Geheimhaltung

d.a. Diese ist trotz der Demokratie, in der wir uns angeblich befinden, fester Bestandteil der auf der politischen Bühne erfolgenden Schachzüge.

So diskutierte der Bundestag eine Woche vor dem NATO-Gipfel in Lissabon das neue strategische Konzept des Militärpakts, ohne allerdings das von Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen ausgearbeitete Geheimpapier zu kennen. Das Top-Secret-Gebaren der Allianz kommentierte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gernot Erler wie folgt: »Mehr Offenheit und Transparenz hätten der Diskussion und damit auch dem Bündnis mehr genutzt als geschadet.« Die Berliner Wasserbetriebe liefern ein weiteres Beispiel dafür, wie Verkaufsverträge vor dem Bürger geheimgehalten werden. 1999 wurden erstere zu 49,9 % an RWE und Veolia verkauft. Die Folge war ein massives Ansteigen der Wasserpreise in der Hauptstadt. Experten vermuteten eine öffentliche Gewinngarantie für die Investoren: auf Kosten der Landeskasse. Für die Offenlegung der Verträge ist von 2008 an gekämpft worden, um die Wasserbetriebe mittelfristig zu rekommunalisieren. »Geheimverträge«, ist in einem Interview mit der jungen Welt 1 zu lesen, »sind ein Instrument der Umverteilung. Sie werden immer dann geschlossen, wenn eine sogenannte Öffentlich-Private-Partnerschaft oder eine Teilprivatisierung abgeschlossen wird. Es geht um Gewinne, die entweder aus dem öffentlichen Haushalt zugesichert werden oder durch erhöhte Gebühren den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden. Für die Wasserpreise in Berlin haben derart optimale Rahmenbedingungen eine Preissteigerung um 35 % seit 2001 bedeutet. In absoluten Zahlen ausgedrückt ist 1 Milliarde € an Gewinn aus den Taschen der Verbraucher gepumpt worden. Doch das eigentlich Skandalöse ist, daß privatrechtliche Geheimverträge, die von der Ministerialbürokratie mit Konzernen abgeschlossen werden, von niemandem kontrolliert werden. Gesetze, die demokratisch beschlossen und verabschiedet werden, können kontrolliert und juristisch angefochten werden. Bei Verträgen der Exekutive gibt es kein entsprechendes Verfahren. Und die Filzlandschaft hat in Berlin ein großes Einzugsgebiet: von der Bau- und Sozialmafia, Stichwort Treberhilfe, bis zum Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge.«
 
Auch im Zusammenhang mit der diesjährigen Bilderberger-Konferenz war das Stichwort  »geheim« sicherlich eines der meistgebrauchten. Letztlich war auch dieses Jahr festzustellen, dass den Teilnehmern keinesfalls daran gelegen war, ins Licht der Öffentlichkeit gerückt zu werden. Zum Thema Geheimhaltung veröffentlichen wir nachstehend einige der Darlegungen von Werner Rügemer 2: So liest man auch bei ihm: »Bankenrettung, Privatisierung, Public Private Partnership, Cross Border Leasing Börsenfahrplan der Bahn: Die Verträge sind geheim.« Das zerstört die Demokratie und kommt die Bürger teuer zu stehen. Geheimdienste und Militärs halten natürlich möglichst viel geheim. Banken und Konzerne, Rotary Clubs und die Mafia sind ebenfalls keine Freunde der Transparenz. Aber auch der Staat ist auf zivilem Gebiet zur prinzipiellen Geheimhaltung übergegangen. Gewinngarantien für Privatunternehmen und Staatshilfen für Banken sind zu Staatsgeheimnissen geworden.
 
2002 schloß das Bundesverkehrsministerium mit dem Konsortium aus DaimlerChrysler, Telekom und Cofi­route den Vertrag über die LKW-Maut auf deutschen Autobahnen (Toll Collect). Dieser Vertrag nach dem Muster Public Private Partnership ist 17.000 Seiten lang und wurde von der Kanzlei Freshfields verfaßt (siehe »Profit ohne Risiko«, jW-Thema vom 30. 1. 2010). Er lag den Abgeordneten des Bundestages nicht vor, als sie ihn beschlossen bzw. blind und folgsam abnickten. Im Vertrag verpflichten sich die Unternehmen, auf den Autobahnen und in den LKW ein Mauterfassungssystem einzurichten und 12 Jahre lang zu betreiben; die Maut bekommt der Staat, und das Konsortium erhält davon 25 % als Entgelt. Als die Privaten ihren vertraglichen Verpflichtungen über ein Jahr lang nicht nachkamen, die Maut nicht erhoben werden konnte und im Bundeshaushalt deswegen 5 Milliarden € fehlten, drängte sich einigen Abgeordneten die naheliegende Frage auf: Was steht eigentlich in dem Vertrag zu Schadenersatz und Konventionalstrafe? Ist etwa auch die Einführung einer Kfz-Maut möglich? »Wir haben eine Vertraulichkeitsklausel unterschrieben, niemand darf reinsehen«, antwortete das Verkehrsministerium. Nach langem Hin und Her deponierte man den (unvollständigen) Vertrag in der Geheimschutzstelle. Die Abgeordneten durften einzeln antanzen, durften Kugelschreiber und Papier mitbringen, durften im Vertrag blättern, durften sich Notizen, aber keine Kopien machen. Und sie hatten auch eine Geheimhaltungsklausel unterschrieben, daß sie das, was sie auf die Schnelle aufschreiben und sich merken können, nicht in die öffentliche Diskussion einbringen, also auch zum Beispiel nicht im Bundestag zitieren dürfen. Dergleichen ist seit langem üblich, ohne daß es die Öffentlichkeit so richtig bemerkt hat. Die wichtigen Vertragsinhalte, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch Abgeordnete sind »Dritte«. Organisierte Geheimhaltung auf Drängen privater Unternehmen gehört zum »normalen« parlamentarischen System. Die Mehrheit der gewählten Volksvertreter nimmt das hin, manchmal murrend. Einzelne liberale Abgeordnete sollen schon mal ihren Unmut geäußert haben, kurzzeitig. Linke und Bürgerinitiativen resp. Organisationen wie die attac fordern immer wieder mal die Offenlegung. Aber bisher ist es noch nicht dazu gekommen, die Geheimhaltungspraxis grundsätzlich und nachhaltig infrage zu stellen.
 
Bankenrettung unter Geheimschutz
Beim beginnenden Bankenbankrott 2007 rettete die Bundesregierung (CDU/SPD, Angela Merkel/Frank-Walter Steinmeier) als erste die Düsseldorfer Industrie-Kredit-Bank (IKB), und zwar auf Verlangen von Josef Ackermann, Deutsche Bank. Der Staat zahlte schrittweise insgesamt 10 Milliarden Euro. Dazu gab es keine Diskussion und keinen Beschluß im Deutschen Bundestag. SPD-Finanzminister Peer Steinbrück verhinderte gemeinsam mit Ackermann, daß ein Sonderbericht über die Bankrottursachen, der von den Aktionären beschlossen worden war, veröffentlicht wurde. Die Liste der Gläubiger der IKB, zu denen die Deutsche Bank an vorderster Stelle gehört, wurde geheimgehalten (siehe »Brandstifter als Feuerwehr«, jW-Thema vom 23. 4. 2009). Diese Praxis setzten Banken und Bundesregierung beim Bankrott der Hypo Real Estate (HRE), der Dresdner Bank und der Commerzbank fort. Wie es genau zum Bankrott kam und wer jeweils dafür persönlich verantwortlich war, das blieb auch hier ebenso geheim wie die Gläubigerbanken und unter welchen Bedingungen sie die Kredite an die Bankrotteure vergeben hatten; der Staat zahlt bzw. übernimmt Garantien. 3 Durch die Geheimhaltung konnte die angebliche Gefahr schrecklicher Schäden für die gesamte Wirtschaft panikartig an die Wand gemalt werden, die Öffentlichkeit wurde erpreßt. Für die Rettung der Banken beschloß der Bundestag nach der IKB den »Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung« (SoFFin): Die neue Behörde wurde nach dem Muster der Treuhandanstalt aus dem Parlament und dem Bundeshaushalt ausgelagert. Der SoFFin kann sich dabei auf eine Pauschalermächtigung über 480 Milliarden Euro stützen. Diese Hilfen vergibt die Behörde geheim. Es wurde zwar ein parlamentarisches Kontrollgremium aus neun Abgeordneten eingerichtet, aber sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet und erhalten wichtige Berichte, etwa über die HRE, nur in geschwärzter Fassung. Kontrollgremium?
 
Eine mindestens genauso dichte Geheimhaltung herrscht bei den bankrotten Landesbanken BayernLB, WestLB, LBBW, SachsenLB und HSH Nordbank. Ministerpräsidenten entscheiden im Alleingang deren staatliche Rettung. Selbst Minister werden von den relevanten Informationen ferngehalten. So durfte der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Werner Marnette (CDU), auf wiederholte Bitten hin die Unterlagen der HSH-Nordbank nicht einsehen. Schuldige werden nicht gesucht, nicht gefunden und nicht zur Verantwortung gezogen. Die Parlamente von Schleswig-Holstein und Hamburg entschieden blind über die Milliardenzuschüsse aus den Landeshaushalten. Marnette ließ sich das nicht bieten und trat zurück – eine Ausnahme. 3
 
Cross Border Leasing (CBL)
Seit 1995 arrangierten Deutsche Bank, Daimler Financial Services (debis) und andere Finanzakteure sogenannte Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Dabei verkauften z. B. deutsche Städte und öffentliche Unternehmen Teile ihrer Infrastruktur (Kanalisationen, Messehallen, Straßenbahnen, Trinkwasserleitungen) für 100 bzw. 30 Jahre an US-Banken und mieteten sie zurück; Bundesunternehmen (Deutsche Bahn, Telekom, Deutsche Post, Deutsche Flugsicherung) taten bei kürzeren Laufzeiten mit ICE-Zügen, Mobilfunk- und Flugüberwachungssystemen, Briefverteilzentren dasselbe. Die europäischen Vertragspartner erhielten zu Beginn eine Barausschüttung in Höhe von etwa 4 % des Transaktionsvolumens. Die meist 2000 Seiten umfassenden Verträge, die es nur in englischer Sprache gibt, unterliegen der Geheimhaltung. Die Stadträte und Mitglieder der Aufsichtsräte bekamen in nichtöffentlicher Sitzung nur kurze Beschlußvorlagen, in denen wesentliche Informationen fehlten. In der Öffentlichkeit wurde das Geschäft als cleverer Steuertrick dargestellt, in Wirklichkeit ist der nur eine Nebensache. Im wesentlichen ist CBL ein »strukturiertes Finanzprodukt«: Die jeweilige Kanalisation usw. ist nur der Auslöser für ein Karussellgeschäft zwischen 6 Banken (US-Banken, westeuropäische Banken, deutsche Landesbanken), einer »außerbilanziellen Zweckgesellschaft« in der US-Finanzoase Delaware sowie zahlreichen Wirtschaftsprüfern, Anwaltskanzleien und Gutachtern auf Seiten jeder Bank. Die Banken gaben sich gegenseitig Kredite, rechtlich und bilanziell durch die hochdotierten Berater abgesichert. Die anfängliche Barausschüttung war in Wirklichkeit eine Versicherungsprämie, die Städte und öffentlichen Unternehmen übernahmen die Haftung für den Fall, daß die Interbanken-Kredite faul werden. Dies wurde und wird durch die Geheimhaltung verschleiert. 4 Die CBL-Verträge gehören in der Finanzkrise zu den »toxischen Papieren«, die Banken wollen sie nicht einfach abschreiben, sondern verlangen Ausgleich vom Staat. Der angebliche Ausstieg der Banken seit 2008 ist nur ein Teilausstieg. Dieselben Berater wie die Deutsche Bank, die den Kommunen die Verträge aufgeschwatzt haben, werden auch zur Abwicklung herangezogen und dafür wieder hoch honoriert. Es ist unmöglich, die Kosten der geheimen Rückabwicklung, die zudem noch keineswegs beendet ist, zu beziffern.
 
Privatisierung, PPP-Verträge
Es begann 1990 mit der Treuhandanstalt: Die Privatisierung der ehemaligen DDR-Betriebe stand unter höchster Geheimhaltung. Die Treuhand war eine aus dem Bundestag und dem Bundeshaushalt ausgelagerte Behörde. Sogar Landtagsabgeordnete und Stadträte aus den betroffenen Regionen wurden von den Verhandlungen ferngehalten und durften die Verträge nicht sehen. Vier Jahre verkaufte die Geheimbehörde Betriebe, Grundstücke und Liegenschaften an Investoren. Die Investoren setzten hohe Subventionen durch. Zusagen für die Erhaltung einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen wurden vielfach gebrochen. Sanktionen gab es keine. Betrug, Bilanzfälschung, Bestechung und weitere Straftaten wurden nicht verfolgt. Nach vier Jahren übertrug die Treuhand die geheim gemachten 270 Milliarden DM Schulden auf den Bundeshaushalt. 4
 
Ob Verkauf von 49,9 % der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 an die Konzerne RWE und Veolia, ob Gründung Dutzender Unternehmen zwischen Städten und Energiekonzernen zur privatrechtlichen Müllverbrennung, ob hundertfacher Verkauf von Stadtwerksanteilen an die Energiekonzerne Vattenfall, RWE, E.on und EnBW - Privatisierungsverträge blieben und bleiben geheim, einschließlich der darin jeweils vereinbarten Garantien der öffentlichen Hand für den Gewinn der privaten »Partner«. Das Gutachten der US-Investmentbank Morgan Stanley zum Börsengang der Deutschen Bahn, der Vertrag von Google mit der Bayerischen Staatsbibliothek zur kostenlosen digitalen Speicherung der jahrhundertealten Buchbestände …... die Liste mit Beispielen für die geheime Ausplünderung öffentlichen Eigentums ist lang.
 
Diese organisierte Geheimhaltung gilt auch für die neuere Privatisierungsvariante unter dem Namen Public Private Partnership (PPP). Hierbei beauftragt die öffentliche Hand private Investoren mit dem Bau, dem Betrieb und der Finanzierung von Infrastrukturanlagen wie Schulen, Rathäuser, Messehallen, Straßen und Autobahnen, Gefängnisse, Krankenhäuser, Turnhallen, Schwimmbäder, Bundeswehrcasinos, Polizeipräsidien und Justizzentren. Die öffentliche Hand zahlt eine Miete, die Verträge laufen in der Regel 30 Jahre. Aufgrund der ungleichen Risikoverteilung und der ausgebufften Vertragsgestaltung können die Investoren häufig hohe Nachforderungen durchsetzen. Auch hier liegt den Entscheidungen der gewählten Volksvertreter im Bundestag (für LKW-Maut, Autobahnbau, Bundeswehr), in den Landtagen (für Justizzentren, Gefängnisse, Polizeipräsidien) und in den Kommunen (vor allem für Schulen) nicht der jeweils rechtsgültige Vertrag zugrunde. Bestenfalls dürfen die Abgeordneten einzeln, wie in der Geheimschutzstelle in der Berliner Schadowstraße Nr. 6, die Verträge einsehen, dürfen keine Kopien machen und das Gesehene nicht in die öffentliche Diskussion einbringen. Eine Geheimhaltung dieser Art - das Vorbild kommt aus den USA - bedeutet die Selbstentmachtung der Parlamente. Die Geheimschutzstellen werden zu Todeskammern der Demokratie. Sie wird zur Fassade: Dahinter können sich die privaten »Partner« ungesehen bei Steuergeldern und Staatsgarantien bedienen. Die Wahrung privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist zur Staatsräson geworden. Die Staatsverschuldung wächst, der Reichtum wächst, die Armut wächst, das Leben für die Mehrheit der Bürger wird teurer und unsicherer. Die neuerlichen Informationsfreiheitsgesetze, die inzwischen nach einer EU-Richtlinie auf Bundes- und Landesebene auch in Deutschland gelten, schaffen keine Abhilfe. Denn überall sind hier – neben den Bereichen Militär und Geheimdienste – auch private Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Zugang durch Bürger und Abgeordnete ausgeschlossen. Verkauf und auch Rückkauf öffentlichen Eigentums, Mietverträge mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Entscheidungen über bankrotte Banken und ähnliche Geschäfte setzen gerade in diesen Größenordnungen denknotwendig die umfassende Kenntnis des jeweiligen Gegenstandes und seiner Umstände voraus. Wenn gewählte Volksvertreter ihren Aufgaben zu verantwortlichem Umgang mit öffentlichem Vermögen gerecht werden sollen, brauchen sie diese umfassende Kenntnis. Geheimhaltung ist damit prinzipiell unvereinbar. Geheimhaltung ist verfassungswidrig.
 
Stadt- und Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete sollten sich absprechen, wer von ihnen im öffentlichen Interesse Geheimverträge oder Teile davon publik macht. Auch ist zu beraten, wer am besten auf Offenlegung geschlossener Verträge und auf deren Unwirksamkeit vor Gericht klagt. Dabei wird man vermutlich nicht gleich gewinnen, aber es geht darum, den Skandal endlich einmal der Allgemeinheit bewußt zu machen. Vor allem aber ist, nach guter Vorbereitung und mit öffentlicher Unterstützung der gezielte Geheimnisverrat zu organisieren. Dabei kann durchaus mit einer gewissen Lernfähigkeit vor allem der obersten Gerichte gerechnet werden. In den letzten Jahren haben sie Teilurteile mit neuer Tendenz gefällt: So brandmarkte das Bundesverfassungsgericht 2009 die pauschale Verweigerung von Informationen wegen »Geheimhaltungsbedürftigkeit« als verfassungswidrig. Das Parlament sei zur effektiven Kontrolle des Regierungshandelns auf genaue Auskünfte angewiesen. Im wesentlichen hilft nur die Aktivität von unten und aus der Mitte der Gesellschaft. Vorbildlich ist hier das Volksbegehren in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge, die der Berliner Senat im Jahre 2000 beim Verkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) unterschrieb (www.berliner-wassertisch.net). Die Gesellschaft selbst muß sich in die Entwicklung demokratischer Normen einschalten. Es ist auch auf diesem Gebiet ein Zustand erreicht, in dem grundsätzlicher Widerstand geboten ist: »Gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung zu beseitigen (gemeint ist die BRD als demokratischer und sozialer Rechtsstaat, das Prinzip  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, die Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung – W.R.), haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist« (Artikel 20 Grundgesetz).
 
Angesichts der organisierten Geheimhaltung und gegenüber den regierenden Geheim-Demokraten gilt: Verträge offenlegen! Geheimnisverrat ist Bürgerpflicht!
 
 
1 http://www.jungewelt.de/2010/08-03/031.php
»Wasserpreise in Berlin sind um 35 Prozent gestiegen« Volksbegehren will Offenlegung von Geheimverträgen erzwingen.
2 http://www.jungewelt.de/2010/04-24/013.php  24. 4. 2010 resp.
http://antifa.sfa.over-blog.com/article-geheimnisverrat-ist-burgerpflicht-50195718.html
Geheimnisverrat ist Bürgerpflicht - Von Werner Rügemer
http://www.werner-ruegemer.de/
3 Zur Rolle der Deutschen Bank bei der Rettung von IKB und HRE: »Branchenprimus Deutsche Bank: Gewinne ohne Steuermilliarden?«, ARD-Magazin Monitor, 14.5.2009
4 Ders.: Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz, Münster 2008, S. 39
Von Werner Rügemer erschien zuletzt: Colonia Corrupta: Globalisierung, Privatisierung und Korruption im Schatten des Kölner Klüngels, Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2010
Siehe auch
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=141   20.. 6. 2005
Konzernmacht im Untergrund - von Werner Rügemer
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=972   5. 7. 2008
Zum Thema offshore-centres, Steuerbegünstigung und Steuerhinterziehung