Asylchaos: Jetzt muss endlich gehandelt werden 31.08.2015 01:11
Die SVP-Fraktion hat sich am 28. August im Hinblick auf die Herbstsession
der eidgenössischen Räte in Nyon/VD zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen. Im Zentrum der Sitzung stand die Diskussion über wirksame Massnahmen gegen das Asylchaos. Dank der SVP wird in der ersten Sessionswoche eine ausserordentliche Debatte über die Missstände im Asylbereich geführt. Die SVP fordert Sofortmassnahmen und ein Asylmoratorium. Klar abgelehnt wird die Asylgesetzrevision von Bundesrätin Sommaruga. Die Schweiz würde durch Gratisanwälte und zusätzliche Unterbringungsplätze für illegale Einwanderer noch attraktiver. Zudem werden Gemeinden und Bürger entmachtet. Im Rahmen
der in der ersten Sessionswoche traktandierten ausserordentlichen Session
fordert die SVP Sofortmassnahmen im Asylbereich. Zudem wird der Bundesrat damit
beauftragt, für mindestens ein Jahr keine Personen mehr ins Asylverfahren
aufzunehmen. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch aufgrund
des Non-Refoulement-Prinzips nicht weggewiesen oder ausgeschafft werden können,
sind nicht als vorläufig Aufgenommene, sondern bis zur Ausreise als
Schutzbedürftige zu regeln. Zur Verhinderung illegaler Einreisen sind
die Grenzen wieder systematisch zu kontrollieren. Gleichzeitig ist
Kriegsflüchtlingen im Umfeld der Krisengebiete Schutz zu bieten. Dazu ist die
humanitäre Hilfe innerhalb des Entwicklungshilfebudgets zu priorisieren.
Mitsprache der Bürger
nicht beschneiden Klar
abgelehnt wird von der Fraktion die im Nationalrat behandelte Neustrukturierung
des Asylbereichs. Diese würde nicht die gewünschte Verbesserung bringen,
sondern vielmehr zusätzliche Probleme schaffen. Die SVP-Fraktion wird neben
einem Nichteintretens- und Rückweisungsantrag insbesondere folgende Anträge
vertreten:
1. Streichung der in der Vorlage vorgesehenen
Gratis-Rechtsanwälte für alle Asylbewerber
Dies wäre
im Schweizer Rechtssystem einmalig und Asylsuchende würden damit besser
behandelt als Schweizer. Die Folge einer bedingungslosen, unentgeltlichen
Rechtspflege wäre eine weitere Attraktivitätssteigerung der Schweiz als
Asylland sowie zusätzliche Kosten in nicht absehbarer Höhe.
2. Keine Enteignungen und keine Entmachtung der
Gemeinden bei der Errichtung neuer Asylzentren. Für die Plangenehmigung von
solchen Zentren darf kein Sonderrecht gelten. Der Rechtsstaat darf nicht
ausgehebelt werden, um dem Bund Sonderkompetenzen zuzuschanzen. Es ist falsch,
den Gemeinden und der Bevölkerung alle Mitspracherechte zu entziehen. Wohin
dies führen kann, zeigen die kritischen Zustände in europäischen Ländern.
3. Die geplanten Bundeszentren sind als
geschlossene Anlage zu errichten. Wer ein Zentrum verlassen möchte, muss dies
begründen und sich austragen. Die ›Ausgänge‹ sind klar einzuschränken.
Asylsuchende stehen damit den Behörden während des Verfahrens jederzeit zur
Verfügung. Die Sicherheit in den betroffenen Gemeinden wird erhöht und die
Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer gesenkt.
4. Für Kriminelle und Renitente ist ein
geschlossenes Zentrum mit zugeteiltem Rayon ohne Ausgangsmöglichkeit zu
errichten. Bereits mit der letzten Asylgesetz-Revision wurde die Möglichkeit
für besondere (wenn auch nicht geschlossene) Zentren für renitente Asylsuchende
geschaffen. Leider ist bis heute noch kein einziger renitenter Asylbewerber in
einem besonderen Zentrum untergebracht. Dies zeigt auch, dass das zuständige
Departement die bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzt.
5.
Die
Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten muss zwingend gesenkt werden.
Dazu fordert die SVP die Senkung der Unterstützungsleistungen, insbesondere für
Personen im Verfahren, aber auch für vorläufig Aufgenommene. Die Unterstützung
ist in beiden Fällen in Form von Sachleistungen zu erteilen. Die zu grosszügige
Unterstützung ist mit ein Grund, weshalb die Sozialhilfequote bei Flüchtlingen
und vorläufig Aufgenommenen so hoch ist. Es bestehen kaum Anreize, einer Arbeit
nachzugehen.
Bundesrat
Burkhalter hatte am 24. August in einem Interview in den Raum gestellt, dass
sich der Bundesrat unter Umständen nicht an die in der Bundesverfassung
festgeschriebene Frist zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels halten will. Eine
Botschaft zur Umsetzungsgesetzgebung liegt auch 18 Monate nach dem Volksentscheid
nicht vor. Unterdessen sind wieder über 100.000 Personen zusätzlich in die Schweiz
eingewandert. Zuerst lässt der Bundesrat offen, ob er die von Volk und
Ständen in der Verfassung festgeschriebene Zuwanderungsbegrenzung auch auf
EU-Bürger anwenden will, nun philosophiert Bundesrat Burkhalter darüber, ob der
Bundesrat die Verfassung überhaupt irgendwann beachten soll.
Dieser Umgang mit einem Volksentscheid ist skandalös. Das Vorlegen einer
Botschaft ans Parlament zur Umsetzungsgesetzgebung ist mittlerweile auf Anfang
des kommenden Jahres verschoben worden. Der Bundesrat verzögert und sperrt, wo
er nur kann. Derweil spitzen sich die Probleme im Ausländer- und Asylbereich zu.
Ins gleiche Bild passt, dass der Bundesrat offenbar aktiv auf politische
Kampagnen von Organisationen Einfluss genommen hat, damit über das Europa-Thema
und eine institutionelle Einbindung in die EU nicht vor den Wahlen gesprochen
wird. Damit will er den Ausgang der eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober
beeinflussen.
Die
Verfassung wird in Frage gestellt, Druck auf Organisationen ausgeübt, Einfluss
auf die Wahlen genommen: Der Bundesrat befindet sich auf einem bedenklichen
Weg, den man in anderen Ländern von autoritären Regimes her kennt. Die SVP
fordert daher den Bundesrat auf, sich an die Verfassung sowie an rechtsstaatliche
Prinzipien zu halten und mit einer eigenständigen Begrenzung der Zuwanderung
endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
Institutionelles
Abkommen mit der EU: Fiasko für die Kantone Der
Zentralvorstand der SVP hatte sich am 21. 8. in Chur zu einer Sitzung
getroffen. Die anwesenden Vertreter der Kantonalparteien erörterten neben der
untragbaren Situation im Asylwesen insbesondere die Folgen des vom Bundesrat
angestrebten institutionellen Rahmenabkommens mit der EU. Ein solcher Anschluss
an die EU wäre für die Kantone und den Föderalismus in der Schweiz eine
Katastrophe: Eine weitere Zentralisierung, die Entmachtung der Kantone und eine
Kostenexplosion wären die absehbaren Folgen. Der Zentralvorstand ruft alle
Kantonalparteien dazu auf, in ihren Kantonen parlamentarische Anfragen zu den
möglichen Folgen eines solchen Abkommens einzureichen. Den Regierungsräten wird
empfohlen, diese Thematik ebenfalls in die Kantonsregierungen zu tragen. Vertreter
der Konferenz der Kantonsregierungen reisten in den vergangenen Monaten durchs
Land und beklagten sich bei den Parteien über das Zurückdrängen von
Föderalismus und Subsidiarität durch die Bundespolitik. Dabei war auch die
Europapolitik ein Thema. Der Zentralvorstand der SVP brachte an der Sitzung
seine grosse Sorge zum Ausdruck, dass das vom Bundesrat angestrebte institutionelle
Rahmenabkommen mit der EU - mit
dynamischer und zwingender Rechtsübernahme und Unterstellung unter den
Europäischen Gerichtshof - für
die Kantone katastrophale Folgen hätte. Die Mitwirkungsrechte und die
Möglichkeiten der Kantone zur Mitwirkung würden massiv beschnitten,
Vernehmlassungsverfahren verkämen zur wirkungslosen Formalie, der Spielraum im
Vollzug würde weiter eingeschränkt, die Kosten für die Kantone würden hingegen
massiv steigen. Die Tatsache, dass der Bundesrat die laufenden Verhandlungen
nun mit der Einsetzung eines Chefunterhändlers beschleunigen will und wohl kurz
nach den eidgenössischen Wahlen ein Abkommen auf den Tisch legen wird, zwingt
auch die Kantone zum raschen Handeln. Der Zentralvorstand hat deshalb an seiner
heutigen Sitzung beschlossen, die Kantonalparteien dazu aufzufordern, zentrale
Fragestellungen für die Kantone im Rahmen von Interpellationen und Anfragen in
den kantonalen Parlamenten zu thematisieren. Ein entsprechender Mustervorstoss
wurde verabschiedet. Die Regierungsvertreter der SVP in den Kantonen werden
gebeten, in ihren Regierungskollegien diese Diskussion ebenfalls zu lancieren.
Endlich
Kostentransparenz im Asylwesen Bezüglich
der untragbaren Situation im Asylwesen sind die Kantonalparteien dazu
aufgerufen, mittels Vorstössen die Vollkosten für die Kantone und Gemeinden
aufzudecken, nachdem sich der Bundesrat weigert, eine entsprechende
Kostentransparenz herzustellen [z.B.
Antwort auf Vorstoss Amstutz ›Endlich
die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen‹]. Die Asyl- und Entwicklungsindustrie in der Schweiz dürfte
gemäss Schätzungen jährlich rund 6 Milliarden Franken kosten, wovon 3
Milliarden Franken auf die Kosten im Asylwesen entfallen.
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