Wo steht die Schweiz am Vorabend des Wahljahres?

Die SVP Schweiz zeigte sich am Mediengespräch des 30. 12. 2014 besorgt.

Zunehmendes Anpassertum gegenüber dem Ausland und eine Politik der Gleichmacherei schaden dem Land. Die Standortvorteile des Werk- und Finanzplatzes gehen mehr und mehr verloren und Arbeitsplätze werden vernichtet. Der Wohlstand gleicht sich damit unweigerlich dem tieferen EU-Niveau an. Auch beim stetigen Ausbau des Sozialstaats auf Kosten der nächsten Generation eifern wir den schlechten Vorbildern der EU nach, anstatt die Schweizer Tugenden der Eigenverantwortung und der Freiheit zu stärken. Die SVP zieht am Vorabend des Wahljahres Bilanz.

Die Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament schadet der Schweiz
Die Fakten: Der Staat bläht sich immer mehr auf; Eigenverantwortung wird zum Fremdwort. Die Ausgaben des Bundes haben sich seit 1990 mehr als verdoppelt. Sie belaufen sich mittlerweile auf über 67 Milliarden Franken. Gleichzeitig haben sich die Schulden alleine beim Bund fast verdreifacht. Wir leben auf Kosten unserer Kinder. Zusätzlich sind seit 2008 zwei von drei neuen Stellen bei der öffentlichen Hand und nicht in der Privatwirtschaft entstanden. Steuern, Abgaben und Gebühren werden stetig erhöht, so dass am Schluss des Tages jedem Einzelnen weniger im Portemonnaie bleibt. Insbesondere muss auch dem Bussenterror im Strassenverkehr Einhalt geboten werden. Die Gesetze im Strassenverkehr haben der Sicherheit zu dienen und deren Durchsetzung ebenso, aber keinesfalls dazu, die kantonalen Budgets zu finanzieren. 

Ausbau statt finanzielle Sicherung unseres Sozialstaates 
Der Sozialstaat wird immer stärker aufgebläht. Statt der notwendigen finanziellen Sicherung des erreichten Niveaus werden die Leistungen stetig ausgebaut und die Umverteilung verstärkt: Mehrwertsteuererhöhungen für IV und AHV, Prämienexplosion bei der Krankenversicherung, Solidaritätsprozente für die Arbeitslosenversicherung, Steuererhöhungen für zunehmende Sozialhilfekosten, usw. Wer profitiert? Die Sozialindustrie. Wer bezahlt? Familien, das Gewerbe und der einfache Steuerzahler.  

Werk- und Finanzplatz werden geschwächt 
Die Wirtschaft wird immer stärker reguliert und mit dem Ausland harmonisiert: das bedeutet immer mehr Bürokratie und Kontrollen [Arbeitszeit, Lohnkontrolle, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, usw.]; dazu immer mehr Auflagen im Bereich Umwelt, Energie, Gebäude, usw. Hinzu kommt ein zunehmender Statistikaufwand, Regulierung des Arbeitsmarkts und Schwächung der Sozialpartnerschaft [Gesamt- und Normalarbeitsverträge, Solidarhaftungen, Lohnkontrollen, Quotenregelungen, usw.], ein immer grösser werdender Aufwand für öffentliche Ausschreibungen.Die Aufsicht des Staates [Finma, Versicherungen, usw.] wird immer mächtiger und greift immer mehr in die unternehmerische Freiheit ein; sodann ist ein stetig wachsender Aufwand zur Übernahme von teilweise unsinnigen internationalen Vereinbarungen und internationaler Standards festzustellen. 

Schleichender EU-Beitritt 
Bundesrat und Parlament wollen EU-Recht wie es heisst dynamisch - also zwingend - mit einem sogenannten institutionellen Abkommen übernehmen. Die Schweiz soll sich in wichtigen Belangen dem EU-Gerichtshof unterwerfen und somit fremde Richter anerkennen. Das ist gleichbedeutend mit einem EU-Beitritt, ohne Mitglied zu sein.

Das Dogma der Personenfreizügigkeit, die Massenzuwanderung von jährlich 80.000 Personen in unser Land setzt sich fort, was dem sozialen Frieden schadet und die Infrastruktur wie Strassen, Schulhäuser, Spitäler usw. überfordert sowie längerfristig auch die Sozialwerke belastet. Die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative gegen Masseneinwanderung wird dagegen von der Politik in Frage gestellt.   

Ausschaffungsinitiative  
Statt wie heute nicht einmal 500 Verbrecher, könnten seit Annahme der Ausschaffungsinitiative bis zu 18.000 kriminelle Ausländer pro Jahr ausgeschafft werden. Bundesrat und Parlament verhindern dies mit immer neuen Tricks und Verzögerungen. Auf der Strecke bleiben die Opfer und die Bürger, welche sich mehr Sicherheit wünschen. In Anbetracht dieser Entwicklungen und den generell nicht rosigen Wirtschaftsaussichten in der EU und der Schweiz macht sich die SVP Schweiz grosse Sorgen im Hinblick auf das Jahr 2015. Es gilt, sich der Stärken des Landes zu besinnen. Stetiges Anpassertum und Nivellierung nach unten an die wirtschaftlichen und politischen Konkurrenten im umliegenden Ausland führen nicht zum Erfolg. Vielmehr gilt es frei zu bleiben, d.h. im eigenen Land weiterhin selber bestimmen zu können, welche Gesetze und Regeln zu gelten haben. Unabhängigkeit und Freiheit festigen den Willen, beharrlich den eigenen Weg zu gehen und somit auch den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Dies dient dem Erhalt des Wohlstandes und des sozialen Friedens. Die SVP hat der Bevölkerung immer wieder versprochen und unterstreicht dies auch im Hinblick auf das Wahljahr, sich wie folgt für die Schweiz einzusetzen:

-  Kein schleichender EU-Beitritt!  

-  Konsequente Ausländer- und Asylpolitik!

-  Tiefe Steuern, Abgaben und Gebühren für alle!

Nur so können wir als Land und als Bürgerinnen und Bürger frei bleiben!

Parlament huldigt fremden Richtern  
Für die SVP ist es ein bedenkliches Zeichen, dass das Parlament im Dezember eine unkritische Feier zum 40. Jahrestag der Schweizer Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durchgeführt hat. Im Zentrum stand eine Rede des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Inhalt der EMRK bildete bei deren Unterzeichnung weitgehend die bisherige Rechtstradition der Schweiz im Bereich der Menschenrechte ab und ist als solche auch nicht bestritten. Hingegen wurde die Konvention in den letzten 40 Jahren durch die Praxis und Rechtsprechung der Richter in Strassburg laufend dynamisch weiterentwickelt und verpolitisiert. Die expansive Auslegung der Konvention schränkt die Selbstbestimmung der Schweiz bei der Durchsetzung ihrer demokratisch zustande gekommenen Verfassungsbestimmungen und Gesetze immer mehr ein. Unter dem Deckmantel der Menschenrechte kann nicht einmal mehr ein schwer krimineller Ausländer in seine Heimat ausgeschafft werden. Die Volksrechte werden durch die Entwicklung des EGMR mehr und mehr eingeschränkt. Sie gehören jedoch aus Sicht der SVP zu den wichtigsten Rechten, welche die Menschen in der Schweiz haben und müssen entsprechend geschützt werden. Genau diese fragwürdige Entwicklung ist vom Parlament auch noch gefeiert worden. Damit auch in Zukunft Schweizer Recht über fremde Richter gestellt werden kann, wird die SVP demnächst eine Volksinitiative in die Vorprüfung durch die Bundeskanzlei geben.   

Über das eigene Recht bestimmen 
Es darf nicht sein, dass die Schweiz die Frage, welches Recht im eigenen Land gilt, an ausländische Gerichte und Organisationen delegiert. Die selbstherrliche sogenannte dynamische Entwicklung und Auslegung der EMRK durch den EGMR ist deshalb grundlegend zu hinterfragen. Die Auslegung der Konvention ist keinerlei demokratischen Mechanismen unterstellt, sondern entspricht einer modernistischen Verpolitisierung der Gerichte und der ganzen Rechtsordnung im Sinne der Gleichmacherei unter dem Deckmantel der Menschenrechte. Die Schweiz muss diesbezüglich ihren Handlungsspielraum zurückgewinnen, damit auch in Zukunft die direkte Demokratie und die Selbstbestimmung erhalten bleiben. Denn der Bundesrat strebt weitere Delegationen der Rechtsetzung an ausländische Organisationen und Gerichte an, z.B. mit dem in Verhandlung befindlichen institutionellen Abkommen mit der EU. Damit biedert sich die Classe politique in immer unerträglicherer Weise bei fremden Mächten und internationalen Organisationen an. Am Ende dieser fatalen Entwicklung könnten nur noch die Politiker und Richter bei der Rechtsetzung mitreden. Diese sogenannte Elite weiss ihrer Ansicht nach besser, was für das Volk richtig ist und was nicht. Die SVP akzeptiert die stille Entmachtung des Souveräns nicht. Volk und Stände müssen weiterhin das letzte Wort in unserem Land haben. Aus diesem Grund hat die SVP-Delegiertenversammlung vor kurzem die Lancierung einer Volksinitiative beschlossen. 

Fremde Richter bestimmen unser Recht 
In immer ausgeprägterem Mass bestimmen die Richter am EGMR in Strassburg das schweizerische Recht. Sie bezeichnen die EMRK als ein living instrument und bringen damit zum Ausdruck, dass sie der Konvention laufend eine neue, immer weitergehende Bedeutung geben und sie für ihre politischen Zwecke missbrauchen. Volk und Stände werden in ihrer Kompetenz, in der Schweiz schweizerisches Recht zu bestimmen, mehr und mehr eingeschränkt. Der EGMR gewichtet beispielsweise bei seiner Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention den Schutz des Familienlebens verurteilter Krimineller konsequent höher als die öffentliche Sicherheit und   verschafft so Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, die nach schweizerischer Rechtsauffassung ausgeschafft werden müssten. Aber auch in vielen anderen Bereichen beschneidet der EGMR die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz. Alle Lebensbereiche, von der Sterbehilfe über den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin bis hin zu den Verjährungsfristen für Haftungsklagen, werden einer menschenrechtlichen Prüfung unterzogen, womit die Menschenrechte zu einer globalen Ethik emporstilisiert werden und sich der EGMR als höchste europäische Rechtsetzungsgewalt aufspielt. Mit Verweis auf die Praxis des EGMR werden immer mehr Volksentscheide nicht mehr umgesetzt, so beispielsweise die Ausschaffungsinitiative, deren Umsetzung in dieser Woche – 4 Jahre nach der Volksabstimmung – vom Ständerat behandelt wird. Der Souverän kann immer weniger über sein eigenes Recht bestimmen.

Vorrang der Bundesverfassung 
Mit der von den SVP-Delegierten beschlossenen Volksinitiative Schweizer Recht geht fremdem Recht vorsoll die Schwächung und Aushebelung der Volksrechte bekämpft werden. Die Umsetzung und Durchsetzung der Verfassung soll nicht mehr mit dem Hinweis auf internationales Recht verhindert werden können. Widerspricht ein Staatsvertrag der Verfassung, muss er neu ausgehandelt oder, wenn dies nicht geht, gekündigt werden. Neue Staatsverträge, die der Verfassung widersprechen, dürfen selbstverständlich gar nicht erst abgeschlossen werden. Vorrang gegenüber der Bundesverfassung soll – wie es schon jetzt in der Verfassung steht – lediglich das zwingende Völkerrecht haben. Die SVP hätte an dieser Feier zumindest eine kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung und der richterlichen Auslegung und Verpolitisierung der EMRK gewünscht. Denn die kritischen Stimmen werden – nicht nur in der SVP – immer lauter. Das Feiern der Fehlentwicklung der EMRK durch das Parlament verleitet die Richter nur zu noch mehr selbstherrlicher Ausdehnung der einst gut gemeinten EMRK. 

Professoren und Künstler zeigen ihr wahres Gesicht  
In der EU kennt man keine direkte Demokratie, allenfalls meist unverbindliche Volksbefragungen. In gleicher Weise kommt die jetzt lancierte Initiative von Künstlern und Professoren daher. Die Instrumente der direkten Demokratie werden genutzt, aber nicht, um den Volkswillen umzusetzen, sondern um so lange abzustimmen, bis man das von der sogenannten Elite gewünschte Resultat erhält – so, wie man es aus der EU kennt. Die Initianten der Initiative Raus aus der Sackgasse wollen das Volks- und Ständemehr vom 9. Februar 2014 rückgängig machen, dies nur gerade 10 Monate nach dem Volksentscheid. Das zeigt das wahre Gesicht dieser EU-Turbos. Wenn es nach ihnen ginge, wäre die Schweiz schon lange Teil der EU, und sie müssten sich auch nicht mehr mit dem lästigen Volk herumschlagen. Dies passt auch zu den diversen Versuchen, die Volksrechte in der Schweiz zu beschneiden. Die entsprechenden Ideen kommen teilweise aus den gleichen Kreisen. 

Wen wundert es, dass Professoren wie Georg Kreis und Künstler wie Pipilotti Rist und Clown Dimitri nicht zur Schweiz stehen. Die Initianten wollen die eigenständige Steuerung der Zuwanderung rückgängig machen. Sie negieren damit die realen Probleme der Bevölkerung wie Lohndruck, Arbeitslosigkeit und ausufernde Kosten in den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. Mit der nicht mehr kontrollierbaren Einwanderung machten sich in den letzten Jahren auch eklatante Fehlanreize bemerkbar, welche eine legale Ausnutzung der grosszügigen Leistungen der Sozialversicherung ermöglichten und somit unser Sozialwesen gefährden. Hinzu kam ein völlig unzulänglicher Vollzug beim Bund wie in vielen Kantonen. Dieser unhaltbare Zustand wurde auch in einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates klar bestätigt. Deshalb ist Teil der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Forderung, dass derjenige, der keine Arbeit mehr hat oder nicht für seinen eigenständigen Lebensunterhalt aufkommen kann, das Land zu verlassen hat; ferner: dass eine Berechtigung zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen nur mit einer genügend langen Beitragsleistung in der Schweiz erworben werden kann. Mit dieser  Forderung ist die Schweiz nicht allein. Insbesondere zeigen dies auch die derzeitigen Forderungen der Regierung Cameron. So sollen Einwanderer aus EU-Ländern erst nach 4 Jahren Anspruch auf Kindergeld und andere Sozialleistungen in Grossbritannien erhalten. Der Nachzug von Familienangehörigen soll stark reglementiert werden. Wer nach 6 Monaten keinen Job gefunden, soll zurückgeschickt werden können.  Die Professoren und Künstler scheinen nach wie vor nicht zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schweiz das Land mit der grössten Zuwanderung ist und dass die Masseneinwanderungsinitiative nur eines verlangt: Eine eigenständige Steuerung dieser Zuwanderung.    

Zum Thema Direkte Demokratie 
vermerkte Ulrich Schlüer am 9. Januar: »Die sanften eindringlichen Töne, die unsere neue Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Neujahrstag zum Lob der Direkten Demokratie anstimmte, hätten die Zuhörer fast zu Tränen zu rühren vermocht. Es sei, schwärmte sie, eine grossartige Errungenschaft, dass in unserer Schweiz nicht bloss ein gewähltes Parlament und eine Regierung über das Schicksal von Land und Volk zu entscheiden hätten. Die mehrmals jährlich an den Urnen stattfindende unmittelbare Mitentscheidung des Volkes, diese einmalige Form der Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungen  - das Wort Sonderfall sparte Sommaruga sorgfältigst aus -   charakterisiere das Zusammenleben in unserem Land. Ganz so, als hätte das Volk nach wie vor das letzte Wort in allen politischen Ausmarchungen. 

Wer hätte sich ob dieser schönen Worte nicht herzlich gefreut! Nur: Welches Departement ist denn in der Schweiz bei der Hintertreibung der Umsetzung der bereits vor Jahren von Volk und Ständen deutlich angenommenen Ausschaffungsinitiative, welche Bundesrat und Verwaltung unmissverständlich dazu verpflichtet, kriminelle und gewalttätige Ausländer aus unserem Land wegzuweisen, federführend? Ist da nicht das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuständig? Und wird dieses EJPD nicht ausgerechnet von der jetzigen Bundespräsidentin, von Simonetta Sommaruga geführt? Und in welchem Departement laufen die Fäden zu dem Vorhaben zusammen, damit die sogenannte Durchsetzungsinitiative zumindest als teilungültig erklärt wird? Ein reiner Willkürakt gegen jene Initiative, welche die Ausführungsgesetzgebung zur bisher von Bundesbern nicht umgesetzten, von Volk und Ständen aber beschlossenen Ausschaffung krimineller und gewalttätiger Ausländer vorgibt: Nichts anderes als ein Verrat an einem in Direkter Demokratie rechtsgültig zustande gekommenen Entscheid! Ist dafür nicht ebenfalls das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuständig? Jenes EJPD, das der am Neujahrstag so eindringlich das Loblied auf die Direkte Demokratie anstimmenden Bundespräsidentin Sommaruga untersteht? 

Brüssel oder der Schweizer Souverän? 
Und welchem Departement ist die Federführung bezüglich der Umsetzung der von Volk und Ständen vor knapp Jahresfrist ebenfalls angenommenen Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung übertragen? Nicht auch dem EJPD? Warum setzt sich dieses Departement über das, was in Direkter Demokratie in Sachen Einwanderung einwandfrei beschlossen worden ist, so kaltschnäuzig hinweg? Das EJPD schnürte nach dem Abstimmungsentscheid bloss ein an die EU adressiertes Verhandlungspaket. Sein Inhalt wurde wohl bewusst so ausgestaltet, dass es von Brüssel in Bausch und Bogen abgelehnt würde. Auf dass die Departements-Chefin anschliessend dem Schweizer Souverän mit sanftem Augenaufschlag erklären konnte, das vom Schweizer Souverän im Rahmen der Direkten Demokratie Beschlossene sei »leider für Brüssel unannehmbar«. Seit wann untersteht denn unsere in der bundespräsidialen Neujahrsansprache so warm belobigte Direkte Demokratie der Oberhoheit Brüssels? Indessen jubelten die vom Brüsseler Machtapparat offenbar gleichermassen faszinierten Medien der Schweiz der sanftmütigen Bundespräsidentin und ihren Lobesworten auf die Direkte Demokratie in demonstrativer Eintracht begeistert zu, den abgrundtiefen Widerspruch zwischen Worten und Taten Sommaruga grosszügig übersehend. Ob auch der Souverän einen derartigen elementaren Widerspruch gleichmütig schlucken wird? Das dürfte sich im Lauf des begonnenen oder des nächtsfolgenden Jahres zeigen. Dann nämlich, wenn die Entscheidung zu treffen ist, ob das Volk Rahmenvertrags in den Apparat der Europäischen Union institutionell einbindenwill. Eine solche Einbindung brächte das Ende bilateraler Gleichberechtigung. Die Schweiz würde vom bilateralen Verhandlungspartner zur befehlsausführenden Untertanin Brüssels.

Was so täuschend-harmlos als Rahmenvertrags etikettiert wird, ist in Wahrheit nichts anderes als ein die Schweiz ihrer Selbstbestimmung beraubender Unterwerfungsvertrag.  [1]

 

[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/worte_und_taten_der_bundespraesidentin-2064  Worte und Taten der Bundespräsidentin  -  Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 9. Januar 2015 von Ulrich Schlüer