischen Gesichtspunkten durchgeführt wurden, beispielsweise die Flächenbombardements im Ruhrgebiet oder am Schluss des Krieges in Dresden. Mit diesen Bombardements schuf man die Grundlage für weitere lukrative Kredite, die dem Bankadel fette Zinsen bescherten. Übrigens ist der Kommunismus nicht eine Erfindung einiger idealistischer Denker, sondern stammt wiederum aus dem Hause der Illuminaten. Marx, Engels, Lenin, Trotzki und wie sie alle heissen, waren nichts anderes als Freimaurer. Lenin, Trotzki und Konsorten reisten 1917 nach Russland. Im Gepäck hatten sie immerhin 20 Millionen Dollar an Startkapital, die wiederum vom Bankadel stammten - für die Revolution. Innerhalb von wenigen Monaten unterwarf sich diese Clique mit zusätzlich angeheuerten Kriminellen durch Betrug und Korruption den gesamten Staat. Der Rest ist Geschichte, auch wenn nicht alles bekannt ist und richtig wiedergegeben wurde. Zwei Weltkriege sind bereits Tatsache. Nun fehlt nur noch der dritte, doch auch dieser befindet sich in Vorbereitung. Sofern man sich die Mühe nimmt, kann man auch hier erste Vorbereitungen erkennen. Der Krieg gegen den Terror ist nichts weiter als eine dieser Vorbereitungen. Dieser wurde nach den Attentaten vom 11. September 2001 ins Leben gerufen. Aus den offiziellen Medien konnte man erfahren, dass der amerikanische CIA den Al-Kaida-Führer Usama bin Laden aufgebaut hatte; später fiel er dann angeblich in Ungnade. Die Al-Kaida soll den 11. 9.  angeblich geplant und durchgeführt haben. Rein formell kann das durchaus stimmen, doch die Drahtzieher waren andere. Aus den Medien weiss man, dass zwei Flugzeuge in die WTC-Towers flogen. Davon existieren auch private Fotos und Videos. Hingegen ist es beim Anschlag auf das Pentagon nicht so. Hier wurden alle Videos beschlagnahmt. Die offiziellen Bilder zur Schadenslage lassen jedoch einen Absturz eines Grossflugzeugs nicht zu und auch die offiziellen Erklärungen vermögen nicht zu überzeugen. Der Anschlag auf das Pentagon wurde nicht durch ein Grossraumflugzeug, sondern durch eine Rakete oder Ähnliches verübt. Ein weiterer Punkt ist auch die Personenbelegung in den Flugzeugen. In allen vier (oder nur drei?) Flugzeugen betrug die Personenbelegung bescheidene 20 %. Obschon gegen 2'800 Menschen in den WTC-Towers den Tod fanden, ist dies erstaunlich wenig, wenn man bedenkt, dass in diesen Gebäuden rund 50'000 Menschen der Arbeit nachgingen und sie täglich von zusätzlich 80’000 Besuchern frequentiert wurden! Wenn man weitere Informationen über den Aktienhandel der betroffenen Fluggesellschaften und die Versicherungsabschlüsse für die beiden WTC-Towers vor den Anschlägen etc. in Betracht zieht, so ergeben sich wesentlich mehr Fragen als Antworten. Wer hat daraus erneut Kapital geschlagen?
 
Mit den Attentaten hatte die US-Regierung eine, wenn auch schmale Legitimität, um in Afghanistan und nachher im Irak einzumarschieren. In den Staaten jedoch wurde der Patriot Act ins Leben gerufen, der nicht nur für die Amerikaner einschneidende Konsequenzen hat, sondern auch für den Rest der Welt. Als Beispiel seien der biometrische Pass, die Abgabe der Passagierlisten vor dem Abflug in die USA, sowie die Angabe des Inhalts von Frachtladungen erwähnt. Damit wurde der transparente und auf Schritt und Tritt überwachte Mensch geschaffen. Die flächendeckende Registrierung der Telefone sei nur nebenbei erwähnt. Zudem werden in den Medien vermehrt und wiederholt (vermeintliche) Attacken gegen Regierungsstellen etc. gemeldet (beispielsweise Schüsse im Weissen Haus), um so den Boden für weitere Massnahmen vorzubereiten; die Urheber selbst werden nicht gefunden, weil es sich meistens um Zeitungsenten oder um fingierte Angriffe handelt. Die Medien sind übrigens fast ausschliesslich in der Hand dieses Netzwerks und daher kontrolliert und manipuliert. Dies alles hat auch Auswirkungen auf Europa und die Schweiz. Die Parallelen finden sich auch hier, wie wir noch feststellen werden. Weitere Vorgehensweisen werden selbstverständlich auch durch die stetig wachsende wirtschaftliche Macht, insbesondere im Finanzbereich, ermöglicht. Das Beispiel der Manipulation der englischen Börse in 1815 machte in der Folge noch unzählige Male Schule, so beispielsweise auch am Schwarzen Freitag im Jahre 1929 und in der sogenannten Ölkrise in den 70er Jahren. Eigentlich bestand überhaupt kein Ölengpass in der Produktion, denn diese lief konstant weiter. Die Krise war fiktiv, um die Kassen des Bankadels zu füllen. Übrigens wird der Irakkrieg nicht durch die USA finanziert, sondern durch die Endverbraucher der Ölprodukte, weil der Ölpreis entsprechend angehoben wurde!
 
1.3 Die geplanten Massnahmen zur Erreichung des Ziels
Entgegen meiner ursprünglichen Absicht, einige der geplanten Massnahmen zur Erreichung des Ziels hier aufzulisten, verweise ich nun auf die „Protokolle der Weltdiktatur“ wie sie im Buch „Wer regiert die Welt?“ beschrieben sind. Es wird dringend empfohlen, das dort im Anhang angefügte Protokoll im vollen Umfang zu studieren, weil diesem so ziemlich alle Übel entnommen werden können, die in der heutigen Welt Schmerzen verursachen.
 
1.4 Die Illuminaten
Diese Gesellschaft entzieht sich noch mehr der Öffentlichkeit als die Freimaurer und Konsorten, weshalb ich die Leser zu diesem Thema auf die einschlägige Literatur verweise. Im Weiteren beschränke ich mich hauptsächlich auf das von den Illuminaten dirigierte ‚Fussvolk’, das deren Befehle in der ganzen Welt umsetzt. Ohne dieses ‚Fussvolk’ wäre es wahrscheinlich kaum möglich gewesen, die gesteckten Ziele der Illuminaten in dem Masse umzusetzen, wie sie bisher gediehen sind.
 
1.4.1 B’nai B’rith
Die B'nai B'rith wurde 1843 in den USA gegründet und ist die grösste weltweit tätige jüdische Organisation mit rund 500'000 Mitgliedern. Die Organisation in der Schweiz besteht aus sieben Logen und dürfte einige hundert Mitglieder zählen [http://www. bnaibrith.ch, http://www.freimaurerei.ch]. Die Brüder werden nach dem Selektionsprinzip aufgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beitritt. Die Loge ist nach eigener Darstellung nicht nur ein Ort der Begegnung von Menschen der verschiedensten religiösen Richtungen und biete dadurch eine Plattform gegen jede Art der Polarisation, sondern sie verlange von ihren Mitgliedern, immer an sich selber weiterzuarbeiten und altruistisch tätig zu werden. Ein besonderes Anliegen der B'nai B'rith liege darin, für die Förderung der Menschenrechte einzutreten und den Kampf gegen Diskriminierung von Minderheiten und Rassenhass zu führen. Zusammengefasst könnte gesagt werden: Wohltätigkeit, Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Toleranz seien Leitmotive der B'nai B'rith. Gemäss Wolfgang Eggert sei der Orden die Leit- und Kontrollinstanz der nichtjüdischen Freimaurerei über die Schottischen Hochgradlogen und den Grand Orient de France. Weshalb müssen sich diese Logenbrüder verstecken, wenn sie scheinbar ehrbare Ziele verfolgen? Ist es nicht so, dass diese Ziele lediglich ein Vorwand sind, um gesellschaftlich nicht opportune oder strafrechtliche Aktivitäten zu bemänteln?
 
In der 5. Eingabe an die Bundesversammlung vom 13.12.05 habe ich nachgewiesen, dass die Schweiz die ratifizierten Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht einhält. Angesichts der Tatsache, dass sich die B’nai B’rith für die Beachtung der Menschenrechte einsetzt, erstaunt es einen sehr, dass sie diese Rechtswidrigkeit bisher noch nie entdeckt hat. Auch wenn ich deren Mitglieder nicht kenne, so ist doch zu vermuten, dass auch Juristen und Anwälte, vielleicht sogar Richter darunter sind. Da fragt man sich, weshalb diese Widerrechtlichkeit nicht entdeckt worden ist. Siehe dazu auch Position 1.5.3.
 
1.5 Die Freimaurer
1.5.1 Die offizielle Vorstellung
Offiziell ist die Freimaurerei eine weltumspannende „humanitäre“ Initiationsgemeinschaft. Sie vereint Menschen aller sozialen Schichten und Bildungsgrade und dient der geistigen und ethischen Vervollkommnung ihrer Mitglieder. Nach aussen besteht die wichtigste Aufgabe eines Freimaurers in karitativer Arbeit und der Förderung von Bildung und Aufklärung. Mit Hilfe von Zeremonien und Riten vermittelt die Freimaurerei ihren Mitgliedern eine Lebensphilosophie, die sie dazu anhalten soll, den fünf Grundidealen der Freimaurerei näherzukommen: Freiheit soll durch die Freiheit von Unterdrückung und Ausbeutung als Grundvoraussetzung der Freiheit des Geistes und der individuellen Verwirklichung erzielt werden; Gleichheit bedeutet Gleichheit der Menschen ohne Klassenunterschiede und Gleichheit vor dem Gesetz; Brüderlichkeit wird durch Sicherheit, Vertrauen, Fürsorge, Mitverantwortung und der Verständigung mit- und untereinander verwirklicht; Toleranz wird durch aktives Zuhören und Verständnis anderer Meinungen gelebt; Humanität umfasst die Summe aller vorherigen vier Grundsäulen.
 
Durch sein Gelöbnis ist ein Freimaurer an Verschwiegenheit hinsichtlich freimaurerischer Erkennungszeichen (wie Passworte, Handgriffe), Rituale sowie vertraulicher Informationen über die Privatsphäre anderer Mitglieder gebunden. Damit soll in der Loge Gesagtes und Erfahrenes nicht nach aussen getragen werden. Diese Gewissheit gilt als Grundvoraussetzung für einen freien Ideen- und Meinungsaustausch. Weltweit dürften sich heute gemäss offiziellen Angaben ca. 4 bis 5 Millionen Menschen, allein davon etwa 1,8 Millionen in den USA, als Freimaurer resp. Freimaurerinnen bezeichnen. Andere Quellen berichten, dass es allein in der Hochburg USA zirka 6 Millionen Freimaurer gebe. In der Schweiz bestehen ca. 126 Logen mit über 5'000 Mitgliedern, die in fünf Grosslogen zusammengefasst sind. Die reguläre Grossloge heisst Alpina, die anderen sind offiziell keine regulären. Interessant ist festzustellen, dass etwa ein Drittel der Logen in den letzten 30 Jahren gegründet wurde, obschon der Bestand seit 1934 scheinbar gleich geblieben ist.
 
1.5.2 Ergänzende Geschichte der Freimaurer
Ursprünglich bezeichnete der Begriff Freimaurer die in Bruderschaften organisierten Steinmetze oder Bauplaner, die ihr Wissen in der Bautechnik vor der Konkurrenz geheimhalten wollten. Mit der Reformation hatte ja der Bau der grossen Kathedralen aufgehört und damit auch die grosse Bedeutung dieser Bruderschaften, weshalb zusehends auch Leute anderer Berufe aufgenommen wurden. Viele dieser Bruderschaften wurden aufgegeben. Einzig in England konnten sie sich erhalten. Diese Bruderschaften - oder wie sie dort schon genannt wurden - Logen, waren, modern ausgedrückt, gesellschaftliche Herrenklubs mit reichlichem Alkoholverbrauch bei den Zusammenkünften. Im Jahre 1717 wurden vier dieser Logen zu einer Grossloge zusammengefasst. In dieser Zeit wurden die alten Pflichten niedergeschrieben. In der Folge wurden zahlreiche Logen eröffnet, auch auf dem Kontinent, doch die Freimaurerei verlor an Zugkraft; schliesslich war es ja ziemlich eintönig und langweilig, in seiner Seele einen geistigen Tempel zu errichten, weshalb neue
Lebensimpulse gesucht wurden. In den Jahren 1750 bis 1760 bestand die Gefahr, dass die Freimaurerei endgültig zusammenbrechen würde. In diesen Jahren beauftragte eine Loge in England den Juden Stephan Morring mit der Reorganisation der Freimaurerei. Dieser Morring baute zunächst eine neue Struktur auf. Er teilte die Loge in 25 Grade ein. Die niederen Grade waren jene von 1 bis ungefähr 12. Das waren allgemeine Grade, in denen man auch den Menschen und das reine Menschentum als Ziel hinstellte, Beim Eintritt in die Loge musste ein Eid abgelegt werden, dass man sich auf Lebenszeit der Loge verschrieb, dass man dem Grossmeister unbedingten Gehorsam leistete, und dass bei Verrat oder Austritt die Todesstrafe verhängt würde. Die nächste Gruppe umfasste ungefähr die Grade 12 bis 20. Das waren die höheren Grade, die sogenannten Rachegrade. Diese Leute hatten die Aufgabe, die niederen Freimaurer zu überwachen, damit niemand töricht redete, ein Geheimnis ausplauderte oder lau würde und nicht mehr mitmachte. Jeder Freimaurer war also in ständiger Angst, irgendein Rachegrad könnte merken, dass er einen Fehler begangen hatte, so dass es ihm womöglich an den Kragen gehen konnte. Damals war man mit dem Tode sehr rasch bei der Hand. Für die geringste Untreue oder Unregelmässigkeit wurde so ein Logenbruder kaltblütig umgebracht. Das eigentliche Gremium, das die Logen regierte, bestand aus den Graden 20 bis 25. Dieses gab die Ziele vor, verteilte die Arbeit und ordnete alles von oberster Warte aus an. Nun bestand eine straffe Organisation und die Aufträge konnten effizient durchgeführt werden. Als Ziel gab man ‚Die absolute Freiheit des Menschen’ vor.
 
Es stellt sich nun die Frage, wer die Freiheit des Menschen beschränkt. Als erster ist es der Staat, damals waren es die absoluten Monarchien. Der Landesfürst gab Gesetze und Bestimmungen heraus, womit die eigene persönliche Freiheit eingeschränkt wurde. Also musste man gegen diese Staatsautorität, gegen den Landesfürsten, den Kampf aufnehmen, denn er war derjenige, der die volle Freiheit nicht gewährte. Der zweite, der die menschliche Freiheit einschränkt, ist der Papst bzw. die katholische Kirche. Ferner beanspruchen der katholische Bischof, der Papst und die katholische Kirche einen Auftrag göttlichen Ursprungs, nämlich von Jesus Christus, dem Gottessohn, zu haben. Die Freimaurerei lehnt alles Göttliche ab. Also sind schon allein aus diesem Grund die Kirche und der Papst zu bekämpfen. Ausserdem verkündet die Kirche die Gebote Gottes. Sie erlässt Kirchengesetze, Vorschriften, die meine absolute Freiheit einschränken. Also ist die Kirche resp. der Papst zu vernichten. Heute bestehen die Johannesmaurerei (auch Blaue oder Symbolische Maurerei genannt), der York-Ritus sowie die rektifizierte Schottische Maurerei (Weisse Maurerei), wobei letztere Hochgrade führen. Sämtliche Hochgradfreimaurer sitzen zudem gänzlich unerkannt in den unteren Logen, weil sie ihren Rang auch ihren Brüdern nicht bekanntgeben dürfen. Die Freimaurerei ist daher nicht nur eine Geheimgesellschaft, sondern sogar eine Überlagerung von Geheimgesellschaften, was das Erkennen der Strukturen massiv erschwert. Zudem kann sie Befehle mit enormer Effizienz - und ohne sich verraten zu müssen - von Grad zu Grad an eine immer grössere Zahl von Brüdern vermitteln, um sie so unter die Uneingeweihten zu bringen. Die politischen Parteien sind lediglich Ausflüsse der Freimaurerei. In den Vereinigten Staaten sind in der ganzen bisherigen Staatsgeschichte erst zwei US-Präsidenten nicht Freimaurer gewesen, was heisst, dass die Präsidenten lediglich Marionetten der Illuminaten sind. Bestes Beispiel ist der derzeitige Präsident Bush junior. Sein Umfeld verfügt über mehr Macht als er selbst.
 
1.5.3 Die Grundsätze der Schweizerischen Grossloge Alpina
Gemäss Artikel 5 der Grundsätze der Schweizerischen Grossloge Alpina mache es sich der schweizerische Freimaurer zur Pflicht, die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu verteidigen und zur Erhaltung des inneren Friedens nach Kräften beizutragen. Zudem trete er getreu der Tradition des Bundes für die Beachtung der Menschenrechte ein. In der 5. Eingabe an die Bundesversammlung vom 13.12.05 habe ich nachgewiesen, dass die Schweiz die ratifizierten Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht einhält. Angesichts der Tatsache, dass sich die Freimaurer gemäss Artikel 5 ihrer Grundsätze für die Beachtung der Menschenrechte einsetzen, erstaunt es - wie ich bereits sagte - sehr, dass sie diese Rechtswidrigkeit bisher noch nie entdeckt haben. Wenn man sich mit dieser Geheimgesellschaft beschäftigt hat und feststellen muss, dass auch zahlreiche Juristen, insbesondere Rechtsanwälte und Richter dazugehören, fragt man sich erst recht, weshalb diese dies bisher noch nie bemerkt haben wollen. Da die die Menschenrechte liebenden Freimaurer dies in all den Jahrzehnten noch nie richtiggestellt haben - obschon sie immer an vorderster Front der Gesetzgebung und Gesetzesauslegung tätig sind - kann es sich dabei nicht um die offiziellen, sondern nur um die Menschenrechte  gemäss der Tradition des Freimaurerbundes handeln, weshalb daraus zu schliessen ist, dass sie nicht dasselbe sind! Die Tradition deckt sich daher mit den Zielen der Illuminaten und deren Aufbau, dem profanen Humanismus.     
 
Dem Tagesanzeiger vom 10. August 2005 [‚Wirtschaftskriminalität’ nimmt zu] konnte man entnehmen, dass das Bundesamt für Polizei die Schäden der Wirtschaftskriminalität in der Schweiz auf 17 Milliarden Franken oder 4 % des Bruttoinlandprodukts schätzt. Mit dieser massiven Kriminalität geht eine gewaltige Umverteilung von Vermögen einher. Seit dieser Umverteilung, die spätestens in den 50er und massiv ab den 70er Jahren, dem Beginn der Justizwillkür,  begann, sind gewaltige Vermögen ins Ausland abgeführt worden. Mit diesem Aderlass wird die Unabhängigkeit der Schweiz in Frage gestellt, erst recht, wenn noch berücksichtigt wird, dass der Schuldenberg von Bund, Kantonen und Gemeinden exorbitante Höhen erreicht, die zu verzinsen sind. Was unternimmt die Freimaurerei dagegen, sitzen doch ihre Brüder ausgerechnet in den verschiedenen behördlichen Gremien?
 
Gemäss Artikel 5 sollen sich die einzelnen Mitglieder in Ausübung der maurerischen Grundsätze an den öffentlichen Angelegenheiten beteiligen und dabei so handeln, wie es nach ihrer innersten Überzeugung für das Wohl und das Gedeihen des Vaterlandes am besten ist. Nachdem wir festgestellt haben, dass die Freimaurer ein Mitglied zum Tod verurteilen können, wird ein solches vermutlich stets zu Gunsten der Vorgaben der Loge agieren, weil es nicht Gefahr laufen will, ermordet zu werden. Wo bleiben dann das Wohl und das Gedeihen des Vaterlandes, wenn die Logeninteressen im Vordergrund stehen? Nach Artikel 8 ihrer Grundsätze haben die Freimaurer die Pflicht, die Gesetze der Grossloge und der Loge treu zu befolgen, sowie deren Ehre und Interessen nach Kräften zu wahren und zu fördern. Ist es nicht so, dass - wenn die Freimaurer ein Mitglied gesetzeswidrig zum Tod verurteilen und das Urteil auch vollstrecken können - die öffentlichen Gesetze und Rechtsnormen gar nicht respektiert werden? Ist es ferner nicht so, dass diese Logenbrüder, die in den verschiedenen Behörden und damit auch in der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sitzen, ihre delinquierenden Brüder und Schwestern gar nicht strafrechtlich verfolgen und deren Handlungen sogar decken?
 
1.5.4 Die Aufnahme in die Logen
Im Beitrittsgesuch wird festgehalten: ‚Ich habe die Allgemeinen Grundsätze der Grossloge (Seite 4) aufmerksam gelesen und will mich diesen sowie den Gesetzen und Gebräuchen des Bundes und der Loge vorbehaltlos unterziehen.’ Dem Aufnahmesuchenden wird jedoch keine Gelegenheit gegeben, sich mit den Gesetzen und Gebräuchen auseinanderzusetzen, denn sie werden ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung verwehrt. Der Aufnahmesuchende geht daher einen Vertrag ein, den er gar nicht kennt! In der Sendung „Quer“ von SF1 vom 10.09.2004 hat der Freimaurer Werner Volland aus St. Gallen behauptet, dass es nicht stimme, dass ein Freimaurer lediglich zwei Dummheiten machen dürfe, da ansonsten das Todesurteil über ihn gesprochen würde. Schweizer Freimaurer haben Nichtfreimaurern unter vier Augen die Todesbedrohung längst bestätigt. Im weiteren bestätigen Kenner dieser Szene, dass hin und wieder Freimaurer „verunfallen“ oder „Selbstmord“ begehen. Weil die Öffentlichkeit nicht weiss, wer Freimaurer ist, wird dies auch nicht bekannt. Es wird lediglich den Szenenkennern sowie den jeweiligen Brüdern bewusst. Aus diesem Grund ist im Beitrittsgesuch auch ein separater Beitrag für die Sterbekasse vorgesehen. Bei welchem Verein wird sonst eine solche Kasse geführt? Die Suchenden haben das Licht gesucht und sind als Freimaurer sprichwörtlich ins Feuer geraten! In den ‚Protokollen der Weltdiktatur’ (alle Agenten sind Mitglieder der Logen, S. 294 bzw. Seite 24) wird daher auch zu Recht festgehalten, dass in diese Geheimbünde mit besonderer Vorliebe Abenteurer, Schwindler, Streber und überhaupt Leute eintreten, die von Natur aus leichtsinnig veranlagt sind. Es ist daher einfach, diese Kreise für einen bestimmten Zweck zu rekrutieren und dienstbar zu machen, erst recht, wenn dafür gesorgt wird, dass die Brüder und Schwestern mit lukrativen Posten und Aufträgen versehen werden und die Karriere garantiert ist!
 
1.6 Die Serviceclubs
1.6.1 Die Entstehung der Serviceclubs
Um die tatsächliche Bedeutung von Serviceclubs zu verstehen, ist ein Blick auf das Amerika des 19. Jahrhunderts zu werfen. Das 19. Jahrhundert war durch die Bewegung des Sozialdarwinismus geprägt. Der zunehmende Individualismus bewirkte, dass das private Leben immer rationaler und geplanter vonstatten ging. In dieser individualistisch geprägten Zeit gab es keinen Staat, zu dessen Programm die Daseinsvorsorge für die Bürger gehörte, wie es heute vom Sozialstaat üblicherweise erwartet wird. Der Einzelne musste sich selbst organisieren, um sozial abgesichert zu sein. Dies vollzog sich in Form der immer stärker zunehmenden Logen, Bruderschaften und Orden, welche sich gerade auf der Gemeindeebene mehr und mehr ausweiteten und organisierten. Durch den Eintritt in eine Loge konnte der einzelne Bürger dieser individualistischen Situation für eine kurze Zeit entkommen, da die Brüderlichkeit offiziell zum höchsten Prinzip der Logen deklariert wurde. Im 19. Jahrhundert wurde 1819 lediglich der Orden Odd Fellows gegründet. Alle anderen Serviceclubs wurden 1905 und später gegründet. Nach ihrer Entstehung gelangten diese in der Folge jedoch in massiven Verruf, weil ihre Mitglieder sich gegenseitig Aufträge zuschanzten und die aussenstehenden Konkurrenten das grosse Nachsehen hatten, was ja auch heute trotz gegenteiliger Behauptungen immer noch der Fall ist. Erst nachdem das Image dieser Serviceclubs sehr tief gesunken war, bediente man sich der öffentlichen Wohltätigkeit als Mantel. Alle diese Serviceclubs sind von Freimaurern gegründet worden.
 
1.6.2 Die Prinzipien der Serviceclubs
Alle Serviceclubs weisen vier charakteristische Merkmale auf, nämlich das Berufsgruppen-, das Freundschafts-, das Solidaritäts- und das Vorschlagsprinzip. Am Berufsgruppenprinzip lässt sich immer noch die ursprüngliche Absicht dieser Clubs erkennen, indem pro Club lediglich eine Handvoll der gleichen Berufsgattung Mitglied sein darf, um so die Konkurrenz zu verhindern, wodurch sich Aufträge gegenseitig besser zuschanzen lassen. Dieses Prinzip kommt erst recht bei öffentlichen Aufträgen zum Tragen, trotz oder erst recht mit den Submissionsverfahren. Um diesen Korruptionsmechanismus zu schützen, wurde ja auch eine willfährige Justiz gezüchtet. Im Kontext ergibt es sich, dass diese Serviceclubs nichts anderes als Instrumente zur Korrumpierung der Gesellschaft sind, weshalb sie ein Bestandteil des Netzwerks sind. Schon bei den Logen war das Freundschaftsprinzip Basis eines Solidaritätsgedankens. Früher sei, um sich gegenseitig zu helfen, die lokale Freundschaft zwischen Männern unterschiedlichster Berufsgruppen im Vordergrund gestanden. Heute werde von einer internationalen Freundschaft gesprochen und es wird formell behauptet, dass man auch gegenüber Dritten freundschaftlich sei. Bis heute habe ich noch keinen dieser Brüder und Schwestern gefunden, die das sind! Ursprünglich basierte das Solidaritätsprinzip resp. das Berufsgruppenprinzip auf dem Egoismus, indem man die eigenen Mitglieder bevorteilte, was noch heute der Fall ist. Nachdem die Clubs in massiven Verruf geraten waren, sahen sie sich gezwungen, sich ein Deckmäntelchen zuzulegen, weshalb jeder Club einen Werbespruch mit karitativem Anstrich kreierte, der selbstverständlich auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden kann. Tatsächlich häufen sich weltweit grosse Spendenbeträge für karitative Zwecke an, die auch Dritten zugute kommen. Trotzdem ist zu berücksichtigen, dass eine Mitgliedschaft in einem Club sehr aufwendig ist. Erstens sind die Mitgliederbeiträge sehr hoch, zweitens findet wöchentlich ein Lunch statt, der nicht gratis ist. Es herrscht der Zwang, dass mindestens 60 % aller Anlässe besucht werden müssen. Drittens muss man aufgrund des Gruppendrucks für die zahlreichen karitativen Projekte spenden. Das alles kann sich kein Arbeiter leisten, sondern nur Bessergestellte, weshalb die Klientelwirtschaft zum Muss wird, nicht nur bei den Unternehmern, sondern auch innerhalb der Staatsverwaltung. Professor Wittmann schreibt daher in seinem Buch "Der helvetische Filz" nicht umsonst, dass dies mit Wohltätigkeit kaschierter Filz sei. Das Solidaritätsprinzip kommt selbstverständlich auch zum Tragen, wenn ein Mitglied gegen die sozialen und rechtlichen, insbesondere gegen die strafrechtlichen Normen verstösst, indem es gedeckt wird!
 
Das Vorschlagsprinzip besagt, dass nur ein Clubmitglied einen geeigneten Kandidaten für eine Mitgliedschaft vorschlagen darf; nur ausgesuchte Personen haben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft. Offiziell wird behauptet, dass man zu Gründungszeiten der Serviceclubs sich ganz gezielt Personen aussuchte, die das Netzwerk des Clubs erweitern konnten. Heute sei dies nicht mehr der Fall, weshalb eher Personen gesucht würden, die aufgrund ihrer beruflichen Position soziale Projekte unterstützen können und vor allem bereit seien, sich sozial zu engagieren. Theorie und Praxis sind schon immer zwei Welten gewesen!
Eine weitere Eigenschaft der Clubs ist, dass von den Mitgliedern erwartet wird, dass sie sich öffentlich engagieren, insbesondere bei den Behörden. Damit dürfte die Absicht erkennbar sein! Es erstaunt daher auch nicht, wenn das Gros der Politikerinnen und Politiker in diesem Land einem dieser Korruptionsclubs angehört.
 
1.6.3 Ergänzungen zu den Clubs
Weltweit gibt es zirka 1.2 Millionen Rotarier, in der Schweiz sind es ca. 11'000, wovon viele  auch Freimaurer sind. Die landeshöchsten US-Vertreter, die Governors, treffen sich jährlich zu einem Rapport in Kalifornien, wo die Logenpolitik offenbar vorgespurt wird. Es gibt auch Verbindungen von Hochgradlogen zu Rotary, um diese Organisation zu steuern [http://de. wikipedia.org/wiki/Rotary Club]. Die Geschichte des Rotary Clubs ist eng mit der Geschichte der UNO verbunden: So waren an der Erarbeitung der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945 49 Rotarier beteiligt; die UNESCO wurde auf der Grundlage einer Rotary-Konferenz gegründet und noch heute ist Rotary International offizieller Beobachter sog. NGOs bei der UNO.
 
In den Lions Clubs International sind heute fast 1,35 Millionen Männer und Frauen organisiert, davon zirka 8'400 in der Schweiz [http://de.wikipedia.org/wiki/Lions]. Lions Club International war massgeblich an der Gründung des Sektors für Nichtregierungsorganisationen (NGO) der Vereinten Nationen im Jahr 1945 beteiligt. Lions Club International ist weiterhin als beratender Partner mit der UNO assoziiert.
 
1.7 Der profane Humanismus
Der profane Humanismus ist die unterste Stufe in der gesamten Hierarchie. Er beinhaltet keine Personen, sondern besagt nichts anderes als die formelle Propagierung der Menschenrechte, die gar nicht eingehalten werden. Das ist auch der Grund, weshalb die Menschenrechtsorganisationen resp. die Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention so still sind, da sie ein Mittel des kriminellen Netzwerks sind und von diesem gesteuert werden.
 
1.8 Die politischen Parteien
Die politischen Parteien sind lediglich ein Produkt des Netzwerks, insbesondere der Freimaurer. Das lässt sich auch daran ablesen, dass in den Parteien schon seit längerer Zeit die Tendenz vorhanden ist, die freie Meinung der Mitglieder zu kanalisieren. Abweichler von der Parteidoktrin werden immer mehr beschnitten und ausgegrenzt, so dass nur noch einige „Meinungsführer“ ihre Positionen durchsetzen, die mit wenigen Ausnahmen diejenige des Netzwerks vertreten. Um die freie Meinung der Mitglieder besser kanalisieren zu können, bedient man sich schon lange verschiedener Mittel. So wird die Menge der Geschäfte zusätzlich zum ordentlichen Geschäftsberg noch erhöht und die Parlamente unter Zeitdruck gesetzt. Verbunden mit dem Milizprinzip führen diese Massnahmen zum sogenannten „Spezialistentum“, wobei „spezial“ nicht gleichbedeutend mit vertiefter und fundierter Kenntnis resp. damit gleichzusetzen ist. Die Mitglieder der Parlamente, ob nun im Bund oder in den Kantonen, sind weder fähig noch in der Lage, alle ihnen vorgelegten Geschäfte gründlich zu studieren, nein, sie lesen einen grossen Teil der Vorlagen schlicht überhaupt nicht mehr. Das hat zur Folge, dass eine kleine Gruppe von Personen ihre Meinung über Vorlagen von grösster Tragweite durchsetzen kann, die selbstverständlich mit jener des Netzwerks identisch ist. Die Kanalisierung der Meinungen, selbst in den politischen Parteien, hat in einer tatsächlichen Demokratie nichts zu suchen, doch davon ist die Schweiz mit ihrer Feigenblattdemokratie weit entfernt, weil das kriminelle Netzwerk seine Meinung auch mittels physischer Drohung durchsetzen kann. Die Rolle der politischen Parteien in einem demokratischen System ist ohnehin fragwürdig, weil die verschiedenen, äusserst vielfältigen Themen nie in ein gleiches Stimmverhalten einer Partei passen. Allein durch die Bildung von Universalparteien, wie wir sie in der Schweiz kennen, wird die Meinung durch wenige Personen stark beeinflussbar. Es wäre daher angezeigt, wieder zu themenbezogenen Gruppen zurückzukehren. Das würde die Meinungsbildung stärker fördern, nicht nur im Volk, sondern auch in den Parlamenten. Die Universalparteien haben die Meinungsbildung lediglich auf ein Links-Rechts-Schema reduziert, bei dem grosse Teile der Bevölkerung nur noch nach den Parteiparolen abstimmen - anstatt aufgrund der Sache. Selbstverständlich wird dies durch die freimaurerischen Medien unterstützt. Pro Memoria: Das Links-Rechts-Schema ist ebenfalls ein Produkt der Illuminaten!
 
1.9 Weiteres
Wie der Filz bereits institutionell gefördert wird, zeigt auch ein Interview mit Bjørn Johansson im Alumni-Magazin der Universität St. Gallen 2/ 2005, in dem er einem Executive MBA Abgänger, der Karriere machen will, rät, die Teilnahme an verschiedenen Anlässen, beispielsweise an Konferenzen, aber auch an Luncheons von Rotary, der Swiss American Chamber of Commerce und des Griffith Clubs teilzunehmen. Die Freimaurer und Serviceclubs in der Schweiz verfügen gesamthaft über ein Heer von über 40'000 Mitgliedern, die gemäss ihren Satzungen mehr als solidarisch miteinander sind. Dabei sind die Nebenorganisationen wie beispielsweise Scientology etc. sowie die zahlreichen Trittbrettfahrer noch gar nicht mitgezählt. Das sind genügend Leute, um sie in den Schlüsselpositionen zu plazieren, damit der ganze Staat subversiv gesteuert werden kann. Zudem sitzt das Gros der Politikerinnen und Politiker ausgerechnet in diesen Organisationen. Auffallend ist auch, dass die mir bekannten Elemente in Delikte involviert sind. Bereits in der Eingabe 4 vom 6.12.04, Position E4 sowie der Eingabe 4.3 vom 28.02.05, Position C1 und C3, habe ich auf die Scientology-Organisationen aufmerksam gemacht, weil diese im Sektenbericht nicht die gebührende Beachtung gefunden haben. Inzwischen ist bekannt geworden, dass Scientology bereits in den 70er Jahren von den Illuminaten oder Teilen davon unterwandert wurde und im Jahre 1981 von diesen sogar aufgekauft worden sein soll. Dadurch erklärt sich auch, weshalb diese Organisation im Sektenbericht als harmlos eingestuft wurde! Es ist ebenfalls seltsam, dass der Orden Opus Dei im Sektenbericht nicht zur Sprache kam. Bei Opus Dei weiss man ebenfalls nicht, wer ihm angehört, weil die Mitgliedschaft meist geheim ist, zumal sich dessen Mitglieder auch gerne unlauterer Methoden bedienen. Inwieweit Opus Dei in dem dargestellten Netzwerk eine Rolle spielt, sei dahingestellt. Aufgrund seiner Mitgliederzahl (zirka 200 in der Schweiz) und der katholischen Ausrichtung wird er im Vergleich zu den übrigen Organisationen keine grosse Bedeutung haben. Trotzdem wäre es angezeigt, dieser Organisation genauer auf die Finger zu schauen.
 
1.10 Die Initiative «Fonjallaz»
Im Jahre 1934 wurde die Initiative «Fonjallaz» eingereicht. Sie verlangte, dass Freimaurervereinigungen und Logen, Odd Fellows, die philanthropische Gesellschaft Union, ähnliche und ihnen affilierte Gesellschaften in der Schweiz zu verbieten seien, ebenso jede Wirksamkeit ähnlicher ausländischer Gesellschaften. Sowohl der Bundesrat (BBl 1936 II 517) als auch die Bundesversammlung (BBl 1937 III 132) haben die Initiative zur Ablehnung empfohlen.. Die Botschaft des freimaurerischen Bundesrates ist zwar in kleinen Einzelheiten informativ, jedoch werden der Bevölkerung elementare Fakten sowie die Zusammenhänge vorenthalten. Es ist nicht verwunderlich, dass die Botschaft so abgefasst wurde, nachdem die massive Geschichtsklitterung damals schon mehr als eineinhalb Jahrhunderte lang Bestand hatte. Die damaligen Parteien haben die Initiative mehrheitlich abgelehnt. Die SP lehnte sie beispielsweise ebenfalls ab, doch sie missbilligte, dass die Freimaurer sich nicht allgemein für die Freiheitsrechte des Volkes einsetzten, sondern den Kommunistengesetzen gegenüber sogar häufig eine befürwortende Haltung eingenommen hätten. In einem Zeitungsartikel wurde vorgebracht, dass die amerikanischen Freimaurer den Schweizer Freimaurern 50'000 US-$ für den Kampf gegen die Initiative geschickt hätten, was von der Grosslo­ge Alpina, die deswegen eine Strafanklage eingereicht hatte, dementiert wurde. Das überparteiliche Komitee gegen die Initiative wurde von den Freimaurern gelenkt. Die Freimaurer orientierten über ihre Organisation nur allgemein, abstrakt und philosophisch: so, wie auch ihre Bücher geschrieben sind. Der Schleier ihrer Praktiken wurde nur partiell gelüftet, also nur dort, wo die wahren Absichten und Handlungen nicht tangiert wurden. Trotzdem wurde festgehalten, dass die Freimaurer politisch eine Bedeutung hätten. Auffallend war, dass zahlreiche Freimaurer ihre Gedanken in der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlichten. Die Gegner brachten zusammenfassend vor, was im Namen und im Auftrag der Loge, der Weltmacht hinter den Kulissen, an politischen Unsittlichkeiten und Abscheulichkeiten in der Welt geschehe. Sie habe den Weltkrieg entfesselt und die Friedensverträge diktiert. Den Schweizer Freimaurern wurde vorgeworfen, die Vernichtung der alten  Eidgenossenschaft betrieben zu haben. Die Helvetische Republik war eine Freimaurer-Republik und ihre Führer waren alle Freimaurer. Weiter wurde ihnen Protektionismus und Günstlingswirtschaft vorgeworfen, dass sie undemokratisch organisiert und vom Ausland abhängig seien und dass sie nicht mit offenen Karten arbeiteten. In religiösen Kreisen wurde die antichristliche Haltung gebrandmarkt. Am 28. November 1937 wurde die Initiative «Fonjallaz» mit über 68 % Nein-Stimmen abgelehnt. Trotz dieser hohen Ablehnung hielten sogar die Freimaurer fest, dass dies nicht ein Sieg für sie, sondern ein Sieg für die Vereinsfreiheit sei. In der NZZ vom 29. November 1937, Ausgabe Nr. 2156, sind die ersten Pressestimmen der Schweiz beschrieben. Darin wird festgehalten: ‚Übereinstimmend mit unseren Ausführungen in Nr. 2150 finden wir mehrfach die Erwartung ausgedrückt, dass die Logen den Entscheid nicht zu ihren Gunsten missdeuten, sondern im Gegenteil daran gehen möchten, den Schleier, den sie in den letzten Wochen stellenweise etwas hoben, gänzlich zu entfernen.’ Die Logen waren sich jedoch ihrer Macht bewusst, weshalb sie diese Forderung ignorierten und die Unterwerfung des Staates bzw. des Volkes gezielt vorantrieben. In der Initiative wurde nebst den Freimaurern lediglich der Orden Odd Fellows und die philanthropische Gesellschaft Union namentlich erwähnt. Heute ist Odd Fellows, der ca. 2'800 Mitglieder in 7 Frauen- und 32 Männerlogen umfasst, meist unbekannt, weil andere Serviceclubs ihm den Rang abgelaufen haben. Der Grund, warum die übrigen bekannten Serviceclubs nicht erwähnt sind, liegt in dem Umstand, dass es diese noch gar nicht gab, oder diese noch nicht lange Bestand hatten. Rotary als erster weiterer Club wurde in der Schweiz im Jahre 1923 gegründet, der Round Table erst im Jahre 1927 und die weiteren in Europa erst in den 30er Jahren. Die philanthropische Gesellschaft Union existiert heute noch und umfasst zirka 2'800 Mitglieder in 56 Männerlogen.
 
2. Die ausgeführten oder geplanten Massnahmen
In Position 1.3 bzw. in den „Protokollen der Weltdiktatur“ sind die Massnahmen zur Erreichung des Ziels global beschrieben. Nachstehend werden einige Vorgänge im Staat dargestellt und teilweise mit den Protokollen verglichen.
 
2.1 Die Wirtschaftskriminalität
Wie oben bereits dargelegt, schätzt die Bundespolizei gemäss Tagesanzeiger vom 10. August 2005 die Wirtschaftskriminalität in der Schweiz auf jährlich rund 17 Milliarden Franken. Diese enorme Deliktsumme kann unmöglich über Nacht entstanden sein, sondern muss sich kontinuierlich entwickelt haben. Erstmals brachte jemand den Mut auf, dieses Ausmass zu beziffern. Wenn die Wirtschaftskriminalität derart gross sein soll, so stellt sich unweigerlich die Frage, was unsere Behörden überhaupt konkret dagegen unternehmen? Wenn sich die Behörden pflichtgerecht verhielten, könnte dieses Ausmass nicht so gross sein. Es wäre sicher nicht Null, doch wahrscheinlich im Promillebereich des heutigen Ausmasses. So muss man sich einmal mehr fragen: arbeiten die Strafverfolgungsbehörden überhaupt noch bzw. gibt es sie noch? Wie Sie sicherlich wissen, gehören zu den Strafverfolgungsbehörden nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern auch die Polizei sowie - einmal mehr - die Gerichte. Wer kontrolliert alle diese Behörden in Bund und Kanton? Ist es nicht so, dass die Parlamente diese Kontrolle vor einem halben Jahrhundert klandestin aufgehoben haben, wie ich es in meiner 5. Eingabe vom 13.12.05 nachgewiesen habe
 
2.2 Die Verschuldung der Haushalte
2.2.1 Die Schuldenwirtschaft im Bund
Vorauszuschicken ist, dass der Bund ab dem Jahr 1991 eine neue Rechnungslegung eingeführt hat, was die Übersicht etwas erschwert. Trotzdem wird in den Grafiken ersichtlich, wann die Verschuldung eingesetzt hat. Einfach ausgedrückt, begann diese in der zweiten Hälfte der 60er Jahre mehr oder weniger kontinuierlich bis 1985. In der zweiten Hälfte der 80er Jahre stagnierte sie, um anschliessend explosionsartig zuzunehmen.
 
Die Schuldenzunahme nach Abzug der Einnahmen aus dem Verkauf des Tafelsilbers in der Periode 1990 bis 2004 lässt sich nach Auskunft des EFD folgendermassen aufteilen. Der entsprechende Bericht wird in wenigen Wochen bekannt:
 
~38 % aus dem Defizit der Finanzrechnung
~32 % Altlasten
~11 % Tresoriedarlehen (FINÖV, ALV)
~11 % Einlagen in die EVK (Publica)
~ 7 % Sammelposten 
 
Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass bei den verschiedenen Positionen in früheren Jahren ganz massiv geschummelt worden ist und diese Defizite nun „plötzlich“ entdeckt wurden bzw. entstanden sind. Geschummelt ist jedoch untertrieben, denn es muss eher heissen, dass der Bund aus seinen eigenen Reihen massiv betrogen worden ist. Es ist zumindest auch einzelnen Parlamentariern bekannt, dass beispielsweise der AHV Gelder in grossem Stil abhanden gekommen sind. Ist es nicht so, dass ein Parlamentarier, der dieses Thema aufgreifen wollte, mit der bekannten Hilfe der Psychiatrie ausgeschaltet wurde?
Die Betrügereien in der AHV sind ganz bestimmt nicht die einzigen, denn auch die verschiedenen Pensionskassen wurden ausgeweidet, sei es offensichtlich oder über irgendwelche Kursmanipulationen resp.über andere Firmen. Offiziell sind das Unterdeckungen, die der Bund mit Steuergeldern wieder ausgleichen muss. Das kriminelle Netzwerk weiss sich international zu helfen, weil es über willige Helfer verfügt, die anpacken müssen, da es ihnen ansonsten sprichwörtlich an den Kragen geht! Auch wenn es hier nicht bewiesen werden kann, was übrigens auch nicht die Absicht ist, dass die Betrügereien im Bund und die explosionsartig zunehmenden Schulden sich zufällig gleichzeitig ereignen, so kann mich doch niemand davon überzeugen, dass dies alles nicht nach einem Drehbuch abgelaufen ist. Siehe dazu auch Position D6 der Eingabe 4.3 vom 28.02.05.
 
Ein aktuelles Beispiel für die zunehmende Verschuldung ist die NEAT. Vom Bundesrat ursprünglich für 10 bis maximal 14 Milliarden Franken dem Volk schmackhaft gemacht, belaufen sich die heutigen Kosten bereits auf über 21 Milliarden Franken, doch das Bauwerk ist noch lange nicht fertiggestellt, denn es soll daran noch 12 Jahre gebaut werden, womit bereits heute schon als sicher gilt, dass die Gesamtkosten 30 Milliarden Franken übersteigen werden! Das Bovin-Loch lässt grüssen! Der Betrieb lässt sich zudem mit den wenigen Franken für die Durchfahrten, die im Vertrag mit Europa ausgehandelt worden sind, gar nicht verzinsen. Ziel und Zweck ist es ja, die Staaten in die Schuldknechtschaft zu führen, um so dem Geldadel Zinsen zuzuführen, was sich daraus genau ergibt. Die weitere Zunahme des Schuldenbergs ist daher programmiert, genau gleich wie die amtlichen Betrügereien im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkurswesens, das unter der vorsätzlich unterlassenen Oberaufsicht des Bundesgerichtes und damit unter deren Augen vollzogen wird. Daher müssen die Behörden die Täter selbstverständlich strafrechtlich begünstigen.
 
2.2.2 Die Schuldenwirtschaft in Kantonen und Gemeinden
Der Anstieg der Schuldenwirtschaft in den Kantonen ist nicht so extrem wie im Bund, doch beträgt er in der Periode 1965 bis 1990 immerhin 316 gegenüber 411 % und in der Periode 1990 bis 2004 138 bzw. 231 %, was eine Steigerung von rund 10 % pro Jahr ergibt. Da ist der Anstieg der Verschuldung bei den Gemeinden mit 190 bzw. 36 % nahezu „vernachlässigbar“. Es zeigt sich hiermit, dass beim Bund mit weniger Aufwand viel mehr Geld abgezweigt werden kann als bei den Kantonen und dies erst recht in den Gemeinden. Gesamthaft beträgt die Verschuldung mehr als 32'000 Franken pro Einwohner, was mehr als 90'000 Franken pro Haushalt ergibt, Tendenz steigend! Auch hier braucht nicht mehr diskutiert zu werden, welches Netzwerk für diese Entwicklung verantwortlich ist.
 
Keine Wirtschaft kann sich weiterentwickeln, wenn der Schuldenberg zu gross wird. Der Konsument erstickt in den Schulden. Er kann nicht mehr konsumieren und er kann die Schulden nicht mehr zurückzahlen. Das wird auch in der Schweiz soweit kommen. Beispiele: Der Kanton St. Gallen baut ein Fussballstadion, von dem man heute schon weiss, dass es nie rentieren wird, weil der Businessplan getürkt wurde. Zudem wird es nach den neuesten Meldungen bereits über 20 % mehr kosten als veranschlagt. Selbstverständlich kann man auch hier grosszügig Aufträge an die Mitglieder des Netzwerks verteilen. Es spielt keine Rolle, was es kostet, denn die Bauabrechnung wird so oder so nicht kontrolliert! Wichtig ist vor allem, dass die leitenden Organe die „Schmierereien“ organisieren! Der Kanton Zürich benötigt ein Justizzentrum für mehr als eine halbe Milliarde Franken, obschon er kein Geld hat. Die gleiche Infrastruktur ist heute, wenn auch dezentral, bereits vorhanden. Eine Einsparung wird es nicht geben und die Justizqualität wird nur schlechter werden. Die Auftragsverteilung und das Schmieren lassen auch hier ungeahnte Möglichkeiten offen, die der Steuerzahler zu bezahlen hat, Gesetze hin oder her. Bei der Fremdplazierung von Kindern in Pflegefamilien heuern die Gemeinden Agenturen an, die für ein Kind doppelt soviel kassieren wie die nachher beauftragte Familie. Eine Pflegefamilie erhält pro Kind einen Betrag in der Grössenordnung von 25'000 Franken, also die Agenturen rund 50'000 Franken pro Jahr! Die Gemeindebehörden sind kaum mehr in der Lage, alleine zu entscheiden, weil Politik, Justiz und Regierung die Sachen derart verkomplizieren - wenn auch manchmal nur verbal - so dass sie sündhaft teure Anwälte des Netzwerks für nichts beiziehen müssen, damit diese mit widerrechtlichen Gutachten weitere Bürger in den Ruin treiben können, was selbstverständlich wieder Sozialbeiträge und einen administrativen Aufwand der Gemeinde erfordert. Das alles ist ja gratis, denn die dummen Steuerzahler müssen die Kosten tragen! Das alles wird nicht publik, erstens, weil die Kontrollen sträflich vernachlässigt werden, zweitens, weil die Kontrollberichte den zuständigen Organen verfälscht zugestellt werden und drittens, weil das kriminelle Netzwerk dies alles organisiert und lenkt.
 
2.3 Das Nationalbank-Gold
Nachdem im Mai 2000 die letzten rechtlichen Hürden des Goldstandards im schweizerischen Recht beseitigt waren, begann der Verkauf von 1 '300 Tonnen Gold. Dieser dauerte bis Ende März 2005. Es handelt sich um einen Erlös von gut 21,1 Mrd. Franken. Das ergibt einen mittleren Goldkurs von 15'442 Franken pro Kilogramm. In Position D5, ‚Die Goldverteilung’ der Eingabe 4.3 vom 28.02.05 habe ich noch festgehalten, dass ich ausserstande bin, ein Szenario zu skizzieren, wie das Netzwerk aus dem Gold Profit schlagen kann. Nun ist mir auch dieser Mechanismus bekannt:
 
Grund dieser Verkäufe bildete das rechtliche Korsett der Nationalbank, da sie gemäss Verfassung sowie dem Münzgesetz verpflichtet war, die Währung zu einem festgelegten Goldpreis von 4'595 Franken pro Kilogramm zu bilanzieren (Goldparität). In den 70er Jahren wurden die freien Wechselkurse der verschiedenen Währungen eingeführt, womit der Goldstandard aufgehoben wurde. Hinzu kam, dass der Goldpreis stieg, was für die Nationalbank bedeutete, die Goldparität in der Bilanz nach wie vor zu behalten. Als Konsequenz daraus ergab sich, dass sie wegen des fixen Preises über 30 Jahre lang weder Käufe noch Verkäufe tätigte, so die Mitteilung. Die SNB nahm sich - zusammen mit einer Expertenkommission - der Problematik an und stellte fest, dass die Schweiz im Vergleich zum Umfeld viel zu viele Goldreserven hatte, weshalb beschlossen wurde, die Goldparität aufzuheben und die Hälfte des Goldes zu verkaufen, um sich so den übrigen europäischen Zentralbanken anzugleichen. Zehn andere Zentralbanken haben in der Folge zur gleichen Zeit wie die Schweiz ebenfalls Goldverkäufe getätigt, deren Umfang mir nicht bekannt ist.
Inzwischen ist der Goldkurs stark angestiegen. Im Mittel des ersten Quartals 2006 beträgt er 23'725 Franken pro Kilogramm. Hätte man das Nationalbankgold in diesem Zeitfenster verkauft, so hätte dies bereits einen Mehrerlös von 11,3 Milliarden Franken ergeben. Die SNB habe die Kurssteigerung nicht voraussehen können, so meine Belehrung, obschon ich keinen Hinweis auf eine Kurssteigerung oder ähnliches gemacht hatte.  
 
 
Der Schweizer Privatbankier Ferdinand Lips wusste es besser. In seinem Buch ‚Die Goldverschwörung’, enthüllt er, warum der Goldmarkt seit über 40 Jahren von einer internationalen Macht- und Finanzelite manipuliert wird und warum ein freier Goldmarkt nicht existiert. Im Referat ‚Drei Revolutionen’ anlässlich der Konferenz ‚Goldrush 21’ sagt er sogar, dass es von grösster Bedeutung sei, die Restriktionen des IWF loszuwerden, die den Mit­gliedländern verbieten, ihre Währung an Gold zu koppeln. Andernfalls müssten die Länder den IWF verlassen. Betrachtet man die Grafik des Goldkurses, so stellt man fest, dass der nominale Kurs bis vor dem Zweiten Weltkrieg einmal angehoben wurde, in der Zwischenzeit jedoch fest geblieben war. In der Zeit von 1936 bis 1940 nahm er laufend zu und blieb dann wieder bis 1952 fest. Danach pendelte er, um im Jahre 1974 emporzuschnellen und ab Ende der 80er und 90er Jahre wieder zu fallen. Nachdem die Goldverkäufe getätigt waren, begann er wieder zu steigen. Betrachten wir nun den realen Kursverlauf mit dem teuerungs- und inflationsbedingten Index auf der Basis von 1993, wobei jener des Landesindexes der Konsumentenpreise und die reale Veränderung des BIP als Vergleich verwendet wurde, um die Entwicklung zu approximieren. Dabei fällt auf, dass der reale Goldkurs spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg bis Anfang der 70er Jahre um mehr als die Hälfte gesunken ist, um - nachdem die Goldparität aufgehoben worden war - wieder zu steigen. Real betrachtet hat der Goldkurs in den 90er Jahren, mit Ausnahme der 50er und 60er Jahre, ein Jahrhunderttief erreicht, und ausgerechnet während diesem wurden die Goldverkäufe getätigt. Der Privatbankier Ferdinand Lips hat mit seiner Argumentation vollumfänglich Recht, wenn er aussagt, dass der Goldkurs seit langer Zeit manipuliert ist [Referat „Papier gegen Gold“ von Ferdinand Lips anlässlich des 1. Goldbrief-Seminars am 25.01.2003 in München]
 
Es ist keineswegs erstaunlich, dass die SNB wie auch der IWF diese Entwicklung nicht voraussehen wollten und die Medien die Argumente von Lips nicht publizierten. Im weiteren ist zu befürchten - wie Lips prophezeit - dass der Goldpreis um das Zehnfache steigen wird und für die Schweiz in der Folge nicht 21 Milliarden Franken an Erlös  zurückbleiben, sondern 210 Milliarden Franken Verlust! Im Bundesrat und in der Bundesversammlung haben dies selbst die ‚Finanzspezialisten’ nicht bemerken wollen. Am Anfang des Verteilkampfes um die Goldreserven stand die Idee der Solidaritätsstiftung. Diese wurde der Öffentlichkeit im Frühjahr 1997 von Bundesrat Arnold Koller präsentiert. Ist es nicht so, dass dieser Rotarier und mutmassliche Hochgradmaurer vom Rotary-Club von Amerika geholt und zum Bundesrat gemacht wurde, weshalb nach einigen Jahren eine Gefälligkeit fällig war und er ausgerechnet diese Stiftung vorschlug? Über ihn ist inzwischen ja auch bekannt, dass er als Bundesrat Beschwerden von Bürgern unterdrückt hat! Nachdem der Mechanismus allmählich bekannt ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Problematik der namenlosen Konten in der Schweiz von den Behörden und Banken absichtlich unter den Teppich gekehrt wurde, das Netzwerk jedoch die strategische Absicht verfolgte, daraus sehr viel Kapital zu schlagen. Auch wenn zu diesem Thema formell eine andere Organisation aufgetreten war, ändert das nichts an der Tatasche, dass die Illuminaten
diese instrumentalisiert hatten. Sodann sollte jedem Hinterbänkler klar werden, dass der Bergier-Bericht *, nachdem an ihm bereits Kritik geübt wurde, nichts anderes als teure Geschichtsklitterung darstellt.  
 
2.4 Die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts
Betrachten wir die Entwicklung des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP), so stellen wir fest, dass dieses im letzten halben Jahrhundert mit Ausnahme der Jahre 1975 und 1977 stetig grösser geworden ist. Betrachten wir jedoch die jährlichen realen Veränderungen des BIP (inflations- und preisbedingte Korrektur) gegenüber dem Vorjahr, so sieht dies nicht mehr so rosig aus. So beträgt die mittlere jährliche reale Zunahme seit dem Jahre 1970 bis heute lediglich 1.58 %, nominal immerhin 4.85 % und ab dem Jahre 1990 real 1.09, nominal 2.60 %. Betrug die reale Zunahme in den Jahren 1950 bis 1970 im Mittel noch 4.74 %, nominal sogar 7.87 %, so waren es in den Jahren 1970 bis 1980 bloss noch 1.88 bzw. 7.08 %. In den 80er Jahren zog das reale Wachstum auf 2.30 % an und das nominale sank auf 6.41 %. Die Schweizer Wirtschaft serbelt daher nicht erst seit den 90ern, sondern bereits seit den 70er Jahren. Die massiv gestiegenen Kosten der Justiz müssen selbstverständlich von der Volkswirtschaft getragen werden, zumal erstere keine Güter im wirtschaftlichen Sinne produziert und zudem noch Ausschuss. Die eigentlichen Kosten der Justiz wären im Prinzip noch tragbar, doch nachdem bewiesen ist, dass die Gerichte Betrug, Vorteilsgewährung und Begünstigung sowie weitere Verbrechen legalisieren, resultieren daraus weit höhere Kosten, die die Volkswirtschaft ebenfalls zu tragen hat. Die in Position 2.1 beschriebenen Kosten sind nichts anderes als eine Hauptursache des Umstands, dass die Schweizer Wirtschaft krankt.
 
Die Medien frohlocken und behaupten heute, dass die Wirtschaft boome, weil das nominale Quartals-BIP angeblich auf 3.5 % gestiegen sei. Das ist eine weitere Zeitungsente des Netzwerks, um die anstehende und gravierende Wirtschaftskrise zu vertuschen, wie sie der Schweizer Privatbankier Ferdinand Lips prophezeit. Unter diesen kriminellen Voraussetzungen ist es doch sinnlos zu arbeiten, wenn einem das kriminelle Netzwerk unter den Augen und mit der Beteiligung der Behörden Hab und Gut stiehlt. Wenn in solchen Situationen noch jemand arbeitet, so ist er mehr als nur ein Dummkopf! Doch in der Weltwoche Nr. 20/06 wurde sogar gefordert, dass die nicht berufstätigen Frauen einem Erwerb nachgehen müssen, um das schwache Wirtschaftswachstum zu beheben.
 
2.5 Überwachungs- und Kontrollgesetze
2.5.1 Das ‚Hooligan-Gesetz’, das kein Hooligan-Gesetz ist
Nach dem Fussballmatch Basel gegen Zürich vom 13. Mai gab es wieder gewalttätige Ausschreitungen. Den Medien konnte man sogar entnehmen, dass der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) festhielt, dass der Hooliganismus seit Jahren ein bekanntes Problem sei, das kantons- und landesübergreifend auftrete. Bei den Randalierern handle es sich nicht wirklich um Fans, sondern um Personen, die bereit seien, anderen ohne Hemmung Leid zuzufügen und die deshalb den Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung gleichzustellen seien. Aus diesem Grund wurde das Hooligangesetz gefordert, weil behauptet wird, dass die bisherige Gesetzgebung nicht genüge. Die bestehende Gesetzgebung würde durchaus genügen, wenn die verantwortlichen Organe sie anwenden und vollständig nützen würden. Das ist nicht nur die Meinung des Schreibenden, sondern auch jene von nicht dem Netzwerk angehörenden Strafverfolgern. Zwischenzeitlich habe ich von verschiedenen Zuschauern erfahren müssen, dass die Randalierer am besagten Match nicht im Stadion waren, sondern diese erst ins Stadion drängten, nachdem das Spiel beendet war und die Tore geöffnet wurden. Darnach legten sie umgehend los, warfen Petarden und prügelten. Wenn diese Personen im Stadion gewesen wären, so hätte das Sicherheitspersonal seine Aufgaben bei der Eingangskontrolle nicht gebührend durchgeführt; doch das wurde nie gerügt. Das Problem liegt auch hier einmal mehr an einem anderen Ort: So dürfte es einerseits so sein, dass die Juristen, die selbstverständlich auch in der Polizei vertreten sind, den unteren Polizeibeamten Vorgaben für ihre Arbeit erteilen, mit denen man den Randalierer das Handwerk nicht legen kann, da die formellen Hürden viel zu hoch angesetzt sind. Andererseits weisen im besagten Fall die Bereiche Organisation sowie Dispositiv auch bei der Polizei auf vorsätzliche Mängel hin, sofern die verschiedenen Publikationen und Aussagen ausgewertet werden. Das Eindringen der Randalierer ins Stadion ist dadurch gezielt ermöglicht und von der Polizei gedeckt worden. All dies wurde zusätzlich gefördert, indem die Vertreter des Netzwerks Agitatoren anheuerten. Dafür lässt sich durchaus Personal finden und wenn man die Rekrutierung richtig anpackt, wird das sogar gratis erledigt. Das lässt zudem auch keinen Verdacht der Agitation aufkommen. Die Polizeimannschaft muss den Mund halten, sonst werden Aufmüpfige von den Polizeioberen, die dem Netzwerk angehören, bestraft. Warum wohl sollen die Sicherheitsvorkehrungen für die Fussball-Europameisterschaft 2008 des Departements Schmid so horrend teuer sein? Gehört Schmid auch in dieses Netzwerk?
 
Daraus ergeben sich mehrere ‚offiziell’ zu kommunizierende Botschaften, dass nämlich die verantwortlichen Organe ihre Arbeit ‚pflichtgemäss’ erledigt haben, man aber trotzdem mit dem Hooliganismus ‚überfordert’ ist, weil die Gesetze angeblich ungenügend sind. Das sind gute Gründe, das ‚Hooligangesetz’ zu fordern und vor allem durchzusetzen, um dadurch die Bevölkerung noch mehr und vor allem willkürlich zu fichieren. Das ‚Hooligangesetz’ heisst nämlich in Wirklichkeit ‚Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (Gewaltpropaganda/Gewalt bei Sportveranstaltungen)’, womit klar wird, welche Absicht dahinter steckt. Den Hooliganismus gab es schon immer, sogar bei den Römern, und es wird ihn immer geben, doch er ist erst seitdem der Sport, und dabei insbesondere der Fussball, verpolitisiert wurden, ein richtiges Problem. Bundesrat Ogi lässt grüssen! Aufgrund seiner Faxen könnte Ogi ein Freimaurer sein. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) ist nichts anderes als die Reaktion auf den Fichenskandal Ende der 80er Jahre [Botschaft des Bundesrats Nr. 1994.028, BBl 1994 II 1127] und sollte eigentlich die Fichiertätigkeit der Behörden einschränken. Der Zweck des 1997 erlassenen Gesetzes [Beschluss des Parlaments, BBl 1997 II 586] sei die Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie der Schutz der Freiheitsrechte der Bevölkerung. Dazu wurde dem Bundesrat eine ganze Anzahl von Kompetenzen als vorbeugende Massnahmen zuerkannt. Im ‚Hooligan-Gesetz’ geht es jedoch nicht nur um Sportveranstaltungen, sondern es enthält den neuen Artikel 13a, in dem die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Einziehung von Propagandamaterial geregelt werden. Ich habe noch nie vernommen, dass die Randalierer an einem Fussballmatch Propagandamaterial verteilt hätten, wollen diese doch ihre physischen und nicht ihre ‚beschränkten’ geistigen Kräfte auslassen. Ein Vergleich mit den Medien in Position 2.6 besteht ganz sicher!
 
In der bundesrätlichen Botschaft vom 17. August 2005 sind dann auch die Ziele der neu vorgesehenen Massnahmen aufgeführt. Unter den drei Zielen in Sachen Sportveranstaltungen ist lose auch noch jenes der Schliessung von Lücken im Kampf gegen Gewaltpropaganda und Gewalt aufgeführt. Begründet wurde dies mit der seit einigen Jahren vermehrt auch gewaltsam ausgetragen Konfrontationen zwischen rechten und linken Gruppierungen und Einzelpersonen. Diese Entwicklung sei durch die Verbreitung von Gewalt propagierenden Ideologien gefördert worden. Wer hat diese Gewalt wieder angezettelt? Die neue Bundesrätin Leuthard hat ja auch schon längst gefordert, das BWIS auf Demonstrationen auszuweiten. Damit hat sie sich als Vertreterin dieses Netzwerks geoutet, womit ihre Position definiert ist. Das Gesetz ist daher ein Trojanisches Pferd.
 
Betrachten wir die Staatsschutztätigkeiten des Bundes seit dem Fichenskandal, so stellen wir fest, dass sich die Zahl der Telefonüberwachungen in den Jahren 1991 bis 1996 auf rund 1’000 verdoppelt hat und es im Jahre 1998 bereits 2’138 Anordnungen waren [Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz ASS, http://www.raben¬net.ch/ficherman/ neue_texte/ communique 22 11 99. htm; 99.3427 - Interpellation; Auskünfte zu Telefonüberwachungen]. In 2004 haben die Justizbehörden bereits 7’700 Telefonüberwachungen angeordnet und 5’300mal die Verbindungsdaten eines Anschlusses überprüft [GSoA Zeitung März 2006; ‚Big Blocher is watching you’ im Blick vom 01.04.2006, Schon über 60'000 Fichen] Nach eigenen Angaben hat das EJPD in den 90er Jahren 16 Sicherheitsgesetze durchgepaukt. Die Zahl der Verordnungen, der rein administrativen Beschlüsse ohne Mitwirken des Parlaments, ist dagegen nicht überschaubar. Die Zahl der Fichen, die im Staatsschutz-Informationssystem (ISIS) über Personen und Organisationen gespeichert sind, stieg zwischen 1997 und 2004 von 40’000 auf 60’017. Aktuellere Zahlen werden geheimgehalten. Die alten Fichen und Akten mögen gegenüber den heutigen Datensystemen geradezu harmlos erscheinen. Die Datenhaltung auf Vorrat aber ist geblieben. Sie wurde durch ein unübersichtliches Weitergabesystem und eine Vielzahl von online-Abrufmöglichkeiten ergänzt. Viele dieser Daten sind anerkanntermassen ungesichert und betreffen bloss Kontaktpersonen. Die Überwachung wird jedoch dann erst recht beginnen, wenn der Bereich des Fernmeldeverkehrs technologisch aufgerüstet ist. 12 Millionen Franken will man in den nächsten Jahren investieren, um nebst Telefon, Fax und E-Mails neu auch die Internet-Telefonie abhören zu können. Zudem soll die Liste der strafrechtlichen Delikte gemäss Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erweitert werden, obwohl der Deliktkatalog schon jetzt ausserordentlich umfangreich ist. Aus dem Jahrzehnt der Öffnung und Demokratisierung ist eines der ‚Inneren Sicherheit’ geworden und anstatt einer gläserner Verwaltung wurden gläserne Bürger geschaffen! Vergleichen wir hierzu die Protokolle der Weltdiktatur - Seite 17 bzw. ‚Wir sind stark und unverwundbar’ im ersten Absatz (S. 282) - so stellen wir fest, dass die Freiheit der Presse, das Recht des Zusammenschlusses, die Gewissensfreiheit, das allgemeine gleiche Wahlrecht und vieles andere unmittelbar nach dem Staatsstreich aus der geistigen Rüstkammer der Menschheit verschwinden oder doch von Grund aus umgestaltet werden muss! 
 
2.5.2 Antirassismusgesetz
Das Antirassismusgesetz ist ganz bewusst nicht präzis definiert worden. Es wird behauptet, dass es eine gewisse Zeit brauche, bis sich die Praxis eingebürgert habe. Das ist kaum anzunehmen, wenn man weiss, wie willkürlich die Gerichte entscheiden. Das Verbot von antirassistischen Äusserungen wäre noch das eine, doch die bisherige Praxis zeigt eher, dass von gewissen Kreisen eine landesweite Jagd auf (meist vermeintliche) Rassisten geführt wird, um Leute, die manipulierte Gesellschaftsveränderungen anprangern, mundtot zu machen. Es muss auch die Frage gestellt werden, ob im Vorfeld der Gesetzgebung und bis in die heutige Zeit - wie beim Hooligan-Gesetz - allenfalls auch Agitatoren am Werk gewesen sind, um dieses einführen zu können. Wenn man die Kaltblütigkeit und den Sadismus dieses Netzwerks sowie die Zusammenhänge in der tatsächlichen und nicht jener der offiziellen Geschichte kennt, so wird das je länger je wahrscheinlicher. Würden sich alle Länder an die gleiche Konvention halten, so wäre dies auch noch tragbar, doch dem ist leider nicht so! Liest man die Werke resp. Artikel des israelischen Professors Israel Shahak, so stellt man schnell fest, dass der Rassismus andernorts seit Jahren ganz gewaltig geschürt wird. Dieses extreme Schüren durch die Verantwortlichen in einer Kultur wird nicht ohne gravierende Folgen bleiben. Dies erst recht, weil es nicht nur um verbale Äusserungen geht, sondern sogar die Missachtung der elementarsten zwischenmenschlichen Pflichten verlangt wird. Dies ist nicht die Ansicht des Schreibenden, sondern jene des verstorbenen Israel Shahak, der glücklicherweise zum betroffenen Kulturkreis gehört und diese Praxis selbst angeprangert hat. Dieses in seinem Buch beschriebeme Schüren von Seiten der Verantwortlichen fördert nichts anderes als eine Herrschaftsklasse einerseits und ‚Dreck’ andererseits. Sind die Ziele der Illuminaten erreicht, was in wenigen Jahren der Fall sein wird, so hat dies für die betroffenen Länder, darunter auch die Schweiz, verheerende Auswirkungen, weil jede empörte Reaktion durch die Betroffenen als Rassismus ausgelegt werden kann und wird! Es ist nicht auszudenken, was unter diesem Titel in der Folge alles möglich sein wird, zusammen mit der willkürlichen Justiz, die wir bereits heute haben. Übrigens, gehörte der Rassistenjäger Sigi Feigl nicht auch dem jüdischen Orden B’nai B’rith an? Nebenbei sei noch erwähnt, dass die Bekämpfung der Rassendiskriminierung seit Jahrzehnten ein Steckenpferd der UNO ist. Siehe dazu die Botschaft des Bundesrates (BBl 1992 III 269).
 
2.5.3 Waffengesetz
Die Änderung des Waffengesetzes ist nötig, um die Waffen nach der Machtübernahme der Illuminaten und Konsorten einzuziehen, damit sich vor allem kein physischer Widerstand ergeben kann. Diese Einziehung wird zum gegebenen Zeitpunkt ganz einfach deswegen möglich sein, weil die Waffenbesitzer im Minimum einen Waffenerwerbsschein besitzen müssen, d.h. sie sind registriert. Ein zentrales Waffenregister würde die nachherige Einziehung wohl vereinfachen, doch es ist nicht zwingend erforderlich, weil deren Halter bekannt sind. Übrigens stellt sich auch hier die Frage, ob allenfalls Agitatoren am Werk gewesen sind und ganz gezielt mit Waffen Aufsehen erregt haben, die die Medien, nebst Zeitungsenten, fleissig aufgebauscht haben. Vergleichen wir hierzu wieder die oben angegebenen Seiten der Protokolle, so stellen wir fest, dass die Illuminaten (schon heute) Versprechen machen, die sie nie einhalten werden.
 
2.5.4 Der Europäische Haftbefehl
Hier sei auf einen im Schweizer Demokrat erschienenen treffenden Artikel von Anita Nideröst ‚Der Europäische Haftbefehl’ verwiesen. Mit der Annahme des Dossiers «Schengen» müsste die Schweiz auch den Europäischen Haftbefehl (EHB) einführen. Die Konsequenzen sind in dem Artikel erwähnt, doch möchte ich darauf hinweisen, dass es durch die unterschiedlichen Landesrechte äusserst einfach sein wird, kritische Personen in der Justiz zu versenken, indem man sie im Land A wegen Rassismus anklagt, im Land B wegen Hooliganismus, im Land C wegen Ehrverletzung, im Land D wegen Volksverhetzung etc. etc., so dass diese in absehbarer Zeit kaum mehr aus dem Räderwerk der Justiz herausfinden werden. Gleichzeitig werden alle Güter der Betroffenen beschlagnahmt, die sie mit Sicherheit nicht mehr erhalten werden, selbst wenn sie straffrei ausgehen würden. Die Schweiz verfolgt ja bereits heute die offizielle Praxis, unbescholtenen Bürgern Hab und Gut zu rauben, auch wenn sie nicht in ein Strafverfahren verwickelt sind. Nachdem die Machtübernahme stattgefunden hat, muss dies nicht mehr durch Betrug vonstatten gehen, man kann dann „legal enteignen“, auch in anderen Ländern!
 
2.5.5 Von der AHV-Nummer zur registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer
Am Anfang stand der Ersatz der bestehenden AHV-Nummer. Heute geht es jedoch nicht mehr um diese, sondern bereits um eine Personenidentifikationsnummer, die nach neuestem Entscheid sogar registerübergreifend sein soll. Damit lassen sich künftig die Datensätze aus diversen Datenbanken leicht miteinander verknüpfen (darunter auch Personalien, Zivilstands-, finanzielle und medizinische Daten, Angaben zum Stimmverhalten und Aufenthaltsdaten etc.). Zudem sollen die Volkszählungen künftig elektronisch durchgeführt werden. Die Planung des gläsernen Bürgers wurde vom freimaurerischen Departement des Innern bisher verschwiegen. Mit den einfachen Verknüpfungsmöglichkeiten werden z.B. auch Rasterfahndungen problemlos möglich. Wenn man inzwischen Einblick in das tatsächliche politische Geschehen und in die Staatsverwaltung erhalten hat, so ist es offensichtlich, dass damit der Missbrauch programmiert ist und ein zentraler Zugriff auf sämtliche Register eines Bürgers noch verheerendere Folgen haben wird als bisher. Die Behauptung, die Daten für die Statistik würden verschlüsselt weitergeleitet, klingt wie ein Hohn, weil man sich im Freimaurerstaat nicht darauf verlassen kann! So wird es einem kriminellen Netzwerk noch einfacher als heute möglich sein, einzelne Bürger auszuspionieren, denn die verantwortlichen Staatsorgane sind nicht willens, dies zu unterbinden, weil sie nach wie vor vorsätzlich für Dritte handeln.
 
2.5.6 Biometrische Pässe
Wie bereits bekannt, ist der biometrische Pass nichts anderes als die Folgeerscheinung der Terrorattentate vom September 2001, die staatlich organisiert waren. Die biometrischen Pässe sind daher nur ein weiterer Schritt zum gläsernen Individuum. Bei den biometrischen Daten im künftigen Schweizer Pass gehe es in erster Linie um ein digitalisiertes Gesichtsbild, das auf einem kontaktlos lesbaren Chip gespeichert werde. Zudem werde aber auch geprüft, weitere Merkmale wie Fingerabdrücke oder das Irismuster der Augen in den Ausweis aufzunehmen. In wenigen Jahren werden auf klandestinem Weg wohl noch weitere Angaben darin aufgenommen, deren Kenntnis den Bürgern vorenthalten wird, weil sie es nicht kontrollieren können. Diese Daten können mittels RFID-Technik (Frequency Identification) aus kurzer Distanz von Lesegeräten gelesen werden, sofern das Lesegerät den nötigen  Schlüssel besitzt. Damit diese von Unberechtigten nicht gelesen werden können, werde der Zugriff darauf gesichert: Nur autorisierte Geräte seien in der Lage, diese Sicherung zu erkennen und die Daten zu lesen. Möglich werde auf diese Weise schliesslich ein elektronischer Vergleich zwischen dem gespeicherten Gesichtsbild und dem Live-Bild der Person, die den Pass vorlegt, zum Beispiel beim Grenzübertritt. Eine Verwendung der Daten im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen, etwa zu Fahndungszwecken, sei jedoch verboten. Wir haben bereits festgestellt, dass auf den Freimaurerstaat kein Verlass ist, weil deren Organe in krimineller Absicht handeln. Daher sind diese Beteuerungen ebenfalls nichts wert. Es ist durchaus denkbar, dass die autorisierten Geräte nicht nur am Zoll stationiert werden, sondern auch andernorts, und dass diese Technik künftig auch für die Fahndung verwendet wird. Offiziell wird es dann der Zufall sein, der zur Identifikation bzw. Verhaftung von unbescholtenen’ Personen beigetragen hat.
 
2.5.7 Weiteres
Wie transparent die Behörden sind, und damit auch die Bürger gezwungenermassen werden, zeigt sich auch daran, dass die vormalige Bundesrätin Metzler, die dem beschriebenen Netzwerk ebenfalls angehören dürfte, der Freimaurer- und Illuminaten-Hochburg USA freie Einsicht in die Akten der Bundesanwaltschaft gewährt hat. Die organisierte Kriminalität der Illuminaten und ihrer Leibeigenen ist mit dieser Massnahme gestärkt worden. Die Zunahme der Überwachung der Bürger lässt sich auch aufgrund des Polizeibestandes abschätzen. So hat sich beispielsweise der Mannschaftsbestand der Kantonspolizei Zürich seit den 50er Jahren mehr als vervierfacht und seit dem Jahre 1970 hat er um 90 % zugenommen - unter Berücksichtigung der Bevölkerungszunahme um 67 %. In den letzten 10 Jahren war die Zunahme immer noch überproportional: effektiv 15 % und unter Berücksichtigung der Bevölkerungszunahme immer noch 6 %. Trotzdem wird behauptet, der Polizei fehlten mehrere hundert Mitarbeiter. In anderen Kantonen wird es wohl kaum anders sein. Da jammern beispielsweise die Berner, sie hätten mehr als 80'000 Überstunden im Korps, was 145 Stunden pro Beamter ausmacht. Mit diesen Überstunden sind sie jedoch nicht allein. Dafür unterstützen die Polizeien diese kriminelle Organisation und greifen die Volksrechte an, wie in Position 2.5.2 beschrieben.
                                          
2.6 Medien
‚Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien. Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen und ersetzen diese durch Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.’ - M.A. Verick.
 
Betrachten wir die nationalen und vor allem die internationalen Medien, nachdem wir endlich über den Tellerrand blicken können, so stellt man fest, dass sie lediglich einen nichtssagenden Einheitsbrei verbreiten. Bei den regionalen ist es nicht besser, weil diese ebenfalls im gleichen Filz stecken, da sie sonst keine Aufträge mehr erhalten würden. Ab und zu erfährt man, dass die Politik die Medien missbraucht. So wurde letzthin sogar berichtet, dass Hollywoodstars, die den US-Präsidenten Bush kritisierten, von den Medien geschnitten würden, doch das sind punktuelle Ausnahmen.
 
2.6.1 Beispiel Neue Zürcher Zeitung
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) war einmal berühmt für ihre Recherchen und Berichte. Aus heutiger Sicht muss man sich fragen, ob diese tatsächlich fundiert waren. Betrachtet man diese Zeitung in den letzten Jahren, so fällt einem auf, dass die Qualität spätestens mit der Einführung der NZZ am Sonntag ganz massiv nachgelassen hat. Die freisinnige Zeitung hat sich von der Tageszeitung faktisch zum Sport-, Feuilleton- und Lifestyle-Blatt entwickelt. Die wenigen politischen Beiträge, ob nun regional, national oder international, haben keine Aussagekraft. Das merkt man sogar, wenn man nicht weiss, wie die grosse Politik funktioniert. Die Börsenberichte taugen eh nichts, weil der Börsenhandel ohnedies manipuliert ist. Selbst bei den Berichten über Wissenschaft und Technik, die eigentlich unpolitisch sein sollten, muss man vorsichtig sein, nachdem verschiedene Zeitungsenten entlarvt worden sind. Die NZZ dürfte  jedoch nichts anderes sein als ein von Illuminaten gelenkter Freimaurer-Papierbund, der den Namen Zeitung gar nicht mehr verdient. Bezüglich des St. Galler Tagblatts und deren Kooperationsblätter habe ich mich schon vor Jahren in gleicher Weise geäussert, ohne zu wissen, wer dahinter steckt. Diese Veränderung in der NZZ erstaunt einen nicht, da der ehemalige Chefredaktor und heutige Leiter ‚Publizistik NZZ-Gruppe’, Hugo Bütler, ein Bilderberger ist. Wie viele Verwaltungsräte der NZZ - zu denen zahlreiche Politgrössen zählen - in Serviceclubs und sogar in den Logen sitzen, lässt sich daher nur erahnen. Wie dilettantisch oder freimaurerisch zum Thema Gold in der NZZ am Sonntag vom 11. Juni 2006, Seite 45, durch Daniel Hug geschrieben wurde, lässt sich aus seinem Artikel entnehmen. Da behauptet er, nachdem der Preis seit dem Jahr 2000 gestiegen ist,  ‚Das Metall ist nur soviel wert, weil andere Leute glauben, es sei wertvoll (in der Industrie ist Gold oft ersetzbar). Also kann man nur darauf hoffen, dass man einen Dümmeren findet, der einem das Metall zu einem noch höheren Preis abnimmt.’!
 
2.6.2 Übrige
Bei den übrigen Medien in der Schweiz verhält es sich nicht anders, entweder gehören sie dem Dunstkreis der Illuminaten an, wie der Tagesanzeiger und die Ringier-Blätter, oder sie sind freimaurerisch beherrscht, was wieder aufs Gleiche hinausläuft. Andere gibt es ja praktisch gar keine. Wenn man unabhängige Informationen und Berichte erhalten will, so muss man sich an die kleinen Verleger wenden, deren es vielleicht eine Handvoll gibt. Diese berichten jedoch nicht täglich. Wenn jemand noch die offiziellen Tageszeitungen der Illuminaten und der Freimaurer mit den manipulierten oder zensurierten Nachrichten kauft, so ist er selber schuld, wenn er dafür bezahlt. Die grossen internationalen Medien sind so oder so alle in der Hand der Illuminaten. Selbst Berlusconi und Murdoch lehnen sich diesen an. Sodann erstaunt es einen auch nicht, wenn auf der Forbes-Liste der reichsten Personen keine Illuminaten aufgeführt sind, denn diese Vermögen sind geheim, zudem wären die Reichsten neben den Illuminaten im Vergleich dazu geradezu mausarm.
 
2.7 Weitere Gesetzgebung
2.7.1 Reduktion der Parlamente und deren Rechte
Dem St. Galler Tagblatt der Ausgabe vom 6. Mai 2003 kann entnommen werden, dass der St. Galler Grossratspräsident Fritz Lüdi anlässlich des Besuches von Bundesrat Pascal Couchepin die Vision des Parlaments in 50 Jahren beschrieben hat. Eine Vordenkerkommission aus den Meinungsführern der Fraktionen sehe den Kantonsrat von 180 auf 60 Mitglieder verkleinert. Weiter werde es keine Interpellation, sprich keine Kontrolle mehr über die Regierung geben [Tagblatt vom 06.05.03 - Das St. Galler Selbstbewusstsein wächst]. Mit dieser Rede hat der Rotarier Lüdi dem Freimaurer und Bilderberger Couchepin rapportiert, dass der Kanton St. Gallen auf Kurs sei, damit die Illuminaten demnächst die Macht übernehmen können! Und was steht in den Protokollen der Weltdiktatur auf Seite 6 bzw. Seite 279? ‚Strohpuppen als Politiker’. Nur nebenbei sei erwähnt, dass diverse Kantonsparlamente in letzter Zeit bereits verkleinert worden sind.
 
2.7.2 Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Das heutige Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) wurde im Jahre 1892 in Kraft gesetzt. Dem diesbezüglichen Rechtskommentaren kann entnommen werden, dass der Konkurs nichts anderes als eine finanzielle Exekution sei und nicht bloss die Wegnahme der Schuldwerte. In der 5. Eingabe vom 13.12.05 habe ich nachgezeichnet, dass das Bundesgericht spätestens ab den 50er Jahren - in den Kantonen gar noch vorher - Betrug und Vorteilsgewährung des kriminellen Netzwerks schützte. Damit wird ersichtlich, dass das kriminelle Netzwerk über einen sehr weiten Planungshorizont verfügt, um seine Massnahmen zwecks Erreichung seiner Ziele umzusetzen. Das SchKG wurde demnach vor über 100 Jahren auf diese Weise konzipiert, um einzelne Personen gezielt finanziell zu exekutieren. Und was sagt die Protokolle auf Seite 26 bzw. in ‚Keine Vorstellung von Pflichten’ (S. 298) im 2. Absatz aus? ‚Die jetzigen Staatsleiter geben sich bei der Bestallung der Richter nicht die Mühe, diesen das Gefühl der Pflicht und Verantwortlichkeit einzuprägen und die Erkenntnis der Aufgaben zu erschliessen, die sie tatsächlich erfüllen sollen.’ Wann haben die verantwortlichen Organe der Richterschaft ins Gewissen geredet und sie auch auf ihre gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung aufmerksam gemacht? Nie, weil die Parlamente und Parteien kriminelle und seelenlose Elemente in den Richterstand heben!
 
2.8 Menschenrechtsorganisationen
Im Januar 2006 wurde das Zürcher Komitee der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch [HRW] gegründet. Laut den Medien hafte der Organisation nicht ganz zu Unrecht das Etikett «amerikanisch» an. Ihre Führung ist amerikanisch, der Hauptsitz befindet sich in New York, und schwerpunktmässig mobilisiert die Organisation ihre Komitees, Gruppen von einflussreichen und vermögenden Helfern, in Nordamerika. Seinen freiwilligen Helfern teilte  Human Rights Watch eine doppelte Aufgabe zu. Zum einen sollen sie ein Netzwerk von ‚Freunden der Menschenrechte’ bilden, öffentliche Debatten anregen und für den Schutz der Menschenrechte werben. Zum anderen fungieren Unterstützungskomitees als Donatoren und Spendensammler. Mit diesen Einnahmen bestreitet dann die Organisation ihre eigentliche Aktivität, die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen. Mit der Publikation von verlässlichen (?) und wahrheitsgetreuen (?) Berichten will sie die Urheber von Menschenrechtsverletzungen dem Scheinwerferlicht der Medienöffentlichkeit aussetzen, in der Hoffnung, die Übeltäter in Verlegenheit bringen, ja stigmatisieren zu können. Das Zürcher Komitee wird vom Schweizer Unternehmer und Kunstförderer Thomas W. Bechtler präsidiert. Mitte Juni 2006 hat das Zürcher Komitee einen Anlass abgehalten. In den Medien wurde berichtet, dass die Herren Ex-Bundesrat Flavio Cotti (Bilderberger und Freimaurer) und Ex-Chefredaktor der NZZ Hugo Bütler (Bilderberger) sowie Ex-Nationalrat Ulrich Bremi (nur Rotary-Mitglied?) als Gäste an dem Anlass teilgenommen hätten. Weiter wurde berichtet, dass die Gruppe guten Kontakt hinter den Kulissen habe! Nachdem nun Organisation und Wirken des kriminellen Netzwerks bekannt sind, muss man sich nicht mehr fragen, in welchem Kielwasser das Zürcher Komitee von HRW segelt, erst recht, wenn solch illustre Gäste anwesend sind. Wirft man einen Blick auf die Mitgliederliste des Fördervereins (25 Personen), so muss man sich die Frage stellen, ob bei den Aufgeführten die Anzahl der Mitgliedschaften in den Illuminaten- und Freimaurer-Logen sowie in den Serviceclubs nicht grösser als 25 ist. Bereits in Position 4.6 ‚Die verschiedenen Menschenrechtsvereinigungen’ der 6. Eingabe an die Bundesversammlung vom 17.02.06 habe ich festgehalten, dass diese Menschenrechtsorganisationen gekauft sind. Sodann muss man sich fragen, ob dies nicht der profane Humanismus der Illuminaten ist, der die unterste Stufe in der Hierarchie bildet?
 
2.9 Weiteres
In den verschiedenen Eingaben 4.2 bis 4.5 vom Frühjahr 2005 habe ich einzelne Kriminalfälle aufgezeigt und skizziert. Nachdem die Netzwerke namentlich bekannt sind, steht gleichzeitig fest, dass diese auch in diesen Fällen Täter waren, weil die Behörden immer wieder involviert waren und die Strafverfolgung entweder gar nicht an die Hand genommen wurde oder versandete.
 
2.9.1 Die Bankpleiten
Spar- und Leihkasse Thun, Berner Kantonalbank, Solothurner Kantonalbank, Waadtländer Kantonalbank, Genfer Kantonalbank und weitere, sie alle haben dasselbe Schicksal, weil sie in der Hochkonjunktur Immobilien angeblich zu hoch belehnt hätten, weshalb sie massiv Federn lassen mussten. In Einzelfällen mag die unabsichtliche Überbewertung richtig sein, doch keineswegs in allen Fällen, denn die blinde Finanzierung hatte System. Bereits Anfang der 80er Jahre gab es nämlich Stimmen, die einen Crash prognostizierten. Wenn man die Macht und die skrupellose Vorgehensweise des Netzwerks kennt, so war auch diese Hochkonjunktur meisterhaft inszeniert, um aus dem Immobiliencrash Kapital zu schlagen. Dadurch werden auch die verschiedenen Nachlässigkeiten im langen Vorfeld in den Bankgremien, die mit wenigen Ausnahmen immer Behörden treffen, erklärbar. Aus diesen Gründen wurde auch nie eruiert, welche Personen unter dem Strich Nutzniesser dieser Verbrechen waren. Zusammen mit der finanziellen Exekution durch das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz bot sich hier eine phantastische Goldgrube an. Bei der Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB) und der SPARAD in St. Gallen ist die Lage möglicherweise etwas anders. Selbstverständlich waren auch diese Banken vom Immobiliencrash betroffen, doch aufgrund weiterer Informationen wurden in diesen Fällen gezielt Firmen und Private in krimineller Art und Weise ausgeweidet. Im Fall der ARKB gab es sogar Tote; im Fall der ARKB waren nachweislich Regierungs- und Kantonsräte aktiv an der Plünderung beteiligt und bei der SPARAD waren wiederum weitgehend die gleichen Helfer am Werk wie im Appenzellerland.
 
2.9.2 Geldwäscherei, Schiebereien und Schmuggel
In der Schweiz gibt es offiziell kaum Geldwäscherei. Die wenigen aufgedeckten Fälle sind praktisch vernachlässigbar und erst recht deren Verurteilungen. Nachdem jedoch das Bundesamt für Polizei festgehalten hat, dass die Wirtschaftskriminalität 17 Milliarden Franken pro Jahr beträgt, so stellt sich die Frage, wie diese Summen verschoben werden, denn dies ist nichts anderes als Geldwäscherei. Mit anderen Worten: mit grösster Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass alle Banken in der Schweiz Geldwäscherei in grossem Stil betreiben! Wie gut doch das Geldwäschereigesetz funktioniert! Wahrlich ein Perpetuum mobile in Sachen sinnloser Arbeitsbeschaffung und leeren Abläufen, das die Volkswirtschaft belastet; ein Meisterstück einer korrupten Politik und Verwaltung!
In der Eingabe 4.5 habe ich über das Buch ‚Das Umfeld eines Skandals’ der beiden Autoren Pascal Auchlin und Frank Garbely berichtet. Darin habe ich nicht nur den Zigarettenschmuggel thematisiert, sondern auch den Drogen- und Waffenhandel. Bezüglich des Zigarettenschmuggels habe ich herausgefunden, dass hier auch Freimaurer involviert waren bzw. wahrscheinlich immer noch sind, womit kaum anzunehmen ist, dass die Illuminaten nicht ebenfalls die Hände im Spiel haben und absahnen. Die gleiche Frage stellt sich daher beim Drogen- und Waffenhandel, nicht nur die Schweiz, sondern ganz allgemein im internationalen Raum. Hier werden gewaltige Profite erzielt, was heisst, dass dieses ‚Geschäft’ bestens zu den Illuminaten passen würde. Man muss sich daher die Frage stellen, weshalb die gewaltige Armada der Drogenfahnder es nicht fertig bringt, den Drogenhändlern das Handwerk zu legen. Der Grund ist einfach: weil die Freimaurer-Regierungen ein Doppelspiel spielen, indem der Drogenhandel vordergründig bekämpft wird, hintergründig jedoch alle Massnahmen unterminiert werden, so auch in der Schweiz! Die Behörden sollen den Gegenbeweis antreten, dass es nicht so ist! Da gibt es aber auch noch andere Handelsware, nämlich Menschen, die sprichwörtlich wie Vieh be- und gehandelt werden. Auch hier ergeben sich horrende Profite, erst recht, wenn diese Personen wie beispielsweise im Sexgewerbe als Leibeigene gehalten und ausgebeutet werden. Sodann stellt sich die Frage, ob die neue Völkerwanderung vom Netzwerk nicht ebenfalls gezielt geschürt wird, einerseits mit Kriegen, andererseits mit Schlepperbanden, um so den Industriestaaten Schaden zuzufügen.
 
2.9.3 Die Auswirkungen
In Position 5.6 der Eingabe 4.5 vom 11.04.05 wird aus dem erwähnten Buch zitiert, dass verschiedene Fahnder die Nase von dem Umfeld voll hatten, denn vielfach war es so, dass diese Leute von ihren Chefs schikaniert wurden. Der heutige FDP-Ständerat Dick Marty sei ein erfolgreicher Staatsanwalt gewesen, er habe jedoch den Dienst quittiert, weil er mehr als genug hatte. Marty wurde 1995 direkt als Ständerat gewählt. In dieses Amt kommt meiner Meinung nach nicht jeder, sondern nur jemand, der im Filz steckt. Auffallend ist auch, dass er sich nicht aus dem Fenster lehnt, wenn es um Kritik geht, insbesondere in dem von mir thematisierten Bereich. Sodann stellen sich zwei Fragen: Wurde Marty vom Netzwerk umgedreht, indem man ihm eine annehmbare Karriere anbot, wenn er sich künftig ruhig verhalte? Sass er vorher schon mitten im Filz und deckte er nur soviel auf, wie der durfte, jedoch nicht mehr? Die von den US-Behörden ausgestellte Auszeichnung muss in Frage gestellt werden, weil die USA die Hochburg der Freimaurer und Illuminaten sind. Verfolgt man die Problematik der Bundesanwaltschaft, so stellt man fest, dass diese seit 100 Jahren immer wieder in politische Intrigen geriet. Diese Intrigen waren nichts Weiteres als die Ausmarchung zwischen Illuminaten und Freimaurern einerseits und den Bauern mit ‚viehischem Verstand’, die nicht mit den Landwirten gleichzusetzen sind, andererseits. Das ist in der heutigen Diskussion um die Bundesanwaltschaft nicht anders. Die Frage, in welches Lager Roschacher gehört, spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Illuminaten- und Freimaurer-Kräfte auch hier am Wirken sind, sitzen doch ganz bestimmt auch welche in dieser Behörde.
 
2.10 Ermächtigungsverfahren in Strafsachen
2.10.1 Die Entstehung im Kanton St. Gallen
Grund meiner ersten Eingabe an die Bundesversammlung vom 20.08.02 war das Ermächtigungsverfahren in Strafsachen im Kanton St. Gallen. Im Schreiben an den Bundesrat vom 12.07.01 habe ich die Entstehung dieses Verfahrens beschrieben und in der ersten Eingabe die Auswirkungen der behördlichen Begünstigung. Nachdem die Geschäftsprüfungskommissionen der Bundesversammlung in den Jahren 1950 bis 1952 die parlamentarische Oberaufsicht über die Justiz eingestellt hatten und diese anschliessend in den Kantonen ebenfalls abgeschafft wurde, steht damit das Ermächtigungsverfahren in  einem direkten Zusammenhang, dies erst recht, nachdem der Kanton St. Gallen sein gleiches Verfahren mit der Einführung des Eidgenössischen Strafgesetzbuches (StGB) mit Beginn des Jahres 1942 aufheben musste. Aus dem Protokoll der Regierung Nr. 1073 vom 6. Juli 1951 zur Beauftragung von alt Kantonsrichter Leuzinger mit dem Entwurf zu einer revidierten Strafprozessordnung (StPO) geht hervor, dass die Vorarbeiten dazu bereits erledigt waren. Der Vorsteher des JPD, Dr. J. Riedener, befürchtete jedoch aufgrund von personellen Änderungen und im Hinblick auf sein Landammannamt im Jahre 1952, dass der Entwurf bei eigener Ausarbeitung nicht rechtzeitig fertig werden und die Vorlage für die für das Jubiläumsjahr 1953 vorgesehene Neuherausgabe der kantonalen Gesetzessammlung die Beratungen im Grossen Rat und die eventuelle Volksabstimmung nicht rechtzeitig passieren könnte.
 
Die Inangriffnahme der StPO-Revision verläuft daher parallel zur Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht im Bund. Riedener muss davon Kenntnis gehabt haben, als im Jahr 1950 im Bund die ersten Entscheide gefällt worden sind, weshalb er dies auf das Jahr 1953 umsetzen wollte. Dass es das Jubiläumsjahr des Kantons war, war nur zufällig und ein Vorwand, denn ab diesem Jahr begann die systematische Willkür. Die eingesetzte Expertenkommission debattierte an der Sitzung vom 5. Mai 1952 sehr ausgiebig über das Ermächtigungsverfahren. Aus dem Protokoll geht hervor, dass Riedener dieses Verfahren unbedingt einführen wollte, obschon sich  - wie zu Protokoll gegeben wurde - die seit 1942 geltende Praxis bewährt hatte. Sodann verweise ich auf einige Passagen in den Protokollen zum Thema Begünstigung: Seite 7 bzw. 262: ‚Der Aufstand von Paris’ im zweitletzten Absatz; Seite 21 bzw. 289: ‚Die Quelle ist stets unsere Wühlarbeit’. Im weiteren sitzen in der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ebenfalls Freimaurer und in der Anklagekammer des Kantons Zürich, die seit 2005 ebenfalls das gleiche Verfahren anwendet, sogar auch noch Illuminaten! Muss da noch etwas erklärt werden, wenn verschiedene Strafanzeigen abgewiesen werden?
 
2.10.2 Die Unterdrückung der Revision durch das Bundesgericht
Nach der Entdeckung des Komplotts zwischen der Politik und der Justiz habe ich fristgerecht zahlreiche Revisionsbegehren angestrengt, die, wie aus heutiger Sicht nicht anders zu erwarten war, allesamt umgehend abgewiesen wurden. Eine Ausnahme bildet einzig die Revision zu BGE 1P.413/2001 im Zusammenhang mit dem Ermächtigungsverfahren, die am 17. Februar 2006 mit anderen eingereicht wurde. Auffallenderweise habe ich dazu weder eine Eingangsanzeige noch eine Aufforderung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses erhalten. Akten, die ich für zwei Verfahren (eines davon das erwähnte) eingereicht hatte, wurden wieder retourniert, nachdem das andere erledigt war. Diese Akten habe ich dem Bundesgericht wieder zugestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese zur Revision zu BGE 1P.413/2001 gehören. Mit Schreiben vom 23. Mai 2006 habe ich das Bundesgericht aufgefordert, entweder eine Eingangsanzeige zuzustellen oder den Stand der Arbeiten kundzutun, damit sichergestellt sei, dass dieses Revisionsmittel nicht unterschlagen werde. Bis heute ist noch keine Antwort eingetroffen, weil die Absicht besteht, diese Rechtsmittel zu unterschlagen. Die Unterdrückung der Revision ist insofern realistisch, weil das kriminelle Netzwerk erstens dieses Ermächtigungsverfahren erhalten will, um seine Mitglieder zu schützen; zweitens verurteilen die Rechtskommentare das Ermächtigungsverfahren in Grund und Boden und drittens sind die vom Bundesgericht erlassenen Urteile an sich offensichtlich willkürlich, so dass dies jeder Laie erkennen kann, mit Ausnahme jener mit ‚viehischem Verstand’. Wenn einzelne Juristen diesbezüglich hinter dem Berg halten, so nur deswegen, weil sie den Mut zur direkten Kritik nicht aufbringen. Im weiteren kann sich das Bundesgericht die Aufhebung dieser Urteile gar nicht leisten, weil es damit völlig unglaubwürdig werden würde. Doch das ist es bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert! Zudem würden der Bundesrat als Oberaufsicht über das Strafgesetzbuch und der Kanton Zürich, der dieses Verfahren nach St. Galler Modell per 2005 eingeführt hat, ‚ihr Fett ebenfalls abbekommen’.
 
2.11 Bundesrätin für wirklich alle
Der Ausgabe von Recht + Freiheit Nr. 1/2 vom 27. Januar 2003 kann dem Artikel ‚Das jüdische Gebet Kol Nidre und die sozialen Aspekte der Dispensation’ entnommen werden; der Eid der heutigen Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vor der Bundesversammlung dürfte daher für sie wahrscheinlich nichtig sein. Über die Gründe verweise ich auf den 
Artikel selbst, da er den Sachverhalt umfassend beschreibt und auch auf weitergehende Literatur verweist.
 
3. Zusammenfassung
3.1 Rückblick
Vorgängig habe ich Ihnen nur eine kleine Kostprobe davon gegeben, was in der Schweiz alles schiefläuft. Es gäbe noch sehr viel mehr aufzulisten, doch das Aufgegriffene ist schon mehr als genug an Information. Interessanterweise habe ich das Gros dieser Themen bereits in meinen früheren Eingaben aufgegriffen, doch haben die Behörden aller Orte und Stufen sie immer ignoriert. Nun weiss man weshalb. Beschäftigt man sich mit diesen Organisationen und dabei insbesondere mit deren Mitgliedern, so stellt man fest, dass das Gros der Politikerinnen und Politiker mindestens in einem der ‚Korruptionsclubs’, sprich Serviceclubs, als Mitglied sitzen dürfte, teilweise sogar in den Freimaurer- und Illuminaten-Logen oder auch in anderen zwielichtigen Institutionen. Damit weiss man nun, wie die helvetische Politik funktioniert, nämlich genau gleich wie in deren Clubs und Logen! Damit ist auch bereits vorweg genommen, dass die Besetzung der Staatsverwaltung ebenfalls nach den gleichen Prinzipien von Logen und Clubs vonstatten geht, womit der Anfang vom Ende eingeläutet ist. Aus dieser Personal-, aber auch Sachpolitik ergibt sich, dass die offizielle Schweizer Geschichte nicht den Tatsachen entspricht. Aufgrund der vorgängigen Darstellung des Netzwerks konnte man einen kleinen Teil der tatsächlichen Geschichte zur Kenntnis nehmen, wodurch auch ersichtlich wird, weshalb eine so gewaltige behördliche Geschichtsklitterung begangen wurde. Dadurch wird ferner verständlich, dass der Freimaurerstaat eine offizielle Geschichte haben will, deren Inhalt deren Vertreter in ihrem Sinn manipulieren können. Sinngemäss gilt das auch für die Lehrpläne in den Schulen. Ferner wird man begreifen, weshalb die Schweiz von den beiden Weltkriegen verschont worden ist. Eigentlich hätte man ja sogar auf die Mobilmachungen und die Aufrüstungen verzichten können, doch das war nicht im Sinn der Illuminaten.
 
Alle Hervorhebungen im Text durch politonline
 
Literatur:
* Zum Thema Bergier-Bericht dürfen wir unseren Lesern nochmals das auf unserer Bücherseite vorgestellte Buch ‚Uns trifft keine Schuld’ von Harry Zweifel empfehlen. Es kann ausser im Buchhandel direkt beim BIOGRAPH-VERLAG, POSTFACH 16, 7083 LENZ bestellt werden¸ http://www.biograph-verlag.com;
Ferdinand Lips: ‚Die Goldverschwörung’ Kopp-Verlag - auf der Bücherseite vorgestellt; desgleichen die Werke von Wolfgang Eggert
Israel Shahak ‚Jüdische Geschichte, Jüdische Religion. Der Einfluß von 3000 Jahren’ (2000), ISBN 3-926328-25-8; Shahak war Professor für Biochemie an der hebräischen Universität von Jerusalem. Er starb am 2. Juli 2001 in Israel
Werke resp. Artikel von Israel Shahak finden sich auf Deutsch auf  http://www.google.ch/search?hl=fr&q=Werke+von+Israel+Shahak+in+Deutsch&btnG=Recherche+Google&meta=; in Englisch auf http://a9.com/Israel%20Shahak

Anita Nideröst ‚Der Europäische Haftbefehl - Was die Schweizer nach einem «Schengen-Beitritt» erwartet’; in ‚Schweizer Demokrat http://www.schweizer-demokraten.ch/
 
Anschrift des Autors: Alex Brunner, Architekt HTL, Bahnhofstrasse 210, 8620 Wetzikon, Telefon 044 930 62 33 Fax 044 930 71 69, Mail: info@brunner-architekt.ch. Homepage: http://www.brunner-architekt.ch/politik/index.html 
 
politonline: Wer sich dafür interessiert, die gesamte Länge der Eingabe an die Schweizerische Bundesversammlung Bern vom 20.06.06 - Vertrag: 140-1 72 - die zahlreiche Tabellen und Graphiken nebst im Anhang einsehbare Artikel sowie den Text der Protokolle der Weltdiktatur etc. enthält, zu lesen, sei gebeten, diese von der Homepage von Herrn Brunner herunterzuladen oder aber auch mit diesem direkt in Kontakt zu treten.