Bern muss klagen - Schweizer Antwort auf die EU-Erpressung

Die in erpresserischer Absicht verfügte Benachteiligung der Schweizer Börsen

durch die Europäische Union verletzt das Diskriminierungsverbot der Welthandelsorganisation WTO klar. Verzichtet der Bundesrat darauf, die EU bei der WTO aufgrund dieser klaren Verletzung verbindlicher WTO-Regeln einzuklagen, zeigt er sowohl Brüssel als auch der Schweizer Öffentlichkeit, dass er der ihm übertragenen Regierungsaufgabe nicht gewachsen ist. Die Schweiz ist, genau gleich wie die EU, Vollmitglied der WTO. Sowohl die Schweiz als auch die EU haben sich damit verpflichtet, geltende WTO-Regeln korrekt anzuwenden.
Der Welthandelsorganisation WTO ist der Auftrag erteilt worden, weltweit geltende Regeln für eine möglichst hindernisfreie Entfaltung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit zu schaffen und über deren Einhaltung durch alle WTO-Mitglieder zu wachen.

Diskriminierungsverbot
Die WTO hat insbesondere ein weltumspannendes Diskriminierungsverbot beschlossen, dessen Regeln alle WTO-Mitglieder einzuhalten haben. Das Diskriminierungsverbot verlangt bezüglich des wirtschaftlichen Austauschs die Gleichbehandlung aller ebenfalls der WTO angehörenden Länder.

Soeben hat die Europäische Union, Mitglied der WTO, der Schweiz gegenüber einschränkende Anordnungen bezüglich der Anerkennung ihrer Börsen getroffen. Diese sind eindeutig schlechter als jene, die für alle anderen Nicht-Mitglieder der EU bezüglich der Börsenanerkennung in Kraft sind. Das Motiv dieser Schlechterbehandlung der Schweiz ist eindeutig erpresserischer Natur: Das Nicht-EU-Mitglied Schweiz soll zum Abschluss eines Rahmenvertrags mit der EU gezwungen werden. Dieses würde die Souveränität der Schweiz gegenüber der EU deutlich einschränken. Die Schweiz müsste EU-Beschlüsse, welche Brüssel von sich aus als binnenmarktrelevant einstuft, automatisch übernehmen. Und sie müsste den EU-Gerichtshof in von Brüssel als binnenmarktrelevant bezeichneten Streitfällen als höchstes, nicht anfechtbares Gericht anerkennen. Die Schweiz müsste sich also fremdem Recht  - von fremden Richtern ausgelegt und erlassen -  vorbehaltlos unterziehen.

Nichts auch nur annähernd Vergleichbares verlangt die EU von anderen Nicht-EU-Mitgliedern. Und allein um sich die Schweiz bezüglich der erwähnten souveränitätseinschränkenden Zugeständnissen gefügig zu machen, erlässt Brüssel gegenüber der Schweiz Einschränkungen zur Börsenanerkennung, die sie keinem anderen Nicht-Mitglied der EU auch nur in annähernd vergleichbarer Form zumutet. Damit liegt ein geradezu klassischer Fall von Diskriminierung, angewendet mit erpresserischer Absicht, vor: Ein klarer Bruch geltender WTO-Regeln.

Fehlt der Mut?
Aufgrund solcher, aus politisch erpresserischer Absicht verfügter Benachteiligung kann die Schweiz die EU bei der WTO einklagen. Auch der Bundesrat hat in seiner Reaktion auf die EU-Erpressung völlig zu Recht und vollumfänglich WTO-konform von Diskriminierung gesprochen. Die Medien haben diese bundesrätliche Erklärung als stark gewürdigt. Glaubwürdigkeit erlangt der Bundesrat damit allerdings nur, wenn er seinen starken Worten auch konsequente Taten folgen lässt.

Dass die EU-Anordnung WTO-Regeln gegen die Schweiz verletzt, ist nicht eine Erfindung der Schweizerzeit-Redaktion. Ausgewiesene Experten des internationalen Rechts stufen die Schlechterstellung der Schweiz durch die EU ebenfalls als nach WTO-Regeln strafbare Diskriminierung ein (vergleiche dazu: Tages-Anzeiger vom 29. Dezember 2017, Seite 4).

Noch macht es den Anschein, als ob der Bundesrat vor einer ernsthaften juristischen Demarche gegen die Europäische Union zurückschrecken würde. Verzichtet er darauf, beweist er, dass ihm in Brüssel untertänig lieb Kind zu sein wichtiger ist als die Wahrnehmung elementarer Interessen der Schweiz. Aus Bern vernimmt man die Ausrede, wonach das juristische Verfahren, selbst wenn es mit einem Erfolg enden würde, viel zu lange dauern würde, wenn der Weg der Klage wirklich beschritten würde. Dieser Einwand sticht in keiner Art und Weise. Eine Klage der Schweiz dürfte vielmehr rasch sichtbare politische Wirkung zeitigen. Kein Land  - und gewiss auch nicht die EU -  würde eine drohende WTO-Verurteilung wegen Diskriminierung gleichmütig hinnehmen. Selbst zu Brüssel würde nur schon die eingereichte Klage mit Sicherheit ein Überdenken der die Schweiz diskriminierenden Anordnung auslösen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU, um einer möglichen Verurteilung zu entgehen, ihren Erlass zur Benachteiligung der Schweiz widerrufen könnte, ist  - wenn auch vom Bundesrat sträflich unterschätzt -  alles andere als von der Hand zu weisen: Ungesetzlich herrisch kann sich die EU bloss aufführen, solange Bundesbern zum Klagen zu feige ist.

Trümpfe
Die Schweiz hat weitere Trümpfe in der Hand. Im Handelsaustausch mit der EU beziehen Schweizer Firmen aus EU-Ländern seit Jahren erheblich mehr Dienstleistungen und Güter als sie dorthin liefern. Mit anderen Worten: Die Schweiz ist Kundin der EU, notabene zahlungsfähige Kundin. Eine Tatsache, die gegenüber allen EU-Ländern nachdrücklich zu betonen, derzeit vorrangige Aufgabe Bundesberns sein müsste.

Verzichtet der Bundesrat angesichts der unser Land eindeutig diskriminierenden Rechtsverletzung durch Brüssel auf eine WTO-Klage gegen die EU, dann zeigt er sowohl Brüssel als auch der Schweizer Öffentlichkeit, dass er seiner ihm übertragenen Regierungsaufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist. Nicht Kuss-Diplomatie bringt unser Land weiter, allein konsequente Interessenwahrnehmung wird der Schweiz die ihr von Brüssel zugefügte Diskriminierung vom Halse schaffen.


Quelle:

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bern_muss_klagen-3253  Der Freitags-Kommentar vom 5. Januar 2018 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter
Schweizerzeit