EU nimmt uns unter Druck - Verrat im eigenen Land 25.03.2012 00:26
Sie wollen fremde Richter akzeptieren
Treu und
Glauben im Bankbereich - Man kann es drehen und wenden wie man will, die
Tatsachen sind eindeutig: Die Schweizer Eidgenossenschaft ist entstanden, weil die
Bevölkerung in diesem speziellen topographischen Raum, der wichtige
Nord-Süd-Alpenübergänge einschliesst, keine Bevormundung wollte. Sich
selbst bestimmen können und frei sein, das war das Ziel über Jahrhunderte. Oftmals
musste dafür mit grossem Aufwand und entsprechenden Opfern bezahlt werden.
Oftmals musste man auch im Innern des Landes mit solchen rechnen und abrechnen,
die dieses Ziel persönlicher Vorteile wegen nicht anerkennen wollten. Vor allem
in den sogenannten ›höheren‹ Schichten war der Verrat der Freiheitsidee
eher verbreitet als beim Landvolk. Man kann sagen, dass es bis in die
80er Jahre des 20. Jahrhunderts so blieb. Wohl gab es in schwierigen und
gefährlichen Zeiten des 2. Weltkriegs auch bei uns Leute, vornehmlich in den
erwähnten ›höheren‹ Schichten, die mit dem Anschluss an
ein Grossreich im Norden der Schweiz liebäugelten. ›Fröntler‹ wurden sie
genannt - öfters bei der FDP angesiedelt. Sogar die
ehrwürdige NZZ hatte eine Phase der Sympathie für das entstehende
Grossdeutschland. Seitdem nun die 68er-Generation in allen Parteien, am
wenigsten bei der SVP, das Ruder ergreifen konnte, ging es mit der
Aufrechterhaltung von Unabhängigkeit, bewaffneter Neutralität, Föderalismus und
Direkte Demokratie abwärts. Nur so ist zu erklären, dass sich unsere Classe
politique gegenüber den Grossgebilden der internationalen Bühne so willfährig
verhält. Die Überschrift: ›Fremde
Richter - na und?‹ im Tagesanzeiger
vom 23. März wäre vor 30 Jahren noch undenkbar gewesen. Eine Unterwerfung
unter fremdes Recht nur der kurzfristigen Vorteile wegen hätte man damals als
Verrat bezeichnet.
Heute wagt
man es sogar in bürgerlichen Kreisen kaum noch, den Verrat an den Grundideen
der Schweiz mit dem Wort Verrat zu bezeichnen. Noch will man nicht bemerken,
dass der Kleine, wenn er sich beim Grossen anbiedert, sehr bald seinen
Untergang einleitet. Dass dies die Sozialisten und Grünen in der Schweiz
wollen, ist auf Grund ihrer Denkweise klar. Dass aber Bürgerliche dieses üble
Verratsspiel mitmachen, ich nenne ausdrücklich FDP und CVP,
zeugt von perversem Denken und zeigt klar die Züge der Degeneration. Man lasse
sich von den Widerstandsparolen von Österreich und Luxemburg nicht täuschen.
Beides sind Kleinstaaten, die kaum Einfluss auf das Geschehen in der EU haben,
sofern ihr Widerstand den EU-Ziel zuwiderläuft. Vor allem Österreich hat eine
beinahe erschreckende Anpassermentalität. Die Ursachen dafür sind in seinen
historische Wurzeln zu suchen. Demzufolge: Hütet Euch am Morgarten.
Wer kann in
unserem Land gegen die Idee der Unterwerfung unter fremde Richter noch Widerstand
leisten? Beantwortet die Frage selbst. Beantwortet auch die Frage, ob es dazu
nötig ist, bei der Pflege des inneren Zusammenhaltes und beim Bemühen, die
Mitbürger in verständlicher Sprache über das Grundsätzliche der Schweiz zu
informieren, strikte Disziplin zu halten. Sodann sollte es einem bewusst
werden, dass es vor allem die jüngere Generation ist, die jetzt aktiv werden
muss.
Johannes
Fischer, Stans
Hausdurchsuchung bei
Nationalrat Christoph Blocher
Politisch motiviertes «Gefälligkeits-Verfahren»?
- Von Ulrich Schlüer
Wie kommt
es, dass selbst in der Schweiz Medienleute bereitstehen, wenn im Rahmen eines
kurz zuvor eröffneten Strafverfahrens Hausdurchsuchungen durchgeführt werden? Solches
Geschehen kann aufgrund von zwei Möglichkeiten Tatsache werden: Entweder hat
die Redaktionsleitung der TV-Nachrichtensendung «10 vor 10» Wohnhaus und
Bürohaus von Nationalrat Christoph Blocher während Wochen rund um die Uhr
beobachten lassen, auf dass man eine Meldung über ein ungewohntes Geschehen
sofort mit Entsendung einer Kamera-Equipe beantwortet können hätte. Allerdings
ist eher unwahrscheinlich, dass eine derartige, während Wochen anhaltende Dauerbeobachtung
niemandem aufgefallen wäre.
Die Show
Die andere
Möglichkeit ist die: Der Monopolsender erhielt gezielt eine Vor-Information,
die ihm das in Ausführung begriffene Geschehen gleichsam wohlfeil als «Knüller»
vor die Kamera warf, damit ein genüsslich grinsender Präsentator dem staunenden
Publikum ›die Sensation‹ süffig aufbereitet präsentieren
konnte. Dies in einem Land, wo für Beschuldigte prinzipiell die
«Unschuldsvermutung» gilt, solange als Ergebnis eines rechtstaatlichen
Prinzipien genügenden Verfahrens kein Urteil vorliegt. Trifft diese zweite Möglichkeit
zu, dann hätte die Oberstaatsanwaltschaft des Standes Zürich – aus fahrlässiger
Schludrigkeit oder aus bewusster Berechnung – Hand dazu geboten, dass ein
eigentlich ebenfalls das Recht auf Unschuldsvermutung besitzender Beklagter
bereits ab erster Sekunde des Verfahrens, nur weil er ein prominenter Politiker
ist, dem Medienpranger ausgeliefert worden wäre. Die Zürcher
Oberstaatsanwaltschaft ist nach dieser Vorab-Information an «10 vor 10» den mit
soliden Beweisen zu unterlegenden Nachweis schuldig, dass sie mit dem erlebten
Kampagnen-Journalismus anlässlich der Hausdurchsuchung bei Nationalrat Blocher
nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Hier stehen elementarste Regeln des
Rechtstaates auf dem Prüfstand.
Ausschlachtung
Die «10
vor 10»-Redaktion weidete sich selbstverständlich genüsslich an dem ihr
vorgeworfenen Beutestück. Und sofort waren all jene Windhunde zur Stelle, deren
Nasen generell nie weit von TV-Kameras entfernt nach günstigen Auftritten
schnüffeln. Umgehend breiteten sie ihre Empörung mimenden Kommentare aus.
Einer, nämlich der (allenfalls erst von sich selbst) designierte FDP-Präsident
entblödete sich dabei nicht, seiner Genugtuung darüber Ausdruck zu verleihen,
dass die zu Herrliberg inszenierte Show immerhin zeige, dass hierzulande «der
Rechtstaat» auch gegenüber Mächtigen funktioniere……. Respekt ist - im Gegensatz zu dem von Schadenfreude triefenden
Votum des Philipp Müller - andererseits
dem SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel
Jositsch zu zollen: Seine klare, juristisch wohlbegründete Distanzierung vom
Politmanöver, als das er die medial demonstrativ ausgeschlachtete
Hausdurchsuchung bei Blochers einstufte, liess rechtstaatliches Augenmass
erkennen.
Die Immunitätsfrage
Ein
amtierender Nationalrat kann bekanntlich nicht einfach in ein Strafverfahren
verwickelt werden. Er geniesst grundsätzlich Immunität. In der Pose der
herrischen Urteilsvollstreckerin wusste die Sprecherin der Staatsanwaltschaft
vor laufender Kamera allerdings zu verkünden, dass die Oberstaatsanwaltschaft
Zürich entschieden habe, dass «in diesem Fall» die Immunitätsregel nicht gelte.
Was hat denn die Staatsanwaltschaft in Sachen Immunität eines eidgenössischen
Parlamentariers überhaupt zu entscheiden? Nichts! Rein gar nichts! Ihr
Entscheid ist pure
rechtswidrige
Anmassung.
Über die Immunität eines Parlamentariers entscheidet einzig und allein die
Legislative dieses Landes, das Parlament bzw. die vom Parlament für solche
Entscheide geschaffene Kommission. Niemand anders!
Mit
Bestürzung muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Oberstaatsanwaltschaft
Zürich, wenn sie sich auf den politischen Kriegspfad gegen ein vielleicht nicht
so geliebtes Parlamentsmitglied begibt, die elementare Kenntnis in Sachen
Gewaltentrennung offensichtlich vermissen lässt. Einem Elefanten im
Porzellanladen gleich trampelt sie grundlegende, in der Bundesverfassung
festgeschriebene Prinzipien der Machtabgrenzung willkürlich nieder. Nicht
minder willkürlich mutet das Vorgehen an, die einem Untersuchungsorgan zwingend
auferlegte Konsultation des Nationalratspräsidenten vor der Eröffnung eines
Verfahrens gegen einen amtierenden Parlamentarier «in diesem Fall» kurzerhand
als «überflüssig» zu erklären. Und all das als öffentliche Show vor laufenden
Kameras aufgezogen.
Mag sein,
dass das üblicher Untersuchungspraxis in Harare oder in einer anderen
Bananen-Republik entspricht. Greift eine derartige Willkür in der Schweiz, dann
müsste dies die höchste Alarmstufe auslösen. Oder gelten rechtsstaatliche
Regeln, wenn ein prominentes SVP-Mitglied im Visier selbstherrlicher
Strafverfolger steht, plötzlich nicht mehr?
Verfassungswidriger
Beeinflussungsversuch
Indem die
Oberstaatsanwaltschaft juristische Belehrungen zur Immunitätsfrage verbreitet,
macht sie sich eines Beeinflussungsversuchs gegenüber einer parlamentarischen
Instanz schuldig, der bezüglich jedes Versuchs der Entscheidbeeinflussung
schlicht und einfach verfassungswidrig ist. Ist diese Tatsache, dieses
elementare Grundprinzip der Gewaltentrennung im Rechtstaat Schweiz der Zürcher
Oberstaatsanwaltschaft tatsächlich unbekannt? Oder glaubt sie, wenn sie sich
ins Polit-Feuergefecht gegen einen möglicherweise ungeliebten Exponenten einer
wenig geschätzten politischen Kraft stürzt, sich über selbstverständliche
Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtstaats hinwegsetzen zu können? Handeln
diese Untersucher so kopflos an den Rechtstaatsregeln vorbei, nur weil in den vergangenen Wochen massiver –
selbst von der Bundespräsidentin angeheizter – Mediendruck gegen Blocher, seine
politische Haltung und sein politisches Handeln aufgebaut worden ist? Wähnen
sich die Untersucher in eine politische Kampffront eingereiht, aus der heraus
sie aus Gefälligkeit gegenüber den eine Fertigmacher-Kampagne inszenierenden
Politikern und Medienleuten ihre höchste Aufgabe, den Regeln des Rechtstaates
Respekt zu verschaffen, von sich aus ausser Kraft setzen?
Der «Privatmann» und
die «Magistratin»
Äusserst
aufschlussreich ist auch die Begründung, welche die Oberstaatsanwaltschaft
Zürich ihrem sich angemassten Immunitätsaberkennungsentscheid unterstellte:
Blocher habe, als er mit den ihm
übergebenen Unterlagen zu den Devisen-Transaktionen des Notenbankchefs den in
jeder Beziehung korrekten Weg zur Chefin der Wahlbehörde des SNB-Direktoriums,
zur Bundespräsidentin, einschlug, als ›reiner
Privatmann‹ gehandelt. In welcher
Eigenschaft handelte denn auf Grund solch skurriler Interpretation der
Oberstaatsanwaltschaft die Bundespräsidentin, als sie Blochers Überlegungen und
in einer späteren Phase auch seine schriftlichen Informationen dazu
entgegennahm und damit Untersuchungen in die Wege leitete - Untersuchungen, die
schliesslich zum Rücktritt des SNB-Direktionspräsidenten geführt haben? Hat
Frau Calmy-Rey dabei etwa auch als ›Privatfrau‹ gehandelt? Soll auch ihr die Immunität
aberkannt werden?
Die
Exekutive, also der Bundesrat, untersteht bezüglich seiner Amtsführung der
Aufsicht und der Kontrolle des Parlaments. Als Angehöriger dieses
Kontrollorgans hat Nationalrat Christoph Blocher die Bundespräsidentin unter
Wahrung höchster Vertraulichkeit auf Vorgänge aufmerksam gemacht, die, wie
Blocher argumentierte, genauerer Untersuchungen bedürften. Will die
Oberstaatsanwaltschaft dazu die Fiktion festschreiben, Blocher – Mitglied des
Aufsichtsorgans über den Bundesrat – habe als Privatmann gehandelt, als er die
Bundespräsidentin – Vorsitzende der Wahlbehörde der SNB-Spitze – auf vermutete
Unregelmässigkeiten an dieser Nationalbank-Spitze aufmerksam machte? Wahrlich
eine ebenso absonderliche wie durchsichtige Argumentation, Grundprinzipien
unserer Verfassung geradezu der Lächerlichkeit preisgebend!
Nicht
ausgeschlossen, dass es angesichts dieser den Kern unserer Verfassung
treffenden Vorgänge einigen Zeitgenossen allmählich dämmert, dass in unserem
Land derzeit nicht bloss um ›Stilfragen‹ gerungen wird. Was heute auf juristischer und
politischer Ebene vorgeht, bedroht die persönliche Freiheit und die politische
Freiheit jedes Schweizers. Und es bedroht den Rechtsstaat und die Demokratie
der Schweiz. Denn es stellt sich nicht bloss die Frage, ob sich anlässlich der
Attacke auf Blocher eine juristische Untersuchungsbehörde von gewissen
Drahtziehern einer Polit-Kampagne instrumentalisieren lassen hat. Es
stellt sich auch die Frage, ob diese Untersuchungsbehörde nicht selber zu den
Drahtziehern gehört.
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Politisch_motiviertes_GefaelligkeitsVerfahren-545 Der aktuelle Freitags-Kommentar der
«Schweizerzeit» vom 23. März 2012
Asylchaos hausgemacht - Von Patrick Freudiger
Die
derzeitige öffentliche Asyldebatte in der Schweiz trägt merkwürdig angenehme
Züge: Die Medien üben sich nicht wie sonst in Realitätsverweigerung, sondern
benennen Fakten. So konstatiert die Basler
Zeitung, dass in Holland 70 % aller Asylgesuche innerhalb von zwei
Monaten
erledigt sind. In der Schweiz dagegen dauert ein Asylverfahren durchschnittlich
413 Tage. Sogar die Schweizerische
Flüchtlingshilfe fordert nun eine Verfahrensbeschleunigung.
Gemäss
einem Gutachten von Hans Wüthrich werden heute in der Schweiz weniger
Asylgesuche
erledigt
als vor der Reorganisation des Asylapparates, welche seinerzeit Bundesrätin Eveline
Widmer-Schlumpf veranlasste. Nun soll also die Widmer-Schlumpf-Reform teilweise
rückgängig gemacht werden. Reichlich spät, aber immerhin. Ob die derzeitige Justizministerin
Simonetta Sommaruga dieses Mal indes mehr als Ankündigungen liefert, bleibt
noch abzuwarten.
Sogar
Politiker benennen jetzt Verantwortlichkeiten für die Missstände im Asylwesen. CVP-Nationalrat
Gerhard Pfister kritisiert Eveline Widmer-Schlumpf: »Mit
ihrer Reorganisation
hat sie
eine personelle und finanzielle Blutspur hinterlassen.«
FDP-Nationalrat Philipp Müller erteilt Widmer-Schlumpf ebenfalls kein gutes
Zeugnis: »Sie
hat den ganzen Schlamassel zu verantworten.« Sogar SP-Nationalrat Tschümperlin
muss eingestehen: »Sicher war es falsch, in einem so sensiblen Bereich auf
solche Fachleute zu verzichten.« Widmer-Schlumpf, letzten Dezember
noch wegen ihrer angeblichen Sachkenntnis entgegen aller Regeln der Konkordanz
wiedergewählt, ist im Erklärungsnotstand. Die Ehrlichkeit in der aktuellen
Asyldebatte verwundert nicht. Zu gross sind die Probleme im Asylbereich geworden.
Auch wer keine Chance auf Asyl in der Schweiz hat, kommt hierher und stellt ein
Gesuch. Mit allerlei Beschwerdemöglichkeiten und aufschiebender Wirkung erhält
man so trotzdem für einige Monate Asyl. Eine bequeme Lösung, die kalten Wintertage
in luxuriöser helvetischer Atmosphäre zu verbringen.
Die Lösung
darf nun aber nicht etwa darin bestehen, Stellen beim Bundesverwaltungsgericht aufzustocken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in den letzten Jahren mehrfach dadurch
ausgezeichnet, an sich griffige Asylgesetze auf gerichtlichem Umweg wieder zu
verwässern. Nötig wäre vielmehr eine Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten gegen
ablehnende Entscheide. Auch das hochgelobte Dublin-Abkommen offenbart sich in
der Krise als Schönwetterkonvent. Jeder Staatsvertrag ist nur so gut wie sein
schwächstes Mitglied. Wenn Italien seine Pflichten nicht erfüllt, die Aussengrenzen zu wenig
kontrolliert oder im Vollzug nicht kooperiert, leiden die anderen
Vertragsstaaten. Konkret: Die Schweiz. Kollektive Verantwortungslosigkeit hilft
nicht weiter. Die Schweiz muss ihre Asylprobleme wieder selbst lösen.
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