Verfehlte Revision des Asylgesetzes - Von Nationalrat Gregor Rutz

Die Situation im Asylbereich ist besorgniserregend: Die Migrationsströme aus Afrika

und dem Nahen Osten nehmen immer mehr zu, was die Infrastrukturen in Europa zusehends überlastet. Grenzkontrollen sind kaum mehr möglich, und die Regeln im Asylbereich scheinen ausser Kraft gesetzt. Seit Monaten weist die SVP auf diese sich anbahnenden Probleme hin. Um diese in den Griff zu bekommen, nützt es nichts, Gesetze zu revidieren: Rasches Handeln im Vollzugsbereich ist gefordert. Sodann darf die Attraktivität der Schweiz und der europäischen Länder als Zieldestinationen nicht weiter gesteigert werden. Sowohl die vom offiziellen Deutschland propagierte Willkommenskultur als auch die im revidierten Asylgesetz vorgesehenen Gratisanwälte sind völlig falsche Ansätze. Darum ist es richtig, dass die SVP das Referendum gegen die Asylgesetz-Revision ergriffen hat. Gerne werden in der derzeitigen Diskussion Fakten verwischt oder Probleme kleingeredet. Tatsache ist: Die Aufnahme von Flüchtlingen ist etwas anderes als der Zustrom Hunderttausender illegaler Migranten. Derzeit hat es Europa mit letzterem Phänomen zu tun  -  und viele wollen es nicht merken. Das Dubliner Abkommen hat noch nie funktioniert, und spätestens in diesem Jahr dürfte den meisten klar geworden sein, dass auch die Idee des Schengener Abkommens zum Scheitern verurteilt ist. Bei dem aktuellen Ansturm aus dem Balkan ist es unmöglich geworden, die Aussengrenzen zu sichern und die Einwanderer korrekt zu erfassen. Mit der durch Bundeskanzlerin Merkel an eine unbestimmte Zahl von Menschen ausgesprochenen Einladung haben sich die europäischen Länder gleich zwei Probleme eingehandelt: Einerseits die hoffnungsvollen Erwartungen einer riesigen Anzahl von Menschen, die sich  - meisten ohne Berechtigung -  gerne hierzulande niederlassen und vom Staat versorgt werden möchten. Auf der anderen Seite ist die innere Sicherheit zunehmend gefährdet, indem sich im Schengen-Raum immer mehr Menschen mit unbekannten Absichten illegal aufhalten. 

Handlungsbedarf ist klar – keine Gratisanwälte! 
Was zu tun ist, liegt auf der Hand: Nur die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, ein straffer Vollzug und die konsequente Durchsetzung der geltenden Rechtsordnung vermögen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Stattdessen unternimmt der Bundesrat alles Erdenkliche, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland weiter zu steigern. Dazu gehört auch die vorgesehene Einführung eines Anspruchs auf unentgeltliche Rechtsberatung für alle Asylbewerber.

Als flankierende Massnahme zum raschen Verfahren will der Bundesrat einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung für Asylsuchende schaffen. Ein bedingungsloser Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wäre ein absolutes Novum im Schweizer Rechtssystem. Ein solches Recht würde zu einem Anstieg der Beschwerden, längeren Verfahren und massiven Zusatzkosten führen. Das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege soll sicherstellen, dass allen Personen der Zugang zur Justiz gewährleistet ist, auch wenn ihnen die notwendigen finanziellen Mittel fehlen. So soll die Rechtsgleichheit gestärkt und auch für mittellose Personen gewährleistet werden. Dieses in der Schweiz seit Jahrzehnten anerkannte Grundrecht wird auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet. Allerdings beschränkt die EMRK den Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung auf zivilrechtliche Angelegenheiten und strafrechtliche Belange. Mit der Auffassung, dass der genannte Anspruch auch in sämtlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren gelte, geht die Schweiz also bereits heute über die Anforderungen der EMRK hinaus.

Verfassungswidrige Ungleichbehandlung 
Um heute den Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung geltend zu machen, müssen die folgenden Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein: Es muss eine Bedürftigkeit des Betroffenen vorliegen, die Rechtssache darf nicht aussichtslos sein und es muss eine Notwendigkeit der Verbeiständung vorliegen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine unentgeltliche Rechtsvertretung nach hiesiger Praxis bereits heute (auch in Asylverfahren) möglich. Ebenso besteht in anderen Verfahren zivil-, straf- und öffentlich-rechtlicher Art ein entsprechender Anspruch, wenn die genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Wenn in der Schweiz nun für Asylbewerber neu ein bedingungsloser Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung eingeführt wird, würde dies einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit bedeuten. Die Argumentation, Migranten seien besonders verletzlich und in ihren Grundrechten tangiert, hält einer Prüfung nicht stand: Ein mittelloser Schweizer, der in ein KESB-Verfahren oder in ein Verfahren betreffend Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) involviert ist, wird in seinen Grundrechten ebenso tangiert, muss obige Bedingungen aber trotzdem erfüllen, wenn er eine unentgeltliche Rechtsvertretung in Anspruch nehmen will. Mit der Einführung genereller Gratisanwälte würde der ursprüngliche Sinn des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtsvertretung damit ins Gegenteil verkehrt: Statt einer Stärkung der Rechtsgleichheit würde eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Schweizern und Migranten geschaffen.  

Die Schweiz darf nicht noch attraktiver werden 
Die Aussicht auf kostenlosen Rechtsschutz, welcher bedingungslos zugesprochen wird, macht die Schweiz für Migranten noch attraktiver. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation absolut unverständlich. Dass mit den neuen Regelungen und insbesondere mit der generellen kostenlosen Rechtsvertretung mittel- bis langfristig substantielle Einsparungen erzielt werden können, wie es der Bundesrat ausführt, erscheint höchst fragwürdig. Eher dürfte das Gegenteil eintreffen: Wenn alle Asylbewerber von Anwälten vertreten werden, wird dies zu einem starken Anstieg der Beschwerdeeingaben führen, was die Verfahren verlängert, und nicht etwa verkürzt.

Zusätzliche Beschwerden führen zu einer massiven Mehrbelastung der zuständigen gerichtlichen Instanzen, was hohe Zusatzkosten generiert. Die Schweiz hat bereits heute die teuerste Justiz Europas: Im Jahr 2012 haben Gerichte, Bundes- und Staatsanwaltschaften sowie unentgeltliche Rechtspflege den Betrag von 1,6 Milliarden € verschlungen, eine horrende Summe. Diese Kosten würden mit der Einführung einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtspflege zweifellos weiter ansteigen, während die Effizienz der Verfahren litte. Auch dies ein klarer Grund, bei der bisherigen Regelung zu bleiben.

Gregor Rutz ist Nationalrat von Zürich 

Bald über 50‘000 Asylgesuche pro Jahr?
Die heute veröffentlichte Asylstatistik für das dritte Quartal 2015 zeigt ein zusätzliches rasantes Ansteigen der Asylgesuche, insbesondere im vergangenen Monat. Behörden und Medien haben in den letzten Wochen und Tagen alles unternommen, um die sich täglich zuspitzende Lage wegen den anstehenden Wahlen unter dem Deckel zu halten. Für die SVP ist klar, dass jetzt rasch gehandelt werden muss. Das bestehende Asylrecht ist endlich konsequent anzuwenden. Nur an Leib und Leben bedrohte Personen haben Anrecht auf Asyl. Die Grenzen sind zu kontrollieren, um illegale Einreisen zu verhindern und die brutalen Schlepperbanden abzuhalten. In die völlig falsche Richtung geht die vom Parlament verabschiedete Revision des Asylgesetzes. Sie baut auf dem gescheiterten Dublin-System auf und macht die Schweiz für Sozial- und Wirtschaftsmigranten noch attraktiver. Das Volk muss die kontraproduktiven Entscheide des Parlaments mit dem von der SVP lancierten Referendum korrigieren.  

Belastung bereits jetzt hoch 
Die Entwicklung der Asylzahlen zeigt, dass sich die Lage für die Schweiz jetzt rasch weiter zuspitzt. Setzen sich die Zahlen des Monats September fort, wird die Schweiz in den nächsten 12 Monaten weitere 54.000 Asylgesuche zu bewältigen haben, was über den Rekordzahlen während des Kosovo-Kriegs liegt. Dies, nachdem die Schweiz nun bereits seit Jahren eine der höchsten Belastungen in Europa trägt. Im Verhältnis zur Bevölkerung hat die Schweiz (wie bereits in den Monaten zuvor) auch im September mehr Asylgesuche verzeichnet als Deutschland (Anträge Schweiz im September: 4.544, Anträge Deutschland: 43.071 bei 10mal mehr Einwohnern).  Die Einführung eines bedingungslosen Gratisanwalts für alle Asylbewerber erhöht die unmittelbare Gefahr, dass die Situation völlig aus dem Ruder läuft. Inakzeptabel ist zudem die neu eingeführte Kompetenz des Bundes, Enteignungen für den Bau von Asylzentren über die Köpfe Privater und Gemeinden hinweg vorzunehmen.  

Die SVP lädt deshalb die Bürgerinnen und Bürger ein, das Referendum gegen dieses Gesetz zu unterschreiben, damit das Volk das letzte Wort hat und die falschen Entscheide des Parlaments korrigieren kann.

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Argumentarium Referendum

www.gratisanwälte-nein.ch   SVP Schweiz, 16. Oktober 2015  

 

Anmerkung politonline d.a.  
Es kann ja wohl nicht sein, dass die von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopolous am 14. April dieses Jahres an die Europa-Abgeordneten gerichtete Erklärung, dass die Grösse des jetzigen Zustroms leider die neue Norm sei und dass wir uns darauf einstellen müssten, unangefochten bleiben kann. Zu den wenigen, die den Mut haben, die Flüchtlingspolitik der EU offen infrage zu stellen, gehört Ungarns Ministerpräsident Victor Orbán. Mit scharfen Worten hat er Asylbewerber kritisiert, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa kommen: »Ein deutsches Leben oder ein ungarisches Leben steht nicht jedem zu. Nur demjenigen, der dafür gearbeitet hat.« Dass sich die zumeist islamischen Asylsuchenden in Europa integrieren würden, glaubt Orbán nicht. »Der Islam, so Orbán, ist das Regelwerk einer anderen Welt«. Europa müsse seine eigene Lebensart, zu der die Freiheit der Gedanken, der Religion, der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gehörten, verteidigen. Und eines stehe fest: »Hier in Ungarn entscheiden wir selber, ob wir das wollen oder nicht. Wir wollen nicht«. Bereits am 15. 10. hatte Ungarn zusammen mit anderen osteuropäischen EU-Staaten einen erneuten Vorstoss zu einer verpflichtenden Aufnahmequote für Asylsuchende abgewehrt.  [1]  Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki hat der Bundesregierung schwere Vorwürfe gemacht: »Deutschland bricht gerade Europarecht und verstösst gegen die Dublin-III-Verordnung, wonach wir jeden Flüchtling in dasjenige Land zurückschicken müssen, aus dem er eingereist ist«. Momentan könne sich aber jeder Flüchtling aussuchen, in welchem Land er leben möchte, moniert Kubick.  

Viel zu wenig beleuchtete Fakten 
Mit dem Flüchtlingsstrom ist gleichzeitig auch der Menschenhandel mit Zwangsprostituierten, Frauen- und Kinderhandel verbunden. Insbesondere die albanische Mafia hat hier ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Manfred Paulus, der bis 2003 Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Kriminalinspektion Ulm und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg war, und gegenwärtig an Aus- und Weiterbildungsstätten der Polizei des Bundes und der Länder tätig ist, hat in einem Interview mit dem Compact Magazin u.a. folgendes dargelegt: »Die Handelswege für Frauen- und Kinderhandel haben sich verlagert: Zunächst führten mehrere Routen von den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über verschiedene Transitländer nach Westen. Heute ist die Balkan-Route von größter Bedeutung. Spätestens seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahr 2007 gibt es über diese Schiene einfachere Schmuggelmöglichkeiten. Die Route des Handels mit der Ware Frau ist auch die der Flüchtlinge. Die Schlepper nutzen möglicherweise eine bereits bestehende Infrastruktur und die Schlepper von Frauen, die der Prostitution zugeführt werden sollen, sehen neue Profitmöglichkeiten durch die Flüchtlinge. Es würde nicht verwundern, würden sie ihr Geschäftsfeld in diese Richtung erweitern. Umgekehrt wurde schon früher im Rahmen des Frauen- und Kinderhandels mit Asylanträgen agiert. So waren die ersten Verhafteten, die für den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühlwagen auf der österreichischen Autobahn Ende August verantwortlich gemacht wurden, Bulgaren. Es gibt da sehr gefestigte Strukturen der Organisierten Kriminalität. Man könnte zynischerweise von einer regelrechten Verwertungskette sprechen: Die Anwerbung oder Rekrutierung menschlicher Ware in den Herkunftsländern, dann die Schleusung in die Zielländer und schließlich dort die Ausbeutung von Frauen und Kindern in der (Zwangs-)Prostitution. Menschenhandel ist die einzige Form der Organisierten Kriminalität, wo man praktisch kein Anfangskapital braucht. Beim Drogenhandel zum Beispiel muß Geld in die Produktion oder zum Ankauf vorgestreckt werden, was beim Menschenhandel entfällt: Für den Schleuser genügen als Anfangskapital Brutalität und Skrupellosigkeit. Was die Frage angeht, ob die Albanermafia jetzt die führende OK-Struktur in Deutschland darstellt, sagt Paulus, daß es beständig Machtkämpfe gebe, daß die Albaner jedoch in Deutschland mittlerweile flächendeckend vertreten sind und große Rotlichtbezirke eingenommen haben. Hierzulande, fügt er an, wird so getan, als ob aus dem kleinen unterentwickelten Land auf dem Balkan keine Gefahr drohe. Dabei bräuchte man nur zu schauen, was in Italien passiert ist: Dort hat im Rotlicht nicht mehr die Ndrangheta das Sagen, sondern die Albaner; sie haben ihre Aktivitäten sogar auf die Ostküste der USA ausgedehnt. Die Albanische Mafia ist eine der gefährlichsten Verbrecherorganisationen der Welt. Oder nehmen wir den Kosovo: Das Einzige, was dort wirklich funktioniert, ist doch die Organisierte Kriminalität. Albanische Clans haben während der letzten Jahre dem Kanun, den überlieferten und ungeschriebenen Gesetzen der Berge wieder Leben eingehaucht. Nicht ohne Grund, denn nach diesen Gesetzen sind Frauen und Kinder geradezu rechtlos. Sie sind der Besitz des Mannes und können nach Belieben verschleppt werden.   

Zum einen ist Deutschland für diese Kriminellen deswegen so attraktiv, weil dort eine hohe Nachfrage nach illegalen Gütern, so auch nach Sexsklavinnen besteht, zum anderen, weil man bei uns so einfach ins Land kommt, denn die Gesetze gerade für die Zuhälterei wurden sehr gelockert. Deutschland ist im Grunde der Puff Europas, wobei das Wort Puff bei vielen den Eindruck erweckt, als gingen die Frauen dort freiwillig ihrer Tätigkeit nach. Da würde ich ein großes Fragezeichen setzen. Im Bereich des Menschenhandels gibt es pro Jahr nur 500 bis 600   Ermittlungsverfahren und noch viel weniger Verurteilungen. Das Risiko für die Täter ist gering, zu gering. Von etwa 400.000 Frauen, die sich hierzulande prostituieren oder die dazu gezwungen werden, sind weit über die Hälfte, in manchen Städten und Rotlichtbezirken bis zu 90 %,   Ausländerinnen. Die in den deutschen Milieus tätigen Frauen sind nach allen polizeilichen Erkenntnissen zu 95 bis 99 % fremdbestimmt, also im Grunde schon von daher gesehen Zwangsprostituierte. Die Schleuser und Zuhälter wissen, daß sie in Deutschland weitgehend risikolos agieren können. Bemerkenswert erscheint mir, daß die Bundesrepublik deswegen nicht nur in den ost- und südosteuropäischen Rekrutierungsländern der Opfer einen miserablen Ruf hat. Man weiß dort sehr genau, was mit den Frauen (und Kindern) geschieht. Auch jenseits des Rheins löste das gelegentlich Irritationen aus. Unsere französischen Nachbarn unterscheiden sich entgegen verbreiteter Klischeevorstellungen mit ihrer restriktiven Haltung gegenüber der Prostitution ganz erheblich von der deutschen Großzügigkeit und Toleranz. Während hierzulande wegen Zuhälterei aus verschiedenen Gründen  - eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten, Einräumung eines weltweit einzigartigen Weisungsrechts für Bordellbetreiber und Zuhälter im Prostitutionsgesetz von 2002 -  kaum noch angemessene Urteile wegen zuhälterischer Betätigung ergehen, hat Frankreich mit die härtesten Strafen von allen Staaten dieser Welt. Davon sehr wohl wissend, haben sich zum Beispiel albanische und bulgarische Zuhälter in den besseren Hotels des beschaulichen deutschen Städtchens Kehl am Rhein eingenistet, um ihre Opfer von dort aus bei Tag und Nacht über die Europabrücke ins französische Straßburg zu treiben, wo diese den Straßenstrich bereichern. Es gibt zwar Gesetze gegen Menschenhandel, aber die haben hohe Hürden. Gegenwärtig werden in Deutschland jährlich um die 500 Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung registriert. Und nur einige wenige davon, so ist begründet zu vermuten, werden bei den gegebenen Voraussetzungen und Bedingungen mit einem  angemessenen Urteil gegen die Täter enden.«  [2] 

Nun hat die OK schon immer kontentübergreifend agiert, was nichts anderes bedeutet, als dass für sie keine Grenzen existieren und hat längst auch die Schweiz erreicht. So war der Kinder- und Menschenhandel in Albanien und im Kosovo schon 2011 Gegenstand von Ermittlungen von Europol. Ein Bericht des britischen Home Office hielt bereits damals fest: Nach einer kürzlich durchgeführten Bewertung des Vereinigten Königreichs zählt Albanien zu den wichtigsten Ursprungsländern für den Kinderhandel nach England. Im Hinblick auf Anwerbung, Unterwerfung, Kontrolle und Ausbeutung der Mädchen werden traditionelle Methoden angewendet. Ermittlungen zeigten, dass die Händler sehr gut organisiert sind und Italien als Zwischenstation und somit als Umschlagplatz für diese besondere Route dient. Am 16. 10. 2012 erfolgte in der Grenzregion Süd-Elsass, Deutschland und Basel ein breit angelegter Polizeieinsatz gegen eine Gruppe kosovo-albanischer Drogendealer, die sich zum Teil illegal in Frankreich aufhielten; deren Handel soll in der Region über Jahre hinweg betrieben worden sein. Und eine aktuelle Meldung vom 31. 7. 15 besagt folgendes: »Albanische Drogenringe kontrollieren den hiesigen Heroinhandel, während Westafrikaner den Kokainhandel bestimmen. In Genf hat die Polizei festgestellt, dass Albaner damit begonnen haben, auch Kokain zu verkaufen. Im April 2015 wurden bei Albanern in Genf und im Thurgau 16 Kilo Heroin und 1 Kilo Kokain beschlagnahmt. Im Juli wurde ein albanischer Händler festgenommen, der sowohl Heroin als auch Kokain auf sich trug. In Bern machte man ähnliche Feststellungen. Menschen mit albanischen Wurzeln sind neben dem Heroinhandel auch vermehrt im Kokainhandel tätig, sagte Andreas Hofmann von der Kantonspolizei Bern. Es gibt albanische Gruppierungen, die in kleinem Ausmass mit Kokain handeln, heisst es auch aus St. Gallen. Die Albaner diversifizieren, weil Heroin weniger populär ist. Der Preis sei auf 20.- Fr. pro Gramm gefallen, für Kokain müsse der Konsument hingegen 5 x mehr zahlen.« 

Man sollte annehmen, dass die Mammut-Administration in Brüssel in der Lage sein müsste, der OK Fesseln anzulegen. Indessen werden die Polizeikräfte vielfach abgebaut; es bedarf somit keiner Frage, warum sich der Bürger langsam auf allen Ebenen preisgegeben fühlt.    

 

[1]  https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/orban-der-islam-gehoert-nicht-zu-europa/ 
16. 10. 15 

[2]  https://www.compact-online.de/unsere-gesetze-schuetzen-die-schleuser/   28. 9. 15 
Unsere Gesetze schützen die Schleuser

Mit seiner langjährigen Ermittlungserfahrung besonders im Bereich der Rotlichtkriminalität ist Paulus ein gefragter Experte und trat mehrfach bei Talkshows wie Sandra Maischberger auf. 2014 erschien sein Buch Organisierte Kriminalität Menschenhandel; Tatort Deutschland: Frauenhandel, Kinderhandel, Zwangsprostitution, Organhandel, Handel von Arbeitskräften;  Verlag Klemm & Oelschläger, Münster und Ulm; ISBN 978-3-86281-070-3