Kritikverbot - Weiteres im Anzug - Von Doris Auerbach 16.01.2017 00:46
Hinsichtlich der Einschränkung unseres Rechts, Kritik zu äussern,
steht
im EU-Parlament eine neue
Richtlinie vor ihrer Verabschiedung. Mit dieser soll den nationalen Regierungen
weitreichende Möglichkeiten gegeben werden, um die Meinungs- und
Pressefreiheit, das Demonstrationsrecht, aber auch die Grundrechte der Bürger
zu beschneiden. Wie ›Human Rights Watch‹ darlegt, gewährt diese viel zuviel Spielraum, wodurch
sie missbräuchlich zur Anwendung gelangen kann: Je nachdem, ob eine Regierung
rechts oder links orientiert sei, liesse sich der Begriff ›Terrorismus‹ nach Belieben einsetzen. Stellt eine Regierung fest,
dass eine website die politischen und wirtschaftlichen Realitäten in einem Land
›destabilisiert‹, so ermöglicht die neue
Vorgabe die Blockade derselben durch einen einfachen Verwaltungsakt. Des ›Terrorismus‹
machen sich dann nicht nur die Betreiber der website selbst schuldig, sondern
auch die Besucher einer solchen Seite. Wie es ferner heisst, gebe es auch kein
Rechtsmittel gegen eine solche Blockade. In Frankreich existiert bereits seit
letztem Juli ein Gesetz, das allein schon den Besuch als von terroristisch klassifizierten websites als verbrecherisch einstuft. Bekanntlich setzen sich in Deutschland
sowohl die Bundeskanzlerin als auch ihr Justizminister Heiko Maas dafür
ein, Inhalte im Internet zu ›regulieren‹, was dazu dienen soll,
Falschmeldungen zu unterbinden; gegen letztere will die Bundesregierung nun mit
einem eigenen Abwehrzentrum vorgehen. [1]
Im Falle einer ›Stillegung‹
schafft hier nur das Ausweichen auf eine rasch neu aufgebaute website Abhilfe!
lm Namen der Toleranz Nun zählt die
Frage der Toleranz, genauer gesagt, der Toleranz, die wir als Bürger allem Fremden gegenüber zutage zu legen bereit sind -
oder auch nicht - zu den Gebieten, denen
sich Brüssel jeweils mit besonderer ›Fürsorge‹ anzunehmen pflegt. Um sich diesbezüglich keinerlei Nachlässigkeit
vorzuwerfen, wurde schon früh, nämlich im Oktober 2008, der ›Europäische
Rat für Toleranz und Versöhnung‹ ›ECTR‹ [›The
European Council on Tolerance and Reconciliation‹] in Paris gegründet. Wie so oft, ist auch dieser eine
nichtstaatliche Organisation, wie dies bei den unzähligen Stiftungen, die die
Migration fördern, der Fall ist. Die Funktion des ›ECTR‹, dessen Vorsitz derzeit der
ehemalige britische Premierminister Tony Blair innehat, dürfte eng mit unserer Überwachung verknüpft sein. Zu
den derzeitigen Mitgliedern gehören u.a.:
- Wjatscheslaw Mosche Kantor, Präsident des
Europäischen Jüdischen Kongresses und Gründer des ›ECTR‹
- José Maria Aznar, ehemaliger Premierminister
von Spanien
- Erhard Busek, ehemaliger Vizekanzler von
Österreich
- Prof. Talat Sait Halman; türkischer
Kulturminister
- Igor S. Ivanov; Prof. am Moscow State
Institute for International Relations
- Milan Kucan, ehemaliger Präsident von
Slowenien
- Alfred Spiro Moisiu, ehemaliger Präsident von
Albanien
- Göran Persson, ehemaliger Premierminister von
Schweden
- Prof. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin
des Deutschen Bundestags
- Vilma Trajkovska, Präsidentin der Boris
Trajkovski lnternational Foundation
- Georges Vassiliou, ehemaliger Präsident von
Zypern
- Dr. Vaira Vike-Freiberga, ehemalige
Präsidentin von Lettland
- Aleksander Kwasniewski, vormals Präsident von
Polen
Das hierzu vom ›EU-Ausschuss
für Toleranz‹ ausgearbeitete
Dokument ›A European Framework - National Statute for the
Promotion of Tolerance‹ [2] enthält die Forderung, dass
das EP ›konkrete Massnahmen› ergreift, um Rassismus,
Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse lntoleranz,
totalitäre ldeologien, Xenophobie, Antisemitismus und Homophobie zu ›eliminieren‹. Dazu
sollen etwa die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit sowie die Wissenschafts-
und Pressefreiheit eingeschränkt werden. Eingeführt werden soll ein ›Toleranzzwang‹ und
eine neue EU-Behörde, die die Umsetzung entsprechender Massnahmen zu überwachen
hätte; Verstösse wären mit extrem strengen
Strafen zu reglementieren. So soll z.B. in Zukunft innerhalb der EU jegliche
Kritik am Feminismus verboten werden, ebenso die Kritik an politischen Parteien
und ihren Bewegungen, wie zum Beispiel die Ökobewegung; eine solche wäre dann
unter Strafe gestellt.
lm Teil 9 des 12 Seiten
langen Arbeitspapiers wird von allen Medien ein ›Mindestprogrammanteil‹
verlangt, in dem sie künftig die ›Kultur der Toleranz‹ verbreiten müssen: »The
Government shall ensure that public broadcasting stations (television and
radio) will devote a prescribed percentage of their programmes to promoting a
climate of tolerance«. Kinder und Jugendliche sollen in Erziehungsprogrammen
zu einer Kultur der Toleranz angeleitet werden. Diese soll in den Grundschulen
fester Teil des täglichen Unterrichts und wichtiger als alle anderen
Unterrichtsinhalte werden. Sicherlich sind einige der Stipulationen dieses
Arbeitspapiers, wonach es schon als ›Verleumdung‹ zu bestrafen wäre, wenn jemand über eine andere
Gruppe einen Scherz macht, nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. [3] Umso
erstaunlicher ist es, dass sich bislang kein Widerstand dagegen regt.
Islamkritik Nun erstreckt sich das Vorhaben, unserer Kritik, wenn sich
diese denn nicht völlig verhindern lässt, Schranken aufzuerlegen, natürlich auch
auf die am Islam geübte. Das Verbot einer solchen käme wohl einer der
schwerwiegendsten Untersagungen gleich, allein schon aus der Sicht der
zunehmenden Verfolgung der Christen in islamischen Ländern. Nachdem der
deutsche Politiker Ralf Stegner uns erst letzten Dezember erklärt hat: »Wer vor der Islamisierung Deutschlands warnt,
braucht medizinischen Rat, keinen politischen«, und Islamkritikern somit gewissermassen empfohlen hat, einen Arzt aufzusuchen, ist
es durchaus zweckmässig, einige der bereits länger zurückliegenden Vorläufer
des Bestrebens, den Islam einer Kritik zu entziehen, aufzuzeigen.
So hatten sich im Juli 2011
Hillary Clinton, damals US-Aussenministerin, Lady Catherine Ashton, seinerzeit
Vertreterin für die Aussen- und Sicherheitspolitik der EU, sowie Ekmeleddin
Ihsanoglu, Generalsekretär der ›OIC‹, der Organisation der Islamischen Kooperation, mit
der Brüssel eng zusammenarbeitet, in Istanbul getroffen. Aus islamischer Sicht
war dies ein historisches Treffen, weil der von der ›OIC‹ vorangetriebene
sogenannte ›Istanbul-Prozess‹, dem 57 islamische Länder angehören,
so einen massiven Schub auf höchster politischer Ebene bekam. Denn mit diesem
Verbund soll erreicht werden, dass in Zukunft jegliche Kritik am Islam oder an
der Scharia mittels internationalem Recht verboten wird. In der UNO liegen bereits
zwei 2011 verabschiedete Resolutionen vor: 16/18 und 66/167, die genau das
fordern, was die ›OIC‹ anstrebt, nämlich zu erreichen, dass
beide Resolutionen in einer diplomatischen Initiative in internationales Recht
umgemünzt werden. Kritiker befürchten, dass in Kürze eine pan-europäische
Gesetzgebung erfolgen könnte, die exakt vorschreibt, was zum Islam gesagt
werden darf und was nicht. Dies würde bedeuten, dass die bereits bestehenden
Antidiskriminierungsgesetze durch eine solche Konkretisierung nochmals
verschärft werden könnten. [4]
Natürlich kann man davon ausgehen, auch wenn uns hierfür keine veröffentlichten
Nachweise vorliegen, dass die
Direktiven zur Umsetzung einer solchen Strategie, von der ein Ralf Stegner
offenbar noch nie etwas gehört hat, geschweige denn von Muslimen, die den Islam
ihrerseits offen kritisieren, ihren Weg zu den Pro-Asyl arbeitenden Stiftungen,
wie sie Friederike Beck aufgelistet hat, sowie auf die Schreibtische aller in
den Behörden hierfür infrage kommenden Staats- und städtischen Angestellten
finden. Soviel wieder einmal für die in diesem Fall anzunehmende Ignoranz eines
Volksvertreters.
Im April 2013 vollzog, wie dies Michael Mannheimer
festhielt, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann wohl »einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Angriff auf die
Meinungsfreiheit, indem er selbst objektive und wissenschaftlich fundierte
Islamkritik als ›verfassungsfeindlich‹ brandmarkte
und damit bestätigte, dass sich das gesamte politische Establishment gegen das
Volk und das Grundgesetz verschworen hat.« Wie Mannheimer u.a. des
weiteren erklärt, »haben Petrodollars aus den islamischen Ölländern,
erfolgreiche Lobbyarbeit seitens zahlloser islamischer Verbände, Ignoranz und
der Unwillen westlicher Intellektueller, sich mit dem Islam real zu befassen,
zu einer Bedrohung der Sicherheit und des wichtigsten Guts jeder freiheitlichen
Gesellschaft – der Meinungsfreiheit – geführt, wie man sie seit dem Terror des
nationalen und internationalen Sozialismus im 20. Jahrhundert nicht mehr für
möglich gehalten hatte. Islamkritik ist weder
Rassismus, noch Haß, noch Phobie. Sie ist Teil der vom Grundgesetz
garantierten Meinungsfreiheit.« [5]
Dies ungeachtet des Fakts, dass
es, wie der Publizist Nicolaus Fest sagt, stets erneut wiederholte Aufrufe
islamischer ›Rechtsgelehrter‹ gibt, dass man
den Westen erobern und vernichten wolle. Und es gibt in fast allen Ländern, die
eine islamische Verfassung haben, die Todesstrafe für Homosexuelle, für Apostaten und
für Ehebrecherinnen sowie die erlaubte Zwangsverheiratung von Minderjährigen. [6] Im März desselben Jahres hatte sich auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, dafür
ausgesprochen, Islamfeindlichkeit zu einem eigenen Straftatbestand zu machen.
Interessanterweise war schon im Jahr zuvor, im Oktober
2012, zu lesen, dass der deutsche Staat aus Angst vor islamischer Gewalt immer
repressiver gegen Islamkritiker vorgeht. Anlässlich der PRO-NRW-Demo gegen die
geplante DITIB-Grossmoschee in Wuppertal am 27. Oktober waren erneut sämtliche
islamkritische Karikaturen verboten worden. Im April 2016 vermerkte Thomas K. Luther, dass die
öffentlich-rechtlichen TV-Sender dazu verpflichtet
sind, mit einer 30 %-Quote eine positive Islam-Berichterstattung zu
produzieren. »Es
scheint«, so Luther, dass »die Taqiyya, die
muslimische Täuschung, bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen Eingang
findet.«
Im November 2016 veranlasste die mit dem
Bild des Islams in der deutschen Presse anscheinend nicht zufriedengestellte Bundesregierung die Herausgabe eines Handbuchs für Journalisten, damit ihnen
dieses ›bei der gewünschten Art der Berichterstattung über den Islam beiseite steht‹. Wie im
Vorwort angegeben, sollen Journalisten so berichten, dass vorhandene Ressentiments
nicht bestätigt werden, was im Klartext bedeutet: Keine Kritik am Islam. Für
die Herausgeber bildet nicht letzterer ein Problem, nein, es sind die ihre
freiheitliche Demokratie verteidigenden Bürger und ihre ›Vorurteile
und negative Einstellungen‹. Die Vereinbarkeit des Islams mit der Demokratie werde, so die
Propagandisten, ›in der islamischen Welt weitgehend akzeptiert‹. Welche islamischen Länder
nun echte Demokratien sind, wird dem Leser allerdings nicht verraten. Auf vielen
Seiten des Handbuchs findet sich eine systematische ›Entkräftung‹ aller
Argumente, die die in ›Islamfeinde‹ umgetauften Islamkritiker vorbringen. Der eigentliche Skandal besteht
darin, dass die Bundesregierung mit Steuergeldern als pro Islam-Partei in die
öffentliche Debatte eingreift. [7]
Mitte Dezember 2016 hatten sich die Mitgliedsverbände
der ›Deutschen Islam Konferenz‹ von Innenminister Thomas de Maizière
einen Lehrgang gewünscht, in dem - man
bedenke! - »Chefredakteure aller relevanten
Medien in Deutschland lernen sollen, wie man richtig über den Islam berichtet.« Ein solcher war für Januar 2017 geplant. »Damit«,
hiess es auf Seiten der Kritiker, »haben die Verbände das geschafft, wovon Lobbyisten
sonst nur träumen: Nämlich dass der Staat in den Prozess der Meinungsbildung
eingreift und Begrifflichkeiten sowie die Art, wie über etwas berichtet wird,
direkt mit den inhaltlich verantwortlichen Führungskräften der Medien
bespricht.« Das Vorhaben veranlasste Martin
Weidhaas zu einem an de Maizière gerichteten Schreiben, dessen Schluss wie
folgt lautet: »Die
Scharia, untrennbarer Teil des Islams, verlangt die Durchsetzung der Herrschaft
Allahs, mithin den Gottesstaat; dementsprechend müssen gläubige Moslems
verlangen, daß das Grundgesetz durch die Scharia abgelöst wird. Analog hierzu
haben sich die OIC-Staaten bereits mit der Kairoer Erklärung von 1990 gegen die
von der UNO beschlossenen Menschenrechte gestellt und die Gewährung von Rechten
allesamt unter den Vorbehalt der Scharia gestellt. Der Workshop könnte folglich
auch dem Fernziel der Abschaffung der freiheitliche demokratische Grundordnung dienen.
Obendrein verbietet die grundgesetzliche Trennung von Staat und Religion gemäß
Artikel 140 in Verbindung mit Art. 136–139 WRV (Weimarer Reichsverfassung,
Zusatz J.Th.) Ihr desaströses Vorhaben. Ich fordere Sie auf, Ihren islamophilen
Workshop abzusagen und diesen nicht durchzuführen. Bitte geben Sie mir wieder
Nachricht. [8]
So erklärt Thomas Böhm
von ›Journalistenwatch‹, dass wir ein Netzwerk der Islamkritik brauchen, da die
Islamisierung - wie auch in Der
Masterplan zur Islamisierung aller Länder - Von Doris Auerbach aufgezeigt - mit immer grösseren Schritten voranschreite,
was die Bürger im Alltag spürten und was von Bildern und Meldungen aus
dem öffentlichen Raum belegt wird, auch wenn das unsere Politiker und Medien
weiterhin leugnen. Während meiner Arbeit mit ›Journalistenwatch‹, so Böhm,
habe ich bereits sehr viele kluge und engagierte Islamkritiker und Aufklärer
kennengelernt und freue mich immer noch über die Vielfalt in dieser Szene. Und es gibt Helden der ersten Stunde, die immer noch auf die Strasse gehen und für die
Sache kämpfen, auch wenn ihr Leben dabei bedroht wird.
Nicolaus Fest war als ehemaliger
stellvertretender Chefredakteur der ›Bild am Sonntag‹ mit seinem Bericht
vom Juli 2014 an, wie es heisst, die Grenzen der Meinungsfreiheit gestossen,
als er seinen Kommentar ›Islam
als Integrationshindernis‹
veröffentlichte. Darin hatte er unter anderem geschrieben: »Mich stört die weit
überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund.
Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islams für Frauen und
Homosexuelle.« Zudem sei
die Religion ein Integrationshindernis. »Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst
noch steht, brauche ich auch nicht«. In einem mit der ›Jungen
Freiheit‹ im April 2014 geführten
Interview erneuerte er seine Kritik am Islam. Dieser bedrohe die
Freiheitsrechte, den Individualismus und die Gleichberechtigung, »alles, wofür unser Gemeinwesen
steht«, warnte er. Manch einer würde
diese Religionskritik als fremdenfeindlich einstufen, doch er sehe dies als
seine »gesellschaftliche Pflicht« an. »Keine Freiheit für die Feinde der
Freiheit«, betonte Fest. Er warnte ferner,
dass sich Deutschland durch die vielen Flüchtlinge, die keine Beziehung »zu diesem Land, seiner Geschichte,
seiner Kultur haben«,
dramatisch verändern werde. [9] Man stelle nun Fests Befürchtungen
den von Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit der von ihm 2006 veranlassten Gründung
der ›Deutschen Islam Konferenz‹ im Oktober letzten Jahres
ausgesprochenen Worten gegenüber: Die offene Gesellschaft muss sich ihren
Gegnern stellen. Dazu brauchen wir auch die Entwicklung eines deutschen Islams
– ein Selbstgefühl hier lebender Muslime.
[10]
Wie die Groko dem Volk droht, vor dem sie sich fürchtet Dies der Titel eines Artikels von Thomas Rietzschel,
in dem uns dieser darüber informiert, »dass in den kommenden Monaten zügig gehandelt, angeklagt und verurteilt
werden soll.« Die
grosse Koalition will nicht länger fackeln: »Ein Gesetz, das die Verbreitung von Fake-News, Haß und Hetze im
Internet unter Strafe stellt, müsse her, so schnell wie möglich, schallt es aus
den Parteizentralen von CDU und SPD.« Offensichtlich träumt man davon, Zuwiderhandelnde mit Bussen von bis zu
500.000.- Euro zu bestrafen, dies die von Rietzschel genannte Zahl. »Auch die ›Beleidigung‹ im Netz
will man noch vor der Bundestagswahl strafrechtlich verfolgen lassen.« Da heisst es für uns als Betreiber, aufzudeckende
Fakten sachlich derart unanfechtbar zu formulieren, dass den Anklägern das
Wasser abgegraben wird. »Auf der Agenda der Regierung«, so Rietzschel ferner, »steht die Einrichtung einer ›Prüfstelle‹, die Haß und Beleidigung aufdecken soll.
….. Das ist starker Tobak, eine Kampfansage, die es in sich hat. Schließlich
gibt es bisher, soweit wir wissen, kein Haßometer, mit dem sich exakt
bestimmen ließe, wann eine Nachricht, ein Kommentar oder eine Meinungsäußerung
als ›Haß und Hetze‹ einzustufen
sind.« [11] Man kann nur hoffen, dass diese weitere vom
Steuerzahler zu finanzierende Instanz nicht auch noch die linkspolitisch
ausgerichtete Amadeu-Antonio-Stiftung zur Mitarbeit anzuwerben gedenkt.
Die von der EU zwecks einer umfassenden Kontrolle
ihrer Bürger vorgesehenen Gesetze -
womit gewissermassen die Knebelung der Demokratie einhergeht - sind in dem Artikel vom 31. Mai 2015 mit dem
Titel ›Brüsseler Maulkorb‹ auf
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2407 in aller Ausführlichkeit beschrieben. Diesem
ist nicht mehr viel hinzusetzen.
Wissenswert ist darüber hinaus, dass der Ursprung der
Unterdrückung der Nennung der ethnischen Zugehörigkeit ausländischer
Straftäter, wie sie ganz allgemein eine Zeitlang praktiziert worden ist, auf
eine Forderung des Europarats zurückgeht. Dieser hatte Österreich laut einem eigenen von ihm publizierten Bericht vom Oktober 2015
dazu aufgefordert, auf Medien, die über
ausländische Kriminelle berichten, Druck auszuüben: »Die Behörden sollten darauf drängen, dass ›Medien nur dann die
ethnische Zugehörigkeit von mutmaßlichen Tätern offenlegen, wenn dies absolut
notwendig ist‹. Auch Polizei und Justiz sollten die Herkunft der Täter nur angeben,
wenn dies unbedingt nötig sei. Zudem sollte die Presse durch den Staat
dahingehend ›sensibilisiert‹ werden, damit ›Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen angemessener Raum gegeben wird, so
dass sie sich selbst präsentieren können‹. Hierzu könne
beispielsweise der Presserat mehr Macht bekommen, um gegen Medien vorzugehen.
Der Europarat sprach sich dabei für eine systematische Überwachung von
Internetforen aus, um ›Haßreden‹ zu bekämpfen. Die vorhandenen gesetzlichen Normen sollten strikter
angewendet werden, um die Aktivitäten von Organisationen einzudämmen, die
rassistische Ideologien propagieren.« [12] Angeblich
um dem Rassismus keinen Auftrieb zu verleihen,
sollte die Angabe von Hautfarbe resp. Herkunft des ausländischen Täters auch in
Fällen von Kriminalität nur in begründeten Ausnahmefällen Gegenstand der
Berichterstattung sein, was sich allerdings auf die Dauer nicht durchsetzen
liess.
Schon am 31. 8. 2015 hatte Bundeskanzlerin Merkel in
ihrer Sommer-Pressekonferenz einen grossen ›Umbruch‹ angekündigt und die Bevölkerung davor
gewarnt, regierungskritische Kundgebungen zu besuchen. Der Staat habe seine
Sicherheitsorgane angewiesen, mit aller Härte gegen die Opposition vorzugehen. »Die Toleranz hat ein Ende«, sagte Merkel vor Journalisten. Als
überaus erschreckend betrachte ich die Vorstellung der Familienministerin der
BRD, Manuela Schwesig, dass ab 2017 pro Jahr rund 100 Millionen Euro für
Präventionsmassnahmen gegen den sogenannten Rechtsextremismus zur Verfügung
stehen sollen. Davon, wie dehnbar sich die Interpretation dieses Begriffs
gestalten lässt, kann man sich ein Bild machen, wenn man bedenkt, wie jegliche
nationale Regung heute bereits mit dem Etikett Populismus belegt und
entsprechend verfemt wird.
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat jetzt am 14.
Januar ›einen konsequenten Umgang
mit Haß-Kommentaren‹ verlangt. Als
besonders intransigent werte ich seine
Forderung, dass es für solche Delikte »ein Mindeststrafmaß geben soll, um Staatsanwaltschaften und Richtern die
Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit
gleich niederzuschlagen.« Wie
Lammert ausführt, gebe es »eine
Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien, die
jeder Beschreibung spotte. Die Mindestvoraussetzungen eines zivilisierten
Umgangs miteinander würden zunehmend konterkariert. Was Politiker an
Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbarer Gewaltandrohung erlebten, sei
in keiner Weise hinnehmbar. [13]
Soweit, so gut. Jetzt schauen wir uns zum Abschluss
einmal von den Politikern selbst ausgeteilte, an Beschimpfungen grenzende
Seitenhiebe an, die sich in diesem Fall gegen die AfD richten; einige dieser
Angriffe zeichnen sich durch geradezu absurde Unterstellungen aus:
- Die
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, am 23. 1. 2016: Die AfD greife
»alle Werte unseres Zusammenlebens und den Zusammenhalt in der Gesellschaft
frontal an.« Dreyer beschreibt die AfD als ›Fremdenfeinde
und Rattenfänger‹, als eine Partei, die vor dem ›afrikanischen Ausbreitungstyp‹ warne, die Homosexuelle zählen lassen
wolle, die es für legitim halte, an der Grenze auf Flüchtlinge zu schießen [was längst berichtigt worden ist],
und die Sozialdemokraten als ›linke Gesinnungsterroristen‹ bezeichne. Sie verstehe nicht, warum dieser Partei ›ohne Not‹ eine Plattform im Fernsehen gegeben
werden soll. Die AfD sei eben ›keine ganz normale Partei›, und sie werde alles dafür tun, dass sie nicht in den Landtag komme.
- Baden-Württembergs SPD-Politiker Nils Schmid
am 20. 1. 16: »Wir wollen schon, und das ist eine Aufgabe aller Demokraten,
deutlich machen, dass es einen Unterschied zwischen dem gibt, was die AfD an
Ausländerhetze veranstaltet, und dem, was wir als demokratische Parteien
diskutieren.« Am 23. 1. 16 reitet er eine leidenschaftliche Attacke gegen die
AfD: »Anständige Leute wählen keine Rassisten.« Einig sei man
sich darin, im Kampf gegen die AfD, der er antidemokratische und rassistische
Tendenzen vorwirft, ›Rückgrat‹ zu zeigen. Für
ihn ist die AfD eine ›Partei der geistigen Brandstifter‹, und der Weg von der geistigen zur realen Brandstiftung sei kurz.
- Der bereits erwähnte Ralf Stegner fordert am
22. 2. 16: Kein ›anständiger Deutscher‹ dürfe die ›rechtsextreme AfD-Bande‹ wählen.
- Der
stellvertretende Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Robert Habeck,
bezeichnet die AfD am 14. 3. 16 als ›NPD für Besserverdienende‹ und ›Rassisten im Schafspelz‹ und charakterisiert sie zudem als Verfechter von Gewalt, Intoleranz und
Rassismus, die wenig auf die Menschenwürde geben. Auch sieht er die Partei als
mitverantwortlich dafür, »dass jede zweite Nacht in Deutschland eine
Flüchtlingsunterkunft brennt.«
- Der
Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, am 15. 3.
16: Der AfD sei es gelungen, dem »vorhandenen rechtsradikalen Gedankengut« eine
»neue Heimat« zu geben, während der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in
Deutschland, Aiman Mazyek, die Partei mit der NSDAP vergleicht und ihr auch noch
Antisemitismus unterstellt.
- Der hessische SPD-Chef Thorsten
Schäfer-Gümbel am 26. 3. 16: Die Reden einiger AfD-Politiker seien »von denen
von Neonazis kaum zu unterscheiden.« »Die AfD ist eine in Teilen stramm
rechtsextreme Partei.«
- Während, kaum verwunderlich, Heiko Mass die
AfD als nationalistisch, autoritär und frauenfeindlich bezeichnet, Frank-Walter
Steinmeier zur AfD erklärt: »Da fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime
in Flammen setzt« und »Wir brauchen keine AfD im Abgeordnetenhaus. Diesen
Brandsatz kann man in der Wahlkabine löschen«, Sigmar Gabriel der AfD eine ›offen rassistische‹ Gesinnung bescheinigt, sind die am 18. 7. 16 erfolgten Aussagen der Integrationsbeauftragten der BRD, Aydan Özoguz, schlichtweg nicht zu überbieten: Die AfD liefere mit ihren
rechtspopulistischen Parolen Rekrutierungsargumente für Salafisten. »Der Rechtspopulismus, wie ihn die
AfD verkörpert, macht es für Salafisten leichter, ein Feindbild zu
konstruieren, nach dem Motto: Wir müssen uns wehren«, erklärt Özoguz. »Der AfD ist nichts an einem
solidarischen Miteinander gelegen, sie spaltet nur.« Wieviel Intelligenz Feststellungen dieser Art zu attestieren ist, sei dahingestellt.
Dies stellt nur eine winzige Auslese aus all den
Diffamierungen dar, die sich unsere Volksvertreter zuschulden kommen lassen
haben. Wo lässt sich hier ein ›zivilisierter Umgang‹ miteinander ausmachen? Mit anderen Worten: Sie sollten zunächst einmal bei sich selbst aufräumen
…..
Offizielle lnternetseite
des Europaparlament: http://www.europarl.europa.eu/portal/en
[1] Quelle: Inter Info Linz Folge 457 vom Januar 2017 [2] http://www.danisch.de/blog/2013/09/19/eu-recht-meinungsverbrechen-frontalangriff-auf-die-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit/ 19. 9. 13 Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers -
EU-Recht ›Meinungsverbrechen‹: Frontalangriff auf die Meinungs- und
Wissenschaftsfreiheit http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE
PROMOTION OF TOLERANCE [3] https://dejure.org/gesetze/GG/5.html Grundgesetz – Art. 5 (1): Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. [4] TOPIC 32.
Jahrgang, Nr. 2 vom Februar 2012
[5]
http://www.pi-news.net/2013/04/zur-neuesten-achtung-der-islamkritik/ 15. 4. 13 Zur neuesten Ächtung der Islamkritik – Von
Michael Mannheimer [6] https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/warum-tun-wir-uns-das-an/ 24. 7. 16
Warum tun wir uns das an? - Von Nicolaus Fest [7] https://philosophia-perennis.com/2016/11/08/journalistenhandbuch-islam/ 8. 11. 16 Journalist kritisiert: Der Staat greift in
den Prozess der Meinungsbildung ein; Frankfurt am Main (kath.net/idea) [8] http://www.kath.net/news/57879 19. 12. 16 [9] https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/ 9. 4. 15 [10] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article158499365/Die-offene-Gesellschaft-muss-sich-ihren-Gegnern-stellen.html 4. 10. 16
[11] http://www.achgut.com/artikel 18. 12. 16 wie_die_groko_dem_volk_droht_vor_dem_sie_sich_fuerchtet Von Thomas Rietzschel [12] https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2015/europarat-medien-sollen-auslaenderkriminalitaet-verheimlichen/ 13. 10. 15 Europarat: Medien sollen
Ausländerkriminalität verheimlichen [13] http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/beschimpfung-von-politikern-lammert-droht-frustrierten-buergern-mit-strafverfolgung-a2023599.html 14. 1. 17
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