Europapolitik: Abgekartetes Spiel 21.07.2013 23:29
Das abgekartete Spiel zwischen Bundesrat und EU-Kommission in der Europapolitik
wird immer
unerträglicher. Auf der Basis eines sogenannten ›Non-Papers‹ hat die
EU-Kommission soeben signalisiert, dass sie mit der Schweiz über deren
Unterordnung unter die Rechtsauslegung des EU-Gerichtshofs verhandeln wolle.
Dies ist wohl als ›Bestellung‹ im Hinblick auf die Verabschiedung
eines Schweizer Verhandlungsmandats durch den Bundesrat zu verstehen. Damit
zeigt sich, dass die Bälle zwischen Brüssel und Bern unverfroren hin- und hergespielt
werden, ohne dass offiziell ›verhandelt‹ wird. Dieses Spiel läuft nun bereits
seit Monaten ab. Beide Seiten verhindern damit, dass es ein offizielles
Vorgehen gibt, das transparent durch die Politik oder die Öffentlichkeit
beurteilt werden könnte. Eine solche Taktik ist völlig inakzeptabel und
verwerflich.
Der
Bundesrat hat noch vor knapp zwei Monaten abgestritten, dass er dieses von der
EU-Kommission am 9. 7. 13 behandelte ›Non-Paper‹, ein gemeinsamer Bericht der
Chefunterhändler der Schweiz und der EU, im Bundesrat überhaupt gesehen und
behandelt habe. Unterdessen hat er auf dieser Basis sein Vorgehen in Sachen
institutionelle Fragen festgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich derweil die
Nase plattdrücken. Zentrale Grundlagen gemeinsamer Gespräche zwischen
der Schweiz und der EU werden seit längerem nicht oder nur auf politischen
Druck hin veröffentlicht. Das war bereits beim Gutachten Thürer und weiteren
Basisdokumenten so. Dieses traurige Spiel verfolgt das Ziel, die
Schweiz möglichst geräuschlos institutionell der EU unterzuordnen und
damit einen EU-Beitritt einzuleiten. Die SVP protestiert gegen dieses
abgekartete Spiel und lehnt auch informelle Verhandlungen über eine dynamische
Rechtsübernahme und eine Unterordnung unter den EU- Gerichtshof entschieden ab. Der
Bundesrat wird aufgefordert, endlich offen und ehrlich zu spielen und das Land
nicht zu verraten.
Der lange
Marsch in die EU – für den Schweizer Bundesrat gilt: Zurück ins Glied! Es
bleibt dabei: Kein fremdes Recht und keine fremden Richter - Von Dr. iur.
Marianne Wüthrich Am 26.
Juni 2013 stellte Bundesrat Didier Burkhalter den Medienvertretern den
Lösungsvorschlag des Bundesrats zur sogenannten ›institutionellen Frage‹
vor, die das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA)
gemeinsam mit Vertretern der EU ausgearbeitet hatte. Demnach müsste die
Schweiz, um weitere Bilaterale Verträge mit der EU abschliessen zu können,
bereit sein, ihr Recht dem EU-Recht anzupassen und die Rechtsprechung des EUGH zu
beachten. Auch in bezug auf die bereits bestehenden bilateralen
Abkommen soll EU-Recht und EU-Rechtsprechung in Zukunft massgebend sein. Dass
der Bundesrat entgegen seinem Verfassungsauftrag bereit ist, die angeblich
unverzichtbare Weiterführung des bilateralen Weges mit der Opferung der
Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz zu pflastern, ist seit
längerem bekannt.
›Zeit-Fragen‹ Leser
wissen seit Januar: Noch bevor die EU-Kommission gegenüber der Schweiz mit der
Peitsche geknallt hat – ein krasser Verstoss gegen die völkerrechtlichen
Pflichten im Umgang mit einem souveränen Staat – hatte der Bundesrat bereits
den Gang nach Canossa angetreten. Im Juni 2012 offerierte Eveline
Widmer-Schlumpf der EU untertänigst, die Übernahme von EU-Recht in die
Schweizer Rechtsordnung voranzutreiben. Barroso nahm diesen Kniefall gnädigst
entgegen, bot ein paar scheinbare Zückerchen an und beharrte im übrigen darauf,
dass die Schweiz gefälligst die gesamten EU-Regelungen samt Rechtsprechung
übernehmen müsse, falls sie mit der Grossmacht in Brüssel zwischenstaatliche
Verträge abschliessen bzw. weiterführen wolle. Er endete mit der unverblümten
Aufforderung, weitere Milliarden für Kroatien und andere Länder hinzublättern.
Inzwischen haben sich Vertreter des EDA – wie Barroso damals ankündigte –
direkt mit einer EU-Delegation zusammengetan, auf dass die Regelung der
institutionellen Frage reibungslos im Sinne des Brüsseler Diktats erfolgen
soll. Dementsprechend sieht die Version aus, die der Chef des Eidgenössischen
Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 26. Juni in Bern enthüllt
hat.
«Lösung der institutionellen Frage» gleich Unterwerfung unter EU-Recht und EU-Richter Um den
bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu ›konsolidieren‹, müsse das institutionelle Gefüge der Beziehungen Schweiz-EU ›erneuert werden‹, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Die im EDA geplante
›Erneuerung des institutionellen
Gefüges‹ sieht konkret so aus:
Originalton
Didier Burkhalter: Vier Fragen sind zu regeln: - Die Rechtsanpassung: Mittels welcher
Verfahren kann die Übernahme von neuem Recht erfolgen, das heisst, wie werden
Vertragsanpassungen infolge allfälliger neuer gesetzlicher Entwicklungen
vorgenommen [damit unsere Abkommen aktuell, der Marktzugang vollständig und der
Rechtsrahmen einheitlich bleiben]
- Die
Auslegung dieses EU-Rechts: Wie ist ein Rechtsakt im konkreten Fall auszulegen?
- Die
Überwachung auf schweizerischem Territorium: Werden die Abkommen korrekt angewendet?
- Die
Streitbeilegung: Mittels welcher Verfahren sollen Unstimmigkeiten zwischen der
EU und der Schweiz bezüglich der Anwendung der Abkommen ausgeräumt werden? [2]
1. Rechtsanpassung ›Vertragsanpassungen infolge neuer gesetzlicher
Entwicklungen‹ bedeutet im Klartext:
Staatsverträge, welche die Schweiz und
die EU miteinander abgeschlossen, unterzeichnet und ratifiziert haben, würden
plötzlich nicht mehr gelten, sondern müssten den EU-internen
Rechtsänderungen ›angepasst‹ werden. Wenn der
Bundesrat auch noch so beteuert, es handle sich nicht um eine ›automatische‹, sondern um eine ›dynamische‹ Übernahme des EU-Rechts, so dass die ›Prinzipien der direkten Demokratie und
der Unabhängigkeit des Landes respektiert‹
würden, Tatsache ist, dass BR Burkhalter bereits vorwegnimmt, was uns im Falle
eines Neins des Schweizer Souveräns blühen würde: Wir haben zu nicken, ›damit unsere Abkommen aktuell, der
Marktzugang vollständig und der Rechtsrahmen einheitlich bleiben‹. Zu deutsch: Wenn wir nein sagen, das
heisst, die Schweizer Rechtsordnung einem ›einheitlichen
[EU-] Rechtsrahmen› vorziehen‹, dann würde die EU ihre Abkommen mit
der Schweiz kündigen, denn dann wären sie nicht mehr ›aktuell‹; die EU würde
ferner den Marktzugang für unsere Unternehmungen kappen: der Marktzugang wäre
nicht mehr ›vollständig‹. Wir Schweizer kennen die Taktik des
Bundesrats bereits von früheren Entscheiden zur Genüge: Wenn das Parlament - oder
im Falle eines fakultativen Referendums das Volk - nicht zu allem nicke, drohe die ›Guillotine‹ aus Brüssel, was bedeutete, dass alle Bilateralen Verträge ausser
Kraft gesetzt würden, so dass wir uns in einem vertragslosen Zustand befänden.
Bitte,
dann sollen sie doch die Verträge ausser Kraft setzen – dann könnten wir nämlich die
Durchfahrt von Lastwagen wieder in Einklang mit unserem Alpenschutzartikel in
der Bundesverfassung regeln und die Zuwanderung nach unseren eigenen Gesetzen
ordnen. Das Luftverkehrsabkommen ist dank der einseitigen massiven Einschränkungen
der Luftbewegungen von und nach dem Flughafen Kloten durch Deutschland [vom
EuGH geschützt!] ohnehin Makulatur, und auf das
Zinsbesteuerungsabkommen können wir gerne verzichten. Die globalen Konzerne,
deren Geschäfte allenfalls ohne Staatsgrenzen gewinnbringender laufen, werden
auch ohne die Bilateralen Verträge den Rank finden, da brauchen wir uns keine
Gedanken zu machen.
2. Auslegung des EU-Rechts Wenn nun
die EU ihr Recht in Zukunft ändert, müssten sich die in den bilateralen
Abkommen vorgesehenen Gemischten Ausschüsse
[Kommissionen, die aus Schweizern und EU-Vertretern bestehen] auf die Anpassung des betroffenen Abkommens
einigen. Bei Uneinigkeit könnten beide Vertragsparteien ›eine Auslegung des relevanten EU-Rechts durch den Europäischen
Gerichtshof einfordern‹. Der
Gemischte Ausschuss wäre verpflichtet, ›eine
Lösung auf der Basis dieser Auslegung umzusetzen‹. Auch das Bundesgericht könnte ›eine Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof
beantragen, bevor es ein Urteil fällt‹.
[Speaking Points]. Im Klartext: Das höchste Gericht der Schweiz, das
Bundesgericht, hätte EU-Recht statt Schweizer Recht anzuwenden und müsste
wie jedes EU-Mitgliedsland zuerst den EuGH fragen, wie es das EU-Recht auslegen
solle! Dass dies das Ende der Souveränität und Unabhängigkeit des
Nationalstaates Schweiz einläuten würde, versteht jeder, der schon
einmal etwas von Staatskunde gehört hat. Es ist geradezu zynisch, wenn
Bundesrat Burkhalter diese ›Lösung‹ als die allerbeste anpreist und sogar
behauptet, er habe sie mit der EU zusammen auf Wunsch der Bundesversammlung
ausgeknobelt: ›Auf jegliche neue
nationale oder supranationale unabhängige Überwachungsbehörde wird verzichtet.
Das entspricht einem Wunsch, den die parlamentarischen Kommissionen (APK), die
einer neuen nationalen Überwachungsbehörde eher skeptisch gegenüberstehen, im
Rahmen der Konsultationen vom Frühling 2012 geäussert hatten‹. [Speaking Points] Ja klar: Es braucht tatsächlich kein
neues Gericht, denn die Schweiz und ihr oberstes Gericht werden der
Rechtsauslegung eines Gerichts unterstellt, das es bereits gibt: des EuGH. Dass
das Bundesgericht die Umsetzung der fremden Richtersprüche noch selbst
vornehmen darf, macht es zu einer Hilfstruppe fremder Richter: die Schweizer
Souveränität wird dadurch nicht gerettet! Das haben die APK von National- und
Ständerat sicher nicht gemeint: dass der Schweiz statt einer neuen
Überwachungsbehörde der EuGH übergeordnet werde!
3. Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in
der Schweiz Laut
Bundesrat wird die Überwachung der Umsetzung der Abkommen durch die nationalen Behörden stattfinden - nachdem sie den EuGH um
seine Rechtsauslegung bitten mussten, wohlgemerkt!
Sowohl in der Medienmitteilung als auch in der mündlichen Stellungnahme
Burkhalters vor den Medien am 26. Juni bleiben die Bemerkungen des Bundesrats
zu diesem Punkt äusserst spärlich. Ob die dem Zentralismus verfallenen
EU-Instanzen es dulden würden, dass die Schweizer Behörden die Umsetzung selber
überwachen, bleibt offen. Lassen wir es lieber nicht auf eine Probe ankommen!
4. Streitbeilegung im Falle der Uneinigkeit
zwischen Schweiz und EU Der EuGH
könne die Schweiz im Streitfall nicht verurteilen, beteuert BR Burkhalter. ›Er könne ›nur‹ eine
Rechtsauslegung vornehmen, die den Gemischten Ausschuss hinsichtlich der
Auslegung des Binnenmarktrechts in einem bestimmten Kontext bindet.‹ [Speaking Points] Für wie dumm hält uns eigentlich der
Bundesrat? Wenn eine ausländische Macht uns dazu verpflichten will, ihr
künftiges Recht – das wir nicht kennen und an dessen Errichtung wir nicht
beteiligt wären – zu übernehmen und wenn ein ausländisches Gericht uns sagt,
wie wir dieses ausländische Recht anzuwenden haben, dann verliert die Schweiz
ihre Souveränität. Da nützen alle Sophistereien nichts, um diese Tatsache
herunterspielen zu wollen. Es vermag uns auch nicht zu ›beruhigen‹, dass ›sich das Bundesgericht in seiner
Auslegung der Abkommen bereits heute weitgehend an der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs orientiert.‹
[Speaking Points] Das Bundesgericht hat
sich verd..… noch einmal am Schweizerischen Recht zu orientieren, nicht am
EU-Recht!
Fazit: Es
bleibt dabei: Kein fremdes Recht und
keine fremden Richter Trotz aller
Verschleierungs- und ›Beruhigungs‹-Versuche von Seiten des Bundesrates
ist klar: Die Schweiz würde sich mit dem geplanten institutionellen
Rahmenabkommen fremdem Recht und fremden Richtern unterziehen. Der Bundesrat
soll endlich offen auf den Tisch legen, dass ihm die EU keine andere Wahl
lässt, falls die Schweiz weitere bilaterale Abkommen abschliessen will. Statt
dessen tut er so, als habe er aus freien Stücken diesen Weg unters fremde Joch
gewählt, weil ›am besten dazu geeignet,
die Interessen der Schweiz zu wahren.‹ Jeder
Kenner der Grossmacht EU hätte Herrn Burkhalter & Co. schon im voraus
prophezeien können, dass für Brüssel nichts anderes in Frage kommt als die
Unterwerfung der Schweiz unter EU-Recht und unter die Rechtsprechung bzw.
Rechtsauslegung des EuGH. Aber für uns Bürger kommt es nicht in Frage! ›Auch das Volk wird sich noch äussern
können‹, so Bundesrat Didier
Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26. Juni 2013. Das ist aber nett, dass
sich unsere Diener des Volkes nebenbei der Existenz des Souveräns erinnern. Wie
es in der Schweiz Brauch ist, nehmen wir Bürger uns heraus, uns jederzeit und
am besten gleich heute vernehmlich zu Wort zu melden.
Wessen
Interessen vertritt der Bundesrat eigentlich? Müssen wir ihn daran erinnern,
dass er gemäss Bundesverfassung die Interessen der Schweiz und des Schweizer
Volkes zu schützen und zu wahren hat? Müssen wir ihn einmal mehr auf seinen
verfassungsmässigen Auftrag verpflichten, alles zu tun, um die Unabhängigkeit
und die Neutralität der Schweiz zu sichern?
[Artikel 185 Abs. 1 BV]
Da sind
wir Bürger gefordert, zu sagen, was Sache ist: So nicht, Herr Bundesrat! Zurück
ins Glied! [2]
Anmerkung politonline: Was nun
die Verpflichtung einer Regierung zur Wahrung der Interessen des Volkes angeht,
so ergehen diesbezüglich auch Klagen in unserem Nachbarland, wie dies der
nachfolgende offene Brief an die Bundeskanzlerin der BRD vom 11. Juli zum
Ausdruck bringt:
An Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
»WARUM,
Frau
Bundeskanzlerin« -
so begann mein
Brief vom 25. 6. 2012, in dem ich Ihnen viele Fragen stellte, die uns Bürger
beschäftigen und von existentieller Bedeutung waren und sind. Eine
Antwort blieb aus, Sie sind inzwischen ganz offensichtlich zu weit vom Volk,
auf dessen Wohlergehen Sie einen Eid geschworen haben, entfernt. Ich frage Sie:
WARUM vertreten Sie keine deutschen
Interessen bei Ihrer Politik? Lassen Sie mich einige Beispiele aufführen.
WARUM verhindern Sie eine Gedenkstätte
für die vielen Millionen deutscher Opfer, von denen 15 Millionen nach dem Krieg
umkamen. Deutsche Opfer werden verhöhnt, indem geschichtsfälschend alle
Verbrechen an ihnen als eine unmittelbare Folge der Hitlerpolitik erklärt,
entschuldigt, gerechtfertigt und kleingeredet werden.
WARUM gibt es insbesondere keine Gedenkstätte
für unsere Vertriebenen, ebenfalls keine Opfer Hitlers, denen man alles geraubt
und die man in die Hölle der Vertreibung geschickt hat? Benesch: ›Vertreibt die Deutschen aus ihren
Häusern, Fabriken und Höfen und nehmt ihnen alles bis auf ein Taschentuch, in
das sie hineinweinen können!‹
WARUM nehmen Sie mit Ihren
diensteifrigen Schuldbekenntnissen bei Ihren Reden und Auslandsbesuchen unser
ganzes Volk in Sippenhaft und reden nachfolgenden Generationen eine Schuld ein,
die sie gar nicht haben? Sie verletzen die Würde des deutschen Volkes, das Sie
Kraft Amtes zu vertreten haben. Nirgendwo auf der Erde werden Sie Politiker
finden, die ihr Land mit Denkmälern ›der
eigenen Schuld‹ zupflastern und sich
derart erniedrigen. In fast allen deutschen Städten gibt es Gedenkstätten für
die Opfer des Nationalsozialismus und Tausende von Stolpersteinen. Allein in Berlin unzählige
Denkmäler, Mahnmale und Gedenktafeln, wie z.B.: Topographie des Terrors (1987),
Jüdisches Museum Berlin (2001), Mahnmal für die Zwangsarbeiter (2004), ein zwei
Fußballfelder großes Denkmal für die ermordeten Juden Europas (2005)), Denkmal für die Zigeuner (2012), Denkmal für
Homosexuelle (2008), um nur einen winzigen Bruchteil zu nennen. Jetzt soll das bestehende
Denkmal für Hitlers ›Euthanasie‹-Opfer erweitert werden. Das ist besonders niederträchtig. In
unserem heutigen Deutschland, das sich Demokratie nennt, dürfen behinderte
Kinder – wobei der Grad der Behinderung nicht beschrieben wird – bis
unmittelbar vor der Geburt ermordet werden. Wo ist der Unterschied zu Hitler?
Schlimmer noch, bei uns werden seit Jahrzehnten gesunde Kinder im Mutterleib
getötet. Millionen deutscher Kinder dürfen nicht leben und werden einfach ›entsorgt‹ und so die Demographie-Katastrophe und die Abschaffung
Deutschlands wissentlich herbeigeführt.
Ein
weiteres Beispiel Ihrer Verachtung dem deutschen Volk gegenüber zeigt die
letzte Rentenerhöhung.
WARUM diskriminieren Sie die Rentner,
die zu einem nicht geringen Teil diesen Staat aus Trümmern aufgebaut haben, mit
einer Erhöhung von 0,25 %? Die Rentenanhebungen sind beschämend und die Lebenshaltungskosten
steigen unaufhaltsam steil nach oben. Die Folge ist, dass sich immer mehr
Rentner immer weniger leisten können. Der Ausweg aus dieser Situation ist - so
wird annonciert - ein Seniorendomizil in der Slowakei, Ungarn oder Tschechien,
oder auch ein Senioren- und Pflegeheim in Polen. Das aber interessiert Sie
nicht. Sie ziehen es vor, Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen auf Kosten der
Steuerzahler ein angenehmes Leben zu ermöglichen, unsere Schulen und Straßen
verrotten zu lassen und uns Deutsche immer mehr zu enteignen. Von den
Milliardenbeträgen, die Sie in andere Länder, die hemmungslos Schulden gemacht
haben, schaufeln, ganz zu schweigen. Verantwortungsloser geht es nicht!
WARUM haben sich Politiker und die
gleichgeschaltete Presse, über die von Ausländern begangenen Morde an Deutschen
[mehr als 7.500 laut Bundesstatistik] und über die unzähligen Vergewaltigungen
deutscher Frauen und Mädchen eine Schweigepflicht verordnet? Uns
Deutschen gewährt man keinen Schutz, wir sind den Folgen Ihrer verantwortungslosen
Politik ausgeliefert. Dies gilt auch für die täglichen nicht mehr zu zählenden
Einbrüche und Überfälle. Während Sie und der Bundespräsident sich schon
mehrmals mit Angehörigen der – von wem auch immer – ermordeten Türken getroffen
haben, obwohl es nicht einmal ein Urteil gibt, habe ich bisher vergeblich
darauf gewartet, daß Sie sich ebenso rührend um die Angehörigen der ermordeten
Deutschen und ihrer vergewaltigten Kinder kümmern.
WARUM schicken Sie unsere deutschen
Soldaten zu Auslandseinsätzen in Kriege, die uns Deutsche nichts angehen, für
die aber von uns Bürgern seit 1992 knapp 17 Milliarden Steuergelder abverlangt
worden sind?
In der ›WELT‹ vom 10. 7. 2013 werden Sie wie folgt zitiert: »Ich habe
von dem Abhörprogramm erst durch die aktuelle Berichterstattung Kenntnis
genommen.« Für
wie dumm halten Sie uns eigentlich? Bei der Aufklärung der Vorwürfe
dürfe nie vergessen werden, so zitiert man Sie weiter, daß »Amerika
unser treuester Verbündeter ..… war und ist.« Natürlich, Sie vertreten wie
gewohnt keine eigenen (unsere) Interessen und geben wegen einer angeblichen
Freundschaft, rückgratlos nach. Darf ich
Ihr Gedächtnis auffrischen? Wir haben immer noch die Feindstaatenklausel und
unser ›Freund‹ Obama sagte anläßlich seines ersten Besuches in Deutschland als
gerade gewählter Präsident von Amerika vor amerikanischen Soldaten auf der
AIR-Base in Ramstein ›Germany is an
occupied country and it will stay that way
- Deutschland ist ein besetztes
Land, und das wird es bleiben‹.
WARUM Frau Dr. Merkel sind Sie in die
Politik gegangen? Viele Bürger fragen inzwischen, in wessen Auftrag Sie handeln.
Mit
eingeschränkt freundlichen Grüßen Gerda
Wittuhn
[1] Quelle: http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1519 Zeit-Fragen
Nr. 23/24 vom 16. 7. 2013 [2] Europapolitik der Schweiz: Institutionelle
Fragen und Mittelfriststrategie des Bundesrats, Rede [in Neusprech: Speaking
Points] von Didier Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26. 6.2013)
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