Asylchaos: Jetzt muss endlich gehandelt werden

Die SVP-Fraktion hat sich am 28. August im Hinblick auf die Herbstsession

der eidgenössischen Räte in Nyon/VD zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen. Im Zentrum der Sitzung stand die Diskussion über wirksame Massnahmen gegen das Asylchaos. Dank der SVP wird in der ersten Sessionswoche eine ausserordentliche Debatte über die Missstände im Asylbereich geführt. Die SVP fordert Sofortmassnahmen und ein Asylmoratorium. Klar abgelehnt wird die Asylgesetzrevision von Bundesrätin Sommaruga. Die Schweiz würde durch Gratisanwälte und zusätzliche Unterbringungsplätze für illegale Einwanderer noch attraktiver. Zudem werden Gemeinden und Bürger entmachtet. Im Rahmen der in der ersten Sessionswoche traktandierten ausserordentlichen Session fordert die SVP Sofortmassnahmen im Asylbereich. Zudem wird der Bundesrat damit beauftragt, für mindestens ein Jahr keine Personen mehr ins Asylverfahren aufzunehmen. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips nicht weggewiesen oder ausgeschafft werden können, sind nicht als vorläufig Aufgenommene, sondern bis zur Ausreise als Schutzbedürftige zu regeln. Zur Verhinderung illegaler Einreisen sind die Grenzen wieder systematisch zu kontrollieren. Gleichzeitig ist Kriegsflüchtlingen im Umfeld der Krisengebiete Schutz zu bieten. Dazu ist die humanitäre Hilfe innerhalb des Entwicklungshilfebudgets zu priorisieren.

Mitsprache der Bürger nicht beschneiden  
Klar abgelehnt wird von der Fraktion die im Nationalrat behandelte Neustrukturierung des Asylbereichs. Diese würde nicht die gewünschte Verbesserung bringen, sondern vielmehr zusätzliche Probleme schaffen. Die SVP-Fraktion wird neben einem Nichteintretens- und Rückweisungsantrag insbesondere folgende Anträge vertreten:  

1.  Streichung der in der Vorlage vorgesehenen Gratis-Rechtsanwälte für alle Asylbewerber

Dies wäre im Schweizer Rechtssystem einmalig und Asylsuchende würden damit besser behandelt als Schweizer. Die Folge einer bedingungslosen, unentgeltlichen Rechtspflege wäre eine weitere Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Asylland sowie zusätzliche Kosten in nicht absehbarer Höhe.

2.  Keine Enteignungen und keine Entmachtung der Gemeinden bei der Errichtung neuer Asylzentren. Für die Plangenehmigung von solchen Zentren darf kein Sonderrecht gelten. Der Rechtsstaat darf nicht ausgehebelt werden, um dem Bund Sonderkompetenzen zuzuschanzen. Es ist falsch, den Gemeinden und der Bevölkerung alle Mitspracherechte zu entziehen. Wohin dies führen kann, zeigen die kritischen Zustände in europäischen Ländern.

3.  Die geplanten Bundeszentren sind als geschlossene Anlage zu errichten. Wer ein Zentrum verlassen möchte, muss dies begründen und sich austragen. Die Ausgänge sind klar einzuschränken. Asylsuchende stehen damit den Behörden während des Verfahrens jederzeit zur Verfügung. Die Sicherheit in den betroffenen Gemeinden wird erhöht und die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer gesenkt.

4.  Für Kriminelle und Renitente ist ein geschlossenes Zentrum mit zugeteiltem Rayon ohne Ausgangsmöglichkeit zu errichten. Bereits mit der letzten Asylgesetz-Revision wurde die Möglichkeit für besondere (wenn auch nicht geschlossene) Zentren für renitente Asylsuchende geschaffen. Leider ist bis heute noch kein einziger renitenter Asylbewerber in einem besonderen Zentrum untergebracht. Dies zeigt auch, dass das zuständige Departement die bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzt.

5.      Die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten muss zwingend gesenkt werden. Dazu fordert die SVP die Senkung der Unterstützungsleistungen, insbesondere für Personen im Verfahren, aber auch für vorläufig Aufgenommene. Die Unterstützung ist in beiden Fällen in Form von Sachleistungen zu erteilen. Die zu grosszügige Unterstützung ist mit ein Grund, weshalb die Sozialhilfequote bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen so hoch ist. Es bestehen kaum Anreize, einer Arbeit nachzugehen.

 

Bundesrat Burkhalter hatte am 24. August in einem Interview in den Raum gestellt, dass sich der Bundesrat unter Umständen nicht an die in der Bundesverfassung festgeschriebene Frist zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels halten will. Eine Botschaft zur Umsetzungsgesetzgebung liegt auch 18 Monate nach dem Volksentscheid nicht vor. Unterdessen sind wieder über 100.000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert. Zuerst lässt der Bundesrat offen, ob er die von Volk und Ständen in der Verfassung festgeschriebene Zuwanderungsbegrenzung auch auf EU-Bürger anwenden will, nun philosophiert Bundesrat Burkhalter darüber, ob der Bundesrat die Verfassung überhaupt irgendwann beachten soll. Dieser Umgang mit einem Volksentscheid ist skandalös. Das Vorlegen einer Botschaft ans Parlament zur Umsetzungsgesetzgebung ist mittlerweile auf Anfang des kommenden Jahres verschoben worden. Der Bundesrat verzögert und sperrt, wo er nur kann. Derweil spitzen sich die Probleme im Ausländer- und Asylbereich zu. Ins gleiche Bild passt, dass der Bundesrat offenbar aktiv auf politische Kampagnen von Organisationen Einfluss genommen hat, damit über das Europa-Thema und eine institutionelle Einbindung in die EU nicht vor den Wahlen gesprochen wird. Damit will er den Ausgang der eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober beeinflussen.

Die Verfassung wird in Frage gestellt, Druck auf Organisationen ausgeübt, Einfluss auf die Wahlen genommen: Der Bundesrat befindet sich auf einem bedenklichen Weg, den man in anderen Ländern von autoritären Regimes her kennt. Die SVP fordert daher den Bundesrat auf, sich an die Verfassung sowie an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten und mit einer eigenständigen Begrenzung der Zuwanderung endlich Rechtssicherheit zu schaffen.

Institutionelles Abkommen mit der EU: Fiasko für die Kantone  
Der Zentralvorstand der SVP hatte sich am 21. 8. in Chur zu einer Sitzung getroffen. Die anwesenden Vertreter der Kantonalparteien erörterten neben der untragbaren Situation im Asylwesen insbesondere die Folgen des vom Bundesrat angestrebten institutionellen Rahmenabkommens mit der EU. Ein solcher Anschluss an die EU wäre für die Kantone und den Föderalismus in der Schweiz eine Katastrophe: Eine weitere Zentralisierung, die Entmachtung der Kantone und eine Kostenexplosion wären die absehbaren Folgen. Der Zentralvorstand ruft alle Kantonalparteien dazu auf, in ihren Kantonen parlamentarische Anfragen zu den möglichen Folgen eines solchen Abkommens einzureichen. Den Regierungsräten wird empfohlen, diese Thematik ebenfalls in die Kantonsregierungen zu tragen. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen reisten in den vergangenen Monaten durchs Land und beklagten sich bei den Parteien über das Zurückdrängen von Föderalismus und Subsidiarität durch die Bundespolitik. Dabei war auch die Europapolitik ein Thema. Der Zentralvorstand der SVP brachte an der Sitzung seine grosse Sorge zum Ausdruck, dass das vom Bundesrat angestrebte institutionelle Rahmenabkommen mit der EU  - mit dynamischer und zwingender Rechtsübernahme und Unterstellung unter den Europäischen Gerichtshof -  für die Kantone katastrophale Folgen hätte. Die Mitwirkungsrechte und die Möglichkeiten der Kantone zur Mitwirkung würden massiv beschnitten, Vernehmlassungsverfahren verkämen zur wirkungslosen Formalie, der Spielraum im Vollzug würde weiter eingeschränkt, die Kosten für die Kantone würden hingegen massiv steigen. Die Tatsache, dass der Bundesrat die laufenden Verhandlungen nun mit der Einsetzung eines Chefunterhändlers beschleunigen will und wohl kurz nach den eidgenössischen Wahlen ein Abkommen auf den Tisch legen wird, zwingt auch die Kantone zum raschen Handeln. Der Zentralvorstand hat deshalb an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Kantonalparteien dazu aufzufordern, zentrale Fragestellungen für die Kantone im Rahmen von Interpellationen und Anfragen in den kantonalen Parlamenten zu thematisieren. Ein entsprechender Mustervorstoss wurde verabschiedet. Die Regierungsvertreter der SVP in den Kantonen werden gebeten, in ihren Regierungskollegien diese Diskussion ebenfalls zu lancieren.

Endlich Kostentransparenz im Asylwesen 
Bezüglich der untragbaren Situation im Asylwesen sind die Kantonalparteien dazu aufgerufen, mittels Vorstössen die Vollkosten für die Kantone und Gemeinden aufzudecken, nachdem sich der Bundesrat weigert, eine entsprechende Kostentransparenz herzustellen  [z.B. Antwort auf Vorstoss Amstutz Endlich die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen]. Die Asyl- und Entwicklungsindustrie in der Schweiz dürfte gemäss Schätzungen jährlich rund 6 Milliarden Franken kosten, wovon 3 Milliarden Franken auf die Kosten im Asylwesen entfallen.