»Erschwerung« à la Sommaruga - Die Stimmbürger werden erneut übers Ohr gehauen 11.03.2018 19:52
Lange Zeit bestritt das Departement Sommaruga, dass die Zahl jener
in der Schweiz aufgenommener
Flüchtlinge, die ihr sie angeblich bedrohendes Herkunftsland problemlos bereisen
können, deutlich ansteigt. Jetzt erfolgt die Kehrtwende: Das Justizdepartement
präsentiert ein Gesetz, das solche Reisen zwar ›im Prinzip‹ verbietet. Gleichzeitig werden jedoch
derart skurrile Ausnahmen vorgesehen, dass Missbräuche schlicht unbeweisbar
werden, wodurch das ganze Gesetz gleich wieder ausgehebelt wird.
Die Öffentlichkeit ärgert sich seit Jahren: In zunehmender Zahl reisen hier
untergekommene angebliche Flüchtlinge besuchs- oder ferienhalber in ihr
Herkunftsland. Bundesbern bestritt entsprechende Beobachtungen lange. Jetzt
aber legt Bundesrätin Sommaruga einen Gesetzesentwurf vor, der solche Besuche –
angeblich in ›erschwerendem
Sinn‹
– regeln will. Wer hat nicht schon daran Anstoss genommen: Vor allem Afrikaner
kommen in grosser Zahl in unser Land, erklären sich als in ihrem Herkunftsland ›an Leib und Leben bedroht‹, worauf sie zumeist als Flüchtlinge
anerkannt oder zumindest ›vorläufig‹ in die Schweiz aufgenommen werden.
Und schon bald danach stellt sich heraus, dass auf diese Weise in die Schweiz gelangte,
angeblich ›an
Leib und Leben bedrohte‹ Einwanderer frisch-fröhlich in jenes Land reisen, in dem
sie angeblich gefährdet sind.
Zuerst bestritten …..
Das Staatssekretariat für
Migration (SEM) im Departement Sommaruga hat, wie gesagt, solche Vorgänge lange
bestritten. Es ist hauptsächlich das Verdienst der Aarburger Sozialvorsteherin
Martina Bircher - sie ist inzwischen
auch in den Aargauer Grossen Rat gewählt worden - so viele Nachweise für solche Reisen
beigebracht zu haben, dass schliesslich selbst Bundesrätin Sommaruga einen
derartigen, laufend Tatsache werdenden Missbrauch von gewährtem Asylrecht
eingestehen musste.
Was Frau Sommaruga alsbald zu einer regelrechten Kehrtwendung veranlasste: Per
Gesetz will sie neuerdings durchsetzen, dass jeder, der als angeblich Bedrohter
in der Schweiz als Flüchtling Aufnahme gefunden hat, der aber trotzdem in das
ihn angeblich gefährdende Herkunftsland reist, seiner Anerkennung als
Flüchtling verlustig gehen soll. Allerdings: Derart logisch klingt lediglich der Grundsatz in dem neuen Gesetz aus der Küche Sommaruga.
Für die Umsetzung des Grundsatzes sieht sie nämlich ein weit differenzierteres
Verfahren vor: Das rigorose gesetzliche Verbot, legte die Vorsteherin des
Justizdepartements fest, solle lediglich ›im Prinzip‹ gelten: Bei der Umsetzung seien
auch Ausnahmen zu berücksichtigen.
….… dann gesetzlich ›geregelt‹
Wenn, fabulierte Frau Sommaruga zwecks umfassender Entschärfung des geplanten Gesetzes, der ›im Prinzip‹ eigentlich an Leib und Leben
bedrohte Flüchtling in jenes Land gereist sei, das ihn angeblich drangsaliert, er
dabei aber beweisen könne, dass er sich keineswegs unter den Schutz dieses
Landes bzw. seiner ihn angeblich bedrohenden Behörden gestellt habe, dann
verzichte die Schweiz darauf, ihm die Anerkennung als Flüchtling wieder zu
entziehen….…
Kompliziert
– nicht wahr? Denn wie soll der in das
sein Leben angeblich gefährdende Land Reisende seine Nicht-Absicht
auf staatlichen Schutz in diesem Land glaubwürdig beweisen? Muss er sich dafür
von den Behörden des Landes ein schriftliches Attest ausstellen lassen, wonach
er einem Schutz durch diese in aller Form entsagt hätte? Oder muss er, vielleicht
gar mittels Schlepperattest, beweisen können, dass er in das ihn bedrohende
Herkunftsland illegal eingereist – und später aus diesem Land auch wieder
illegal ausgereist ist? Wer in dieser Welt soll ihm ein solches Attest
ausstellen?
Treuherzige Beteuerung genügt
Frau Sommaruga erkannte dann
offensichtlich selbst die Fragwürdigkeit der von ihr ›im Prinzip‹ verlangten Beweiserbringung von
dem in sein Herkunftsland gereisten Flüchtling. Und flugs präsentierte sie
einen bundesrätlich erfundenen Ausweg: Den Schweizer Behörden genüge als Beweis, wenn der in sein Herkunftsland reisende Flüchtling
nur schon eine Geschichte zu erzählen wisse, welche die Beteuerung enthielte,
dass er bei dieser Rückkehr nicht die Absicht gehabt hätte, sich den Behörden
seines Landes zu unterstellen. Erzähle er seine Geschichte treuherzig genug,
dann werde ihm der ihm hierzulande so viele Wohltaten sichernde
Flüchtlingsstatus nicht entzogen. Der weitere Bezug komfortabler Sozialhilfe,
bezahlt von hiesigen Steuerzahlern, bleibe ihm gesichert.
Beweislast-Umkehr
Die von Frau Sommaruga zur
Anhörung solcher Geschichten extra eingestellten staatlich salarierten Funktionäre
würden dem reisenden ›Flüchtling‹ seine Geschichte in aller Regel
einfach glauben. Weitere Beweise müsse dieser dann jedenfalls nicht mehr
beibringen. Im Gegenteil: Mit diesem Sommaruga-Dreh wird die Beweislast
regelrecht umgekehrt: Sollten bei den Schweizer Behörden je Zweifel am
Wahrheitsgehalt der von einem armen Verfolgten treuherzig präsentierten
Geschichte aufkommen, dann ist es die Schweiz, die dem fabulierenden Flüchtling
beweisen muss, dass er in Tat und Wahrheit mit dem konkreten Vorsatz in sein
ihn angeblich bedrohendes Herkunftsland gereist sei, um sich dort zielbewusst
unter den Schutz der ihn angeblich bedrohenden Behörden stellen zu wollen……
Anklagebank droht
Ob es irgendwo auf der Welt
einen unter reichlich zu bezahlender Schlepperhilfe Reisenden gibt, der eine derart
unsinnige Absicht je freiwillig offenbaren würde? Die böse Absicht
muss ihm also von einer Schweizer Behörde bewiesen werden, zum Beispiel von der
Sozialbehörde jener Gemeinde, die ihn tagein tagaus mit ihrer Sozialhilfe zu
beglücken hat. Wie soll die Vorsteherschaft einer Sozialbehörde solch einen durch
und durch abstrusen Vorsatz je beweisen können? Zumal jederzeit vom
Steuerzahler zu entschädigende und von Flüchtlingsreisenden kurzfristig
abrufbare Anwälte bereitstehen, behördlich vorgebrachte Verdachtsmomente in der
Luft zu zerfetzen und die Behördenvertreter, die sie äusserten, mit Hilfe sogleich
mobilisierbarer Medien unmittelbar selbst auf die Anklagebank zu setzen: Mit
ihrem kleinlichen Verhalten gebe diese Behörde nichts anderes als eine rappenspalterische,
niederträchtige, geizige, im Grunde gar rassistische Gesinnung zu erkennen….…
Das Recht auf den Kopf gestellt
Frau Sommaruga und ihre Fachjuristen legen also ein Gesetz vor, das jedem, der
Recht von Unrecht noch zu unterscheiden weiss, alle Haare zu Berge stehen
lässt: Einerseits will sie angeblich ›an Leib und Leben bedrohten‹ Flüchtlingen Reisen in ihr Herkunftsland
›im Prinzip‹ verbieten und dem gegen diesen Grundsatz
verstossenden trotzdem Reisenden den Flüchtlingsstatus entziehen. Gültig ist
dieses Gesetz aber bloss theoretisch. Denn der angeblich bedrohte Flüchtling
darf in Tat und Wahrheit sehr wohl in sein Herkunftsland reisen; er muss sich
anschliessend nur die passende Geschichte einfallen lassen.
Gesetzgebung à la Justizdepartement
Man muss wohl Sommaruga
heissen, um solch einen geballten, die illegale Einwanderung zweifellos erleichternden
Unsinn in ein schweizerisches Gesetz zu schreiben. Ob sich die Erfinderin eines
Paragraphendschungels dieser Art vor sich und ihrer Anhängerschaft einfach eine
weisse Weste attestieren lassen will? Dies, indem sie jeden, dem die Ausbeutung
hiesiger Steuerzahler besonderen Spass bereitet, zum speziell zu Bedauernden erklärt,
auch wenn er die zu lächerlicher Schwäche verurteilten hiesigen Behörden
systematisch und kaltschnäuzig ausnutzt.
Die Schweizer dürfen derweil
zur Kenntnis nehmen, dass offenbar eine Mehrheit im Siebnerkollegium, das sich
Landesregierung nennt, dieser gesetzlichen Umgehung eines gesetzlichen
Grundsatzes grünes Licht erteilt hat. Man darf wirklich gespannt sein, ob sich
auch im Parlament Mehrheiten finden lassen, die solcher den Steuerzahler übers
Ohr hauender Politik ihren zustimmenden Segen erteilt.
Zu
den neuen EU-Plänen Bundesrats
Hierzu
erklärt SVP-Chefstratege
Christoph Blocher: »Entfacht die EU einen
Wirtschaftskrieg, dann gibt es Gegenmittel«. FDP-Aussenminister Ignazio Cassis hat seine neue
Verhandlungsstrategie für ein EU-Rahmenabkommen präsentiert. Blocher geht damit
hart ins Gericht. Ein Rahmenvertrag bedeute nichts anderes als die Abschaffung
der schweizerischen Demokratie, sagt er in einem mit Nico Menzato und Ruedi
Studer vom ›Blick‹ geführten Interview.
›Blick‹: Herr Blocher, Sie lachen sich
bestimmt schon ins Fäustchen!
Christoph Blocher: Wieso?
Der Bundesrat will rasch
einen Rahmenvertrag abschliessen und liefert Ihnen damit fürs Wahljahr 2019
mächtig Munition.
Auch das wird der Bundesrat
zu verhindern wissen. Eine allfällige Volksabstimmung zum Rahmenvertrag wird
sicherlich bis nach den Wahlen hinausgeschleppt. Für die Politiker wäre es im
Wahljahr äusserst peinlich, hinstehen zu müssen und zu sagen: Wir sind dafür,
dass in Zukunft die Schweizer ihr Stimmrecht für Schweizer Gesetze an die EU
abgeben müssen. Sollen die Schweizer Stimmbürger ihrer eigenen Entmachtung
zustimmen?Wieso sperren Sie sich
bereits fundamental gegen einen Rahmenvertrag, obwohl noch gar nicht klar ist, was
die Schweiz in der Verhandlung herausholen wird? Was klar ist, genügt, um
klar Nein zu sagen: Die Schweiz müsste sich verpflichten, dass die EU für
Schweizer verbindliche Gesetze macht. Die EU wird zum alleinigen Gesetzgeber
für alles, was den europäischen Binnenmarkt betrifft. Was das sein wird, bestimmt
ebenfalls die EU. Die Schweiz hätte nichts mehr zu bestimmen.
Sie übertreiben! Der
Bundesrat strebt eine dynamische, keine automatische Rechtsübernahme an. Das
Schweizer Volk kann zu neuem EU-Recht sehr wohl Nein sagen. Es kann Nein sagen, wird aber dann von der EU bestraft. Sie können auch in der Schweiz auf den
Autobahnen 200 km/h schnell fahren. Sie haben diese Freiheit, stimmt. Nur: Sie
müssen auch mit den Konsequenzen leben – mit der Strafe! Das wäre beim
Rahmenabkommen dasselbe. Die EU bekäme mit dem Vertrag das Recht und die
Pflicht, Gegenmassnahmen zu ergreifen, wenn die Schweiz nicht spuren würde.
Ein paritätisch
zusammengesetztes Schiedsgericht, und nicht fremde Richter, würde entscheiden, ob solche Gegenmassnahmen
angemessen sind oder nicht. Also als Vergleich: Wenn
das Gericht Sie zu vier Monaten Strafe wegen zu schnellen Fahrens verurteilt, könnte
noch ein Schiedsgericht urteilen, ob vier oder drei Monate Gefängnis angemessen
wären. Nein, es geht um die schweizerische Freiheit. Wir dürfen einen solchen
Vertrag nicht unterschreiben. Man will doch nicht allen Ernstes die
schweizerische Demokratie abschaffen, nur, damit ein paar Exporteure ein
bisschen einfacher exportieren können.
Es geht doch um mehr –
etwa darum, dass die Schweizer Börsenäquivalenz wieder unbefristet gilt. Sie
schaden mit Ihrer Fundamentalblockade ganz bewusst der Schweizer Wirtschaft! Die Schweiz kann das
Börsenproblem auf eigene Faust und ohne die EU regeln. Entsprechende Projekte
laufen bereits im Departement von Bundesrat Ueli Maurer.
Aus EU-Sicht sind die
bilateralen Verträge an einem Ende angelangt, wenn es kein Rahmenabkommen gibt. Im Gegenteil: Das
institutionelle Rahmenabkommen ist das Ende des bilateralen Weges. Denn dieser
funktioniert nur dann, wenn zwei gleichberechtigte Seiten miteinander einen
Vertrag abschliessen und nicht, wenn einer befiehlt. Der Rahmenvertrag ist wie
ein bilateraler Mietvertrag, bei dem der Vermieter den Mietzins erhöhen kann
und der Mieter diesen schlucken müsste, wenn er nicht Sanktionen in Kauf nehmen
will. Einen solchen Vertrag unterschreibt kein vernünftiger Mensch.
Ohne Rahmenabkommen
bekommt die Schweiz keine neuen Marktzugangsabkommen mit der EU. Zum Nachteil
für unser Land. Wir brauchen auch keine
bedeutenden Dinge. Sollte die EU mit Nadelstichen einen Wirtschaftskrieg
entfachen, gibt es Gegenmittel. Bedenken Sie: 2016 verkaufte die EU Produkte im
Wert von 262 Milliarden Franken in die Schweiz, diese in die EU nur für 220
Milliarden!
Ignazio Cassis hat der SVP
als Bundesratskandidat versprochen, den Reset-Knopf zu drücken. Geändert hat
sich praktisch nichts. Wie erwartet: Nichts
Wesentliches. Er kann weder aus seiner Haut, noch aus seinem Umfeld fliehen. Nun
legt er alten Wein in neuen Schläuchen vor. Aber es bleibt die Abschaffung der
schweizerischen Demokratie, das dürfen wir nie akzeptieren. Ich kenne wenige
Bundesräte, die nach den Wahlen gemacht haben, was sie vor den Wahlen
versprochen haben. Ich war da eine Ausnahme. (lacht)
Wird der Widerstand gegen
den Rahmenvertrag für Sie nochmals ein grosser Kampf wie gegen den EWR? Hoffentlich nicht nur für
mich. Das ist jetzt schon meine politische Haupttätigkeit. Es gilt, den Kampf
gegen die Abschaffung der schweizerischen Demokratie nicht nur zu führen, sondern
zu gewinnen.
Werden Sie den Posten als
SVP-Strategiechef aufgeben, um sich voll auf ihren Anti-EU-Kampf zu konzentrieren? Bis jetzt ist beides
möglich. Die Abstimmung kommt wohl erst 2020, da bleibt mir noch genügend Zeit,
um zu entscheiden.
Dann bleiben Sie
Strategiechef? Die Strategie für die
Wahlen 2019 steht bereits. Alles Weitere haben wir bis zum 23. März 2018 zu
entscheiden.
Braucht es nicht eine
Verjüngung? Doch, doch. Aber nur jung
oder nur alt allein bringt nichts. Die Jungen haben mehr Energie, die Alten
mehr Erfahrung, darum braucht es beide.
Ziehen Sie sich zurück, wenn
Ihre Tochter in den Parteileitungsausschuss will? Sie will nicht, obwohl sie
eine starke Kraft wäre. Mein Rückzug hängt aber nicht von der Mitwirkung meiner
Tochter ab.
[Anmerkung des EU-No-Bulletins:
Magdalena Martullo-Blocher wurde am 6. März in den Parteileitungsausschuss gewählt]
Ein anderes Thema: Der
Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie übernehmen. Was halten Sie davon? Wieder ein fremder Ukas, der
uns aufgezwungen wird. Dagegen muss man unbedingt das Referendum ergreifen, das
würde ich unterstützen. Diese Richtlinie bedeutet eine Einschränkung unseres
freiheitlichen Waffenrechts, das haben wir schon mehrmals abgelehnt.
Ein erfolgreiches
Referendum würde das Schengen-Abkommen in Gefahr bringen. Und? Das ist in Kauf zu
nehmen.
Der Verlust des Schengen-Abkommens
würde uns laut Bundesrat Hunderte Millionen Franken kosten. Nein, im Gegenteil: Weniger
Kosten, weniger Kriminalität und mehr Freiheit.
Haben Sie selber Waffen? Natürlich. Ich bin ja
Oberst a.D. der Schweizer Armee.
Was das Waffenrecht angeht,
siehe
http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1682
10.
2. 11 Nochmals: »Entwaffnungsinitiative
Nein!«
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1673
23. 1. 11 Liebe Mitbürger
Es ist wichtig, die Unterlagen zu verbreiten, die Initiative steht auf
Messers Schneide!! Seit dem Altertum muss jedes Volk zum Zeichen seiner
Unterwerfung alle Waffen dem Sieger abgeben. Dies bis zum heutigen Tage.
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