Schluss mit der Schikane - Die SVP fordert die Freiheit zurück!

Die Prognosen der wissenschaftlichen Task Force, mit denen diese seit Monaten vor jedem noch so kleinen Öffnungsschrittchen warnte,

haben sich allesamt als Horrormärchen entpuppt. Tatsache ist: Die Corona-Pandemie ist auf dem Rückzug, was sogar das Panik-Orchester des BAG mittlerweile zugeben musste. Deshalb muss jetzt mit der Schikaniererei der Bevölkerung sofort Schluss sein. Die Bundeshausfraktion der SVP hatte sich im Hinblick auf die Sondersession am 3. Mai zu einer Sitzung getroffen und folgende Beschlüsse gefasst:

Die
besondere Lage gemäss Epidemiengesetz (EpG) ist unverzüglich aufzuheben. Die SVP-Fraktion hat daher im National- und im Ständerat eine entsprechende  gleichlautende Motion [21.3157 respektive 21.3441] eingereicht.   Laut dem EpG gilt die besondere Lage dann, wenn die ordentlichen   Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung seit über 12 Monaten mit dem Corona-Virus lebt, ist diese Voraussetzung für die besondere Lage nicht mehr  gegeben. Mittlerweile sind die ordentlichen Institutionen durchaus in der Lage, den Ausbruch und die Verbreitung des Virus zu bekämpfen. Auch sind die Hospitalisierungszahlen gesunken. Damit droht keine Überlastung der Intensivstationen. Zudem bestehen wirksame Schutzkonzepte und die Risikogruppen sind mittlerweile gegen das Corona-Virus geimpft.

Die SVP verlangt daher die unverzügliche Öffnung sämtlicher Bereiche, da keine der vorhergesagten Schreckensszenarien eingetreten ist. Im Gegenteil: Alle wichtigen Kennzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sinken. Zudem sind mittlerweile schweizweit mehr als 70 % der über 65-Jährigen mit mindestens einer Impfdosis geschützt und mehr als 65 % der über 75-Jährigen sind vollständig geimpft.

Deshalb dringt die SVP dezidiert darauf, dass der Bundesrat den Menschen und den Betrieben nun endlich und umgehend die Freiheit zurückgibt. In der Vernehmlassungsantwort zur bundesrätlichen Verordnung für die Durchführung von Grossanlässen fordert die SVP konkret die  

-   Aufhebung der Covid19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen;

-   Aufhebung der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis, sowohl drinnen wie draussen;

-   Aufhebung der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen;

-   Aufhebung der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;

-   Öffnung der Restaurants und Bars sowie Aufhebung der Sitzpflicht und der          Zwangsschliessung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr;

-   Öffnung der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, sowohl drinnen wie  draussen;

-   Aufhebung der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;

-   Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Singen;

-   Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Sport in Innenräumen und im Freien;

-   Aufhebung der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im Freizeitbereich.

Die gegenwärtig vorliegende Verordnung gibt den Organisatoren von Anlässen Richtlinien vor, wie Grossanlässe mit überregionaler Bedeutung nach dem 1. Juli 2021 im Hinblick auf den Gesundheitsschutz durchzuführen sind. Gleichzeitig wird auch die Kostenbeteiligung von kurzfristig annullierten Grossanlässen durch den Bund und die Kantone definiert. Was jedoch fehlt, sind konkrete Öffnungsschritte. Ohne diese werden sich Organisatoren von Festivals, Messen und ähnlichen Anlässen hüten, überhaupt die Planung solcher Anlässe ins Auge zu fassen.

Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wie das Verbot, Tickets an gegnerische Fan-Gruppen zu verkaufen, sind zudem als unsinnige Schikane zu streichen. Die Impfungen, Tests und der Nachweis der Genesung sollen gerade dazu dienen, dass Veranstaltungen ohne zusätzliche Einschränkungen organisiert und besucht werden können. Dass die Veranstalter noch zusätzlich Schutzkonzepte umsetzen müssen, ist völlig inakzeptabel. Dies kommt für private, auf Vereinsbasis und mit Freiwilligenarbeit organisierte Veranstaltungen einem indirekten Verbot gleich. Diese beamtengetriebene Gängelei muss wegfallen. 
[1]

Das üble Spiel, schreibt Ulrich Schlüer, wiederholt sich Monat für Monat: Meist nach der letzten Bundesratssitzung verkündet Gesundheits-«Minister» Alain Berset neue Verschärfungs- oder aber Lockerungsbeschlüsse des Bundesrats, und am Folgetag schiesst die sogenannte wissenschaftliche Task Force des Bundes scharf gegen die bundesrätlichen Anordnungen. So geschah es erneut Ende April. Der Bundesrat rang sich wenigstens zum Terrassismus durch: Auf Terrassen von Gaststätten dürfen seither, so denn endlich die Klimaerwärmung stattfände, Gäste wieder bewirtet werden. Erneut erfolgte jedoch am Tag nach der bundesrätlichen Lockerungsverkündung der Task Force-Gegenschlag. Prof. Martin Ackermann, Präsident dieses Gremiums, warnte die Bevölkerung ebenso maskiert wie furchtauslösend vor der uns bevorstehenden Maxiwelle: Im Mai/Juni werde die Schweiz als Folge der viel zu früh verkündeten dosierten Lockerungsmassnahmen eine wahre Horrorwelle von Ansteckungen heimsuchen. Ein Zusammenbruch der Spitäler vom Tessin bis nach Basel, von Genf bis zum Bodensee, stünde uns unausweichlich und rettungslos bevor. Und einmal mehr waren die Medien bereit, die Task Force-Horrorvisionen nahezu ungeprüft zu verbreiten.

Keine Spur von Zusammenbruch

Sie trat nicht ein - die Horrorvision. Die Realität straft die Task Force Lügen: Keine Spur von zusammenbrechenden Intensivstationen, dazu ein markanter Rückgang der Todesfallzahlen: Als Tatsache ist somit das genaue Gegenteil der von der Task Force bar jeder Verantwortung verbreiteten Angstszenarien eingetreten. Die Medien haben sich immerhin dazu durchgerungen, den Task Force-Chef wenigstens zur Kommentierung des sich verwirklichten Gegenteils der angekündigten Szenarien zu befragen. Nein, versuchte sich Ackermann herauszuwinden, er habe ja keine Prognose geäussert, er habe lediglich  - von an sich denkbaren Voraussetzungen ausgehend -  eine Modellrechnung angestellt; und diese enthalte keine Fehler.

Da trifft er den Nagel auf den Kopf und zeigt, wie Angstmacherei, sei es zu Corona oder sei es zum Klima, aufgebaut und aufgebauscht werden kann. Man verwendet dazu nie Tatsache gewordene Messdaten. Man operiert vielmehr mit  Modellen. Diesen Modellen legt man Annahmen zugrunde, die nicht auf tatsächlich erfassten Messresultaten fussen, sondern die vielmehr ganz bestimmten, kurzerhand vorausgesetzten Erwartungen entsprechen. Und dann füllt man die Modelle mit Zahlen und stellt Hochrechnungen an, nach dem Motto Wenn das so weitergeht, wie wir es in der Annahme geschrieben haben, dann...… . Was angebliche Wissenschafter auf diese Weise zu konstruieren und zu behaupten belieben, ist oft nichts anderes als Herbeigeredetes oder, wenn wir solchen Missbrauch ungeschminkt beim Namen nennen wollen, Schindluderei. Bei Corona wie beim Klima.

Titel-Schwindelei

Inzwischen wurde auch klar, dass die Corona-Task Force in keiner Art und Weise als Wissenschaftliche Task Force des Bundes aufzutreten berechtigt ist. Die   sogenannte Task Force ist von einzelnen ihrer Mitglieder völlig eigenmächtig ins Leben gerufen worden: Sie wurde nicht vom Bundesrat berufen. Und ihre Gründer haben nur solche Personen als Mitglieder angefragt, welche die Angstszenarien der Drahtzieher mitgetragen haben. Keine Spur von Ausgewogenheit. Keine Spur von Berücksichtigung aller von Corona betroffenen Sachgebiete. Die Epidemiologen, die mit einseitigen, sich zunehmend als unwahr erweisenden Modellrechnungen Schrecken verbreiten konnten, reservierten sich in dieser Task Force das alleinige Sagen. Indem das führungslose Gesundheits-Departement von Bundesrat Berset dem üblen Treiben nicht entschieden entgegengetreten ist, indem auch die Medien die Angstmacherpolitik dieser Task Force geradezu inbrünstig mittrugen, verging ein volles Jahr, bis diese endlich als einseitige Scharfmacher-Interessengruppe, der die politische Macht weit wichtiger ist als die Gesundheitsentwicklung in der Schweiz, entlarvt wurde.

Milliardenschaden 

Auch die Angstverbreitungsappelle von Ende April  - von den Medien brav wiederholt -  haben vielen Gewerblern erneut einen hohen Schaden beschert: Und wiederum haben sie den unsicheren Vielschwätzer an der Spitze des Gesundheits-Departements dazu bewogen, längst überfällige Lockerungen viel zu zögerlich zuzulassen. Der Schaden, der durch die getroffenen Massnahmen und die weitaus verspätet verfügten Lockerungen angerichtet worden ist, geht zweifellos in die Milliarden. Unzählige Existenzen sind insbesondere im Gastgewerbe vernichtet worden. Wer haftet eigentlich für diesen Schaden? Haftet das Gesundheitsdepartement, weil es dieser sich als vom Bund installiert auftretenden Gruppierung nicht das Handwerk gelegt hat? Oder haften die eigenmächtig und wahrheitswidrig sich als Bundesorgan präsentierenden Task Force-Mitglieder persönlich?

Geschädigte der von der Task Force wesentlich mitbeeinflussten Beeinträchtigung der in der Verfassung verankerten Wirtschaftsfreiheit, geschädigte Gastro-Betriebe, geschädigte KMU-Gewerbler, müssten sich jetzt für eine Sammelklage, insbesondere gegen diese Task Force, zusammentun. Jemand muss doch für den angerichteten Schaden geradestehen!

Vorzugehen ist jetzt - bevor die Klima-Hysteriker mit gleicher Vorgehenstechnik dem Land, seinem Volk und seiner Wirtschaft einen weiteren Milliardenschaden bescheren. Es geht darum, ob die Schweiz ihre Wirtschaftskraft zum Wohle ihrer Bevölkerung erhalten kann, oder ob sie sich ihren Wohlstand von einseitigen, fanatischen Interessengruppen zertrümmern lassen muss. 
[2]

Anmerkung politonline d.a.
Die Widersprüchlichkeit hinsichtlich der mit der Pandemie verbundenen Fakten, wie sie auch auf politonline aufgezeigt ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Was nun die Tests angeht, so hatte die schwedische Gesundheitsbehörde bereits letztes Jahr  definiert, was sie den PCR-Tests zumisst: Eine Infektiosität, heisst es, können sie nicht nachweisen. 

»Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren verwendet wird, kann nicht zwischen Viren unterscheiden, die in der Lage sind, Zellen zu infizieren, und Viren, die vom Immunsystem unschädlich gemacht wurden, und daher können diese Tests nicht verwendet werden, um festzustellen, ob jemand infektiös ist oder nicht. Die RNA von Viren kann oft noch Wochen (manchmal Monaten) nach der Infektion nachgewiesen werden, was aber nicht bedeutet, dass eine Person noch infektiös ist. Es gibt auch mehrere wissenschaftliche Studien, die darauf hindeuten, dass die Infektiosität von Covid-19 zu Beginn der Krankheitsperiode am höchsten ist. Die empfohlenen Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit basieren daher auf einer stabilen klinischen Verbesserung mit Fieberfreiheit für mindestens 2 Tage und mindestens 7 Tage seit Beginn der Symptome. Bei ausgeprägteren Symptomen mindestens 14 Tage seit Krankheitsbeginn und bei den kränksten Personen eine individuelle Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Die Kriterien sind in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fachgesellschaften für Infektionskrankheiten, klinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionskontrolle entwickelt worden. Sie wurden von der Gruppe zuletzt in ihrer Sitzung am 19. April 2021 im Hinblick auf die neuen Virusvarianten diskutiert. Die Einschätzung war dann, dass keine Aktualisierung erforderlich ist. Die Empfehlungen werden aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse über die Infektiosität von Covid-19 verfügbar sind«.   [3] 

Damit, so liesse sich folgern, entbehren die täglichen Berichte über Neuinfektionen in den öffentlich-rechtlichen und in den Mainstream-Medien, sowie die Inzidenz-Zahlen, einer zuverlässigen Grundlage.

 

 

[1]  https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/svp-fordert-freiheit-zurueck/   11. 5. 21

[2]  https://schweizerzeit.ch/wer-haftet/   14. 5. 2021
Wer haftet - Von Ulrich Schlüer; Verlagsleiter «Schweizerzeit»

[3]  https://tkp.at/2021/04/26/schwedische-gesundheitsbehoerde-pcr-test-ungeeignet-zur-feststellung-von-infektiositaet/  26. 4. 2021  
Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR Test ungeeignet zur Feststellung von Infektiosität -  Weblog von Peter F. Mayer

Original auf  https://www.folkhalsomyndigheten.se/publicerat-material/publikationsarkiv/v/vagledning-om-kriterier-for-bedomning-av-smittfrihet-vid-covid-19/  updated 30 november 2020
Vägledning om kriterier för bedömning av smittfrihet vid covid-19