Die Masseneinwanderung endlich stoppen

Am 9. Februar 2014 hatten sich Volk und Stände mit der Volksinitiative

»Gegen Masseneinwanderung« für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Wie das zu tun ist, schreibt die Verfassung [Art. 121a BV] im Detail vor: Insbesondere durch jährlich festgelegte Kontingente und Höchstzahlen, einen Inländervorrang bei der Rekrutierung von Arbeitskräften sowie die Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken und des Familiennachzugs. Wie die Erfahrung gezeigt hat, senkt dieses Konzept die Masseinwanderung massiv und die Unternehmen erhalten trotzdem jene Arbeitskräfte, die sie im Inland nicht finden. 

Der Nationalrat hat das vorgeschriebene Konzept in keinster Weise umgesetzt   
Anlässlich der Pressekonferenz der SVP vom 26. Oktober hat Ständerat Peter Föhn erläutert, wie er sich auf dieser Basis in der zuständigen ständerätlichen Kommission erneut für eine verfassungstreue Umsetzung einsetzen wird. Nachdem die freie Einwanderung gegen Ende der 1960er Jahre unkontrollierbar geworden war, steuerte die Schweiz die Einwanderung zwischen 1970 und 2002 [teilweise bis 2007] mit Kontingenten, Höchstzahlen und einem Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt. Die Zuwanderung pendelte sich damit je nach Konjunkturlage bei 20'000 bis etwas über 30'000 Personen ein, in einzelnen Jahren etwas höher oder tiefer. Dabei konnte die Schweizer Wirtschaft auch bei starkem Wirtschaftswachstum stets die notwendigen Arbeitskräfte rekrutieren. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung auf netto durchschnittlich 80‘000 Personen pro Jahr explodiert, was jedes Jahr eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt Luzern bedeutet. Seit der vollständigen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 sind netto insgesamt über 750'000 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz eingewandert, was annähernd der Einwohnerzahl des Kantons Waadt entspricht. Die Folgen einer solchen masslosen Zuwanderung, welche der Schweiz in absehbarer Zeit 10 Millionen Einwohner bescheren wird, sind mittel- und langfristig nicht tragbar.  

Nationalrat beschliesst das Gegenteil des Verfassungsauftrages 
Deshalb hatten sich Volk und Stände gegen alle Voraussagen am 9. Februar 2014 für eine Beendigung der Personenfreizügigkeit mit der EU ausgesprochen und der Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« mit ihrem klaren Konzept  zugestimmt. Der Nationalrat hat nun aber genau das Gegenteil des Verfassungsauftrages beschlossen, indem er die eigenständige Steuerung der Zuwanderung nicht festschreibt und die Personenfreizügigkeit zementiert. Der sogenannte Inländervorrang light hat nichts mit einem Vorrang inländischer Arbeitskräfte zu tun, sondern ist lediglich eine eingeschränkte Meldepflicht für offene Stellen. Da die EU mit der Schweiz nicht über eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln will, ist klar, dass die Schweiz die Vorgaben der Bundesverfassung eigenständig umzusetzen hat.  

Volk und Ständen verpflichtet  -  Von Peter Föhn 
Als Ständerat bin ich per Definition dem Volk UND den Ständen verpflichtet, die am 9. Februar 2014 Ja zur Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« sagten. Rekordhohe 55.8 % der Stimmberechtigten setzten sich mit der Vorlage auseinander und gingen an die Urnen. 12 Kantone und 5 Halbkantone stimmten der Initiative zu. Das Ergebnis ist somit kein Zufall. Der Abstimmungskampf war extrem intensiv. Von Anfang an war klar, dass eine selbständige Steuerung der Zuwanderung Massnahmen bedingt, die dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU zuwiderlaufen können. Davor warnte der Bundesrat und alle Gegner der selbständigen Steuerung der Zuwanderung und es stand auch klar im Abstimmungsbüchlein. Das Volk nahm also ganz bewusst gewisse negative Folgen des Entscheids in Kauf. Dies aufgrund der gemachten schlechten Erfahrungen mit dem Freizügigkeitsabkommen und bedingt durch eine 10fach höhere Zuwanderung als ursprünglich versprochen. Die Abstimmung über die Volksinitiative war somit auch eine Volksabstimmung über das Freizügigkeitsabkommen: Eigenständig steuern heisst ohne EU! 

Falsche Versprechungen des Bundesrat  
Nach der Abstimmung über die Volksinitiative gaben sich die Bundesräte zunächst als gute Demokraten und vor allem als gute Verlierer: »Der Verfassungsartikel zur Beschränkung der Zuwanderung muss strikt umgesetzt werden«, erklärte die Justizministerin bei jeder Gelegenheit [Aargauer Zeitung vom 12. September 2014]. Ein paar Monate später tönte es schon weniger euphorisch: »Wir gehen Schritt für Schritt, ohne Zeit zu verlieren, aber auch ohne unnötige Hektik«, sagte die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga im Februar 2015 vor den Medien.  Danach wirkte die EU-Kommunikationsmaschinerie weiter auf die Schweizer Politik ein. Mit dem Ergebnis, dass es am 29. Mai 2016 von CVP-Präsident Gerhard Pfister wie folgt tönte: »Wir sollten uns jetzt auf eine rasche Umsetzung im Inland konzentrieren und nicht weiter zuwarten, in der Hoffnung, die EU komme uns noch entgegen. Wir müssen es durchziehen« [Schweiz am Sonntag]. Bis zur Behandlung der Vorlage im Nationalrat war die Parlamentsmehrheit jedoch offenbar weichgekocht. Übriggeblieben ist bekanntlich eine Lösung, die nicht einmal ansatzweise als strikte Umsetzung der Verfassung bezeichnet werden darf.  

Zu weit entfernt für Kompromisse  
Es gibt Situationen im Leben, in denen man keinen Kompromiss finden kann. Hier stecken wir offenbar in so einer Situation. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, basiert die Diskussion in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats auf der ungenügenden nationalrätlichen Null-Lösung. Man wolle den Nationalratsbeschluss noch verschärfen, kündigten einige Ratskollegen an. Was ich bisher aber an angeblichen Verschärfungen sehe, sind faktisch zusätzliche flankierende Massnahmen, an denen die Wirtschaft mit Sicherheit keine Freude haben wird. Ein Zuweisungsrecht von Stellensuchenden durch das RAV an den Arbeitgeber, die Verpflichtung des Arbeitsgebers zu einem Vorstellungsgespräch sowie die Kurzbegründung der Ablehnung von Inländer-Bewerbungen verkomplizieren Stellenausschreibungen auf bürokratische Weise. Sie verunmöglichen auch Bewerbungen von Leuten, die nicht beim RAV gemeldet sind, also von jenen, die etwa eine Stelle zwecks Stellenwechsel suchen. Mit solchen Massnahmen senkt man die Zuwanderung nicht. Man löst damit auch nicht die Probleme des Schweizer Volkes, die durch die massenhafte Einwanderung entstanden sind. Mein Konzeptantrag zur Umsetzung der Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung«, welcher in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats eingebracht wird, ist die einzige  verfassungskonforme Lösung, die derzeit auf dem Tisch liegt. Er wird von Ständeratskollege Thomas Minder mit zusätzlichen Anträgen unterstützt. Nur dieses Konzept setzt den Verfassungsauftrag einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten, zu dem das Volk und die Stände Ja gesagt haben, um. Als Ständerat muss und werde ich mich daran halten. Mit allen anderen Lösungsansätzen wird diese Souveränität aus der Hand gegeben. Und das will ich verhindern.  [1]   

In einer noch nie dagewesenen Aktion, schreibt auch Nationalrat Adrian Amstutz, brach der Nationalrat am 21. September 2016 mit 126 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Verfassung; er setzte keinen einzigen Punkt der von Volk und Ständen angenommenen Initiative »Gegen Masseneinwanderung« um. Das ist eine Missachtung des Volkswillens, wie es sie in dieser Form in der Geschichte der Eidgenossenschaft noch nie gegeben hat. Wie bei der BREXIT-Abstimmung in Grossbritannien hat das Schweizervolk nur ein Ziel, nämlich die Kontrolle über die Zuwanderung wiederzuerlangen. Wer behauptet, die SVP hätte kein Konzept zur Umsetzung der »Masseneinwanderungs-Initiative« eingebracht, macht sich  zum billigen Sprachrohr der Verfassungsbrecher-Parteien. Das SVP-Konzept zur Umsetzung der Initiative wurde von Volk und Ständen gutgeheissen und steht verbindlich in der Bundesverfassung [Art. 121a].  

Die Schweiz muss ihre Zuwanderung eigenständig steuern und dafür jährliche Höchstzahlen und Kontingente festlegen. Bei der Festlegung dieser Massnahmen gilt ein Inländervorrang. Zudem ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen. Mit einem ganzen Paket an Anträgen wollte die SVP die bundesrätliche Vorlage im Nationalrat auf Verfassungsmässigkeit trimmen; jetzt werden Ständerat Peter Föhn und Ständerat Thomas Minder auch in der kleinen Kammer entsprechende Anträge machen. Das vorliegende Umsetzungskonzept von Peter Föhn ist nach wie vor das einzige, welches den Volkswillen wirklich umsetzt. Im Nationalrat wurde letztlich ohne jegliche Wirkung nur eine Kann-Formulierung für die Einführung einer Stellenmeldepflicht bei Überschreiten eines Schwellenwertes eingeführt. Weitergehende Massnahmen unterstehen einem Vetorecht der EU. Seien wir ehrlich: Die Mehrheit des Nationalrats witterte die Chance, der SVP mit der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eins auswischen zu können. Doch getroffen hat die Ratsmehrheit nicht die SVP, sondern den Kern der direkten Demokratie und damit Volk und Stände. Nationalräte, die Volksentscheide und die Verfassung derart mit Füssen treten, gehören abgewählt. Die zahlreichen empörten Rückmeldungen aus der Bevölkerung nach dem demokratiezerstörenden Verfassungsbruch im Nationalrat sprechen eine deutliche Sprache. Insofern bin ich überzeugt, dass es vielen der Verfassungsbrecher heute noch gar nicht bewusst ist, was sie in ihrer blinden SVP-Abneigung gegenüber Volk und Ständen angerichtet haben.   

FDP und CVP machen sich zu Handlangern der Linken  
Die vom Nationalrat verweigerte Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative soll verschärft werden, versprachen FDP- und CVP-Ständeräte im Vorfeld in den Medien. Jetzt müssen wir feststellen, dass deren Anträge Arbeitgeber dazu verpflichten wollen, eine bestimmte Anzahl von Personen aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zum Bewerbungsgespräch einladen zu müssen. Wo bleibt da der freie Arbeitsmarkt für alle anderen Inländer und die Arbeitgeber? Im Weiteren sollen Arbeitgeber Ablehnungen von solchen RAV-Bewerbungen schriftlich begründen und die Behörden können dagegen sogar Einsprache erheben. Bei allem Respekt: Aber das ist Gewerkschaftspolitik in Reinkultur und eine ausufernde Bürokratie, welche um ein Mehrfaches grösser ist  als ein effizient organisiertes Kontingentssystem unter Anwendung des bewährten Inländervorrangs. Die SP hat offensichtlich im Hintergrund zusammen mit den Architekten der FDP ganze Arbeit geleistet. Damit verabschiedet sich die FDP - und in deren Schlepptau auch die CVP - definitiv ins linke politische Lager.  

Freizügigkeitsabkommen raubt uns die Souveränität  
Wir müssen heute feststellen, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU der Schweiz jede Souveränität in der Gestaltung der Ausländerpolitik raubt. Es führt dazu, dass von der Wirtschaft dringend benötigte Chemiker aus den USA, Programmierer aus Indien oder Finanzspezialisten aus Singapur (sogenannte Drittstaaten) vom Schweizer Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Im Gegenzug geraten Stellen und Löhne der Schweizerinnen und Schweizer durch die uneingeschränkte Massenzuwanderung aus der EU immer mehr unter Druck. Einen Vertrag, über den man nicht verhandeln kann, muss man kündigen! Wenn die EU angesichts der 10fach höheren Zuwanderungszahlen als die dem Schweizervolk bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten nicht verhandeln will, beweist dies lediglich, dass wir mit dem Freizügigkeitsabkommen übers Ohr gehauen wurden. So bleibt früher oder später nichts anderes übrig als die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mittels Volksabstimmung. Nationalrat und Ständerat wären also gut beraten, die Masseneinwanderungs-Initiative im Sinne der Verfassung umzusetzen. Mit wirkungslosen Scheinkorrekturen beim Inländervorrang - zur vorübergehenden Volksberuhigung - und der Missachtung aller übrigen Verfassungspunkte ist es auf jeden Fall nicht getan. 

Passiert dies nicht, ist die SVP gezwungen, die Kündigung des Freizügigkeitsabkommen ernsthaft ins Auge zu fassen.  [2]  

Die »Entrechtung des Souveräns« heisst das Ziel  
Es scheint fast, legt Ulrich Schlüer dar, als hätte der Bundesrat das Ringen um den Rahmenvertrag  – um die formelle Unterwerfung der Schweiz unter die Oberhoheit der EU –  aufgegeben. Dies, weil er das Unternehmen Rahmenvertrag offenbar nicht mehr gewinnen zu können glaubt. Dieses äusserliche Resignieren hat freilich nicht zur Folge, dass Bundesbern den Entscheid des Souveräns gegen die Masseneinwanderung  – am 9. Februar 2014 an den Urnen einwandfrei Tatsache geworden –  endlich respektieren und umsetzen würde. Vielmehr sucht die Landesregierung ganz einfach einen neuen Weg, um die Schweiz der EU so zu unterstellen, dass sie einer eigenständigen freien Entscheidungsmöglichkeit auf Dauer beraubt wird.

Der neueste Trick 
Der Bundesrat hat soeben einen direkten Gegenvorschlag zur sogenannten Rasa-Initiative in Aussicht gestellt; letztere will den am 9. Februar 2014 Tatsache gewordenen Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung schlicht und einfach annullieren. Zwar verfolgt der Bundesrat das genau gleiche Ziel, er erachtet dieses aber nur dann als erreichbar, wenn es der Bevölkerung  - hinter einem undurchdringlichen Vorhang verharmlosender Polit-Floskeln verschleiert  -  untergeschoben werden kann. Mit diesem Ziel vor Augen plant er seinen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Details zu diesem geplanten Gegenvorschlag hält die Landesregierung vorderhand noch zurück, solange, bis nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Nicht-Umsetzung der vom Souverän angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung formell beschlossen hat. Materiell plant die Landesregierung indessen, alle seitens der Schweiz je mit der EU getroffenen Vereinbarungen in den Rang allgemein gültigen Völkerrechts zu erhöhen, womit all diese Vereinbarungen den Bestimmungen in unserer Bundesverfassung vorgehen würden.  

Gelänge dem Bundesrat dieses Vorhaben, dann bräuchte er den Artikel zur Begrenzung der Masseneinwanderung in der Bundesverfassung nicht mehr zu streichen. Denn dieser Artikel erhielte, sobald bilaterale Vereinbarungen den Vorrang vor Verfassungsrecht erhielten, gleichsam automatisch den Zusatz, dass er nur soweit umgesetzt werden darf, als Brüssel dies zulässt. Die Bundesverfassung wäre dann nur noch soweit verbindlich, als es Brüssel gestatten würde. 

Damit wird klar: Auch mittels des von der Landesregierung derzeit noch zurückgehaltenen, im wesentlichen aber feststehenden Gegenvorschlags zur Rasa-Initiativewürde die Schweiz zu einem Untertanenland Brüssels, hinter was für verharmlosenden Floskeln  - Erneuerung des bilateralen Wegs..… etc. -  die vorgesehene Abwertung der Bundesverfassung auch immer getarnt würde.  [3]  

 

[1]  Die Anträge von Ständerat Peter Föhn und von Ständerat Thomas Minder bez. Ausländergesetz, Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen vom 31. Oktober 2016 im Wortlaut siehe    https://gallery.mailchimp.com/0697da8aebf300d573618da7b/files/161031_AuG_Antr%C3%A4ge_SPK_S_mit_Begr%C3%BCndung_d.pdf  resp.   http://www.svp.ch/aktuell/referate/volk-und-staenden-verpflichtet/  27. 10. 16

[2]  http://www.svp.ch/aktuell/referate/zuwanderung-selber-steuern-und-markant-senken/   27. 10. 16

[3]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/mit_list_und_tuecke-2891  28. 10. 16 Der Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» von Ulrich Schlüer