Keine Steuererhöhungen - Nur noch ein Pass bei Einbürgerungen - Von Ulrich Schlüer

Die SVP nimmt das JA zur erleichterten Einbürgerung zur Kenntnis.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben den Versprechungen Glauben geschenkt, wonach die sogenannte dritte Generation immer gut integriert ist und es auf Gemeindeebene keine Kontrollen mehr braucht. Dennoch hat die SVP auch weiterhin grosse Zweifel, wurde doch die Mehrheit der jüngsten Terrorattacken in Europa gerade von muslimischen Einwanderern der zweiten und dritten Generation begangen.

Die SVP erwartet nun von den Behörden aller Ebenen, dass sie bei der Umsetzung der Totalrevision des Einbürgerungsgesetzes, welches ab dem 1. 1. 2018 in Kraft tritt, grösste Sorgfalt bei der Kontrolle und Durchsetzung der Anforderungen in Bezug auf die Integration walten lassen. Zudem verlangt Nationalrat Andreas Glarner als Verantwortlicher für die Asyl- und Ausländerpolitik, dass Personen, die sich künftig einbürgern lassen wollen, den Pass ihres Herkunftslandes aufzugeben haben. Ein entsprechender Vorstoss wird er der Fraktion in der Frühjahrssession vorlegen.  

Die SVP nimmt die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform zur Kenntnis. Die Unternehmenssteuerreform wurde auf Druck der OECD und der EU hin im Parlament erarbeitet. Diese hatten zuvor angekündigt, die bevorzugte Besteuerung der sogenannten Statusgesellschaften in den Schweizer Kantonen nicht mehr zu akzeptieren. Der Bundesrat hat den Volksentscheid gegenüber diesen ausländischen Organisationen nun auch so zu vertreten. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist nicht bereit, diesem Druck aus dem Ausland nachzugeben und die der Schweiz gesetzte Frist kann nicht eingehalten werden. Mit dem NEIN zur Unternehmenssteuerreform drohen Wegzüge bzw. Desinvestitionsentscheide gewisser Unternehmen. Es dürfen aber auf keinen Fall die damit verbundenen Steuerausfälle durch Steuererhöhungen für Private und / oder Unternehmen gedeckt werden. Daher verlangt die SVP vom Bundesrat, dass dieser unverzüglich ein entsprechendes Massnahmenpaket zur Minderung des Ausgabenwachstums auf Bundesebene vorbereitet.

Eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem NAF verfügt nun auch die Strasse über einen unbefristeten Fonds zur Finanzierung  -  über einen solchen verfügt die Schiene bereits. Das JA zum NAF ist dementsprechend auch ein JA zur Strasse, ein JA zum Wohlstand für alle Regionen. Die lang erkämpfte Umsetzung des Netzbeschlusses, d.h. die Aufnahme von rund 400 km Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz, ist damit sofort umzusetzen. Der Ausbau der Nationalstrassen soll dort erfolgen, wo die Verkehrsprobleme und Staustunden am grössten sind. Von der Beseitigung dieser Engpässe profitieren alle, es werden so weniger Zeit und Ressourcen verschwendet.  

Die Verfassungsbrecher sind skrupellose Egoisten     
Am 9. 2. 2017 ist die den Bundesbehörden von Volk und Ständen gesetzte dreijährige Frist zur Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung abgelaufen. Die Tatsache gewordene Nicht-Umsetzung ist nichts anderes als ein offener Verfassungsbruch. In wilder Nervosität präsentieren die Verfassungsbrecher Ausreden, Beschönigungen, Rechtfertigungen und Versuche, einen von ihnen anstelle der per Volksentscheid geforderten Umsetzung von Massnahmen gegen die Masseneinwanderung erfundenen Inländervorrang light als Alternative der Bevölkerung zu verkaufen. Eine Alternative, die keine einzige der in der Verfassung verankerten Forderungen auch nur aufnimmt.

Die Lüge von den Bilateralen‹ 
Wir greifen eine dieser Rechtfertigungen heraus, jene von FDP-Präsidentin Petra Gössi. Im Blick vom 8. Februar wurde ihr folgende Frage gestellt: »Könnte die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit wirtschaftlich bestehen?« Petra Gössis Antwort lautete wie folgt: »Die zentrale Frage ist: Können wir ohne die bilateralen Verträge wirtschaftlich bestehen? Hier ist die Antwort klar Nein, das kann unser Land nicht. Denn wir sind wie kaum ein anderes Land auf unsere Exportmärkte angewiesen. Dass die in unseren Nachbarstaaten liegen, ist klar. Unser Handel mit Baden-Württemberg ist beispielsweise gleich gross wie unser Handel mit den USA. Wer exportieren will, braucht Marktzugang. Die bilateralen Verträge garantieren das. Ohne Personenfreizügigkeit jedoch gibt es keinen bilateralen Weg.« In dieser, dem Argumentarium von Economiesuisse entnommenen Antwort stecken derart viele Falschbehauptungen, dass sich zunächst die Frage stellt: Hat Frau Petra Gössi überhaupt eine Ahnung von dem zwischen der Schweiz und der EU existierenden Vertragsgeflecht? Falls sie über keine näheren Kenntnisse verfügt, sollte sie zum Thema schweigen. Ist ihr dieses Geflecht aber bekannt, dann muss sie sich vorwerfen lassen, in ihrem Interview einen ganzen Strauss von Unwahrheiten zu verbreiten. Als seinerzeitiges Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, welche die Aushandlung des bilateralen Pakets I und des bilateralen Pakets II mit der EU eng begleitet hat, sowie als seinerzeitiges Mitglied der Spezialkommission zum Personenfreizügigkeitsvertrag kann ich die gültigen Einzelheiten zu diesem Vertragsgeflecht hier einmal mehr festhalten:

Die Lüge vom Zugang zum EU-Binnenmarkt 
Alle Behauptungen, wonach die von Volk und Ständen beschlossenen Massnahmen gegen die Masseneinwanderung die Bilateralen insgesamt beseitigen und der Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt verschliessen würden, entbehren jeglicher Grundlage. Die Absage des Souveräns an die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat, auf der Grundlage der im Personenfreizügigkeitvertrag enthaltenen Revisionsklausel eine Neuverhandlung zu verlangen. Ein solches, absolut vertragskonformes Vorgehen hat nichts, aber auch gar nichts mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch zu tun. Die formelle Äusserung dieses Begehrens kann von der EU in keinem Fall mit Retorsionsmassnahmen quittiert werden.

Nur 6 von insgesamt über 100 bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit aufgrund der sog. Guillotine-Klausel zusammen. Alle restlichen, weit über hundert bilaterale Abkommen würden selbst dann in Kraft bleiben, wenn das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gekündigt würde – was der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 nicht verlangt. Und keiner  - und das ist von zentraler Bedeutung -  der sieben Verträge des Pakets I der Bilateralen handelt vom Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt. Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, vielmehr durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Die Lüge bezüglich der wahren Motive 
Der Freihandelsvertrag von 1972 wird von keiner der beiden Vertragsparteien, also weder von der EU noch von der Schweiz, irgendwie torpediert. Auch die EU   attestiert diesem Freihandelsvertrag bestes, beiden Seiten gewichtige Vorteile sicherndes Funktionieren. Der Vertrag ist durch von beiden Seiten bewusst und freiwillig eingegangenen WTO-Verpflichtungen [Diskriminierungsverbot] solide abgesichert. Es stellt sich somit die Frage, was denn das wahre Motiv für die von nahezu allen Medien bereitwilligst verbreitete Behauptung, wonach das Verlangen nach einer Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit die Bilateralen insgesamt annullieren würde, ist. Auch dazu gehören die Tatsachen endlich auf den Tisch:

Es geht der Economiesuisse und dem Mitte-Links-Parteien-Kartell, die im Bündnis mit den Gewerkschaften die Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung hintertreiben, in keiner Art und Weise um die Rettung der Bilateralen. Diejenigen, die das behaupten, wissen genau, dass diese nicht gefährdet sind. Sie schlagen eine erfundene Gefahr breit, damit niemand auf die Idee kommt, endlich einmal die wahren Absichten hinter den Forderungen um Aufrechterhaltung der Masseneinwanderung unter die Lupe zu nehmen. Es geht den Erfindern des ganzen Lügengebildes nämlich einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit  -  also um das ungehinderte Weiterwuchern der uneingeschränkten Massenzuwanderung. 

Die Lüge von der Wohlstandsvermehrung  
Damit wollen sie sich egoistisch den unbeschränkten Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU erhalten  -  buchstäblich um jeden Preis. Damit sie teurere Schweizer Arbeitnehmer, vor allem über Fünfzigjährige, jederzeit ersetzen können. Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten Spezialisten aus zwanzig oder noch mehr Bewerbern, d.h. aus allen Ländern Europas, auswählen können. Mit jenem, den ein Konzern schliesslich tatsächlich anstellt, erzielt dieser Konzern meistens gute Ergebnisse, also einen zusätzlichen Gewinn. Dieser Gewinn bleibt im Konzern. Er fliesst dessen Managern und Aktionären zu.

Die nicht geeigneten, vom Konzern nicht benötigten Bewerber, fallen, so sie nicht anderweitig unterkommen, dagegen den Steuerzahlern zur Last. Für Schulen, Spitäler, eine gute Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, die öffentliche Sicherheit, funktionierendes Gerichtswesen sowie für die aus dem Massenzuzug von Einwanderern explodierenden Kosten der Sozialapparate haben allein die Steuerzahler aufzukommen – während die Konzerne die Gewinne aus dem für sie äusserst vorteilhaften Massenzuzug für sich behalten. Um diesen, für die Konzerne gewinnträchtigen Automatismus langfristig abzusichern, verbreitet Economiesuisse  - mit den meisten Medien im Schlepptau -  unablässig die Behauptung, alle würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit werden die Steuerzahler für die aus dem Massenzuzug entstehenden Millionen-Kosten masslos geschröpft,  während, wie gesagt, die Konzerne den Gewinn aus der freien Zuwanderung einstreichen.  

Die Lüge vom Facharbeiter-Zuzug‹ 
Neuerdings wird  - wiederum von den Medien breitgeschlagen -  eine zusätzliche Behauptung in den Vordergrund geschoben: Die Masseneinwanderung gehe zurück. Es seien 2016 weniger Personen aus der EU eingewandert als in den Jahren zuvor. Dass dieses weniger noch immer ein Vielfaches derer ausmacht, die uns anlässlich der Vertragsunterzeichnung zur Personenfreizügigkeit als zu erwartende Einwanderer vorausgesagt worden sind, verschweigen die meisten Medien allerdings. Sie verschweigen auch die deutliche Verlagerung bezüglich Herkunft der Einwanderer aus der EU: Kamen in den Jahren zuvor vor allem Einwanderer aus EU-Nordländern in die Schweiz, die als Gutverdienende der öffentlichen Hand kaum zur Last fielen, so kommen derzeit immer mehr Einwanderer aus den wirtschaftlich zugrunde gerichteten Ländern aus dem EU-Süden. Das sind keineswegs hochbezahlte Facharbeiter. Sie wandern in Berufe ein, in denen sie bestenfalls niedrige Löhne erzielen, allzu oft aber auch das Risiko laufen, baldiger Arbeitslosigkeit anheimzufallen. Die Mär von der Facharbeiter-Einwanderung ist längst zusammengebrochen. 

Es verstärkt sich so vor allem die Einwanderung in den Sozialstaat Schweiz 

Und dafür haben die Steuerzahler und nicht die von der unbeschränkten Personenfreizügigkeit profitierenden Konzerne zu bluten.

 

Quelle: 
https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_verfassungsbrecher_sind_skrupellose_egoisten-3032
Der Freitags-Kommentar der
Schweizerzeit vom 10.  2. 2017