Denkfehler der Völkerrechtsadvokaten - Von Olivier Kessler

Es geht um die Machtverschiebung weg vom Bürger und hin zur politischen Klasse.

Politische Gruppierungen, welche die neue SVP-Initiative »Schweizer Recht statt fremde Richter« nun schon seit Wochen energisch bekämpfen, sehen die Handlungsfähigkeit der Schweiz gefährdet und befürchten eine «vollständige Isolation». Gemeint ist aber nicht etwa die Handlungsfähigkeit des Volkes, sondern jene der politischen Klasse, die die Abkoppelung vom Stimmbürger anstrebt. Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2014 war Anlass zur Gründung einer politischen Bewegung mit dem Namen Operation Libero. Das politische Feld sei schon viel zu lange den Abschottern überlassen worden, heisst es auf der Homepage der Organisation; gemeint sind damit die Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative, welche den enormen Einwanderungsdruck etwas abzudämpfen versucht haben. 

»Wir sind die neue Kraft, welche die Schweiz nach vorne tragen wird«, verkündet die Organisation selbstbewusst. Nur: In dieser neuen Schweiz, wie sie der Operation Liberovorschwebt, sollen die Bürger zugunsten eines Alleinherrscheranspruchs der politischen Klasse mitsamt all ihrer Diplomaten und Verwaltungsbürokraten entmündigt werden. Völkerrechtliche Verträge, die nicht vom Volk, sondern von den sich an der Macht befindenden Herrschern des Staates abgeschlossen werden, sollen nämlich nach Auffassung von Operation Liberofür unkündbar erklärt werden und für alle Zeiten Gültigkeit behalten. Sollte das Schweizervolk einmal zur Auffassung gelangen, dass ein von früheren Politikern zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossener Vertrag mit einem anderen Staat nicht mehr von Vorteil ist, so soll die Schweiz gemäss Operation Libero keine Möglichkeiten mehr haben, diesen Vertrag zu künden oder neu auszuhandeln. Denn würden die Schweizer das tun, würde dies gemäss der neuen Bewegung »über kurz oder lang zur vollständigen Isolation der Schweiz weltweit führen.«. Diese Vorstellung der künftigen Ordnung verneint nicht nur die Selbstbestimmung der Individuen, sondern weist auch einen äusserst elitären, antidemokratischen und staatsgläubigen Charakter auf. 

Fundamentaler Denkfehler  
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch staatliche Vertragsparteien müssten sich an die Abmachungen halten, die sie in von ihnen abgeschlossenen Verträgen vereinbart haben; mit dieser Begründung versucht die Operation Libero ihr Vorpreschen zu rechtfertigen. Wörtlich steht in ihrem Argumentarium gegen die Alleingangs-Initiative - womit die Selbstbestimmungsinitiative gemeint ist: Der Sinn von Verträgen liegt in ihrer Verbindlichkeit. Und weiter: Dass das Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht, selbst der Verfassung [dem höchsten Landesrecht] ist eigentlich logisch, denn es ist Vertragsrecht und somit gemeinsames Recht. Die Idee, dass ein Staat einseitig abändern kann, was er gemeinsam mit anderen Staaten festgelegt hat, ist so absurd wie die Idee, dass eine Privatperson ihre eigenen Beschlüsse über die Verträge stellen könnte, die sie mit anderen Personen eingegangen ist. Das mag auf den ersten Blick einleuchtend  erscheinen. Jedoch machen die Gegner der SVP - Selbstbestimmungsinitiative hier fundamentale Denkfehler. Endlos geltende und gleichzeitig unkündbare Verträge sind im Privatrecht ungültig. Die Analogie zu einem Vertrag zwischen Privatpersonen taugt demzufolge nicht. Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie schliessen als Mieter einen unkündbaren Mietvertrag mit dem Vermieter ab und verpflichten sich, für die entsprechende Wohnung auf alle Zeiten Miete zu bezahlen. Selbst wenn es Ihnen in Ihrer Bleibe einmal nicht mehr gefallen sollte und Sie wegziehen möchten, könnten Sie das nicht, da Sie sich durch den endlosen Vertrag für immer und ewig an den Hauseigentümer gebunden hätten. Ein solch einschneidender Vertrag würde wohl gegen Art. 27 Abs. 2 ZGB verstossen, der den Schutz der Persönlichkeit vor übermässiger Bindung gewährleisten soll. Wörtlich heisst es in diesem Artikel: Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern. Was auf zwischenmenschlicher Ebene im Privatrecht gilt, müsste eigentlich auch auf zwischenstaatlicher Ebene gelten. Genauso wie sich Präferenzen und Ziele der Individuen im Laufe der Zeit ändern können, so kann dies auch auf kollektiver Ebene passieren, wie das beispielsweise an der Einstellung der Schweizer insgesamt gegenüber der Masseneinwanderung beobachtet werden konnte. Nachdem sich das Kollektiv  - die Stimmbürger -  zunächst für die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union entschieden hatte, musste man später feststellen, dass dieses Abkommen doch nicht das war, was man sich versprochen hatte. Lernfähigkeit und das Korrigieren von Fehlentscheiden ist eine gewinnbringende menschliche Fähigkeit. Fordert man nun, dass internationale Verträge unkündbar sein sollen, nimmt man den Völkern die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen und meisselt den Status Quo in Stein, egal ob dieser auch in Zukunft als befriedigend oder unbefriedigend wahrgenommen wird. 

Kündigungsklausel in völkerrechtlichen Verträgen üblich 
Die Operation Libero schreibt in dem bereits erwähnten Argumentarium: Die Selbstbestimmungsinitiative würde verhindern, dass die Schweiz verbindlich Verträge abschliessen kann und würde sie damit ihrer Handlungsfähigkeit in den Beziehungen zu anderen Staaten berauben. Erstens ist es falsch, dass die Schweiz mit anderen Staaten so keine verbindlichen Verträge mehr abschliessen könnte; sind die abgeschlossenen Verträge im Sinne der Mehrheit der Stimmbürger, stellt dies überhaupt kein Problem dar. Sich gegen internationale Verträge an sich zu stellen, wäre in der Tat sehr ungeschickt. Nur: Wer will und macht das schon? 

Weshalb sich die Bürger aber nicht gegen internationale Verträge, die für Schweizer   unzufriedenstellende Ergebnisse zur Folge haben, wehren können sollen, leuchtet nicht ein. Der Bundesrat gibt sogar explizit zu, dass unkündbare völkerrechtliche Verträge relativ selten sind. Als Antwort auf die Interpellation 09.3256 von Nationalrat Hans Fehr meinte der Bundesrat: Tatsächlich enthalten die allermeisten der von der Schweiz abgeschlossenen Verträge eine explizite Kündigungsklausel, oder es wird aus dem Gegenstand des Vertrags klar, dass er entweder von befristeter Laufzeit ist, oder eine Kündigungsmöglichkeit beinhaltet.

Zweitens leuchtet es nicht ein, weshalb eine gelegentliche Anpassung von gewissen Verträgen, die sich zum Nachteil der Schweiz entwickeln, weltweit zur vollständigen Isolation führen soll. Angenommen, Sie haben vor fünf Jahren einen Handy-Vertrag mit der Swisscom abgeschlossen und realisieren nun, dass dieser nicht mehr ihren Präferenzen entspricht, so dass Sie der Swisscom mitteilen, dass Sie das laufende Abonnement kündigen wollen - sind Sie dann deswegen plötzlich vollständig isoliert? Wollen nun die anderen Marktteilnehmer auf einmal nichts mehr mit Ihnen zu tun haben? Wendet sich sogar Sunrise von Ihnen als potentiell neuer Vertragspartner ab, weil Sie Ihre Interessen gewahrt und den Vertrag mit der Swisscom gekündigt haben? Wohl kaum. Es gibt keinen Grund, warum das auf internationaler Ebene anders sein soll.  

Gegen die Interessen der eigenen Stimmbürger 
Drittens versteckt sich hinter dieser Argumentation ein ungebändigter Glaube an einen vom Bürger abgekoppelten Staat, dessen Vertreter ungeachtet des Volkswillens agieren können, so, wie es ihnen gerade passt. Man will alleine herrschen, ohne Rechenschaft gegenüber den Beherrschten ablegen zu müssen. Bestehendes soll vom Volk nicht mehr hinterfragt werden dürfen. Notfalls sollen herrschende Politiker auch gegen die Interessen der eigenen Stimmbürger  - welche erstere via Steuern, Abgaben und Gebühren finanzieren -  handeln können. Damit hängen die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative einem erstaunlich bürgerfernen, freiheits- und demokratiefeindlichen Weltbild an. Die Interessen der Allgemeinheit sollen den Interessen der Politiker geopfert werden, indem man dem Volk zu verstehen gibt: Es ist egal, was du in Volksabstimmungen beschliesst. Das von der Politik beschlossene Völkerrecht geht deinem Entscheid ohnehin vor. Basta!‹ 

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Initianten der Selbstbestimmungsinitiative durchzusetzen vermögen, damit der sich immer weiter öffnende Graben zwischen der Classe politique und dem Volk wieder etwas zugeschüttet werden kann. Möge die Operation Libero scheitern; desgleichen auch andere Gegner einer selbstbestimmten freien Schweiz, gleich unter welchem Label sie auftreten.  [1]  

Deshalb unterschreibe ich die Selbstbestimmungsinitiative!  -  Von Lukas Reimann  
Die Selbstbestimmungsinitiative ist wichtiger als jedes Einzelthema, das sie anspricht, denn sie hat Auswirkungen auf alle Politikbereiche der Schweiz. Immer öfters haben heute nicht mehr das Schweizer Volk und von ihm ausgehend die Schweizer Richter und die Schweizer Behörden das letzte Wort, sondern ausländische Richter und Bürokraten. In den vergangenen Jahren uferten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus. Sie griffen immer mehr in die Souveränität der Schweiz ein – obwohl bei der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor 40 Jahren keine Rede von derart weitgehenden Beurteilungen und Verurteilungen aller möglichen und unmöglichen Rechtsbereiche war. Ob Regelung der Abfalltrennung, Bewahrung von Schwerkriminellen vor einer Ausweisung oder Aushebelung der Schweizer Asylpolitik: Zu allem und jedem wollen die fremden Richter das letzte Wort haben. 

Zurück zum bewährten Weg 
Die Initiative bringt eine Kehrtwende zurück zum bewährten und erfolgreichen Weg der Freiheit und der Unabhängigkeit! Das Schweizer Volk und die Schweizer Verfassung sollen wie bisher das oberste Organ für staatliches Handeln sein. Nicht länger lassen wir uns durch abgehobene Richter und dubiose Bürokraten aus dem Ausland fremdbestimmen! Die Schweiz ist aus dem unba?ndigen Drang unserer Vorfahren nach Selbstbestimmung und Freiheit entstanden. Diese Werte bilden die Grundlage fu?r die Erfolgsgeschichte unseres Landes. Dafür steht jede einzelne Unterschrift für die Initiative ein! Dafür lohnt es sich zu kämpfen!  

Richter und Gelehrte irren 
Linken Politikern sind die Volksrechte schon lange ein Dorn im Auge. Sie möchten wie ihre Vorbilder, die Brüsseler Bürokraten, ohne lästige Volksentscheide regieren und bestimmen. Ach, wie bequem wäre es doch, wenn nicht noch der Bürger das letzte Wort hätte..… Schweigen und zahlen soll er. Deshalb wurden gleich mehrere Vorlagen ins Parlament geschickt, welche die direkte Demokratie einschränken sollen. Die Politiker, die damit der direkten Demokratie und den Volksrechten den Sarg nageln, behaupten, das Volk könne und dürfe nicht über so wichtige Fragen entscheiden. Dafür seien doch Experten, Gelehrte, Richter und sie selbst – die Elite – da. Doch sie irren!  

Das Volk stimmt fürs Gemeinwohl 
Fehlentscheide werden viel seltener durch das Volk als durch einzelne Personen getroffen. Das Volk stimmt meist für das Gemeinwohl. Es stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Wenn nur noch Politiker entscheiden, dann spielen Machtinteressen und die Beeinflussung durch Filz sowie persönliche Vorteile oder Privilegien eine wichtigere Rolle. Fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger sind schwieriger zu manipulieren, und entscheiden ausgewogener als 47 Richter in Strassburg. Unsere Initiative kann die Pläne der Demokratie-Abbauer rechtzeitig stoppen. Sammeln wir jetzt tatkräftig Unterschriften:

Nur so bleibt das Schweizer Volk die höchste Instanz im Land!

Nur so können wir die direkte Demokratie erhalten!  

Am 18. Oktober 2015 sind National- und Ständeratswahlen 
Liebe Mitstreiter, es ist Zeit, aus dem Winterschlaf zu erwachen, schreibt Toni Brunner u.a. Zuviel steht auf dem Spiel. Schaffen wir diesen Herbst die Wende im Parlament nicht, so wird die Schweiz nachhaltig kaputt gemacht. Eine schicksalhafte Legislatur steht uns bevor. So erwarten uns Beratungen und Abstimmungen über einen schleichenden EU-Beitritt, eine Unternehmenssteuerreform, die Reform der Altersvorsorge, eine Asylgesetz-Revision, die sogenannte Energiewende und viele offene Fragen rund um den Finanzplatz Schweiz und das Bankkundengeheimnis. Kaum einer bekennt sich heute noch zum EU-Beitritt, aber Bundesbern verhandelt mit Brüssel über Automatismen zur Übernahme von europäischem Recht. Die Asylpolitik von Bundesrätin Sommaruga läuft aus dem Ruder, ist konzept- und verantwortungslos. Sie wird die künftigen Generationen vor schier unlösbare Aufgaben stellen. Derweil ist Bundesrätin Widmer-Schlumpf drauf und dran, das Schweizer Bankkundengeheimnis zu opfern. 

Eine Rückbesinnung auf die Staatssäulen der Schweiz tut not. Es ist die Zeit für das Bewährte. Es ist die Zeit der SVP. 

 

Quellen:

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/denkfehler_der_voelkerrechtsadvokaten-2204  Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 17. April 2015 von Olivier Kessler

http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/deshalb-unterschreibe-ich-die-selbstbestimmungsinitiative/  14. 4. 15  Lukas Reimann                             

http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/aufwachen/  14. 4. 15 
Toni Brunner