Asylchaos stoppen, nicht verwalten

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer Sitzung vom 2. 6. in Bern mit weiteren Geschäften

der laufenden Sommersession befasst. Sie lehnt die von Bundesrätin Sommaruga aufgegleiste Revision des Asylgesetzes ab. Die Vorschläge werden keine Verbesserung der heute chaotischen Situation im Asylwesen bringen und vielmehr bestehende Mängel verschärfen. Klar abgelehnt wird auch das Potentatengeldergesetz. Dieses Gesetz ist mit seinen schwammigen Definitionen der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit abträglich. 

Die Fraktion lehnt die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs mit Nachdruck ab. Die Vorlage ist zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Lösung des Asylchaos unbrauchbar. Insbesondere die Einführung einer im Schweizer Rechtssystem einzigartigen, generell unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung für alle Asylsuchenden zulasten der Steuerzahler wird von der Fraktion bekämpft. Diese würde die teure Asylindustrie lediglich weiter aufblähen und sinnlose Rekurse produzieren. Die diesbezüglichen Erfahrungen aus dem Testzentrum sind nicht repräsentativ und können nicht verallgemeinert werden. Will man etwas erreichen, müssen die Rekursmöglichkeiten eingeschränkt und die Attraktivität der Schweiz für den Asylmissbrauch gesenkt werden. Ausserdem unterstützt die Fraktion den Antrag Föhn zur Errichtung von besonderen Zentren mit zugeteiltem Rayon für renitente Asylbewerber.

Die wiederholte Neustrukturierung des Asylwesens wird Parallelstrukturen und Doppelspurigkeiten hervorrufen und das ganze System noch teurer machen. Die Kostensituation im Asylwesen ist völlig unübersichtlich und intransparent. Statt immer neue Gesetzesrevisionen ohne Wirkung vorzulegen, muss das Chaos im Asylwesen von der hierfür verantwortlichen Departementsvorsteherin endlich durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze und eine strikte Asylpolitik angegangen werden.

Die Fraktion hat des weiteren beschlossen, nicht auf die Vorlage, welche ein Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (Potentatengeldergesetz) schaffen will, einzutreten. Das Gesetz will die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen oder ihnen nahestehender Personen, die vermutlich durch Korruption, ungetreue Geschäftsbesorgung oder andere Verbrechen erworben wurden, regeln. Ausbezahlt würden die beschlagnahmten Gelder dem Nachfolgeregime oder dem Volk. Zu derart willkürlichen und nicht praktikablen Normen bietet die SVP nicht Hand. Es darf nicht sein, dass die Schweiz als neutraler Staat festlegt, in welchem Land gute und in welchem schlechte Herrscher regieren. Die Rechtssicherheit würde mit diesem Gesetz geschwächt. Zudem werden wichtige rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze nicht eingehalten. Die Schweiz hat die Geldwäschereigesetzgebung kürzlich bereits verschärft, um zu verhindern, dass unrechtmässige Vermögenswerte in der Schweiz angelegt werden. Es bestehen bereits Rechtsgrundlagen, um das Problem anzugehen. 

Abgelehnt werden von der Fraktion ferner Vorstösse, welche den Bundesrat beauftragen sollen, eines oder mehrere teure Transportflugzeuge anzuschaffen. Eingesetzt sollen diese Maschinen für internationale zivile und militärische Friedenseinsätze, im Rahmen der Katastrophenhilfe und allenfalls für notfallmässige Rückführungen von Schweizer Bürgern. Es besteht kein ausgewiesener Bedarf zur Anschaffung solcher Flugzeuge. Die erwähnten Einsätze werden heute bei Bedarf mit angemieteten Maschinen durchgeführt. Zudem lehnt die SVP Auslandeinsätze der Schweizer Armee ab.    

Wirtschaftsverbände verschaukeln die Bevölkerung 
Die Wirtschaft hat sich seit der Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung weiterhin schamlos mit ausländischen Arbeitskräften eingedeckt. Rund 100.000 Personen sind seit dem 9. Februar 2014 netto zusätzlich in die Schweiz eingewandert. Nun legen die Wirtschaftsverbände völlig untaugliche Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels vor, welche weder eine Steuerung noch eine Begrenzung der Zuwanderung ermöglichen. Zudem missachten die Verbände die Vorgaben der Bundesverfassung in eklatanter Weise und tanzen damit der Bevölkerung auf der Nase herum. Die sich eintrübende Wirtschaftslage verlangt nun eine rasche Umsetzung des Verfassungsartikels.  

Trotz rückläufigem Bruttoinlandprodukt hat sich die Zuwanderung im I. Quartal 2015 noch beschleunigt, dies bei derzeit über 140.000 Arbeitslosen in der Schweiz. Die Behauptung, die Zuwanderung gehe mit einer Verschlechterung der Wirtschaftslage rasch zurück, stimmt nicht. Vielmehr wird es nun noch attraktiver, billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Die negativen Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung werden sich mit einer schlechteren Wirtschaftslage rasch akzentuieren. Deshalb muss umgehend gehandelt werden. Die heute von den Wirtschaftsverbänden gebrachten Vorschläge erfüllen diesen Anspruch in keiner Weise. Das von der economiesuisse präsentierte Modell einer Schutzklausel ist nicht durchdacht und konnte seit seiner vor einigen Monaten erfolgten Lancierung offensichtlich nicht weiterentwickelt werden.  

Um die Zuwanderung aus der EU zu steuern und zu begrenzen, müsste eine Kontingentierung sofort greifen. Wie sonst will man die heutige Masseneinwanderung reduzieren? Die im Modell vorgesehene Phase mit Personenfreizügigkeit lässt zudem keine qualitative Steuerung zu. Damit würde die Problematik, dass über die Hälfte der Zuwanderung nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erfolgt und der einfache Zugang zu den Sozialwerken zu Missbräuchen führt, in keiner Weise gelöst. Diese Probleme würden mit dem von der der Wirtschaft vorgelegten Modell vielmehr verschärft, da das System zu massiven Fehlanreizen führt. Das Modell lässt zudem keine Anwendung des Inländervorrangs zu und verstösst damit gegen die Bundesverfassung. Eine vernünftige und wirtschaftsverträgliche Senkung der Zuwanderung lässt sich dadurch nicht erreichen.  

Ausnahmen unterlaufen Verfassung
Mit den von der Wirtschaft geforderten grosszügigen Ausnahmen von der Kontingentierung [keine Kontingente für Grenzgänger oder für Bewilligungen bis zu einem Jahr] wird die Wirkung des neuen Verfassungsartikels völlig ausgehebelt. Der Verzicht auf Massnahmen im Bereich der Grenzgänger ist zudem eine schallende Ohrfeige der Wirtschaftsverbände für den Kanton Tessin. Dass die Verbandsfunktionäre heute zudem gleichzeitig mit der Präsentation ihrer Vorschläge eine europa-politische Kampagne lancieren, lässt tief blicken. Letztlich wollen sie ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU mit automatischer Rechtsübernahme und EU-Gerichtsbarkeit

Über diesen schleichenden Weg in die EU soll dann auch die Personenfreizügigkeit wieder installiert werden, welche die Stimmbürger am 9. Februar beendet haben. Diese durchsichtige Strategie, welche die Schweiz ruinieren und in die EU führen würde, wird die SVP dezidiert bekämpfen.

Das Bundesgericht und die Demokratie 
Das Bundesgericht hat jetzt ein Grundsatz-Urteil gefällt: Eine Initiative, die vom zuständigen Souverän angenommen wird, ist genau so umzusetzen, wie es die Initiative verlangt. Zweifellos ein gutes, Klarheit schaffendes Urteil. Denn die Versuche von Behörden, Initiativen keineswegs buchstabengetreu umzusetzen, mehren sich. Das Urteil müsste insbesondere auch den Bundesrat aufrütteln; denn auch auf Bundesebene mehren sich die Versuche von Seiten des Bundesrats und der Bundesverwaltung, beschlossene Volksinitiativen nicht oder lediglich verfälscht, in einem Fall gar in Abhängigkeit von EU-Weisungen aus Brüssel, umzusetzen, in beängstigendem Ausmass. Die Verwahrungsinitiative, welche die lebenslängliche Verwahrung nicht therapierbarer schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter vorsieht, ist von Volk und Ständen beschlossen worden. Zuvor hatte sie das für den Gültigkeitsentscheid abschliessend zuständige Parlament in aller Deutlichkeit als gültig erklärt. Bis heute wartet die Schweiz aber auf die korrekte, vollständige Umsetzung des von Volk und Ständen zum Verfassungsartikel erhobenen Initiativtextes. Auch die Ausschaffungs-Initiative, welche die konsequente Ausweisung krimineller Ausländer aus der Schweiz verlangt, ist vom Parlament als gültig erklärt und von Volk und Ständen deutlich angenommen worden. Bis heute lässt die Umsetzung auf sich warten – nun schon seit mehreren Jahren! Ein kürzlich vom Bundesrat vorgelegter Vorschlag ist überall durchgefallen. 

Würde das Bundesgericht auch von Bundesbern ernstgenommen, dann hätte der Bundesrat die Initiative so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen als Artikel für die Bundesverfassung beschlossen worden ist. Gleiches gilt für die Initiative gegen die Masseneinwanderung. Der Initiativ-Text ist heute Verfassungs-Auftrag. Würde das Bundesgericht ernst genommen und würde der Souverän dieses Landes vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung noch respektiert, dann müsste die Initiative  - wie schon so oft gefordert -  ohne Verzug umgesetzt werden. 

Die Einwanderungspolitik läge damit wieder in der Kompetenz der Schweiz; der Bundesrat hätte alljährlich Kontingente festzusetzen und den Inländervorrang am Arbeitsplatz durchzusetzen. Das Vorhaben des Bundesrats, die Umsetzung von einer Genehmigung durch Brüssel abhängig zu machen, widerspricht der Verfassung. Hält der Bundesrat an diesem Standpunkt fest, dann macht sich die oberste ausführende Behörde unseres Landes des Verfassungsbruchs schuldig. Auch die Pädophilen-Initiative ist so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen beschlossen worden ist. Also mit lebenslänglichem Berufsverbot für Pädophile für Berufe, in denen sie mit Jugendlichen in regelmässigen Kontakt kämen. Will der Bundesrat in dieser Frage nicht zum Verfassungsbrecher werden, so hat er gemäss dem Urteil des Bundesgerichts die Initiative so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen beschlossen worden ist. So und nicht anders. 

Ob das Departement Sommaruga, das für die meisten der hier aufgelisteten Verfassungsbrüche in Form nicht umgesetzter Volksinitiativen verantwortlich ist, die Botschaft aus Lausanne beherzigen wird?   [1]

Die SVP bekämpft Auflösung der finanziellen Privatsphäre im Inland 
Der Bundesrat hat am 5. 6. die Grundlagen für die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit dem Ausland verabschiedet. Für die SVP ist zwingend, dass dieser Schritt nur erfolgen darf, auch wenn er von den anderen OECD- und den G-20-Ländern vollzogen wird. Zudem darf er nicht den Weg für eine Auflösung des Bankkundengeheimnisses im Inland ebnen. Auch die heute vorgestellte Revision des Geldwäschereigesetzes ist eine Zwängerei der Finanzministerin und wird von der SVP ebenfalls abgelehnt. Sowohl ein spontaner als auch ein automatischer Informationsaustausch widersprechen wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Die SVP hat immer betont, dass ein automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland nicht in Frage kommt, solange sich nicht alle OECD- und G-20-Staaten sowie alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen. Die SVP wird auf diesem Punkt beharren. Die Schweiz darf sich durch eine vorauseilende Umsetzung des AIA nicht erneut schwächen.  

Gegenleistungen zwingend
Für die SVP ist es zudem zwingend, dass im Rahmen der Verhandlungen über konkrete Abkommen mit anderen Ländern folgende Punkte berücksichtigt werden: Die Schweiz darf bei Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur dann gewähren, wenn als Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert wird. Die ausgetauschten Daten dürfen gemäss dem Spezialitätenprinzip nur für Steuerzwecke verwendet werden. Alle wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (inkl. z.B. Trusts, Stiftungen, British Virgin Islands oder Delaware-Konstrukte) müssen identifiziert werden. Die Partnerstaaten müssen angemessene Möglichkeiten für die Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit zur Verfügung stellen.  

Datenverwertung nur bei Betrugsverdacht
Um die Privatsphäre und das Bankkundengeheimnis im Inland zu schützen, wird die SVP in den Beratungen im Parlament Anträge einbringen, dass die aus dem Ausland stammenden Daten Schweizer Steuerpflichtiger nur bei einem begründeten Verdachtsfall auf Steuerbetrug verwendet werden dürfen. Die SVP setzt voraus, dass die gelieferten Daten nur für Steuerzwecke verwendet und nicht zweckentfremdet werden. Darüber hinaus sollen die Daten bei einer zentralen unabhängigen Stelle gelagert werden, da durch diese Massnahme der Datenschutz verbessert wird. Eine eigentliche Zwängerei stellt der wiederholte Versuch der Finanzministerin dar, ihre untaugliche
Weissgeldstrategie mit einer Änderung des Geldwäschereigesetzes durchzuboxen. Der gleiche Vorschlag wurde bereits in verschiedenen Vorlagen eingebaut und ist immer wieder gescheitert. Es kann nicht sein, dass die Banken zu Steuerkontrolleuren werden und damit hoheitliche Aufgaben erfüllen. Kein anderes Land kennt derart absurde Vorschriften, die in der Praxis ohnedies nicht durchsetzbar sind.

 

[1]  Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/klare_sprache-2261 
Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 29. Mai 2015 von Ulrich Schlüer