Wenn Verbotenes trotzdem geschieht - Geheimverhandlungen - Von Ulrich Schlüer

Geheimverhandlungen mit anderen Staaten oder Staatengruppen kann es von der Schweiz aus gar nicht geben.

Es ist der Landesregierung gesetzlich verboten, mit anderen Staaten oder Staatengruppen in wichtigen Angelegenheiten Geheimverhandlungen am Parlament vorbei zu führen. Aussenpolitische Vereinbarungen zeitigen manchmal Wirkungen, die nicht ohne weiteres voraussehbar sind; sie können Folgen auslösen, die über die Konsequenzen von Gesetzen hinausgehen.

Besondere Bestimmungen für die Aussenpolitik
Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass bezüglich der Führung der Aussenpolitik durch den Bundesrat im Rahmen der Parlamentsgesetzgebung besondere Regeln, d.h. besondere Mitsprachebefugnisse für das Parlament geschaffen worden sind. Regeln, die nach längerer, intensiver Auseinandersetzung zwischen Landesregierung und Parlament schliesslich zum Beschluss erhoben wurden. Die Hauptregel ist in Artikel 24 des Parlamentsgesetzes unter dem Titel «Mitwirkung in der Aussenpolitik» festgeschrieben. In diesem Artikel wird der durch ihre Aussenpolitischen Kommissionen vertretenen Bundesversammlung «bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen und Entscheide» ausdrücklich ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Wohlgemerkt: Darin wird nicht nur festgehalten, dass das Parlament Ergebnisse von Vereinbarungen zu bewilligen hat, sondern auch, dass die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte bereits zur Willensbildung - also anlässlich der Erwägung des im Einzelfall zu wählenden Vorgehens - vom Bundesrat beizuziehen sind. Damit soll jeglicher «Geheimdiplomatie» vorgebeugt werden. Damit werden dem Bundesrat «Geheimverhandlungen» mit andern Staaten gesetzlich untersagt. Der Bundesrat wird mit diesem Gesetz verpflichtet, Handlungsoptionen in internationalen Auseinandersetzungen vor den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte offenzulegen. Er muss seine Handlungsoptionen von den Kommissionen beurteilen lassen. Er muss hierzu geführte Beratungen in seine Willensbildung mit einfliessen lassen. So schreibt es Artikel 24 des Parlamentsgesetzes vor, auf dass «Geheimverhandlungen» des Bundesrates mit Drittstaaten nicht stattfinden können.

Eigentlich bewährte Regelung
Es ist in diesem Zusammenhang einzuräumen: Bis in die Zeiten, da die Bundesräte Flavio Cotti und Joseph Deiss für die Aussenpolitik verantwortlich zeichneten, in den Jahren also, in denen die Pakete I und II der Bilateralen Verhandlungen mit der EU beraten und beschlossen worden sind, wurde dieses Mitgestaltungsrecht des Parlaments respektiert. Immer wieder wurden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte, wenn sich in den windungsreichen Verhandlungen mit der EU neue Möglichkeiten oder Probleme ergaben, zur Meinungsäusserung eingeladen. Es gab dazu Ganztages-Sitzungen, die einzig bestimmten Aspekten laufender Verhandlungen gewidmet waren. Es kam auch zu sehr kurzfristig einberufenen Sitzungen, wenn überraschend neue Elemente in den Verhandlungen auftauchten.

Neuerungen
Das war damals. Im Gegensatz dazu darf man als Parlamentarier dieser Tage aus den Medien vernehmen, dass sich der Bundesrat in einem intensivem Verhandlungsprozess mit der EU befindet. Gegenstand der Verhandlungen sei die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die Entscheidungsabläufe der Europäischen Union. Konkret werde die automatische Übernahme aller Urteile des Europäischen Gerichtshofs durch die Schweiz ausgehandelt. Und zusätzlich die automatische Übernahme wichtiger Regulierungsbeschlüsse der EU. Dies sind Verhaltenserwartungen gegenüber der Schweiz, die unsere Souveränität, unser Selbstbestimmungsrecht, die Entscheidungshoheit des Schweizer Volkes im Rahmen der direkten Demokratie äusserst schmerzhaft treffen. Der Bundesrat habe dazu, vernimmt man aus den Medien weiter, zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die mögliche Formen «institutioneller Einbindung» der Schweiz in die EU-Gesetzesmaschinerie beleuchten würden. Die Gutachten lägen der Landesregierung seit rund zwei Monaten vor.

Die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte kennen diese Gutachten nicht. Über den Verlauf dieser offenbar in Gang gekommenen Verhandlungen werden sie nicht orientiert. Letztes Frühjahr hat der Bundesrat an einer Klausur erstmals von «institutioneller Einbindung» im Rahmen eines «ganzheitlich koordinierten Ansatzes» gesprochen – wolkige Umschreibungen dessen, worüber Bern jetzt offenbar mit Brüssel zu verhandeln scheint: Die einseitige Unterwerfung der Schweiz unter dann auch für die Schweiz verbindliche EU-Beschlüsse – ohne die geringste Mitsprache, geschweige denn Mitbestimmung der Schweiz, zustande kommend.

Informationssperre
Das Parlament und die Aussenpolitischen Kommissionen sind bezüglich dieser Verhandlungen mit einer eigentlichen Informationssperre seitens des Bundesrates konfrontiert. Mit einer Informationssperre, die es gemäss geltendem Gesetz nicht geben darf, weil das Gesetz dem Bundesrat Geheimverhandlungen grundsätzlich und kategorisch verbietet. Das Parlament erfährt dabei nicht bloss eine unsägliche bundesrätliche Arroganz, es erfährt vor allem einen bundesrätlichen Gesetzesbruch. Die festgelegte, von beiden Räten im Rahmen des Parlamentsgesetzes verbindlich beschlossene, für den Bundesrat damit uneingeschränkt zu respektierende Mitgestaltung des Parlaments an der bundesrätlichen Aussenpolitik wird mit Füssen getreten.

Warum der Gesetzesbruch?
Weshalb verletzt der Bundesrat ein Gesetz, dessen Existenz ihm völlig klar sein muss? Auf welches «Recht» bezieht er sich, wenn er das Parlament vorsätzlich von dieser ihm gesetzlich garantierten Mitgestaltung ausschliesst? Ist der Bundesrat ganz einfach auf Ausverkaufskurs? Hält er seine Argumente, seine Position für derart schwach, dass er sich zu deren Verteidigung keinerlei Diskussion aussetzen will? Haben seine Konzessionen gegenüber Brüssel verfassungsverletzenden Charakter? Verletzen die Mitglieder der Landesregierung ihre per Eid beschworene Pflicht, die Interessen der unabhängigen, ihre Geschicke eigenständig bestimmenden Schweiz gegenüber aussen unverbrüchlich zu vertreten?

Bald EU-Kolonie?
Tatsache ist: Der Bundesrat  – insbesondere das Departement Widmer-Schlumpf in den internationalen Finanzplatz-Verhandlungen vor allem gegenüber den USA, aber auch das Departement Calmy-Rey insbesondere bezüglich der von diesem angestrebten «Einbindung» der Schweiz in die  Gesetzesmaschinerie Brüssels–  hat das gesetzlich festgeschriebene parlamentarische Mitgestaltungsrecht zur Makulatur erniedrigt. Widerrechtliche Geheimverhandlungen sind offensichtlich Tatsache. Tatsache ist aber auch: Die Schritt für Schritt erfolgende Aushebelung der parlamentarischen Mitgestaltungsrechte in aussenpolitischen Belangen ist innerhalb der zuständigen parlamentarischen Kommissionen seitens der SVP seit Jahren mit zunehmendem Nachdruck bemängelt worden. Die SVP fand bis heute ausserhalb ihrer eigenen Fraktion niemanden, der diese Kritik mitgetragen hätte. Jene von der SP angeführte Mehrheit im Parlament, die sich früher offen für den EU-Beitritt unseres Landes einsetzte, nimmt den vom Bundesrat mit Bedacht inszenierten Gesetzesbruch wissentlich und zustimmend hin. Das erlaubt den EU-Freunden, sich vor den Wahlen vom früher formulierten «strategischen Ziel EU-Beitritt» verbal distanzieren zu können, wohl wissend, dass der Bundesrat derweil die «institutionelle Einbindung» unseres Landes in den Brüsseler Apparat in Verhandlungen mit der EU, die dem Parlament unterschlagen werden, vorantreibt.

Die Schweiz wird in nicht allzu ferner Zukunft erwachen und augenreibend zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat, angeführt von Micheline Calmy-Rey, unser Land der EU gegenüber in die Position der tributpflichtigen Kolonie hineinmanövriert hat. Eine Entwicklung, die mit dem Wahlzettel am 23. Oktober 2011 noch korrigiert werden kann: Schweizer wählen SVP!


Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Geheimverhandlungen-356
Schweizerzeit vom 14. 10. 11