Gesicht zeigen ! - Von Ständerat Thomas Minder

Warum haben Frankreich, Holland, Belgien, Italien und 15 andere Länder

oder Regionen ein Burkaverbot erlassen? Warum kennen sogar fünf islamische Staaten, darunter Marokko, ein Verschleierungs- oder Verhüllungsverbot? Warum hat die Tessiner Bevölkerung mit 65 % Zustimmung einem Verbot ebenfalls zugestimmt? Ganz einfach: Die Bevölkerung fühlt sich unwohl, wenn sich Personen verhüllen. 

Zumindest die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger fühlt sich in der Nähe von verhüllten Personen unbehaglich. Dies gilt für Burka-Trägerinnen genauso wie für verhüllte Chaoten des schwarzen Blocks. Ich unterstütze die eidgenössische Volksinitiative  Ja zum Verhüllungsverbot. Gelangt diese vors Volk, so wird sie wohl mit einem noch klareren Mehr angenommen werden als 2009 die Minarett-Initiative (57 % Ja). 

Zum Glück sehen wir uns bei diesem Ansinnen für einmal auch nicht einer etwaigen Verletzung der Menschenrechte konfrontiert. Denn sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat 2014 die Beschwerde einer französischen Muslimin abgewiesen, die sich beschwerte, ihre Burka nicht öffentlich tragen zu dürfen. Das Niqab- oder Burkaverbot in der Öffentlichkeit verletzt gemäss EGMR weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit und ist auch nicht diskriminierend.

Wir Parlamentarier in Bundesbern vergessen oftmals zwischen den Zeilen zu lesen. Bei der Minarett-Initiative ging es den wenigsten um die vier Türme, sondern um das Unbehagen einer fortschreitenden Islamisierung der Schweiz und Europas. Auch bei der Burka-Initiative wird es nur sekundär um die vereinzelten Niqab- oder Burka-Trägerinnen gehen, sondern um die berechtigte Furcht vor der Entstehung einer islamischen Parallelgesellschaft mit ihren Sonderwünschen und Gefahren. Stichworte sind: Dispensation vom Schwimmunterricht, Verweigerung des Händedrucks, offene Verteilung des Korans oder der Lies-Bücher, Gebetsräume in hiesigen Schulzimmern, Finanzierung von Moscheen aus dubiosen und/oder ausländischen Quellen oder Hasspredigten in Moscheen wie der An-Nur-Moschee in Winterthur. 

Ähnliche Überlegungen haben in diversen anderen Ländern zum Burkaverbot geführt. Die Islamisierung ist in diesen Ländern bereits viel weiter fortgeschritten als bei uns. Frankreich und Belgien nehmen diese Bewegung und Entwicklung vorweg. Auch überrascht nicht, dass gerade in diesen Ländern der IS-Terror am meisten wütet. Minarette und die komplette Gesichtsverschleierung der Frau sind geradezu Symbole für ein anderes gesellschaftliches Modell, für andere Gesellschaftswerte, die wir nicht teilen. Sie stehen unserer christlich-abendländischen Kultur und Gesellschaftsordnung diametral gegenüber.

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Kriegsziel ist die Verhüllungsverbots-Initiative - Von Ulrich Schlüer  Politkrieg via soziale Medien: Mittels skandalöser Facebook-Zensur soll das Zustandekommen der Initiative Ja zum Verhüllungsverbot erschwert, wenn  nicht gar verhindert werden. Das ist ein strafrechtlich relevanter Angriff auf die in der Verfassung jedem Schweizer und jeder Schweizerin garantierten politischen Rechte.

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative Ja zum Verhüllungsverbot befindet sich in der Schlussphase. Mitte September müssen die gesammelten Unterschriften eingereicht werden, auf dass in absehbarer Zeit die Volksabstimmung über das Verhüllungsverbot stattfinden kann. Das Initiativkomitee hat in dieser Schlussphase eine ganze Reihe von Massnahmen und Aktionen lanciert, dies mit dem Ziel, die Unterschriftensammlung erfolgreich abzuschliessen.

Zensur  
Oskar Freysinger, Mitglied des Initiativkomitees, hatte am 14. Juni 2017 eine aufsehenerregende, prägnante Videobotschaft von rund 30 Sekunden an die Öffentlichkeit  - insbesondere an die Facebook-Nutzer -  gerichtet, dies mit der Aufforderung, die Verhüllungsverbots-Initiative zu unterzeichnen. Diese Botschaft fand rasch eine grosse Verbreitung, woran Gegner der Initiative Anstoss zu nehmen schienen. In der Folge wurde eine Attacke, ein Akt von Politkrieg gegen die Initiative, Tatsache. Denn Freysingers Videobotschaft war am 28. Juni plötzlich aus Facebook verschwunden. Wer sie ansehen wollte, suchte vergeblich. 

Sie sei, weil nicht den Facebook-Gemeinschaftsstandards entsprechend, gelöscht worden. Das ist ein unzulässiger Akt von Zensur! Eine Begründung zum zitierten Pauschalvorwurf findet sich nirgends. Und wer Oskar Freysingers Botschaft, bevor sie der unstatthaften Zensur zum Opfer fiel, gesehen und gehört hatte, wird bestätigen, dass seine Botschaft zwar unmissverständlich und klar war, aber weder verletzend noch reisserisch. Sie hat niemanden, keinen Einzelnen und keine Gruppe beleidigt oder herabgemindert. Freysinger hat eine persönliche Haltung zu einer brennenden politischen Frage eingenommen, wie sie im demokratischen Staat üblich, wie sie jeder Bürgerin und jedem Bürger der Schweiz von der Verfassung her garantiert wird.  

Ein Skandal 
Die Löschung von Freysingers Videobotschaft ist ein Politskandal erster Ordnung. Damit wird Freysingers Recht auf freie Meinungsäusserung, ein Verfassungsrecht, beschnitten, ja unterbunden. Wie kommt eine solche Zensur zustande? Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder hat Facebook die Zensur aus eigenem Entscheid verfügt, was wahrhaftig skandalös wäre. Oder ein wohlorganisiertes, linkes und/oder islamistisches Nutzer-Netzwerk hat auf Weisung eines Befehlshabers eine eigentliche Welle von Klageandrohungen über Facebook ausgeschüttet: Würde das ihnen nicht passende Video nicht sofort gelöscht, müsse Facebook mit einer Klagewelle seitens Hunderter, allenfalls gar Tausender Kläger rechnen. Eine derart organisierte Bedrohung kann Facebook dazu veranlassen, das attackierte Video, ohne es näher zu prüfen, prophylaktisch zu löschen. Irgendwann später erfolgt dann vielleicht eine Prüfung, die wohl darauf hinausläuft, dass die geäusserten Vorwürfe als haltlos erachtet werden, worauf die Wiederaufschaltung des angeschwärzten Videos zu erfolgen hätte. Dies geschähe im Fall Freysinger mit einem Video, das  - vom Absender ausdrücklich gewollt -  im Rahmen einer Schlusskampagne zu einer Volksinitiative von einem die Initiative unterstützenden freien Bürger geschaffen und ins Netz gestellt würde. Wenn es somit irgendwann wieder aufgeschaltet wird, kann der damit verfolgte Zweck, für eine Volksinitiative in der Schlussphase der Unterschriftensammlung um Unterstützung zu werben, praktisch gegenstandslos geworden sein, weil der Zweck infolge des Ablaufs der Sammelfrist gar nicht mehr erreicht werden kann.  

Attacke auf ein Verfassungsrecht 
Damit käme der konzertierten Aktion gegen Freysingers Video der Charakter einer nicht zu rechtfertigenden Politattacke auf ein Verfassungsrecht zu, eine perfide, die Verfassung verletzende Machenschaft zur Hintertreibung eines jedem Bürger ausdrücklich eingeräumten politischen Rechts. Eine solche bewusst und vorsätzlich herbeigeführte Beeinträchtigung und Behinderung der Ausübung politischer Rechte ist strafbar. Konsequenzen wären angebracht.  

Bundesbern hüllt sich in Schweigen 
Die Behörden, insbesondere die Bundesbehörden, stehen nicht zuletzt in der Pflicht, jedem Bürger die ihm gemäss Verfassung zustehenden politischen Rechte zu gewährleisten. Attacken, welche die Ausübung solcher Rechte beeinträchtigen oder verhindern, müssten als Offizialdelikte verfolgt werden. Das scheint dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement  - oberste Autorität im Staat zur Gewährleistung der Verfassungsrechte -  und seiner Chefin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, bis heute nicht bewusst geworden zu sein. Ob ihr demonstratives Abseitsstehen als klammheimliche Sympathiebekundung einer Attacke gegenüber, die eine von Bundesbern sichtbar wenig geliebte Initiative, die Initiative Ja zum Verhüllungsverbot nämlich, trifft, zu erklären ist?  

Wenigstens eine gute Botschaft zum Schluss:

Das auf Facebook zensierte Video mit Oskar Freysinger ist nun auf Youtube aufgeschaltet: Siehe

Oskar Freysinger: Ja zum Verhüllungsverbot!

 

Quelle:
https://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kriegsziel_ist_die_verhuellungsverbotsinitiative-3137
Freitags-Kommentar vom 30. Juni 2017 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der
Schweizerzeit