Economiesuisse und das Ende des bilateralen Wegs 17.02.2019 21:21
Die Annahme des institutionellen Rahmenabkommens, legt Pedro Reiser dar,
würde den bilateralen Weg in einen unilateralen
Tunnel verwandeln, ohne Gleichberechtigung und ohne Selbstbestimmung. Wieso
Tunnel? Weil wir eine Katze im Sack kaufen würden. Wir müssten heute unbekanntes
künftiges EU-Recht »dynamisch« und unter Androhung von Sanktionen übernehmen,
sowie uns dem EU-Gerichtshofs, also dem Gericht der Gegenseite unterstellen.
Im Januar veröffentlichte Economiesuisse ihre
Stellungnahme zum Institutionellen Rahmenabkommen (InstA). Darin formulierte
sie drei Hauptziele:
1. Der
heute mit den bilateralen Abkommen erreichte Integrationsgrad im Europäischen
Binnenmarkt ist zu sichern.
2. Die Option auf eine künftige
Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit neuen Abkommen ist beizubehalten.
3. Die
Rechtssicherheit ist zu verbessern.
Das zweite Ziel, die Weiterentwicklung des
bilateralen Wegs, wird von der Economiesuisse immer wieder als Begründung für
das Rahmenabkommen in den Vordergrund geschoben.
Wieso bedeutet der Abschluss des Rahmenabkommens
das Ende des bilateralen Wegs?
Dazu müssen zunächst folgende Frage beantwortet
werden: Was heisst ›bilateraler
Weg‹? Als Volk und Stände den Beitritt zum
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 ablehnten, entschied die Schweiz, mit
der EU bilaterale Verträge abzuschliessen, so, wie sie es schon früher, seit
der Gründung der EU, tat. Inzwischen gibt es rund 140 bilaterale Verträge mit
der EU. ›Bilateral‹ heisst zweiseitig, und zwar auf gleicher
Augenhöhe.
Wenn nun das institutionelle Rahmenabkommen
abgeschlossen würde, könnte die Schweiz keine bilateralen Abkommen mehr mit der
EU abschliessen und fünf der bereits abgeschlossenen Verträge - Personenfreizügigkeit, Landverkehr,
Luftverkehr, Abkommen über den Abbau der technischen Handelshemmnisse / MRA und
Landwirtschaft - würden ihren
bilateralen Status sofort verlieren, weil sie durch die EU unilateral
(einseitig) abgeändert werden könnten.
Wieso könnte die Schweiz künftig keine
neuen bilateralen Abkommen mehr mit der EU abschliessen? Weil im Vertragstext des Rahmenabkommens
vorgesehen ist, dass alle künftigen Verträge mit der EU ihren bilateralen
Charakter sofort nach der Unterzeichnung verlieren. Sie erhalten dann
nämlich einen unilateralen Charakter, d.h. die EU kann sie jederzeit ohne
Zustimmung der Schweiz dynamisch ändern. Und wenn die Schweiz die Änderung
nicht akzeptiert, ist die EU berechtigt, Sanktionen [›Ausgleichsmassnahmen‹]
gegen die Schweiz zu beschliessen.
Um die Unannehmbarkeit des Rahmenabkommens zu
veranschaulichen, sollte es in eine historische, politische und juristische
Perspektive gestellt werden. Am Ende des 2. Weltkriegs beschlossen die
Siegermächte, den Kolonialstatus abzuschaffen [Entkolonialisierung]. In der
UNO-Charta von 1945, die laut EDA für das Völkerrecht Verfassungscharakter hat,
wurden im Kapitel 1, Artikel 1, Punkt 2, die Ziele und Grundsätze für die
Staatengemeinschaft wie folgt festgelegt: »Freundschaftliche,
auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln«.
Der vorliegende Entwurf des institutionellen
Rahmenabkommens verletzt klar und eindeutig diese zwei Grundprinzipien
der Staatengemeinschaft:
1. Gleichberechtigung:
Nach Inkrafttreten des Rahmenabkommens wäre die Schweiz nicht mehr in der Lage,
mit der EU über künftige Änderungen der mit der EU abgeschlossenen Verträge im
Bereich des institutionellen Abkommens gleichberechtigt zu verhandeln. Die
Schweiz müsste die von der EU beschlossenen
Gesetze, Reglemente und Verordnungen »dynamisch« übernehmen. Falls nicht, drohen Sanktionen. Das
bedeutet eindeutig die Errichtung einer Kolonialherrschaft der EU über
die Schweiz. Ein Rückschritt!
2. Selbstbestimmung:
Das Inkrafttreten des Rahmenabkommens würde die Schweizer Direkte Demokratie de
facto abschaffen, denn die Stimmbürger könnten zwar abstimmen, würden aber mit
Sanktionen bestraft, wenn sie eine EU-Vorlage ablehnen würden.
Das bedeutet das Ende der Direkten Demokratie und
die Errichtung eines EU-Diktats. Beginn der Propaganda-Konsultationen zum
institutionellen Rahmenabkommen mit der EU - Von
Nationalrat Roger Köppel
Der Bundesrat hat seine ›Konsultationen‹ zum
institutionellen Abkommen ›EU-Schweiz‹ eröffnet. Ziel der Gespräche mit politischen
Interessengruppen und Parteien ist es, für diesen Rahmenvertrag grossräumig
Werbung zu machen. Dieser will die Schweiz auf Druck Brüssels hin dem EU-Recht,
EU-Richtern, EU-Sanktionen und EU-Guillotinen unterstellen. Ein klassischer
Unterwerfungs-, ein Kolonialvertrag.
Konkret
Die EU würde in Zukunft die Gesetze erlassen, die Schweiz müsste sie
übernehmen. Volk, Stände und Parlament wären als Gesetzgeber entmachtet.
Widersetzt sich die Schweiz dem EU-Recht, könnte die EU Sanktionen ergreifen.
Letzte Entscheidungsinstanz ist das oberste EU-Gericht. Das vom Bundesrat
gepriesene Schiedsgericht wäre an die Urteile des EU-Gerichtshof ›zwingend gebunden‹, also
nicht eigenständig und somit ein ›Feigenblatt‹, wie Professor Carl Baudenbacher, langjähriger
Gerichtspräsident der europäischen Freihandelszone Efta, betont.
Das Verbot ›staatlicher Beihilfen‹ führt zur Entmündigung der Kantone Die Konsultationen offenbaren die schwache
Verhandlungsführung des Bundesrates. Die Regierung hatte vor den Verhandlungen
klare ›rote Linien‹ definiert, unüberschreitbare, unverhandelbare
Grenzen: Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie und Gewährleistung des Lohnschutzes
im Rahmen der Flankierenden Massnahmen. Davon will der Bundesrat nun plötzlich
nichts mehr wissen. Ziel der Konsultationen ist es, der EU entgegenzukommen und
die eigenen butterweichen rosaroten Linien noch mehr aufzuweichen.
Gleichzeitig sprechen Gutachten namhafter
internationaler Anwaltskanzleien mit Blick auf das Rahmenabkommen von einer
gefährlichen ›Wundertüte‹. Vor allem das EU-Verbot ›staatlicher Beihilfen‹ durch
den Rahmenvertrag würde auf eine weitgehende Entmündigung der Kantone hinauslaufen
und den Föderalismus in der Schweiz ausschalten. Von Beihilfeverboten konkret
betroffen wären: Profi-Sportvereine, öffentliche Spitäler, Jugendherbergen,
Schwimmbäder, Museen, Archive, Theater, allgemein staatlich geförderte
Kulturbetriebe, Kantonalbanken mit Staatsgarantie, Kraftwerke und andere. Alarm
schlagen die Gutachter auch in Bezug auf die kantonalen Steuerregimes, die von
der EU mit dem Rahmenvertrag ausgehebelt würden.
Das Abkommen zerstört die bisher gleichberechtigte
Beziehung Die SVP unterstreicht vor diesem Hintergrund ihre
Forderung, dass Bundesrat und Parlament diesen unwürdigen Kolonial- und
Unterwerfungsvertrag, diese für die Schweiz brandgefährliche ›Wundertüte‹
zurückweisen. Der EU ist unmissverständlich darzulegen, dass das institutionelle
Rahmenabkommen die bisher gleichberechtigte bilaterale, also zweiseitige
Beziehung zur Schweiz auf Augenhöhe zerstören und durch eine einseitige
Unterordnung ersetzen würde. Dies wiederum würde alle unseren erprobten
Staatssäulen untergraben, den sozialen Frieden, Demokratie, Rechtsstaat und
Wohlstand bedrohen. Nie und nimmer darf sich die Schweiz in einen solchen
Abgrund der Ungewissheit stürzen.
FDP, CVP und Economiesuisse sagen wie der
Bundesrat ›ja, aber‹ zum institutionellen Kolonialvertrag. Nur die SVP
sagt seit Jahren entschieden, verlässlich und aus grundsätzlichen Überlegungen ›Nein‹.
Die Schweiz kann, will, muss und darf sich unter
keinen Umständen zum Vasallenstaat der EU machen!
Der Rahmenvertrag ist ein Knechtschaftsvertrag Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Carl
Baudenbacher zuhanden der Wirtschaftskommission des Nationalrats bestätigt die
schlimmsten Befürchtungen. In diesem Dokument wird gemäss Medienberichten auf
Grund der starken Stellung des EU-Gerichtshofs EuGH in dem nun vorliegenden
institutionellen Rahmenabkommen von einer sogenannten ›Vasallierung‹
gesprochen. Eine ›Vasallierung‹ ist eine Verknechtung oder Unterjochung. Derart
klare Worte für diese institutionelle Einbindung als Knechtschaft gilt es ernst
zu nehmen.
Wer nun denkt, dass dieses Gutachten und seine
kritischen Worte zum Rahmenabkommen von einem Politiker oder von einer
Parteizentrale stammen, liegt falsch, denn der Verfasser ist Jurist und war
einige Jahre lang ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen. Von
2003 bis 2018 war er zudem Präsident des EFTA-Gerichtshofs in Luxemburg. Aus
seiner Feder stammen zahleiche Bücher und über 200 Artikel, insbesondere zu den
Themen europäisches und internationales Recht, Rechtsvergleichung,
Schiedsgerichtsbarkeit und internationale Gerichte. Baudenbacher ist also nicht
nur ein Rechtstheoretiker, sondern ein ausgewiesener Kenner der Rechtspraxis.
Schiedsgericht untersteht dem EuGH
Diverse Zeitungen haben nun über dieses Gutachten von Baudenbacher
berichtet. Das im Rahmenabkommen vorgesehene und als Alternative zu den ›fremden Richtern‹ von
den Befürwortern des Abkommens gepriesene Schiedsgericht ›hat kein Ermessen‹, so
Baudenbacher. Das Schiedgericht untersteht quasi dem EU-Gerichtshof EuGH. Damit
einhergehend würde sich ›die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem die
Unparteilichkeit fehlt, unterwerfen‹. Das wäre, wie wenn ein Schiedsrichterteam bei
einem Fussballmatch von der gegnerischen Mannschaft gestellt würde. In den
öffentlichen Anhörungen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates hat
Baudenbacher ebenfalls bestätigt, dass das Schiedsgericht keinen Spielraum
habe. Das Schiedsgericht ist ein Feigenblatt.
Die Unterwerfung ist vielschichtig
Das vom Bundesrat als Zugeständnis der EU gelobte Schiedsgericht sieht
Baudenbacher als wertlos an. Es kann nicht als Entgegenkommen und schon gar
nicht als Kompromiss gewertet werden. Mit dem Rahmenabkommen schwäche die
Schweiz überdies ihre Position bei künftigen Verhandlungen. Bei der
öffentlichen Expertenanhörung in der Aussenpolitischen Kommission wurde denn
auch explizit von einer engeren Bindung an die EU infolge der Rechtsübernahme
und der dominanten Stellung des EuGH gesprochen. Zudem betonte Baudenbacher,
dass es - obwohl der Bundesrat das
abstreitet – sehr wohl eine Überwachung
durch die EU gibt. Die Möglichkeit der einseitigen Anrufung des
Schiedsgerichts bedeutet letztendlich eine Überwachung durch die EU. Alles
andere sei Selbsttäuschung.
Schon 2013 hatte Baudenbacher in der NZZ vor
diesen institutionellen Mechanismen gewarnt und nicht weniger deutliche Worte
gefunden: »Das ist kein Bilateralismus mehr, sondern
Unilateralismus«.
EU-No Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
mailto:info@eu-no.ch
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