Economiesuisse verbreitet Propaganda

Angeblich befürworte eine »klare Mehrheit« der Schweizer Wirtschaft

ein Rahmenabkommen mit der EU; dies sagt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse - gestützt auf eine Umfrage. Das ist reine Propaganda: Die Umfrageergebnisse sind alles andere als klar. Sie können ebenso gut das Gegenteil bedeuten. Economiesuisse stellt sich seit jeher auf den Standpunkt, dass die bilateralen Verträge mit der EU nur mit einem Rahmenabkommen erhalten bleiben könnten. Daher überrascht es nicht, dass der Wirtschaftsdachverband die publizierte Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern in diesem Sinne interpretiert. Die Behauptung, die Mehrheit der Wirtschaft befürworte ein Rahmenabkommen mit der EU, hält jedoch einer genaueren Betrachtung nicht stand, zumal die Umfrage insgesamt ein konfuses Bild über die Haltung der Unternehmen abgibt. 50 % der Befragten bevorzugen oder sind eher für einen EWR-Beitritt, wobei sich gleichzeitig 47 % für die aktuellen bilateralen Verträge ohne eine Weiterentwicklung aussprechen.

Was die Umfrage auch noch aussagt: Auch in weiteren Punkten ist das Resultat anders als Economiesuisse glauben machen will:

-   18 % der befragten Unternehmen stehen den bilateralen Verträgen kritisch gegenüber;

-   33 % der befragten Unternehmen finden die bilateralen Verträge nicht wichtig oder eher nicht wichtig;

-   41 % der Firmen mit weniger als 49 Angestellten finden die Bilateralen überhaupt oder eher nicht wichtig - im Vergleich zu 53 % 2018;

-   41 % der Finanzdienstleister finden die Bilateralen überhaupt nicht oder eher nicht wichtig - im Vergleich zu 33 % ein Jahr zuvor;

-   2019 sagten 69 % der Unternehmen, dass die Rechtssicherheit gegenüber der EU für die Wirtschaft zentral sei; dies entspricht einer Abnahme von 5 % innerhalb eines Jahres; die Unsicherheit der Unternehmen hat zwischen 2018 und 2019 zugenommen; waren 2018 noch 10 % unentschlossen, so hatten 2019 18 % keine Meinung zur Rechtssicherheit in Bezug auf die EU;

-   55 % der Unternehmen sagen, dass die bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU nicht auf neue Bereiche ausgedehnt werden sollen bzw. sogar reduziert werden sollen; die Unternehmen, welche für die Ausweitung der Zusammenarbeit mit der EU sind, sind rückläufig: von 39 % der Unternehmen in 2018 auf 37 % in 2019;

-   zwischen 22 % und 38 % der Unternehmen (je nach Branche) finden, dass das InstA nur einigen Unternehmen und Professoren hilft;

-   Bei Unternehmen mit weniger als 49 Angestellten denken 36 %, dass das InstA ein Knechtschaftsvertrag zu Gunsten der EU ist, bei derjenigen mit 50 bis 249 Angestellten sind dies noch 33 %;

-   Die Rolle der Economiesuisse als Influencerin nimmt ab, da sie an Glaubwürdigkeit einbüsst; nur 67 % der Unternehmen fanden 2019, dass sich die Wirtschaft aktiv in Abstimmungskämpfe einbringen soll - gegenüber 71 % im 2018.

Die SVP ist zwar an guten Wirtschaftsbeziehungen auch zur EU interessiert. Das vom Bundesrat ausgehandelte Abkommen ist jedoch aus ihrer Sicht klar   abzulehnen: Es höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus, und gefährdet die Schweizer Wohlfahrt. Die SVP fordert den Bundesrat deshalb auf, den Vertragsentwurf zurückzuweisen und der EU unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert. 

Wie einer Meldung zu entnehmen ist, hat nun der Bundesrat dank dem nachhaltigen Druck der SVP in seiner Sitzung vom 7. Juni davon abgesehen, das   InstA, das vorliegende Institutionelle Abkommen mit der EU, zu unterzeichnen. Wie es ferner heisst, will der Bundesrat mit der EU allerdings lediglich für die Schweiz aktuell zu erwartende Konflikte wie die  Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und den Lohnschutz nachverhandeln. Indessen fordert die SVP, dass endlich die Grundprobleme mit der automatischen Gesetzesübernahme und den fremden Richtern beseitigt werden.  

Keine Knebelverträge mehr
Freie demokratische Willenskundgebung statt Erpressung. 

Die Annahme der EU-Waffenrichtlinie überrascht nicht angesichts der überzogenen Angstkampagne der Befürworter. Diese bringt nichts ausser mehr Bevormundung, Bürokratie und Unsicherheit. Dass die Schweizer Stimmbevölkerung der Vorlage trotzdem zugestimmt hat, liegt, wie gesagt, an der Angstmacherkampagne der Befürworter. Sie malten im Falle einer Ablehnung den Teufel an die Wand und prophezeiten, dass die Schweiz dann vom Schengen-Vertrag und damit von allen Fahndungssystemen und Polizeidatenbanken ausgeschlossen würde. Eine freie Willensäusserung sieht anders aus. Solche angstgetriebenen Abstimmungsergebnisse wären künftig die Regel, falls der Bundesrat das Rahmenabkommen mit der EU unterschriebe. Denn dann müssten die Schweizer ständig mit der Drohung im Nacken abstimmen, dass alle bilateralen Verträge gekündigt werden, wenn sie eine noch so kleine Anpassung der EU ablehnen.

Mit dem Ja zur Steuer- und AHV-Vorlage war zu rechnen

Die Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) nimmt die SVP zur Kenntnis. Die Delegierten der SVP Schweiz hatten im Vorfeld der Abstimmung Stimmfreigabe beschlossen. Das im Ständerat von den anderen Parteien unter Ausschluss der SVP in einer Nacht- und Nebelaktion geschnürte AHV-Steuerreform-Paket (Staf) wurde von Anfang an von der SVP-Fraktion kritisiert. Die Verantwortung für dasselbe haben nun die anderen Regierungsparteien zu tragen. Namentlich von den Linken erwartet die SVP, dass sie nun die im Zusammenhang mit der Staf in Aussicht gestellten Steuersenkungen in den Kantonen mittragen. Für die SVP ist zudem klar, dass der Bundesrat nun unverzüglich die nächsten Schritte zur finanziellen Sicherung der AHV vorlegen muss. Die SVP verlangt, dass dafür die Entwicklungshilfegelder von jährlich über 3 Milliarden Franken um mindestens 1 Milliarde Franken gekürzt werden und dass dieser Betrag zu Gunsten der Menschen in der Schweiz in die AHV verschoben wird. Ebenfalls verlangt sie, dass eine strukturelle und damit nachhaltige Sanierung der AHV vorgenommen wird. Im Minimum ist die unbestrittene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 (von heute 64) vorzunehmen.

Umwelt-Projekte

Nur die SVP wehrt sich gegen die Finanzierung intransparenter Umweltprojekte. Für die Jahre 2019 bis 2022 hat der Bundesrat einen Rahmenkredit in Höhe von insgesamt 147,83 Millionen Franken zur Unterstützung globaler Umweltschutzprojekte genehmigt. Konkret soll das Geld in den Globalen Umweltfonds
GEF fliessen. Nachdem der Ständerat dem Kredit letzten November zustimmte, hat die nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) dem Geschäft inzwischen ebenfalls zugestimmt. Die SVP ist über diese Unbekümmertheit im Umgang mit Steuergeldern entsetzt.   

Einzig die SVP wehrt sich entschieden gegen den Rahmenkredit. Dies aus mehreren Gründen. Erstens, weil bei der Verwendung der Gelder Intransparenz herrscht, denn aus dem Topf des GEF fliesst Geld in über 160 Länder und Projekte. Darüber, wie erfolgreich diese umgesetzt werden, herrscht wenig Klarheit. Zweitens hat der Bundesrat einst versprochen, von den rund 150 Millionen Franken werde ein Betrag in zweistelliger Millionenhöhe an innovative Schweizer Firmen und Universitäten zurückfliessen, die sich auf Umwelttechnik, Ingenieurwissen und Klimaforschung spezialisiert haben. Ob Geld zurückfliesst und wieviel kann der Bund allerdings bis heute nicht erklären. Und drittens haben mittlerweile andere Staaten ihre Zahlungen teilweise oder ganz eingestellt. So beteiligt sich Russland nicht mehr am GEF, die USA haben ihren Beitrag halbiert und China wird nur 22 Millionen $ einzahlen.

Aus diesen Gründen wird die SVP die Vorlage im Nationalrat entschieden bekämpfen.


Keine Schweizer Entwicklungsbeiträge an die EU
!

Die Kohäsionsbeiträge an die EU sind sofort einzustellen. Wie beim Besuch des polnischen Wirtschaftsministers publik wurde, ging fast die Hälfte des Geldes, konkret 500 Millionen Franken, an Polen, die dynamischste Volkswirtschaft Europas, die höhere Wachstumsraten aufweist als die Schweiz. Anlässlich des Anfang Mai erfolgten Besuchs des polnischen Ministers jubelte der Bundesrat in einer Mitteilung, Polen sei nicht nur ein wichtiger Handelspartner der Schweiz, sondern derzeit auch eine der dynamischsten Volkswirtschaften der Europäischen Union. In der Tat hat Polen sogar höhere Wachstumsraten als die Schweiz: 2018 waren es 5 % und für 2019 lautet die Wachstumsprognose auf 3,7 %.

Zum Vergleich: Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wuchs das reale BIP der Schweiz 2018 um 2,5 %. Für 2019 hat das Seco die Prognose von 1,5 auf 1,1 % korrigiert. Deshalb ist es an Absurdität kaum zu überbieten, dass ausgerechnet Polen mit 500 Millionen Franken vom grössten Programm des Schweizer EU-Erweiterungsbeitrags von 1,3 Milliarden Franken profitiert hat.

Angesichts dieser Mittelverwendung der EU fordert die SVP den Stopp der Milliardenzahlungen an die EU. Diese Steuergelder müssen im Inland investiert werden und den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.


Folgen der Personenfreizügigkeit

Nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch in vielen anderen Bereichen schadet die Personenfreizügigkeit der Schweiz, namentlich durch die masslose Zuwanderung; in den letzten 11 Jahren ist eine Million Menschen eingewandert.

Eine Erwerbslosenstatistik wird seit 1991 geführt. Damals waren noch 79'000 Personen erwerbslos, davon 57'000 Schweizer. Bei Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit den ersten 15 EU-Staaten im Jahr 2007 gab es bereits 180'000 erwerbslose Personen, davon 105'000 Schweizer. Und jetzt, im ersten Quartal 2019, zählt das Bundesamt für Statistik bei den 243'000 Erwerbslosen 114'000 Ausländer. 63'000 stammen aus den EU/Efta-Staaten, 51'000 aus Drittstaaten. Von den In- und Ausländern sind 91'000 seit einem Jahr und mehr erwerbslos, 125'000 sind nicht in einer Regionalen Arbeitsvermittlung eingeschrieben. Dabei herrscht noch immer eine wirtschaftliche Hochkonjunktur. Man kann nur erahnen, wie rasch die Erwerbslosenquote weiter explodieren wird, sobald sich die wirtschaftliche Situation wieder abkühlt.

Beunruhigend ist, dass im Gegensatz zur gesamthaft leicht rückläufigen Erwerbslosigkeit im Vergleich mit dem ersten Quartal des letzten Jahres die Quote bei den 50- bis 64-Jährigen von 4,4 auf 4,6 % angestiegen ist. Das Problem der Ü50 ist also durchwegs real. Dies musste auch der Bundesrat anerkennen; dieser will nun eine Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren einführen. In Tat und Wahrheit handelt es sich aber um eine unwürdige Entlassungsrente, werden doch so die Firmen künftig noch weniger Skrupel haben, 58-Jährige zu entlassen, um sie für zwei Jahre der Arbeitslosenkasse und dann der Überbrückungsrente anzuhängen. Insofern verschärft der Vorschlag des Bundesrates die Probleme anstatt sie zu lösen! Mit dem jetzt vorgestellten Massnahmenpaket räumt der Bundesrat endlich die grossen Nachteile ein, die das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bringt; die SVP lehnt daher den Lösungsvorschlag einer Überbrückungsrente, die massiv mehr Schaden als Nutzen brächte, ab und fordert für ältere Schweizer Arbeitnehmende stattdessen Arbeitsplätze.

Auch wäre eine Übergangsrente ein klarer Widerspruch zur angekündigten AHV-Revision: Man kann nicht ältere Arbeitnehmende früher in Rente schicken und gleichzeitig das Rentenalter erhöhen. Die vorgeschlagene Lösung würde zudem schnell und steigend erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Es ist zu prüfen, ob die oberflächlichen Massnahmen des Bundesrats tauglich sind, jedoch kann schon heute gesagt werden, dass der Vorschlag einer neu zu schaffenden Überbrückungsrente unbrauchbar ist: Er verkennt das Problem.

 
Beschönigende Arbeitslosenquote

4,9 % der möglichen Berufstätigen hat in unserem auf 8,6 Millionen Einwohner angeschwollenen Land keine Arbeit. Soweit die kalte Statistik. Wieviel Enttäuschung hinter diesen nackten Zahlen stecken, kann man sich wohl kaum vorstellen. Zu den Erwerbslosen wird jede Person mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz gezählt, die in den vergangenen vier Wochen keine Arbeit hatte, die eine Stelle sucht und innert kurzer Zeit eine Arbeit antreten könnte. Um einen internationalen Vergleich zu ermöglichen, wird heute die Berechnungsart der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) herangezogen. So macht es korrekterweise auch das Bundesamt für Statistik, während das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jeweils die Arbeitslosenquoten der bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren Gemeldeten vorlegt, also die Ausgesteuerten aus der Statistik verschwinden lässt: Die Seco-Arbeitslosenquote lag zuletzt bei 2,4 %. Man wird den Verdacht nicht los, dass das Seco so unerfreuliche Tatsachen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt etwas beschönigen möchte.

Wie inzwischen bekannt [1], lehnt der Bundesrat die Begrenzungsinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU ab; er sieht den bilateralen Weg gefährdet. Der Bundesrat hatte den Richtungsentscheid gegen die Begrenzungsinitiative bereits letzten Herbst gefällt. Am Freitag, 7. 6., hat er nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, am selben Tag, an dem er erklärte, dass er beim Rahmenabkommen mit der EU noch Klärungen verlangt. Hinter der Begrenzungsinitiative, die Initiative für eine massvolle Zuwanderung, stehen die SVP sowie die Auns.

Die demokratisch nicht legitimierte Sozialmigration muss aufhören!

Das vom Bundesrat verabschiedete Konzept zur direkten Aufnahme von grösseren Flüchtlingsgruppen ist von der SVP, die derartige Resettlement-Programme – also Umsiedlungsprogramme –  nicht mitträgt, klar abgelehnt worden. Insofern hatte die SVP in einem Vorstoss gefordert, dass solchen Flüchtlingsgruppen künftig nur noch das Parlament Asyl gewähren kann, zumal es sich bei den bislang Aufgenommenen meistens um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, die direkt in unser Sozialsystem einwanderten. Der Grundsatzentscheid, dass sich die Schweiz weiterhin am Umsiedlungs-Programm des UNHCR beteiligen und im Zweijahres-Rhythmus bis zu maximal 2000 Flüchtlinge direkt in die Schweiz einfliegen soll, hatte der Bundesrat letzten November gefällt.

Die SVP lehnt es entschieden ab, diese Zuwanderung von vornehmlich Armutsmigranten ins Sozialsystem mittels einer Art Luftbrücke zu fördern. Dass es sich nicht um Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes, also um politisch Verfolgte handelt, hat die vom Staatssekretariat für Migration (Sem) in Auftrag gegebene Evaluation des Pilotprojekts Resettlement bestätigt. Laut Schlussbericht wurde »das Kriterium Schutzbedürfnis überwiegend anhand des Gesundheitszustands, der Lebensbedingungen im Drittland sowie der vorhandenen sozialen Netzwerke und der finanzielle Unterstützung der Gesuchstellenden beurteilt«.

Weil es einmal mehr die Steuerzahler sind, die für diese Umsiedlung von vornehmlich Wirtschaftsmigranten aufkommen müssen, hatte die SVP gefordert, das Asylgesetz (AsylG) entsprechend zu ändern: Es gehe nicht an, dass der Bundesrat mit einer einfachen Mehrheit eigenmächtig direkt und ohne demokratische Kontrolle im Zweijahres-Rhythmus Tausende von Ausländern direkt in die Sozialsysteme der Kantone und Gemeinden einweisen kann. Das widerspreche unseren demokratischen Prozessen. Zudem belasten die bereits unter der Ägide von Bundesrätin Sommaruga bis dato Aufgenommenen unser Sozialsystem massiv .   


Der Status quo sieht allerdings wie folgt aus
Die Parlamentsmehrheit sagt zum Selbstverständlichen
Nein.

Drei von der SVP-Fraktion eingereichte Parlamentarische Initiativen wollten mit den nachfolgenden Missständen aufräumen und Gesetzesänderungen fordern, die die Schweiz sicherer gemacht und die Sozialhilfe nicht noch mehr belastet hätten. Das Parlament hat die Vorstösse jedoch grossmehrheitlich abgelehnt und den Volkswillen damit einmal mehr missachtet.   

1.   »Klare Integrationsbestimmungen bei erleichterten Einbürgerungen« forderte unter anderem keine Einbürgerung von verurteilten Kriminellen und von Sozialhilfeempfängern. Klar war auch das Versprechen, das der Bundesrat dem Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration gegeben hat: »Wer Sozialhilfe bezieht, kann sich nicht einbürgern lassen«.

Der Ausländeranteil in der Sozialhilfe beträgt heute 47,8 %. Allein bei den via Asylschiene Zugewanderten beträgt die Sozialhilfequote je nach Herkunftsland bis über 90 %. Wie der Bundesrat erklärt hat, kann ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern nicht den Kindern angerechnet werden und sei deshalb für diese kein Einbürgerungshindernis.

2.   »Kriminelle Ausländer ausschaffen!« Die Forderung der Ausschaffungs-Initiative lautete, dass diese auch gegenüber EU-Bürgern durchzusetzen ist, und dass die Schweizer Verfassungsbestimmung dem Personenfreizügigkeits-Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie den dazugehörigen Protokollen vorgehen muss; der Auftrag des Volkes ist seit Annahme der Ausschaffungsinitiative 2010 klar: Verurteilte kriminelle Ausländer sind des Landes zu verweisen. Indessen scheitert die Ausschaffung krimineller EU-Bürger an der Personenfreizügigkeit.

3.   »Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat« forderte, wie bereits dargelegt, dass nicht mehr der Bundesrat im Alleingang, sondern nur noch das Bundesparlament grösseren Flüchtlingsgruppen Asyl gewähren kann. Dennoch will der Bundesrat über das Resettlement-Programm alle zwei Jahre bis zu 2000 vornehmliche Sozialmigranten zusätzlich direkt in die Schweiz einfliegen.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Parlament den Volkswillen umsetzt, um solche Missstände zu beheben. Umso unverständlicher ist es, dass das Parlament in der laufenden Sommersession alle drei Forderungen grossmehrheitlich abgelehnt hat.

Anmerkung politonline d.a.
Die Frage, ob die Parlamentsmehrheit die mit der Ablehnung der SVP-Forderungen verbundenen Folgen tatsächlich nicht erkennt  - oder diese einfach nicht wahrhaben will -  bleibt offen. Es hat absolut den Anschein, als hätten die Befürworter des Bestehenbleibens der Entscheide des Bundesrats nicht ein einziges Mal den
Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, der in seinem 19. Ziel im Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vorsieht, noch den damit einhergehenden UNO-Flüchtlingspakt gelesen.  

Beide Abkommen drohen, uns einer Überflutung Europas ausliefern, die sowohl unsere Identiät als auch den Wohlstand der EU-Mitgliedstaaten für immer zerstören kann.

 

[1]  https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/keller-sutter-ein-ja-waere-schweizer-brexit/story/16920627   7. 6. 19