Überzogene Behördenpropaganda stoppen 19.01.2014 21:09
Bezüglich behördlicher Propaganda stösst der Kampf gegen die Masseneinwanderungs-Initiative
in neue Dimensionen vor. So lassen sich gleich reihenweise
Stadtpräsidenten und Regierungsräte Inserate für Hunderttausende von Franken
von Economiesuisse bezahlen. Bundesräte sind direkt in die Kampagne der
Initiativgegner eingebunden und treten an deren Veranstaltungen als willfährige
Vollzugsgehilfen auf. Und die Kantonsregierungen führen hinter verschlossenen
Türen von Luxushotels scheindemokratische Konferenzen im nordkoreanischen Stil
durch, an denen nur EU-Funktionäre und Befürworter der Personenfreizügigkeit zu
Wort kommen. Die Aktivitäten der letzten Wochen gehen damit klar über einen
vertretbaren Behördenauftrag hinaus. Dies ist für kommende Abstimmungen
unbedingt wieder zu korrigieren.
Der soeben erfolgten Medienkonferenz der Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK) ist ein einmaliges Schauspiel vorangegangen. Die KdK
forderte die Kantonsregierungen bereits im vergangenen Jahr schriftlich dazu
auf, Position zur Volksinitiative ›gegen Masseneinwanderung‹ zu beziehen. Anlässlich eines mehrtägigen Seminars
hinter verschlossenen Türen im Luxushotel Victoria-Jungfrau in Interlaken, inklusive Wellness-Pause,
›debattierten‹ die
versammelten Schweizer Regierungsrätinnen und Regierungsräte in der letzten
Woche dann einen ganzen Tag über Personenfreizügigkeit und Migration. Zu Wort
kamen an dieser Veranstaltung nordkoreanischer Prägung, welche die Steuerzahler
gemäss Medienberichten 200.000.- Franken kostete, ein EU-Funktionär, ein
Minister eines EU-Staates sowie nicht weniger als 10 Befürworter der
Personenfreizügigkeit aus der Verwaltung, aus Exekutiven und Wirtschaftsverbänden.
Befürworter der Volksinitiative ›gegen Masseneinwanderung‹ oder
Kritiker der aktuellen Zuwanderungspolitik liess man im offiziellen Programm nicht zu
Wort kommen. Der Ständeratspräsident durfte gerade noch ein Grusswort
an die Regierungsräte richten. Die ›Messe‹ sollte wohl nicht durch kritische Voten gestört
werden. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der
Masseneinwanderung mussten also draussen vor der Türe des Fünf-Sterne-Hotels
bleiben. Abgehobener und bürgerferner wurde von gewählten Behördenvertretern in
der Vergangenheit wohl selten politisiert. Die Medienkonferenz der KdK bildet
nun noch den propagandistischen Klimax dieses unappetitlichen Schauspiels.
Exekutiven lassen sich von Economiesuisse bezahlen Ebenso fragwürdig ist, dass sich verschiedene Bundesräte direkt in die
Kampagnenorganisation von Economiesuisse einspannen lassen und an vom Wirtschaftsverband
organisierten und bezahlten Anlässen als einseitig argumentierende Kronzeugen
auftreten. Von irgendeiner selbst auferlegten Zurückhaltung der Landesregierung
ist nicht mehr viel zu spüren. Die Lehren aus der Diskussion rund um die ›Maulkorb-Initiative‹ von
2008 sind offenbar längst vergessen. Die SVP wird den Bundesrat mittels
parlamentarischen Vorstössen auffordern, seine diesbezügliche Rolle zu
überdenken. Ebenso fragwürdig ist, dass sich diverse Regierungsräte und
Stadtpräsidenten [Alexander Tschäppät, Corinne Mauch, Kurt Fluri, Michael
Künzle, Urs Hofmann usw.], welche vollumfänglich von der öffentlichen
Hand entlöhnt werden, Inserate im Wert von Hunderttausenden von Franken
von Economiesuisse bezahlen lassen. Ein Teil dieser Exekutivmitglieder befindet
sich derzeit gar im persönlichen Wahlkampf! Gerade vor dem Hintergrund der
laufenden Diskussionen über Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern sollte
auch hier eine verstärkte Selbstreflexion einkehren. In diesem Bereich würde
auch für die KdK Handlungsbedarf bestehen! Einer weiteren Eskalation
behördlicher Propaganda sollte im Sinne einer funktionierenden Demokratie
entgegengetreten werden. Eine sachliche Informationsvermittlung auf den dafür
vorgesehenen behördlichen Kanälen [Bundesbüchlein, Medienauftritte usw.] ist
wohl breit akzeptiert. Das hat auch die Abstimmung zur Maulkorb-Initiative von
2008 gezeigt. Eine überzogene Behördenpropaganda sät hingegen Misstrauen in der
Bevölkerung. So müssen sich die Exekutiven nicht wundern, wenn sie dereinst vor
einer zweiten Maulkorb-Initiative stehen, falls sie ihr Verhalten nicht rasch
hinterfragen. Die passende Antwort der Bevölkerung ist einstweilen ein überzeugtes JA
zur Volksinitiative ›gegen Masseneinwanderung‹ am 9. Februar 2014.
Kantonsregierungen tischen Unwahrheiten auf Mit erschreckender Unverfrorenheit haben die Vertreter der Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK) Unwahrheiten zur Volksinitiative ›gegen Masseneinwanderung‹
aufgetischt. Beizupflichten ist dem Präsidenten der KdK, dass die Schweiz heute
vor einer vergleichbaren Herausforderung steht wie vor dem EWR 1992. Wie
damals, versuchen Behörden und Politiker das Stimmvolk mit vielfältigen Drohungen und
Schreckensszenarien einzuschüchtern. Wie damals lässt sich das Volk
davon hoffentlich nicht beeindrucken und wählt mit einem JA den bewährten und
eigenständigen Weg der Schweiz, der uns auch in Zukunft Wohlstand in einer
intakten Umwelt sichert. Die von den versammelten Regierungsräten aufgetischten
falschen Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren, lauten wie folgt:
- Die Unterstellung, dass
insbesondere der steigende Wohnflächenkonsum dafür sorge, dass
der Wohnraum knapper werde, kann durch die von Staatsrat Broulis präsentierten
Zahlen gleich widerlegt werden. Wenn, wie er sagt, 2,2 Personen eine Wohnung
teilen, dann führt allein die letztjährige Zuwanderung von rund 85.000 Personen
netto zu einem Bedarf von über 38.000 Wohnungen. Oder haben die Regierungsräte
das Gefühl, die Zuwanderer wohnten alle unter Brücken?
- Auch wurde wieder in den Raum gestellt, die
Personenfreizügigkeit führe zu einem erhöhten Wirtschaftswachstum. Verschwiegen
wurde dabei aber einmal mehr, dass das BIP-Wachstum pro Kopf seit der vollen
Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Ländern im Jahr 2007 quasi
bei Null liegt. Die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger
profitieren also nicht. Vielmehr steigen ihre Mietkosten und die Löhne geraten
unter Druck.
- Absolut falsch ist zudem die
Behauptung, die Initiative führe zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge.
Die Initiative will weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt
sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union. Sie gibt
dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die
Personenfreizügigkeit und damit über die eigenständige Steuerung und Kontrolle
der Zuwanderung zu führen. Weder die Schweiz noch die EU werden die
Bilateralen Abkommen kündigen.
- Völlig widersprüchlich sind die Kantone in
Bezug auf den bürokratischen Aufwand. Während sie durch die Initiative einen -
nota bene nicht quantifizierbaren! - Mehraufwand befürchten, rühmte sich heute
der anwesende Berner Volkswirtschaftsdirektor, dass er als Folge der
Personenfreizügigkeit und der damit zusammenhängenden flankierenden Massnahmen
im vergangenen Jahr 424 Schweizer Arbeitgeber, 1.023 meldepflichtige Entsandte
und 1.151 Selbständige kontrolliert habe und damit sogar 537 Kontrollen mehr
durchgeführt habe als mit dem seco vereinbart! Es ist kaum anzunehmen, dass
diese Kontrollen ohne Bürokratie und Beamte vonstatten gingen. Die Erteilung
einiger Kontingente dürfte dagegen bezüglich des administrativen Aufwands
sowohl für die betroffenen Unternehmen wie für die Kantone ein Klacks sein. Unterlassen wurden von den Kantonsregierungen
dafür insbesondere Aussagen zu den Folgen der masslosen Zuwanderung auf den
Sozialstaat, auch wenn gerade in diesem Bereich die Kantone und ihre
Steuerzahler in zunehmendem Masse die Zeche für eine ruinöse Migrationspolitik
bezahlen.
Nur ein JA zur Volksinitiative ›gegen
Masseneinwanderung‹ ermöglicht eine Zukunft
in Wohlstand und Freiheit.
Der Bundesrat will für noch mehr Zuwanderung Eigentumsfreiheit der
Schweizerinnen und Schweizer einschränken Der Bundesrat hat mit seinen jetzt präsentierten Massnahmen im
Wohnungsbereich erneut seine erschreckende Hilflosigkeit im Zusammenhang mit
der fortschreitenden Masseneinwanderung unter Beweis gestellt. Die von ihm
vorgesehenen Staatseingriffe in den Wohnungsmarkt werden in letzter Konsequenz
einzig dazu führen, dass zusätzliche Einwanderer angezogen werden. Und dafür
soll die Eigentumsfreiheit der Schweizer eingeschränkt werden! Die jährlich 80.000
neuen Einwanderer lösen einen Bedarf von über 34.000 Wohnungen aus und
beanspruchen eine Siedlungsfläche von rund 4.500 Fussballfeldern. Die Folgen
sind zunehmende Wohnungsknappheit und höhere Mietpreise für alle. Diese
Konsequenz der masslosen Zuwanderung hat der Bundesrat heute selber bestätigt. Der
Bundesrat hat aber auch einmal mehr dokumentiert, dass er über keine tauglichen
Rezepte verfügt, um der aktuellen Masseneinwanderung zu begegnen. Mit einer für
die ansässige Bevölkerung teilweise schädlichen Symptombekämpfung sollen die
Eigentumsfreiheit eingeschränkt und nun auch der Wohnungsmarkt mit staatlichen
Eingriffen und zusätzlicher Bürokratie überzogen werden.
Dies ist ein völlig falscher Ansatz, welcher der ansässigen Bevölkerung
weitere Lasten auferlegt und letztlich nur zu zusätzlicher Einwanderung führt,
weil die Kosten für die Zuwanderer sinken sollen. Oder beabsichtigt der
Bundesrat etwa, Zuwanderer von den heute präsentierten Massnahmen
auszuschliessen? Die nicht durchdachten Vorschläge würden in letzter Konsequenz
zu einer weiteren Verknappung des Wohnraums und zu steigenden Mietkosten und
Immobilienpreisen führen. Ebenso würde sich die Verbauung und Zersiedelung
fortsetzen. Der Bundesrat befeuert also mit den präsentierten Massnahmen im
Wohnungsbereich die Zuwanderungsspirale und die damit zusammenhängenden
negativen Folgen weiter. Nur die Rückgewinnung der Steuerung und Kontrolle über
die Zuwanderung erlaubt eine massvolle Einwanderungspolitik zum Wohle des
Landes. Deshalb ist eine Zustimmung zur Volksinitiative ›gegen Masseneinwanderung‹ am 9.
Februar 2014 entscheidend. Völlig unzureichend sind auch die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen
Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Der Bundesrat möchte hier offenbar im Hinblick
auf den 9. Februar einen erhöhten Aktivismus zum Ausdruck bringen. Die
Massnahmen stellen entweder eine Selbstverständlichkeit dar oder sind kaum eine
zusätzliche Hürde für die Einwanderung ins Sozialsystem, weil sie problemlos umgangen
werden können. Ohne Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit wird es
hier keine wirkungsvollen Lösungen geben.
[1]
Die Freizügigkeit, merkt Emil Rahm u.a. in seinem Newsletter vom 15. 1.
an, nivelliert. Auch die Löhne
und die Kultur. Wenn der Ausländeranteil 5 % übersteige, so die Erklärung des
Bundesrats in den fünfziger Jahren, gehe die Individualität der Schweiz verloren.
Ohne Erfolg wollte später der sozialdemokratische Bundesrat Tschudi die weiter
ansteigende Überfremdung auf 10 % limitieren, was jedoch anschliessend auch dem
freisinnigen Nationalrat Philipp Müller bei 18 % nicht gelang. Die Ventilklausel wurde nicht angerufen. Heute
bei 23 % Ausländeranteil will die SVP das Problem mit griffigen Regulierungs-
und Dosierungsmassnahmen endlich in den Griff bekommen. Wenn die Wirtschaft das
Gesamtinteresse von Volk und Land im Auge hat, muss sie die niedrig zu
haltenden Umtriebe, welche Kontingentierungsmassnahmen mit sich bringen, in
Kauf nehmen. Die Erhaltung schweizerischer Eigenständigkeit - Wohlfahrt, statt nur Wohlstand - ist doch etwas Mühe wert! Weil wir grössere
Kunden als Lieferanten der EU sind und die EU wohl mehr als wir an den
Bilateralen Verträgen interessiert ist, wird sie zu Verhandlungen bereit sein, um
das Problem der Personenfreizügigkeit zu lösen, welches ja auch in der EU
aktuell ist. Darum ›Mass halten bei der
Einwanderung‹.
Bundesrätliche
Kehrtwende? fragt
Ulrich Schlüer in seinem Freitags-Kommentar vom 17. Januar. Wie er schreibt,
hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Einstellung jeglicher Sozialhilfe an
jene Einwanderer aus der EU angekündigt, die in der Schweiz nur Arbeit suchen.
Dieses Ziel kann allein durch Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit erreicht
werden. Er identifiziert sich damit mit der zentralen Forderung der SVP-Initiative
gegen die Masseneinwanderung.
Prinzipien
der Personenfreizügigkeit Die
Personenfreizügigkeit der EU, der sich die Schweiz 2002 unterzogen hat und die
für unser Land 2007 vollumfänglich in Kraft getreten ist, schafft nicht nur
offene Grenzen für alle Bewohner der EU. Sie erstreckt sich auch auf die
Sozialhilfe an die Einwohner all derjenigen Länder, für welche die Personenfreizügigkeit
gilt. Also für die Einwohner aller EU-Länder sowie der Schweiz. Die Hilfe an in
Not geratene Menschen untersteht im Rahmen der Personenfreizügigkeit zwei
fundamentalen Prinzipien: Verfällt jemand der Arbeitslosigkeit, so wird jenes
Land dem Arbeitslosen gegenüber unterstützungspflichtig, in welchem die
betroffene Person vor Eintreten ihrer Arbeitslosigkeit zuletzt gearbeitet hat.
Zur Unterstützung ist das betreffende Land dann verpflichtet, wenn der
Arbeitslose nachweisen kann, dass er innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre in
irgendeinem Land der EU oder in der Schweiz während insgesamt mindestens einem
Jahr entlöhnte Arbeit geleistet hat. Auch die Sozialhilfe - Hilfe an teilweise oder vollständig
Mittellose, die nicht oder nicht mehr in den Genuss von Arbeitslosenhilfe
kommen - untersteht im Rahmen der
Personenfreizügigkeit einem unumstösslichen Prinzip: Unterstützungspflichtig
ist jener Ort, wo die in Not geratene Person ihren gesetzlichen Wohnsitz hat.
Liegt dieser Wohnsitz in der Schweiz, wird diejenige politische Gemeinde unterstützungspflichtig,
in der die in Not geratene Person oder Familie wohnt. Es ist allein der
Wohnsitz, der gemäss Personenfreizügigkeitsvertrag für die zu leistende
Sozialhilfe ausschlaggebend ist, und nicht die Nationalität.
Bundesratsbeschluss? Am
15. Januar 2014 hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann, offenbar im Einverständnis
mit der Landesregierung, angekündigt, die Schweiz werde an EU-Einwanderer ohne
Arbeitsvertrag, die in unserem Land erst Arbeit suchen, fortan generell keine
Sozialhilfe mehr leisten. Diese Forderung ist unter den geltenden Regeln der
Personenfreizügigkeit, wie sie die Schweiz 2002 unterzeichnet hat, nicht
umsetzbar. Ist es dem Bundesrat wirklich ernst mit seiner Forderung, handelt es
sich also nicht um eine perfide Täuschung der Öffentlichkeit im Angesicht einer
von der Landesregierung gefürchteten Abstimmung, dann muss Bern von der EU
zwingend die Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit verlangen. Nur unter
dieser Voraussetzung kann die Schweiz die vom Bundesrat geäusserte Absicht
umsetzen.
Arbeitssuche
ist vertragskonform Wer
sich bereits 2002 seriös mit den Einzelheiten des Vertrags über die
Personenfreizügigkeit befasste, hat bereits damals festgestellt, dass die Arbeitssuche
von EU-Bürgern in der Schweiz im Rahmen dieser Personenfreizügigkeit
vertragskonform ist. Der Bundesrat bestritt dies zwar. Selbst im
Abstimmungsbüchlein von 2002 hielt er -
wahrheitswidrig! - fest, aus der EU in
die Schweiz einwandern dürfe nur, wer hier bereits eine Arbeitsstelle habe. Wer
im damaligen Abstimmungskampf - auf die
entsprechenden, klar formulierten Bestimmungen im Vertrag verweisend - dieser Meinung entgegentrat und festhielt,
dass die Einreise in die Schweiz auch zur Arbeitssuche vertragskonform sei, wurde
damals nicht bloss von den bezahlten Bütteln der Economiesuisse sondern auch von Bundesräten öffentlich der Lüge
bezichtigt. Dabei waren die Vertragsbestimmungen von allem Anfang an eindeutig:
Einreise zur Arbeitssuche ist jedem EU-Bürger gestattet. Es muss ihm dafür
zunächst ein sechsmonatiger Aufenthalt erlaubt werden. Verweist der
Arbeitssuchende nach Ablauf dieser sechs Monate auf laufende Gespräche mit
einem möglichen Arbeitgeber, dann muss ihm die Frist für legalen Aufenthalt auf
zwölf Monate verlängert werden. Ein weiteres kommt dazu: Weil alle
Grenzkontrollen abgeschafft sind, hält sich nahezu jeder echte oder angebliche
Arbeitssuchende aus der EU, bevor er sich als solcher beim zuständigen Amt
überhaupt meldet, bereits längere Zeit in der Schweiz auf. Die Sechs- bzw.
Zwölfmonatsfrist läuft erst ab dem Tag der amtlichen Anmeldung. Wird ein
gemeldeter arbeitssuchender EU-Ausländer mittellos, so muss ihm die Gemeinde,
in der er Wohnsitz hat, Sozialhilfe leisten. So lautet eine der unumstösslichen
Bestimmungen im Vertrag über die Personenfreizügigkeit.
Während
elf Jahren Unwahrheit verbreitet Bis
in den Herbst letzten Jahres bestritt der Bundesrat allerdings
die Existenz dieser im Vertrag nachlesbaren Bestimmungen stur. Er leugnete
folglich auch die aus diesen Bestimmungen resultierende Tatsache, dass sich
Tausende von
EU-Bürgern
in der Schweiz ohne Arbeitsstelle aufhielten. Unter dem Druck der Fakten, die
zunehmend auch von den Medien registriert und berichtet wurden, musste die
Landesregierung indessen ihren ›Irrtum‹ vor ein paar Monaten eingestehen.
Nicht diejenigen, die der Bundesrat seit 2002 aggressiv als Lügner diffamiert
hat, weil sie auf die eindeutig existierenden Vertragsbestimmungen über
Arbeitssuche verwiesen haben, verbreiteten Unwahrheiten. Quelle der Unwahrheiten war der
Bundesrat selbst. Nachdem er dies endlich zugegeben hat, nachdem er
Dimension und Brisanz der von ihm jahrelang bestrittenen Tatsachen endlich
erkannt hat, will der Bundesrat jetzt offensichtlich handeln. Nur so ist sein
Entscheid zu deuten, den sich bloss zur Arbeitssuche in der Schweiz
aufhaltenden EU-Einwanderern das Recht auf Sozialhilfe generell abzusprechen.
Auf dem
Weg zum Vertragsbruch Man
ist versucht aufzuatmen: Es scheint im Bundesrat allmählich doch zu dämmern,
dass die sozialpolitischen Konsequenzen, die er unserem Land mit der übereilt
unter den Vertrag über die Personenfreizügigkeit gesetzten Unterschrift
beschert hat, unbezahlbar sind. Es sind Massnahmen zu treffen, welche unsere
Sozialwerke vor der finanziellen Aushöhlung bewahren. Nur: Was der
Bundesrat jetzt konkret fordert, steht in diametralem Widerspruch zu den
Grundprinzipien dieser Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat wird, wenn er seine
Absicht auf Streichung der Sozialhilfe für EU-Arbeitssuchende umsetzt,
vertragsbrüchig. Wir trauen dem Bundesrat zu, dass er sich der Brisanz seiner
in der Abstimmungshektik formulierten Forderung noch gar nicht bewusst geworden
ist. Angesichts des Eifers, mit dem er sich in die kopflose Nein-Kampagne der
Economiesuisse einspannen lässt, scheint ihm das Nachdenken über die von ihm
vertretene Politik abhanden gekommen zu sein.
Neuverhandlung
unumgänglich Unumstössliche
Tatsache aber ist: Will die schweizerische Landesregierung die Sozialhilfe an
Arbeitssuchende aus der EU streichen, so muss der Vertrag über die
Personenfreizügigkeit zwingend neu verhandelt werden. Der Bundesrat wird also
mit einer Tatsache konfrontiert, die den Urhebern der Initiative gegen die
Masseneinwanderung schon vor Jahren klar geworden ist: Sollen unsere
Sozialwerke überleben, soll die Schweiz nicht in der Masseneinwanderung
ertrinken, muss die Personenfreizügigkeit mit der EU neu ausgehandelt werden.
Der jetzige Vertrag ist nicht realitätstauglich. Der Bundesrat scheint dies,
wenn er seine Forderung nach Streichung der Sozialhilfe an arbeitssuchende
EU-Einwanderer nicht zur Farce verkommen lassen will, endlich auch eingesehen
zu haben. Jahre nach der SVP präsentiert er einen Vorschlag, der nur
realisierbar ist, wenn die Landesregierung eine Politik einleitet, welche die
Hauptforderung der SVP-Initiative gegen die Masseneinwanderung übernimmt: Die
Personenfreizügigkeit mit der EU muss neu ausgehandelt werden. Der Bundesrat
ist, gewollt oder ungewollt, zum gewichtigsten Verbündeten der Initianten
geworden.
Anmerkung politonline d.a.: Offenbar halten die Klagen verschiedener Branchenverbände über den andauernden
Mangel an Fachkräften an, dies trotz der immens hohen Zuwanderungszahlen. Dies
sollte eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass die Behauptung, im Zuge der Personenfreizügigkeit
erfolge eine hochqualifizierte Zuwanderung, in der Realität gar nicht zutrifft. Da die Personenfreizügigkeit längst auch die sogenannte
Armutseinwanderung - derzeit in der BRD ein
heiss diskutierter Fakt - mit sich
bringt, könnte man durchaus davon ausgehen, dass hochqualifizierte
Arbeitskräfte davon abgeschreckt werden, sich in einem Land niederzulassen, wo
sie die Aussicht erwartet, mit horrenden Steuern und Sozialabgaben den
Missbrauch des Sozialsystems mitfinanzieren zu müssen. So verzeichnete
Deutschland 2012 zwar die höchste Zuwanderung, zugleich verliessen jedoch 712.000
Personen, darunter 579.000 Ausländer, das Land; 2011 betrug die Auswanderung 679.000
Personen, schon 8.000 mehr als 2010. »Die Hochqualifizierten«, schrieb
Udo Ulfkotte hierzu, »wandern in Scharen aus
Deutschland ab. Sie haben keinen Anreiz mehr, um dort zu bleiben, wo der Staat
sie finanziell auspresst und die Nachbarn ihnen jede Leistung neiden. …… Wer aus
dieser abgewirtschafteten Schuldenrepublik abhaut, ist im Normalfall gut
ausgebildet, denn ohne Ausbildung würde er sich im Ausland nicht ernähren können.«
[1] Quelle: Communiqués der SVP
vom 15. und 16. 1. 14 [2] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bundesraetliche_kehrtwende-1552 Wirtschaftsminister
übernimmt zentrale Forderung der SVP-Initiative Der
aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 17. Januar 2014 von Ulrich
Schlüer Alle
Hervorhebungen durch politonline
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