Diskreditierungsversuche gegen die neue SVP-Selbstbestimmungs-Initiative - Von Olivier Kessler

Die Verfechter der direkten Demokratie sollen durch eine Strategie

der Stigmatisierung sowie durch die Verwendung von unscharfen Begriffen als »Feinde der Menschenrechte« an den Pranger gestellt werden: Somit ist es höchste Zeit für eine Klarstellung! Bekanntlich hat die SVP soeben ihre Selbstbestimmungs-Initiative lanciert, die die Forderung beinhaltet, dass in der Schweiz die Stimmbürger und nicht fremde Richter das letzte Wort darüber haben sollen, welches Recht gilt. Dieses Prinzip ist jahrzehntelang unangefochten geblieben, bis es vom Bundesgericht klammheimlich mit fragwürdigen Entscheiden verwässert wurde. In den letzten Jahren schlich sich zunehmend die Mode ein, Völkerrecht über Landesrecht zu stellen. Bei der SVP-Initiative handelt es sich also keinesfalls um eine revolutionäre Forderung, sondern lediglich um die Verteidigung der direkten Demokratie gegen die Angriffe der Classe politique, welche mit mindestens einem Auge immer gen Brüssel und die damit verbundenen Pöstchen schielt. Unter dieser direktdemokratischen Ordnung wurden auch die Menschenrechte in die Bundesverfassung aufgenommen.

Vielen hiesigen Politikern ist die Volkssouveränität allerdings ein Dorn im Auge, da sie ihre Entscheide am liebsten allein treffen würden, ohne das lästige Volk ständig um sein Einverständnis fragen zu müssen. Dann endlich könnte man politische Geschäfte ebenso einfach am Volk vorbei durchdrücken, wie das ihre Kollegen im Ausland tun. Ohne die Korrekturmechanismen durch das Volk verkommt Politik oftmals zu einem Theater, in welchem sich die talentiertesten Schauspieler mit den wohlklingendsten Wahlversprechen durchzusetzen vermögen, obwohl man genau weiss, dass sie diese Versprechen sogleich wieder brechen, sobald sie im Amt sind. Gesetze werden so nur noch im Sinne der Politiker, kaum jedoch im Sinne des Volkes gemacht. Der Klassenkampf zwischen Politik und Volk verstärkt sich und gefährdet langfristig die Stabilität des Landes. In diesem Sinne ist die direkte Demokratie ein unbestreitbarer Erfolgspfeiler der Schweiz.  

Rechte Hetze‹ 
Für die Forderung zur Beibehaltung der direkten Demokratie, wie die SVP sie in ihrer neuesten Initiative stellt, haben Vertreter der politischen Klasse und ihr nahestehende Kreise natürlich kein Verständnis. Man zieht alle Register, um die Initiative unschädlich zu machen und zu diskreditieren. Dafür bedient man sich schmutziger Methoden. Von einem Frontalangriff auf unsere Menschenrechte ist etwa die Rede bei der Kampagne mit dem Namen Schutzfaktor M, unter dessen Label sich diverse Organisationen wie etwa Amnesty International, Caritas, das Hilfswerk der Evangelischen Kirche (Heks) oder auch die Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) zusammengefunden haben. Letztere hat den EU-Beitritt ganz offen als Ziel anvisiert. Die radikale Volksinitiative lehne man vehement ab, heisst es in einem Communiqué. Mit diesem   Anschwärzungsversuch will man die Initianten als Extremisten abstempeln, ohne zu merken, dass es die Gegner dieser Initiative sind, welche die jahrzehntelange, erfolgserprobte Ordnung über den Haufen werfen wollen. 

Sabotageakt 
Noch rauhere Töne schlagen die Juso an: »Als erste europäische Regierungspartei stellt sich die SVP gegen die Menschenrechte«, wird dort wahrheitswidrig behauptet. Denn mit keinem Wort bestreitet die SVP die Notwendigkeit von echten Menschenrechten. Trotzdem ist die Juso dazu entschlossen, die rechte Hetze zu torpedieren, indem man der SVP immense Kosten aufbürden will. Auf der offiziellen Juso-Homepage steht wortwörtlich nachfolgender Originalaufruf: 

»Du hast folgende Möglichkeiten dagegen zu kämpfen:

Möglichkeit 1: Der SVP die Portokosten erhöhen.

-  Bogen ohne Unterschrift in den nächsten Briefkasten schmeissen.

-  Bogen mit echt klingenden Fantasienamen versehen und so die Sammelaktion unübersichtlich machen.

-  Bogen mit echt klingenden Fantasienamen versehen und gleich noch 100 Bögen nachbestellen.

Dadurch entstehen noch höhere Portokosten. Sind die zusätzlichen Bögen erst mal eingetroffen, beginnt das Spiel von vorn. Eine solche Aktion kostet zwar nur einen Bruchteil des Wahlkampfbudgets der bestgeschmierten Partei der Schweiz. Aber jeder Franken der nicht in Hassplakate investiert (sic!) werden kann, ist ein guter Franken.«

Mit diesem kriminellen Aufruf verstossen die Jungsozialisten gegen Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Dort steht klar geschrieben, dass sich derjenige strafbar macht, der das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht.

[Anmerkung politionline: Wenn unser Schulsystem derart helle Köpfe hervorbringt, denen darüber hinaus offenbar jeglicher Durchblick versagt bleibt, dann müssen sich zwangsweise echte Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Geschicke unseres Landes einstellen.]   

Kündigung der EMRK als Aufhänger 
Wohlverstanden: Mit rechter Hetze ist der Gebrauch der politischen Rechte zur Sicherung eben dieser politischen Rechte für die Zukunft gemeint. Wer die direkte Demokratie verteidigt, gilt heute also schon als rechter Hetzer. Mit einer solchen skurrilen Anschuldigung verfolgen die Gegner der direkten Demokratie die sogenannte Strategie der Stigmatisierung. Diese dient der Bestätigung und Absicherung der eigenen Position, indem Abweichungen von der gewünschten Norm sichtbar gemacht werden. Konsequent durchgeführt wird es so für den Anwender dieses Instruments möglich, die Definitionshoheit über einen Diskurs zu gewinnen und die Abweichler der sozialen Ächtung preiszugeben. Als Aufhänger für die Stigmatisierung der Initianten dient den Demokratie-Gegnern der Vorwurf, die Initiative sei lediglich ein Vehikel, um die EMRK, also die Europäische Menschenrechtskonvention aufzukünden. Daraus leitet man ab, dass die SVP die Menschenrechte abschaffen will. Diese Anschuldigung sagt viel über das Staatsverständnis der Panikmacher aus. Was diesen Kreisen offenbar entgangen ist: In unserer Schweizerzischen Bundesverfassung sind die wichtigen Menschenrechte allesamt bereits einzeln aufgeführt und verankert. An Menschenrechten, die diese Bezeichnung tatsächlich verdienen, will also niemand rütteln. Es geht lediglich darum, dem Trend Einhalt zu gebieten, unsere tendenziell freiheitliche Gesetzgebung an ausländische, interventionistische Instanzen zu delegieren, wie man das beispielsweise mit dem sogenannten Rahmenvertrag mit der EU anstrebt. Es geht um den Erhalt der Freiheit.

Was ist ein Menschenrecht?  
Da der Vorwurf der vermeintlichen Attacke auf die Menschenrechte derart penetrant wiederholt wird, lohnt es sich, zu hinterfragen, was überhaupt ein Menschenrecht ausmacht. Menschenrechte dienen primär dem Schutz der Menschen. Eine sinnvolle Definition dieses Begriffs lieferte einmal der brillante Denker und Buchautor Roland Baader, der der Ansicht war, dass das einzig wahre Menschenrecht das Recht sei, in Ruhe gelassen zu werden. Dadurch würde jeder Mensch in seiner Würde geschützt. Menschenrechte umfassen also gemäss dieser Definition etwa das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und das Recht, selbst darüber bestimmen zu können, was man mit seinem erarbeiteten Einkommen anstellen will, solange dadurch niemand anders zu Schaden kommt. Keine Menschenrechte sind gemäss Baaders Definition also all jene heute oftmals als Menschenrecht deklarierten Anspruchshaltungen, die von Drittpersonen irgendetwas fordern oder diese zur erzwungenen Herausgabe ihres Eigentums nötigen. Ein Recht auf günstigen Wohnraum beispielsweise gibt es also nicht, genauso wenig wie es ein Recht auf Bildung, auf einen Job, auf Sozialleistungen, auf Gesundheit, auf Geschlechtsumwandlung oder auf irgendwelche sonstige Güter gibt, für dessen Finanzierung andere Personen enteignet werden müssen. Das mag auf den ersten Blick menschenverachtend und sozial ungerecht klingen. In Wahrheit ist es aber alles andere als das.   

Menschenrechte zur Tarnung sozialistischer Experimente 
Würde man solchen Anspruchsforderungen auf das Eigentum anderer den Status eines Menschenrechts verleihen, dann würde man erstens das Menschenrecht, in Ruhe gelassen zu werden, verletzen, da man zwecks Ermöglichung dieses Rechts jemand anderem etwas unter Androhung oder Anwendung von Gewalt wegnehmen muss. Zweitens wären solche Rechte auf lange Frist gar nicht durchsetzbar, da dies zu einer ständig ansteigenden und langfristig nicht mehr tragbaren Belastung für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler mutieren würde; und diese verlören zunehmend die Lust und den Anreiz, produktiv tätig zu werden, würden ihnen immer mehr Früchte ihrer Arbeit entwendet. Und wo niemand mehr Kuchen backt, gibt es auch keinen Kuchen mehr zu verteilen. Wie man anhand der heutigen Realitäten der westlichen Wohlfahrtsstaaten erkennen kann, machen immer mehr Personen von diesen
Rechten für sich Gebrauch. Die Erwartungen an die Gesellschaft steigen ins Unermessliche, während die Eigenverantwortung erodiert. Die Staatsfinanzen zur Bezahlung aller möglicher Sonderwünsche laufen völlig aus dem Ruder. Gleichzeitig sind immer weniger Personen zur produktiven Arbeit bereit. Werden Ansprüche auf Arbeitsleistungen Dritter zu Recht, führt dies zu einer ständig wachsenden Verstaatlichung der Wirtschaft und Gesellschaft und langfristig zum Zusammenbruch von beidem.  

Gleichheit vor dem Gesetz oder im Ergebnis
Sollen Menschenrechte universell und zeitunabhängig angewendet werden, dürfen sie also nicht die Gleichheit der Menschen im Ergebnis anstreben, wie das die heutigen Menschenrechte oftmals tun, sondern müssen sich zwingend auf die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz konzentrieren, welches ihr Leben und ihr Eigentum schützt. Nur diese Menschenrechte sind langfristig ohne Kollaps und Revolutionen durchsetzbar. Alle anderen vermeintlichen Menschenrechte sind lediglich Verschleierungsversuche zur Durchsetzung eines längst gescheiterten Systems: des Sozialismus. Wenn von Menschenrechten die Rede ist, ist dieser Begriff also immer klar zu definieren, da er sonst nur als Euphemismus zur Manipulation der Stimmbürger dient. Denn wer kann schon etwas gegen Menschenrechte» haben, nicht wahr? Die Anschuldigung an die Adresse der SVP fällt auf den Absender zurück. Letzterer soll zunächst einmal erklären, was er denn genau unter diesen Menschenrechten versteht – und wenn darin Anspruchsforderungen auf das Eigentum Dritter eingeschlossen sein sollen, gilt es gleichzeitig darzulegen, wie dieser gigantische Umverteilungswahn langfristig finanziert werden soll. Aber auf solche klärenden Konkretisierungsversuche linker Kreise zu hoffen, wäre wohl naiv, da man dort ja gerne das Selbstverständnis der moralischen Überlegenheit pflegt, welches das Ablegen von Rechenschaft über die eigenen Positionen im Voraus als überflüssig erachtet.  [1]  

Zur Frage einer gegen die Bevölkerung gerichteten Asylpolitik 
Die chaotische Asylpolitik der offenen Tore von Bundesrätin Sommaruga belastet die Bevölkerung zunehmend. Explodierende Kosten und Unterbringungsprobleme prägen den Alltag von Kantonen und Gemeinden. Den Kriegsflüchtlingen aus Syrien ist vor Ort zu helfen. Mit den vorhandenen Mitteln aus der Entwicklungshilfe in Milliardenhöhe kann eine gezielte und wirkungsvolle Unterstützung sichergestellt werden. Eine Verpflanzung von Flüchtlingen, die nach dem Zufalls- und Willkürprinzip ausgewählt werden, hilft niemandem. Die Asylpolitik von Bundesrätin Sommaruga ist durch massive Führungsprobleme gekennzeichnet. Ein korrekter Vollzug der Gesetzgebung ist längst nicht mehr gewährleistet. So liegt die Bleibequote für Personen, welche in der Schweiz um Asyl ersuchen, bei mittlerweile 60 %. Im Asylprozess befinden sich 48’000 Personen. Die Folgen dieser Politik der offenen Tore sind explodierende Kosten bei den Kantonen und Gemeinden sowie chronische Unterbringungsprobleme und ein wachsender Unmut in der Bevölkerung. Aus Syrien sind seit Beginn des Konflikts bereits rund 10‘000 Personen in die Schweiz gekommen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass der Bundesrat nun die Situation mit der willkürlichen und unkoordinierten Aufnahme von weiteren 3‘000 Kriegsflüchtlingen aus Syrien anheizen will.  

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien und den dadurch ausgelösten Flüchtlingsströmen muss der Schwerpunkt der Schweizer Hilfe vor Ort liegen. Seit Ausbruch des Konfliktes im Jahre 2011 hat die Schweiz 128 Millionen Franken für humanitäre Hilfeleistungen in Syrien und in den umliegenden Gebieten eingesetzt. Für das Asylwesen gibt die Schweiz jährlich allein auf Bundesebene über 1 Milliarde Franken aus, für die Entwicklungshilfe insgesamt rund 3 Milliarden. Die notwendigen Mittel für die Hilfe vor Ort sind also vorhanden und können ohne Probleme zulasten des bestehenden Entwicklungshilfebudgets möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden. Vor Ort kann mit dem Geld, das ein Flüchtling in der Schweiz pro Tag kostet, 200 Flüchtlingen geholfen werden. Für Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die trotz Hilfe vor Ort und der konsequenten Anwendung des Dublin-Abkommens in die Schweiz gelangen und ein Asylgesuch stellen oder sich bereits heute im laufenden Verfahren befinden, ist der Status der Schutzbedürftigen anzuwenden. Dieser Status S wurde genau für solche Fälle im Asylgesetz verankert (Art. 4), wurde aber noch nie angewendet. Die SVP hat den Bundesrat bereits im vergangenen Jahr mit einem Vorstoss auf diesen Status aufmerksam gemacht. Dies würde das Schweizer Asylwesen durch kürzere Verfahren entlasten und insbesondere dazu führen, dass diese Personen nach Ende des Krieges in ihre Heimat zurückkehren. Dies ist heute mit der Erteilung des Flüchtlingsstatus oder der vorläufigen Aufnahme nicht der Fall. Personen mit diesem Status bleiben in der Regel für immer in der Schweiz. Anstatt falsche Anreize zu setzen und das Asylchaos in der Schweiz noch zu verschärfen, fordert die SVP einmal mehr vom Bundesrat: 

-   Die humanitäre Hilfe vor Ort soll zu Lasten des Entwicklungshilfebudgets wirkungsvoll sichergestellt werden.

-   Bundesrätin Sommaruga soll endlich ihren Pflichten nachkommen und bei der EU nebst der Einhaltung des Dublin-Vertrags auch eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden sowie eine konsequente Bekämpfung des Schlepperwesens einfordern.    

Beides wird derzeit nicht gemacht. Die Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende muss gesenkt und abgewiesene Asylbewerber müssen konsequent zurückgeschafft werden. Dabei sind die bestehenden Gesetze strikt umzusetzen. Kriegsflüchtlingen aus Syrien, die sich bereits in der Schweiz aufhalten oder auch in Zukunft hierher gelangen, ist der Status des Schutzbedürftigen gemäss Art. 4 AsylG zu erteilen. Nach Ende der Krise wird ihnen dieser Status wieder entzogen und sie müssen zurück in ihre Heimat, wo sie auch für den Wiederaufbau benötigt werden.  [2]

 

[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/angriff_auf_die_menschenrechte-2164  Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 13. März 2015 von Olivier Kessler, stv. Chefredaktor der «Schweizerzeit»

[2]  Mitteilung der SVP Schweiz vom 6. März 2015