dann, wenn die ordentlichen Vollzugsorgane
nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer
Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Angesichts der Tatsache, dass die
Schweizer Bevölkerung seit über 12 Monaten mit dem Corona-Virus lebt, ist diese
Voraussetzung für die ›besondere Lage‹ nicht mehr gegeben.
Mittlerweile sind die ordentlichen Institutionen durchaus in der Lage, den
Ausbruch und die Verbreitung des Virus zu bekämpfen. Auch sind die Hospitalisierungszahlen
gesunken. Damit droht keine Überlastung der Intensivstationen. Zudem bestehen
wirksame Schutzkonzepte und die Risikogruppen sind mittlerweile gegen das
Corona-Virus geimpft.Die SVP verlangt daher die unverzügliche Öffnung
sämtlicher Bereiche, da keine der vorhergesagten Schreckensszenarien eingetreten
ist. Im Gegenteil: Alle wichtigen Kennzahlen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie sinken. Zudem sind mittlerweile schweizweit mehr als 70 % der
über 65-Jährigen mit mindestens einer Impfdosis geschützt und mehr als 65 % der
über 75-Jährigen sind vollständig geimpft.
Deshalb dringt die SVP dezidiert darauf, dass der
Bundesrat den Menschen und den Betrieben nun endlich und umgehend die Freiheit
zurückgibt. In der Vernehmlassungsantwort zur bundesrätlichen Verordnung für
die Durchführung von Grossanlässen fordert die SVP konkret die
- Aufhebung
der Covid19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere die Aufhebung der
Homeoffice-Pflicht und der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen;
- Aufhebung
der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis,
sowohl drinnen wie draussen;
- Aufhebung
der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei
öffentlichen Veranstaltungen;
- Aufhebung
der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;
- Öffnung der Restaurants und Bars
sowie Aufhebung der Sitzpflicht und der Zwangsschliessung zwischen 23 Uhr und 6
Uhr;
- Öffnung der Kultur-, Sport- und
Freizeiteinrichtungen, sowohl drinnen wie
draussen;
- Aufhebung
der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;
- Aufhebung
der Covid19-Massnahmen beim Singen;
- Aufhebung
der Covid19-Massnahmen beim Sport in Innenräumen und im Freien;
- Aufhebung
der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im
Freizeitbereich.
Die gegenwärtig vorliegende Verordnung gibt den
Organisatoren von Anlässen Richtlinien vor, wie Grossanlässe mit überregionaler
Bedeutung nach dem 1. Juli 2021 im Hinblick auf den Gesundheitsschutz
durchzuführen sind. Gleichzeitig wird auch die Kostenbeteiligung von
kurzfristig annullierten Grossanlässen durch den Bund und die Kantone
definiert. Was jedoch fehlt, sind konkrete Öffnungsschritte. Ohne diese werden
sich Organisatoren von Festivals, Messen und ähnlichen Anlässen hüten,
überhaupt die Planung solcher Anlässe ins Auge zu fassen.
Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wie das Verbot, Tickets an gegnerische Fan-Gruppen
zu verkaufen, sind zudem als unsinnige Schikane zu streichen. Die Impfungen,
Tests und der Nachweis der Genesung sollen gerade dazu dienen, dass
Veranstaltungen ohne zusätzliche Einschränkungen organisiert und besucht werden
können. Dass die Veranstalter noch zusätzlich Schutzkonzepte umsetzen müssen,
ist völlig inakzeptabel. Dies kommt für private, auf Vereinsbasis und mit
Freiwilligenarbeit organisierte Veranstaltungen einem indirekten Verbot gleich.
Diese beamtengetriebene Gängelei muss wegfallen. [1]
Das üble Spiel, schreibt Ulrich Schlüer, wiederholt
sich Monat für Monat: Meist nach der letzten Bundesratssitzung verkündet
Gesundheits-«Minister» Alain Berset neue Verschärfungs- oder aber
Lockerungsbeschlüsse des Bundesrats, und am Folgetag schiesst die sogenannte wissenschaftliche
Task Force des Bundes scharf gegen die bundesrätlichen Anordnungen. So geschah
es erneut Ende April. Der Bundesrat rang sich wenigstens zum ›Terrassismus‹ durch: Auf Terrassen
von Gaststätten dürfen seither, so denn endlich die Klimaerwärmung stattfände, Gäste
wieder bewirtet werden. Erneut erfolgte jedoch am Tag nach der bundesrätlichen
Lockerungsverkündung der Task Force-Gegenschlag. Prof. Martin Ackermann,
Präsident dieses Gremiums, warnte die Bevölkerung ebenso maskiert wie
furchtauslösend vor der uns bevorstehenden Maxiwelle: Im Mai/Juni werde die
Schweiz als Folge der viel zu früh verkündeten dosierten Lockerungsmassnahmen
eine wahre Horrorwelle von Ansteckungen heimsuchen. Ein Zusammenbruch der
Spitäler vom Tessin bis nach Basel, von Genf bis zum Bodensee, stünde uns
unausweichlich und rettungslos bevor. Und einmal mehr waren die Medien bereit,
die Task Force-Horrorvisionen nahezu ungeprüft zu verbreiten.
Keine Spur von Zusammenbruch
Sie trat nicht ein - die Horrorvision. Die Realität
straft die Task Force Lügen: Keine Spur von zusammenbrechenden
Intensivstationen, dazu ein markanter Rückgang der Todesfallzahlen: Als Tatsache
ist somit das genaue Gegenteil der von der Task Force bar jeder Verantwortung
verbreiteten Angstszenarien eingetreten. Die Medien haben sich immerhin dazu
durchgerungen, den Task Force-Chef wenigstens zur Kommentierung des sich
verwirklichten Gegenteils der angekündigten Szenarien zu befragen. Nein,
versuchte sich Ackermann herauszuwinden, er habe ja keine Prognose geäussert,
er habe lediglich - von ›an sich denkbaren
Voraussetzungen‹ ausgehend - eine ›Modellrechnung‹ angestellt; und diese
enthalte keine Fehler.
Da trifft er den Nagel auf den Kopf und zeigt, wie
Angstmacherei, sei es zu Corona oder sei es zum Klima, aufgebaut und
aufgebauscht werden kann. Man verwendet dazu nie Tatsache gewordene Messdaten.
Man operiert vielmehr mit ›Modellen‹. Diesen Modellen legt
man Annahmen zugrunde, die nicht auf tatsächlich erfassten Messresultaten
fussen, sondern die vielmehr ganz bestimmten, kurzerhand vorausgesetzten
Erwartungen entsprechen. Und dann füllt man die Modelle mit Zahlen und stellt
Hochrechnungen an, nach dem Motto ›Wenn das so weitergeht, wie wir es in der Annahme geschrieben haben,
dann...… ‹. Was angebliche Wissenschafter auf
diese Weise zu konstruieren und zu behaupten belieben, ist oft nichts anderes
als Herbeigeredetes oder, wenn wir solchen Missbrauch ungeschminkt beim Namen
nennen wollen, Schindluderei. Bei Corona wie beim Klima.
Titel-Schwindelei
Inzwischen wurde auch klar, dass die Corona-Task Force
in keiner Art und Weise als ›Wissenschaftliche Task Force des Bundes‹ aufzutreten berechtigt ist. Die sogenannte
Task Force ist von einzelnen ihrer Mitglieder völlig eigenmächtig ins Leben
gerufen worden: Sie wurde nicht vom Bundesrat berufen. Und ihre Gründer haben
nur solche Personen als Mitglieder angefragt, welche die Angstszenarien der
Drahtzieher mitgetragen haben. Keine Spur von Ausgewogenheit. Keine Spur von
Berücksichtigung aller von Corona betroffenen Sachgebiete. Die Epidemiologen,
die mit einseitigen, sich zunehmend als unwahr erweisenden Modellrechnungen Schrecken
verbreiten konnten, reservierten sich in dieser Task Force das alleinige Sagen.
Indem das führungslose Gesundheits-Departement von Bundesrat Berset dem üblen
Treiben nicht entschieden entgegengetreten ist, indem auch die Medien die
Angstmacherpolitik dieser Task Force geradezu inbrünstig mittrugen, verging ein
volles Jahr, bis diese endlich als einseitige Scharfmacher-Interessengruppe,
der die politische Macht weit wichtiger ist als die Gesundheitsentwicklung in
der Schweiz, entlarvt wurde.
Milliardenschaden
Auch die Angstverbreitungsappelle von Ende April - von den Medien brav wiederholt - haben
vielen Gewerblern erneut einen hohen Schaden beschert: Und wiederum haben sie
den unsicheren Vielschwätzer an der Spitze des Gesundheits-Departements dazu
bewogen, längst überfällige Lockerungen viel zu zögerlich zuzulassen. Der
Schaden, der durch die getroffenen Massnahmen und die weitaus verspätet
verfügten Lockerungen angerichtet worden ist, geht zweifellos in die
Milliarden. Unzählige Existenzen sind insbesondere im Gastgewerbe vernichtet
worden. Wer haftet eigentlich für diesen Schaden? Haftet das Gesundheitsdepartement,
weil es dieser sich als vom Bund installiert auftretenden Gruppierung nicht das Handwerk gelegt hat? Oder haften die eigenmächtig
und wahrheitswidrig sich als Bundesorgan präsentierenden Task Force-Mitglieder
persönlich?
Geschädigte der von
der Task Force wesentlich mitbeeinflussten Beeinträchtigung der in der
Verfassung verankerten Wirtschaftsfreiheit, geschädigte Gastro-Betriebe,
geschädigte KMU-Gewerbler, müssten sich jetzt für eine Sammelklage,
insbesondere gegen diese Task Force, zusammentun. Jemand muss doch für den angerichteten Schaden geradestehen!
Vorzugehen ist jetzt - bevor die Klima-Hysteriker mit gleicher
Vorgehenstechnik dem Land, seinem Volk und seiner Wirtschaft einen weiteren
Milliardenschaden bescheren. Es geht darum, ob die Schweiz ihre
Wirtschaftskraft zum Wohle ihrer Bevölkerung erhalten kann, oder ob sie sich
ihren Wohlstand von einseitigen, fanatischen Interessengruppen zertrümmern lassen
muss. [2]
Anmerkung politonline d.a.
Die Widersprüchlichkeit hinsichtlich der mit der
Pandemie verbundenen Fakten, wie sie auch auf politonline aufgezeigt ist,
dürfte hinlänglich bekannt sein. Was nun die Tests angeht, so hatte die
schwedische Gesundheitsbehörde bereits letztes Jahr definiert,
was sie den PCR-Tests zumisst: Eine Infektiosität, heisst es, können sie nicht
nachweisen.
»Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren verwendet
wird, kann nicht zwischen Viren unterscheiden, die in der Lage sind, Zellen zu
infizieren, und Viren, die vom Immunsystem unschädlich gemacht wurden, und
daher können diese Tests nicht verwendet werden, um festzustellen, ob jemand
infektiös ist oder nicht. Die RNA von Viren kann oft noch Wochen (manchmal
Monaten) nach der Infektion nachgewiesen werden, was aber nicht bedeutet, dass
eine Person noch infektiös ist. Es gibt auch mehrere wissenschaftliche Studien,
die darauf hindeuten, dass die Infektiosität von Covid-19 zu Beginn der
Krankheitsperiode am höchsten ist. Die empfohlenen Kriterien für die
Beurteilung der Infektionsfreiheit basieren daher auf einer stabilen klinischen
Verbesserung mit Fieberfreiheit für mindestens 2 Tage und mindestens 7 Tage
seit Beginn der Symptome. Bei ausgeprägteren Symptomen mindestens 14 Tage seit
Krankheitsbeginn und bei den kränksten Personen eine individuelle Beurteilung
durch den behandelnden Arzt. Die Kriterien sind in Zusammenarbeit mit
Vertretern der Fachgesellschaften für Infektionskrankheiten, klinische
Mikrobiologie, Hygiene und Infektionskontrolle entwickelt worden. Sie wurden
von der Gruppe zuletzt in ihrer Sitzung am 19. April 2021 im Hinblick auf die
neuen Virusvarianten diskutiert. Die Einschätzung war dann, dass keine
Aktualisierung erforderlich ist. Die Empfehlungen werden aktualisiert, sobald
neue Erkenntnisse über die Infektiosität von Covid-19 verfügbar sind«. [3]
Damit, so liesse sich
folgern, entbehren die täglichen Berichte über ›Neuinfektionen‹ in den
öffentlich-rechtlichen und in den Mainstream-Medien, sowie die ›Inzidenz‹-Zahlen, einer zuverlässigen Grundlage.
[1] https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/svp-fordert-freiheit-zurueck/ 11. 5. 21
[2] https://schweizerzeit.ch/wer-haftet/ 14. 5. 2021
Wer haftet - Von Ulrich Schlüer; Verlagsleiter
«Schweizerzeit»
[3] https://tkp.at/2021/04/26/schwedische-gesundheitsbehoerde-pcr-test-ungeeignet-zur-feststellung-von-infektiositaet/ 26. 4. 2021
Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR Test ungeeignet
zur Feststellung von Infektiosität - Weblog
von Peter F. Mayer
Original auf https://www.folkhalsomyndigheten.se/publicerat-material/publikationsarkiv/v/vagledning-om-kriterier-for-bedomning-av-smittfrihet-vid-covid-19/ updated 30 november 2020
Vägledning om kriterier för bedömning av smittfrihet vid covid-19