Gegen den wiederholten Angriff der Armee-Abschaffer - Von Heinrich L. Wirz

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) - der Name ist ihr Ziel -

greift dieses Mal den Sicherheitsraum Schweiz nicht frontal, sondern flankierend an. Sie will mit ihrer Volksinitiative »Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht« die verfassungsmässige Militärdienstpflicht für Schweizer Bürger aufheben. Heute lautet Artikel 59 der Bundesverfassung: »Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.« Die armeegegnerischen Initianten, unterstützt durch das rot-grüne parlamentarische Lager, versuchen nach ihren 1989 und 2001 gescheiterten Initiativen zur Totalabschaffung der Armee einen neuen Anlauf. Sie wollen den Verfassungsartikel wie folgt umkehren: »Niemand kann dazu verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten. Die Schweiz hat einen freiwilligen Zivildienst.« 

Mogelpackung: Absurder Inhalt 
Die ideologisch-gesellschaftspolitischen Beweggründe der Wehrpflicht-Abschaffer halten einer seriösen Prüfung nicht stand. Da ist fälschlicherweise von einem Relikt des Kalten Krieges die Rede, als hätte Jeder Schweizer ist wehrpflichtig nicht schon in der Bundesverfassung von 1848 gestanden. Da wird gegen das Massenheer argumentiert, wobei ausgerechnet in unserem Lande im Normalfall nur eine geringe Zahl von Armeeangehörigen gleichzeitig und erst noch zeitlich befristet Militärdienst leistet. Die Initiative stelle das Milizprinzip gemäss Artikel 58 der Verfassung nicht in Frage, schliesse damit eine Berufsarmee aus und führe zu einer freiwilligen Milizarmee.   

Etikettenschwindel und weltfremde Vorstellungen 
Aus naheliegenden Gründen wären auch Freiwillige als militärische Berufsleute vertraglich zu binden, obschon sie gemäss Initiativtext gar nicht zum Militärdienst verpflichtet werden könnten. Bei drohenden Konflikten müssten zwecks Wiedereinführung der Militärdienstpflicht zuerst Bundesverfassung und Militärgesetz geändert werden – ein zeitlich und sachlich absolut irreales Vorgehen. Die Initianten ziehen jedes erdenkliche Argument gegen die Wehrpflicht an den Haaren herbei, verschweigen jedoch, wie Freiheit und Sicherheit sowie Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes gewahrt werden sollen.   

Für die Militärdienstpflicht – gegen die Abschaffung der Milizarmee – für die erforderlichen Finanzen 
Das einzigartige helvetische Dienstpflichtsystem  – Armee und Zivilschutz [beides freiwillig für Schweizerinnen] sowie Wehrpflichtersatz und Zivildienst –  ist in Verfassung und Gesetz demokratisch abgestützt. Es begegnet den heutigen Bedrohungen glaubwürdig und kann dank den beruflichen Fähigkeiten der Dienstleistenden auch auf neuartige Gefahren ausgerichtet werden, zum Beispiel in der Elektronischen Kriegsführung (Cyber War). Die Bestände der Polizei und die verfassungsmässigen Aufgaben der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden in der Inneren Sicherheit erfordern, dass schlimmstenfalls eine grosse Zahl Militärdienstpflichtiger über längere Zeit aufzubieten ist. Deren Einsätze dauern rund um die Uhr, zum Beispiel für die Bewachung landeswichtiger und völkerrechtlich geschützter Einrichtungen. Solche Aufträge einerseits und die wirtschaftliche Notwendigkeit von Ablösungen andererseits bedingen wiederum hohe verfügbare Personalbestände. 

Die Sicherheit von Land und Bevölkerung des Werk- und Finanzplatzes Schweiz darf doch nicht von einer aus finanziellen Gründen kleinen Zahl bezahlter freiwilliger Berufsmilitärs abhängen, eine äussert beunruhigende Horrorvorstellung. Zum grundlegenden schweizerischen Selbstverständnis gehört der Einsatz für das Gemeinwohl im Sinne von Artikel 6 der Bundesverfassung, wonach jede Person nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft beiträgt. Die Militärdienst leistenden Mitbürgerinnen und Mitbürger haben jedoch Anrecht auf eine gründliche Ausbildung sowie auf eine kampftaugliche Ausrüstung und Bewaffnung. Zu diesem Zwecke sind das Parlament und vor allem der Bundesrat aufgefordert, der Armee endlich die erforderlichen Finanzen zu bewilligen – für eine sichere Schweiz mit Militärdienstpflicht und bewährtem Milizprinzip.  [1] 

Jeder vierzigste Wehrpflichtige ist ein Sicherheitsrisiko  -  Von Christian Brönnimann  Letztes Jahr wurden fast 1000 junge Männer vor Beginn der Rekrutenschule für untauglich erklärt, weil ihnen keine Waffe anvertraut werden konnte. Seit knapp zwei Jahren muss jeder angehende Rekrut zu einer Personensicherheitsprüfung antraben. So will die Armee verhindern, dass Armeewaffen in die Hände von Personen gelangen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die obligatorische Prüfung ist eine direkte Folge des Falls Hönggerberg von Ende 2007. Damals erschoss ein Armeeangehöriger eine Sechzehnjährige an einer Bushaltestelle in Zürich mit seiner Ordonnanzwaffe. Ein gestern veröffentlichter Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats zeigt nun, dass mehr neue Wehrpflichtige als bislang angenommen wegen ihres Gewaltpotentials für untauglich erklärt werden. Dem Bericht zufolge bestanden im letzten Jahr 989 Personen die Sicherheitsprüfung nicht. Das sind über 2,5 % aller Wehrpflichtigen des Jahrgangs. Jedem 40. jungen Mann will die Armee also keine Waffe anvertrauen. 

Prüfung auf alle ausweiten?
Der Befund mache hellhörig, schreibt die GPK. Denn es könne nicht gesagt werden, wie viele Armeeangehörige, die vor 2011 eingerückt sind, ebenfalls für untauglich erklärt werden müssten. Offenbar kam die hohe Zahl auch überraschend. Sie habe vorgängig nur mit einem Bruchteil der festgestellten Risikopersonen gerechnet, sagt die Präsidentin der zuständigen GPK- Subkommission, Ida Glanzmann (CVP, LU). Dennoch sieht die GPK davon ab, eine Sicherheitsprüfung für alle Armeeangehörigen zu fordern. Eine solche wäre zu aufwendig, sagt Glanzmann. Zudem könne die Armee ihre Leute ja jederzeit entwaffnen, wenn sie auffällig würden. Subkommissionsmitglied Andy Tschümperlin (SP, SZ) gibt sich damit aber nicht zufrieden. Man müsse in Sachen Armeewaffen alles tun, um die Sicherheit zu gewährleisten, sagt er. Deshalb wolle er nun die Frage in die Kommission tragen, ob die obligatorische Sicherheitsprüfung auf ältere Armeeangehörige ausgeweitet werden solle.

Ausländer weniger geprüft
Der erwähnte GPK-Bericht befasst sich hauptsächlich mit den Massnahmen, die der Bundesrat nach der Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef getroffen hatte. Dabei kritisiert die Kommission das Verteidigungsdepartement (VBS). Bei der Sicherheitsprüfung von Ausländern, die Zugang zu hochsensiblen Daten des Bundes haben, sei das VBS zu lasch. Die GPK bemängelt, dass bei Ausländern keine erweiterte Personensicherheitsprüfung wie bei Schweizern durchgeführt werden könne. Das VBS hat gegenüber der GPK Bereitschaft signalisiert, die auf internationaler Gewohnheit basierende Praxis zu ändern.   [2] 

Ist NR Steiert noch tragbar?
Dringende Anfrage eines besorgten Bürgers an die Präsidien der Eidgenössischen Räte

Hochgeachtete Frau Nationalratspräsidentin, Hochgeachteter Herr Ständeratspräsident, 
am 18. März 2013 hat Herr Nationalrat Jean-François Steiert an den Bundesrat eine Anfrage zu einer Meinungsäusserung von Oberst Peter Forster – als Milizoffizier ein freier Schweizer Bürger – gerichtet, die darauf hinzielt, ihn mundtot zu machen.  [3] 

Herr Steierts Hinweis, als Offizier habe Oberst Forster unsere Institutionen und die demokratisch legimitierten Behörden zu schützen, ist wohl sehr ironisch gemeint. Die im Auftrag der SPS von einem Berliner Institut ausgearbeitete und von ihr genehmigte Schweizerische Sicherheits-Politik verneint jede zukünftige militärische Bedrohung unseres Landes. Zudem fordert ihr Parteiprogramm die Abschaffung der Armee. Im Folgenden wende ich Herrn Steierts Art der Argumentation in einem wesentlich ernsteren Zusammenhang auf die Parlamentarier an. Als Parlamentarier hat Herr Steiert einen Schwur oder ein Gelübde auf die Verfassung abgelegt, darunter den Zweckartikel 2, den wichtigsten Artikel überhaupt, wonach die Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes wahrt, sowie die Art. 57 und 58, betreffend Sicherheit und Armee.

1.  Gehen die Präsidien davon aus, dass in unserem demokratischen Staat Mitglieder der Eidgenössischen Räte für das Eidgenössische Parlament noch tragbar sind, die entgegen ihrem Schwur oder Gelübde die Armee abschaffen wollen und damit die Sicherheit unseres einmaligen Landes und seiner Bürger und Bürgerinnen in einer immer unsicher werdenden Welt fahrlässig aufs Spiel setzen? 

a) Falls dies der Fall ist: Wo sehen die Präsidien die Grenzen der Loyalität von eidgenössischen Parlamentariern, die durch ihre gesetzgeberische Tätigkeit die Sicherheit unseres Landes zu wahren und dadurch unserer demokratischen Institutionen und demokratisch legimitierten Behörden zu schützen haben?

b) Falls dies nicht der Fall ist: Haben die Präsidien Massnahmen gegen diese Mitglieder der eidgenössischen Räte getroffen? Wenn ja, welche

2.  Werden diesen Parlamentariern und ihren Mitarbeitern vom Bund nach wie vor alle nötigen Adressen und Dienste kostenlos zur Verfügung gestellt, ihnen ihre Privilegien weiterhin gewährt und Entschädigungen gezahlt, und gedenken dies die Präsidien gegebenenfalls weiterhin zuzulassen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit grossem Interesse entgegen und grüsse Sie mit vorzüglicher

Hochachtung 
Gotthard Frick

Mitglied der SPS

  

[1]  http://gruppe-giardino.ch/?p=6408  17. 4. 13 
Heinrich L. Wirz, Oberst a D und Verfasser militärpolitisch/historischer Publikationen   Quelle: Pro Militia 1/2013 
[2]  Quelle:  http://gruppe-giardino.ch/?p=6412   17. 4. 13  
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/schweiz/Jeder-vierzigste-Wehrpflichtige-ist-ein-Sicherheitsrisiko/story/26960054  16. 4. 13   Jeder vierzigste Wehrpflichtige ist ein SicherheitsrisikoVon Christian Brönnimann  
[3]  Siehe  http://gruppe-giardino.ch/?p=6256  20. 3. 13  
Oberst ruft zum Widerstand gegen die Regierung auf – SP fordert Maulkorb für Offiziere
Quelle: 
http://gruppe-giardino.ch/?p=6395   16. 4. 13  Ist NR Steiert noch tragbar?