Gelenkte Demokratie? - Eine Gefahr fürs Land! - von Markus Erb

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will der verächtlich als Maulkorbinitiative titulierten Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen. Die Volksinitiative, welche vom politisch und konfessionell ungebundenen Verein «Bürger für Bürger» lanciert worden ist, tritt für unsere politischen Rechte ein und will dazu die direkte Demokratie wieder herstellen.

Die Initiative stützt sich auf kritische Untersuchungen von unabhängigen Juristen ab, die den Bericht der Informationsbeauftragten der Bundesverwaltung zum Engagement des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen untersucht haben. Kritische Abhandlungen (www.freie-meinung.ch) stammen u.a. von alt Ständerat Franz Muheim, CVP (November 2001) und alt Ständerat Prof. Hans Letsch, FDP (Dezember 2005); wissenschaftliche Untersuchung (www.freie-meinung.ch) stammen u.a. von Prof. Dr. Hans Ulrich Walder-Richli (Sommer 2005) und von Prof. Dr. Hansjörg Seiler (Sommer 2003). Letzterer wies nach, dass sich der Bundesrat seit seiner Praxisänderung anlässlich der Abstimmung über die neue Bundesverfassung auf dem Weg zur gelenkten Demokratie befindet und die Grundsätze der direkten Demokratie verletzt. Die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" hindert den Bundesrat daran und schützt damit die Grundrechte von uns Bürgerinnen und Bürgern und die direkte Demokratie.
Nun will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates die vom Bundesrat seit seiner Praxisänderung geübte demokratiefeindliche Praxis gesetzlich verankern und den Bundesrat gar dazu verpflichten, vor Volksabstimmungen über die Haltung der Bundesbehörden zu "informieren". Die Grundsätze dieser sogenannten Information will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates neu im Bundesgesetz über die politischen Rechte festhalten.
Der Bundesrat lehnt eine gesetzliche Regelung ab, weil er sich an Leitlinien aus dem Jahre 2001 halte, die für eine aktive Informationspolitik vor Volksabstimmungen genügten. Der Bundesrat verzichte auf Werbung. Er informiere differenziert, sachlich, lauter und überprüfbar. Dem gegen­über bezwecke die Propaganda die Meinung der Stimmberechtigten in einem ganz bestimmten Sinn und im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten eindeutig zu lenken. Der Bundesrat lehne Propaganda strikt ab.

Die Frage bleibt nur, wer bestimmt, was Information und was Propaganda ist. Die negativen Erfahrungen, die wir Stimmberechtigten seit der bundesrätlichen Praxisänderung und erneut in den Abstimmungen zum Schengenvertrag und zur Osterweiterung der Personenfreizügigkeit machen mussten, mahnen zur Vorsicht. In den vielen Auftritten des Bundesrates er­klärten insbesondere die Bundesräte Ogi und Deiss, aber auch die Bundesrätin Calmy-Rey meh­rere Male "Wir müssen die Abstimmung gewinnen". Der Bundesrat will, wie die Praxis lehrt, die Stimmberechtigten effektiv zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten bewegen und die Bür­gerschaft eindeutig lenken. Er hält sich nicht an seine schönen Grundsätze, sondern er will siegen und führen. Das widerspricht der direkten Demokratie, die keinen Führer braucht. Dort entschei­det das Volk nach freier Meinungs- und Willensbildung.

VEREIN BÜRGER FÜR BÜRGER
Präsident Dr. Markus Erb