Verfehlte Revision des Asylgesetzes - Von Nationalrat Gregor Rutz 18.10.2015 20:51
Die Situation im Asylbereich ist besorgniserregend: Die Migrationsströme aus Afrika
und dem
Nahen Osten nehmen immer mehr zu, was die Infrastrukturen in Europa zusehends
überlastet. Grenzkontrollen sind kaum mehr möglich, und die Regeln im
Asylbereich scheinen ausser Kraft gesetzt. Seit Monaten weist die SVP auf diese
sich anbahnenden Probleme hin. Um diese in den Griff zu bekommen, nützt es
nichts, Gesetze zu revidieren: Rasches Handeln im Vollzugsbereich ist
gefordert. Sodann darf die Attraktivität der Schweiz und der europäischen
Länder als Zieldestinationen nicht weiter gesteigert werden. Sowohl die vom
offiziellen Deutschland propagierte ›Willkommenskultur‹ als auch die im revidierten
Asylgesetz vorgesehenen Gratisanwälte
sind völlig falsche Ansätze. Darum ist es richtig, dass die SVP das Referendum
gegen die Asylgesetz-Revision ergriffen hat. Gerne werden in der derzeitigen
Diskussion Fakten verwischt oder Probleme kleingeredet. Tatsache ist: Die
Aufnahme von Flüchtlingen ist etwas anderes als der Zustrom Hunderttausender
illegaler Migranten. Derzeit hat es Europa mit letzterem Phänomen zu
tun -
und viele wollen es nicht merken. Das Dubliner Abkommen hat noch nie
funktioniert, und spätestens in diesem Jahr dürfte den meisten klar geworden
sein, dass auch die Idee des Schengener Abkommens zum Scheitern verurteilt ist.
Bei dem aktuellen Ansturm aus dem Balkan ist es unmöglich geworden, die
Aussengrenzen zu sichern und die Einwanderer korrekt zu erfassen. Mit der durch
Bundeskanzlerin Merkel an eine unbestimmte Zahl von Menschen ausgesprochenen
Einladung haben sich die europäischen Länder gleich zwei Probleme eingehandelt:
Einerseits die hoffnungsvollen Erwartungen einer riesigen Anzahl von Menschen, die
sich - meisten ohne Berechtigung - gerne hierzulande niederlassen und vom Staat
versorgt werden möchten. Auf der anderen Seite ist die innere Sicherheit
zunehmend gefährdet, indem sich im Schengen-Raum immer mehr Menschen mit
unbekannten Absichten illegal aufhalten.
Handlungsbedarf ist
klar – keine Gratisanwälte! Was zu tun
ist, liegt auf der Hand: Nur die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, ein
straffer Vollzug und die konsequente Durchsetzung der geltenden Rechtsordnung
vermögen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Stattdessen unternimmt der
Bundesrat alles Erdenkliche, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland
weiter zu steigern. Dazu gehört auch die vorgesehene Einführung eines
Anspruchs auf unentgeltliche Rechtsberatung für alle Asylbewerber.
Als ›flankierende Massnahme zum raschen
Verfahren‹ will der Bundesrat einen ›Anspruch auf eine kostenlose Beratung
und Rechtsvertretung‹ für
Asylsuchende schaffen. Ein bedingungsloser Anspruch auf kostenlose
Rechtsvertretung in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wäre ein absolutes
Novum im Schweizer Rechtssystem. Ein solches Recht würde zu einem Anstieg der
Beschwerden, längeren Verfahren und massiven Zusatzkosten führen. Das Recht auf
unentgeltliche Rechtspflege soll sicherstellen, dass allen Personen der Zugang
zur Justiz gewährleistet ist, auch wenn ihnen die notwendigen finanziellen
Mittel fehlen. So soll die Rechtsgleichheit gestärkt und auch für mittellose
Personen gewährleistet werden. Dieses in der Schweiz seit Jahrzehnten
anerkannte Grundrecht wird auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) gewährleistet. Allerdings beschränkt die EMRK den Anspruch auf
unentgeltliche Rechtsvertretung auf zivilrechtliche Angelegenheiten und
strafrechtliche Belange. Mit der Auffassung, dass der genannte Anspruch auch in
sämtlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren gelte, geht die Schweiz also
bereits heute über die Anforderungen der EMRK hinaus.
Verfassungswidrige
Ungleichbehandlung Um heute
den Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung geltend zu machen, müssen
die folgenden Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein: Es muss eine
Bedürftigkeit des Betroffenen vorliegen, die Rechtssache darf nicht
aussichtslos sein und es muss eine Notwendigkeit der Verbeiständung vorliegen.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine unentgeltliche
Rechtsvertretung nach hiesiger Praxis bereits heute (auch in Asylverfahren)
möglich. Ebenso besteht in anderen Verfahren zivil-, straf- und
öffentlich-rechtlicher Art ein entsprechender Anspruch, wenn die genannten
Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Wenn in der Schweiz nun für Asylbewerber
neu ein bedingungsloser Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung eingeführt
wird, würde dies einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit bedeuten. Die
Argumentation, Migranten seien besonders verletzlich und in ihren Grundrechten
tangiert, hält einer Prüfung nicht stand: Ein mittelloser Schweizer, der in ein
KESB-Verfahren oder in ein Verfahren betreffend Fürsorgerische
Freiheitsentziehung (FFE) involviert ist, wird in seinen Grundrechten ebenso
tangiert, muss obige Bedingungen aber trotzdem erfüllen, wenn er eine
unentgeltliche Rechtsvertretung in Anspruch nehmen will. Mit der Einführung
genereller Gratisanwälte würde der ursprüngliche Sinn des Anspruchs auf
unentgeltliche Rechtsvertretung damit ins Gegenteil verkehrt: Statt einer
Stärkung der Rechtsgleichheit würde eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
zwischen Schweizern und Migranten geschaffen.
Die Schweiz darf
nicht noch attraktiver werden Die
Aussicht auf kostenlosen Rechtsschutz, welcher bedingungslos zugesprochen wird,
macht die Schweiz für Migranten noch attraktiver. Dies ist vor dem Hintergrund
der aktuellen Situation absolut unverständlich. Dass mit den neuen Regelungen
und insbesondere mit der generellen kostenlosen Rechtsvertretung ›mittel- bis langfristig substantielle
Einsparungen erzielt‹ werden können,
wie es der Bundesrat ausführt, erscheint höchst fragwürdig. Eher dürfte das
Gegenteil eintreffen: Wenn alle Asylbewerber von Anwälten vertreten werden,
wird dies zu einem starken Anstieg der Beschwerdeeingaben führen, was die
Verfahren verlängert, und nicht etwa verkürzt.
Zusätzliche
Beschwerden führen zu einer massiven Mehrbelastung der zuständigen
gerichtlichen Instanzen, was hohe Zusatzkosten generiert. Die Schweiz hat
bereits heute die teuerste Justiz Europas: Im Jahr 2012 haben Gerichte, Bundes-
und Staatsanwaltschaften sowie unentgeltliche Rechtspflege den Betrag von 1,6
Milliarden € verschlungen, eine horrende Summe. Diese Kosten würden mit der
Einführung einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtspflege zweifellos weiter
ansteigen, während die Effizienz der Verfahren litte. Auch dies ein klarer
Grund, bei der bisherigen Regelung zu bleiben.
Gregor Rutz
ist Nationalrat von Zürich
Bald über
50‘000 Asylgesuche pro Jahr? Die
heute veröffentlichte Asylstatistik für das dritte Quartal 2015 zeigt ein
zusätzliches rasantes Ansteigen der Asylgesuche, insbesondere im vergangenen
Monat. Behörden und Medien haben in den letzten Wochen und Tagen alles
unternommen, um die sich täglich zuspitzende Lage wegen den anstehenden Wahlen
unter dem Deckel zu halten. Für die SVP ist klar, dass jetzt rasch gehandelt
werden muss. Das bestehende Asylrecht ist endlich konsequent anzuwenden. Nur an
Leib und Leben bedrohte Personen haben Anrecht auf Asyl. Die Grenzen sind zu
kontrollieren, um illegale Einreisen zu verhindern und die brutalen
Schlepperbanden abzuhalten. In die völlig falsche Richtung geht die vom
Parlament verabschiedete Revision des Asylgesetzes. Sie baut auf dem
gescheiterten Dublin-System auf und macht die Schweiz für Sozial- und
Wirtschaftsmigranten noch attraktiver. Das Volk muss die kontraproduktiven
Entscheide des Parlaments mit dem von der SVP lancierten Referendum
korrigieren.
Belastung
bereits jetzt hoch Die
Entwicklung der Asylzahlen zeigt, dass sich die Lage für die Schweiz jetzt
rasch weiter zuspitzt. Setzen sich die Zahlen des Monats September fort, wird
die Schweiz in den nächsten 12 Monaten weitere 54.000 Asylgesuche zu bewältigen
haben, was über den Rekordzahlen während des Kosovo-Kriegs liegt. Dies, nachdem
die Schweiz nun bereits seit Jahren eine der höchsten Belastungen in Europa
trägt. Im Verhältnis zur Bevölkerung hat die Schweiz (wie bereits in den
Monaten zuvor) auch im September mehr Asylgesuche verzeichnet als Deutschland (Anträge
Schweiz im September: 4.544, Anträge Deutschland: 43.071 bei 10mal mehr
Einwohnern). Die
Einführung eines bedingungslosen Gratisanwalts für alle Asylbewerber erhöht die
unmittelbare Gefahr, dass die Situation völlig aus dem Ruder läuft. Inakzeptabel
ist zudem die neu eingeführte Kompetenz des Bundes, Enteignungen für den Bau
von Asylzentren über die Köpfe Privater und Gemeinden hinweg vorzunehmen.
Die SVP lädt deshalb die Bürgerinnen und Bürger ein,
das Referendum gegen dieses Gesetz zu
unterschreiben, damit das Volk das letzte Wort hat und die falschen
Entscheide des Parlaments korrigieren kann.
Unterschreiben
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Argumentarium
Referendum
www.gratisanwälte-nein.ch SVP
Schweiz, 16. Oktober 2015
Anmerkung politonline d.a. Es
kann ja wohl nicht sein, dass die von EU-Migrationskommissar Dimitris
Avramopolous am 14. April dieses Jahres an die Europa-Abgeordneten gerichtete
Erklärung, dass die Grösse des jetzigen Zustroms leider die neue Norm sei und
dass wir uns darauf einstellen müssten, unangefochten bleiben kann. Zu den
wenigen, die den Mut haben, die Flüchtlingspolitik der EU offen infrage zu
stellen, gehört Ungarns Ministerpräsident Victor Orbán. Mit scharfen Worten
hat er Asylbewerber kritisiert, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa
kommen: »Ein deutsches Leben oder ein ungarisches
Leben steht nicht jedem zu. Nur demjenigen, der dafür gearbeitet hat.« Dass sich die zumeist islamischen
Asylsuchenden in Europa integrieren würden, glaubt Orbán nicht. »Der Islam, so Orbán, ist das Regelwerk einer
anderen Welt«. Europa müsse
seine eigene Lebensart, zu der die Freiheit der Gedanken, der Religion, der
Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gehörten,
verteidigen. Und eines stehe fest: »Hier in Ungarn entscheiden wir selber, ob wir das wollen oder nicht. Wir
wollen nicht«. Bereits am 15. 10.
hatte Ungarn zusammen mit anderen osteuropäischen EU-Staaten einen erneuten
Vorstoss zu einer verpflichtenden Aufnahmequote für Asylsuchende abgewehrt. [1] Der
FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki hat der Bundesregierung schwere Vorwürfe
gemacht: »Deutschland bricht
gerade Europarecht und verstösst gegen die Dublin-III-Verordnung, wonach wir
jeden Flüchtling in dasjenige Land zurückschicken müssen, aus dem er eingereist
ist«. Momentan könne sich aber
jeder Flüchtling aussuchen, in welchem Land er leben möchte, moniert Kubick.
Viel zu wenig
beleuchtete Fakten Mit dem Flüchtlingsstrom ist
gleichzeitig auch der Menschenhandel mit Zwangsprostituierten, Frauen- und
Kinderhandel verbunden. Insbesondere die albanische Mafia hat hier ein
lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Manfred Paulus, der bis 2003 Erster
Kriminalhauptkommissar und Leiter der Kriminalinspektion Ulm und
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg war, und gegenwärtig
an Aus- und Weiterbildungsstätten der Polizei des Bundes und der Länder tätig
ist, hat in einem Interview mit dem ›Compact Magazin‹ u.a. folgendes dargelegt: »Die Handelswege
für Frauen- und Kinderhandel haben sich verlagert: Zunächst führten mehrere
Routen von den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über verschiedene Transitländer
nach Westen. Heute ist die Balkan-Route von größter Bedeutung. Spätestens seit
dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahr 2007 gibt es über diese
Schiene einfachere Schmuggelmöglichkeiten. Die Route des Handels mit der Ware
Frau ist auch die der Flüchtlinge. Die Schlepper nutzen möglicherweise eine
bereits bestehende Infrastruktur und die Schlepper von Frauen, die der
Prostitution zugeführt werden sollen, sehen neue Profitmöglichkeiten durch die
Flüchtlinge. Es würde nicht verwundern, würden sie ihr Geschäftsfeld in diese
Richtung erweitern. Umgekehrt wurde schon früher im Rahmen des Frauen- und
Kinderhandels mit Asylanträgen agiert. So waren die ersten Verhafteten, die für
den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühlwagen auf der österreichischen
Autobahn Ende August verantwortlich gemacht wurden, Bulgaren. Es gibt da sehr
gefestigte Strukturen der Organisierten Kriminalität. Man könnte zynischerweise
von einer regelrechten Verwertungskette sprechen: Die Anwerbung oder
Rekrutierung menschlicher Ware in den Herkunftsländern, dann die Schleusung in
die Zielländer und schließlich dort die Ausbeutung von Frauen und Kindern in
der (Zwangs-)Prostitution. Menschenhandel ist die einzige Form der
Organisierten Kriminalität, wo man praktisch kein Anfangskapital braucht. Beim
Drogenhandel zum Beispiel muß
Geld in die Produktion oder zum Ankauf vorgestreckt werden, was beim
Menschenhandel entfällt: Für den Schleuser genügen als Anfangskapital
Brutalität und Skrupellosigkeit. Was die Frage angeht, ob die Albanermafia
jetzt die führende OK-Struktur in Deutschland darstellt, sagt Paulus, daß es beständig Machtkämpfe gebe, daß die Albaner jedoch in Deutschland
mittlerweile flächendeckend vertreten sind und große Rotlichtbezirke
eingenommen haben. Hierzulande, fügt er an, wird so getan, als ob aus dem
kleinen unterentwickelten Land auf dem Balkan keine Gefahr drohe. Dabei
bräuchte man nur zu schauen, was in Italien passiert ist: Dort hat im Rotlicht
nicht mehr die Ndrangheta das Sagen, sondern die Albaner; sie haben ihre
Aktivitäten sogar auf die Ostküste der USA ausgedehnt. Die Albanische Mafia ist
eine der gefährlichsten Verbrecherorganisationen der Welt. Oder nehmen wir den
Kosovo: Das Einzige, was dort wirklich funktioniert, ist doch die Organisierte Kriminalität.
Albanische Clans haben während der letzten Jahre dem ›Kanun‹, den überlieferten und
ungeschriebenen ›Gesetzen der Berge‹ wieder Leben eingehaucht.
Nicht ohne Grund, denn nach diesen Gesetzen sind Frauen und Kinder geradezu
rechtlos. Sie sind der Besitz des Mannes und können nach Belieben verschleppt
werden.
Zum einen ist Deutschland für
diese Kriminellen deswegen so attraktiv, weil dort eine hohe Nachfrage nach
illegalen Gütern, so auch nach Sexsklavinnen besteht, zum anderen, weil man bei
uns so einfach ins Land kommt, denn die
Gesetze gerade für die Zuhälterei wurden sehr gelockert. Deutschland ist
im Grunde der Puff Europas, wobei das Wort Puff bei vielen den Eindruck
erweckt, als gingen die Frauen dort freiwillig ihrer Tätigkeit nach. Da würde
ich ein großes Fragezeichen setzen. Im Bereich des Menschenhandels gibt es pro
Jahr nur 500 bis 600 Ermittlungsverfahren und noch viel weniger Verurteilungen. Das Risiko für die Täter
ist gering, zu gering. Von etwa 400.000 Frauen, die sich hierzulande
prostituieren oder die dazu gezwungen werden, sind weit über die Hälfte, in
manchen Städten und Rotlichtbezirken bis zu 90 %, Ausländerinnen. Die in den deutschen Milieus
tätigen Frauen sind nach allen polizeilichen Erkenntnissen zu 95 bis 99 % fremdbestimmt,
also im Grunde schon von daher gesehen Zwangsprostituierte. Die Schleuser und
Zuhälter wissen, daß sie in
Deutschland weitgehend risikolos agieren können. Bemerkenswert erscheint mir,
daß die Bundesrepublik deswegen
nicht nur in den ost- und südosteuropäischen Rekrutierungsländern der Opfer
einen miserablen Ruf hat. Man weiß dort sehr genau, was mit den Frauen (und
Kindern) geschieht. Auch jenseits des Rheins löste das gelegentlich
Irritationen aus. Unsere französischen Nachbarn unterscheiden sich entgegen
verbreiteter Klischeevorstellungen mit ihrer restriktiven Haltung gegenüber der
Prostitution ganz erheblich von der deutschen Großzügigkeit und Toleranz.
Während hierzulande wegen Zuhälterei aus verschiedenen Gründen - eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten,
Einräumung eines weltweit einzigartigen ›Weisungsrechts‹ für Bordellbetreiber und Zuhälter im Prostitutionsgesetz von 2002 - kaum noch angemessene Urteile wegen
zuhälterischer Betätigung ergehen, hat
Frankreich mit die härtesten Strafen von allen Staaten dieser Welt.
Davon sehr wohl wissend, haben sich zum Beispiel albanische und bulgarische
Zuhälter in den besseren Hotels des beschaulichen deutschen Städtchens Kehl am
Rhein eingenistet, um ihre Opfer von dort aus bei Tag und Nacht über die Europabrücke
ins französische Straßburg zu treiben, wo diese den Straßenstrich bereichern.
Es gibt zwar Gesetze gegen Menschenhandel, aber die haben hohe Hürden.
Gegenwärtig werden in Deutschland jährlich um die 500 Verfahren wegen
Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung registriert. Und nur einige
wenige davon, so ist begründet zu vermuten, werden bei den gegebenen
Voraussetzungen und Bedingungen mit einem
angemessenen Urteil gegen die Täter enden.« [2]
Nun hat die OK schon immer kontentübergreifend agiert,
was nichts anderes bedeutet, als dass für sie keine Grenzen existieren und hat
längst auch die Schweiz erreicht. So war der Kinder- und Menschenhandel in Albanien und im Kosovo
schon 2011 Gegenstand von Ermittlungen von Europol. Ein Bericht des britischen
Home Office hielt bereits damals fest: ›Nach
einer kürzlich durchgeführten Bewertung des Vereinigten Königreichs zählt
Albanien zu den wichtigsten Ursprungsländern für den Kinderhandel nach England.
Im Hinblick auf Anwerbung, Unterwerfung, Kontrolle und Ausbeutung der Mädchen
werden traditionelle Methoden angewendet. Ermittlungen zeigten, dass die
Händler sehr gut organisiert sind und Italien als Zwischenstation und somit als
Umschlagplatz für diese besondere Route dient‹. Am 16. 10. 2012 erfolgte in der Grenzregion Süd-Elsass,
Deutschland und Basel ein breit angelegter Polizeieinsatz gegen eine Gruppe
kosovo-albanischer Drogendealer, die sich zum Teil illegal in Frankreich
aufhielten; deren Handel soll in der Region über Jahre hinweg betrieben worden
sein. Und eine aktuelle Meldung vom 31. 7. 15 besagt folgendes: »Albanische
Drogenringe kontrollieren den hiesigen Heroinhandel, während Westafrikaner den
Kokainhandel bestimmen. In Genf hat die Polizei festgestellt, dass Albaner
damit begonnen haben, auch Kokain zu verkaufen. Im April 2015 wurden bei
Albanern in Genf und im Thurgau 16 Kilo Heroin und 1 Kilo Kokain beschlagnahmt.
Im Juli wurde ein albanischer Händler festgenommen, der sowohl Heroin als auch
Kokain auf sich trug. In Bern machte man ähnliche Feststellungen. ›Menschen mit albanischen Wurzeln sind
neben dem Heroinhandel auch vermehrt im Kokainhandel tätig‹, sagte Andreas Hofmann von der Kantonspolizei Bern. ›Es gibt albanische Gruppierungen, die
in kleinem Ausmass mit Kokain handeln‹,
heisst es auch aus St. Gallen. Die Albaner diversifizieren, weil Heroin weniger
populär ist. Der Preis sei auf 20.- Fr. pro Gramm gefallen, für Kokain müsse
der Konsument hingegen 5 x mehr zahlen.«
Man sollte
annehmen, dass die Mammut-Administration in Brüssel in der Lage sein müsste,
der OK Fesseln anzulegen. Indessen werden die Polizeikräfte vielfach abgebaut;
es bedarf somit keiner Frage, warum sich der Bürger langsam auf allen Ebenen
preisgegeben fühlt.
[1] https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/orban-der-islam-gehoert-nicht-zu-europa/ 16. 10. 15
[2] https://www.compact-online.de/unsere-gesetze-schuetzen-die-schleuser/ 28. 9. 15 Unsere Gesetze schützen die
Schleuser
Mit seiner langjährigen
Ermittlungserfahrung besonders im Bereich der Rotlichtkriminalität ist Paulus
ein gefragter Experte und trat mehrfach bei Talkshows wie Sandra Maischberger
auf. 2014 erschien sein Buch ›Organisierte Kriminalität Menschenhandel‹; Tatort Deutschland: Frauenhandel, Kinderhandel, Zwangsprostitution,
Organhandel, Handel von Arbeitskräften; Verlag Klemm & Oelschläger,
Münster und Ulm; ISBN 978-3-86281-070-3
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