Die Masseneinwanderung

Offener Brief an die Kommission der Europäischen Union

Sehr geehrter Präsident
Sehr geehrte Kommissare 

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 9. Februar 2014 entschieden, die Massenzuwanderung in die Schweiz zu begrenzen. Viele Gründe erklären diese Entscheidung. 

Erstens ist der Ausländeranteil in der Schweiz heute schon um einiges höher als in den allermeisten Ländern der EU: 23-24 % gegen weit unter 12 % in den meisten EU-Ländern [1]. Eine masslose Zuwanderung zu dulden, wäre eine direkte Bedrohung für die nationale Identität und Unabhängigkeit des Landes. Siehe das Beispiel Krim! Zudem bewirkt eine beträchtliche Einwanderung in die Schweiz eine Erhöhung der Wohnkosten, der Sozialausgaben und folglich der Steuer. Zweitens wurden von einigen Europäischen Regierungen seit den späteren 1970er Jahren schwere wirtschaftspolitische Fehler begangen, welche zu miserablen wirtschaftlichen Leistungen führten und grosse Auswanderungsbewegungen auslösten. Nachweislich wurden die Empfehlungen der OECD nicht befolgt. Es ist nicht die Sache der Schweizer Bevölkerung, für die Fehler dieser Regierungen zu bezahlen. Drittens ist insbesondere die Wirtschafts- und Handelspolitik der EU gegenüber dem Maghreb und Westafrika für den Anstieg der masslosen Einwanderung in Europa direkt verantwortlich. Die euro- mediterrane Partnerschaft EUROMED (Barcelona 1995) konnte auf beiden Seiten des Mittelmeeres zu keiner fairen Entwicklung und Zusammenarbeit führen. Anlässlich eines von mir geleiteten wissenschaftlichen Seminars an der Ecole Nationale d’Administration in Rabat im Dezember 1995 im Auftrag der französischen Regierung haben marokkanische Teilnehmer klar Stellung genommen: »Wenn Frankreich unsere Produkte nicht akzeptiert, muss sie uns als Emigranten akzeptieren.« 

Die OECD hat mehrfach auf dieses heikle Thema der Gründe, welche hinter der afrikanischen Einwanderung nach Europa stehen, hingewiesen. Zudem hindert das Vorgehen einiger europäischen Banken die Entwicklung dieser Länder, was zu grossen Emigrationsströmen nach Europa und in die Schweiz führt: siehe zum Beispiel die jährlichen Kosten für eine Kreditkarte – über dem minimalen Monatslohn! Wäre ein europäischer Konsument bereit, etwa 2.000 Euro Jahresgrundgebühr für eine Kreditkarte zu bezahlen? Müssen die Schweizer für diese Kolonialpolitik der EU in Afrika zahlen? Nein

Letztendlich ist die antidemokratische Tendenz der EU [2] abstossend. Die Mehrheit der EU-Bürger hat so gut wie nie die Möglichkeit, ihre Ansicht zu den wichtigsten Fragen, welche sie betreffen, direkt äussern zu können. Zwei Beispiele: 1. Die Slowakei wurde gezwungen, d.h. ohne Volksabstimmung, Griechenland bei seinen Bemühungen die Schulden zu reduzieren, zu unterstützen. 2. Der griechischen Regierung wurde durch die EU verboten, ein Referendum über das Sparprogramm durchzuführen. Frage: ist die EU eine Schlachtbank oder ein demokratischer Staatenbund? 

Somit ist die demokratische Schweiz ein Problem für die europäischen Politiker, insbesondere für den deutschen Bundespräsidenten Gauck. Der atavistische Drang nach einem starken Chef, welcher den Äusserungen von Bundespräsident Gauck innewohnt, wirkt sehr problematisch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Gauck der Schweiz oder Europa einen Führeraufzwingen möchte. In der Tat könnte es aber nicht mehr sehr lange dauern, bis Deutschland Europa an die Hand nimmt: Die Wahl Junckers als Kommissionspräsident wird nicht die EU stärken, jedoch indirekt Deutschlands Führerrolle verstärken: gewaltlos, aber dank dem dramatischen Mangel an politischer Vision der europäischen Politiker.  

Daher, Herr Präsident und Kommissare, bevor sie die Nadel im Heuhaufen Ihres Schweizer Nachbarn suchen, kehren Sie erst vor Ihrer eigenen Tür. 

Eine Kopie dieses Schreibens geht an das Guinness Buch der Rekorde für zwei absolut verdiente  Rekorde: Der Rekord der wirtschaftlichen Inkompetenz und der Rekord der demokratischen Farce.  [3]  

Mit hochachtungsvollen Grüssen  
Prof. Jean-Daniel Clavel 
Dr. sc. techn, ing. dipl.
& lic ès sc. économiques  

Zum gleichen Thema führt Oliver Kessler in der Schweizerzeit vom 11. Juli unter dem Titel Bundesrätlicher Lug und Trug unter anderem folgendes aus: Die Bundesräte sind Angestellte des Volkes. Aufträge der Stimmbürger haben sie auszuführen. Beginnen diese Angestellten damit, ihren Chef anzulügen, ihm falsche Tatsachen vorzuspielen und bewusste Befehlsverweigerung zu betreiben, gibt es im Normalfall nur noch eins: die Entlassung!

Am 20. Juni 2014 versprach der Bundesrat hoch und heilig die buchstabengetreue Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Der Entscheid der Stimmbürger war klar: Von nun an soll die Schweiz wieder eigenständig über die Zuwanderung bestimmen. Klarer hätte der Auftrag des Chefs an seinen Untergebenen nicht sein können. Der Chef (das Volk) zahlt dem Angestellten (dem Bundesrat) einen beachtlichen Lohn, damit dieser die Aufträge ausführt, die er ihm erteilt. Der Arbeitsvertrag, in dem dieses Arbeitsverhältnis geregelt ist, ist die Bundesverfassung.  Was das sogenannte Rahmenabkommen mit der EU angeht  - dieses ist inzwischen endlich auch einmal von den Massenmedien breit aufgenommen und diskutiert worden -  so macht der Bundesrat im Mandat bezüglich der institutioneller Einbindung in die Strukturen der EU Zugeständnisse in einem Ausmass, dass man nur noch von Landesverrat sprechen kann. Gleich mehrfach verstösst er gegen die Bundesverfassung, wenn er sich bereit erklärt, fremdes Recht automatisch zu übernehmen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als oberstes Gericht zu akzeptieren.

Konkret ist unter der institutionellen Einbindung in die Strukturen der EU folgendes zu verstehen: 

-  Fremde Richter, fremdes Recht  
-  Souveränitätsverlust   
-  Verlust der Unabhängigkeit  
-  Verlust der Selbstbestimmung  
-  Demontage der Direkten Demokratie  
-  Schleichender EU-Beitritt  

Verfassungsbruch 
In Art. 2 unserer Bundesverfassung ist der Zweck der Eidgenossenschaft festgehalten. Darin heisst es in Abs. 1 wörtlich: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. Wie in aller Welt will der Bundesrat die Unabhängigkeit der Schweiz wahren, wenn er die Schweiz dazu verpflichtet, die Rechtsetzung aus Brüssel automatisch zu übernehmen und andernfalls Sanktionen zu akzeptieren? Und wie in aller Welt will er die Rechte des Volkes (zu denen auch die politischen Rechte gehören) schützen, wenn er die Entscheidungsgewalt aus den Händen der Bürger reissen und sie zu den EU-Vögten transferieren will?

In Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung heisst es weiter: Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Der Bundesrat sagt A, macht aber B. Er liess zwar verlauten, er wolle die Masseneinwanderungsinitiative buchstabengetreu umsetzen, arbeitet aber im Hintergrund auf ein Rahmenabkommen hin, das die Personenfreizügigkeit durch die Hintertür wieder einführen soll, da der EU die letztendliche Entscheidungsbefugnis darüber übertragen wird. Was der Bundesrat hier hinter dem Rücken seines Arbeitgebers veranstaltet, hat mit Treu und Glauben rein gar nichts mehr zu tun. 

In Art. 180 Abs. 2 BV heisst es weiter: Er [der Bundesrat] informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Von der Erfüllung dieses Informationsauftrags kann keine Rede sein. Einerseits verbreiten die offiziellen Stellen widersprüchliche Aussagen: »Ja, es sind fremde Richter«, sagte Staatssekretär Yves Rossier einst, während Bundesrat Didier Burkhalter mit gegenteiligen Aussagen Verwirrung stiftete (die sich später als wissentlich falsch herausstellten).  

Ende des bilateralen Wegs 
Der Bundesrat behauptet, man brauche das Rahmenabkommen mit der EU, um den bilateralen Weg zu stärken. Das ist offensichtliche Täuschung. Unter Kooperation mit bilateralen Verträgen versteht man die Zusammenarbeit unter gleichberechtigten, ebenbürtigen Partnern auf Augenhöhe. Die institutionelle Einbindung in die EU-Strukturen, die der Rahmenvertrag zur Folge hätte, wäre eine Unterwerfung der Schweiz, eine Herabwürdigung zu einem Untertanenstaat. Der Volksauftrag Kooperation mit der EU mittels bilateraler Verträge wird mit diesem Abkommen gründlich missachtet, da er den bilateralen Weg beendet und die Schweiz zu einem unilateralen Befehlsempfänger degradiert. 

Welche Optionen hat ein Arbeitgeber, wenn er bemerkt, dass seine Untergebenen ihn nach Strich und Faden belügen, betrügen und gegen seine Interessen arbeiten? Wenn er die Schandtaten vergeben kann, belässt er es allenfalls bei einer letzten Verwarnung. Diese gelbe Karte zeigte der Souverän allerdings schon am 9. Februar mit seinem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative, als der Bundesrat für seine unzähligen Lügen zur Personenfreizügigkeit abgestraft wurde. Da nun allerdings keine Anzeichen zur Besserung sichtbar sind und der Bundesrat weiterhin gegen den Willen des Volkes mit dem Rahmenabkommen einen schleichenden EU-Beitritt durch die Hintertür anstrebt, ist es ernsthaft an der Zeit, über eine Entlassung nachzudenken.  [4]    

»Der Bundesrat spricht mit zwei Zungen«    
Indessen hat SVP-Vizepräsident Christoph Blocher, wie Beni Gafner festhält, die Verhandlungen mit der EU über die Unabhängigkeit als landesverräterisch bezeichnet. In dem von Gafner mit Blocher in der
Basler Zeitung vom 9. 7. geführten Interview äussert sich Blocher u.a. wie folgt: Auf die Frage, ob das von der SonntagsZeitung veröffentlichte EU-Mandat für die institutionellen Verhandlungen  mit der Schweiz für ihn Überraschendes beinhalte, meint Blocher: Nein. Aber es bestätigt im Detail, was die EU will. Sie verlangt schon lange von der Schweiz, dass sie fremdes Recht und fremde Richter akzeptiert. Statt die Forderungen standhaft und entschieden als Angriff auf die schweizerische Souveränität zurückzuweisen, hat man sie akzeptiert. Das Verhandlungsmandat der EU, das jetzt im Wortlaut vorliegt, unterscheidet sich nur unwesentlich vom schweizerischen Verhandlungsmandat für die institutionelle Einbindung. Der Bundesrat und die Aussenpolitischen Kommissionen haben dem Mandat gegen den erbitterten Widerstand der SVP-Vertreter zugestimmt. Ich erinnere an den Brief, den EU-Kommissions-Präsident Barroso der damaligen Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf schrieb: Darin heisst es: »Wir schätzen insbesondere, dass sich die EU und die Schweiz darüber einig sind, dass in dem Binnenmarkt, an dem die Schweiz teilnimmt beziehungsweise teilnehmen möchte, das zentrale Prinzip der Homogenität gelten muss.« Im selben Brief drückt Barroso auch seine Freude darüber aus, dass die Schweiz bereit sei, den EU-Gerichtshof anzuerkennen. Das nun am Sonntag, 6. 7. veröffentlichte EU-Mandat deckt sich leider im Wesentlichen mit dem Willen des Bundesrats und der Parlamentsmehrheit. Nicht dass die EU dies fordert, ist skandalös, sondern der Kniefall schweizerischer Behörden. Es gibt, so Blocher ferner, nur unbedeutende Abweichungen: Wenn man die Position der EU von 2012 und das veröffentlichte Verhandlungsmandat der EU vom 6. Mai 2014 mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrats vergleicht, ergeben sich nur sehr geringe inhaltliche Unterschiede. Die Behörden  - der Bundesrat und die Parlamentarier -  sind eingeknickt. Sie geben die Schweiz preis. Die Empörung von FDP und CVP, hält Gafner fest, ist auf Grund der Veröffentlichung des EU-Verhandlungsmandats gross. Wie ist das zu erklären? Blocher: Das ist gespielt - nach aussen. Sie merken heute, dass der Vertrag über institutionelle Bindungen vor dem Volk nicht bestehen kann. Sie schämen sich wohl, dass sie das Verhandlungsmandat des Bundesrats hinter verschlossenen Türen abgesegnet haben. Sollte es einem echten Gesinnungswandel entsprechen, würde mich das freuen. Es ist gut, dass das jetzt veröffentlichte Papier, das ja mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrats praktisch deckungsgleich ist, dem Volk die Augen öffnet.

Will der Bundesrat, fragt Gafner, dem EU-Binnenmarkt eigentlich beitreten oder nicht? Das ist, so Blocher, der entscheidende Punkt. Die institutionelle Einbindung dient dem Beitritt der Schweiz zum Binnenmarkt. Ich bin der Überzeugung, dass dies unter keinen Umständen geschehen darf, denn dies ist ein riesiger Souveränitätsverlust. Das kann bis zu allfälligen Sanktionen gegen andere Länder gehen; es geht um die Beseitigung schweizerischer Wettbewerbsvorteile etc., etc. Gegenteilige Signale sendet der Bundesrat in der Schweiz aus. Denn während Barroso, wie gesagt, schon 2012 im Brief an Bundesrätin Widmer-Schlumpf seine Freude darüber ausdrückt, dass die Schweiz Teil des europäischen Binnenmarktes werden wolle, unterstützte der Bundesrat nach aussen am 26. Februar 2014 eine Motion der SVP, welche verlangt, dass der Bundesrat der EU folgendes mitteilt: »Die Schweiz ist nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden.« Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats beschloss dies mit 13 zu einer Stimme bei 7 Enthaltungen. Der Bundesrat spricht gegenüber der EU einerseits und den eigenen Bürgern andererseits mit zwei Zungen. Er sollte der EU endlich klaren Wein einschenken. Und zwar den gleichen, den er in der Schweiz einschenkt.

Was würde es, so die nächste Frage Gafners, für die Schweiz bedeuten, wenn sie, wie von der EU beabsichtigt, keine Gesetze erlassen könnte, die im Widerspruch zu Verträgen mit der EU stehen; auf diese hat Blocher wie folgt geantwortet: Die vom schweizerischen Souverän beschlossenen Gesetze wären ungültig. EU-Recht hebelt das eigene Landesrecht aus! Auch wenn eine Vertragsbestimmung zum Beispiel auf Grund einer angenommenen Volksinitiative beschlossen würde, wären die Vertragsbestimmungen ungültig. Der Gerichtshof der EU würde dann selbstverständlich beschliessen, dass wir unser Gesetz zurücknehmen müssen. Sonst würde die EU Strafmassnahmen gegen die Schweiz beschliessen. Die schweizerische Unabhängigkeit wäre dahin. Betroffen wären vor allem die Freiheit und die Volksrechte.  ……  Über die Preisgabe von Unabhängigkeit und Souveränität führt man keine Verhandlungen. Das ist landesverräterisch. Doch genau das machen jetzt der Bundesrat und die Verwaltung schon seit längerem: Mit der Unterstützung der SP, der CVP und der FDP. Die Folgen sind eindeutig: Der geplante Vertrag über die institutionelle Einbindung führt die Schweiz schlussendlich in die EU. Und er will den am 9. Februar 2014 beschlossenen Verfassungsartikel gegen die Einwanderung wieder rückgängig machen. Abhilfe schaffen kann hier nur noch das Nein des Volkes an der Urne. Würden die Verhandlungen jetzt gestoppt, dann gäbe es einfach keine neuen bilateralen Verträge, die wir aber gar nicht brauchen. Auch das ausgehandelte Stromabkommen ist nicht unbedingt notwendig. Es ist vielleicht für die EU und die Schweiz nice to have. Wir brauchen auch kein Chemieabkommen: Ein solches will in der Chemiebranche gar niemand. Da kenne ich mich aus. Das wollen nur unsere Verwaltungsangestellten in Bern und die EU.

Die Wirtschaft hätte im Falle eines Verhandlungsstopps keine Nachteile zu gewärtigen? Nein, wieso auch? Natürlich gibt es immer irgendeine Branche, die noch ein Wünschlein hätte.  Kleine Schwierigkeiten müssten vielleicht überwunden werden. Aber wir opfern doch solchen Einzelinteressen nicht die Souveränität unseres Landes, unsere Freiheit, und die Volksrechte. Und die direkte Demokratie! Unsere Freiheit hatte schon immer auch damit zu tun, dass man gewisse Nachteile in Kauf nehmen musste. So weit, wie es Schiller schrieb, lieber im Tod als in der Knechtschaft leben, müssen wir heute ja nicht gleich gehen. Es gibt einfachere Mittel, um der Knechtschaftzu entgehen, lacht Blocher. Ein Nein zum Binnenmarktbeitritt genügt.  

Wie geht es politisch nun weiter? Früher oder später werden sich Bundesrat und Parlament für diese institutionelle Einbindung aussprechen. Dieser Vertrag muss aber vors Volk. Dann gibt es eine Volksabstimmung. Darauf muss man sich jetzt vorbereiten. Um diese Volksabstimmung zu gewinnen, haben wir das Schweizerische Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt (EU-NO) gegründet. Die Abstimmung ist von derselben Tragweite wie die Abstimmung über den EWR/EU-Beitritt von 1992. Was kann man tun, wenn man dagegen ist, lautet Gafners letzte Frage: »Dem Komitee EU-NO beitreten. Und als Nächstes können Sie bei den Wahlen 2015 Vertreter nach Bern wählen, die für die Unabhängigkeit der Schweiz einstehen. Dann hätte es im Parlament Leute, die bei Druck aus dem Ausland nicht gleich umfallen. Damit die Schweiz in Bern endlich verteidigt wird.« 

 

[1]  Siehe EUROSTAT/INSEE, 2012/2013  
[2]  Am Ende des Wirtschaftsforums in Bonn im März und April 1990 haben mir einige europäischen Kollegen gesagt:
»Jetzt ist fertig, die Schweiz hat nichts mehr zu sagen. Sie muss sich anpassen. Dieses kleine Land hat zu folgen und stramm zu stehen.«  
[3]  http://www.seniora.org/krieg-frieden/demokratie/499-offener-brief-an-die-kommission-der-europaeischen-union  resp.  http://www.eu-no.ch/news/offener-brief-an-die-kommission-der-europaeischen-union_8  9. 7. 2014   
[4]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kuendigung_unerlaesslich-1829
11. 7. 14  Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 11. Juli 2014 von Oliver Kessler 
[5] 
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Der-Bundesrat-spricht-mit-zwei-Zungen/story/10404694
9. 7. 14   «Der Bundesrat spricht mit zwei Zungen»  -  Beni Gafner