Zur Migration und ihre Dauerkosten 21.05.2018 19:27
»Es kommen zwar weniger Asylbewerber ins Land«, schreibt Nationalrat Thomas Burgherr,
»jedoch nehmen die
Probleme mit den Asylbewerbern, die bereits da sind, zu.
Zu Recht regen sich immer mehr Steuerzahler über
die Selbstverständlichkeit auf, mit der Sozialhilfe kassiert, unser Gesundheitssystem
ausgeschöpft und bei Identität, Alter oder Familiennachzug gelogen und betrogen
wird. Folgen hat das keine. Sind die Asylbewerber einmal da, wollen die meisten
von ihnen zuerst ihre Familie nachziehen. Letztes Jahr wurden 4.227 Gesuche auf
Familiennachzug aus dem Asylbereich gestellt, so viele wie nie in den letzten 10
Jahren. Über 80 % von ihnen betrafen Kinder, die von anerkannten Flüchtlingen
und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt wurden. Beim Rest handelte es sich vor
allem um angebliche Ehepartner.
Datenschutz und Asyldepartement
verdecken Problem Viele der eingereisten ›Familienmitglieder‹ sind in Wahrheit gar keine
nahen Angehörigen von hier lebenden Flüchtlingen. Es wird in diesem Bereich
nach Strich und Faden betrogen. Der Datenschutz verhindert, dass konkrete Fälle
publik werden. Aber das Problem muss riesig sein. Denn immer mehr Informationen
sickern durch. Es besteht der Verdacht, dass ein Teil der Asylindustrie frei werdende
Kapazitäten wegen den sinkenden Asylzahlen mit einem üppigen Familiennachzug zu
kompensieren versucht.« [1]
Der nachfolgende Fall ist dem Artikel von Alex
Reichmuth in der ›Basler
Zeitung‹ vom
28. 3.18 entnommen. [2]
Der Eritreer D. reiste Ende 2008 in die Schweiz ein
und stellte ein Asylgesuch. Papiere hatte er angeblich keine, womit seine
Identität nicht überprüft werden konnte. Dennoch hiess der Bund 2010 seinen
Antrag gut, womit D. als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung erhielt.
Schon bei der ersten Befragung durch den Bund hatte er angegeben, in Eritrea
eine Lebenspartnerin und eine gemeinsame Tochter, damals 2 Jahre alt, zu haben.
2011 konnten Lebenspartnerin und Kind in die Schweiz nachreisen, per Flugzeug;
beide bekamen ebenfalls den Flüchtlingsstatus. Zuvor hatte das Paar bei einer Befragung
geltend gemacht, in Eritrea ein weiteres gemeinsames Kind zu haben, einen damals
13 Jahre alten Sohn namens B. Dieser angebliche Sohn reiste 2013 auf eigene
Faust in die Schweiz ein, auf Empfehlung seiner angeblichen Mutter ebenfalls
unter falschem Namen. Die nun vierköpfige Familie wohnte in der Gemeinde
Aarburg und lebte von Sozialhilfe. Später stellte sich heraus, dass alles
erfunden war. Die Tochter war zwar das leibliche Kind von Vater D., nicht aber
das seiner Lebenspartnerin. Und bei B. handelte es sich nicht um den Sohn des
Paares, sondern um den Bruder S. des angeblichen Vaters D. Die angebliche
Mutter hatte sich bei ihrer Einreise 10
Jahre älter gemacht, weil sonst auf Grund des geringen
Altersunterschieds klar gewesen wäre, dass B. nicht ihr Sohn sein konnte.
Durchaus wissenswert sind die Kosten: Da die in Aarburg von der Sozialhilfe
lebende Familie nach Ankunft von B. nun zu viert war, hatte sie Anspruch auf die
volle Rückerstattung der Miete ihrer Wohnung, 1.210.- Franken pro Monat.
Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den
Eritreer D. letzten Februar wegen Betrug und Täuschung der Behörden. Laut dem
Strafbefehl betrug der finanzielle Schaden für Aarburg bis zur Volljährigkeit
des angeblichen ›Sohnes‹ 2016 mindestens 14'000.-
Franken. In der Folge kostete er als erwachsener Fürsorgebezüger die Gemeinde
monatlich rund 1.800 Franken, insgesamt rund 21.600.- Franken. Erst vor Kurzem
war Aarburg in den Schlagzeilen, weil die Ausgaben für die Sozialhilfe immer
weiter steigen und die Existenz der Gemeinde bedrohen. Mit 5,7 Millionen pro
Jahr machen die Kosten für die Fürsorge mittlerweile ein Drittel der
Steuereinnahmen Aarburgs aus.
»Zu vermuten ist«, schreibt Reichmuth abschliessend, »dass die Strafe wegen den Falschangaben beim
Familiennachzug den Eritreer D. kaum beeindrucken. Bedingte Gefängnisstrafen
haben auf Menschen aus Kulturen, wo ein viel härterer Umgang herrscht, oft
wenig Wirkung. Zudem muss D. die 6.750.- Fr. an Strafe, die er bezahlen sollte,
möglicherweise nicht begleichen. Denn er hat ja kein Geld und lebt von der
Sozialhilfe.«
Wie Thomas Burgherr weiter ausführt, »kamen 2015 77 %, 2016 sogar 82 % aller Asylbewerber
ohne Papiere in die Schweiz. Nur bei rund 10 % hat das Staatssekretariat für
Migration (SEM) sichere Kenntnis der Identität. Wenn schon nicht einmal die
Identität der hier anwesenden Asylbewerber klar ist, wie kann es sein, dass man sogar noch deren Familien nachziehen
lässt? ›Das
Staatssekretariat für Migration prüft das geltend gemachte Beziehungs- und
Abstammungsverhältnis und greift dazu auch auf DNA-Analysen zurück‹, schreibt der Bundesrat auf
eine Frage von Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH). »Vor der Visumausstellung überprüft die zuständige
schweizerische Vertretung zudem die Identität der Betroffenen. Verfügen die Nachzugsberechtigten nicht über eigene
Reisedokumente, erfolgt die Einreise mit einem von der schweizerischen
Vertretung ausgestellten ›Laissez-passer‹.«
Diese
geradezu unglaubliche Largesse dürfte sich längst bis in die hintersten
Regionen Afrikas durchgesprochen haben und bildet so einen anhaltend gesteigerten
Anreiz, hier das Leben mittels der durchaus grosszügig bemessen Sozialhilfe zu fristen, wofür der Schweizer
Tag für Tag arbeitet. Tatsache ist, dass
über 80 % der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen nicht arbeiten und auch
10 und 20 Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz mehr oder weniger regelmässig
auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Es ist
nicht ersichtlich, dass sich die Verantwortlichen in Bern je Gedanken darüber machen,
was es bedeutet, die mehrheitlich noch sehr jungen Flüchtlinge bis ins hohe
Alter finanziell mitzutragen……
»Was passiert«, fragt Burgherr, »mit Asylbewerbern, deren Lügen auffliegen? Meistens gar nichts. Gerade Eritreer müssen in der Ära
Sommaruga nichts befürchten. Sie bleiben hier; notfalls, wenn etwa ihre Kinder
zur Schule gehen, können sie sich immer noch auf die ›Härtefall-Klausel‹ berufen. Unser humanes
Asylrecht und der Sozialstaat werden schamlos ausgenutzt. Aktuell fordert daher
die SVP mit einer Parlamentarischen Initiative [17.513], den Familiennachzug
für vorläufig Aufgenommene befristet zu stoppen. Auch hier werden die Linken,
die CVP und die FDP reihenweise gegen die SVP stimmen. Obwohl der
Handlungsbedarf offensichtlich wäre.«
Die Schönredner und
Zahlenjongleure im Asylwesen - Von Nationalrat Adrian Amstutz »Heute zahlt der Bund den
Kantonen zusätzlich zu allen anderen Kosten für jeden anerkannten Flüchtling
oder vorläufig Aufgenommenen eine einmalige Integrationspauschale von 6.000.-
Franken. Asylministerin Sommaruga will diesen Betrag auf 18.000.- Fr.
aufstocken, eine Erhöhung, die den Steuerzahlenden
132 Millionen Fr. kostet.
Bundesrätin Sommarugas ›Integrationsagenda‹ weist aber einige erhebliche
Schwächen auf. Das Prinzip ›heute
investieren, morgen sparen‹
funktioniert im Asylwesen nicht. Die Medien haben Sommarugas ›Integrations-Masterplan‹ [20min] mit Begeisterung
aufgenommen. Einmal mehr gehen sie dabei dem Argument auf den Leim, dass mit
heute getätigten Mehrausgaben morgen Einsparungen gemacht werden können. Was in
der Theorie gut tönt, funktioniert in der Praxis leider kaum je. Oder wo sind denn die grossen
Einsparungen im Asylbereich Tatsache geworden? Seit Frau Sommaruga das Amt
übernommen hat, sind die Kosten im Asylwesen auf Bundesebene von knapp 750 Millionen
im Jahr 2011 auf voraussichtlich über 1.7 Milliarden Fr. im Jahr 2018
gestiegen. Die Kosten für die Asylzentren, die in diesem Betrag noch nicht
eingerechnet sind, stiegen im gleichen Zeitraum von 44 Millionen auf über 200
Millionen Fr. Dazu kommen Milliardenkosten für die Kantone und Gemeinden.
Integration kein Ziel bei
vorläufig Aufgenommenen Die Integrationsagenda bezieht auch die stets wachsende
und grosse Anzahl der ›vorläufig Aufgenommenen‹ mit ein. Mit
begriffsverzerrender Selbstverständlichkeit geht Frau Sommaruga davon aus, das
die ›vorläufig
Aufgenommenen‹
für immer in der Schweiz bleiben, was mit ›vorläufig‹ nichts zu tun hat und falsch
ist. Die ›Aufenthaltsbewilligung
F‹ [vorläufig Aufgenommene] stellt eine Ersatzmassnahme dar, wenn ein
Asylbewerber zwar aus der Schweiz ausgewiesen wurde, aber ›der Vollzug der Weg- oder
Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar‹ ist [Art. 83 des Ausländergesetzes]. Sobald diese Gründe nicht mehr vorliegen, ist
die Ausweisung zu vollziehen. Das Ziel der vorläufigen Aufnahme ist daher nicht
die dauerhafte Integration, sondern der schnellstmögliche Vollzug der
Ausweisung. So sieht es das Ausländergesetz in Artikel 84 vor. Eine Erhöhung
der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene steht also völlig quer in
der Landschaft.
Hohe Erwerbsquote trotz hoher
Sozialhilfequote? Der Bundesrat gaukelt eine unnatürlich hohe
Erwerbsquote im Flüchtlingsbereich vor, um uns glauben zu machen, dass noch
mehr Bemühungen, sprich noch mehr Geld, diese Quote weiter erhöhen werden. Die
Hälfte aller erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sei 7 Jahre nach
ihrer Ankunft in der Schweiz erwerbstätig. Diese Angabe beisst sich aber mit
der Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich, die seit Jahren stabil zwischen
unglaublich hohen 86 – 89 % liegt. Diese Zahl gilt für Personengruppen, die in
die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. Das ist während 5 Jahren bei
Flüchtlingen und während 7 Jahren bei vorläufig Aufgenommenen der Fall.
Danach geht die finanzielle Verantwortung an die
Gemeinden und Kantone über. Es gibt aber weder Gründe noch Hinweise dafür, dass
die Sozialhilfequote plötzlich drastisch sinkt, wenn die Gemeinden die
Sozialhilfekosten übernehmen müssen. Wer nach 7 Jahren für seinen
Lebensunterhalt nicht allein aufkommen kann, wird dazu auch nach 8 Jahren nicht
urplötzlich in der Lage sein. Die sehr hohe Sozialhilfequote in Verbindung mit
der Erwerbsquote weist darauf hin, dass wohl viele Flüchtlinge etwas arbeiten
oder in staatlichen Arbeitsprogrammen stecken, sie aber dennoch sozialhilfeabhängig bleiben.
Die seit eh und je unverändert hohe Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich
lässt ausserdem einen weiteren Schluss zu: Alle bereits getroffenen
Integrationsbemühungen, durchgeführten Integrationsprogramme und Heerscharen
von eingesetzten Integrationsbeauftragten bringen
nichts. Einmal mehr versucht man, einfach mit noch mehr
Geld ein nicht gelöstes Problem zuzudecken.
Falsche Anreize für Kantone Die Integrationsagenda sieht vor, dass Kantone, die
im Flüchtlingsbereich keine Erwerbsquote von wenigstens 50 % vorweisen können,
die Bundesgelder zurückerstatten müssen. Was in der Realität passieren wird,
ist klar: Die Kantone werden die Personen aus dem Asylbereich noch mehr als
heute in irgendwelche Gelegenheitsjobs verfrachten oder in sinnlosen
Arbeitsbeschaffungsmassnahmen unterbringen, die weder der Wirtschaft noch den
betroffenen Personen langfristig etwas
nützen. Das vorrangige Ziel der Kantone wird daher nicht die Integration dieser Menschen
sein, sondern die Erreichung der Zielquote um jeden Preis, um so Rückzahlungen
zu verhindern.
Hinzu kommt, dass vorläufig Aufgenommene damit
praktisch zu anerkannten Flüchtlingen werden, wie schon seit Jahren von der SVP
befürchtet. Richtig wäre, dass diese das Land zu verlassen haben, sobald sich
die Situation in ihrem Heimatland verbessert hat.
Fazit Anstatt weiterhin Hunderte von Millionen Franken im
Asyl- und Flüchtlingsbereich zu verpulvern, ist es höchste Zeit, für unsere eigenen jungen und älteren Menschen
zu sorgen, die es immer schwieriger haben, sich wegen dem Verdrängungskampf auf
dem Arbeitsmarkt zu behaupten.
Anstatt 132 Millionen Franken wirkungsvoll in die
Wiedereingliederung von arbeitslosen über 50-Jährigen zu investieren, verbrennt
der Bundesrat das Geld für Integrationsprogramme. Wann wird dieser angeblich
bürgerlich dominierte Bundesrat endlich den Roststift bei der Misswirtschaft in
der Sozialindustrie ansetzen?
Letztendlich bezahlt immer der Steuerzahler. Nur
soll er es nicht mehr merken. Die murrenden Gemeinden oder das Stimmvolk etwa
im Kanton Bern, welcher sich jüngst gegen den 105 Millionen teuren Kredit für
die Luxusunterstützung an UMAs ausgesprochen hatte, soll mit einem einfachen
Bundesbeschluss übergangen werden.«
[3]
[1] https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-april-2018/der-grosse-familiennachzug-beschiss/
23. 4. 18
Der grosse «Familiennachzug-Beschiss» - Von Thomas Burgherr, Nationalrat von
Wiliberg
[2] https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-falsche-fluechtlingskind/story/19495246 28. 3. 18 Das
falsche Flüchtlingskind - Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen. Die
Strafen sind harmlos – Von Alex
Reichmuth Bern
[3] SVP
Mitteilug vom 2. 5. 18 Die Schönredner und Zahlenjongleure im Asylwesen -
Von Adrian Amstutz, Nationalrat von Sigriswil (BE)
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