Sommarugas »Volksrepublik Schweiz« - Enteignungen zugunsten von Migranten

Mit dem Begriff Volksrepublik, »Volksherrschaft des Volkes«, tarnten die

Kommunisten, solange das Sowjet-Imperium seine Furcht einflössende Herrschaft zu behaupten vermochte, ihre uneingeschränkte Diktatur, die konsequente Entmachtung und Entrechtung von Völkern und Bürgern. Das Gegenteil einer Volksrepublik ist die auf rechtsstaatlichem Fundament aufgebaute Demokratie mit ihrer vom Volk demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, die Freiheitsrechte und Einflussmöglichkeiten der Bürger ebenso garantiert wie die Gewaltentrennung. 

Einspruchsgewährleistung  
Zum Rechtsstaat gehört auch, dass sich die Bürger zur Wehr setzen können, wenn Vorgänge oder Vorhaben in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft die eigene Freiheit oder das persönliche Eigentum zu beeinträchtigen drohen. Das gilt insbesondere für das Baurecht. Ein Bürger muss sich Bauten, die der demokratisch beschlossenen Bauordnung nicht entsprechen, nicht gefallen lassen. Er kann dagegen den Rechtsweg beschreiten. Bundesbern musste in der Vergangenheit mehrfach erfahren, dass von der Bundesverwaltung gewünschte Bauten zur Unterbringung von Migranten in betroffenen Gemeinden auf Widerstand stiessen. Und dass sich das Justizdepartement diesem Widerstand beugen musste. Solches will sich Frau Sommaruga, Chefin des Justizdepartements, offensichtlich nicht länger gefallen lassen. 

Asylgesetz-Revision schafft Enteignungsmöglichkeit  
Deshalb will sich Frau Sommaruga mittels jener Asylgesetz-Revision, über welche das Volk am 5. Juni zu entscheiden hat, ein sehr weitgehendes Enteignungsrecht sichern – für Enteignungen zugunsten von Migranten auf Kosten hiesiger Gemeinden, hiesiger Bürger, langjähriger Mieter oder Grundeigentümer. Eine derartige Eigentumsbeschlagnahme soll gleiche Priorität erhalten wie Enteignungen zugunsten unabdingbar notwendiger Einrichtungen für die Landesverteidigung oder auch für die Erstellung öffentlicher Verkehrsanlagen (Bahnlinien, Autobahnen usw.). Die Verfahren, die Bundesbern durchsetzen möchte, sehen ein wahrhaft spektakuläres Vorgehen vor, ein Vorgehen, wie es Volksrepubliken abgeschaut worden sein könnte.  

Plangenehmigung 
Neu- oder Umbauten beginnen mit Planungen. Dazu legt das revidierte Asylgesetz ein neues Plangenehmigungs-Verfahren fest. Es soll dem  Departement Sommaruga das Recht einräumen, Ansprüche für den Bau und die Nutzung von Liegenschaften für Migranten zu stellen. Damit kann das Departement Sommaruga fortan sich selbst, also das gleiche Departement Sommaruga beauftragen, eine Planung einzuleiten. Der Entscheid über das Ergebnis dieser Planung soll dem Departement Sommaruga vorbehalten werden – dem gleichen Departement, das mittels Anspruch die Planung eingeleitet und damit auch durchgeführt hat. Den vom Entscheid des Departements Sommaruga Betroffenen bleibt weiterhin ein Recht auf Einsprache erhalten. Die Einsprache wäre beim Departement Sommaruga anzubringen. Über die Annahme oder Ablehnung  - z.B. aufgrund mangelhafter Begründung der Einsprache -  würde das Departement Sommaruga entscheiden. Eine akzeptierte Einsprache würde anschliessend dem Departement Sommaruga zur Behandlung übergeben. Den Entscheid über die Einsprache würde schliesslich das Departement Sommaruga treffen. Der Beschwerdeführer wäre ohnmächtiger Zuschauer eines Vorgangs, bei dem der Verursacher der Beschwerde gleichzeitig allmächtiger Richter über die Beschwerde wäre. Zugegeben: Wären materielle Ansprüche Teil der Beschwerde, bliebe dem Beschwerdeführer immerhin ein Rekursrecht zum Weiterzug des Verfahrens ans Bundesverwaltungsgericht, allenfalls gar ans Bundesgericht.

Abgekürztes Verfahren 
Das Gesetz – so es der Souverän am 5. Juni annimmt – überlässt den Entscheid, ob für die Plangenehmigung wegen angeblich geringfügiger Auswirkungen allenfalls ein abgekürztes Verfahren gewählt werden kann, dem Departement Sommaruga. Gestattet das Departement Sommaruga dem Departement Sommaruga das abgekürzte Verfahren, dann wäre es von Ausschreibungen befreit. Es müsste nur noch die direkt Betroffenen orientieren. Möchten diese Direktbetroffenen Einsprache erheben, kommt das eben beschriebene Einspracheverfahren zum Zug, das die uneingeschränkte Entscheidungskompetenz dem Departement Sommaruga überlässt. 

Enteignung 
Das revidierte Gesetz wird dem im Departement Sommaruga angesiedelten Staatssekretariat für Migration sodann die Kompetenz einräumen, für die Errichtung oder Nutzung von Liegenschaften durch Migranten die Enteignung von Liegenschaften oder Grundstücken zu verlangen. Das Enteignungsgesuch hat dieses Staatssekretariat bei seiner vorgesetzten Stelle, dem Departement Sommaruga, einzureichen. Die Ermächtigung, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, ist also dem Departement Sommaruga vorbehalten. Betroffene haben dabei das Recht, gegen den Ermächtigungsentscheid Einsprache zu erheben. Ihre Einsprache haben sie beim Departement Sommaruga anzubringen. Das Departement Sommaruga entscheidet über die Zulassung der Einsprache. Fällt der Entscheid positiv aus, ist das Departement Sommaruga zur materiellen Prüfung der Einsprache verpflichtet. Der sich daran anschliessende Entscheid über die Einsprache ist dem Departement Sommaruga vorbehalten. Wer dagegen Rekurs erheben will, hat diesen beim Departement Sommaruga anzubringen. Über die Zulassung eines Rekurses entscheidet das Departement Sommaruga. Wird auf Zulassung entschieden, hat das Departement Sommaruga die Einsprache inhaltlich zu behandeln. Den Entscheid über die Einsprache trifft wiederum das Departement Sommaruga. Enthält das Rekursbegehren auch Entschädigungsforderungen, dann ist immerhin ein Weiterzug des Departementsentscheids ans Bundesverwaltungsgericht, gegebenenfalls auch ans Bundesgericht möglich.

Einseitigere, ja skrupellosere Kompetenz-Anhäufung, als sie sich das Departement Sommaruga mit der Revision des Asylgesetzes zuschanzen will, kann man sich kaum mehr vorstellen


Weshalb die Revision? 
Ins Gewicht fällt dabei, dass die Masseneinwanderung, welche die Revision des Asylgesetzes überhaupt nötig macht, eindeutig das Resultat der Nicht-Umsetzung sowohl der Ausschaffungs-Initiative als auch der Initiative gegen die Masseneinwanderung ist. Das im Blick auf die Nicht-Vornahme dieser Umsetzung seinen Dienst der Schweiz gegenüber verweigernde Departement Sommaruga versucht sich also mit der Revision des Asylgesetzes sozusagen die geballte Macht über alle Folgemassnahmen, die aufgrund der bundesrätlichen Passivität hinsichtlich der sich ungebremst fortsetzenden Masseneinwanderung erforderlich werden, zu sichern, bis hin zur Enteignung von Eigentum in heutigem Besitz von Kantonen, Gemeinden und Privatpersonen.  

Das in der Verfassung jedem Bürger gewährleistete Recht auf Eigentum würde damit in bedenklichem Ausmass ausgehöhlt. Und dies mit Verfahren, wie sie in Volksrepubliken unseligen Angedenkens an der Tagesordnung waren. Das die Verfassung verletzende Nicht-Handeln des Departements Sommaruga gegenüber der Masseneinwanderung nimmt dessen Chefin zum Anlass, sich zur Herrin über Enteignungsverfahren aufzuschwingen, wie man sie in vergleichbarer Form bisher nur aus Diktaturen gekannt hat.

Die Masseneinwanderung setzt sich dank bundesrätlicher Dienstverweigerung ungebremst fort: Gute Nacht Rechtsstaat! Gute Nacht Demokratie!  [1]

 

Immer schneller in die Hängematte unseres Staates 
schreibt Nationalrat Bruno Walliser, Gemeindepräsident von Volketswil [2]. Trotz der vielen abgelehnten Asylentscheide finden kaum mehr Rückführungen statt. Auch tauchen viele Asylanten mit negativem Asylentscheid in unserem Land unter. Für viele Gemeinden tickt langsam aber scheinbar unaufhaltsam die finanzielle Sozialhilfe-Zeitbombe. Die Rückführungen und kontrollierten Ausreisen stagnieren, dies trotz der in unserem Land sprunghaft angestiegenen Asylzahlen der letzten Jahre. 2015  reisten nur rund 9'000 Personen aus oder konnten ausgeschafft werden. Dies entspricht gerade einmal 23 % bei knapp 40'000 Asylgesuchen. 

Kaum integrierbar 
Die Mehrheit der Asylsuchenden ist weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt integrierbar. Unsere christlich geprägte Kultur wird immer mehr unterwandert. Nach 5 bis 7 Jahren in der Schweiz bezahlt nicht mehr der Bund für die Asylbewerber, sondern die Kantone und Gemeinden über die Sozialhilfe. Doch auch zuvor, solange der Bund noch zahlt, zahlen in Wirklichkeit wir es mit unseren Steuergeldern. Das geht in der Diskussion fast vergessen.  

Endstufe Sozialhilfe 
Im Jahr 2012 waren Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zu über 82 % von der Sozialhilfe abhängig. Die grosszügige Schweizer Unterstützung umfasst nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch weitere Leistungen in den Bereichen Krankenkasse, Zahnarzt, Sprachkurse, Schulen, Berufsausbildung usw. Unser Sozialsystem ist nicht für diese Personengruppe geschaffen worden, die nie Steuern und Abgaben bezahlt hat. Für die Gemeinden bedeutet dies Ausgaben in Millionenhöhe für die Sozialhilfe, anstatt für Bildung und den Unterhalt sowie den Ausbau der Infrastruktur. Die Revision des Asylgesetzes macht aus Schweiz eine Wohlfühloase für Asylsuchende. 

Die Asylgesetzrevision, über welche wir am 5. Juni abzustimmen haben, dient der gewaltig wachsenden Asylindustrie in unserem Land und schafft eine solche -neue Wohlfühloasefür die Asylsuchenden, einen Gratis-Rechtsbeistand inklusive. Das eigentliche Problem wird nicht angegangen. Die meisten Asylbewerber können es sich mit dem Status vorläufig aufgenommen in der Hängematte unseres Sozialstaates gemütlich machen. Ausweisungen und Rückführungen finden, wie gesagt, so gut wie keine statt. Auch Rückflügen ins Heimatland zwecks Heirat und Familiennachzug steht oftmals nichts im Wege. Zum Teil noch mit Unterstützung fleissiger Asylsozialarbeiter. Die Kundschaft wird gut behandelt! Am Schluss landen die allermeisten in der Sozialhilfe der Wohngemeinde.  

Und dies für Generationen.

Aus diesem Grund:

am 5. Juni unbedingt Nein zur Asylgesetz-Revision stimmen

 

 

[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/sommarugas_volksrepublik_schweiz-2666  
Der Freitags-Kommentar vom 29. April 2016 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit»

[2]  https://www.svp.ch/aktuell/editorials/immer-schneller-in-die-haengemattee2809c-unseres-staates/   27. 4. 16