Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 25. September 2015 26.09.2015 12:02
Die SVP ergreift Referendum gegen Gratisanwälte für alle Asylbewerber
Fraktionspräsident
Adrian Amstutz hat vor der heutigen Schlussabstimmung im Nationalrat angekündigt,
dass die SVP das Referendum gegen die schädliche Revision des Asylgesetzes mit
Gratisanwälten und Enteignungen durch den Staat ergreifen wird. Das Parlament
hat der kontraproduktiven Vorlage, welche die Schweiz für illegale Einwanderer
und Wirtschaftsmigranten noch attraktiver macht, im Nationalrat mit 138 zu 55
und im Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen zugestimmt. Der Zentralvorstand der SVP
wird den formellen Beschluss zum Referendum anlässlich einer ausserordentlichen
Sitzung am 6. Oktober 2015 fällen.
Den
Leuten wird mit der von Bundesrätin Sommaruga angestrebten Revision des
Asylgesetzes, welche nun vom Parlament unkritisch durchgewinkt wurde, bewusst
Sand in die Augen gestreut. Gehandelt werden müsste im Asylbereich sofort. Die
gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, z.B. für die konsequente Durchsetzung
der Rückschaffung von Asylsuchenden, die nicht an Leib und Leben bedroht sind,
der Wiedereinführung von Grenzkontrollen zur Bekämpfung des Schlepperwesens
oder mit einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung sowie speziellen Zentren für
renitente Asylsuchende zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Magnet
für illegale Einwanderung Die
nun verabschiedete Revision wird jedoch
- wenn überhaupt - frühestens
2019 greifen und baut auf dem gescheiterten Dublin-Asylsystem der EU auf. Sie
übernimmt die katastrophale Politik der EU, indem möglichst viele Gesuchsteller
in der Schweiz bleiben dürfen, auch wenn sie nicht an Leib und Leben bedroht
sind. So wird die Anziehungskraft der Schweiz für illegale Einwanderer,
Wirtschafts- und Sozialmigranten weiter erhöht. Mit bedingungslosen
Gratisanwälten für alle Asylbewerber oder der Möglichkeit, für den Bau von
Asylzentren sogar Enteignungen vorzunehmen, soll eine untaugliche und
gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt
werden.
Schädliche
Revision Folgende
Punkte machen ein Referendum zwingend:
1. Die Revision baut auf dem mittlerweile
zusammengebrochenen europäischen Dublin-Asylsystem auf und geht von völlig
unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen, Zeitplänen und Kosten aus.
2. Die grossen Herausforderungen im Asylbereich
verlangen ein rasches und konsequentes Handeln der Schweiz zur Wahrung der
Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.
3. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten
bedingungslos einen Gratisanwalt und sind somit besser gestellt als jeder
Schweizer Bürger. Dies widerspricht dem Gleichheitsgebot der Schweizer
Bundesverfassung, führt zu unzähligen Rekursen und höheren Kosten im Asylwesen.
4. Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie
der Kantone und Gemeinden werden mit Füssen getreten. Die Revision installiert
zentralistische Plangenehmigungsverfahren und schafft die Möglichkeit von
Enteignungen durch den Bund beim Bau von Asylzentren in den Gemeinden. Damit
werden Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen
Bereich ausser Kraft gesetzt.
5. Mit der Revision können noch mehr Leute hier
bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Eine
Beschleunigung der Verfahren ohne den konsequenten Wegweisungsvollzug von
negativen Entscheiden ist gar kontraproduktiv, da sie die Attraktivität der
Schweiz weiter steigert. Der Vollzug muss von den zuständigen Behörden endlich
ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden.
6. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der
Missbrauchsbekämpfung nichts, sondern führt zu einer weiteren
Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer,
Wirtschafts- und Sozialmigranten.
7. Dringende Problemfelder wie das brutale
Schlepperwesen, der problematische Status der ›vorläufigen Aufnahme‹, die fehlende Sanktionierung bei unkooperativem und renitentem
Verhalten, der völlig unbefriedigende Wegweisungsvollzug, die fehlende
Umsetzung von speziellen Zentren für renitente Asylbewerber oder eine Beschränkung
der Nothilfe bei abgelehnten Gesuchen werden durch die Revision in keiner Art
und Weise angegangen, sind aber umgehend anzupacken.
Schweizerische
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