Brisantes Positionspapier der EU-Kommission - Die Schweiz müsste ihre Selbstbestimmung preisgeben

Die sich in die Länge ziehenden Auseinandersetzungen zwischen Bern und Brüssel

bezüglich des der Schweiz von der EU zugemuteten »Rahmenvertrags« erhalten im Blick auf die laufenden Brexit-Verhandlungen neue Brisanz. Die britische BBC verfolgt das Brexit-Seilziehen zwischen London und Brüssel mit Argusaugen. Als der EU-Chefunterhändler, der Franzose Michel Barnier, am Montag, 16. Oktober 2017, vor dem belgischen Parlament über den Stand der Auseinandersetzung referierte, war BBC London mit einem Korrespondenten vor Ort. Diesem fiel ein vom EU-Chefunterhändler benutztes Papier auf, in welchem die EU-Kommission ihre >Option Schweiz< festgelegt hat. Diesem Papier mit der Option Schweiz widmete die BBC-Berichterstattung grosse Beachtung, weil es in den Brexit-Verhandlungen offenbar eine nicht unwichtige Rolle spielt. In der Schweiz scheint bis heute allerdings lediglich die Basler Zeitung auf diese für unser Land brisante BBC-Berichterstattung aufmerksam geworden zu sein. In besagtem Papier hält die EU fest, welches Ziel sie gegenüber der Schweiz mit dem Rahmenvertrag anvisiert. Für die EU geht es vorrangig darum, dass die Schweiz im Rahmenvertrag den EU-Gerichtshof als höchste, von der Schweiz nicht mehr anfechtbare Gerichtsinstanz für alle Fragen, die Brüssel als binnenmarktrelevant einstuft, anerkennt. 

Die Vorgeschichte   
Blenden wir zurück: Die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU wurden durch einen Brief des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso an die damalige Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf ausgelöst. Dieser Brief trägt das Datum vom 21. Dezember 2012. Darin verlangt die EU die
institutionelle Anbindung der Schweiz an die Gesetzgebung, wie sie der Brüsseler Apparat für die EU festlegt, weiterentwickelt und überwacht. Der Bundesrat erklärte sich damals rasch bereit, auf die Forderung Brüssels einzugehen. Bereits am 13. Mai 2013 einigten sich die leitenden Diplomaten auf einen Vorvertrag (Non Paper), der von den Chefunterhändlern beider Vertragsparteien auf Weisung ihrer Regierungen unterzeichnet worden ist. In diesem wurde der Bundesrat namens der Schweiz im Blick auf die von Brüssel aufgestellten Forderungen zu drei Zugeständnissen verpflichtet, die auf Vorschlag der Schweiz in einem Rahmenvertrag verbindlich verankert werden sollen:

Erstens muss die Schweiz sämtliche von der EU als binnenmarktrelevant‹  bezeichneten EU-Beschlüsse, EU-Verordnungen und EU-Gesetze fortan automatisch übernehmen, dies ohne Mitspracherecht und ohne eigene Beschlussfassung. Ergeben sich aus der Auslegung von Vereinbarungen Meinungsverschiedenheiten, dann muss sich die Schweiz zweitens dem dazu ergangenen, nicht anfechtbaren, also letztinstanzlichen Urteil des EU-Gerichtshofs vorbehaltslos unterziehen. Genau auf diese Festlegung nahm EU-Chefunterhändler Michel Barnier Bezug, als er vor dem belgischen Parlament bemerkte, der Rahmenvertrag mit der Schweiz sichere der EU die Gerichtshoheit auch in der Schweiz zu allen die EU betreffenden Fragen. Drittens hatte der Bundesrat der EU namens der Schweiz ausdrücklich ein Recht auf Sanktionen, also auf Strafmassnahmen, die neuerdings beschönigend als Ausgleichsmassnahmen tituliert werden, zuzugestehen; dies für den Fall, dass Bern ein Urteil des EU-Gerichtshofs einmal nicht übernehmen könne, weil beispielsweise eine Volksabstimmung etwas anderes als das von Brüssel Vorgegebene beschliessen würde. Anlässlich der Absage des Schweizer Souveräns an die Masseneinwanderung nach EU-Vorgabe hätte die EU dieses Sanktionsrecht also in Anspruch nehmen können.  

Diese drei Zugeständnisse hat der Bundesrat im erwähnten Vorvertrag vom 13. Mai 2013 bereits akzeptiert. 

Beschönigungsversuche 
Die in den Zugeständnissen zum Ausdruck kommende Unterwerfungsbereitschaft versucht Bundesbern freilich laufend abzuschwächen und zu beschönigen. Eine gewisse Verwirrung entstand daraus, dass sich nicht wenige Befürworter einer stärkeren Einbindung der Schweiz in die EU-Strukturen laufend auf diese bundesrätlichen Abschwächungen und Ausreden berufen. Genau zu diesem Sachverhalt schafft das von der EU-Kommission formulierte Papier
Option Schweiz jetzt Klarheit: Was immer der EU-Gerichtshof beschliesst, gilt als Urteil; und diese sind für die davon Betroffenen verbindlich. Wenn jemand das, was vom EU-Gerichtshof als Beschluss ausgeht, anders bezeichnen wolle, so stehe ihm das durchaus frei. Das ändere aber nichts an der Verbindlichkeit der Urteile des EU-Gerichtshofs: Diese seien endgültig und für jede Partei verbindlich und unanfechtbar. Wenn solche Urteile in irgendwelchen nationalen oder internationalen Gremien diskutiert würden, so ändere sich am Gehalt und an der Verbindlichkeit ergangener Urteile dennoch nie etwas. 

Wörtlich kommentiert die Basler Zeitung den von BBC London verfolgten   Barnier-Auftritt in Belgien wie folgt: »Es sei mit der Schweiz ein Rahmenabkommen in Verhandlung, das zu einer Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes in Bezug auf EU-Recht führen würde. Aus Sicht der EU legen also EU-Richter aus, was zwischen der Schweiz und der EU gilt. Das entspricht dem Mandat, das die EU vor vier Jahren für die Verhandlungen verabschiedet hat. Es ist aber etwas anderes als das, was der scheidende Bundesrat Didier Burkhalter und sein Direktor für europäische Angelegenheiten, Botschafter Henri Gétaz, zum Rahmenabkommen sagen. Diese behaupten jeweils, dass das EU-Gericht gar nicht endgültig entscheide. Nach einem Urteil könne sich die Schweiz immer noch anders entscheiden und dies beim gemischten Ausschuss der EU und der Schweiz vorbringen. Allenfalls könne die EU dann Massnahmen gegen die Schweiz beschliessen, die allerdings von einem Schiedsgericht mit Schweizer Beteiligung beurteilt würden.«

Von Schiedsgericht, von nachheriger Debatte, von Empfehlungen des gemischten Ausschusses steht im EU-Papier Option Schweiz gleich wie im Non Paper vom 13. Mai 2013 und im Verhandlungsmandat der EU-Kommission kein Wort. Entsprechende Ausführungen aus dem Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern entpuppen sich als einseitige, vom Departement Burkhalter erfundene Beschönigungen zur Beschwichtigung möglichen politischen Widerstands gegen den Rahmenvertrag.

Der von Michel Barnier in Belgien vorgetragene EU-Standpunkt unter dem Titel Option Schweiz hat ganz andere Folgen. Dazu wiederum die Basler Zeitung wörtlich: »Das würde bedeuten, dass die Schweiz in Zukunft EU-Recht übernehmen müsste, das sie bisher im Rahmen von sektoriellen Abkommen nicht übernommen hat. Beispielsweise die Unionsbürgerrichtlinie.« Die EU erhielte mit dem Rahmenvertrag eine Überwachungsfunktion gegenüber der Schweiz. Damit wird bestätigt: Das angestrebte Rahmenabkommen zwischen Bern und Brüssel ist weder ein Koordinations- noch ein Konsolidierungsabkommen, mit welchen Bezeichnungen es neuerdings von Bundesbern versehen wird. Das Rahmenabkommen bringt auch keine Erneuerung des bilateralen Wegs. Es zerstört diesen bilateralen Weg. Denn die Schweiz wäre mit diesem Vertrag nicht länger eine bilaterale, mit Brüssel auf gleicher Augenhöhe über gemeinsam interessierende Fragen verhandelnde Partnerin. Sie würde zur  Befehlsempfängerin degradiert; Brüssel hätte das alleinige Sagen. Das Rahmenabkommen ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag. Es unterstellt die Schweiz Brüssels gerichtlicher Oberhoheit. Mit dem Rahmenvertrag wird die Schweiz zu nichts anderem als zur Zwangsheirat mit der EU verurteilt. 

Was unternimmt Bundesrat Cassis?  
Vor seiner Wahl in den Bundesrat hat sich der neu für die Schweizer Aussenpolitik zuständige Bundesrat Ignazio Cassis von einem Rahmenvertrag, welcher der Schweiz erheblichen Souveränitätsverlust und fremde Richter zumuten würde, deutlich distanziert. Er war dabei über den Stand des mit Brüssel bereits Ausgehandelten wohl nicht genau im Bild. Die Brüssel gegenüber bereits eingegangenen Bindungen Bundesberns wird er wohl erst als gewählter Bundesrat – nach der Orientierung durch die Unterhändler – vollumfänglich erkannt haben. Dennoch: Bundesrat Iganzio Cassis hat vor seiner Wahl öffentlich versprochen, die Reset-Taste zum Thema Rahmenvertrag zu drücken, wenn der Schweiz mit diesem Vertrag Inakzeptables drohe, wie das jetzt ganz offensichtlich der Fall ist. 

Wird Bundesrat Cassis jetzt einknicken? Oder wird er die Reset-Taste tatsächlich betätigen? Dann müsste er demnächst nach Brüssel reisen und dort erklären, dass das, was mit dem Rahmenvertrag angestrebt werde, für die Schweiz nicht zumutbar sei. Die Fortführung von Verhandlungen sei damit sinnlos. Die Schweiz bleibe gleichberechtigte, bilateral mit der EU verhandelnde, gute und zuverlässige Partnerin der EU. Einem Untertanenverhältnis à la Rahmenvertrag verschliesse sie sich indessen klar. 

Solcher Klartext würde Brüssel zwar kaum begeistern. Doch Brüssel würde die Position der Schweiz respektieren. Zu wichtig für die Wirtschaft in den EU-Ländern ist die Schweiz als Kundin der EU. Gegenseitige wirtschaftliche Interessen würden stärker ins Gewicht fallen als das Imponiergehabe einzelner EU-Granden.

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt