DER MORD AN MIA 14.01.2018 22:09
Offener Brief an den Verbandsbürgermeister der Stadt Kandel, Volker Poß
Sehr geehrter Herr
Verbandsbürgermeister Poß,
Mord in Kandel. Am hellichten
Tag. Im DM-Drogeriemarkt. Mia, erst 15-jährig, stirbt durch die gezielten
kaltblütigen Messerstiche des Afghanen Abdul D. [auf eine solche Art wird nicht
einmal ein Schwein geschlachtet].
Zustände halten Einzug in
Deutschland, wie wir sie bisher nur von Amerika bzw. den Heimatländern vieler
Asylbegehrender kennen. Es ist eine Binsenweisheit, daß Frauen in moslemischen
Kulturkreisen oft wenig Rechte haben, als Eigentum des Mannes betrachtet werden
oder nicht selten gar gezüchtigt bzw. ermordet werden dürfen [Stichwort ›Ehrenmord‹].
Schauen wir nach
Afghanistan In Kabul, der Hauptstadt
Afghanistans, ist im Frühjahr 2015 eine junge afghanische Studentin von einem
rasenden Männermob am hellichten Tag zu Tode gefoltert worden, nachdem ein
Mullah sie lauthals - vermutlich sogar
zu Unrecht - beschuldigt hatte, daß sie
den Koran verbrannt habe. Vorausgegangen war ein Streit zwischen der Studentin
und dem Mullah über den Verkauf von Amuletten. In dem Beitrag ›Afghanistan Was
ist ein Frauenleben wert?‹ in ›Deutschlandfunk Kultur‹ am 24. 12. 2015 lesen wir: ›Farkhundas
öffentlicher Tod mitten in der afghanischen Hauptstadt [wirft] ein Schlaglicht
auf das Leben der Frauen in Afghanistan. Auf die Macht und auf den Missbrauch
der Religion. Auf den schwachen Staat. Auf das schwelende männliche Gewaltpotential
in der Gesellschaft. Auf den Wert eines weiblichen Lebens nach fast vier
Jahrzehnten Krieg und Gewalt – im Namen der Religion‹. [1]
Der Ruf des Mullahs über die angebliche
Koranverbrennung durch die Studentin verwandelt etliche Afghanen
unterschiedlichster Schichten in einen rasenden Tötungsmob, niemand überprüft
die Anschuldigung. Es spricht nur das empörte entfesselte Gefühl, der Mob fällt
das Urteil und setzt es bedenkenlos um.
Der Mord an Mia im Drogeriemarkt in Kandel z.B.
hingegen bewirkt bei keinem einzigen anwesenden deutschen Mann eine derartige
Reaktion. Sie halten Abdul lediglich fest, bis die Polizei eintrifft. Und das,
obwohl vor ihren Augen ein Kind erstochen wurde. Abdulla D. entstammt dem
afghanischen Kulturkreis. Frauen müssen dort ihren Mann fragen, ehe sie auf die
Straße gehen dürfen. »Nur wenige Frauen wagen es,
sich ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen. Übergriffe
gegen Frauen sind in Kabul und anderen größeren Städten nicht selten.« Das lesen wir bei Wikipedia. [2]
Als deutsches Mädchen eine Freundschaft mit einem
Mann eines solchen Volkes einzugehen, birgt augenscheinlich ein großes Wagnis. Mia
ist nicht das einzige diesbezügliche Opfer. Allein innerhalb von nur 10 Tagen
ereigneten sich zwei weitere versuchte
schreckliche Mordanschläge von Afghanen auf ihre deutschen Ex-Freundinnen:
- Ein 19jähriger
Afghane versucht seine deutsche Ex-Freundin in der Havel zu ertränken [›Berliner
Morgenpost‹ vom
19. 12. 2017: »Mordversuch - 19Jähriger
stößt Mädchen in die Havel, um es zu ertränken«]. »Bei dem Mann handelt es sich nach Angaben der
Polizei um einen Flüchtling aus Afghanistan, die Jugendliche soll Deutsche
sein.« Wir erfahren auch: »Die beiden seien früher ein Paar gewesen«, hieß es.
[3]
- Ein 16jähriger
Afghane sticht in Darmstadt seine deutsche 17jährige Exfreundin nieder. »Nach Angaben der Darmstädter Staatsanwaltschaft
soll der junge Mann mindestens zehnmal mit einem Springmesser auf den
Oberkörper des Mädchens eingestochen haben«, schreibt ›Echo‹ unter »17Jährige außer Lebensgefahr / Verdächtiger ist
Afghane /Rohheitsdelikte nehmen in Hessen zu. Soll diese Rohheit dank Ausländern nun zum Alltag
in Deutschland werden?« [4]
Herr Poß, Sie sind ein Mann des Systems
Sie sind stolz, einen Treffpunkt in Kandel eingerichtet zu haben, an dem sich
Ausländer mit jungen deutschen Mädchen treffen können. Selbstverständlich ist
gewünscht, daß sich Beziehungen daraus entwickeln. Daß diese Beziehungen Folgen
haben könnten, wie Mias Freundschaft zu A., zeigen die obigen Ausführungen.
In der ›Rheinpfalz‹ werden Sie am 29. 12. 2017
folgendermaßen zitiert: ›Bluttat
von Kandel: Bürgermeister kritisiert Äußerungen zu Flüchtlingen‹: »Ihm seien dazu
vereinzelte Mails und Wortmeldungen ›in
einer für mich beschämenden Art und Weise‹
zugegangen, sagte Poß am Freitag…... ›Da ist von Politikerversagen
die Rede, da werden Abschiebungen gefordert, da werden Konsequenzen in Bezug
auf den Umgang mit unseren Flüchtlingen eingefordert‹,
sagte der Verwaltungschef.« [5]
Daß Sie Nachrichten bekamen, die für Sie
beschämend waren, ist nachvollziehbar. Kein Wort hören wir von Ihnen darüber, wie der Mörder die
ihm von uns zuteil gewordene Hilfe und Fürsorge dankt. Sie sagen uns auch nicht,
wie Sie in Zukunft solche Verbrechen verhindern wollen. Wie Abdul großzügig und
fürsorglichst umhegt und betreut wurde, erfahren wir in der ›Rheinpfalz‹ vom 3. 1. 2018 unter ›Bluttat in Kandel: Fragen nach
Informationsaustausch‹: »Die Wohnung, in der der Tatverdächtige [zusammen
mit wohl 3 weiteren Männern] offenbar bis Mittwoch lebte, wird als 190
Quadratmeter großes ›schönes
Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus
und Garage‹
beschrieben. Laut Kreisverwaltung wurde die Wohngruppe, in der der Afghane
untergebracht war, von drei ›Bezugserziehern‹ des freien Trägers ›MIO‹
mit mindestens zehn Stunden pro Woche betreut.« [6]
Herr Poß, als Politiker tragen Sie Verantwortung
für Menschen, die Ihnen anvertraut sind. Das System kommt da erst an zweiter
Stelle. Sich hinter dem System verstecken zu wollen, wäre falsch, denn seit
über 70 Jahren lernen wir, daß der Mensch selbst gefordert ist. Folgende Fragen
sollten Sie sich stellen: Warum lasse ich einen Treffpunkt in Kandel betreiben,
anstatt die jungen deutschen unerfahrenen Mädchen davor zu warnen, eine
Beziehung zu diesen fremden Männern einzugehen? Warum weise ich sie nicht auf
die ganz andere Mentalität der Ausländer hin, die wir oft gar nicht richtig
einzuschätzen vermögen?
Das natürliche Sicherheitsbedürfnis legt nahe,
einen Generalverdacht zu hegen. Ein einfaches Beispiel soll erläutern, warum
der Generalverdacht sinnvoll ist: Es gibt Zecken, die Borreliose übertragen,
und es gibt Zecken, die keine Borreliose übertragen. Wurden Sie von einer Zecke
befallen, denken Sie als erstes daran, daß Sie nun möglicherweise an Borreliose
erkranken könnten. Obwohl Sie nicht wissen, ob ›Ihre‹ Zecke überhaupt von
Borreliose befallen ist, treffen Sie Vorsorge, um eine mögliche Erkrankung zu
erkennen. Ist ›Ihre‹ Zecke frei von Krankheitskeimen, tun Sie ihr mit Ihrem Generalverdacht Unrecht. Trotzdem tun
Sie es -
zum Schutze Ihrer eigenen Gesundheit. Und niemand wird Sie deswegen
verdammen.
Die Herkunft des Täters spielt eine Rolle Das kommt sogar in deutschen Gerichtsurteilen zum
Tragen. Der ›Focus‹ berichtet von dem milden
Urteil gegen einen tschetschenischen Familienvater, der seine tschetschenische
Frau auf bestialische Weise umbrachte, weil er den Verdacht der Untreue gegen
sie hegte. ›Focus‹ vom 13. 6. 2017: »Tschetschene tötete aus Eifersucht. Nach ›Ehrenmord‹: Das milde Urteil ist schwer
zu ertragen – aber es ist kein Skandal.« Der Richter fällte ein Urteil auf Totschlag und
nicht auf Mord. Begründung laut ›Focus‹: »Der 32Jährige habe nicht unbedingt erfassen
können, dass seine Tat in Deutschland als besonders verachtenswert eingestuft
wird – anders als vermutlich in seinem Heimatland Tschetschenien. Das wäre der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge aber notwendig, damit die
Mordmerkmale erfüllt sind und jemand wegen Mordes verurteilt werden kann. Daran
musste sich der Richter orientieren – für eine abweichende Rechtsprechung hätte
es eine sehr gute Begründung gebraucht.« [7]
Aufgrund dieser Rechtsprechung, vorausgesetzt die
Angaben im ›Focus‹-Artikel stimmen, fragen wir
uns:
1. Werden
ausländische Mörder unter Umständen milder bestraft als deutsche Mörder?
2. Wenn
dem so ist, übernehmen die deutschen Gerichte damit die Auffassung der
Heimatländer, die den Frauen weniger Wert beimessen und den Männern in der
Bestrafung ihrer Frauen anscheinend große Freiräume einräumen?
3. Wenn
ein deutsches Mädchen sich mit einem Ausländer einläßt, in dessen Heimat
Übergriffe bis hin zu Ehrenmorden an Frauen gestattet sind, muß sie dann damit
rechnen, daß ihr Lebenswert hier in Deutschland von den Gerichten nach dem Wert
einer Landsmännin ihres Exfreundes bemessen wird?
4. Finden
wir in dieser Überlegung die Ursache dafür, daß gegen Abdul D. nur wegen Totschlags
und nicht wegen Mordes ermittelt wird, obwohl Abdul D. Mia bereits bedroht und angekündigt hatte, daß er
sie abpassen werde? [8]
5. Inwiefern
ist der Artikel 3 GG noch wirksam? Dort heißt es seit seiner letzten
Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:
- (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [9] Herr Poß, daß Sie von nun an nur noch schlaflose
Nächte haben werden, ist kein Wunder!
Mit freundlichen Grüßen
Sigrun Poschenrieder
Quelle: http://www.journalistenwatch.com/2018/01/10/hammer-brief-einer-buergerin-gegen-den-verbandsbuergermeister-der-stadt-kandel/ 10. 1. 18
[1] http://www.deutschlandfunkkultur.de/afghanistan-was-ist-ein-frauenleben-wert.2165.de.html?dram:article_id=340759)
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan
[3] https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article212898663/Mann-19-stoesst-17-Jaehrige-in-Havel-um-sie-zu-ertraenken.html
[4] http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/17-jaehrige-ausser-lebensgefahr–verdaechtiger-ist-afghane–rohheitsdelikte-nehmen-in-hessen-zu_18431425.htmDarmstadt05.01.2018)
[5] https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/bluttat-von-kandel-buergermeister-kritisiert-aeusserungen-zu-fluechtlingen/
[6] https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/bluttat-in-kandel-fragen-nach-informationsaustausch/
[7]
https://www.focus.de/politik/deutschland/tschetschene-toetete-aus-eifersucht-nach-ehrenmord-das-milde-urteil-ist-schwer-zu-ertragen-aber-es-ist-kein-skandal_id_7242628.html
[8] »Er hat nach unseren Erkenntnissen gesagt, daß er
sie abpaßt.« Eberhard Weber, Vizepolizeipräsident, PP
Nordhessen, in ›Epoch
Times‹ http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/mord-in-kandel-mias-eltern-hatten-abdul-wie-einen-sohn-aufgenommen-anzeige-gefaehrderansprache-und-alterszweifel-a2307125.html)
unter ›Mord
in Kandel: Mias Eltern hatten Abdul wie einen Sohn aufgenommen‹ – Anzeige, Gefährderansprache
und Alterszweifel
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_3_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundes-republik_Deutschland)
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