Vergewaltigung - ein Tagesdelikt

Der 23 Jahre alte, wegen Körperverletzungs- und Drogendelikten polizeibekannte

und vorbestrafte Afghane Zubyr S. steht im Verdacht, am 20. Juni in Dortmund ein elfjähriges Mädchen sexuell schwer missbraucht zu haben. Nach dieser Tat sass der Asylbewerber bis zum 3. Juli in Untersuchungshaft, woraufhin sein Anwalt Antrag auf Haftprüfung stellte, so dass der Afghane gegen Meldeauflagen auf freien Fuss gesetzt wurde. Die Justiz sah keine Wiederholungsgefahr. Laut Staatsanwalt Börge Klepping waren die Gründe hierfür zum einen, dass der Mann einen festen Wohnsitz hat und somit keine Fluchtgefahr bestand. Zum anderen wurde keine Wiederholungsgefahr gesehen, da der Verdächtige bislang  n u r  mit Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten war. 

Offenbar war dies jedoch ein schwerer Fehler, denn am 2. Juli soll der 23-Jährige, der durch eine sogenannte Fiktionsbescheinigung über ein Aufenthaltsrecht verfügt, ein 13 Jahre altes Mädchen in einen Hausflur gelockt und dieses dort vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch in diesem Fall schweren sexuellen Missbrauch vor. Da das Mädchen den Täter beschreiben konnte, wurde der Afghane bereits am nächsten Tag festgenommen und befindet sich nun erneut in Untersuchungshaft.  [1]

»Bei diesem Ausmaß an Inkompetenz der Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen«, schreibt Johannes Daniels, »könnte man juristisch durchaus auf direkten Vorsatz der NRW-Behörden zum Schaden der Bevölkerung plädieren«. »Klepping zufolge«, so Daniels im weiteren, »sei es nahezu immer eine Ermessensentscheidung, ob ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft bleibe oder freikomme. Die Ermessensentscheidung verlief auch in diesem Fall wieder zum Nachteil der deutschen Bevölkerung. Börge bürgte für Zubyr, das ging in die Binsen«. Übrigens bezeichnet Daniels den Täter als Paschtune.  [2]

Hinsichtlich letzteren Aspekts hat sich der Schweizer Professor Albert A. Stahel in einem Interview mit der Basler Zeitung schon früh wie folgt geäussert:

»Wenn es sich um einen Paschtunen handelt, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Täter aus Afghanistan oder Pakistan kommt. Es handelt sich um dieselbe Ethnie beidseits der Grenze, wobei die Stämme teilweise auch die gleichen sind. Die Durand-Linie zwischen Afghanistan und Pakistan wurde zur britischen Kolonialzeit Ende des 19. Jahrhunderts bewusst mitten durch das Paschtunengebiet gezogen. Dementsprechend gilt auch heute noch auf beiden Seiten der Grenze der Stammeskodex der Paschtunen, das Paschtunwali. Den Einfluss von aussen in Form von Staatsmacht sucht man dort vergebens, denn diese wird bekämpft und nicht akzeptiert.    

Für das Wesen des Paschtunwali, des Paschtunentums, sind drei Begriffe wichtig: Der erste lautet nang, die Ehre. Zu nang gehört das Führen einer Waffe, genannt topak garzai. Der zweite Begriff ist tor und kann mit schwarz übersetzt werden, was beispielsweise die Kompromittierung der Keusch- und Reinheit einer Frau betrifft. Wenn irgendetwas tor wurde, ist die Ehre verletzt: Dies ist das schlimmste Vergehen. Dann kommt der dritte wichtige Begriff ins Spiel: badal. Badal bedeutet Rache und kann im Falle von tornur mit dem Tod geahndet werden. Beides kann über Generationen hinweg gelten und ausgeübt werden, denn der Besitz von Frauen, Gold und Geld sowie Land darf gemäss diesem Gesetz niemals infrage gestellt werden.

Das ist reichlich unversöhnlich mit westlichen Wertvorstellungen. Jedenfalls lassen sich paschtunische Wertvorstellungen nicht durch Psychologen und Sozialarbeiter ohne Kenntnis über das Paschtunwali beiseite wischen. Auch nicht mit Praktika und Versprechen von Lehrstellen. Beim Erreichen des Mannesalters erhalten die jungen Paschtunen vom Vater eine Waffe, meistens ein Gewehr. Nur wer eine Waffe führt, ist ein Mann. Früher war diese Waffe ein Vorderlader und ein langer Dolch, heute ist es ein Gewehr. In Pakistan ist dies nur in den Stammesgebieten erlaubt. Eine Entwaffnung, wie dies eine Flucht nach Europa zur Folge hat, bedeutet streng genommen den Verlust der Männlichkeit, genannt saritob. Wer nach dem Paschtunwali erzogen worden ist, wird bei einer tiefen Ehrverletzung töten, so zum Beispiel bei tor. Natürlich gibt es die Einrichtung der Loya Jirga, über die eine Abgeltung erreicht werden kann. Dazu braucht es aber viel Geld.

Auf die Frage, wieso sich die Verantwortlichen bei uns so schwer tun, derart massive kulturelle Unterschiede auch nur ansatzweise zur Kenntnis zu nehmen - das Wissen wäre ja verfügbar - erklärt Prof. Stahel:  

Natürlich könnte man wissen, womit man es zu tun hat. Zum einen hat sich   unsere westliche Kultur über die letzten Jahrhunderte seit dem Mittelalter von dem Verhalten, das jenem der Paschtunen von heute gleicht, entfremdet. Zum anderen geht es beim notwendigen Wissen nicht ums Können, sondern ums Wollen. Man will sich nicht ernsthaft mit fremden Kulturen auseinandersetzen, um zu wissen, was da auf uns zukommt. Gerade auch auf politisch verantwortlicher Ebene in Bern herrscht das Gefühl vor, unsere Kultur, unsere Werte und unsere Errungenschaften seien derart fortschrittlich und überlegen, dass sie automatisch auch für alle anderen massgebend sind. Das ist aber oberflächlich und dumm. Erhebt man den Anspruch, solche Leute bei uns zu integrieren, braucht es sicherlich das entsprechende Hintergrundwissen. Einen unwissenden Sozialarbeiter loszuschicken, kann tödlich enden, denn die Grenze zwischen Wohlwollen und Totschlag des zu Integrierenden ist schmal.

Will man hier wirklich andere Kulturen integrieren, muss man begreifen, was uns erwartet. Das gilt nicht nur beim Paschtunwali, sondern auch beim Kanun oder der Scharia. Tun wir das nicht, ist letztlich in einem solchen Konflikt unsere Zivilisation dem Untergang geweiht, weil unsere Wertvorstellungen, unsere Kultur auf diese Weise keine Überlebenschancen haben.     

Den afghanischen Taliban dienen die pakistanischen Stammesgebiete als Rückzugsgebiete. Juristisch bedeutet dies, dass dort der Staat Pakistan nichts zu sagen hat. Es gibt dort keine pakistanischen Richter, dafür Dorfchefs. In dieser Machowelt ist nur der Mann erbberechtigt, die Frau hat gar nichts zu sagen! Die afghanischen Taliban sind durch die Paschtunen begründet worden. In diesen Stammesgebieten verwalten sich die paschtunischen Stämme selbst. Sie sind gegenüber jeglicher Autorität des pakistanischen Staates in einem permanenten Abwehrkampf«.

Anlass zu diesem Interview gab ein Täter von Würzburg, der mit einer Axt im Zug auf Passagiere losgegangen war. Dieser war betreut und hatte sogar eine Lehrstelle in Aussicht, was zu der Frage führte, ob solche Massnahmen nicht genügten, um junge Paschtunen auf westlich zu trimmen. 

»Nein«, sagt Prof. Stahel. »Das reicht nicht, denn er wuchs ja in seiner Familie, in seinem Clan auf. Dort wurde er von Jung auf durch das Gesetz der Paschtunen bestimmt, eben das Paschtunwali. Dieses ist älter als der Islam, man kann es als archaisch bezeichnen. Dieses Gesetz gleicht übrigens inhaltlich stark dem Kanun der Albaner«.   [3]

Noch 2012 hiess es, dass Zwangsheiraten von Minderjährigen, Ehrenmorde unter Verwandten und selbst der Verkauf von Mädchen unter der Marionettenregierung der USA in Afghanistan weithin akzeptiert und unbestraft sind.  [4]

»Im Norden des Landes«, hat Udo Ulfkotte u.a. festgehalten, »wo die Bundeswehrsoldaten stationiert sind, gibt es ein bei Männern beliebtes Kinderspiel. Das heißt in der Landessprache Bacha-Bazi. Und es beinhaltet die Serienvergewaltigung kleiner Kinder. Und hierzu gibt es ernst zu nehmende Berichte der Vereinten Nationen, wonach in den von der Bundeswehr kontrollierten Sektoren im Norden Afghanistans ein altes afghanisches Männerspiel wieder eine neue Blüte erfährt. Die afghanischen Knaben müssen beim Bacha-Bazi in Mädchenkleider schlüpfen, für die Männer tanzen, und dann werden sie von diesen vergewaltigt. Bacha-Bazi gehört zur nordafghanischen Kultur wie der abendliche Schoppen zum Kulturkreis eines deutschen Moselbauern. Die Beauftragte der Vereinten Nationen für die Lage von Kindern in Krisengebieten, Radhika Coomaraswamy, wird dem UN-Generalsekretär einen Bericht über Kindervergewaltigungen in Afghanistan vorlegen. Darin wird stehen, dass Mädchen in Afghanistan schon im Alter von 3 Jahren vergewaltigt werden und die Männer keine Bestrafung zu fürchten haben.   Die kleinen vergewaltigten Knaben werden von den Männern auch verkauft. Sie sind nach alter islamischer Tradition eine Kriegsbeute und völlig rechtlos. Sie gehören dem, der die Knaben einer Familie geraubt hat. Wie heißt es auf einer  Internet-Seite, die über diese Praktiken nach einem Besuch vor Ort berichtet:  Später in der Nacht, wenn keiner mehr tanzt, werden die Jungen oft an enge Freunde weitergegeben, für sexuelle Gefälligkeiten. Es ist nicht unüblich, dass die Jungen am Ende des Abends einen neuen Besitzer haben, da auf solchen Partys auch ge- und verkauft wird. Hier ist sicherlich die Grenze für aufgeklärte multikulturelle Toleranz. Kein Zweifel, dies ist Sex-Sklaverei in seiner schlimmsten Form: Mit Kindern. Die im Westen so wichtige Unterscheidung zwischen Homosexualität und Pädophilie ist hier in Baghlan bedeutungslos.

Es gibt mehrere afghanisch-deutsche Internet-Foren, in denen ganz offen über diesen perversen Kindersex in ihrer afghanischen Heimat gebloggt wird. Bekannt ist das alles schon seit langem, es scheint aber niemanden zu interessieren. Es passiert um die Standorte der deutschen Soldaten im Norden Afghanistans herum. Die aber müssen wegschauen – genauso wie beim Rauschgifthandel. Denn sonst könnten sie ja noch mehr zur Zielscheibe afghanischer Kämpfer werden«.  [5]

 

Ob Vergewaltigung, Mord, Messerangriff, Szenen solcher Art, wie wir sie jetzt in diesem Ausmass erleben, kennen wir erst, seit die EU-Migrationspolitik unseren Kontinent zum Beuteland freigegeben hat.

 

[1]  https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/afghane-soll-zwei-maedchen-vergewaltigt-haben/   29. 7. 20
[2]  http://www.pi-news.net/2020/07/justiz-inkompetenz-nrw-freigelassener-afghane-vergewaltigt-13-jaehrige/    29. 7. 20
[3] 
http://bazonline.ch/das-beste-aus-der-zeitung/unsere-politik-ist-oberflaechlich-und-dumm/story/10516475   28. 7. 2016
[4]  http://www.jungewelt.de/2012/07-12/030.php
[5]  http://info.kopp-verlag.de/news/bacha-bazi-kinderschaender-im-dauereinsatz.html 10.8.08  Bacha-Bazi– Kinderschänder im Dauereinsatz – Von Udo Ulfkotte