Die Schweiz - ein Unrechtsstaat? - Von Nationalrat Thomas Aeschi 30.07.2017 23:31
Gemäss Präambel der UN-Charta wurde die UNO gegründet, um »den Weltfrieden
und die weltweite Sicherheit zu wahren«. Man würde nun erwarten, dass sich die UNO mit
universellen und grundlegenden Problemen der Menschheit beschäftigt. Das tut
sie nicht. Sie kritisiert stattdessen lieber die Frauen- und
Menschenrechtssituation in der Schweiz. Dies auf eine Weise, dass man als Leser
unweigerlich das Gefühl haben muss, dass die Schweiz im frühen 18. Jahrhundert
stehengeblieben ist.
Das 18-köpfige UNO-Menschenrechtskomitee hat zum 4.
Mal die Schweiz überprüft. In dem am 27. 7. veröffentlichten Bericht werden wir
in über 48 Punkten harsch kritisiert. Unlängst hat auch der UNO-Ausschuss für
die Beseitigung der Diskriminierung der Frau [CEDAW] die Schweiz bereits zum 5.
Mal darüber belehrt, wie Gleichberechtigung auszusehen hat. In beiden Berichten
nimmt das Lob für die Schweiz, auf das wir ja so dringend angewiesen sind,
gerade einmal eine Seite ein, dagegen füllt der harsche Tadel derer 10 bzw.15!
Die CEDAW zeigt sich über unzählige Zustände in der
Schweiz ›besorgt‹ und stellt daher in ihrem Bericht mehr als 70
Forderungen. Dazu gehört, dass ›die
Erhebung von Daten zu Fällen von HIV/Aids und sexuell übertragbaren Krankheiten‹ veranlasst wird. Immerhin stehen wir aber mit
unseren etwa 500 jährlichen HIV-Neuinfektionen, die wir wenigstens nach
Geschlecht aufschlüsseln können, besser da als Nigeria, dem Heimatland von
CEDAW-Vizepräsidentin Theodora Oby Nwankwo, wo das Thema Aids vollkommen
tabuisiert ist und gar keine Statistiken existieren.
Auch bezüglich der Verhinderung von
Genitalverstümmelungen bei Mädchen müsse sich die Schweiz an der Nase nehmen.
Diese Praxis kommt natürlich nur unter Migrantenfamilien vor, von denen
übrigens nicht wenige aus Nigeria und anderen afrikanischen Länder stammen, wo
Genitalverstümmelung immer noch gang und gäbe ist. Wenn wir also schon so
grosszügig Migranten aus solchen zurückgebliebenen Kulturen aufnehmen, sollen wir
zumindest gefälligst dafür sorgen, dass sich diese nicht gegenseitig
verstümmeln.
Eine frohe Botschaft gibt es dafür für unsere
Gleichstellungskommissionen und
-büros. Die sollen nämlich nach Meinung der CEDAW endlich mit ›genügend personellen und finanziellen Ressourcen
ausgestattet werden‹. Dabei
hat allein das Eidgenössische Büro für Gleichstellung 2015 knapp 10 Millionen
erhalten. Dazu kommen noch all die kantonalen Stellen, die für genau das Gleiche
da sind. Niemand weiss, ob all die dafür
aufgewendeten Gelder bis heute einen tatsächlichen Beitrag zur Gleichstellung
geleistet haben. Dafür weiss die CEDAW wiederum, wie hier mehr Geld sinnvoll
eingesetzt werden könnte: Mit der absurden Förderung der Fähigkeit von Frauen
und Mädchen, ›sich an
der Terrorismusbekämpfung zu beteiligen‹.
Natürlich dürfte hier der UNO-Ausschuss für die Beseitigung von Kindersoldaten
eine etwas andere Ansicht vertreten, aber wenn es um die Terrorismusbekämpfung
geht, müssen doch alle Mittel recht sein. Indessen setzt sich die CEDAW nicht
etwa für einen kontrollierten Waffengebrauch ein!
Was letzteren angeht, so muss auch hier Geschlechtergerechtigkeit
gefordert werden. Die UNO-Beamten fordern die Schweiz auf, ›die Auswirkungen des Missbrauchs und
des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf Frauen‹ zu überwachen. Man reibt sich verwundert die
Augen: Könnte es sein, dass die CEDAW hier vielleicht die Schweiz mit Swasiland
oder einem sonstigen, ähnlich klingenden Land in Afrika verwechselt?
Doch nicht nur die Frauen in der Schweiz seien in
Gefahr, nein, die ganze Bevölkerung hierzulande ist aus UNO-Sicht bedroht.
Deshalb ist auch der UNO-Menschenrechtsrat in seinem aktuellen Bericht über die
Schweiz ›besorgt‹ und fordert die Schweiz in 48 Punkten zum Handeln
auf. Bevor wir diese anschauen, wollen wir einen kurzen Blick auf die
Zusammensetzung dieses Gremiums werfen. Es ist eine ziemlich illustre
Gesellschaft, der man alles zutrauen kann. Ausser vielleicht die Kompetenz,
über die Menschenrechtssituation in der Schweiz zu urteilen. Es gibt einen
Vertreter aus Uganda, einem Land, das seit über 30 Jahren von einem Diktator
beherrscht wird. Es gibt auch einen Vertreter aus Mauretanien: Nun rät das EDA
rät auf seiner Homepage von Reisen in dieses Land ab, dies aufgrund des
Risikos, ›Opfer einer Entführung oder
eines Attentates zu werden‹. Es
gibt Vertreter aus Ägypten und Tunesien, aus Ländern, bei denen es schwierig zu
beurteilen ist, ob die Menschenrechtssituation sich seit dem arabischen
Frühling verschlechtert hat oder einfach nur gleich miserabel geblieben ist wie
zuvor. Paraguay: Auch aus diesem Land findet sich ein Vertreter. Dort wurde
übrigens vor kurzem beschlossen, dass der Präsident wiedergewählt wird, obwohl
eine Wiederwahl gemäss Verfassung verboten wäre. Konnten jene, die dagegen
protestierten, etwa die unabhängigen und unparteiischen Gerichte des Landes
anrufen, um diesen Verfassungsbruch zu verhindern? Natürlich nicht. Sie wurden
einfach festgenommen oder erschossen. Surinam: Es wäre mir neu, dass dieser
südamerikanische Staat in Menschenrechtsbelangen oder Rechtsstaatlichkeit eine
internationale Vorbildfunktion ausüben würde.
Weshalb also ist diese bunt zusammengewürfelte
Gruppe in so tiefer Sorge um die Schweiz? Hier ein paar Beispiele:
1. Die Schweiz
müsse den Bau neuer Minarette sofort wieder zulassen. Der entsprechende,
aufgrund einer Volksabstimmung zustande gekommene Verfassungsartikel sei zu
streichen. Der Menschenrechtsrat benötigt genau drei Sätze, um jahrelange
intensive öffentliche Diskussionen in der Schweiz, an deren Ende die Abstimmung
stand, einfach wegzuwischen. Demokratieverständnis der Kommissionsmitglieder:
Null.
2. Die Polizeigewalt
müsse von einer unabhängigen Behörde kontrolliert und Beschwerden nachgegangen
werden. Entsprechende Statistiken seien zu führen.
3. Die
Lohngleichheit von Mann und Frau müsse durchgesetzt werden und die gleiche
Vertretung von Männern und Frauen in der Politik sichergestellt werden. Nur
werden halt bei uns die Politiker nicht von oben eingesetzt, an was einige
Mitglieder des Menschenrechtsrates vielleicht gewöhnt sind, sondern gewählt.
4. In den
Verwaltungsräten von bundesnahen Betrieben und börsenkotierten Unternehmungen
müsse es Frauenquoten geben.
5. Es
brauche mehr Geld für die Rassismuskommission des Bundes und für die Bekämpfung
von Rassismus gebe eine nationale Agenda es zu verabschieden.
6. Forderung
nach einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsschutzbehörde, die über
genügend Mittel für ihre breiten Aufgaben verfügen wird.
7. Die systematische
Beobachtung durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter bei
Rückführungen von Asylbewerbern und bessere ärztliche Versorgung.
Die grösste Sorge bereitet dieser Kommission jedoch die Selbstbestimmungsinitiative der SVP, die
Klarheit schaffen und das Landesrecht vor nicht zwingendes Völkerrecht stellen
möchte. Die Kommission macht der Schweiz auch gleich einen Vorschlag, wie
verhindert werden kann, dass der Elite unliebsame Anliegen überhaupt vor das
Volk gebracht werden können: Künftig seien Initiativen, die das Völkerrecht
nicht hundertprozentig unterstützen, einfach für ungültig zu erklären. Damit
hätte der Bundesrat gleich einen Gegenvorschlag zur
Selbstbestimmungsinitiative. Dann stünde das Stimmvolk vor der Entscheidung:
Wollen wir den Gegenvorschlag von Bundesrat und UNO annehmen und uns immer und
immer wieder bis in alle Ewigkeit von unberufener Stelle wie kleine Schulbuben
massregeln lassen? Oder wollen wir wieder selber bestimmen und nutzlose
Berichte, wie die beiden erwähnten, getrost dorthin befördern, wo sie
hingehören: In den Papierkorb. Ein Schelm, wer bei dieser ganzen absurden
Geschichte Böses denkt.
Oder könnte es vielleicht doch sein, dass einige
Bundesbeamte aus dem EDA oder dem EJPD im Sinne ihrer Departementschefs bei der
Erstellung dieser Berichte auch den einen oder anderen Input geliefert haben? [1]
Anmerkung politonline:
Angesichts der krassen Überheblichkeit, mit der UNO-Forderungen in der Regel an
uns herangetragen werden, empfiehlt sich die Lektüre eines schon etwas älteren,
aber unverändert aktuellen Artikels:
Warum
ist die UNO eine despotische Einrichtung? Von Diethelm Raff
Zur Selbstbestimmungsinitiative An der Pressekonferenz der SVP vom 27. Juli haben die
Nationalräte Albert Rösti, Adrian Amstutz, Alfred Heer und Manfred Bühler
aufgezeigt, wie die Mehrheit von Bundesrat und Behörden immer eigenmächtiger
und arroganter gegenüber der direkten Demokratie, respektive dem Souverän
auftreten. Sie entwickeln eine eigene Agenda, setzen diese gerade auch mit der
Hilfe von internationalem Recht durch und schrecken dabei offensichtlich nicht
vor einer unvollständigen Information der Bevölkerung zurück. Diese Entwicklung
ist eine Gefahr für unsere direkte Demokratie, da der Bürger sich nicht mehr
sicher sein kann, ob er von gewählten Behörden und dem Verwaltungsapparat
korrekte, ausreichende und ausgewogene Informationen erhält.
In nicht tolerierbarer Weise kam dies gerade bei
den bundesrätlichen Präsentationen der Botschaft zur
Selbstbestimmungsinitiative und des Berichtes ›15
Jahre Personenfreizügigkeit‹ zum
Ausdruck. Die SVP hat an ihrer Pressekonferenz anhand von ausgewählten
Beispielen aufgezeigt, was der Bundesrat zu diesen zentralen Themen bewusst
verschweigt oder verdreht. Denn in der Realität hat dieser bilaterale Vertrag
mit der EU über die Personenfreizügigkeit unserer Bevölkerung kaum einen Produktivitätszuwachs,
noch ein Wohlstands- und Einkommenswachstum gebracht. Vielmehr haben wir in
allen diesen Bereichen stagniert oder verloren. Die Erwerbslosigkeit ist auf
einem Rekordhoch. Die Arbeitslosenversicherung und die AHV können kaum über die
Zuwanderung saniert werden, sondern sind im Gegenteil mittel- und langfristig
durch die anhaltende Masseneinwanderung sogar zusätzlich gefährdet. Unser Land
wird zum Nachteil unserer einheimischen Bevölkerung praktisch zum
Arbeitsmarkt-Überlaufbecken der EU, insbesondere aus dem Osten und Süden.
All dies blendet der Bundesrat aus. In dieser
Situation die Resultate von 15 Jahren Personenfreizügigkeit so zu beschönigen
und die negativen Auswirkungen zu verharmlosen oder gar zu verschweigen, ist
äusserst bedenklich und zeigt auf, wie dringend sich das Volk zur Weiterführung
des Anspruches aller EU-Bürger auf Einwanderung in die Schweiz über die
Personenfreizügigkeit äussern muss. Für die SVP ist zudem klar, dass unser
bewährtes Landesrecht dem internationalen Recht
- mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechtes - vorgehen muss und die Bundesverfassung wieder
oberste Rechtsquelle der Eidgenossenschaft werden muss. Das Volk wird sich auch
dazu im Rahmen der Selbstbestimmungsinitiative äussern können. Die Art und
Weise, wie Bundesratsmehrheit und Verwaltung aber bereits in der Botschaft zu
dieser Volksinitiative der SVP einseitig Propaganda betreiben ist inakzeptabel
und wird auch im kommenden Abstimmungskampf von uns thematisiert werden. [2]
Erneut: Zur Frage der Personenfreizügigkeit Brüssel verletzt bewusst bilaterale Verträge- Zwar ist der Text der am 14. Februar 2014 von Volk
und Stände angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung seither ein durch
den Bundesrat auszuführender verbindlicher Verfassungsauftrag, jedoch hat
dieser letzteren bis heute missachtet. Obwohl mehrere osteuropäische
Länder - so neuerdings auch Österreich
und Deutschland - die Regelungen über die Personenfreizügigkeit
nicht mehr befolgen, und obwohl sich Frankreich um wichtige Bestandteile des
Vertrags über die Personenfreizügigkeit offensichtlich foutiert, wagt
Bundesbern nicht, die im Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklauseln
vertragskonform anzurufen.
Zwar behauptet Bundesbern, man habe dazu in Brüssel
sondiert. Dabei habe man festgestellt, dass Brüssel keine Lust auf solche
Neuverhandlungen der Personenfreizügigkeit äussere. Was Bern dazu ›motiviert‹ zu
haben scheint, den ihm von Volk und Ständen an der Urne erteilten Auftrag
kurzerhand zu missachten. Das ist klarer Verfassungsbruch. Indessen hat auch
Brüssel auf den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 reagiert. Es hat zum
Beispiel Teile des Forschungsabkommens -
eines der 7 Abkommen aus dem Paket I der bilateralen Verträge - ›suspendiert‹: Der EU-weite Studentenaustausch wurde zu Lasten
der Schweiz sabotiert. Vom Programm ›Horizon
2020‹ wurde die Schweiz vorderhand
ausgeschlossen – ohne Vertragsgrundlage.
Und vor nicht allzu langer Zeit hat ein an der
Universität St. Gallen entstandenes, sorgfältig erarbeitetes Gutachten
zahlreiche von der EU ausgehende Verletzungen des Vertrags über die Beseitigung
von Handelshemmnissen zu Lasten der Schweiz aufgelistet. Einzelne
EU-Mitgliedländer oder die EU insgesamt haben
- eindeutig vertragsverletzend - protektionistische
Massnahmen zugunsten einzelner EU-Länder getroffen. Im Schweizer Parlament
wurde Nationalrätin Sylvia Flückiger dazu aktiv. Der Bundesrat beschönigte in
der Antwort auf ihren Vorstoss die vertragsverletzenden EU-Machenschaften
ostentativ. Die Landesregierung nimmt also tatenlos hin, dass Schweizer
Betriebe durch einzelne EU-Mitgliedstaaten sowie durch die EU insgesamt
vertragswidrig benachteiligt werden.
Vertragstreue - Vertragsbruch Im Gegensatz zu den offensichtlichen
Vertragsbrüchen von Seiten Brüssels wäre das Schweizer Begehren um
Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit, wie es der Souverän dem Bundesrat
aufgetragen hat, absolut vertragskonform. Es folgt genau den Bestimmungen, die
beiden Vertragsparteien im Vertrag selber offengehalten werden, wenn nach
Abschluss des ursprünglichen Vertrags Entwicklungen eintreten, die das um Neuverhandlung
ersuchende Land vor völlig neue schwierige Probleme stellen. Das war für die Schweiz der Fall: Bei
Vertragsabschluss wurde, so stand es im Abstimmungsbüchlein, der Schweiz eine
jährliche Mehr-Einwanderung von 8'000, von sicher nie mehr als 10'000 Personen
vorausgesagt. Tatsächlich betrug der durchschnittliche Einwanderungsüberschuss
seit Vertragsabschluss 66'000 Personen jährlich – mit Jahresspitzen bei über
80'000 Personen.
Untertanen-Gehabe Dennoch getraut sich der Bundesrat nicht, Brüssel gegenüber
ein Minimum an Rückgrat zu zeigen. Widerspruchslos nimmt er offensichtliche
Vertragsverletzungen zu Lasten der Schweiz hin. Und lieber missachtet er einen
Volksentscheid, als dass er in völlig vertragskonformem Rahmen die
Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit anbegehren würde, wie Volk und Stände
das dem Bundesrat aufgetragen haben.
Bern, seit Jahren wortreich für eine ›aktivere Aussenpolitik‹
werbend, benimmt sich, als wäre die Schweiz eine Untertanin Brüssels.
Bundesbern zeigt damit der Schweiz und ihrer Bevölkerung, was ihr blühen würde,
wenn sich Volk und Stände zu dem von Brüssel geforderten Rahmenvertrag mit den
daraus resultierenden Souveränitätsverzichten überreden lassen würden: Nichts
weniger als die Zwangsverheiratung mit Brüssel wäre das Los der Schweiz. [3]
Quellen:
[1] SVP
Editorial vom 28. Juli 2017; Thomas Aeschi ist Nationalrat von Baar (ZG)
[2] Pressekonferenz
SVP vom 27. Juli 2017
[3] http://eu-no.ch/news/der-bundesrat-verhandlungs-untauglich_165 27. 7. 17 Der
Bundesrat: Verhandlungsuntauglich? - Brüssel verletzt bewusst bilaterale
Verträge Überparteiliches Komitee - Nein zum schleichenden
EU-Beitritt info@eu-no.ch
|