Die Empörung und das Versagen von Simonetta Sommaruga

Die von Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlamentsmehrheit gemeinsam

inszenierte Hintertreibung von Volksentscheiden zum Ausländer- und zum Asylrecht erreicht neue Höhepunkte der vorsätzlichen Behörden-Dienstverweigerung. Zu dutzenden Malen sandte sie uns ihre Empörung per Bildschirm in alle Stuben: Justizministerin Simonetta Sommaruga, verantwortlich für die Umsetzung des geltenden Ausländer- und Asylrechts. Sie demonstriert ihren Unmut geradezu bebend, weil die Schweiz bezüglich Leistungen an Verfolgte aus Syrien europaweit angeblich an jämmerlich letzter Stelle stünde. Damit glaubt sie die Begründung dafür zu liefern, weshalb unser Land umgehend 3 000 Syrer aufzunehmen habe, die vor der Brutalität blutrünstiger muslimischer Fundamentalisten fliehen mussten.

Hilfe oder Show?  
Dass mit den dafür aufzubringenden Millionen im arabischen Raum, wo diese Flüchtlinge erste Aufnahme gefunden haben, nicht bloss dreitausend, vielmehr Zehntausenden, vielleicht gar Hunderttausenden wirksam geholfen werden könnte, klammert die Justizministerin anlässlich ihrer fernsehgerecht inszenierten Empörung beharrlich aus. Warum wohl? Etwa deshalb, weil wirksame Hilfe am Ort des bedenklichen Geschehens das ihr bereits vorschwebende Fernsehbild der gutherzigen Bundesrätin inmitten glücklich lächelnder Neuankömmlinge aus Syrien nicht Tatsache werden liesse? Man ist hierzulande der Notaufnahme ganzer Kontingente von aus besonders gravierender Notsituation Entkommenen nicht generell verschlossen. Die Aufnahme muss aber davon abhängig gemacht werden, dass die Justizministerin endlich ihre Pflicht im Asylwesen erfüllt und dass sie endlich all jene Zehntausende ausschafft, die, weil keineswegs verfolgt, hier teilweise schon seit Jahren illegal anwesend sind und von den hier gebotenen Annehmlichkeiten profitieren.

Dublin-Vertrag 
Die Ausschaffung hat entweder ins Herkunftsland der illegalen Einwanderer zu erfolgen oder aber gemäss Dublin-Abkommen ins sogenannte Erstasylland, also ins erste EU-Land, das die Asylbegehrenden in Europa betreten haben, da dieses gemäss Dublin-Abkommen für die Abklärung ihrer Asylberechtigung, also für die Durchführung des Asylverfahrens, zuständig ist. Solange Bundesrätin Sommaruga vor dieser Aufgabe versagt, bleibt ihre fernsehgerecht inszenierte Empörung peinliches Ablenkungsmanöver.   

Die wahren Kosten 
Wir haben bereits 2012 eine Vollkostenrechnung zur Asyl-Katastrophe, welche die  Schweiz seit Jahren heimsucht, angestellt. Wir haben uns dabei nicht mit jenen vom Bund isoliert veröffentlichten Kosten begnügt, welche allein bei der Bundeskasse anfallen. Wir haben auch jene Kosten berechnet, die aufgrund des nach wie vor völlig ungelösten Asylproblems bei Kantonen und Gemeinden entstehen. Es geht um die Kosten für den täglichen Lebensaufwand  -  so, wie dieser Aufwand von der Sozialbürokratie verbindlich vorgeschrieben wird. Schliesslich leben auch gegen  90 % der unter Asylrecht hier Aufgenommenen von der Sozialhilfe. Nach wie vor ist die Ausländerkriminalität, auch die von Asylanten begangene, erschreckend hoch. Die daraus resultierenden, zumeist bei den Kantonen anfallenden Kosten sind horrend: Für den Polizeieinsatz, für Rechtsverfahren, für die unentgeltliche Rechtshilfe an in Verfahren verwickelte Asylbewerber und Asylanten, welche dank dieser Unentgeltlichkeit sehr oft eigentliche Rekursfluten auslösen. Eine keineswegs billige, vollständige Kammer des Bundesverwaltungsgerichts, früher Asylrekurs-Kommission genannt, ist dafür samt ihres bürokratischen Unterbaus im Einsatz. Kommt hinzu, dass der Anteil von Asylbewerbern im ebenfalls äusserst kostspieligen Strafvollzug erschreckend gross ist. Zusätzlich müssen Ausschaffungsgefängnisse unterhalten werden - nahezu ausschliesslich für abgewiesene Asylbewerber. Die Kosten dafür gehen in die Millionen. Hohe Kosten verursachen auch die Ausschaffungen  - die erfolgreichen wie die erfolglosen, die durchgesetzten wie die hintertriebenen -  erfolgen diese heute doch fast ausnahmslos auf dem teuersten Weg, auf dem Luftweg. Dies selbst ins Nachbarland Italien, weil die Überstellung an der Grenze längst zur Farce verkommen ist. Sodann fallen auch für die Einschulung von Asylantenkindern bedeutende Kosten an, vor allem in vielen Gemeinden. So auch für die erforderlichen Sonderanstrengungen für Neuankömmlinge ohne Kenntnis hiesiger Sprachen.  

8 Milliarden pro Jahr 
Wir haben 2012 aufgrund sorgfältig angestellter Berechnungen und Schätzungen daraus jährliche Kosten der öffentlichen Hand von sicher 80‘000 Franken pro Asylant errechnet. Die Kosten für die Sans-Papiers sind, weil die Zahlen dazu allzu ungenau sind, nicht miteinbezogen. Ende Oktober 2012 befanden sich rund 90.000 Personen unter der ebenfalls horrende Kosten verursachenden Administration der hiesigen Asyl-Bürokratie. Daraus liessen sich jährliche Gesamtkosten für die Asyl-Katastrophe von 7,132 Milliarden Franken errechnen. Die Zahl der Asylbewerber ist seit 2012 bekanntlich nicht zurückgegangen – im Gegenteil! Also dürfte die Grenze von 8 Milliarden bezüglich der jährlichen Kosten fürs Asylwesen inzwischen deutlich überschritten sein.  

Bern bleibt stumm 
Unsere Berechnung wurde, seit wir sie veröffentlicht haben, von Dutzenden von Bürgern dem Bundesamt für Migration und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet. Es erfolgten dazu auch parlamentarische Anfragen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben uns mit Kopien über ihre Anfragen an die beiden Stellen sowie über deren Antworten orientiert. Die Antwort war immer die gleiche: Bundesbern verweigert kategorisch jegliche Stellungnahme zu unserer Berechnung. Wir ziehen aus dieser Antwortverweigerung auch eine Schlussfolgerung: Unsere teilweise auf Schätzungen beruhende Berechnung liefert eher ein zu tiefes als ein zu hohes Resultat. Würde unser Resultat übertriebene Kosten ausweisen, wären längst empörte Reaktionen aus dem Departement Sommaruga an die Öffentlichkeit ergangen. Das Departement schweigt indessen. Weil es, wenn es zu unseren Zahlen Stellung zu nehmen hätte, vielleicht noch höhere Kosten belegen müsste, als wir sie berechnet haben.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga kann sich tatsächlich als Rekordhalterin feiern lassen – allerdings als Rekordhalterin des Versagens.


Quelle:  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_asylkatastrophe-2165 
Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 20. März von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit