, so Hahn weiter. Der Bundesrat sei nicht willens,
sich vor den eidgenössischen Wahlen vom Oktober zum Abkommen zu bekennen. Dafür
verlange man ›Klärungen‹. Diese seien nicht ›harmlos‹, sondern würden dazu führen, dass das Abkommen betreffend
staatliche Beihilfen, Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen
abgeändert werden müsste.
Damit gibt Hahn zu, dass der Entwurf des
Rahmenabkommens weder den Lohnschutz garantiert, noch die staatlichen Beihilfen
zum Beispiel der Kantone schützt, noch die Schweiz vor der Übernahme der
Unionsbürgerrichtlinie bewahrt. Dass der Bundesrat vor zwei Wochen den im
Inland höchst umstrittenen Streitbeilegungsmechanismus mit einem dem
Gerichtshof der EU unterstellten Schiedsgericht akzeptiert hat, erwähnt Hahn
jedoch nicht.
Entgegen der Bereitschaft der EU, die verlangten ›Klärungen‹ schriftlich rasch zu klären, wolle der Bundesrat weitere interne
Konsultationen durchführen, statt hart an der ›Inlandfront‹ zu
arbeiten, fährt Hahn fort. Die Verlängerung der Börsenäquivalenz Ende 2018 sei
ein symbolischer Anreiz für die Schweiz gewesen, damit der Bundesrat das
Abkommen rasch unterzeichne und sich hinter
das Rahmenabkommen stelle.
Er komme zum Schluss, so schreibt Hahn, dass die
Schritte der Schweiz zugunsten des Rahmenabkommens ›klar ungenügend‹ seien.
Es fehle am politischen Willen. Das Auslaufen der Börsenäquivalenz sei der ›Warnschuss‹, welche die Schweiz ›benötige‹. Die EU müsse jedoch auch sagen, dass man dieses wieder zurücknehme,
wenn sich die Schweiz glaubwürdig und nachhaltig zum Abkommen bekenne.
Bestrafung der Schweiz, Signal
an London
Hahn gibt aber auch zu, dass das Auslaufen der
Börsenäquivalenz keine grössere Störung des Finanzplatzes verursachen werde. »Wir können nicht akzeptieren, dass man die
Sache weiter verzögert und die internen Marktregeln verwässert, besonders nicht
während einer entscheidenden Phase hinsichtlich des Brexit«. Damit legt Hahn dar, dass es ihm nicht um
die technische Frage der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung, sondern um eine
Bestrafung der Schweiz geht und um ein Signal an London.
Der von Johannes Hahn am
17. Juni an Juncker gerichtete Brief ist zum Nachlesen auf ›baz
online‹ in seiner Gänze abgebildet. [1]
Wie dem Newsletter des ›Komitees Nein zum
schleichenden EU-Beitritt‹ zu entnehmen ist, hat Prof. Dr. Carl Baudenbacher,
der ehemalige Präsident des EFTA-Gerichtshofs, in der Ausgabe der in Zürich
erscheinenden Internet-Zeitung ›Inside Paradeplatz‹ vom
9. Juni einen Gastkommentar zum EU-Rahmenabkommen
verfasst; in diesem nimmt er die Stellungnahme des Bundesrats zum
Rahmenabkommen unter die Lupe.
»Das fundamentale
Problem des Rahmenabkommens«,
so Baudenbacher, »hat der Bundesrat
offensichtlich nicht angesprochen: Es ist und bleibt mit allen ›Klärungen‹ ein Unterwerfungsvertrag.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni zeigt, dass die Mehrheit der
Bundesräte mit dem Rahmenabkommen, wie es vorliegt, gut leben kann. Das
angebliche Schiedsgericht, das einer Farce gleicht, wurde in der
Stellungnahme des Bundesrates nicht einmal mehr erwähnt. Gleichzeitig wird auch
die automatische Rechtsübernahme vom Bundesrat kommentarlos akzeptiert, obwohl
das unsere Demokratie untergräbt.
Gegen den Willen der CVP
und FDP
Die FDP wie die CVP
sprachen sich letztes Jahr gegen eine EuGH-Lösung aus. So meinte CVP-Präsident
Gerhard Pfister, er und seine Partei würden sich gegen die Gerichtssprüche aus
Brüssel und Luxemburg aussprechen. Die FDP wollte ein abgeschwächtes
Schiedsgericht, das nur Ausgleichsmassnahmen beurteilen dürfe. Diese beiden
Forderungen sind heute mit dem Rahmenabkommen nicht erfüllt. Sie scheinen nicht
einmal mehr der Erwähnung wert.
Schein- Schiedsgericht
Der Mechanismus des ›Schein-Schiedsgerichts‹ der EU wurde
schon in der Ukraine, Georgien und Moldawien angewendet. Die Einsetzung wurde
durch die sowjetische Vergangenheit dieser Länder und das ›Heranführen an die
Demokratie‹ begründet. Dieses Schiedsgericht ist ein Affront
gegen die Schweiz und gegen unsere hochgehaltene und gelebte Demokratie. In
EU-Kreisen werde nicht einmal in Abrede gestellt, dass dieses Gericht und der
Vertrag einen getarnten Souveränitätstransfer, die automatische
Rechtsübernahme und die Unterstellung unter das EuGH nach sich ziehen.
Nachverhandlungen? Kein Thema!
Das Thema der
Nachverhandlung wird nicht einmal angedacht. Der Bundesrat unterwirft sich mit
dem Vasallenvertrag lieber der EU. Die Stellungnahme des Bundesrats und das
versuchte Beschwichtigen entschärft den EU-Rahmenvertrag auf keinen Fall. Die
neu erdachten Sanktionen und Guillotinen wurden ohne Widerworte vom Bundesrat
abgesegnet. Die vermeintlichen ›aber‹ und ›Klärungen‹ werden nichts daran ändern, dass das Rahmenabkommen
unsere Demokratie, Eigenständigkeit und Freiheit zerstört«. [2]
Der SVP Nationalrat Roger
Köppel schrieb diesen April, dass wir uns nicht einbilden sollten, dass die EU
an gleichberechtigten bilateralen Beziehungen mit einer Schweiz interessiert sei.
Die EU will etwas ganz anderes: Sie will, dass sich die Schweiz der
Europäischen Union unterstellt; sie will auch nicht auf Augenhöhe
zusammenarbeiten, sondern fordert, dass sich die Schweiz dem EU-Recht, den
EU-Richtern, den EU-Sanktionen und den EU-Guillotinen unterwirft! Diesbezüglich
ist es auch hier die SVP, die sich als einzige Partei verlässlich
gegen diesen Wahnsinn der institutionellen Knechtschaft stellt.
Fakt ist, dass eine grosse
Koalition aus FDP, SP, CVP, GLP und Grünen Ende März eine Resolution
unterschrieben hat, in der der Bundesrat aufgefordert wird, diesen
EU-Vasallenvertrag zu unterschreiben. Natürlich nicht vor, sondern erst nach den Wahlen.
Dieser Plan zur
institutionellen Unterjochung der Schweiz ist gemeinsam zu bekämpfen; wir
werden ihn verhindern; wir müssen ihn versenken. Lassen wir uns nicht ins
Bockshorn jagen, lassen wir uns von den Medien die Hirne nicht grün einnebeln.
Zeigen wir unseren Gegnern die Zähne. Decken wir ihre wahren Ziele und
Absichten auf. Kämpfen wir entschlossen für eine starke Schweiz in Freiheit,
Wohlstand und Sicherheit! [3]
[1] https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/der-unfreundliche-brief/story/10305649 vom 21. 6. 19
[2] EU No Bern
mailto:info@eu-no.ch 13. 6. 19
[3] https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2019-2/svp-klartext-april-2019/die-svp-hat-doch-nichts-gegen-den-umweltschutz/
Roger Köppel am 11. 4. 19