Zur Migration und ihre Dauerkosten

»Es kommen zwar weniger Asylbewerber ins Land«, schreibt Nationalrat Thomas Burgherr,

»jedoch nehmen die Probleme mit den Asylbewerbern, die bereits da sind, zu. 

Zu Recht regen sich immer mehr Steuerzahler über die Selbstverständlichkeit auf, mit der Sozialhilfe kassiert, unser Gesundheitssystem ausgeschöpft und bei Identität, Alter oder Familiennachzug gelogen und betrogen wird. Folgen hat das keine. Sind die Asylbewerber einmal da, wollen die meisten von ihnen zuerst ihre Familie nachziehen. Letztes Jahr wurden 4.227 Gesuche auf Familiennachzug aus dem Asylbereich gestellt, so viele wie nie in den letzten 10 Jahren. Über 80 % von ihnen betrafen Kinder, die von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt wurden. Beim Rest handelte es sich vor allem um angebliche Ehepartner.

Datenschutz und Asyldepartement verdecken Problem  
Viele der eingereisten Familienmitglieder sind in Wahrheit gar keine nahen Angehörigen von hier lebenden Flüchtlingen. Es wird in diesem Bereich nach Strich und Faden betrogen. Der Datenschutz verhindert, dass konkrete Fälle publik werden. Aber das Problem muss riesig sein. Denn immer mehr Informationen sickern durch. Es besteht der Verdacht, dass ein Teil der Asylindustrie frei werdende Kapazitäten wegen den sinkenden Asylzahlen mit einem üppigen Familiennachzug zu kompensieren versucht.«  [1]

Der nachfolgende Fall ist dem Artikel von Alex Reichmuth in der Basler Zeitung vom 28. 3.18 entnommen.  [2]

Der Eritreer D. reiste Ende 2008 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Papiere hatte er angeblich keine, womit seine Identität nicht überprüft werden konnte. Dennoch hiess der Bund 2010 seinen Antrag gut, womit D. als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung erhielt. Schon bei der ersten Befragung durch den Bund hatte er angegeben, in Eritrea eine Lebenspartnerin und eine gemeinsame Tochter, damals 2 Jahre alt, zu haben. 2011 konnten Lebenspartnerin und Kind in die Schweiz nachreisen, per Flugzeug; beide bekamen ebenfalls den Flüchtlingsstatus. Zuvor hatte das Paar bei einer Befragung geltend gemacht, in Eritrea ein weiteres gemeinsames Kind zu haben, einen damals 13 Jahre alten Sohn namens B. Dieser angebliche Sohn reiste 2013 auf eigene Faust in die Schweiz ein, auf Empfehlung seiner angeblichen Mutter ebenfalls unter falschem Namen. Die nun vierköpfige Familie wohnte in der Gemeinde Aarburg und lebte von Sozialhilfe. Später stellte sich heraus, dass alles erfunden war. Die Tochter war zwar das leibliche Kind von Vater D., nicht aber das seiner Lebenspartnerin. Und bei B. handelte es sich nicht um den Sohn des Paares, sondern um den Bruder S. des angeblichen Vaters D. Die angebliche Mutter hatte sich bei ihrer Einreise 10  Jahre älter gemacht, weil sonst auf Grund des geringen Altersunterschieds klar gewesen wäre, dass B. nicht ihr Sohn sein konnte. Durchaus wissenswert sind die Kosten: Da die in Aarburg von der Sozialhilfe lebende Familie nach Ankunft von B. nun zu viert war, hatte sie Anspruch auf die volle Rückerstattung der Miete ihrer Wohnung, 1.210.- Franken pro Monat.

Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den Eritreer D. letzten Februar wegen Betrug und Täuschung der Behörden. Laut dem Strafbefehl betrug der finanzielle Schaden für Aarburg bis zur Volljährigkeit des angeblichen Sohnes 2016 mindestens 14'000.- Franken. In der Folge kostete er als erwachsener Fürsorgebezüger die Gemeinde monatlich rund 1.800 Franken, insgesamt rund 21.600.- Franken. Erst vor Kurzem war Aarburg in den Schlagzeilen, weil die Ausgaben für die Sozialhilfe immer weiter steigen und die Existenz der Gemeinde bedrohen. Mit 5,7 Millionen pro Jahr machen die Kosten für die Fürsorge mittlerweile ein Drittel der Steuereinnahmen Aarburgs aus.  

»Zu vermuten ist«, schreibt Reichmuth abschliessend, »dass die Strafe wegen den Falschangaben beim Familiennachzug den Eritreer D. kaum beeindrucken. Bedingte Gefängnisstrafen haben auf Menschen aus Kulturen, wo ein viel härterer Umgang herrscht, oft wenig Wirkung. Zudem muss D. die 6.750.- Fr. an Strafe, die er bezahlen sollte, möglicherweise nicht begleichen. Denn er hat ja kein Geld und lebt von der Sozialhilfe.« 

Wie Thomas Burgherr weiter ausführt, »kamen 2015 77 %, 2016 sogar 82 % aller Asylbewerber ohne Papiere in die Schweiz. Nur bei rund 10 % hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) sichere Kenntnis der Identität. Wenn schon nicht einmal die Identität der hier anwesenden Asylbewerber klar ist, wie kann es sein, dass man sogar noch deren Familien nachziehen lässt? Das Staatssekretariat für Migration prüft das geltend gemachte Beziehungs- und Abstammungsverhältnis und greift dazu auch auf DNA-Analysen zurück, schreibt der Bundesrat auf eine Frage von Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH). »Vor der Visumausstellung überprüft die zuständige schweizerische Vertretung zudem die Identität der Betroffenen. Verfügen die  Nachzugsberechtigten nicht über eigene Reisedokumente, erfolgt die Einreise mit einem von der schweizerischen Vertretung ausgestellten Laissez-passer.«

Diese geradezu unglaubliche Largesse dürfte sich längst bis in die hintersten Regionen Afrikas durchgesprochen haben und bildet so einen anhaltend gesteigerten Anreiz, hier das Leben mittels der durchaus grosszügig bemessen Sozialhilfe zu fristen, wofür der Schweizer Tag für Tag arbeitet. Tatsache ist, dass über 80 % der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen nicht arbeiten und auch 10 und 20 Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz mehr oder weniger regelmässig auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Verantwortlichen in Bern je Gedanken darüber machen, was es bedeutet, die mehrheitlich noch sehr jungen Flüchtlinge bis ins hohe Alter finanziell mitzutragen……

»Was passier, fragt Burgherr, »mit Asylbewerbern, deren Lügen auffliegen? Meistens gar nichts. Gerade Eritreer müssen in der Ära Sommaruga nichts befürchten. Sie bleiben hier; notfalls, wenn etwa ihre Kinder zur Schule gehen, können sie sich immer noch auf die Härtefall-Klausel berufen. Unser humanes Asylrecht und der Sozialstaat werden schamlos ausgenutzt. Aktuell fordert daher die SVP mit einer Parlamentarischen Initiative [17.513], den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene befristet zu stoppen. Auch hier werden die Linken, die CVP und die FDP reihenweise gegen die SVP stimmen. Obwohl der Handlungsbedarf offensichtlich wäre.«
 

Die Schönredner und Zahlenjongleure im Asylwesen - Von Nationalrat Adrian Amstutz 
»Heute zahlt der Bund den Kantonen zusätzlich zu allen anderen Kosten für jeden anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen eine einmalige Integrationspauschale von 6.000.- Franken. Asylministerin Sommaruga will diesen Betrag auf 18.000.- Fr. aufstocken, eine Erhöhung, die den  Steuerzahlenden 132 Millionen Fr. kostet.

Bundesrätin Sommarugas Integrationsagenda weist aber einige erhebliche Schwächen auf. Das Prinzip heute investieren, morgen sparen funktioniert im Asylwesen nicht. Die Medien haben Sommarugas Integrations-Masterplan [20min] mit Begeisterung aufgenommen. Einmal mehr gehen sie dabei dem Argument auf den Leim, dass mit heute getätigten Mehrausgaben morgen Einsparungen gemacht werden können. Was in der Theorie gut tönt, funktioniert in der Praxis leider kaum je. Oder wo sind denn die grossen Einsparungen im Asylbereich Tatsache geworden? Seit Frau Sommaruga das Amt übernommen hat, sind die Kosten im Asylwesen auf Bundesebene von knapp 750 Millionen im Jahr 2011 auf voraussichtlich über 1.7 Milliarden Fr. im Jahr 2018 gestiegen. Die Kosten für die Asylzentren, die in diesem Betrag noch nicht eingerechnet sind, stiegen im gleichen Zeitraum von 44 Millionen auf über 200 Millionen Fr. Dazu kommen Milliardenkosten für die Kantone und Gemeinden.

Integration kein Ziel bei vorläufig Aufgenommenen  
Die Integrationsagenda bezieht auch die stets wachsende und grosse Anzahl der  vorläufig Aufgenommenen mit ein. Mit begriffsverzerrender Selbstverständlichkeit geht Frau Sommaruga davon aus, das die vorläufig   Aufgenommenen für immer in der Schweiz bleiben, was mit vorläufig nichts zu tun hat und falsch ist. Die Aufenthaltsbewilligung F  [vorläufig Aufgenommene]   stellt eine Ersatzmassnahme dar, wenn ein Asylbewerber zwar aus der Schweiz ausgewiesen wurde, aber der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist  [Art. 83 des Ausländergesetzes].  Sobald diese Gründe nicht mehr vorliegen, ist die Ausweisung zu vollziehen. Das Ziel der vorläufigen Aufnahme ist daher nicht die dauerhafte Integration, sondern der schnellstmögliche Vollzug der Ausweisung. So sieht es das Ausländergesetz in Artikel 84 vor. Eine Erhöhung der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene steht also völlig quer in der Landschaft.

Hohe Erwerbsquote trotz hoher Sozialhilfequote?  
Der Bundesrat gaukelt eine unnatürlich hohe Erwerbsquote im Flüchtlingsbereich vor, um uns glauben zu machen, dass noch mehr Bemühungen, sprich noch mehr Geld, diese Quote weiter erhöhen werden. Die Hälfte aller erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sei 7 Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz erwerbstätig. Diese Angabe beisst sich aber mit der Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich, die seit Jahren stabil zwischen unglaublich hohen 86 – 89 % liegt. Diese Zahl gilt für Personengruppen, die in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. Das ist während 5 Jahren bei Flüchtlingen und während 7 Jahren bei vorläufig Aufgenommenen der Fall.

Danach geht die finanzielle Verantwortung an die Gemeinden und Kantone über. Es gibt aber weder Gründe noch Hinweise dafür, dass die Sozialhilfequote plötzlich drastisch sinkt, wenn die Gemeinden die Sozialhilfekosten übernehmen müssen. Wer nach 7 Jahren für seinen Lebensunterhalt nicht allein aufkommen kann, wird dazu auch nach 8 Jahren nicht urplötzlich in der Lage sein. Die sehr hohe Sozialhilfequote in Verbindung mit der Erwerbsquote weist darauf hin, dass wohl viele Flüchtlinge etwas arbeiten oder in staatlichen Arbeitsprogrammen stecken, sie aber dennoch sozialhilfeabhängig bleiben. Die seit eh und je unverändert hohe Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich lässt ausserdem einen weiteren Schluss zu: Alle bereits getroffenen Integrationsbemühungen, durchgeführten Integrationsprogramme und Heerscharen von eingesetzten Integrationsbeauftragten bringen nichts. Einmal mehr versucht man, einfach mit noch mehr Geld ein nicht gelöstes Problem zuzudecken.

Falsche Anreize für Kantone  
Die Integrationsagenda sieht vor, dass Kantone, die im Flüchtlingsbereich keine Erwerbsquote von wenigstens 50 % vorweisen können, die Bundesgelder zurückerstatten müssen. Was in der Realität passieren wird, ist klar: Die Kantone werden die Personen aus dem Asylbereich noch mehr als heute in irgendwelche Gelegenheitsjobs verfrachten oder in sinnlosen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen unterbringen, die weder der Wirtschaft noch den betroffenen Personen langfristig   etwas nützen. Das vorrangige Ziel der Kantone wird daher nicht die Integration dieser Menschen sein, sondern die Erreichung der Zielquote um jeden Preis, um so Rückzahlungen zu verhindern.

Hinzu kommt, dass vorläufig Aufgenommene damit praktisch zu anerkannten Flüchtlingen werden, wie schon seit Jahren von der SVP befürchtet. Richtig wäre, dass diese das Land zu verlassen haben, sobald sich die Situation in ihrem Heimatland verbessert hat.

Fazit  
Anstatt weiterhin Hunderte von Millionen Franken im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu verpulvern, ist es höchste  Zeit, für unsere eigenen jungen und älteren Menschen zu sorgen, die es immer schwieriger haben, sich wegen dem Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten.

Anstatt 132 Millionen Franken wirkungsvoll in die Wiedereingliederung von arbeitslosen über 50-Jährigen zu investieren, verbrennt der Bundesrat das Geld für Integrationsprogramme. Wann wird dieser angeblich bürgerlich dominierte Bundesrat endlich den Roststift bei der Misswirtschaft in der Sozialindustrie ansetzen?

Letztendlich bezahlt immer der Steuerzahler. Nur soll er es nicht mehr merken. Die murrenden Gemeinden oder das Stimmvolk etwa im Kanton Bern, welcher sich jüngst gegen den 105 Millionen teuren Kredit für die Luxusunterstützung an UMAs ausgesprochen hatte, soll mit einem einfachen Bundesbeschluss übergangen werden.«   [3]

 

[1]  https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-april-2018/der-grosse-familiennachzug-beschiss/   23. 4. 18
Der grosse «Familiennachzug-Beschiss» - Von Thomas Burgherr, Nationalrat von Wiliberg

[2]  https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-falsche-fluechtlingskind/story/19495246
28. 3. 18  Das falsche Flüchtlingskind - Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen. Die Strafen sind harmlos –  Von Alex Reichmuth Bern

[3]  SVP Mitteilug vom 2. 5. 18  
Die Schönredner und Zahlenjongleure im Asylwesen - Von Adrian Amstutz, Nationalrat von Sigriswil (BE)